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ThemaLagerungen im 1.ten Rettungsweg(Treppenhaus) Ba-Wü3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)
  •  
    AutorKlau8s S8., München / Bayern646632
    Datum27.09.2010 08:374308 x gelesen
    Eine Frage an die VB-ler in Baden -Württemberg:
    Ich bräuchte eure Hilfe:
    Gibt es in Ba-Wü einen Paragraphen,Verordnung, Richtlinie usw. über Lagerungen im 1.ten Rettungsweg Treppenhaus , sei es Einschränkung des Rettungsweges oder brennbare Lagerungen im Treppenhaus, analog zur VVB ( Verordnung zur Verhütung von Bränden) in Bayern?

    Vielen Dank im Voraus

    Klaus Schiller


    "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg646692
    Datum27.09.2010 16:341920 x gelesen
    Hallo,

    ich glaube, die VwV zur LBO Baden-Württemberg (korrekt: "Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)") äußert sich zu diesen Themen:

    In § 11 findest Du was zu nutzbaren Breiten und Einbauten - das müsste Deine Fragen beantworten.

    Thomas


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern646693
    Datum27.09.2010 16:391801 x gelesen
    Hallo Thomas, vielen Dank, da schau ich mal nach.


    "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    xxx

     27.09.2010 08:37 ., München
     27.09.2010 16:34 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
     27.09.2010 16:39 ., München
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