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ThemaVergütung Brandschutzbeauftragter10 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • LFS BaWü: Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten
  •  
    AutorStef8an 8K., Fulda / Hessen648848
    Datum12.10.2010 18:3210657 x gelesen
    Hallo Forummitglieder,

    sicherlich sind einige von Euch aufgrund ihrer Tätigkeit als Feuerwehrmann auch als Brandschutzbeauftragter an ihrem Arbeitsplaz tätig.

    Ich soll nun diese Funktion in dem Betrieb in dem ich tätig bin unter anderem übernehmen.
    Seit einiger Zeit diskutiere ich nun mit meiner Chefin über die Vergütung dieser Aufgabe.
    Wie sieht dies bei euch aus?
    Pauschale?
    Stundenkonto?
    mehr Urlaub?

    Ich freue mich auf Eure Antworten.

    Stefan


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    AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW648855
    Datum12.10.2010 19:3613420 x gelesen
    Hallo Stefan,

    wenn ich das richtig lese, bist du in dem Betrieb, in dem du arbeitest, Brandschutzbeauftragter.
    Also beziehst du für deine Tätigkeit als Arbeitnehmer Geld. Du übst die Tätigkeit wärend deiner Arbeitszeit aus? Dann erhältst du bereits eine "Entschädigung", nämlich deinen Lohn.
    Du machst es außerhalb der Regelarbeitszeit? Dann sollte es auf dein Stundenkonto gehen, du arbeitest schließlich für den Betrieb.
    Solltest du meinen, das dir der Arbeitgeber eine Einmal-Prämie zahlen soll, weil er durch deine Feuerwehrtätigkeit dir eine für ihn kostenpflichtige Ausbildung erspart und er somit eine nicht unerhebliche Menge Geld gespart hat, ist dieses sicher Verhandlungssache. Schau mal im Internet nach, was die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kosten würde und präsentiere das, wenn du magst, dem Arbeitgeber.

    Gruß

    Johannes


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen648862
    Datum12.10.2010 20:179944 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Kolbsicherlich sind einige von Euch aufgrund ihrer Tätigkeit als Feuerwehrmann auch als Brandschutzbeauftragter an ihrem Arbeitsplaz tätig.

    Ja, das ist eine gängige Masche. Doof nur, daß man (bis auf einige BL) im Feuerwehrbereich für diese Tätigkeit nicht ausgebildet wird. Manche AG hoffen sich so die Kosten für die Ausbildung eines Brandschutzbeauftragten zu ersparen.

    Geschrieben von Stefan KolbSeit einiger Zeit diskutiere ich nun mit meiner Chefin über die Vergütung dieser Aufgabe.

    Ist die Tätigkeit vom Niveau vergleichbar mit deiner derzeitigen Position und entstehen nicht noch zusätzliche Arbeitsstunden, so ist das letztendlich mit deinem Gehalt sauber ausgeglichen. Für eventuell daraus resultierende Mehrarbeit dürfte ihr auch allgemeine Regelungen haben, die da dann auch anwendbar wären.

    Problematisch wird es allenfalls wenn das Niveau der BS-Beauftragtentätigkeit stark von der Primärfunktion im Betrieb abweicht. Da ist ggf. die Gasamtposition neu zu bewerten.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorStef8an 8K., Fulda / Hessen648866
    Datum12.10.2010 21:038019 x gelesen
    Ja, die Qualifikation ist eine andere Sache bei der ich auch noch keine Antwort habe. Aber das sollte kein Problem sein einen Lehrgang von der Firma aus zu besuchen. Hier bin ich noch am recherieren ob meine Feuerwehrlehrgänge ausreichen.
    Ich übernehme auch die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten und war dazu auch auf den entsprechenden Lehrgängen.
    Angestellt bin ich als Elektriker im Schichtdienst und übernehme die Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten, Atemschutz, Brandschutz, Freimessen von Rohrleitungen und gemeinsam mit einem Kollegen die AED-Schulungen.
    Und um dieses Paket geht es nun sich finanziell zu einigen, da dies weit über meine eigentlich Tätigkeit hinaus geht.


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    AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW648867
    Datum12.10.2010 21:098732 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Seit einiger Zeit diskutiere ich nun mit meiner Chefin über die Vergütung dieser Aufgabe.

    N'Abend Stefan,

    für diese Aufgabe, als Nebentätigkeit zu Deiner eigentlichen Arbeit, bekommst Du keinen Euro mehr.

    Geschrieben von Stefan Stundenkonto?


    Das Einzige wovon ich gehört habe, ist dass der Brandschutzbe0uaftragte für seine Tätigkeit von seiner eigentlichen Arbeit für einen bestimmten Zeitraum freigestellt wird. Wieviele Stunden dies umfast, hängt vom Umfang der übertragenden Aufgaben ab (Gefährdungsbeurteilungen / Schulungen / Inspektionen & Größe / Art des Betriebs)



    Geschrieben von Johannes Solltest du meinen, das dir der Arbeitgeber eine Einmal-Prämie zahlen soll, weil er durch deine Feuerwehrtätigkeit dir eine für ihn kostenpflichtige Ausbildung erspart und er somit eine nicht unerhebliche Menge Geld gespart hat, ist dieses sicher Verhandlungssache. Schau mal im Internet nach, was die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kosten würde und präsentiere das, wenn du magst, dem Arbeitgeber.

    Also ich persönlich halte das für eine schlechte Idee: Vorbeugender Brandschutz ist nicht gleich abwehrender. Auf eine Schulung zum Brandschutzbeauftragten und regelmässige Fortbildungen sollte man daher nicht verzichten.


    Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW648868
    Datum12.10.2010 21:097785 x gelesen
    Geschrieben von Stefan KolbUnd um dieses Paket geht es nun sich finanziell zu einigen, da dies weit über meine eigentlich Tätigkeit hinaus geh

    Dazu hilft dann ein Blick in Tarifverträge oder ein Gespräch mit dem Betriebsrat/Mitarbeitervertretung.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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    AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg648874
    Datum12.10.2010 21:447659 x gelesen
    Hallo!

    Wenn du die notwendigen Lehrgänge bei der Feuerwehr hast, würde ich trotzdem einen anerkannten Lehrgang z.B. VdS, Weka usw machen. Da viele Sachen des VB nicht so in der Tiefe behandelt werden. Auch das Thema Organisatorisches wird da aus der Sicht des Betriebes beschrieben.

    Ich bekomme meine Stunden auf mein Stundenkonto gut geschrieben. In den ersten Jahren wird sich dein Stundenkonto ganz schön anhäufen.


    Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz648910
    Datum13.10.2010 08:567692 x gelesen
    Hallo,

    ich schließe mich im wesentlichen meinen Vor-Schreibern an, dass Du als Beschäftigter dieser Firma keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für diese Aufgabe hast.
    Ausnahme:
    Wenn die neue tätigkeit zu Mehrarbeit führt, die innerhalt der tariflichen Wochenarbeitszeit nicht leistbar ist, dass Stundenkonto.

    Wichtig wäre mir mal die Information, ob Dich Deine Chefin problemlos für Feuerwehr-Einsätze während der Arbeitzeit freistellt.

    MfG, Thomas Klee


    www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

    www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
    Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

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    AutorStef8an 8K., Fulda / Hessen649019
    Datum13.10.2010 15:087591 x gelesen
    Hallo,

    erstmal vielen Dank für Euere Antworten.

    In Sachen Feuerwehr habe ich bei uns in der Firma Glück.
    Freistellung für Lehrgänge und Einsätze sind selbstverständlich.
    Auch für das Hochwasser in Dresden und für einen Hilfstransport nach Rumänien wurde
    ich freigestellt und habe mein Geld weiterbekommen. Ebenso ist die Firma in Sachen Spenden für die Feuerwehr sehr großzügig.
    Auch eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für den BSB wurde mit angeboten.

    mfg
    Stefan Kolb


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    AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg649025
    Datum13.10.2010 15:377429 x gelesen
    Hi Stefan,

    nachdem du sogar bezahlte Zeit bekommst für Hilfstransporte(vermutlich nicht im Rahmen des KatSchutzes) würde ich die Ausbildung von meinem Betrieb dankend annehmen und meinen Job machen.
    Nur sollte klar in der Aufgabenbeschreibung des BSB niedergeschriebn sein, was deine Aufgaben, Recht und Pflichten sind und wer in diesem Fall dein direkter Ansprechpartner in der Geschäftsleitung ist. Beim vfdb und der VdS gibts ganz gute Mustervereinbarungen. Lernt man zum Beispiel auch auf dem Lehrgang zum BSB.

    Mehr dazu gerne per PN!


    Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG

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     12.10.2010 18:32 Stef7an 7K., Fulda
     12.10.2010 19:36 ., Esslingen
     12.10.2010 20:17 ., Bad Hersfeld
     12.10.2010 21:03 Stef7an 7K., Fulda
     12.10.2010 21:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     12.10.2010 21:09 ., Dinslaken
     12.10.2010 21:44 Mart7in 7L., Illingen
     13.10.2010 08:56 Thom7as 7K., Hermeskeil
     13.10.2010 15:08 Stef7an 7K., Fulda
     13.10.2010 15:37 Mart7in 7L., Illingen
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