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ThemaFeuerwehrdiensttauglichkeit FF in NRW39 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8S., Krefeld / NRW648081
Datum06.10.2010 15:1525643 x gelesen
Hallo,

ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in einer Großstadt in NRW. Seid diesem Halbjahr verlangt die Amtsleitung, das sich jedes freiwillige Mitglied (egal ob AGT oder nicht!) alle 3 Jahre eine so genannten "Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung" unterzieht, Dort wird neben den arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen (G26.3 und G42), auch nach G25, G21, G42, G46 und Höhenarbeiten untersucht. Diese Untersuchungen werden als Angebotsuntersuchungen nach ArbMedVV durchgeführt. Bei der Einladung zu dieser Untersuchung liegt dann eine Einverständniserklärung bei, dass das Mitglied einverstanden ist, das der Arbeitsmediziner die Ergebnisse dieser "freiwilligen" Angebotsuntersuchungen, der Amtsleitung mitteilen darf. Bei der Verweigerung dieser Einverständniserklärung bzw. der Angebotsuntersuchungen, steht in der Dienstanweisung, dass das Mitglied aus dem Einsatz- und Ausbildungsdienst ausgeschlossen bzw. der Einsatz- und Ausbildungsdienstdienst eingeschränkt wird. Meine Frage ist, darf die Amtsleitung überhaupt so was anordnen, weil Angebotsuntersuchungen ja grundsätzlich freiwillig sind?

Mit freundlichen Grüssen

Sebastian


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648084
Datum06.10.2010 15:4222332 x gelesen
Hallo,

also bei der G42

(Quelle: Wikipedia
Beurteilungskriterien: Früherkennung von Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten, Immun- und Impfstatus, Laborwerte, Impfung, ggf. weitere Parameter. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem biologischen Arbeitsstoff bzw. Erreger.)

geht es mir doch zu weit. Da muss man auf gut deutsch gesagt "die Hosen runterlassen".

Gruß

Markus


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW648085
Datum06.10.2010 15:4521775 x gelesen
Hallo!

Was erhofft er sich aus dieser Untersuchung?

Mit böser Zunge würde ich sagen:

Reduzierung FF - Aufstockung BF... aber so gemein will ich ja mal nicht sein und dieses Thema nicht in diese Richtung lenken.

Da ich einen Teil der Untersuchungen aus div. Gründen nicht bestehen würde, wäre das ein Grund für mich, mir eine andere Freizeitbeschäftigung zu suchen.

Gruß


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648086
Datum06.10.2010 15:5221757 x gelesen
Geschrieben von Sebastian SchmitzG21Sicher? Die G21 soll für Personen sein, die in Räumen unter -25° arbeiten.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorSeba8sti8an 8S., Krefeld / NRW648087
Datum06.10.2010 16:1521636 x gelesen
Sry. vertippt! Angebotsuntersuchungen sind:

G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
G 41 Arbeiten mit Absturzgefahren
G 46 Belastung von Muskel- und Skelettsystem
Höhenarbeit


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648088
Datum06.10.2010 16:2022005 x gelesen
Geschrieben von Markus Perschl
(Quelle: Wikipedia
Beurteilungskriterien: Früherkennung von Erkrankungen, Einnahme von Medikamenten, Immun- und Impfstatus, Laborwerte, Impfung, ggf. weitere Parameter. Untersuchung und Beurteilung richten sich nach dem biologischen Arbeitsstoff bzw. Erreger.)

geht es mir doch zu weit. Da muss man auf gut deutsch gesagt "die Hosen runterlassen".


Nö. Wie bei allen Untersuchungen "Gesundheitliche Bedenken", "Keine gesundheitliche Bedenken". Mehr wird nicht gesagt.

Im Übrigen halte ich diese Untersuchung im Hinblick auf die Hepatitisproblematik gar nicht für das schlechteste.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648089
Datum06.10.2010 16:2421745 x gelesen
Geschrieben von Sebastian SchmitzMeine Frage ist, darf die Amtsleitung überhaupt so was anordnen, weil Angebotsuntersuchungen ja grundsätzlich freiwillig sind?


Grundsätzlich: Ja.

Schließlich muss die Stadt ja sichergehen, dass der FA Feuerwehrdiensttauglich ist. Da diese Tauglichkeit nicht fest definiert ist, dürfte die Stadt da recht frei in ihrer Entscheidung sein.

Natürlich mußt Du dich nicht diesen Untersuchungen stellen, die Folge, dass die Stadt sich bei der Tauglichkeit nicht sicher ist, ist dann aber auch nachvollziehbar.

Die Frage ist, was genau die Ärzte weitergeben sollen. Steht da drin, dass die Ärzte komplett von der Schweigepflicht entbunden werden sollen oder das das grundsätzliche Ergebnis (tauglich/nicht tauglich) weiter gegeben wird?

Letzteres wäre völlig in Ordnung. Das andere nicht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648091
Datum06.10.2010 16:2821738 x gelesen
Geschrieben von ---Stefan Brünning--- Nö. Wie bei allen Untersuchungen "Gesundheitliche Bedenken", "Keine gesundheitliche Bedenken". Mehr wird nicht gesagt.



Und dazu soll man eine Einverständniserklärung unterschreiben? Auf meinem G26.3 Untersuchungsergebnis steht drin ob tauglich oder nicht. Dazu brauche ich nichts unterschreiben. Das hört sich eher nach einer Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht an.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648092
Datum06.10.2010 16:3021796 x gelesen
Geschrieben von Markus Perschl
Und dazu soll man eine Einverständniserklärung unterschreiben? Auf meinem G26.3 Untersuchungsergebnis steht drin ob tauglich oder nicht. Dazu brauche ich nichts unterschreiben. Das hört sich eher nach einer Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht an.


Das ist die Frage, die ich hier ja auch schon gestellt hab. Was steht in den Schreiben genau drin.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorKatj8a R8., Köln / NRW648127
Datum06.10.2010 23:1921733 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian SchmitzMeine Frage ist, darf die Amtsleitung überhaupt so was anordnen, weil Angebotsuntersuchungen ja grundsätzlich freiwillig sind?

Ja, weil sie die Kriterien für Feuerwehrdiensttauglichkeit festlegen kann. Deswegen ist es möglich, dass man in manchen Feuerwehren kaum untersucht wird und andere einen durchchecken, als würde man zum Mond fliegen.
In Köln gehören zur allgemeinen Feuerwehrdiensttauglichkeit, dass jeder die G26.3 und weitere Untersuchungen absolviert. Das ist auch bei der FF Einstellungsvoraussetzung. In dem Ergebnis-Formular, das der Arzt ausfüllt steht dann nur das Ergebnis, tauglich ja/nein, ggf. welche Einschränkungen (Brille, Tragen von Lasten) und ob man erst nach 3 Jahren wiederkommen darf oder früher.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648130
Datum06.10.2010 23:4921325 x gelesen
Ist diese Tauglichkeitsuntersuchung in ganz NRW Pflicht oder nur regional beschränkt. Z.B. Ballungsräume?


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW648136
Datum07.10.2010 07:2921286 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Perschl Ist diese Tauglichkeitsuntersuchung in ganz NRW Pflicht oder nur regional beschränkt. Z.B. Ballungsräume?


Das ist in der LVO geregelt, §1(3) gibt dieses Recht dem Leiter der Feuerwehr.

Gruß
Andre


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648163
Datum07.10.2010 11:0121896 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyJa, weil sie die Kriterien für Feuerwehrdiensttauglichkeit festlegen kann. Deswegen ist es möglich, dass man in manchen Feuerwehren kaum untersucht wird und andere einen durchchecken, als würde man zum Mond fliegen.
In Köln gehören zur allgemeinen Feuerwehrdiensttauglichkeit, dass jeder die G26.3 und weitere Untersuchungen absolviert. Das ist auch bei der FF Einstellungsvoraussetzung. In dem Ergebnis-Formular, das der Arzt ausfüllt steht dann nur das Ergebnis, tauglich ja/nein, ggf. welche Einschränkungen (Brille, Tragen von Lasten) und ob man erst nach 3 Jahren wiederkommen darf oder früher.


Hier ist jetzt nur die Frage, ob die Amtsleitung praktisch eine Entbindung von der Schweigepflicht haben möchte (Einverständniserklärung, Ergebnisse) oder eine normale arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen will)

Das sollte der Ursprungsautor nochmal klarstellen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorSeba8sti8an 8S., Krefeld / NRW648217
Datum07.10.2010 19:2521161 x gelesen
Geschrieben von Markus Perschl Das ist in der LVO geregelt, §1(3) gibt dieses Recht dem Leiter der Feuerwehr.

Hier steht nur geschrieben, das der Leiter der Feuerwehr VOR den Eintritt in die Einsatzabteilung ein ärztliches Gutachten fordern kann. Richtig ist, das in der LVO nicht näher auf diese Gutachten eingegangen wird, was den Leiter der Feuerwehr einen großen Spielraum lässt. Über die Untersuchung von aktiven Mitgliedern steht dort nix!

Geschrieben von Markus Perschl Und dazu soll man eine Einverständniserklärung unterschreiben? Auf meinem G26.3 Untersuchungsergebnis steht drin ob tauglich oder nicht. Dazu brauche ich nichts unterschreiben. Das hört sich eher nach einer Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht an.

Für die G26.6 ist auch keine Einverständniserklärung nötig, weil sie für AGT eine Pflichtuntersuchung und auch im Anhang der ArbMedVV erwähnt wird. Bei allen Pflicht- und Angebotsuntersuchen wird den Arbeitgeber / Leiter der Feuerwehr IMMER nur mitgeteilt, ob "tauglich", tauglich, unter den Voraussetzungen" und "nicht tauglich" und nicht mehr! In der Einverständniserklärung wird auch nicht mehr verlangt. Darum geht es mir auch nicht. Es geht um den Unterschied zwischen Pflicht- bzw., Angebotsuntersuchung nach ArbMedVV. Angebotsuntersuchungen sind "freiwillige" Untersuchungen, zu den man gehen kann oder nicht! Es ist jeden einzelnen selbst überlassen, ob man dort hingeht oder nicht und ob man die Ergebnisse (tauglich usw.) den Arbeitgeber mitteilt. Sollte man das nicht tun, muss der Arbeitgeber damit leben und darf den Arbeitnehmer nicht von seiner Tätigkeit ausschließen. Heute noch mal genauso von unserer FASI (Fachkraft für Arbeitssicherheit) bestätigt bekommen. In der freien Wirtschaft ist es also nicht möglich zu sagen: "Wenn Du nicht diese freiwillige Untersuchung wahrnimmst und von deinen Recht zurücktrittst, mir das Ergebnis (sei es auch nur "Tauglich" oder "nicht tauglich!) nicht mitzuteilen, schließ ich dich von der deiner Tätigkeit aus!" Wieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr? Auf welches Recht beruft er sich?

Mit freundlichen Grüssen

Sebastian


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648219
Datum07.10.2010 19:3220904 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Schmitz--- Wieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr? Auf welches Recht beruft er sich?


Also ich habe bereits nach einer Rechtsgrundlage gesucht. Aber nicht mal was annäherndes gefunden.
Wenn es keine Rechtsgrundage gibts dann kann es, meines Wissens, auch nicht zu einem Ausschluss kommen bei einer Verweigerung dieser Einverständniserklärung.

Ich an Deiner Stelle wäre schon längst bei der Amtsleitung oder Wehrführung (das Gleiche??)
angetreten und hätte da mal nachgebohrt.

Gruss


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg648220
Datum07.10.2010 19:4120919 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlAlso ich habe bereits nach einer Rechtsgrundlage gesucht. Aber nicht mal was annäherndes gefunden.

Im Zweifel gibt es die Möglichkeit, dieses über eine städtische Satzung zu regeln welche die Voraussetzungen für die Tätigkeit in der städtischen Feuerwehr enthält. Solange das Feuerwehrgesetzt da kein zwingendes Recht ist und die Regelungen keine unmöglichen Dinge fordern, wirst Du da rechtlich nichts dagegen unternehmen können.

Und ich halte die genannten Untersuchungen auch für höchst sinnvoll. Schießlich hat der Dienstherr eine gewissen Fürsorgeverpflichtung. Ich wäre froh, wenn die überall so ernst genommen werden würde, wie im hier genannten Beispiel. Die Forderungen nach entsprechenden gesundheitlichen Untesuchungen (und den entsprechenden Konsequenzen daraus) kann ich also nur unterstützen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648221
Datum07.10.2010 19:5620740 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd ich halte die genannten Untersuchungen auch für höchst sinnvoll. Schießlich hat der Dienstherr eine gewissen Fürsorgeverpflichtung. Ich wäre froh, wenn die überall so ernst genommen werden würde, wie im hier genannten Beispiel. Die Forderungen nach entsprechenden gesundheitlichen Untesuchungen (und den entsprechenden Konsequenzen daraus) kann ich also nur unterstützen.Aus Sicht eines Feuerwehrangehörigen wäre ich froh, eine solche für mich kostenlose regelmäßige Gesundheitsüberprüfung zu haben.
(Und würde das ggfls auch mal gegenüber meiner Krankenkasse erwähnen!)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648222
Datum07.10.2010 19:5720914 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Und ich halte die genannten Untersuchungen auch für höchst sinnvoll. Schießlich hat der Dienstherr eine gewissen Fürsorgeverpflichtung. Ich wäre froh, wenn die überall so ernst genommen werden würde, wie im hier genannten Beispiel. Die Forderungen nach entsprechenden gesundheitlichen Untesuchungen (und den entsprechenden Konsequenzen daraus) kann ich also nur unterstützen.


Das Thema könnte man beliebig ausweiten. Z.B. Ob sich dann genug taugliche Aktive finden würden um die erforderlichen Mannschaftsstärken zu erreichen.
Und wer das im Schluss zu entscheiden h at. Der Amtsschimmel?!

Ich kann auch keine Kriterien oder Mindestanforderungen finden die für den Feuerwehrdienst nötig sind. Und dafür soll ich einem Amtsleiter, respektive Wehrführer
offenlegen was für Medikamente ich nehme, oder ob ich eine Hepatitiserkrankung habe (hatte)
oder oder oder....?
Und da sehe ich das Problem das hier die ärztliche Schweigepflicht umgangen werden soll.

Ich hätte weniger dagegen wenn der Amtsleiter Grenzen und Mindestanforderungen stellt die DANN medizinisch überprüft werden könnten. Und dann kann das Tauglich oder Nicht-Tauglich kommen. Alles andere ist höchst zweifelhaft und drängt zu weit ins Privatleben ein.

Gruss


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg648225
Datum07.10.2010 20:0620901 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlDas Thema könnte man beliebig ausweiten. Z.B. Ob sich dann genug taugliche Aktive finden würden um die erforderlichen Mannschaftsstärken zu erreichen.

Die frage ist doch ganz einfach: Sind die, die die Anforderungen nicht erfüllen und die heute deshalb Dienst tun wirklich tauglich? oder machen wir uns da nicht was vor und schönen unsere Mitgliederstatistiken mit Personal, das den wachsenden Anforderungen des modernen Feuerwehrdienstes bei objektiver Betrachtung nicht gewachsen ist?

Geschrieben von Markus PerschlUnd wer das im Schluss zu entscheiden h at. Der Amtsschimmel?!

Wenn die regelung klar ist, d.h. Tauglichkeit nach X, Y und Z erforderlich, dann ist das doch klar.


Geschrieben von Markus PerschlIch kann auch keine Kriterien oder Mindestanforderungen finden die für den Feuerwehrdienst nötig sind.

Das ist ja das Proble das wir haben. Es reicht aus, sich halbwegs aufrecht ins Feuerwehrhaus schleppen zu können und zu sagen "ich will mitmachen".

Der Rest ist dann so wachsweich, dass wir heute eben das Problem haben, dass Hinz und Kunz zum Feuerwehrdienst zugelassen werden.
In Quasi jedem Feuerwehrgesetz der Republik steht irgend etwas von "muß den körperlichen und geistigen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sein" drin. Nur leider schreibt kein Gesetz rein, was das dann ist. Warum? Weil unsere Verbände zu feige sind, das bei der Politik einzufordern bzw. die Städte und gemeinde kein Interesse daran haben, dass das passiert (weil Untersuchungen kosten. Geld und ggf. Personalschwund).
Denn dann wären von unseren geschönten 1,X Mio. FM in Deutschland mal ganz schnell einige raus. Und dann hätte man mal die echten Zahlen dessen, was die dt. FFen in der Gefahrenabwehr wirklich an Potential aufbieten können.


Geschrieben von Markus PerschlUnd dafür soll ich einem Amtsleiter, respektive Wehrführer
offenlegen was für Medikamente ich nehme, oder ob ich eine Hepatitiserkrankung habe (hatte)
oder oder oder....?
Und da sehe ich das Problem das hier die ärztliche Schweigepflicht umgangen werden soll.


nein. Das sollst Du einem Arbeitsmediziner offenlegen. Der schaut dann, ob diese Erkrankung oder diese Medikation ein Ausschlußkriterium nach einer der verlangten Tauglichkeiten ist. Und der Doc sagt dann, ja/ ja, aber/ nein.
Mehr erfährt keiner.


Geschrieben von Markus PerschlIch hätte weniger dagegen wenn der Amtsleiter Grenzen und Mindestanforderungen stellt die DANN medizinisch überprüft werden könnten. Und dann kann das Tauglich oder Nicht-Tauglich kommen.

Aber genau das wird doch über den ansatz der G-Untersuchungen verlangt. Nicht mehr.

Hier geht es nur darum, dass jemand diese Untersuchungen bzw. die Einschätzung tauglich/ nicht tauglich des Arztes dann als verbindlichen und objektives Kriterium für die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst heranziehen will. Und das ist m.E. nicht verwerflich.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648230
Datum07.10.2010 20:2020839 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer
--- Hier geht es nur darum, dass jemand diese Untersuchungen bzw. die Einschätzung tauglich/ nicht tauglich des Arztes dann als verbindlichen und objektives Kriterium für die Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst heranziehen will. Und das ist m.E. nicht verwerflich.


Und genau das glaube ich nicht! Sonst könnten wir uns die Diskussion sparen.
Es geht NUR um die ominöse Einverständniserklärung. Und ich denke das da der Haken hängt!

Jetzt etwas OT:

Ganz Deiner Meinung, das es keine Anforderungsgrenzen für den Feuerwehrdienst gibt, ist nicht gut aber zu was würde das führen? Darüber sollten wir trotzdem kurz nachdenken.

Wer stellt die Grenzen auf? Wie eng werden sie gesetzt?

Dann es kleinen Feuerwehren die zwei Ölspuren und einen Containerbrand im Jahr haben, beizubringen das langjährige Feuerwehrdienstleistende aufhören müssen weil sie gängige medizinische Vorgaben nicht erreichen?

Alles leichter gesagt als getan.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg648231
Datum07.10.2010 20:3620930 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlEs geht NUR um die ominöse Einverständniserklärung. Und ich denke das da der Haken hängt!

Ja. Aber die Erklärung bezieht sich so wie ich das vrstanden habe nur darauf, dass das Ergebnis (tauglich/ nicht tauglich/ bedingt tauglich) einer sog. Angebotsuntersuchung (die also nicht durch BG bzw. Unfallkasse für eine bestimmte Tätigkeit zwingend gefordert wird) durchgeführt wird und das Ergebnis (nicht die Befunde) der nicht verpflichtenden Untersuchung dennoch dem Dienstherren mitgeteilt werden.

Geschrieben von Markus PerschlWer stellt die Grenzen auf? Wie eng werden sie gesetzt?


Fachleute, die von den möglichen Belastungen im Einsatzdienst ausgehen.


Geschrieben von Markus PerschlDann es kleinen Feuerwehren die zwei Ölspuren und einen Containerbrand im Jahr haben, beizubringen das langjährige Feuerwehrdienstleistende aufhören müssen weil sie gängige medizinische Vorgaben nicht erreichen?

Es ist nicht relevant, welche einsätze die Wehren heute haben, sondern für welche Lagen sie alarmiert werden sollen.
Wenn Du eine reine "Ölspurbeseitigungsmannschaft" haben willst (an die dann geringere gesundheitliche Anforderungen gestellt werden, dann kannst Du die ja auch aufstellen. nur werden die dann auch nur dafür alarmiert und nicht für Aufgaben der "richtigen" Feuerwehr.

Und ich halte schon den zügigen Aufbau einer WV über sagen wir 200m im Sommer durch einen Wassertrupp des LF für eine sportliche Herausforderung. Bereits für diese rein unterstützende Tätigkeit (die gerne als typisches "das kann doch jeder machen" Beispiel herangezogen wird) die weit von der Tätigkeit des AGT entfernt ist ist eine gewisse Fitness erforderlich. Und die Belastung kann bei der Aufgabe ähnlich der des AGT sein.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648235
Datum07.10.2010 21:3120903 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Es ist nicht relevant, welche einsätze die Wehren heute haben, sondern für welche Lagen sie alarmiert werden sollen.
Wenn Du eine reine "Ölspurbeseitigungsmannschaft" haben willst (an die dann geringere gesundheitliche Anforderungen gestellt werden, dann kannst Du die ja auch aufstellen. nur werden die dann auch nur dafür alarmiert und nicht für Aufgaben der "richtigen" Feuerwehr.


Ja da hast du recht. Aber wie weit müssen dann "geeignete Feuerwehren" anfahren? Soll dann in einer grösseren Schadenslage z. B B4 in einer Altstadt einer Kleinstadt auf Feuerwehren warten die 15 km enfernt die geeignet sind obwohl vier Feuerwehren mit wasserführenden Fahrzeugen und viel Personal in direkter Nähe parat stehen und als nicht geeignet nicht alarmiert werden?

Passt dann hervorragend zum aktuellen Thema "Hilfsfristen" :-)

Ich verwette ein Monatsgehalt, das besonders jetzt wo die demographischen Probleme vor der Türe stehen, sich das Modell (denn als mehr sehe ich das vorerst nicht an) wie das hier diskutierte in NRW, sich flächendeckend nicht durchsetzen wird da sich besonders Feuerwehren auf dem Lande vehement wehren werden. So gut das auch gemeint ist.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen648236
Datum07.10.2010 21:3920719 x gelesen
Geschrieben von Markus Perschl
Ich verwette ein Monatsgehalt, das besonders jetzt wo die demographischen Probleme vor der Türe stehen, sich das Modell (denn als mehr sehe ich das vorerst nicht an) wie das hier diskutierte in NRW, sich flächendeckend nicht durchsetzen wird da sich besonders Feuerwehren auf dem Lande vehement wehren werden.


Warum? Meisnt du, daß du unter den Feuerwehren "auf dem Lande" einen geringeren Anteil an Tauglichen vorfinden wirst als in der Stadt?

Geschrieben von Markus PerschlSo gut das auch gemeint ist.

Dann brauch aber keiner heulen, wenn im dienstlichen Kontext FA absehbare Schäden davontragen, die nicht als Unfälle zu bezeichnen sind und dementsprechend nicht durch die Unfallkassen getragen werden.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg648237
Datum07.10.2010 21:4420782 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlAber wie weit müssen dann "geeignete Feuerwehren" anfahren? Soll dann in einer grösseren Schadenslage z. B B4 in einer Altstadt einer Kleinstadt auf Feuerwehren warten die 15 km enfernt die geeignet sind obwohl vier Feuerwehren mit wasserführenden Fahrzeugen und viel Personal in direkter Nähe parat stehen und als nicht geeignet nicht alarmiert werden?


Nun. Entweder sind sie geeignet, dann sind sie es heute und morgen.

Oder sie sind es schon heute nicht, man hält sie nur dafür, dann ist es heute "Betrug am Kunden". Denn mann spiegelt dann vor, dass man etwas ist und etwas kann, das einer objektiven Betrachtung nicht standhält.

Geschrieben von Markus PerschlPasst dann hervorragend zum aktuellen Thema "Hilfsfristen" :-)

Mei. Die Werden dann halt etwas länger (wenn sie es schon heute s.u. nicht schon ohnehin sind). Es hat außerdem beim System FF jeder Bürger selbst in der Hand, diese zu verkürzen...


Geschrieben von Markus PerschlIch verwette ein Monatsgehalt, das besonders jetzt wo die demographischen Probleme vor der Türe stehen, sich das Modell (denn als mehr sehe ich das vorerst nicht an) wie das hier diskutierte in NRW, sich flächendeckend nicht durchsetzen wird da sich besonders Feuerwehren auf dem Lande vehement wehren werden. So gut das auch gemeint ist.

Bringt dann nur alles nichts, wenn die Sirene runter läuft und dann die Kameraden Ritter, Tot und Teufel auis einem TSF ohne PA purzeln und der hilfesuchende Kunde in seinem Gebäude trotz der Hilfstruppe vor der Tür so lange auf Rettung warten muß, bis die "andere, richtige Feuerwehr" aus größerer Entfernung ums Eck kommt.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648238
Datum07.10.2010 21:4820761 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Warum? Meisnt du, daß du unter den Feuerwehren "auf dem Lande" einen geringeren Anteil an Tauglichen vorfinden wirst als in der Stadt?


Keineswegs. Was passiert mit einer Feuerwehr mit drei Bauernhöfen die aus einem dummen Zufall nicht genug Taugliche, im Sinne der Vorgabe hat, um den Betrieb fortzusetzen?
Es wird die Existenzangst der Mitglieder nicht einen unereblichen Anteil am Widerstand haben.

Andersherum: Was passiert mit einer Feuerwehr einer Kleinstadt aufwärts mit dem selben Problem wie die Dorffeuerwehr? Muß sie dann befürchten aufgelöst zu werden? Mitnichten. Denn man wird wohl kaum die Feuerwehr aus 15km Entfernung holen um Leben und Sachgüter zu retten. Bitte jetzt nicht mit der Pflichtfeuerwehr kommen.


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AutorAlex8and8er 8P., Bonn / NRW648250
Datum07.10.2010 23:5920736 x gelesen
Nun ja,

wenn so ein Beispiel Schule macht, und FF-Angehörige sich denselben körperlichen Anforderungen stellen müssen, wie die verbeamteten Kollegen, werden manche Feuerwehren den Laden schlicht zumachen müssen. Schaut Euch mal in den eigenen Reihen um und schätzt mal realistisch ein, wer wegen paar Kilo zu viel oder als Brillenträger dann ausscheiden müsste.

Man kann lange darüber streiten, ob die heutigen Anforderungen zu lasch sind. Aber wenn man die Latte zu hoch hängt, bleibt vielleicht noch ein Viertel der heutigen "Belegschaft" übrig. Ist das wirklich wünschenswert ?

Sind freiwillige Einheiten nicht oftmals deshalb so stark, weil sie im Vergleich zur BF nicht nur die Fensterplätze belegen, und sich die Arbeit auf viel mehr Schultern verteilt ? Ist der erfahrene Kamerad als FüKr oder MA weniger wertvoll, wenn seine Kondition mit der eines 20jährigen nicht mehr ganz mithält ?

Ich wäre mit all zu scharfen Anforderungen äußerst vorsichtig. Im ländlichen Breich könnte da schnell das Licht ausgehen.

Und mal angenommen, der Amtsleiter der BF Krefeld wollte so tatsächlich Planstellen im HA-Breich generieren:
Wo wollte er die ganzen geeigneten Leute hernehmen ? Und wer sollte sie bezahlen ?


Jeck, loss Jeck elans...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen648252
Datum08.10.2010 00:1320858 x gelesen
Geschrieben von Sebastian SchmitzFür die G26.6 ist auch keine Einverständniserklärung nötig, weil sie für AGT eine Pflichtuntersuchung und auch im Anhang der ArbMedVV erwähnt wird. Bei allen Pflicht- und Angebotsuntersuchen wird den Arbeitgeber / Leiter der Feuerwehr IMMER nur mitgeteilt, ob "tauglich", tauglich, unter den Voraussetzungen" und "nicht tauglich" und nicht mehr! In der Einverständniserklärung wird auch nicht mehr verlangt.

Dann sehe ich da kein so großes Problem.

Man kann jetzt sicher darüber streiten, ob alle der genannten Untersuchungen wirklich nötig sind oder nicht. Aber der Dienstherr kann - mangels genauer Vorgaben - diese Untersuchungen als notwendig ansehen. Das tut er bei den hauptamtlichen ja in der Regel auch.

Wenn ich persönlich dann aus dem Einsatzdienst rausfalle, würde mich das auch ärgern. Das ändert aber nichts daran, dass diese Untersuchungen sinnvoll sein können. Schaust Du dir die Tätigkeiten eines FA mal an, dann entsprechen sie durchaus dem, wofür die Untersuchungen vorgesehen sind.

Geschrieben von Sebastian SchmitzEs geht um den Unterschied zwischen Pflicht- bzw., Angebotsuntersuchung nach ArbMedVV. Angebotsuntersuchungen sind "freiwillige" Untersuchungen, zu den man gehen kann oder nicht!

Sobald der Dienstherr diese Untersuchungen als Vorraussetzung für den Dienst ansieht, dann ist es kein "Angebot" mehr.

Geschrieben von Sebastian SchmitzIn der freien Wirtschaft ist es also nicht möglich zu sagen: "Wenn Du nicht diese freiwillige Untersuchung wahrnimmst und von deinen Recht zurücktrittst, mir das Ergebnis (sei es auch nur "Tauglich" oder "nicht tauglich!) nicht mitzuteilen, schließ ich dich von der deiner Tätigkeit aus!

Ich bin mir persönlich nicht sicher, ob das tatsächlich so ist. Davon abgesehen, ist die Feuerwehr (insbesondere die Frewillige) nicht die "freie Wirtschaft". Gerade, wenn es um sowas geht.

Geschrieben von Sebastian SchmitzWieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr? Auf welches Recht beruft er sich?


Auf die Aussage "muss körperlich und geistig geeignet sein"? Wenn Du eine passende Definition dafür findest, sag bescheid.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW648398
Datum09.10.2010 11:3020786 x gelesen
Geschrieben von Alexander Pfahlwenn so ein Beispiel Schule macht, und FF-Angehörige sich denselben körperlichen Anforderungen stellen müssen, wie die verbeamteten Kollegen, werden manche Feuerwehren den Laden schlicht zumachen müssen. Schaut Euch mal in den eigenen Reihen um und schätzt mal realistisch ein, wer wegen paar Kilo zu viel oder als Brillenträger dann ausscheiden müsste.

1. kenn ich FFs, die körperlich im Schnitt fitter sind, wie so manche BF.
2. kenn ich FFs, die haben kein Problem mit ärztlichen Untersuchungen der Fw- (nicht Atemschutz-)TAUGLICHKEIT, sondern sehen das z.B. auch als kostenlose Vorsorgeuntersuchung für die Mitglieder (oft verbunden mit ebenfalls kostenlosen Imfpungen o.ä.)
3. kenn ich FFs, die wert darauf legen, dass möglichst ALLE AGT-tauglich sind.
4. haben die eigentlich i.d.R. auch eher weniger als mehr Mitgliedersorgen und viele die mit Elan dabei sind.
5. sind da auch nicht mehr Häuser abgebrannt als woanders, ich vermute aber, dass die Einsatzqualität (warum wohl?) besser ist - obwohl ich das nicht beweisen kann, weil natürlich auch dazu jede echte Statistik fehlt - oder vielleicht eben gar nicht gewollt ist.
6. hatte ich erst letzten selbst einen Einsatz mit ca. 175 getragenen PA und dazu noch ca. 25 Masken, davon vermutlich gut die Hälfte von der FF. Und ja, es war ein Problem, dass das THW an der Einsatzstelle nach meinem Eindruck bzw. Rückmeldungen zu viele Einsatzkräfte vor Ort hatte, die daran nicht ausgebildet bzw. "untersucht/tauglich" waren und für die wir als Alternativmaßnahme mit "Rückenwind" für Frischluft an der Arbeitsstelle sorgen mussten. Allerdings ist das für den Job Stunden nach Einsatzbeginn und "im Freien" sicherlich leichter möglich, als für die üblichen - gerade Erstangreifer-/Rettungs- - Funktionen bei der (Freiwilligen) Feuerwehr.

Vorsicht mit Pauschalierungen, die Schüsse könnten versehentlich im eigenen Ansichtslager landen... ;-)

Fakt ist:
Die Untersuchungen sind KEIN Mittel GEGEN das Ehrenamt, sondern für QUALITÄT und bieten SCHUTZ nicht nur für unsere Bürger, sondern auch noch SICHERHEIT (im Rahmen der Vorsorge UND des Backups - wie z.B. Verstärkungs- und eben auch SiTrs) für die Kollegen.

Was ist so schlecht daran, dass daran von vielen der Untergang des Abendlandes in Feuersbrünsten und darniederliegender "Vereinskultur" gesehen wird?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8P., Bonn / NRW648403
Datum09.10.2010 11:5120621 x gelesen
Bitte nicht falsch verstehen:

Im Zeitalter der Einsparungen im Gesundheitswesen nehme ich gerne jede Untersuchung mit.
Ich warne lediglich davor, die Latte ZU HOCH zu hängen.

Ansonsten ist das Feuer auf dem Land nicht wirklich gutmütiger als in der Stadt, und fordert von seinem Gegener überall eine gewisse Fitness.

Und wenn ich dann noch den demographischen Wandel in´s Kalkül ziehe, wird FW nicht untergehen. Aber wir müssen uns was einfallen lassen...


Jeck, loss Jeck elans...

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen648407
Datum09.10.2010 12:1820618 x gelesen
Geschrieben von Sebastian SchmitzAuf welches Recht beruft er sich?

Vielleicht auf eine Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
Gefahr von Atemgifte: Logisch, G 26
Arbeiten auf dem Dach: G 41
Arbeiten als Fahrer oder z.B. mit der DL: G 25
Arbeiten mit gef Stoffen (Blut ect.) G 42
Körperliches Arbeiten: G 46

Geschrieben von Sebastian SchmitzWieso darf das dann der Leiter der Feuerwehr?

Er muß als Leiter der Feuerwehr den Kopf hinhalten, wenn Leute eingesetzt werden, die für diese Arbeiten nicht geeignet waren / sind.

Er bietet also "Angebotsuntersuchengen" an, die erstmal freiwillig sind. Wer nicht hingeht oder wo der Arzt sagt " nicht Tauglich bzw nicht geeignet", wird für diese Tätigkeit nicht mehr eingesetzt.

Ich vershe die ganze Sache nicht, wer bei der G 26 durchfällt, darf unter Atemschutz nicht mehr eingesetzt werden, das weiß jeder und sieht (fast) jeder ein. Wenn aber einer auf Grund von gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr Einsatzdiensttauglich ist, ist das scheinbar nicht weiter schlimm. Muss denn erst jemand beim Einsatz sterben?

Gruß
Heinrich


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648415
Datum09.10.2010 13:2820545 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlDann es kleinen Feuerwehren die zwei Ölspuren und einen Containerbrand im Jahr haben, beizubringen das langjährige Feuerwehrdienstleistende aufhören müssen weil sie gängige medizinische Vorgaben nicht erreichen?


Leider sollten auch diese Wehren aussortieren, wenn die Feuerwehrler nicht mehr die Untersuchungen bestehen. Es ist gleich schlimm, ob ein BF'ler in seinem 10 000. Einsatz einen Infarkt erleidet oder ein FF'ler in seinem 100sten nach 10 Jahren Dienstzeit. Bei beiden wird geschrieen, dass man das hätte früher erkennen müssen. Und ich schreibe mit Absicht nicht von toten Feuerwehrleuten.

Ich stimme Christians Einstellung und der einiger anderer hier im Forum voll zu: Regelmäßige mediz. Kontrollen ALLER Feuerwehrleute und Dienstausschluss bei Unfähigkeit. Und da braucht der Arzt keine Diagnose weiterzugeben, sondern da reicht ein Ja/Nein/aber. Wie oben beschrieben.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648421
Datum09.10.2010 14:1320629 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoFakt ist:
Die Untersuchungen sind KEIN Mittel GEGEN das Ehrenamt, sondern für QUALITÄT und bieten SCHUTZ nicht nur für unsere Bürger, sondern auch noch SICHERHEIT (im Rahmen der Vorsorge UND des Backups - wie z.B. Verstärkungs- und eben auch SiTrs) für die Kollegen.


Wer will das nicht?

Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Was ist so schlecht daran, dass daran von vielen der Untergang des Abendlandes in Feuersbrünsten und darniederliegender "Vereinskultur" gesehen wird?


Wer sagt das es denn schlecht sei? Wir tun hier so als ob die Aktiven hier wie die Fliegen im Einsatz umkommen. Ich habe acht Jahre im Landkreis ausgebildet und habe mich oft nach dem Unterricht bei ´einem Spezi :-))´ mit den Aktiven, auch sehr kleiner Wehren unterhalten. Es ist jetzt schon manchmal schwer z.B Themen auf technischer Ebene rüberzubringen. Nach dem Motto wir haben das immer schon so gemacht und es hat funktioniert, warum jetzt nicht?

Eine "Auslese" der Besten durchzuführen, denn was anderes ist es ja nicht, können wir uns nicht leisten denn dieser Schuss wird nach hinten losgehen.

Ja Uli, vielen ist der Verein sehr wichtig. Und es würde die Vereinskultur schädigen.

Wer es mir nicht glaubt, soll doch gerne explizit die mittleren und kleinen Feuerwehren in seinem Bundesland oder wenigestens Kreis besuchen und sich mit ihnen unterhalten.
Und ihnen auch vor Augen halten was passiert wenn die Truppe als nicht fit genug geachtet wird.

Wäre sehr gespannt.


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AutorStef8an 8K., Mechernich / NRW648434
Datum09.10.2010 16:2820614 x gelesen
**Wenn aber einer auf Grund von gesundheitlichen Beschwerden nicht mehr Einsatzdiensttauglich ist, ist das scheinbar nicht weiter schlimm. Muss denn erst jemand beim Einsatz sterben? **

Sterben muss ja nun keiner!
Bei körperlichen Beschwerden oder Einschränkungen ist normalerweise der Dienst in der Feuerwehr beendet.
Zumindest war es bei mir mal so.
Da wurde auch keine arbeitsmedizinische Untersuchung oder ähnliches Verlangt.


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW648464
Datum09.10.2010 19:5320434 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus PerschlNach dem Motto wir haben das immer schon so gemacht und es hat funktioniert, warum jetzt nicht?

Mit diesem Motto lässt sich prima jeder Fortschritt aufhalten. Und wenn dann irgendwann mal ein Kamerad mit nem im Einsatz umkippt, weil er die Belastung nicht packt, dann ist das Geschrei anschließend groß.

Geschrieben von Markus PerschlEine "Auslese" der Besten durchzuführen, denn was anderes ist es ja nicht, können wir uns nicht leisten denn dieser Schuss wird nach hinten losgehen.

Das ist das Leben. Wer Fußball spielen will muss auch länger durchhalten als 10 min, weil ein Spiel nunmal länger dauert. Wer das aus Fitnessgründen nicht kann muss was daran tun oder kann nicht mitmachen. Ganz einfach.
Und letztlich reden wir ja nicht davon irgendwen zu diskriminieren wegen Fähigkeiten, die er nie erreichen kann. Es geht darum Sport zu machen und vielleicht ein paar Kilo abzunehmen, was nun unbestritten zum gesunden Leben dazu gehört. Und das ist jedem zumutbar, wenn er seinem Hobby Feuerwehr weiter nachgehen will.

Geschrieben von Markus PerschlUnd es würde die Vereinskultur schädigen.

Warum als Mittelweg nicht mal probieren: Das wird ab jetzt mit einem gewissen Vorlauf so gemacht. Dann kann sich jeder darauf einstellen.
Oder zusätzlich zum Übungsdienst "Dienstsport" anbieten, eine Laufgruppe gründen, etc.

Erspart dan auch dutzend verschiedene Helmkennzeichnung, wer was machen darf, wenn alle gleich fit sind und die etwas höher gelegte Mindestanforderungen erfüllen.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen648466
Datum09.10.2010 19:5620424 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyEs geht darum Sport zu machen und vielleicht ein paar Kilo abzunehmen, was nun unbestritten zum gesunden Leben dazu gehört. Und das ist jedem zumutbar, wenn er seinem Hobby Feuerwehr weiter nachgehen will.

Und wenn der Dienstherr dies dann noch mit jeweils kostenlosen Angeboten für seine Dienstleister unterstützt, so könnten alle zufrieden sein....


Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648473
Datum09.10.2010 20:1520571 x gelesen
Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Mit diesem Motto lässt sich prima jeder Fortschritt aufhalten. Und wenn dann irgendwann mal ein Kamerad mit nem im Einsatz umkippt, weil er die Belastung nicht packt, dann ist das Geschrei anschließend groß.

Äh, bitte nicht mir ankreiden. Diese Einstellung gehört zu vielen ländlichen Feuerwehren. Und wahrscheinlich nicht nur die. Aber ein Risiko was wir nie ausschliessen können, egal wieviele Untersuchungen.

Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Wer das aus Fitnessgründen nicht kann muss was daran tun oder kann nicht mitmachen. Ganz einfach.

Ja sehr einfach. Unterschied, wir sind nicht in einem Sportverein wo man gleich jemand anders hat der gegen den Ball tritt. Viel Spass wenn wir mit Sicherheit 20% weniger Feuerwehrleute haben. Und das ist noch sehr vorsichtig geschätzt. Ich bitte um Vorschläge wie man sowas flächendeckend den Feuerwehren vermitteln kann.
Leute, man kann nicht etwas einführen ohne vorher Vor, und Nachteile abzuwägen.
!nullIch wäre sehr daran interessiert hier zu erfahren was wir für Möglichkeiten hätten um uns alle möglichst fit zubringen aber möglichst wenig Feuerwehrleute zu vergraulen oder direkt auszuschliessen. Sportgruppen zu bilden ist schon mal was. Und wer kontrolliert das die Kameraden dann beim Lauftraining nicht kollabieren?
Es ist sicher nicht einfach, aber einfach eine Verordnung einzubringen ohne sowas durchdacht zu haben halte ich für einen Fehler.

Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Warum als Mittelweg nicht mal probieren: Das wird ab jetzt mit einem gewissen Vorlauf so gemacht. Dann kann sich jeder darauf einstellen.


JA, würde ich mich sofort darauf einlassen


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AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern648475
Datum09.10.2010 20:1820433 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- Und wenn der Dienstherr dies dann noch mit jeweils kostenlosen Angeboten für seine Dienstleister unterstützt, so könnten alle zufrieden sein....

Sehr gut, das wäre eine gute Idee. Wir kommen der Sache schon näher :-)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg648542
Datum10.10.2010 13:3220363 x gelesen
Geschrieben von Markus PerschlUnterschied, wir sind nicht in einem Sportverein wo man gleich jemand anders hat der gegen den Ball tritt.

Richtig. Wir sind eine gesetzlich georderte Einrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Den Sportverein könntest Du morgen zu machen. Es würe keinen interessieren.
Und beim Sportverein kann man im schlimmsten Fall bis in die tiefste Kreisliga absteigen und dort die Rote laterne dauerbuchen.
bei uns kannst Du jemanden umbringen.


Geschrieben von Markus PerschlViel Spass wenn wir mit Sicherheit 20% weniger Feuerwehrleute haben.

Das sind dann die 20% (ich denke, es wären mehr), die bereits heute bei objektiver und fachlich fundierter Betrachtung den Anforderungen des modernen Feuerwehreinsatzdienstes nicht gewachsen sind. Ganz ehrlich? Die würde ich nicht wirklich vermissen. Ja, sie wären auf dem Papier und bei den den geschönten Kopfzahlen nicht mehr vorhanden. Aber für Beurteilung der tatsächlichen Einsatzbereitschaft einer Wehr dürfen diese schon heute keine Rolle spielen.


Geschrieben von Markus PerschlIch bitte um Vorschläge wie man sowas flächendeckend den Feuerwehren vermitteln kann.

Den Leuten klar machen, dass Feuerwehr heute ein deutliche Mehr an Professionalisierung (das hat nichts mit Bezahlung) zu tun hat. Wer das nicht begreift der will - neues Hobby.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW648565
Datum10.10.2010 17:1320614 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus PerschlÄh, bitte nicht mir ankreiden. Diese Einstellung gehört zu vielen ländlichen Feuerwehren. Und wahrscheinlich nicht nur die.

Ich weiß auch, dass es diese Einstellung gibt und auch nicht nur auf dem Land. Dann muss man "nur" dafür sorgen, dass sich diese Einstellung nunmal ändert. Das geht langsam sicher besser als mit plötzlichen radikalen Einschnitten, die einem 20% der Löschgruppe wegfallen lassen, da gebe ich dir recht. Aber wenn man es nicht anfängt zu ändern, dann muss man sich auch nicht wundern.

Geschrieben von Markus PerschlAber ein Risiko was wir nie ausschliessen können, egal wieviele Untersuchungen.

Ja, aber deutlich minimieren, wenn alle FA ein Belastungs-EKG bzw. eine komplett G26.3 machen. Das ist bei uns nunmal Einstellungsvoraussetzung und ich halte das nicht für schlimm. Klar gibt es auch mal Kollegen, die die Untersuchung nicht schaffen, weil sie ein paar Kilo zugenommen und zu wenig Sport gemacht haben. Dann sind sie erstmal raus, bis sie wieder fit sind, aber jeder von denen kümmert sich darum, dass sich das wieder ändert, weil sie wieder voll dabei sein wollen. Das ist nunmal auch ein klein wenig "Druckmittel", da manche vielleicht etwas "Motivation" von außen brauchen.

Geschrieben von Markus PerschlViel Spass wenn wir mit Sicherheit 20% weniger Feuerwehrleute haben. Und das ist noch sehr vorsichtig geschätzt.

Vielleicht sitze ich echt in einem Elfenbeinturm aber ist die Struktur wirklich so, dass 20% oder mehr bei Euch nicht fit sind? Habt ihr schon mal Ursachenforschung betrieben? Liegt das an der Altersstruktur oder einfach daran dass generell wenig Sport gemacht wird? Entwickelt sich das erst im Laufe der Zeit oder nehmt ihr schon übergewichtige/potentiell unfitte Kameraden auf, weil man auf jeden einzelnen angewiesen ist?
Mal ganz ehrlich: Es wurde ja schon geschrieben, dass nicht nur Einsätze unter Atemschutz anstrengend sind sondern auch das Verlegen einer etwas längeren Wasserversorgung, das zügige Aufstellen einer tragbaren Leiter etc. Die 20%, die da wegfallen - vermisst ihr die tatsächlich im Einsatz? Welche Aufgaben erfüllen die bisher beim Einsatz? Oder vermisst man sie eher im Rahmen der "Vereinskultur", weil das zufällig meist die Spaßmacher sind?

In vielen Berufen, Tätigkeiten oder auch Hobbys gibt es bestimmte Mindestanforderungen, die man erfüllen muss. Körperliche Fitness ist oft nur ein Teil davon. Und wenn man (weiter) mitmachen will, dann muss man die Voraussetzungen erfüllen. Mit welchem Recht regen sich die 20% derer dann darüber auf? Mit einem Recht auf Dick sein oder Unfit sein? Jeder Mensch hat ja das Recht darauf, ungesund oder zu viel zu essen, dick zu sein, jeden Meter mit dem Auto zu fahren und Sport blöd zu finden. Dann muss man sich aber nicht wundern, wenn irgendwann mal jemand kommt, der sagt - du bist nicht fit genug, bei uns mitzumachen, ändere dass - oder du musst aufhören.

Geschrieben von Markus PerschlLeute, man kann nicht etwas einführen ohne vorher Vor, und Nachteile abzuwägen.

Die Vorteile eine wesentlich effektiver arbeitenden Mannschaft (weil sie schneller und ausdauernder ihre Aufgabe erfüllt und das Risiko von Fehlern, Unfällen und Verletzungen durch Überforderung vermieden werden) überwiegen deutlich die Nachteile. Und woanders funktioniert es auch ohne Probleme. Allerdings muss man Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um geeigneten Nachwuchs zu gewinnen und nicht darauf hoffen, dass geeignete Erwachsene den Weg von alleine zur Feuerwehr finden.

Geschrieben von Markus PerschlIch wäre sehr daran interessiert hier zu erfahren was wir für Möglichkeiten hätten um uns alle möglichst fit zubringen aber möglichst wenig Feuerwehrleute zu vergraulen oder direkt auszuschliessen.

Übungsdienste mal so anziehen, dass sie für alle richtig anstrengend sind und nicht nur der Angriffstrupp arbeitet. Dann kommt der ein oder andere vielleicht mal zur Selbsterkenntnis, dass er was tun muss. Dazu eine Laufgruppe gründen (unsere trifft sich 3x die Woche) und nach freien Hallenzeiten in einer Schule suchen z.B. am Wochenende. Da gemeinsam 1,5-2 Std. Sport machen (Zirkeltraining, Rückschule und danach noch was Volleyball, Fußball etc.). Dann hat man schonmal einen Anfang. Man muss die Leute an die Hand nehmen und nicht nur die Möglichkeit geben, umsonst ins Hallenbad oder vergünstigter ins Fitnessstudio zu kommen. Der Mensch ist nunmal faul und von alleine tut er nicht viel (kenne ich von mir selbst seit ich angefangen habe zu arbeiten. Fitnessstudio mit freier Zeiteinteilung geht bei mir gar nicht. Ich brauche feste Zeiten und Leute in einem Verein, dann macht es auch Spaß).

Und Ausschluss der Nicht-Fitten muss ja auch nicht gleich sein. Klare Ankündigung mit Frist,z.B. 6 Monate, ab dann gelten für alle nächsten Tauglichkeitsuntersuchungen verschärfte Anforderungen. Dann kann jeder vorher was daran tun. Und vor allen Dingen bei Neuaufnahmen darauf achten, dass sie bereits die höheren Anforderungen erfüllen. Dann ändert sich das ganze zumindest irgendwann in der Zukunft von alleine. Und die, die dann die Anforderungen nicht erfüllen kann man als Ausbilder, Gerätewart oder wie auch immer behalten - wenn auch ohne Einsätze. Bei uns gibt es pro Löschgruppe die Möglichkeit 3 Kameraden als sog. Technischer Dienst/Logistikhelfer aufzunehmen, die z.B. die körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Die kümmern sich um unterschiedliche Dinge fern ab vom Einsatzgeschehen.

Geschrieben von Markus PerschlUnd wer kontrolliert das die Kameraden dann beim Lauftraining nicht kollabieren?
Es gibt so ein nettes Seminar für Sportbeauftragte am IdF S Sport. Dann hat man jemanden, der sich mit sportlicher Belastung auskennt und auch damit, wie man unsportliche/Übergewichtige Kameraden langsam wieder an Belastung heranführt. Ansonsten mit dem örtlichen Sportverein zusammenarbeiten, da gibt es genug Übungsleiter.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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 06.10.2010 15:15 Seba7sti7an 7S., Krefeld
 06.10.2010 15:42 Mark7us 7P., Traunstein
 06.10.2010 16:20 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 16:28 Mark7us 7P., Traunstein
 06.10.2010 16:30 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 15:45 ., Dinslaken
 06.10.2010 15:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.10.2010 16:15 Seba7sti7an 7S., Krefeld
 06.10.2010 16:24 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 06.10.2010 23:19 Katj7a R7., Köln
 06.10.2010 23:49 Mark7us 7P., Traunstein
 07.10.2010 07:29 Andr7é S7., Essen
 07.10.2010 11:01 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 07.10.2010 19:25 Seba7sti7an 7S., Krefeld
 07.10.2010 19:32 Mark7us 7P., Traunstein
 07.10.2010 19:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.10.2010 19:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.10.2010 19:57 Mark7us 7P., Traunstein
 07.10.2010 20:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.10.2010 20:20 Mark7us 7P., Traunstein
 07.10.2010 20:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.10.2010 21:31 Mark7us 7P., Traunstein
 07.10.2010 21:39 ., Bad Hersfeld
 07.10.2010 21:48 Mark7us 7P., Traunstein
 07.10.2010 23:59 Alex7and7er 7P., Bonn
 09.10.2010 11:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.10.2010 11:51 Alex7and7er 7P., Bonn
 09.10.2010 14:13 Mark7us 7P., Traunstein
 09.10.2010 19:53 Katj7a R7., Köln
 09.10.2010 19:56 Pete7r L7., Frankenberg
 09.10.2010 20:18 Mark7us 7P., Traunstein
 09.10.2010 20:15 Mark7us 7P., Traunstein
 10.10.2010 13:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.10.2010 17:13 Katj7a R7., Köln
 07.10.2010 21:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
 09.10.2010 13:28 ., Viskafors
 08.10.2010 00:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 09.10.2010 12:18 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 09.10.2010 16:28 Stef7an 7K., Mechernich
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