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Themavordruck Türöffnung16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern647977
Datum05.10.2010 21:329104 x gelesen
Hallo, wir wollen ein Formular entwerfen, das bei Türöffnung verwendet wird, um auf der einen Seite sich bestätigen lassen das man der Eigentümer ist bzw. es sich um Amtshilfe handelt.

Auf der anderen Seite uns von eventuellen Haftungsansprüchen befreit. Falls bei der Öffnung doch Tür, schloß oder Zarge beschädigt werden

Hat jemand ein solches Formlar oder Ideen dazu?

Gruß Holger


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen647986
Datum05.10.2010 22:286610 x gelesen
Nabend.

Geschrieben von Holger SeelbachHallo, wir wollen ein Formular entwerfen, das bei Türöffnung verwendet wird, um auf der einen Seite sich bestätigen lassen das man der Eigentümer ist bzw. es sich um Amtshilfe handelt.


Ich kann irgendwie keine Notwendigkeit dafür erkennen.

Amtshilfe wird klar und deutlich im Einsatzbericht dokumentiert (ihr seit ja dann auch Alarmiert worden). Im Notfall ist derjenige, der das Unterschreiben müßte, vermutlich in der Wohnung. Außerdem braucht man da kein Formular.

Und alle anderen Fälle sind nix für die Feuerwehr sondern den Schlüsseldienst.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW647996
Datum05.10.2010 22:586376 x gelesen
... und sollten bei der Türöffnung (in gutem Glauben) die nicht notwendig war (Person hat geschlafen, war nicht da....) Schäden an Tür etc. entstehen könnt ihr euch auch nicht freikaufen. Dann muss im Zweifel die Kommune den Schaden begleichen.
Den "Kunden" unterschreiben lassen, das er keine Ansprüche stellt wäre nicht die feine Art, zumal es erst nachträglich geht (er wird ja in der Wohnung vermutet....)
Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen648014
Datum06.10.2010 08:466044 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Christian TrachternachDen "Kunden" unterschreiben lassen, das er keine Ansprüche stellt wäre nicht die feine Art, zumal es erst nachträglich geht (er wird ja in der Wohnung vermutet....)

Es gibt meiner Meinng nach nicht nur Notfalltüröffnungen bei denen der "Kunde" hinter der Tür wartet, sondern auch wie von Holger beschrieben der Kunde vor der Tür wartet. Da kann ich verstehen, dass man sich als verantwortliche Führungskraft absichern will und nicht einfach jedem die Tür öffnet. Beispeile für so Einsätze bei denen die FW die Tür öffnet wären in meinen Augen z.B. ein Säugling/Kleinkind wo im Hochsommer sich ein Elternteil ausgesperrt haben und der Schlüsseldienst nicht zeitnah verfügbar ist. Gleiches gilt bei pflegebedürftigen Personen egal welcher Altersklasse, die unter Umständen genau JETZT Hilfe brauchen und sich die betreuende Person ausgesperrt hat. Ebenfalls möglich in meinen Augen ist das Essen auf dem Herd und jemand hat die Tür von außen verschlossen. All das können Situationen sein aus denen eine Gefahr für Personen oder Sachwerte entstehen kann und damit die Feuerwehr zur Gefahrenabwehr tätig wird. Und das kann die FW nunmal immer Zeitnah und nicht evtl. erst in 2 oder 3 Stunden.

In diesen Fällen kann ich schon verstehen, dass man nicht irgendjemandem die Tür öffnen will, sondern nur auch berechtigten Personen. Auch wenns diese Fälle eher selten vorkommen ist man -übertrieben gesagt- nicht davor geschützt, dass man auf Gauner reinfällt die einem so eine Geschichte auf die Nase binden und so von der Feuerwehr die Tür geöffnet bekommen. Deswegen kommt bei solchen Fällen aber im Normalfall auch immer die Pol. mit zur Einsatzstelle.

Gruß
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648018
Datum06.10.2010 09:005772 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Patrik GriegerIn diesen Fällen kann ich schon verstehen, dass man nicht irgendjemandem die Tür öffnen will, sondern nur auch berechtigten Personen. Auch wenns diese Fälle eher selten vorkommen ist man -übertrieben gesagt- nicht davor geschützt, dass man auf Gauner reinfällt die einem so eine Geschichte auf die Nase binden und so von der Feuerwehr die Tür geöffnet bekommen.

Mal rein logisch gedacht:

Wieviel Prozent der entsprechenden Gauner werden nach Vorlage so eines Formulars mit den Worten "nein, das kann ich nicht unterschreiben, ich bin doch garnicht der, der da wohnt!" von ihrem Vorhaben Abstand nehmen?

Da können wir besser gleich Speichelproben nehmen, um ggf. im Nachhinein jemanden identifizieren und überführen zu können :-)

Gruß,
Henning


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AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen648071
Datum06.10.2010 14:095659 x gelesen
Deswegen habe ich extra geschrieben "übertrieben gesagt"....

Und auch mir ist bewusst, dass sich die Fälle in denen der "Kunde" vor der Tür und nicht hilflos dahinter befindent nur einen ganz kleinen Teil ausmacht. Aber es gibt eben diese Fälle und wenn sich dort jemand absichern will kann ich das in der heutigen Zeit schon nachvollziehen.

Gruß
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648076
Datum06.10.2010 14:425436 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerIn diesen Fällen kann ich schon verstehen, dass man nicht irgendjemandem die Tür öffnen will, sondern nur auch berechtigten Personen. Auch wenns diese Fälle eher selten vorkommen ist man -übertrieben gesagt- nicht davor geschützt, dass man auf Gauner reinfällt die einem so eine Geschichte auf die Nase binden und so von der Feuerwehr die Tür geöffnet bekommen. Deswegen kommt bei solchen Fällen aber im Normalfall auch immer die Pol. mit zur Einsatzstelle.

Mit diesem Satz hast Du doch wunderbar beschrieben, warum wir so ein Formular nicht brauchen.

Selbst wenn man sich die von Dir beschriebenen Fälle ansieht, dann gibt es dabei eine prima Möglichkeit, sofort nach dem Öffnen die Aussagen zu kontrollieren. (oder noch besser durch die POL kontrollieren zu lassen)

Sollte sich die Person nicht ausweisen können, dann ist eben die Personalienfeststellung durch die Polizei nötig und sollte es tatsächlich ein Gauner sein, dann wird die Aktion sowieso schon interessant. Egal ob mit oder ohne Formular.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648077
Datum06.10.2010 14:435314 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerAber es gibt eben diese Fälle und wenn sich dort jemand absichern will kann ich das in der heutigen Zeit schon nachvollziehen.


Nachvollziehen? Klar.

Aber die Frage ist, ob ein Formular sowas auch wirklich absichert. Ich würde sagen: Nein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS648078
Datum06.10.2010 14:445535 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrik GriegerDeswegen habe ich extra geschrieben "übertrieben gesagt"....

Und auch mir ist bewusst, dass sich die Fälle in denen der "Kunde" vor der Tür und nicht hilflos dahinter befindent nur einen ganz kleinen Teil ausmacht. Aber es gibt eben diese Fälle und wenn sich dort jemand absichern will kann ich das in der heutigen Zeit schon nachvollziehen.


Um es nochmal deutlicher zu sagen:

Der Plan ist es ein Formular zu erstellen mit dem die Feuerwehr sämtliche Haftungsansprüche abwehrt, falls es sich bei dem "Kunden" um einen Dieb bzw. Betrüger handelt.

Das macht solange keine Probleme wie der Bewohner der Wohnung selber vor der Tür steht, von dem bräuchte man allerdings auch keinen Haftungsausschluss unterschreiben lassen.

Wenn jetzt allerdings dort ein Betrüger steht der sich von der Feuerwehr eine Tür öffnen lässt, dann kann man nicht den Betrüger so einen Haftungsausschluss für den eigentlichen Bewohner unterschreiben lassen. ;-) Davon wird sich der Betrüger kaum abschrecken lassen.

Falls etwas anderes gemeint ist. Ich kenne Formulare die sinngemäß folgendes beinhalten:

'Sehr geehrter Bewohner, in Ihrer Abwesenheit wurde in ihrer Wohnung ein Notfall vermutet und die Tür durch die Feuerwehr geöffnet. Es wurde ein neues Schloss eingebaut. Der Schlüssel ist hinterlegt bei:

[ ] Polizei Tel.: .....
[ ] Feuerwehr Tel.: .....
[ ] Nachbar ....
[ ] Angehöriger ....

Ihre Feuerwehr XYZ'

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648080
Datum06.10.2010 15:095502 x gelesen
Wir haben ein Formular, das für alle Fälle angewandt wird, bei denen wir freiwillig tätig werden.
Darauf ist ein Haftungsausschluss vermerkt. Außerdem wird durch den Inanspruchnehmer der Leistung versichert, dass kein anderer Dienstleister verfügbar war.
Falls Interesse besteht, kann ich dir das Teil mal einscannen und zuschicken.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648090
Datum06.10.2010 16:255356 x gelesen
Nabend.

Geschrieben von Adolf HuberDarauf ist ein Haftungsausschluss vermerkt.

Wie wirksam ist der tatsächlich?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648093
Datum06.10.2010 16:585320 x gelesen
Bin leider kein Jurist. Bisher wäre mir aber nicht bekannt, dass es damit je Probleme gegeben hätte.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648096
Datum06.10.2010 17:135379 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberBin leider kein Jurist. Bisher wäre mir aber nicht bekannt, dass es damit je Probleme gegeben hätte.

Wie oft kam es denn schon zu rechtlichen Konfrontationen?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW648109
Datum06.10.2010 20:535160 x gelesen
Hallo Patrick,

in allen von dir beschriebenen Fällen liegt doch ein Notfall in irgendeiner Art und Weise vor. Also muss ich mir nichts unterschreiben lassen. Ich lasse mir von den Leuten den Ausweis zeigen und gut ists. Können sie sich nicht ausweisen - dann hilft dir n Zettelchen, das sie dir unterschreiben auch nix, denn da kann ich auch Bernd der Glückliche aus Mumpsdorf sein. Und keiner kanns prüfen. Darum -und aus anderen Gründen natürlich auch- gehört zu jeder Türöffnung auch die Polizei dazu.

Gruß Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW648110
Datum06.10.2010 20:545141 x gelesen
Julian,

man könnte sagen: Nagel auf den Kopf getroffen mit dem Beitrag :-)


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW648121
Datum06.10.2010 23:026907 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Holger SeelbachHallo, wir wollen ein Formular entwerfen, das bei Türöffnung verwendet wird, um auf der einen Seite sich bestätigen lassen das man der Eigentümer ist bzw. es sich um Amtshilfe handelt.

Welchen Hintergrund hat es, dass ihr meint ein solches Formular zu brauchen?

Wichtig ist in diesem Zusammenhang eher die rechtlichen Grundlagen für die Zuständigkeit der Feuerwehr zu kennen und auf die jeweilige Einsatzsituation anzuwenden. Wenn die Feuerwehr zuständig ist und die Türöffnung zur Gefahrabwehr geboten ist, ist es (fast) egal, was neben dem Schloss noch alles kaputt ist, wenn es erforderlich war. Wenn die Feuerwehr aber nicht zuständig ist, sie quasi die Aufgabe eines Schlüsseldienstes übernimmt, sollte man eh die Finger davon lassen, da man dann auch nicht ohne weiteres einen kompletten Haftungsausschluss vereinbaren, da der juristisch unwirksam ist. Da gibt es zu viele juristische Fallen, in die man bei solchen Dingen hineintappen kann.

Und letztlich ist die Sicherung des Eigentums allein Aufgabe der Polizei. Die sind dafür zuständig, wenn die Tür einmal offen ist. Wenn die Polizei euch zur Türöffnung dazu zieht ist es Amtshilfe, das dürfte auch durch die Leitstelle ausreichend dokumentiert sein. Sollte die Polizei nicht vor Ort sein, dann ist es allein Aufgabe des Einsatzleiters zu entscheiden, ob die rechtlichen Grundlagen für eine Türöffnung vorliegen. Dann darf man anschließend die Einsatzstelle nicht verlassen, ohne das Eigentum in der Wohnung zu sichern -> Polizei.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 05.10.2010 21:32 Holg7er 7S., Adelsdorf
 05.10.2010 22:28 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 05.10.2010 22:58 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 06.10.2010 08:46 Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum
 06.10.2010 09:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.10.2010 14:09 Patr7ik 7G., Nordstemmen/ OT Heyersum
 06.10.2010 14:43 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 14:44 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 06.10.2010 20:54 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 06.10.2010 14:42 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 20:53 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 06.10.2010 15:09 Adol7f H7., Rosenheim
 06.10.2010 16:25 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 16:58 Adol7f H7., Rosenheim
 06.10.2010 17:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 23:02 Katj7a R7., Köln
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