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Thema | Strafgeld in FFw bei unentschuldigten fehlen beim Dienst von 3,- € ??? | 58 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Patr8ick8 H.8, Groitzsch / | 648869 | |||
Datum | 12.10.2010 21:13 | 19099 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, also nun ist mir gerade die Spuke im Hals stecken geblieben. Beim Googeln ist mir das unter die Augen gekommen: . Bei Verhinderung zu einem Diensttermin hat sich das Mitglied innerhalb von 4 Tagen nach dem Dienst schriftlich zu entschuldigen. Die Entschuldigung ist in der Wache abzugeben (Pinnwand in der Fahrzeughalle) oder per FAX: 598840 an die Kernstadtwehr zu senden. Das Entschuldigungsformular liegt in der Fahrzeughalle aus bzw. ist im internen Downloadbereich der Kernstadtwehr abrufbar. Bei unentschuldigtem Fehlen wird vom Vertrauensmann ein Strafgeld in Höhe von 3,00 €. Wo kommen wir den hier hin??? | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 648871 | |||
Datum | 12.10.2010 21:22 | 16133 x gelesen | |||
Hallo, das gab´s bis vor ca. 10 Jahren bei uns auch. Wurde aber mittlerweile abgeschafft, da die "Strafgelder" schlecht einzutreiben waren. Eigentlich ist es schlimm, wenn man solchen "Strafgelder" verhängen muss. Aber es wäre ein Zeichen der Kameradschaft (Höflichkeit), wenn man sich entschuldigen würde, wenn man mal an einer Veranstalrung nicht teilnehmen kann. Aber das ist heutzutage nicht mehr so üblich, oder?:-(( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Groitzsch / | 648872 | |||
Datum | 12.10.2010 21:25 | 15759 x gelesen | |||
Also um kurz noch was dazu mal zu sagen, entschuldigen is ja schon irgendwo eine Pflicht. Aber die zwangsmethode einzufüren um dafür Geld einzutreiben finde etwas sehr Überzogen und nicht in Ordnung. Man erzieht seine Kameraden so, entweder es klappt oder klappt nicht. Aber es mit Bußgeld zu bestrafen in einer FFw ist nicht OKAY! Meine Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648879 | |||
Datum | 12.10.2010 22:08 | 15667 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Hempelentweder es klappt oder klappt nicht.Es zu akzeptieren, das es nicht klappt, ist aber auch eine äußerst bescheidene Lösung. Ansonsten: 1. Angehörige der Wehr, die dieses Strafgeld offenbar eingeführt hat, sind hier im Forum auch vertreten und können da sicher etwas mehr zu sagen. 2. Entschuldigen kann man sich immer. 3. Das Strafgeld steht zwar auf der Homepage der Stadt, in einer Satzung konnte ich es nicht finden. Daher gehe ich davon aus, dass es eine rein absprachgemäße Sache innerhalb dieser Wehr ist. Und dabei spielt es keine Rolle, was das Forum davon hält. 4. Der Ausbildungsplan dieser Wehr ist (gegenüber den Mindestforderungen) sehr großzügig, es werden lt. Homepage jeweils 2 inhaltsgleiche Termine zu einem Thema durchgeführt, so dass auch verhinderte relativ einfach die Chance haben, am Ball zu bleiben - und Anwesenheitspflicht besteht nur bei einem der beiden Termine. Wenn dann trotzdem jemand meint, ohne Entschuldigung fernbleiben zu müssen, finde ich es gegenüber den anderen (und insbesondere den vorbereitenden Ausbildern) nur fair, wenn er dafür einen Beitrag leisten soll, der der Allgemeinheit zu Gute kommt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 648880 | |||
Datum | 12.10.2010 22:20 | 15203 x gelesen | |||
Mich stört die Bezeichnung Strafgeld! Ansonsten ist sowas - mit Einverständnis der Leute - heute in jedem Kegelclub gang und gebe. Das Geld sollte dann aber der jeweiligen Gruppe in Form einer Gemeinschaftskasse wieder zugute kommen. Wir nannten sowas immer Freud- und Leidkasse und gehen davon am Jahresende zum gemeinsamen Essen. Da wir bei der Dienstanwesenheit zw. Entschuldigt und Unentschuldigt unterscheiden ist eine nachträgliche Entschuldigung nur im Ausnahmefall denkbar (z. B. wenn höhere Gewalt die Entschuldigung verhinderte). Bei zweimaligem unentschulldigtem Fehlen steht dann ein Motivationsgespräch an! Ich persönlich habe immer mehrere Wege zur Entschuldigung zur Verfügung gestellt (Tel, Fax, Mail und über Dritte) Von daher sollte jeder die Möglichkeit haben sich zeitnah im Vorfeld zu entsprechend zu entschuldigen. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648905 | |||
Datum | 13.10.2010 07:57 | 14695 x gelesen | |||
Jetzt mal abgesehen davon ob das mit dem "Strafgeld" Sinn macht oder nicht, aber muss man sowas denn unbedingt auf seiner Homepage veröffentlichen??? Wenn man das ganze intern regelt, mag das ja schön und gut sein, aber man sollte doch mal bedenken, das durchaus potenzielle neue Mitglieder erstmal nachschauen, in welchen "Verein" sie gehen würden. Wenn dort direkt was von "Strafgeld" steht, hat das zumindest auf mich eine gewisse abschreckende Wirkung und ich würde mir das ganze zweimal überlegen. Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648906 | |||
Datum | 13.10.2010 08:08 | 14518 x gelesen | |||
Ist doch schön, dass direkt mit offenen Karten gespielt wird. Andere warten, bis der Interessent in der Tür steht (oder schon verpflichtet wurde), und offenbaren sich dann wie ein altaztekischer Geheimbund. Hier kannst du dich vorher informieren. Und wenn es wirklich jemanden abschreckt, dass da was von Strafe steht, dann ist das eben so. Damit wird sicher kein realer Personalmangel produziert. Übrigens: Solche "Strafgelder" beinhalten teilweise auch schon die Brandschutzgesetze, z.B. in RLP der § 37 LBKG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Wer hat sich davon abschrecken lassen? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648908 | |||
Datum | 13.10.2010 08:23 | 14558 x gelesen | |||
Ein richtiger Personalmangel wird mit sicherheit nicht produziert, jedoch darf man die "Mundpropaganda" nicht vergessen. Da wird man schonmal schnell in ein schlechtes Licht gerückt. Und wie manche "Otto-Normalbürger" zur Feuerwehr stehen ("Saufverein", etc.), die diese Ansichten dann auch noch laut in der Gegend rumposaunen, dürfte ja wohl bekannt sein. Gerade in der heutigen Zeit, wo ja schon teilweise um Unterstützung "gebettelt" werden muss schadet jede negative Äußerung ungemein. Zum Thema LBKG: Es steht zwar drin, aber ich halte das ganze für utopisch. Welche Führungskraft würde sowas durchziehen und mit welchen Konsequenzen? Allein bei dem Gedanken tun mir schon die Augen weh, so viel zu lesen vor lauter "Austritten" und "Protest-Schließungen" ;-) Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648909 | |||
Datum | 13.10.2010 08:33 | 14367 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin Enkirchjedoch darf man die "Mundpropaganda" nicht vergessen. Da wird man schonmal schnell in ein schlechtes Licht gerückt.Oder auch in ein besseres. Nach dem Motto "Da wird ja viel Wert auf Ausbildung gelegt, wenn die Nichtteilnahme mit Strafe belegt ist" oder "Da funktioniert der Zusammenhalt, wenn solche Absprachen möglich sind". Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 648911 | |||
Datum | 13.10.2010 08:57 | 14301 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Mich stört die Bezeichnung Strafgeld!mmh, ist aber gar nicht so unpassend, mich stört hier eigentlich nur der "Aufwand", also das bürokratische Forumlarausfüllen, ich denke, ein persönliches kommunizieren (Telefon oder man sieht sich) sollte reichen oder? Vor allem ist das Abmeldefenster recht großzügig bemessen, wenn mal was dazwischenkommt, ist noch genügend Zeit, sich abzumelden. - und solche "Strafen" sind in anderen Vereinen auch üblich (wohlgemerkt, fürs unentschuldigte Fehlen!), so denn, manches muss man ein wenig entspannter sehen, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648912 | |||
Datum | 13.10.2010 09:00 | 14286 x gelesen | |||
Das ist durchaus möglich, aber leider wird das wohl nur ein kleiner Prozentsatz sagen. Beim Geld hört doch die Freundschaft auf. Zumindest bei den meisten. Prinzipiell finde ich die Idee einer "Strafe" nicht völlig verkehrt, jedoch sollte man es nicht mit Bargeld lösen, sonden mit anderen Mitteln. So ist z.B. bei Veranstaltungen recht schnell geklärt, wer die Getränkeausgabe übernimmt, oder Fahrdienst macht. Man sollte eher versuchen, das ganze über "Strafdienste" zu regeln. Getreu dem Motto "Wenn der/die sonst nicht kommt und sich meldet, kann er/sie ja jetzt mal schaffen, wenn die anderen Feiern." Es kann zwar eine zeitliche Differenz dazwischen liegen, aber ins Grübeln kommt derjenige bestimmt. Wie könnte man sonst noch dafür Sorge tragen, das sich die Leute zumindest immer entschuldigen? Gibts bei euch Konsequenzen, wenn man sich nicht entschuldigt und ab wann treten die ein? Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648913 | |||
Datum | 13.10.2010 09:07 | 14248 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin EnkirchPrinzipiell finde ich die Idee einer "Strafe" nicht völlig verkehrt, jedoch sollte man es nicht mit Bargeld lösen, sonden mit anderen Mitteln. So ist z.B. bei Veranstaltungen recht schnell geklärt, wer die Getränkeausgabe übernimmt, oder Fahrdienst macht. Man sollte eher versuchen, das ganze über "Strafdienste" zu regeln. Getreu dem Motto "Wenn der/die sonst nicht kommt und sich meldet, kann er/sie ja jetzt mal schaffen, wenn die anderen Feiern." Es kann zwar eine zeitliche Differenz dazwischen liegen, aber ins Grübeln kommt derjenige bestimmt.In meinen Augen sieht gerade das schon wieder eher nach Saufverein aus. Und es könnte denen zu Gute kommen, denen die Vereinsaktivitäten eh mehr Spass machen als die Dienste. Geschrieben von Kevin Enkirch Gibts bei euch Konsequenzen, wenn man sich nicht entschuldigt und ab wann treten die ein?3x unentschuldigt innerhalb 12 Monate => Und Tschüß. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648914 | |||
Datum | 13.10.2010 09:09 | 14229 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlenmich stört hier eigentlich nur der "Aufwand", also das bürokratische Forumlarausfüllen, ich denke, ein persönliches kommunizieren (Telefon oder man sieht sich) sollte reichen oder?Irgendwer muss es ja dokumentieren, der hat es hier etwas leichter. Bei uns (25) läuft zum Dienstbeginn jemand mit der Anwesenheitsliste rum, da würde ich diesen Aufwand für den einzelnen auch nicht wollen. Aber in der betroffenen Wehr mit >60 Leuten sieht das wieder anders aus. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648917 | |||
Datum | 13.10.2010 09:16 | 14197 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIn meinen Augen sieht gerade das schon wieder eher nach Saufverein aus. Und es könnte denen zu Gute kommen, denen die Vereinsaktivitäten eh mehr Spass machen als die Dienste. Stimmt auch wieder...Bringt dann ja auch Unruhe in den Rest der Kameraden rein, wenn man denjenigen nie im "normalen Dienst" sieht, dann aber auf jeder Veranstaltung. Ist ein gutes Argument. Geschrieben von Sebastian Krupp 3x unentschuldigt innerhalb 12 Monate => Und Tschüß Wird vorher nochmal ein gespräch geführt, oder das ganze direkt und konsequent durchgeführt? Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 648919 | |||
Datum | 13.10.2010 09:18 | 14246 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Aber in der betroffenen Wehr mit >60 Leuten sieht das wieder anders aus. auch da hast du mit Sicherheit irgendwelche Gruppen-/Zugeinteilungen, somit kommst du da auch wieder mit der Personenanzahl "runter" und es reicht eine normale Liste... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648920 | |||
Datum | 13.10.2010 09:19 | 14132 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin EnkirchWird vorher nochmal ein gespräch geführt, oder das ganze direkt und konsequent durchgeführt?Gespräch spätestens nach dem 2. Mal, wenn erkennbar ist dass Motivationsprobleme o.ä. vorliegen könnten auch schon mal früher. Zum Rauswurf ist es bisher nicht gekommen, wohl aber zu Austritten infolge eines entsprechenden Gesprächs. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648921 | |||
Datum | 13.10.2010 09:24 | 14207 x gelesen | |||
Kann natürlich auch sein. Allerdings führt diese Wehr, wie oben angesprochen, jeden Ausbildungsdienst inhaltsgleich an 2 Terminen durch, und die Mitglieder sind frei in der Auswahl, an welchem Termin sie teilnehmen. Da werden die Einteilungen dann doch wieder durcheinander geraten, und die "Abteilungsführer" hätten mit Listen vielleicht wieder mehr Aufwand. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 648927 | |||
Datum | 13.10.2010 10:14 | 14168 x gelesen | |||
Ich ziehe mal wieder den (un)geliebten Vergleich mit einem Sportverein. Jede Mannschaft eines Sportvereins hat eine Strafenkasse, da ist fast immer auch das unentschuldigte Fehlen auch aufgeführt. Abmeldungen reichen bei uns im Sprtverein aber telefonisch. Bsp aus dem Strafenkatalog meiner Mannschaft: Verspätungen • Verspätung zum Training (bis 5 min.) 1,00 € • (ab 5 min.) 2,00 € • unentschuldigtes Fehlen beim Training 10,00 € • Verspätung zum Spiel (bis 5 min) 2,00 € • (ab 5 min) 5,00 € • Unentschuldigtes Fehlen zum Spiel 50,00 € Ich persönlich habe kein Problem mit solchen Strafen eingeführt werden, da ich es aus dem Sport kenne. ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648928 | |||
Datum | 13.10.2010 10:26 | 14169 x gelesen | |||
Ich bin wahrlich kein Freund von Karteileichen - aber wenn jemand auf die Idee käme, ein solches "Strafgeld" zu verlangen, würde ich ihn auflaufen lassen. Es handelt sich m.E. nicht um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe (deren Zulässigkeit ich jetzt hier außen vor lasse), sondern um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Für die braucht es aber (Vorbehalt des Gesetzes) eine rechtliche Grundlage. Die sehe ich aber nicht. Also: weg damit. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648931 | |||
Datum | 13.10.2010 10:39 | 13935 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelEs handelt sich m.E. nicht um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe (deren Zulässigkeit ich jetzt hier außen vor lasse), sondern um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Für die braucht es aber (Vorbehalt des Gesetzes) eine rechtliche Grundlage. Die sehe ich aber nicht. Also: weg damit. Wieso das? Das Geld fließt doch in eine Art "Gemwinschaftskasse" und nicht in einen öffentlichen Haushalt. Daher ist diese Forderung rein rechtlicher Natur nicht öffentlich-rechtlich ist, braucht dies auch keine Gesetze. In RLP gibt es einen Paragraphen, der sowas vorsieht, aber i.d.R. keine praktische Anwendung findet. Dann wirds nämlich richtig teuer. Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648932 | |||
Datum | 13.10.2010 10:44 | 13932 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelEs handelt sich m.E. nicht um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe (deren Zulässigkeit ich jetzt hier außen vor lasse), sondern um eine öffentlich-rechtliche Forderung. Für die braucht es aber (Vorbehalt des Gesetzes) eine rechtliche Grundlage. Die sehe ich aber nicht. Also: weg damit.So einen Quark hatte ich früher oder später erwartet. Meine Güte, das ist keine volljuristisch perfektionierte Sanktion, sondern eine ganz simple gemeinsame Absprache einer Gruppe von Menschen, wie es sie zu hunderttausenden in diesem Land mit den unterschiedlichsten Hintergründen gibt. Und du willst ernsthaft ne rechtliche Grundlage? Geschrieben von Thomas Ruppel aber wenn jemand auf die Idee käme, ein solches "Strafgeld" zu verlangen, würde ich ihn auflaufen lassen.Wenn es eine solche funktionierende Absprache in meiner Gruppe gäbe, und es käme jemand, dem das nicht passt, dann würde ich ihn ganz einfach laufen lassen. Wenn es für den Interessenten an sowas hängt, brauch ich denjenigen eben nicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 648934 | |||
Datum | 13.10.2010 10:50 | 13964 x gelesen | |||
Thomas hat Recht. Du kannst zwar ein "Strafgeld" einführen, die Zahlung aber nicht durchsetzen weil die rechtliche Grundlage fehlt. D.h. du kannst im Prinzip niemanden zwingen zu zahlen. Und selbst eine Entpflichtung bei Nichtzahlung stünde rechtlich auf ganz schwachen Beinen. Im Fußballverein kannst du jemanden rauswerfen wenn er nicht zahlt, da gibts keine Regularien zu. In der Feuerwehr ist das ganz anders. Da könnten auch schonmal Gerichte bemüht werden wenn es der Gefeuerte drauf anlegt. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648941 | |||
Datum | 13.10.2010 11:06 | 13885 x gelesen | |||
Hab ich das nicht geschrieben, das das keine rechtliche Grundlage hat? Zumindest wenn das Geld in die Gemeinsachaftskasse fließt, kann man nichts erzwingen. Den Rest macht, wenn es wirklich dazu kommen sollte, der öffentliche Träger. Ich beziehe mich hierbei auf dieses hier, was Sebastian Krupp vorher bereits geschrieben hat: Übrigens: Solche "Strafgelder" beinhalten teilweise auch schon die Brandschutzgesetze, z.B. in RLP der § 37 LBKG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder Helfer des Katastrophenschutzes an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt oder den dort ergangenen Weisungen nicht nachkommt, ... (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis zu zweihundertfünfzig Euro, geahndet werden. Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648942 | |||
Datum | 13.10.2010 11:08 | 13857 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppSo einen Quark hatte ich früher oder später erwartet. Quark? Bei dem Druck, der schnell innerhalb einer Wehr aufgebaut wird, wenn immer wieder auf diese Zahlungen gedrängt wird? Geschrieben von Sebastian Krupp volljuristisch perfektionierte Sanktion Genau. Das wird in den meisten Fällen rechtswidriger Dummfug sein. Geschrieben von Sebastian Krupp Und du willst ernsthaft ne rechtliche Grundlage? Ja. Macht euch doch endlich bewusst, dass die Feuerwehr kein Kegelverein ist, sondern eine Behörde zur Gefahrenabwehr. Und das gilt nicht nur im oftmals völlig rechtswidrigen Auftreten nach außen gegenüber dem Bürger, sondern auch nach innen. Und Wehrführer, die das nicht wahrhaben wollen, müssen eben aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Die Feuerwehr ist nun einmal auch (nach außen hin) im Bereich der Eingriffsverwaltung tätigt. Wir lassen eine Million Leute regelmäßig in Rechte Dritter eingreifen, ohne auch nur annähernd die gleichen Voraussetzungen an Ausbildung zu fordern, die jeder Dorfpolizist und jede noch so schlecht ausgebildete Gemeindeverwaltung i.e.S. erfüllen muss. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 648944 | |||
Datum | 13.10.2010 11:11 | 13829 x gelesen | |||
Schon klar, aber ein Strafgeld ala Fußballmannschaft und eine Geldbuße nach dem LBKG sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Und Thomas´ Kommentar bezog sich auf das erstere. Die Geldbuße lässt sich natürlich durchsetzen, zur Not kommt da der Vollstrecker. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648946 | |||
Datum | 13.10.2010 11:12 | 13822 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin EnkirchÜbrigens: Solche "Strafgelder" beinhalten teilweise auch schon die Brandschutzgesetze, z.B. in RLP der § 37 LBKG: Gibt es bei euch irgendeine Zuständigskeitsverordnung dafür? Kann mir nicht vorstellen, dass dies den "Wehrführern" überlassen wird. Im LBKG habe ich zumndest dafür nichts gefunden. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648947 | |||
Datum | 13.10.2010 11:13 | 13764 x gelesen | |||
dann verzeih mit, wenn ich es falsch aufgenommen habe;-) Selbstverständlich kann man ein "Strafgeld" nach interner Absprache nicht eintreiben lassen. Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 648949 | |||
Datum | 13.10.2010 11:15 | 13730 x gelesen | |||
Zuständig ist mMn die Verwaltung, sprich der Bürgermeister. Der delegiert das dann ggf. an das hauseigene Rechtsamt oder an den Vertragsanwalt. Wobei ich mir nicht vorstellen kann das der Paragraph jemals angewandt wurde. Vorher wird der Kamerad entpflchtet und gut ist. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Kevi8n E8., Lahnstein / RLP | 648950 | |||
Datum | 13.10.2010 11:16 | 13781 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelGibt es bei euch irgendeine Zuständigskeitsverordnung dafür? Kann mir nicht vorstellen, dass dies den "Wehrführern" überlassen wird. Im LBKG habe ich zumndest dafür nichts gefunden. Das wird dann wohl über die Gemeindeverwaltung bzw. die Gebietskörperschaft gehen, die ja Träger des Brandschutzes in RLP ist und durch die Wehrführer etc. informiert wird, wie die Dienstbeteiligung aussieht. Wobei ich mir jetzt nicht ganz sicher bin und den Paragraphen 37 persönlich für völligen Quatsch halte. Ich vertrete hier voll und ganz nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648953 | |||
Datum | 13.10.2010 11:28 | 13764 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachDu kannst zwar ein "Strafgeld" einführen, die Zahlung aber nicht durchsetzen weil die rechtliche Grundlage fehlt.Da brauche ich keine rechtliche Grundlage, da reicht mir die Gruppendynamik. Geschrieben von Michael Linkenbach In der Feuerwehr ist das ganz anders. Da könnten auch schonmal Gerichte bemüht werden wenn es der Gefeuerte drauf anlegt.Könnte er gerne machen. Er wird ja nicht wegen 3, 6, 9... € geflogen sein, sondern wegen Nichtteilnahme am Dienst. So einfach ist die Welt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648954 | |||
Datum | 13.10.2010 11:28 | 13809 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelBei dem Druck, der schnell innerhalb einer Wehr aufgebaut wird, wenn immer wieder auf diese Zahlungen gedrängt wird?Wenn immer wieder auf diese Zahlung gedrängt wird, hat jemand immer wieder unentschuldigt gefehlt. Da ist Druck nicht verkehrt, den würde es selbst ohne 3€ geben. Geschrieben von Thomas Ruppel Macht euch doch endlich bewusst, dass die Feuerwehr kein Kegelverein ist, sondern eine Behörde zur Gefahrenabwehr.Ja genau, und deshalb darf es niemalsnie und auf gar keinen Fall sein, dass die Feuerwehrangehörigen ein stinknormales menschliches Gruppenverhalten zeigen, dass auch völlig problemlos neben dem behördlichen Charakter existieren kann?! Geht's noch? Geschrieben von Thomas Ruppel Und das gilt nicht nur im oftmals völlig rechtswidrigen Auftreten nach außen gegenüber dem Bürger, sondern auch nach innen.Oftmals rechtswidriges Auftreten gegenüber dem Bürger,... Das die Welt schlecht ist wusste ich ja, aber das sie so von Feuerwehrverbrechen durchsetzt ist, war mir neu. Ich komm nicht an der Frage vorbei: Was gabs bei dir heute zum Frühstück? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648955 | |||
Datum | 13.10.2010 11:28 | 13665 x gelesen | |||
Die Gemeinde. Wer sonst? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 648958 | |||
Datum | 13.10.2010 11:35 | 13683 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas die Welt schlecht ist wusste ich ja, aber das sie so von Feuerwehrverbrechen durchsetzt ist, war mir neu. Sowohl Forschungsergebnisse als auch Beobachtungen von Freunden, die in der Kommunalverwaltung arbeiten, gehen davon aus, dass 1/3 bis zur Hälfte aller Verwaltungsakte rechtswidrig sind. Die jeweiligen Gemeinden setzen einfach darauf, dass der Bürger es a) nicht merkt, b) schon nicht gegen klagen wird. Und ein guter Teil davon wird durch Feuerwehrleute direkt im Einsatz ausgeprochen bzw. kommt dann (bei Kostenbescheiden) aus der jeweiligen Verwaltung i.e.S. Gerade weil, wie gesagt, der Tiefpunkt des (rechtlichen) Ausbildungsniveaus regelmäßig in der (freiwilligen) Feuerwehr erreicht wird. Am Verwaltungsgericht habe ich Kostenbescheide von Feuerwehren gesehen, die rechtswidrig waren, bis sich die Balken biegen. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648959 | |||
Datum | 13.10.2010 11:36 | 13708 x gelesen | |||
Prost Mahlzeit. Geschrieben von Sebastian Krupp Geschrieben von Michael Linkenbach und wer eine Zahlung an die Gruppenkasse geleistet hat, wird trotz gleicher Fehlstunden nicht gefeuert. Ja herzlichen Glückwunsch. Folgt ggf. die Strafanzeige gegen den "Wehrführer", und schon ist der auch draussen (und mit etwas Pech sogar vorbestraft). So einfach ist die Welt. Kopfschüttelnd, Henning | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 648961 | |||
Datum | 13.10.2010 11:40 | 13767 x gelesen | |||
Tag Geschrieben von Thomas Ruppel Quark? Bei dem Druck, der schnell innerhalb einer Wehr aufgebaut wird, wenn immer wieder auf diese Zahlungen gedrängt wird? Wenn der Druck der gemeinschaftlichen Entscheidung so störend empfunden wird und derjenige ein Problem mit einer Entschuldigung hat....., wird sich eine Lösung finden bei der er sich nicht mehr entschuldigen muss. Und egal ob du das jetzt verstehen willst, ich halte eine positive Gruppendynamik in diesem Hinblick für gut. Geschrieben von Thomas Ruppel Genau. Das wird in den meisten Fällen rechtswidriger Dummfug sein. Ja, es geht um eine freiwillige Zahlung nach einer privaten Entscheidung der Gruppenmitglieder. Wo ist das Problem? Geschrieben von Thomas Ruppel Ja. Macht euch doch endlich bewusst, dass die Feuerwehr kein Kegelverein ist, sondern eine Behörde zur Gefahrenabwehr. Und das gilt nicht nur im oftmals völlig rechtswidrigen Auftreten nach außen gegenüber dem Bürger, sondern auch nach innen. Ja gut, ich geh ja sogar mit, dass einige Fürsten im Innenverhältnis nicht wissen was sie tun, genau wie auch nach außen. Ein generelles "Blödsein" unterstelle ich nicht. Geschrieben von Thomas Ruppel Wir lassen eine Million Leute regelmäßig in Rechte Dritter eingreifen, Wo nehmen wir die denn her? Achso, stell dir vor, es gibt Fw. bei denen kostet das auf den Hydraulikschlauch latschen 0,50€. Oder auch Fw. wo mittels der Getränkekasse(privat!) auch das liegenlassen von Ausrüstung etc. sanktioniert wird. Und das seit Jahren und ohne Klagen, selbst die Leute welche es nicht so dicke haben machen mit-bei denen wird dann aber mit GMV abgestuft-. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 648964 | |||
Datum | 13.10.2010 11:46 | 13780 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelJa. Macht euch doch endlich bewusst, dass die Feuerwehr kein Kegelverein ist, sondern eine Behörde zur Gefahrenabwehr. Und das gilt nicht nur im oftmals völlig rechtswidrigen Auftreten nach außen gegenüber dem Bürger, sondern auch nach innen. Damit dürfen die Beamten im Landratsamt (Kat-Behörde) auch keinen gemeinsamen Lotto-Tippschein ausfüllen? Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648965 | |||
Datum | 13.10.2010 11:47 | 13651 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochund wer eine Zahlung an die Gruppenkasse geleistet hat, wird trotz gleicher Fehlstunden nicht gefeuert.Wer sagt denn das? Geschrieben von Henning Koch KopfschüttelndDito. Man kann auch alles schwarzinterpretieren. Wahrscheinlich werden die Leute von der Schwiegermutter des Wehrführers mit Waffengewalt zur Zahlung gezwungen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648967 | |||
Datum | 13.10.2010 11:51 | 13717 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten Schlotter Damit dürfen die Beamten im Landratsamt (Kat-Behörde) auch keinen gemeinsamen Lotto-Tippschein ausfüllen? Wenn per "Mehrheitsbeschluss" festgelegt wird, dass alle mitmachen müssen und wenn es Repressalien gibt gegen die, die trotzdem nicht mitmachen: stimmt, das dürfen die nicht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648968 | |||
Datum | 13.10.2010 11:51 | 13639 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzUnd das seit Jahren und ohne Klagen,Lass gut sein, das wird doch wieder ein Déjà-vu... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648969 | |||
Datum | 13.10.2010 11:55 | 13731 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWenn per "Mehrheitsbeschluss" festgelegt wird, dass alle mitmachen müssen und wenn es Repressalien gibt gegen die, die trotzdem nicht mitmachenUnd das läuft ja schließlich immer so. Die Unmengen von Landratsamtstippbeamtengemeinschaftsklagen und Feuerwehrstrafzahlungsverweigerersuiziden zeigen das ja deutlich. Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!" | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 648972 | |||
Datum | 13.10.2010 12:07 | 13663 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelQuark? Bei dem Druck, der schnell innerhalb einer Wehr aufgebaut wird, wenn immer wieder auf diese Zahlungen gedrängt wird? Kann ich nur unterschreiben. M.E. kann sowas das Klima ruinieren, wenn es eingeführt wird. Geschrieben von Peter Lieffertz Ja, es geht um eine freiwillige Zahlung nach einer privaten Entscheidung der Gruppenmitglieder. Wo ist das Problem? Das Problem liegt darin, dass wenn auch nur ein Einziger gegen so ein Vorgehen ist, man das nicht machen kann, wenn man denjenigen behalten will (was es ja geben soll - nicht jeder nimmt Austritte so locker in Kauf wie einige Foranten). Mich z.B. würde so ein Zahlzwang extrem stören und das obwohl ich zu den Leuten gehöre, die eigentlich nie fehlen und wenn doch, dann entschuldigt. Es geht mir ums Prinzip. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648975 | |||
Datum | 13.10.2010 12:20 | 13631 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherDas Problem liegt darin, dass wenn auch nur ein Einziger gegen so ein Vorgehen ist, man das nicht machen kann, wenn man denjenigen behalten willSelbst wenn das bei Einführung für einzelne in der Wehr ein Problem ist, macht man's halt so: Wer sich an der Spaßkasse nicht beteiligt, wird auch nicht beteiligt wenn das angesammelte irgendwann ausgegeben wird. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 648980 | |||
Datum | 13.10.2010 13:09 | 13632 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherKann ich nur unterschreiben. M.E. kann sowas das Klima ruinieren, wenn es eingeführt wird. Oder man sieht es als spassige Sache an und geht einmal im Jahr gemeinsam schön essen oder veranstaltet was anderes. Wer halt nicht mitgemacht hat ist auch nicht dabei, recht einfach finde ich. Geschrieben von Linus Drescher Das Problem liegt darin, dass wenn auch nur ein Einziger gegen so ein Vorgehen ist, man das nicht machen kann, wenn man denjenigen behalten will (was es ja geben soll - nicht jeder nimmt Austritte so locker in Kauf wie einige Foranten). Nun, jemand der es nicht mal schafft sich zu entschuldigen? Zeugt für mich nicht unbedingt von Verantwortungsbewußtsein. Und genau darum ging es eigentlich ursprünglich. Geschrieben von Linus Drescher Mich z.B. würde so ein Zahlzwang extrem stören und das obwohl ich zu den Leuten gehöre, die eigentlich nie fehlen und wenn doch, dann entschuldigt. Es geht mir ums Prinzip. Magst du ja recht haben. Nur musst du dann konsequent die Prinziepien durchziehen und dich recht schnell um eine Satzung kümmern bei der festgelegt ist wann der Kamerad nicht mehr zu erscheinen braucht. Welche Lösung nun besser ist? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 648983 | |||
Datum | 13.10.2010 13:32 | 13664 x gelesen | |||
Bei aller Liebe, Wir sind eine Freiwillige Feuerwehr, da können wir reden wie wir wollen. Strafgelder mögen ja funktionieren, da wo sie schon eingeführt sind seit Jahren. Aber komm damit mal einer homogenen eingeschworenen Truppe, die hauen dir das fett von den Ohren. Nix Strafgeld, unsere Jungs kommen, oder eben nicht. Und trotzdem ist es keine Gurkentruppe sondern alle sind richtig gut ausgebildet, auch wenn der eine oder andere mal fehlt. Ausnahme sollten natürlich Grundausbildungen sein, Truppmann, - führer, Atemschutz, gar keine Frage, da sollten die Jungas und Mädels natürlich möglichst immer da sein Mal ehrlich, wann wiederholt sich denn selbst bei der besten, größten, Lerneifrigsten Frwiwilligen Feuerwehr mal mal der Lehrstoff der jähtrlichen Ausbildungspläne? (ausgenommen natürlich erwähnte Grundlehrgänge) alle 2 jahre ? 3 jahre ? Es gibt noch ein anderes Leben als das bei der Feuerwehr, und trotzdem kann man mit Herzblut dabei sein, aber eben auch mal fehlen, gern auch 2x, na und ? Und das ohne sich entschuldigen zu müssen, Er Sie jkann nicht, hat seinen Grund, und fertig das sollten einige mal überdenken mfg Mario PS: eine ähnliche Diskussion führen wir doch schon parallel und fast zeitgleich hier im Forum bei Einsatz besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648989 | |||
Datum | 13.10.2010 13:50 | 13657 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario GrocholskiMal ehrlich, wann wiederholt sich denn selbst bei der besten, größten, Lerneifrigsten Frwiwilligen Feuerwehr mal mal der Lehrstoff der jähtrlichen Ausbildungspläne? (ausgenommen natürlich erwähnte Grundlehrgänge)Will man den Lehrstoff abwechslungsreich und interessant herüberbringen, sind für anderthalb Stunden Dienst für den Ausbilder, der auch noch ein anderes Leben hat, nicht selten viel mehr Stunden an Vorbereitungszeit dahin. Selbst wenn die Teilnehmergruppe durch das Fehlen einzelner Leute nicht so stark geschwächt wird, dass der Dienst hinfällig wird, frage ich mich, wieso sich manche diese Arbeit der Dienstplanung und -vorbereitung machen, und andere schaffen es nichtmal, weniger als 90 Sekunden am Telefon zu verbringen, weil sie meinen sich nicht entschuldigen zu müssen? Wer das bei mir meint, hat dann irgendwann eben noch mehr Zeit für das Leben neben Feuerwehr. Was so übrigens auch von einer homogenen eingeschworenen Truppemitgetragen wird. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 648992 | |||
Datum | 13.10.2010 13:58 | 13592 x gelesen | |||
natürlich ist das ein Unterschied ob eine kleine Staffel-FF mit 10 Leuten 5 Ausfälle hat oder eine "große" Feuerwehr mit 5 leuten weniger auskommen muss, gar keine Frage. Man solte es aber nicht generell pauschalisieren mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 649009 | |||
Datum | 13.10.2010 14:51 | 13524 x gelesen | |||
Kann es vielleicht auch sein, das die Strafgelder mehr als Jux gedacht sind um einen Gruppenabend für diejenigen zu finanzieren. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 649021 | |||
Datum | 13.10.2010 15:32 | 13568 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Sebastian Krupp Und das läuft ja schließlich immer so. Wenn es so laufen würde, dann wäre das Beispiel meines Vorposters ein tauglicher Vergleich gewesen. Offensichtlich sind wir uns einig, dass das nicht der Fall ist. Geschrieben von Sebastian Krupp Feuerwehrstrafzahlungsverweigerersuiziden Rein praktisch kennen viele FM(SB) nicht nur die Rechtsgrundlagen ihrer Feuerwehrtätigkeit (mit ihren Möglichkeiten und Grenzen) nicht so wirklich, sondern auch nicht ihre eigenen Rechte und Pflichten als FM(SB). Was in beiden Fällen i.d.R. dazu führt, dass man es eben so macht, wie man es schon immer gemacht hat. Das geht so lange gut, bis einer mal nicht damit einverstanden ist. Das kann der Kunde sein, der mit dem Kostenbescheid nicht einverstanden ist oder der Verkehrsteilnehmer, der den Eingriff in den Straßenverkehr zu seinen Lasten nicht dulden mag. Oder halt der noch-FM(SB), der im Gegensatz zu den letzten Kandidaten ein "du bist raus, weil ich das sage" seines Wehrführers nicht akzeptiert. Oft genug bricht dann für die (rechtswidrig) Handelnden eine Welt zusammen, weil "wir das doch immer schon so gemacht haben" und vor allem weil "wir das doch alles ehrenamtlich machen". Wer sich mit solchen Details (wie in diesem Teilthread diskutiert) möglichst lange nicht belasten möchte, wird in diesem Forum ja auch nicht dazu gezwungen. Der darf dann aber auch nicht auf ungeteilten Beifall hoffen, wenn er o.g. Argumente in einer Diskussion über rechtliche Themen einbringt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 649055 | |||
Datum | 13.10.2010 18:02 | 13551 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Hempelsich das Mitglied innerhalb von 4 Tagen nach dem Dienst Ah.. wenn mir Freitags abends auf der Couch einfällt das eigentlich am Mittwoch Übung war hat das für mich genau so wenig Konseqenzen wie wenn ich mir Montags schon Gedanken mache ob das Mittwoch was wird.. Wenn entschuldigt (Wobei ich da relativ nahe an Henning bin dann vorher. Sonst kann man es ganz lassen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 649069 | |||
Datum | 13.10.2010 19:17 | 13427 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochOft genug bricht dann für die (rechtswidrig) Handelnden eine Welt zusammen, weil "wir das doch immer schon so gemacht haben" und vor allem weil "wir das doch alles ehrenamtlich machen". Volle Zustimmung. Gerade dann, wenn man mal deutlich gesagt bekommt, dass die letzte Ausschreibung (sofern es überhaupt eine gab) rechtswidrig war, der letzte Kostenbescheid leider falsch geschrieben, die letzte interne Maßregelung keine Grundlage hatte - dann kommt sofort das Wehklagen über die fehlende Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit. Lieber keine ehrenamtliche Arbeit, als falsche. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649070 | |||
Datum | 13.10.2010 19:44 | 13488 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas RuppelVolle Zustimmung. Gerade dann, wenn man mal deutlich gesagt bekommt, dass die letzte Ausschreibung (sofern es überhaupt eine gab) rechtswidrig war, der letzte Kostenbescheid leider falsch geschrieben, die letzte interne Maßregelung keine Grundlage hatte - dann kommt sofort das Wehklagen über die fehlende Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit. Nur noch kurz bevor ich es Sebastian nachmache und es lasse: Dir ist der Unterschied zwischen einer falschen Ausschreibung, der fehlerhaften Auslegung der Gesetzeslage, des fehlerhaften Gebührenbescheids und der rein freiwilligen "Strafzahlung" schon klar? Schlimmer finde ich es, wenn Satzungen gebraucht werden in denen der fast automatische Ausschluss nach x Diensten geregelt ist. Entweder sind da alle so regelgetreu oder so blöde das es anders nicht verstanden wird, such es dir aus. Da ist mir die immer mit Augenmaß angewande Art der "Bestrafung" ala Getränkekasse oder geselliger Abend wesentlich lieber und menschlicher. Wers trotz allem nicht begreift..... Peter PS: Apropos Henning, wer nie erscheint hat auch keinerlei Problem jemals etwas erlassen zu bekommen. Genau das soll aber ja auch nicht Sinn dieser Maßnahme sein. Ganz nebenbei haben bereits unsere Altvorderen solche Dinge ähnlich geregelt. Damals allerdings mit Statuten an die sich jeder halten mußte. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern | 649079 | |||
Datum | 13.10.2010 20:30 | 13344 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzPS: Apropos Henning, wer nie erscheint hat auch keinerlei Problem jemals etwas erlassen zu bekommen. Du hast es auf den Punkt gebracht... Es handelt sich um meine persönliche Meinung ! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 649085 | |||
Datum | 13.10.2010 21:01 | 13489 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDir ist der Unterschied zwischen einer falschen Ausschreibung, der fehlerhaften Auslegung der Gesetzeslage, des fehlerhaften Gebührenbescheids und der rein freiwilligen "Strafzahlung" schon klar? Diese rein "freiwillige" Zahlung ist genauso freiwillig wie die Teilnahme an irgend welchen Aufnahmeritualen die auch mal gerne vor dem Strafrichter enden. Wozu das ganze. Wichtiger ist, dass derjenige sich wirklich abmeldet. und mit 0,50 oder auch 3€ kommst du nicht wirklich weit. Der eine oder andere macht dann vielleicht sogar einen Dauerauftrag draus ;-) Dazu kommt die üblichen Problematik solcher Schwarzkassen. Das selbe, was man (außerhalb von Ba-Wü und ohne (möglichst eigetragenem) Verein mit irgend welchen Getränkekassen, Fest- und Feierkassen hat,... Also Steuerrecht, Erbschaftsrcht, Bürgerliches Recht,... Warum sollte man sich das alles antun? Für die Disziplin hilft es nicht wirklich und mich würde so etwas nur nerven. Wer partout keine Zeit für den Dienst hat soll sich möglichst frühzeitig entschuldigen. Wenn eine fortgesetzte Nichtteilnahme am Dienst besteht, dann gibt es andere Möglichkeiten, die man dann ins Auge fassen muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649087 | |||
Datum | 13.10.2010 21:17 | 13362 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDiese rein "freiwillige" Zahlung ist genauso freiwillig wie die Teilnahme an irgend welchen Aufnahmeritualen die auch mal gerne vor dem Strafrichter enden. Ach nu komm.... Geschrieben von Christian Fischer Wozu das ganze. Wichtiger ist, dass derjenige sich wirklich abmeldet. und mit 0,50 oder auch 3€ kommst du nicht wirklich weit. Der eine oder andere macht dann vielleicht sogar einen Dauerauftrag draus ;-) Jepp, magst du konsequent sein? Nur das meinte ich im direkten Satz. Geschrieben von Christian Fischer Dazu kommt die üblichen Problematik solcher Schwarzkassen. Ich ahnte es fast das dies kommt. Was genau hindert denn den Privatmann das gesammelte Geld einer Gruppe von Menschen zu sammeln und zu verwahren? Geschrieben von Christian Fischer Warum sollte man sich das alles antun? Für die Disziplin hilft es nicht wirklich und mich würde so etwas nur nerven. Du verstehst oder willst es falsch verstehen. Die Kameradschaft regelt das ohne das der Silberlitzenonkel da was sagen muss. Geschrieben von Christian Fischer Wer partout keine Zeit für den Dienst hat soll sich möglichst frühzeitig entschuldigen. Wenn eine fortgesetzte Nichtteilnahme am Dienst besteht, dann gibt es andere Möglichkeiten, die man dann ins Auge fassen muß. Nur was hilft mehr? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 649089 | |||
Datum | 13.10.2010 21:43 | 13640 x gelesen | |||
Tja, wir kommen vlt. da hin das einige sich mal Gedanken machen sollten oder ganz butt gesagt. Das eintreten und das austreten ist freiwillig, alles andere da zwischen ist pflicht und wer nicht einmal die Höflichkeit besitzt sich im Vorfeld oder im laufe des Abends per SMS oder telefonisch abzumelden sollte dann auch mit der "Strafe" leben können! Denn wer sagt zum Beispiel das dir auf dem Weg zur Feuerwehr nicht was passiert ist? Wir haben schon mal mehrere Wochen nach einen Kameraden hertelefoniert, privat nicht zu erreichen, auf dem Handy nicht zu erreichen, seine Eltern nicht zu erreichen... ja was nun? Arbeitgeber anrufen und fragen ob der Herr noch zur Arbeit erscheint? Wir haben das mal auf kurzen Dienstweg mit einer örtlichen Dienststelle geklärt und dann ging es auf einmal... Gruß Sven P.S.: Wer bei uns öfters unentschuldigt fehlt bekommt eine entsprechende Abmahnung, die erste kostet nichts, die zweite und dritte ist Kostenpflichtig und dann kommt die Entlassung. Gespräche sind bis da hin zumeist schon einige geführt worden!! | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 649170 | |||
Datum | 14.10.2010 13:43 | 13513 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Hildebrandtalles andere da zwischen ist pflicht Genau. Weil der FM (SB) im Geschrieben von Sven Hildebrandt dann auch mit der "Strafe" leben können! Nö. Schon gar nicht mit rechtswidriger. Wir haben schon mal mehrere Wochen nach einen Kameraden hertelefoniert, privat nicht zu erreichen, auf dem Handy nicht zu erreichen, seine Eltern nicht zu erreichen... Das ist natürlich ein Problem und es spricht für eure Kameradschaft, das ihr euch Sorgen macht. Gegen fehlende Erreichbarkeit helfen aber auch keine "Strafzahlungen" Geschrieben von Sven Hildebrandt Wir haben das mal auf kurzen Dienstweg mit einer örtlichen Dienststelle geklärt und dann ging es auf einmal... Das dürfte dann eine Ordnungswidrigkeit (oder gar Straftat, vergl. z.B. § 42 DSG M-V) nach jeweiligem Landesdatenschutzrecht sein.. Glückwunsch! Geschrieben von Sven Hildebrandt die erste kostet nichts, die zweite und dritte ist Kostenpflichtig Nur interessehalber (ohne Unterton): Auf welcher Rechtsgrundlage? __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Luka8s R8., Karlsruhe / Baden Württemberg | 649523 | |||
Datum | 18.10.2010 11:22 | 13320 x gelesen | |||
Ich bin auch der Meinung man sollte eher versuchen die Mitglieder einer FF zu motivieren als sie zu bestrafen. Dazu mal ein kleines Beispiel aus meiner Wehr. Ich bin selbst sehr aktiv in meiner FF-Abteilung. Da gab es dann mal ein Wochenende, an dem ich zuerst Sa. Abends 6 Stunden auf der Straße stand, wegen einer großen Veranstaltung. Dann 5 Stunden geschlafen habe um danach wieder 8 Stunden Dienst zu leisten. - ich wette viele hier kennen das... Auf die Frage eines Freundes der nicht bei der Feuerwehr ist: "Und, was hast du so gemacht übers Wochenende?" "Öh ich war ca. 14 Stunden für die Feuerwehr unterwegs." er: "Oha, hast da wenigsten bissle Geld für bekommen?" meine Antwort: "Nein, ich hab noch 50cent in die Kameradschaftskasse bezahlt, da ich 5 minuten zu spät gekommen bin" seine Reaktion brauche ich wohl nicht zu beschreiben. ob das junge Leute motiviert Dienst bei einer Feuerwehr zu leisten?? mfG Lukas | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Groitzsch / | 652068 | |||
Datum | 03.11.2010 00:30 | 13353 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- ch bin auch der Meinung man sollte eher versuchen die Mitglieder einer FF zu motivieren als sie zu bestrafen. uha und das soll wirklich mal jemand verstehen für so einen EHRENAMTLICHE LEISTUNG noch 50,- cent zahlen wegen zu spät kommen... das würde ich nicht machen für den Dienst den ich Leiste!! | |||||
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