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Thema | Sonderrechte | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | mark8us 8n., Schambach / Bayern | 648688 | |||
Datum | 11.10.2010 15:50 | 9338 x gelesen | |||
Frage: Ich stehe an einer Roten Ampel, hinter mir kommt ein Fahrzeug mit Sondersignal... ich fahre langsam auf die Seite, es kommt zu einem Unfall. Wie sieht da die Rechtsprechnung aus. Sollte man warten bis die Ampel auf Grün umspringt, wohl eher nicht, oder? | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 648689 | |||
Datum | 11.10.2010 16:09 | 6843 x gelesen | |||
Ganz einfach: Du bist schuld. Im Zweifel könntest du auch ohne Unfall wegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht gemacht. Etwas anderes ist es, wenn die die Polizei - und nur die - anweist über die Ampel zu fahren. Da würde die Sache wirklich Spannend. Du bist übrigens auch selbst Schuld, wenn du in den Seitenstreifen fährst und dann Schäden am Auto hast. | |||||
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Autor | Mich8ael8 F.8, Cadolzburg / Bayern | 648690 | |||
Datum | 11.10.2010 16:09 | 6195 x gelesen | |||
Wie es rechtlich aussieht kann ich dir nicht beantworten. Es kommt auch immer auf die Kreuzung und die Verkehrssituation an. Wenn ich als erster an einer roten Ampel stehe und von hinten nähert sich z.B. ein RTW schaue ich erstmal in den Spiegel.Oft fahren die Buben auch links auf der Gegenspur in die Kreuzung ein wenns frei ist. Sollte dies nicht möglich sein,taste ich mich ganz vorsichtig in den Kreuzungsbereich. und versuch möglichst rechts auf den Gehsteig oder um die Ecke zu kommen. Stehenbleiben bis grün ist wohl eher nicht angeraten. Gruss Michael | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 648691 | |||
Datum | 11.10.2010 16:18 | 6548 x gelesen | |||
Was du meinst, sind Wegerechte nach §38 StVO:§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht Hier auch mal was zu lesen zu dem Thema: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/01/30/sofort-freie-bahn-schaffen/ Gibt bestimmt noch mehr Urteile dazu. Würde mich an deiner Stelle da mal an den Automobilclub meines Vertrauens wenden. Grundsätzlich bist du selber verantwortlich, wenn es zu einem Unfall kommt. Also VORSICHTIG freie Bahn schaffen, und nicht z.B. mit Vollgas an der roten Ampel über selbige lospreschen. Grüße Jens | |||||
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Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 648693 | |||
Datum | 11.10.2010 16:34 | 6454 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeIm Zweifel könntest du auch ohne Unfall wegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht gemacht. Sicher? Auf einschlägigen Info-Flyern, welche die Landespolizeien und Landesfeuerwehrverbände mehrer Bundesländer gemeinsam mit dem ADAC herausgebracht haben (Beispiel SH), wird ja genau diese Vorgehensweise (Vorfahren bei "rot", um Platz für Einsatzfahrzeuge zu schaffen) vorgeschlagen. Ansonsten: Ich habe da zwar rechtlich keine Ahnung - würde aber wie so oft davon ausgehen, dass da das Gericht den Einzelfall betrachten muss und man nicht pauschal die Schuldfrage klären kann. Wie hat sich der Fahrer beim "überfahren" der roten Ampel verhalten (vorsichtig vorgetastet oder überhastet in die Kreuzung eingefahren?), wie haben die anderen Verkehrsteilnehmer reagiert oder eben auch nicht (überhöhte Geschwindigkeit, Ablenkung durch Handy o.ä.)? MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 648697 | |||
Datum | 11.10.2010 18:10 | 6083 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Schramkewegen eines Rotlichtverstoßes drannkommen, wird aber meistens nicht Wurde schon mal so ein "Rotlichtverstoß" geahndet oder stellst du hier deine Vermutungen in den Raum? Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 648702 | |||
Datum | 11.10.2010 19:23 | 5894 x gelesen | |||
Ich warte ja auf die Fachleute hier im Forum: Ist alleine das Überfahren der Haltelinie ein Rotlichtverstoß? Das habe ich anders in Erinnerung. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 648707 | |||
Datum | 11.10.2010 20:03 | 5785 x gelesen | |||
In meinem direkten Umfeld. Das Verfahren wurde auf Kulanz eingestellt wegen des Blaulichtfahrzeuges. Das Problem ist meist die Beweisbarkeit. Das Foto wird geschossen, und dann soll mann 3-4 Wochen später Beweise dafür haben. Hätte sich mein Bekannter nicht das Funkzeichen gemerkt, währe wohl Essig gewesen und der Führerschein Futsch. Ich finde es ist Wichtig den Weg besonnen frei zu machen, und nicht wie ein Irrer zu fahren. | |||||
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Autor | Joer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 648726 | |||
Datum | 11.10.2010 21:01 | 5704 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ein Rotlichtverstoss ist das immer ... ... der ist aber gerechtfertigt und somit zulässig wenn: - das die einzige Möglichkeit bzw. sinnvollste Möglichkeit ist einem Sonderrechtsfahrzeug die geforderten Sonderrechte zu gewähren (STVO) (zwingend !) - alternativ auch nach Abwägung aller Rechtsgüter (keine Gefährdung Dritter) geht das zusätzlich auch noch (je nach Tatvorwurf) mit dem §16 OWIG bzw. §34 StGB. WICHTIG für Dokumentation: Man merkt sich Ort/Datum/Uhrzeit und: - Otto Normalverbraucher merkt sich das KFZ Kennzeichen des Sonderrechtsfahrzeugs - Karla BOS-Mitarbeiterin merkt sich Organisation und Rufnamen des Fahrzeugs (der ELR findet das auf diesem Weg meist schneller ... Katja und Co. können das bei Bedarf sicher präziser kommentieren ... Gruss Jörg | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 648733 | |||
Datum | 11.10.2010 21:34 | 5659 x gelesen | |||
ich dachte eher an das Überrollen der Haltelinie, z.B. wegen Glatteis. (Oder auch wegen RTW.) Das wird also als gleiches Vergehen gesehen. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Joer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 648739 | |||
Datum | 11.10.2010 22:08 | 5601 x gelesen | |||
Hallo Frank, deine 'Zunft' kennt ja sowas auch - wenn du die 'Nadel' beim nicht Einwilligungsfähigen ansetzt ist das auch erst mal eine KV - aber eben u.U. gerechtfertigt weil ->Rechtsgüterabwägung bzw. mutmaßlicher Wille ... und in der Sache Sonderrechte , speziell Wegerecht ist auch das ausweichen über eine durchgezogene Linie, auf eine Sperrfläche, einen Radweg, das Anhalten im absoluten Halteverbot erst einmal eine OWI - die ist eben aber wegen der Verpflichtung 'freie Bahn zu schaffen' gerechtfertigt ... Gruss Jörg | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 648742 | |||
Datum | 11.10.2010 22:29 | 5532 x gelesen | |||
es ist sogar immer ein KV. Aber sonst eine mit Zustimmung. Aber es stimmt insofern, als dass ich mit einer Nadel die abrutscht, versehentlich auch eine KV begehen kann. Oder das berühmte Handfunkgerät, dass aus der Brusttasche fällt und dem Patienten die Stirn aufschlägt. Somit ist aber zumindest sicher, dass der Patient ins Krankenhaus muss. (Was haben wir damals gelacht...) Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 648743 | |||
Datum | 11.10.2010 22:43 | 5562 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Harald Schramke Das Problem ist meist die Beweisbarkeit. Das Foto wird geschossen, und dann soll mann 3-4 Wochen später Beweise dafür haben. Warum? Wenn die Ampel einen festen Blitzer hat, dann bist du doch fein raus. Dann ist das Sosi-Fahrzeug gleich auf dem nächsten Bild.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 648744 | |||
Datum | 11.10.2010 22:44 | 5544 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetteres ist sogar immer ein KV. Aber sonst eine mit Zustimmung. Es gibt doch durchaus auch die juristische Meinung, dass eine Einwilligung den bereits den Tatbestand der Körperverletzung ausschliest? Letztendlich ist es aber für den am richtigen Ende der Nadel wurst, ob jetzt wegen fehlenden Tatbestandes oder wegen eines offensichtlichen rechtfertigungsgrund nicht gegen ihn ermittelt wird. Wie ist dsa eigentlich in deinem neuen Wirkungsbereich? Grüße Manuel | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648746 | |||
Datum | 11.10.2010 22:46 | 5364 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Eisenblaetter Ich warte ja auf die Fachleute hier im Forum: Ist alleine das Überfahren der Haltelinie ein Rotlichtverstoß? Das habe ich anders in Erinnerung. nein, alleine das Überfahren der Haltelinie macht noch keinen Rotlichtverstoß. Rot ordnet an "Halt vor der Kreuzung" Die Haltlinie (ja, ohne 'e' in der Mitte...) ordnet u.a. für den Fall der Lichtzeichen an, wo zu halten ist. Für "trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie gehalten" habe ich erstmal nur eine Tatbestandsnummer für "mit Gefährdung" gefunden, dann soll das 50 Euro kosten (Eintrag in Flensburg inklusive). Demnach müsste es "ohne Gefährdung" ein Verwarngeld werden. Rein praktisch wird es aber beim "Platzmachen" schwierig, die Haltlinie zu überfahren ohne einen Rotlichtverstoß zu begehen: kurz hinter der Haltlinie befindet sich i.d.R. die Fußgängerfurt, und die gehört IIRC schon zum Schutzbereich der Kreuzung. Gruß, Henning P.S.: kurze Google-Recherche ergibt für einen Fall ein Verwarngeldangebot von 10 EUR für "nur Haltelinie" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648747 | |||
Datum | 11.10.2010 22:50 | 5571 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten Schlotter Wenn die Ampel einen festen Blitzer hat, dann bist du doch fein raus. Dann ist das Sosi-Fahrzeug gleich auf dem nächsten Bild.... Mit etwas Pech dauer das "Sortieren" der wartenden Fahrzeuge vor der Ampel so lange, dass beim Passieren des Einsatzfahrzeuges schon wieder grün ist... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 648749 | |||
Datum | 11.10.2010 22:55 | 5570 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWie ist das eigentlich in deinem neuen Wirkungsbereich? Anders. Ganz andere Gesetze und Pflichten. Insbesondere bei Verbrechen muss man genau anders herum denken, d.h. mindestens teilweise Mitteilungspflicht und Meldepflicht an die Pol. Patienten Aufklärung ist noch sehr entspannt. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 648839 | |||
Datum | 12.10.2010 16:44 | 5340 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Joerg Schade WICHTIG für Dokumentation: Wie Sinnvoll ist es denn in so nem Fall gleich noch die zuständige Bußgeldstelle zu kontaktieren und denen das mitzuteilen? Evtl. gleich mit schriftlicher Bestätuigung durch diese. Ansonsten bleibt natürlich nur der Einspruch, sollte ein Strafzettel ins Haus flattern. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 648841 | |||
Datum | 12.10.2010 16:47 | 5325 x gelesen | |||
Hallo Henning! Geschrieben von Henning Koch Mit etwas Pech dauer das "Sortieren" der wartenden Fahrzeuge vor der Ampel so lange, dass beim Passieren des Einsatzfahrzeuges schon wieder grün ist... In dem Fall würde ich aber als erster an der Ampel abwarten, bis das Fahrzeug nur noch 2 - 3 Autos hinter mir ist. Sollte die Ampel dann schon grün sein, ist alles gut, und ich kann ganz regulär Platz schaffen. Ist sie dann immer noch Rot, ist auf jeden Fall die Chance gegeben, dass man auf dem eigenen Bild schon das SoSi-Fahrzeug sieht oder die Ampel dann immer noch rot ist. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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