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ThemaBöswillige Alarmierung9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen648162
Datum07.10.2010 10:575521 x gelesen
Hallo Kameraden

wie schnell oder langsam wird bei euch z.B. eine böswillige Alarmierung verfolgt bzw. wie lang dauert es im Schnitt
bis zur Aufklärung und ggf. Verurteilung?

Hintergrund:

Wir wurden am 01.01. diesen Jahres gegen 07:50 Uhr alarmiert weil bei Leitstelle per Handy Anruf eingegangen ist,Brandmeldung im Dorfgemeinschaftshaus,Meldende Person gab aber seinen Namen nicht an, Telefonnummer ist aber doch bei Leitstelle sichtbar und kann nachverfolgt werden.
War m.E. kein dummer Jugenstreich denn von gewissen Alter an dürfte man wissen was man bewirkt wenn man Notruf wählt.

Das Ganze ist dann auch offiziell mit Anzeige über Dienstweg Polizei gelaufen, leider bis heute keine Kenntnis was da rausgekommen ist.


Danke schon mal für eure Antworten!

mkG

Lars


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AutorBern8har8d G8., München / Bayern648183
Datum07.10.2010 13:233534 x gelesen
Auf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren.


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648186
Datum07.10.2010 13:563488 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Bernhard GlasAuf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren.

Grundsätzlich Ack.

Allerdings wird die Gebührenstelle auf Antrag Akteneinsicht bekommen, um den Einsatz abrechnen zu können. Die darf dann aber IMNSHO auch "innerhalb des Hauses" nichts weitererzählen.

Letztlich muss man aber dem Beschuldigten die Tat auch nachweisen können (sowohl für die Bestrafung als auch für die Rechnung), und alleine der Besitz eines Mobiltelefons mit einer bestimmten Nummer begründet noch keine Haftung bzw. Strafbarkeit...

Gruß,
Henning


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen648265
Datum08.10.2010 08:202796 x gelesen
Ganz einfach,
weil es die Kameraden interessiert ob entsprechende Person(en) zur Rechenschaft gezogen wird/werden.

Wenn das nämlich Schule macht, dann wird m.E. bald niemand mehr vom Arbeitsplatz,Freizeit etc. den Weg zum Fw-haus nehmen, könnte ja ein Fehlalarm sein....

Ist denke ich nicht motivierend(grade dazu in kleinen oder kleineren Ortschaften) wenn z.B. 12 x im Jahr alarmiert wird,es sich herausstellt das davon 8x böswillig alarmiert wurde,weil evtl. jemand gern sehen will schnell wie die FA das Gerätehaus und in welcher Stärke verlassen können,dann besteht m.E. ganz schnell die Gefahr das der ein oder andere FA nicht mehr zum Gerätehaus kommt, weil mal wieder seine Zeit vertrödelt wurde.

Bei Fehlalarm bzw. Meldungen von BMA sieht die Sache erstmal anders aus..sollte man sich schon vergewissern ob nicht doch irgendwas sein könnte.

Gruß Lars


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648267
Datum08.10.2010 08:272660 x gelesen
Aber die Gebührenstelle darf doch weitergeben "Es wurde verfolgt" und "Rechnung gestellt/bezahlt". Das fällt doch nicht unter Datenschutz und ist doch motivierend.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648293
Datum08.10.2010 10:462610 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Harald SchramkeAber die Gebührenstelle darf doch weitergeben "Es wurde verfolgt" und "Rechnung gestellt/bezahlt". Das fällt doch nicht unter Datenschutz und ist doch motivierend.

Ich vermute, dass das möglich wäre.

Vielleicht sogar in Form einer kleinen Pressemeldung auch an die Öffentlichkeit.
(Wenn es denn ein kleiner Ort war, hier in der großen Stadt interessiert sich die Presse für sowas bestimmt nicht...)

Gruß,
Henning


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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen648301
Datum08.10.2010 11:322682 x gelesen
Meine Frage dazu: denkst du wirklich, dass viele sitzen bleiben wenn der Piepser geht?

Hab ähnliche Stimmen bei uns gehört, hatten auch schon 3 mal einen Fehlalarm (durch die Leitstelle), aber ich kann mir nicht vorstellen das die Mehrzahl dann sagt "Ach ne wird schon nix sein"?


MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648302
Datum08.10.2010 11:362598 x gelesen
Es geht dabei nicht nur um die Motivation der Einsatzkräfte, sondern auch deren Umfelds. Selbst bei dem idealistischsten Feuerwehrmenschen steht ein Arbeitgeber, Lebensabschnittsgefährte etc. dahinter, der auch Verständnis dafür haben muss. Und das kann so durch Fehlalarme (genau wie feuerwehrfremde Aufgaben, Kleinstkram etc.) leiden, dass der Feuerwehrmensch verständlicherweise ins Grübeln kommt, wenn ihn ein Alarm erreicht.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen648303
Datum08.10.2010 11:412700 x gelesen
Jop, ich hab mich da jetzt eher auf die Freizeit bezogen:)


MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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 07.10.2010 10:57 Lars7 B.7, Zwinge
 07.10.2010 13:23 Bern7har7d G7., München
 07.10.2010 13:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:27 Hara7ld 7S., Köln
 08.10.2010 10:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.10.2010 08:20 Lars7 B.7, Zwinge
 08.10.2010 11:32 Stef7an 7R., Garnsdorf
 08.10.2010 11:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.10.2010 11:41 Stef7an 7R., Garnsdorf
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