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ThemaSonderrechte19 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autormark8us 8n., Schambach / Bayern648688
Datum11.10.2010 15:509338 x gelesen
Frage: Ich stehe an einer Roten Ampel, hinter mir kommt ein Fahrzeug mit Sondersignal... ich fahre langsam auf die Seite, es kommt zu einem Unfall. Wie sieht da die Rechtsprechnung aus.
Sollte man warten bis die Ampel auf Grün umspringt, wohl eher nicht, oder?


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648689
Datum11.10.2010 16:096843 x gelesen
Ganz einfach: Du bist schuld.
Im Zweifel könntest du auch ohne Unfall wegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht gemacht.
Etwas anderes ist es, wenn die die Polizei - und nur die - anweist über die Ampel zu fahren. Da würde die Sache wirklich Spannend.

Du bist übrigens auch selbst Schuld, wenn du in den Seitenstreifen fährst und dann Schäden am Auto hast.


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AutorMich8ael8 F.8, Cadolzburg / Bayern648690
Datum11.10.2010 16:096195 x gelesen
Wie es rechtlich aussieht kann ich dir nicht beantworten.
Es kommt auch immer auf die Kreuzung und die Verkehrssituation an.
Wenn ich als erster an einer roten Ampel stehe und von hinten nähert sich z.B. ein RTW schaue ich erstmal in den Spiegel.Oft fahren die Buben auch links auf der Gegenspur in die Kreuzung ein wenns frei ist.
Sollte dies nicht möglich sein,taste ich mich ganz vorsichtig in den Kreuzungsbereich.
und versuch möglichst rechts auf den Gehsteig oder um die Ecke zu kommen.
Stehenbleiben bis grün ist wohl eher nicht angeraten.
Gruss Michael


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen648691
Datum11.10.2010 16:186548 x gelesen
Was du meinst, sind Wegerechte nach §38 StVO:

§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


Hier auch mal was zu lesen zu dem Thema:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/01/30/sofort-freie-bahn-schaffen/
Gibt bestimmt noch mehr Urteile dazu.
Würde mich an deiner Stelle da mal an den Automobilclub meines Vertrauens wenden.

Grundsätzlich bist du selber verantwortlich, wenn es zu einem Unfall kommt.
Also VORSICHTIG freie Bahn schaffen, und nicht z.B. mit Vollgas an der roten Ampel über selbige lospreschen.


Grüße
Jens

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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein648693
Datum11.10.2010 16:346454 x gelesen
Geschrieben von Harald SchramkeIm Zweifel könntest du auch ohne Unfall wegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht gemacht.
Sicher? Auf einschlägigen Info-Flyern, welche die Landespolizeien und Landesfeuerwehrverbände mehrer Bundesländer gemeinsam mit dem ADAC herausgebracht haben (Beispiel SH), wird ja genau diese Vorgehensweise (Vorfahren bei "rot", um Platz für Einsatzfahrzeuge zu schaffen) vorgeschlagen.

Ansonsten: Ich habe da zwar rechtlich keine Ahnung - würde aber wie so oft davon ausgehen, dass da das Gericht den Einzelfall betrachten muss und man nicht pauschal die Schuldfrage klären kann. Wie hat sich der Fahrer beim "überfahren" der roten Ampel verhalten (vorsichtig vorgetastet oder überhastet in die Kreuzung eingefahren?), wie haben die anderen Verkehrsteilnehmer reagiert oder eben auch nicht (überhöhte Geschwindigkeit, Ablenkung durch Handy o.ä.)?


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW648697
Datum11.10.2010 18:106083 x gelesen
Geschrieben von Harald Schramkewegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht

Wurde schon mal so ein "Rotlichtverstoß" geahndet oder stellst du hier deine Vermutungen in den Raum?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648702
Datum11.10.2010 19:235894 x gelesen
Ich warte ja auf die Fachleute hier im Forum: Ist alleine das Überfahren der Haltelinie ein Rotlichtverstoß? Das habe ich anders in Erinnerung.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648707
Datum11.10.2010 20:035785 x gelesen
In meinem direkten Umfeld. Das Verfahren wurde auf Kulanz eingestellt wegen des Blaulichtfahrzeuges.

Das Problem ist meist die Beweisbarkeit. Das Foto wird geschossen, und dann soll mann 3-4 Wochen später Beweise dafür haben.

Hätte sich mein Bekannter nicht das Funkzeichen gemerkt, währe wohl Essig gewesen und der Führerschein Futsch.

Ich finde es ist Wichtig den Weg besonnen frei zu machen, und nicht wie ein Irrer zu fahren.


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AutorJoer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg648726
Datum11.10.2010 21:015704 x gelesen
Hallo zusammen,

ein Rotlichtverstoss ist das immer ...

... der ist aber gerechtfertigt und somit zulässig wenn:

- das die einzige Möglichkeit bzw. sinnvollste Möglichkeit ist einem Sonderrechtsfahrzeug die geforderten Sonderrechte zu gewähren (STVO) (zwingend !)

- alternativ auch nach Abwägung aller Rechtsgüter (keine Gefährdung Dritter) geht das zusätzlich auch noch (je nach Tatvorwurf) mit dem §16 OWIG bzw. §34 StGB.

WICHTIG für Dokumentation:
Man merkt sich Ort/Datum/Uhrzeit und:
- Otto Normalverbraucher merkt sich das KFZ Kennzeichen des Sonderrechtsfahrzeugs
- Karla BOS-Mitarbeiterin merkt sich Organisation und Rufnamen des Fahrzeugs (der ELR findet das auf diesem Weg meist schneller ...


Katja und Co. können das bei Bedarf sicher präziser kommentieren ...

Gruss Jörg


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648733
Datum11.10.2010 21:345659 x gelesen
ich dachte eher an das Überrollen der Haltelinie, z.B. wegen Glatteis. (Oder auch wegen RTW.) Das wird also als gleiches Vergehen gesehen.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorJoer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg648739
Datum11.10.2010 22:085601 x gelesen
Hallo Frank,

deine 'Zunft' kennt ja sowas auch - wenn du die 'Nadel' beim nicht Einwilligungsfähigen ansetzt ist das auch erst mal eine KV - aber eben u.U. gerechtfertigt weil ->Rechtsgüterabwägung bzw. mutmaßlicher Wille ...

und in der Sache Sonderrechte , speziell Wegerecht ist auch das ausweichen über eine durchgezogene Linie, auf eine Sperrfläche, einen Radweg, das Anhalten im absoluten Halteverbot erst einmal eine OWI - die ist eben aber wegen der Verpflichtung 'freie Bahn zu schaffen' gerechtfertigt ...

Gruss Jörg


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648742
Datum11.10.2010 22:295532 x gelesen
es ist sogar immer ein KV. Aber sonst eine mit Zustimmung.

Aber es stimmt insofern, als dass ich mit einer Nadel die abrutscht, versehentlich auch eine KV begehen kann. Oder das berühmte Handfunkgerät, dass aus der Brusttasche fällt und dem Patienten die Stirn aufschlägt. Somit ist aber zumindest sicher, dass der Patient ins Krankenhaus muss. (Was haben wir damals gelacht...)


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern648743
Datum11.10.2010 22:435562 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Harald SchramkeDas Problem ist meist die Beweisbarkeit. Das Foto wird geschossen, und dann soll mann 3-4 Wochen später Beweise dafür haben.

Warum? Wenn die Ampel einen festen Blitzer hat, dann bist du doch fein raus. Dann ist das Sosi-Fahrzeug gleich auf dem nächsten Bild....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW648744
Datum11.10.2010 22:445544 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetteres ist sogar immer ein KV. Aber sonst eine mit Zustimmung.

Es gibt doch durchaus auch die juristische Meinung, dass eine Einwilligung den bereits den Tatbestand der Körperverletzung ausschliest?


Letztendlich ist es aber für den am richtigen Ende der Nadel wurst, ob jetzt wegen fehlenden Tatbestandes oder wegen eines offensichtlichen rechtfertigungsgrund nicht gegen ihn ermittelt wird.



Wie ist dsa eigentlich in deinem neuen Wirkungsbereich?


Grüße

Manuel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648746
Datum11.10.2010 22:465364 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank EisenblaetterIch warte ja auf die Fachleute hier im Forum: Ist alleine das Überfahren der Haltelinie ein Rotlichtverstoß? Das habe ich anders in Erinnerung.

nein, alleine das Überfahren der Haltelinie macht noch keinen Rotlichtverstoß.

Rot ordnet an "Halt vor der Kreuzung"

Die Haltlinie (ja, ohne 'e' in der Mitte...) ordnet u.a. für den Fall der Lichtzeichen an, wo zu halten ist.

Für "trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie gehalten" habe ich erstmal nur eine Tatbestandsnummer für "mit Gefährdung" gefunden, dann soll das 50 Euro kosten (Eintrag in Flensburg inklusive). Demnach müsste es "ohne Gefährdung" ein Verwarngeld werden.

Rein praktisch wird es aber beim "Platzmachen" schwierig, die Haltlinie zu überfahren ohne einen Rotlichtverstoß zu begehen: kurz hinter der Haltlinie befindet sich i.d.R. die Fußgängerfurt, und die gehört IIRC schon zum Schutzbereich der Kreuzung.

Gruß,
Henning

P.S.: kurze Google-Recherche ergibt für einen Fall ein Verwarngeldangebot von 10 EUR für "nur Haltelinie"


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW648747
Datum11.10.2010 22:505571 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorsten Schlotter Wenn die Ampel einen festen Blitzer hat, dann bist du doch fein raus. Dann ist das Sosi-Fahrzeug gleich auf dem nächsten Bild....

Mit etwas Pech dauer das "Sortieren" der wartenden Fahrzeuge vor der Ampel so lange, dass beim Passieren des Einsatzfahrzeuges schon wieder grün ist...

Gruß,
Henning


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648749
Datum11.10.2010 22:555570 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWie ist das eigentlich in deinem neuen Wirkungsbereich?


Anders. Ganz andere Gesetze und Pflichten. Insbesondere bei Verbrechen muss man genau anders herum denken, d.h. mindestens teilweise Mitteilungspflicht und Meldepflicht an die Pol. Patienten Aufklärung ist noch sehr entspannt.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg648839
Datum12.10.2010 16:445340 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Joerg SchadeWICHTIG für Dokumentation:
Man merkt sich Ort/Datum/Uhrzeit und:
- Otto Normalverbraucher merkt sich das KFZ Kennzeichen des Sonderrechtsfahrzeugs
- Karla BOS-Mitarbeiterin merkt sich Organisation und Rufnamen des Fahrzeugs (der ELR findet das auf diesem Weg meist schneller ...


Wie Sinnvoll ist es denn in so nem Fall gleich noch die zuständige Bußgeldstelle zu kontaktieren und denen das mitzuteilen? Evtl. gleich mit schriftlicher Bestätuigung durch diese.
Ansonsten bleibt natürlich nur der Einspruch, sollte ein Strafzettel ins Haus flattern.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg648841
Datum12.10.2010 16:475325 x gelesen
Hallo Henning!

Geschrieben von Henning KochMit etwas Pech dauer das "Sortieren" der wartenden Fahrzeuge vor der Ampel so lange, dass beim Passieren des Einsatzfahrzeuges schon wieder grün ist...

In dem Fall würde ich aber als erster an der Ampel abwarten, bis das Fahrzeug nur noch 2 - 3 Autos hinter mir ist. Sollte die Ampel dann schon grün sein, ist alles gut, und ich kann ganz regulär Platz schaffen. Ist sie dann immer noch Rot, ist auf jeden Fall die Chance gegeben, dass man auf dem eigenen Bild schon das SoSi-Fahrzeug sieht oder die Ampel dann immer noch rot ist.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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 11.10.2010 15:50 mark7us 7n., Schambach
 11.10.2010 16:09 Hara7ld 7S., Köln
 11.10.2010 16:18 ., Bremervörde
 11.10.2010 16:34 Kay 7S., Seester
 11.10.2010 18:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.10.2010 20:03 Hara7ld 7S., Köln
 11.10.2010 22:43 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 11.10.2010 22:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 12.10.2010 16:47 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 11.10.2010 19:23 ., Viskafors
 11.10.2010 21:01 Joer7g S7., Karlsruhe
 11.10.2010 21:34 ., Viskafors
 11.10.2010 22:08 Joer7g S7., Karlsruhe
 11.10.2010 22:29 ., Viskafors
 11.10.2010 22:44 ., jetzt Dortmund
 11.10.2010 22:55 ., Viskafors
 12.10.2010 16:44 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 11.10.2010 22:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.10.2010 16:09 ., Cadolzburg
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