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ThemaAblauf Anforderung THW35 Beträge
RubrikTHW
 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz647628
Datum03.10.2010 18:1120074 x gelesen
Hallo Forum,

hab mal eine grundsätzliche Frage zum Ablauf.

Soweit mit bekannt ist, ist unser THW-Ortsverband aus dem Kreis seit gestern abend auch im Hochwassereinsatz in Brandenburg.

Grundsätzlich ist mir natürlich klar, wie ich THW anfordere (5 Zahlen und die Jungs kommen ;-) ). Wenn ich FG bei einem Einsatz brauche, gehe ich auch über meinen Ortsverband.

Meine Frage ist jetzt folgende:
Wie geht die Anforderung THW-Intern ihren Weg. Der OV Görlitz braucht jetzt meinetwegen eine FG W/P. Sagen die dann ganz konkret, wie wollen den OV Betzdorf, geben die die Anforderung an Ihren Geschäftsführerbereich, der an den Landesverand? Wie geht der Weg dann weiter?
Sind die Geschäftsstellen 24/7 besetzt oder gibt es sowas wie ein 24/7 besetztes THW-Lagezentrum?

Fragende Grüße
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647634
Datum03.10.2010 18:2216229 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterSind die Geschäftsstellen 24/7 besetzt

i.d.R. wohl nicht aber erreichbar :)

Geschrieben von Ralf Röttergibt es sowas wie ein 24/7 besetztes THW-Lagezentrum?

Ja, sitzen in Bonn auf dem selben Flur wie das GMLZ


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz647635
Datum03.10.2010 18:2615977 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleff
i.d.R. wohl nicht aber erreichbar :)

Ok.

Geschrieben von Michael Roleff
Ja, sitzen in Bonn auf dem selben Flur wie das GMLZ

Das ist dann in der THW-Bundesleitung? Und die teilen dann zu, welche FG jeweils eingesetzt werden?

Gruss
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647636
Datum03.10.2010 18:2815806 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterGeschrieben von Michael Roleff
"Ja, sitzen in Bonn auf dem selben Flur wie das GMLZ"

Das ist dann in der THW-Bundesleitung? Und die teilen dann zu, welche FG jeweils eingesetzt werden?


Die Kollegen vom THw mögen mich ggfs. korrigieren,
aber erst schaut man im GFB nach ob es da die benötigte FG gibt,
danach im LV und wenn das nicht reicht geht man über Bonn,


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647638
Datum03.10.2010 18:3216084 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Ralf Rötter"Sind die Geschäftsstellen 24/7 besetzt "

i.d.R. wohl nicht aber erreichbar :)

Geschrieben von Ralf Rötter"gibt es sowas wie ein 24/7 besetztes THW-Lagezentrum?"

Ja, sitzen in Bonn auf dem selben Flur wie das GMLZ



In der Regel wird ein Einzelner THW Ortsverband über die Leitstelle angefordert.
Dann muss ich aber auch wissen was kann der OV und was will ich haben


Es gibt in den Geschäftsstellen Bereitschaftstelefone, nur da die Mitarbeiter diese Bereitschaftszeit nicht mehr vergütet bekommen ist das Telefon nur besetzt wen besondere Bereitschaftsstufen ausgerufen werden



Der Landesverband ist 24/7 und 365 Tage erreichbar , hier kann immer angefordert werden.

Will jemand unwissender etwas bestimmtes vom THW, seinen nächsten OV alarmieren und die werden sich darum kümmern das etwas passendes aus dem Baukasten THW vor Ort kommt


Innerhalb des selben Geschäftsstellen Bereiches kann ich mir als THW Ortsverband schon meinen Ortsverband raus suchen den ich alarmiere , wird es etwas größer fordere ich eine WP an, und es interessiert mich nicht woher die Kollegen kommen


Gunnar Kreidl


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz647641
Datum03.10.2010 18:5515554 x gelesen
Hallo Gunnar,

Geschrieben von Gunnar Kreidl
Will jemand unwissender etwas bestimmtes vom THW, seinen nächsten OV alarmieren und die werden sich darum kümmern das etwas passendes aus dem Baukasten THW vor Ort kommt


Das war mir bewußt und würde ich auch auf jeden Fall so handhaben, mich interssierte das einfach mal grundsätzlich.

Gruss
Ralf


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AutorChri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt647642
Datum03.10.2010 19:0115499 x gelesen
was mich beschäftigt sind die Hochwassereinsätze des THW kostenpflichtig ????


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz647644
Datum03.10.2010 19:4115578 x gelesen
Geschrieben von Christopher Matthies
was mich beschäftigt sind die Hochwassereinsätze des THW kostenpflichtig ????

Ähm, willst das dem lieben Gott in Rechnung stellen?

Denke ich doch nicht, vor allem nicht, wenns in ein Katastrophengebiet geht.

Gruss
Ralf


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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern647647
Datum03.10.2010 19:5015269 x gelesen
Bei Anforderung des THW für einen eigenen Einsatz wird das THW bei uns über die ILS alarmiert.
Auch bei einem Einsatz im Nachbarbundesland Baden-Württemberg (Nachbarschaftshilfe) haben wir unsere Ortsgruppe mal über unsere Leitstelle nachgefordert. Klappt reibungslos.


Es handelt sich um meine persönliche Meinung !

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW647651
Datum03.10.2010 20:0715422 x gelesen
Hallo Ralf,

Geschrieben von Ralf RötterWie geht die Anforderung THW-Intern ihren Weg.

wie du deinen OV alarmierst ist dir ja bekannt, jetzt ist die Frage: Kann der OV das geforderte mit seinen eigenen Mitteln leisten? Ja, er kann sofort alles was in seinen OV steht in den Einsatz bringen!
Nein, er brauch also Unterstützung, geht der Weg über die Geschäftsstelle (in den regulären Geschäftszeiten, die Gründe wurden ja genannt. Wir haben bei uns das Glück das die Geschäftsstelle trotzdem ein Bereitschaftshandy führt.)
Die Geschäftsstelle kann alles in den Einsatz bringen was in ihrem Geschäftsführerbereich verfügbar gibt. Stichwort örtliche, regionale und überregionale Einheiten.
Wenn etwas nicht im eigenen GFB zur Verfügung steht, geht die Anfrage den Weg hoch zum Landesverband.
Von hier hoch zur Leitung, wenn es im eigenen Landesverband auch nicht zur Verfügung steht oder, auf Grund der Nähe zum anderen Landesverband, die "Nachbareinheiten" schneller verfügbar wären.

Das ganze ist dann die sogenannte THW-Struktur und bei Bedarf oder auf Anweisung kann jede Ebene auch einen LuK Stab bilden.

Geschrieben von Ralf RötterSagen die dann ganz konkret, wie wollen den OV Betzdorf, geben die die Anforderung an Ihren Geschäftsführerbereich,

Kommt drauf an, ist es mir egal welche WP kommt, also die Technik die da hinter steckt, forder ich nur die Fachgruppe Wasserschaden Pumpen an. Gibt es spezielle Anforderungen an den Pumpentyp auf Grund des Ereignisses forder ich schon die Fachgruppe WP an die ich haben will. Sollte diese dann nicht verfügbar sein bekomme ich ja Info und halte Rücksprache mit der Geschäftsstelle.
Gruß
Sven


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW647652
Datum03.10.2010 20:1015231 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterÄhm, willst das dem lieben Gott in Rechnung stellen?

Dem nicht... ;-)

Geschrieben von Ralf RötterDenke ich doch nicht, vor allem nicht, wenns in ein Katastrophengebiet geht.

Gegenfrage, wer bezahlt eure Kosten bei einen solchen Einsatz? Die Stadt? Der Kreis? Das Land?
Irgendwer muss doch dafür aufkommen wenn bei euch Verdienstausfälle anfallen, Gerät oder Ausstattung durch den Einsatz kaput geht. Vor allem ja auch bei den überregionalen Einheiten und Bereitschaften der Feuerwehr...

Gruß
Sven

P.S.: Ich kenne die Antwort.. *fg*


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AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg647655
Datum03.10.2010 20:2615245 x gelesen
Servus

Geschrieben von Ralf RötterGrundsätzlich ist mir natürlich klar, wie ich THW anfordere (5 Zahlen und die Jungs kommen ;-)


19222 ??? *duck und renn*


MfG

Ferdinand


Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun

Dieter Nuhr

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647671
Datum03.10.2010 22:1215220 x gelesen
Einsätze des THW sind erst einmal immer Kostenpflichtig.

Es kann aber abgesehen werden eine Rechnung zu stellen , wenn die Dienstleistung laut Landesfeuerwehrgesetz nicht abgerechnet werden kann



Laut neuster Abrechnungsrichtlinie ist auch jetzt die Rechnung an den Anforderer zu stellen und nicht an den Dritt Schuldner


Bedeutet: Polizei fordert uns für eine Aktion auf die Autobahn, die Rechnung geht dann nicht an den Unfallverursacher oder dessen Versicherung sondern an das Zuständige Revier. Die dann das Geld eintreiben dürfen


Kann kein dritt Schuldner fest gemacht werden können wir von einer Rechnung absehen.



Gunnar Kreidl


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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland647702
Datum04.10.2010 10:1815157 x gelesen
Hallo,

wars nicht so, dass ab dem Moment in dem Katastrophenalarm ausgelöst wird, die entstehenden Kosten dann vom Landkreis übernommen werden ,..... ???

Gruß Philip


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW647706
Datum04.10.2010 11:1014982 x gelesen
Hi Phillip,

da wollte ich drauf hinaus, ist aber im gewissen Rahmen, meine ich, ja auch von Land zu Land etwas unterschiedlich.
Gruß
Sven


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AutorHein8er 8M., Uplengen / Nds647719
Datum04.10.2010 13:3815000 x gelesen
Moin!

Die Übernahme der Einsatzkosten im K-Fall ist in den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. - In Niedersachsen z.B. das Nds. Katastrophenschutzgesetz. Hier wird bestimmt, dass die Kosten durch den Landkreis/die kreisfreie Stadt zu tragen sind. (Im Ausnahmefall Unterstützung durch das Land.) Dies gilt übrigens auch für die Einsatzkosten der Feuerwehr oder der Hilfsorganisationen!

Grundsätzlich gilt also:

1. THW-Einsätze in der K-Lage kosten Geld. (Feuerwehreinsätze in der K-Lage kosten auch Geld.)
2. Die Kosten sind gem. der Bestimmungen des Landestrechts durch die Kreise/kreisfreien Städte zu tragen. -> Das ist so und wird auch immer so sein.

ABER:

Der Bund kann auf die Erstattung der Kosten verzichten, wenn ein besonderes, nationales Interesse besteht! Dies wird i.d.R. aber erst am Ende der Katastrophe festgestellt (wenn's länger dauert, manchmal auch zwischendurch). -- 2002 hat der Bund aus diesem Grunde auf die Kostenerstattung für alle Kräfte des Bundes (Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr und THW) verzichtet! -- Das ist aber die Ausnahme und nicht die Regel!

Dass das THW nun oft im Gegensatz zu manchen Landkreisen (z.B. für Kreisfeuerwehrbereitschaften) Einsatzkosten tatsächlich geltend macht bzw. machen kann, liegt am Verwaltungsunterbau des THW und nicht an dessen Boshaftigkeit ;-).

Bis dann

Heiner


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AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H647778
Datum04.10.2010 21:0714729 x gelesen
Hallo,

guckst Du hier:
http://www.thw.de/DE/THW/Anfordern/anfordern_node.html

bzw. hier:
http://www.thw.bund.de/cln_035/nn_275974/DE/content/wir__ueber__uns/02__moderne__einsatzorganisation/08__thw__anfordern/thw__anfordern__node.html__nnn=true

Da steht auch etwas zu den Kosten.

Gruß
Olaf


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AutorChri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt647785
Datum04.10.2010 21:3514736 x gelesen
ich bezog mich auch auf Einsätze ausserhalb des K Fall ???
Also wer zahlt ?
Verursachen ? Wer ist das bei Hochwasser :-)
Also dann der Anfordernde ? Wenn wir es ganz runter berechen der GF ?


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AutorGuid8o W8., Rettersen / Rheinland-Pfalz647788
Datum04.10.2010 21:5314850 x gelesen
Hallo,
zur Frage bin ich ein wenig erstaunt, dass so nahe am THW OV Betzdorf so wenig Infos bekannt sind:
Meine Empfenhlung. Bitte aus der FW mit denen mal in Verbindung setzen.
Wir, auch im Landkreis Altenkirchen, hatten dieses Jahr in Zusammenarbeit mit dem THW gemeinsame Schulung und Übung. Die Jungs sind gut drauf und geben viele Infos.
Und die Führung von denen ist ja vor Eurer Haustür.
Daher sollte es möglich sein, diese Infols persönlich zu erhalten, gerade, wenn man 6 KM bis dorthin hat und nicht 45 wie bei uns...

Keine Kritik an die Frage, aber eine bitte an die Führung, sowas kann sicherlich gemeinsam verbessert werden....

****Dies ist meine rein Persönliche Meinung und spiegelt nichts sonstiges Wieder.....

Guido Weller


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz647789
Datum04.10.2010 22:0014617 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Guido Weller
Hallo,
zur Frage bin ich ein wenig erstaunt, dass so nahe am THW OV Betzdorf so wenig Infos bekannt sind:
Meine Empfenhlung. Bitte aus der FW mit denen mal in Verbindung setzen.
Wir, auch im Landkreis Altenkirchen, hatten dieses Jahr in Zusammenarbeit mit dem THW gemeinsame Schulung und Übung. Die Jungs sind gut drauf und geben viele Infos.
Und die Führung von denen ist ja vor Eurer Haustür.
Daher sollte es möglich sein, diese Infols persönlich zu erhalten, gerade, wenn man 6 KM bis dorthin hat und nicht 45 wie bei uns...

Keine Kritik an die Frage, aber eine bitte an die Führung, sowas kann sicherlich gemeinsam verbessert werden....


Mist, genau der Eindruck sollte nicht entstehen.
Grundsätzlich haben wir ein gutes Verhältnis zum THW in Betzdorf, mich interessierte halt mehr der interne Weg innerhalb des THW bei einer Anforderung.
Daher meine Frage hier im Forum. Ich bin halt häufiger im Forum wie das ich die Betzdorfer Jungs treffe.

Gruss
Ralf


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647791
Datum04.10.2010 22:0114666 x gelesen
Geschrieben von Christopher MatthiesAblauf Anforderung THW
Autor: Christopher Matthies, Ostrau
Datum: 04.10.2010 21:35:05
Text: ich bezog mich auch auf Einsätze ausserhalb des K Fall ???
Also wer zahlt ?
Verursachen ? Wer ist das bei Hochwasser :-)
Also dann der Anfordernde ? Wenn wir es ganz runter berechen der GF ?


Ausserhalb des K Falles bezahlt der Anforderer, aber nicht der Gruppenführer oder Einsatzleiter der Feuerwehr sondern die Gemeinde.


Wie gesagt gibt uns die neue Abrechnungsrichtlinie so weit einen Spielraum das wir auf die Rechnung verzichten können wenn die Gemeinde auch nicht abrechnen kann


Gunnar Kreidl


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647793
Datum04.10.2010 22:0614702 x gelesen
Hallo Guido


Das was Ihr macht ist einfach Vorbildlich , nur leider nicht alltäglich. Leider gibt es vieler Orts noch große Berührungsängste auf beiden Seiten
Ich hoffe das es in der Zukunft wir nicht mehr mit Argwohn auf die Kameraden in den anderen Uniformen schauen sondern besser überlegen wie wir uns ergänzen können .


Gunnar Kreidl


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW647797
Datum04.10.2010 22:4614611 x gelesen
Geschrieben von Christopher Matthiesich bezog mich auch auf Einsätze ausserhalb des K Fall ???
Also wer zahlt ?
Verursachen ? Wer ist das bei Hochwasser :-)
Also dann der Anfordernde ? Wenn wir es ganz runter berechen der GF ?


Was in der Abrechnungsrichtlinie und auf der Webseite geschrieben steht wurde hier nun des öfteren geschrieben, diese Frage wird dir die zuständige Geschäftsstelle bestimmt zu deiner vollsten zufriedenheit beantworten können!
Gruß
Sven


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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen647806
Datum05.10.2010 06:2214622 x gelesen
Geschrieben von Christopher Matthiesich bezog mich auch auf Einsätze ausserhalb des K Fall ???
Also wer zahlt ?


Beispiel aus der Praxis:

Nächtlicher Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang; THW zwecks Ausleuchtung der Unfallstelle angefordert; Rechnungsstellung des THW an die Versicherung des verursachenden Fahrzeugführers! Rechnung wurde anstandslos durch die Versicherung bezahlt.


MfG

Sven R.


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647822
Datum05.10.2010 10:1914602 x gelesen
Geschrieben von Sven ReimerNächtlicher Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang; THW zwecks Ausleuchtung der Unfallstelle angefordert; Rechnungsstellung des THW an die Versicherung des verursachenden Fahrzeugführers! Rechnung wurde anstandslos durch die Versicherung bezahlt.

Ist so nicht mehr möglich das konnten wir früher so machen. Heute Rechnung an die Gemeinde , die muss das Geld bei der Versicherung eintreiben.


Gunnar Kreidl


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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen647824
Datum05.10.2010 10:4214472 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlIst so nicht mehr möglich das konnten wir früher so machen. Heute Rechnung an die Gemeinde , die muss das Geld bei der Versicherung eintreiben.

Gut zu wissen! Nicht dass man später Ärger mit der Verwaltung bekommt. Seit wann hat sich das denn geändert?

MfG


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorDani8el 8C., Ratingen / NRW647825
Datum05.10.2010 10:4614416 x gelesen
Hallo Sven,

das hat sich mit der neuen Abrechnungsrichtlinie geändert. Diese gilt seit dem 01.03.2009.


mit kameradschaftlichen Grüßen aus Ratingen,
Daniel Claus

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647832
Datum05.10.2010 11:1214386 x gelesen
Seit letzten Jahr gibt es eine neue Abrechnungsrichtlinie, die aber im Moment wieder überarbeitet wird, da Die Ortsverbände nicht ganz Glücklich damit sind.

Gunnar Kreidl


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW647853
Datum05.10.2010 13:0714560 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Gunnar KreidlGeschrieben von Sven Reimer
Nächtlicher Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang; THW zwecks Ausleuchtung der Unfallstelle angefordert; Rechnungsstellung des THW an die Versicherung des verursachenden Fahrzeugführers! Rechnung wurde anstandslos durch die Versicherung bezahlt.

Ist so nicht mehr möglich das konnten wir früher so machen. Heute Rechnung an die Gemeinde , die muss das Geld bei der Versicherung eintreiben.


Wenn ich davon ausgehe, dass die Ausleuchtung nicht für Rettungsarbeiten der Feuerwehr, sondern für die polizeiliche Unfallaufnahme bzw. eine Gutachtenerstellung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist, dann ist die Gemeinde der falsche Adressat.

Ob bzw. in welchem Rahmen nun aber die Polizei/Staatsanwaltschaft wem welche Kosten in Rechnung stellen kann, müssen andere beantworten...

Gruß,
Henning


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647855
Datum05.10.2010 13:1514453 x gelesen
Geschrieben von Henning KochOb bzw. in welchem Rahmen nun aber die Polizei/Staatsanwaltschaft wem welche Kosten in Rechnung stellen kann, müssen andere beantworten...


Ja klar kann das THW der Polizei eine Rechnung stellen, Ausnahme wenn es sich um reine Amtshilfe handelt.Hier streiten sich aber mittlerweile die Geister was Amtshilfe ist



Gunnar Kreidl


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW647872
Datum05.10.2010 14:1114481 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Gunnar KreidlGeschrieben von Henning Koch
Ob bzw. in welchem Rahmen nun aber die Polizei/Staatsanwaltschaft wem welche Kosten in Rechnung stellen kann, müssen andere beantworten...

Ja klar kann das THW der Polizei eine Rechnung stellen,


Aber kann die Polizei dann auch diese Kosten von der Versicherung zurückfordern?

Geschrieben von Gunnar KreidlAusnahme wenn es sich um reine Amtshilfe handelt.Hier streiten sich aber mittlerweile die Geister was Amtshilfe ist

Das überrascht mich.

Was sonst ausser Amtshilfe ist es, wenn eine Behörde ausserhalb ihres eigenen Zuständigkeitsbereiches einer anderen Behörde aushilft?

Gruß,
Henning


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW647876
Datum05.10.2010 14:3614340 x gelesen
Geschrieben von Henning Aber kann die Polizei dann auch diese Kosten von der Versicherung zurückfordern?



Ja macht die Polizei auch, seit dem wir unsere Einsätze auf der BAB6 abrechnen. Problem an der Sache, die einzelne Dienststelle bekommt das Geld nicht zurück, sondern es geht in den Topf der Landespolizei unter.





Geschrieben von Henning KochDas überrascht mich.

Was sonst ausser Amtshilfe ist es, wenn eine Behörde ausserhalb ihres eigenen Zuständigkeitsbereiches einer anderen Behörde aushilft?



Ganz einfach, wenn es sich um eine angekündigte Maßnahme handelt muss die Polizei prüfen ob Sie die Dienstleistung nicht woanders her bekommt. Schwieriges Thema was im Moment geklärt werden muss. Was beide Seiten im Moment nicht Glücklich macht. Der Zoll hat das klar geregelt mit der Bundesanstalt. Daher werden oft Ausleuchtungsaktionen vom Zoll angefordert und die Polizei macht bei den Kontrollen dann gerne mit.


Gunnar Kreidl


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 647889
Datum05.10.2010 17:1514330 x gelesen
Geschrieben von Gunnar Kreidl
Wie gesagt gibt uns die neue Abrechnungsrichtlinie so weit einen Spielraum das wir auf die Rechnung verzichten können wenn die Gemeinde auch nicht abrechnen kann


Bekommst du dann ein Ausgleich für deine Eigenmittel?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland647892
Datum05.10.2010 17:4214109 x gelesen
so sollte es sein, wenn der entsprechende Titel beim Landesbeauftragten noch etwas hergibt,.....


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AutorGuid8o W8., Rettersen / Rheinland-Pfalz647899
Datum05.10.2010 17:5714255 x gelesen
Ich wollte natürlich niemandem auf die Füsse treten sondern einfach nur mal darauf Hinweisen:

Wir haben es einfach mal ausprobiert, wie es ist, wenn man aufeinander zugeht und sich austauscht.
Unsere Erfahrungen waren sehr gut, und die Infos die man sich gegenseitig gegeben
hat haben so vieles in einem anderen Licht erscheinen lassen.
Aber auch wir sind nicht perfekt und können nur stets die Augen offen halten um
gemeinscham unsere Arbeit zu erledigen.
Denn letztenendes dem, der Hilfe braucht, ist es egal wer das macht, hauptsache
die Qualitat der Hilfe ist gut, egal ob von "Rot, Blau oder Weißen oder gemeinsam"

Ich möchte hier auch jetzt damit belassen, bleibt alle Gesund in Einsätzen und Privat.

Gruss nach Kirchen und nach Wüstenrot...

Guido Weller


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 03.10.2010 18:11 Ralf7 R.7, Kirchen
 03.10.2010 18:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.10.2010 18:26 Ralf7 R.7, Kirchen
 03.10.2010 18:28 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.10.2010 18:32 ., Wüstenrot
 03.10.2010 18:55 Ralf7 R.7, Kirchen
 03.10.2010 19:01 ., Ostrau
 03.10.2010 19:41 Ralf7 R.7, Kirchen
 03.10.2010 20:10 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 03.10.2010 22:12 ., Wüstenrot
 04.10.2010 10:18 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 04.10.2010 11:10 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 04.10.2010 13:38 Hein7er 7M., Uplengen
 03.10.2010 19:50 Mich7ael7 A.7, Würzburg
 03.10.2010 20:07 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 03.10.2010 20:26 ., Stuttgart
 04.10.2010 21:07 Olaf7 L.7, Preetz
 04.10.2010 21:35 ., Ostrau
 04.10.2010 22:01 ., Wüstenrot
 05.10.2010 17:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 05.10.2010 17:42 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 04.10.2010 22:46 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 05.10.2010 06:22 Sven7 R.7, Cuxhaven
 05.10.2010 10:19 ., Wüstenrot
 05.10.2010 10:42 Sven7 R.7, Cuxhaven
 05.10.2010 10:46 Dani7el 7C., Ratingen
 05.10.2010 11:12 ., Wüstenrot
 05.10.2010 13:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.10.2010 13:15 ., Wüstenrot
 05.10.2010 14:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.10.2010 14:36 ., Wüstenrot
 04.10.2010 21:53 Guid7o W7., Rettersen
 04.10.2010 22:00 Ralf7 R.7, Kirchen
 04.10.2010 22:06 ., Wüstenrot
 05.10.2010 17:57 Guid7o W7., Rettersen
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