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ThemaHilfe, zu viele Einsatzkräfte.47 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg648987
Datum13.10.2010 13:4914462 x gelesen
Hallo Kameraden, ich hab ein kleines Problem.
Es kommt immer wieder vor, dass Einsatzberichte auftauchen,
in welchem ein Staffelfahrzeug mit 7 oder mehr Kameraden ausgerückt ist.
Habt Ihr evtl rechtliche Tips, wie man das unterbinden kann????
(Begründet wurde die Überladung mit dem Einsatzstichwort,
wonach der GF mehr Einsatzkräfte mitnahm als Sitzplätze zur verfügung stehen)

Freu mich auf eure Tips.


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt648990
Datum13.10.2010 13:5511201 x gelesen
Hallo,
so ganz versteh ich deine Anfrage noch nicht.

Du hast Einsatzberichte liegen, wo drin steht, dass die FFw XY mit 1/7 ausgerückt ist, obwohl ihr nur ein TSF zur Verfügung steht? Dann ist der Rest im Zweifel mit Fahrrad und Privat-PKW hinterher gekommen.

Oder Stelt ein TLF mit Gruppenkabine aber nur Sitzplätzen für eine Staffel zu Verfügung? Auch hier gilt die Anzahl der Sitzplätze und nicht der freie Raum. Oder nehmt ihr auch Kameraden im Aufbau mit?

Was blüht einem normalen Autofahrer, wenn er 6 Personen in seinem VW Polo mitnimmt? Das gleiche muss dann auch dem Gruppen-/Staffelführer angedroht werden.


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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz648993
Datum13.10.2010 13:5910752 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseDas gleiche muss dann auch dem Gruppen-/Staffelführer angedroht werden.


...wohl eher dem Fahrer!


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg648994
Datum13.10.2010 14:0210772 x gelesen
Hallo Johannes, Fahrten zum Einsatzort haben ausschließlich nur mit dem Einsatzfahrzeug zu erfolgen, denn dies ist auch nur durch die Unfallversicherung abgedeckt.
Es handelt sich in dem Falle um ein TSF. Also 1:5

Gruß Christian


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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz648996
Datum13.10.2010 14:0610640 x gelesen
Geschrieben von Christian NiekammerFahrten zum Einsatzort haben ausschließlich nur mit dem Einsatzfahrzeug zu erfolgen, denn dies ist auch nur durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Ist das echt so? Dann hätte aber so mancher Einsatz in so mancher Einheit mit weniger Personal abgewickelt werden müssen...

Was ist mit den Einheiten, denen nur ein GW/TS zur Verfügung steht?
Bleiben die restlichen Leute am Feuerwehrhaus oder kommt da ein autorisierter Mannschaftsbus der Nachbarwehr zwecks Personalabholung vorbei?


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648997
Datum13.10.2010 14:0710011 x gelesen
Geschrieben von Christian NiekammerFahrten zum Einsatzort haben ausschließlich nur mit dem Einsatzfahrzeug zu erfolgen, denn dies ist auch nur durch die Unfallversicherung abgedeckt.Sagt wer?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg648998
Datum13.10.2010 14:1410032 x gelesen
Privat PKW´s sind von der Alarmierung bis zur Fahrt zum GH versichert.
Habe ich schriftlich von der KSA.


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AutorJoha8nne8s H8., Haard / Bayern648999
Datum13.10.2010 14:2110388 x gelesen
Geschrieben von Markus BeichlerWas ist mit den Einheiten, denen nur ein GW/TS zur Verfügung steht?

und erst die ganzen Dorffeuerwehren in Bayern mit ihrem TSA am Traktor... ??? Dann herzlichen Glückwunsch an den MA, wenn er die Aufgaben einer Gruppe allein erledigen darf...


Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern649000
Datum13.10.2010 14:349886 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian NiekammerHallo Johannes, Fahrten zum Einsatzort haben ausschließlich nur mit dem Einsatzfahrzeug zu erfolgen, denn dies ist auch nur durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Diese Information würde ich nochmals überprüfen...


Grüße
Magnus

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg649001
Datum13.10.2010 14:399906 x gelesen
Hi

die KSA Hannover spricht da aber wohl ganz anders:

Zitat:

Sofern die Benutzung privater Kraftfahrzeuge für den Feuerwehrdienst genehmigt wurde oder sonst zwingend erforderlich war, besteht auch bei Schäden an Kraftfahrzeugen ein ausreichender Kaskodeckungsschutz

KSA Hannover

Unter Download " Freiwillige Feuerwehr"


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg649002
Datum13.10.2010 14:3910288 x gelesen
Da muss ich über das Sein oder Nichtsein dieser Wehren Gübeln.
Denn kann ich einen Standardwohnungsbrand mit einem TSA abdecken???
ich glaube wohl eher nicht.


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg649003
Datum13.10.2010 14:4210179 x gelesen
Tach

Geschrieben von Christian NiekammerDenn kann ich einen Standardwohnungsbrand mit einem TSA abdecken???
ich glaube wohl eher nicht.


Meiner bescheidenen Vermutung nach dürfte nach der entsprechenden AAO mehr rollen als nur die TSA Wehr. Und selbst damit kann man einiges erreichen.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg649004
Datum13.10.2010 14:4510086 x gelesen
Na gut, wenn die TSA Wehr von einer anderen Wehr abgedeckt wird, stellt sich natürlich auch die Frage, in welchen Umfang sich der Träger solchen Luxus leisten kann.


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin649005
Datum13.10.2010 14:469770 x gelesen
Der KSA ist aber eben nicht die Unfallversicherung!

Die versichert nach dem SGB und da ist eine Menge drin, denn selbst verbotswidriges Handeln schließt den Versicherungsfall nicht aus.
Bitte nicht immer diese Ammenmärchen, dass man nicht versichert ist. Lehrt lieber verantwortungsvolles Verhalten und droht nicht mit dem Verlust des Versicherungsschutzes!

Gruß
Sebastian


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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg649006
Datum13.10.2010 14:489890 x gelesen
Gut ok, so wie ich das merk, wird das in anderen Wehren wohl auch gemacht und ist wohl eine allgemeine Unsitte.
Da nur noch die Frage, wieso teures Geld für Gruppenkabienen ausgeben, wenn es auch Truppkabinen machen.
Schließlich können ja gleich alle die Einsatzstelle direkt mit dem PKW anfahren,
ich hoffe nur, dass denn mind. 1Maschinist noch so schlau ist und zum GH fährt.


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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz649007
Datum13.10.2010 14:509756 x gelesen
Geschrieben von Christian NiekammerDenn kann ich einen Standardwohnungsbrand mit einem TSA abdecken?

Hä? Genauso viel oder wenig wie mit einem TSF.


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg649008
Datum13.10.2010 14:509865 x gelesen
Tach...

Dienstgrad: Oberbrandmeister
Dienststellung: Stellv. Stadtbrandmeister, Stadtjugendwart
Ausbildung: Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Leiter einer Feuerwehr, ABC 1, Maschinist für Löschfahrzeuge, Gerätewart f. feuerwehrtechn. Ausrüstung, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger, Träger für CSA
Beruf: KfZ-Mechaniker, in 3Monaten Bachelor of Science Sicherheit und Gefahrenabwehr



Also so langsam glaub ich das du n Troll bist.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg649011
Datum13.10.2010 14:529785 x gelesen
Richtig, daher hat die AGBF auch eine nette Richtlinie erlassen.


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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz649012
Datum13.10.2010 14:539799 x gelesen
Geschrieben von Christian NiekammerGut ok, so wie ich das merk, wird das in anderen Wehren wohl auch gemacht und ist wohl eine allgemeine Unsitte.

Wenn alle Karren weg, dann wird - sofern notwendig - privat nachgerückt.

Geschrieben von Christian NiekammerDa nur noch die Frage, wieso teures Geld für Gruppenkabienen ausgeben, wenn es auch Truppkabinen machen.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Geschrieben von Christian NiekammerSchließlich können ja gleich alle die Einsatzstelle direkt mit dem PKW anfahren

Vollkommener quatsch, ich glaube, Du verrennst Dich da gerade in etwas...


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein649013
Datum13.10.2010 14:539689 x gelesen
Ich gehe eher davon aus, dass zuerst die Sitzplätze im Fahrzeug besetzt werden und der "Überschuss" an Kameraden eventuell anders zur Einsatzstelle kommt.

Vielleicht werden auch die Kameraden mitgezählt, die im Einsatzfall keinen Sitzplatz abbekommen und im Gerätehaus verbleiben.


Alles meine Meinung!

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AutorChri8sti8an 8N., Bad Freienwalde / Brandenburg649015
Datum13.10.2010 14:569653 x gelesen
Natürlich wird das Fahrzeug zu erst besetzt.
Aber nachrückende Kameraden werden denn nur als Reserve AP im Einsatzbericht erwähnt.


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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz649016
Datum13.10.2010 15:009630 x gelesen
Geschrieben von Christian NiekammerRichtig, daher hat die AGBF auch eine nette Richtlinie erlassen.

Also sind TSF-Feuerwehren, ebenso wie TSA-Einheiten, Deiner Meinung nach Luxus, weil sie keine Wohnungsbrände löschen können!?

Tolle Einstellung, ist Deine Ausbildungsaufzählung einem Computerspiel entnommen oder hast Du nur grad´nen schlechten Tag?


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorStef8an 8K., Fulda / Hessen649017
Datum13.10.2010 15:029551 x gelesen
Hallo,

mit Sicherheit wird das vielerorts so gehandhabt, dass wenn Auto voll der Rest mit dem privat PKW nachrückt. Auch bei uns war das lange Zeit ein Problem.
1. Der jenige der uns anfordert, fordert z.B. ein LF weil er das Material braucht und das Personal 1/8 und damit plant er auch seinen Einsatz.
2. Sollte der Einsatz größer sein, wird es schwierig Personal auszutauschen, da schon alle da sind.
3. Die Privat PKW´s blockieren möglicherweise die Einsatzstelle.
4. Der Einsatzleiter verliert den Überblick über die anwesenden Einsatzkräfte und fängt an zu verzweifeln weil jeder kommt und geht wie er will.

Bei uns fahren die angeforderten Fahrzeuge die Einsatzstelle an. Der Rest meldet sich beii der Leitstelle und bildet eine Wachbesetzung welche je nach Bedarf aufrechterhalten bleibt bzw. Personal mit einem MTF an die Einsatzstelle gebracht wird.

mfg

Stefan


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AutorMarc8o V8., Appen / Schleswig Holstein649018
Datum13.10.2010 15:069692 x gelesen
Moinsen,

nicht immer so schnell urteilen, sondern erstmal google befragen !

Die Gesamtorganisation der Jugendfeuerwehren in Bad Freienwalde obliegt Christian Niekammer, Mitglied der Stadtwehrführung.
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/93488/?print=1&cHash=2ed4a412dd9bd966b6f456eab410b605


Alles meine eigene und private Meinung.
Gruß aus Appen
Marco

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg649020
Datum13.10.2010 15:089699 x gelesen
Tach

mag schon sein,...der Trollverdacht ist deswegen trotzdem noch da.

Mit dem angeblichen Ausbildungsstand würde ich deutlich mehr erwarten.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen649023
Datum13.10.2010 15:339486 x gelesen
Geschrieben von Markus Beichler

Wenn alle Karren weg, dann wird - sofern notwendig - privat nachgerückt.


Bei uns (zugegeben größere Wehr) wird dann ggfs. der MTW nochmal zurück geschickt, der dann die Leute abholt. Mit dem privatfahrzeug kommt keiner (zumindest kann ich mich nicht erinnern, dass das in den letzten Jahren der Fall war)

Geschrieben von Markus Beichler
Vollkommener quatsch, ich glaube, Du verrennst Dich da gerade in etwas...


Ich würde nicht ausschließen, dass es das gibt. Ob das sinnvoll und professionell ist, würde ich aber bezweifeln.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW649028
Datum13.10.2010 16:049597 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian NiekammerEs kommt immer wieder vor, dass Einsatzberichte auftauchen,
in welchem ein Staffelfahrzeug mit 7 oder mehr Kameraden ausgerückt ist.
Habt Ihr evtl rechtliche Tips, wie man das unterbinden kann????


Dafür gibt es §21(1) der StVO und ggf. die UVV.

Auf deren Einhaltung "aus gegebenem Anlass" hinzuweisen, dürfte für die Führung einfach sein.

Wenn es einer dann unbedingt auf die harte Tour will, kann man auch solche Verfehlungen disziplinarrechtlich ahnden.

Hier verkehrsrechtlich vorzugehen halte ich für nicht zielführend, weil es dann erstmal gegen den Fahrer geht. (Regelsatz 5 Euro)

Geschrieben von Christian Niekammer(Begründet wurde die Überladung mit dem Einsatzstichwort, wonach der GF mehr Einsatzkräfte mitnahm als Sitzplätze zur verfügung stehen)

Man kann bestimmt den einen oder anderen Fall konstruieren, wo das für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben dringend geboten und damit im Rahmen der Sonderrechte zulässig ist. Die UVV-Seite der Medaille wäre aber ggf. gesondert zu betrachten.

Wenn das aber "immer wieder" vorkommt, habe ich so meine Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Abschreckend genug ist vielleicht die Forderung, in solchen Fällen das Vorgehen hinterher schriftlich umfassend zu begründen (für die Akten, falls die Bußgeldstelle oder die FUK irgendwann mal nachfragen...).

Gruß,
Henning


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AutorSimo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen649029
Datum13.10.2010 16:329319 x gelesen
Unser TLF 16/25 hat 8 Sitzplätze ist aber halt nur ein Staffelfahrzeug, und auch nur dafür zugelassen. Und bei uns gibt es soviel Disziplin, das sich dran gehalten wird und der Rest auf LF und MTW verteilt wird.


Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun.

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AutorSimo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen649030
Datum13.10.2010 16:329485 x gelesen
Ich würd da einfach mit entsprechenden GF/Ma reden und diese bitten, dies zu unterlassen. Wäre doch angebrachter, als gleich mit den Gesetzen zu drohen?


Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun.

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AutorPete8r F8., Auma / thüringen649046
Datum13.10.2010 17:319293 x gelesen
Es dürfen nur so viele EK im Fahzeug mitgeführt werden wie tatzächlich Sitzplätze in der Zulassung angegeben sind. Ist der Fahrer des Fahrzeuges der Meinung dies nicht zu beachten, würde ich darüber nachdenken ihm die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeug zu verwähren. Und sind EK der Meinung sie müssen mit privat Pkw zur Einsatzstelle zu kommen, müssen sie Dies vorher mit dem EL absprechen. Versicher sind sie sicher über ihre eigene Fahrzeughaftpflicht nur haben sie keine Sonderrechte mit ihrem Privatfahrzeug.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern649048
Datum13.10.2010 17:369262 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter FischerVersicher sind sie sicher über ihre eigene Fahrzeughaftpflicht nur haben sie keine Sonderrechte mit ihrem Privatfahrzeug.


Da wäre ich mir aber nicht so sicher...weder beim einen noch beim anderen!


Grüße
Magnus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW649051
Datum13.10.2010 17:529220 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Magnus HammerlGeschrieben von Peter Fischer
Versicher sind sie sicher über ihre eigene Fahrzeughaftpflicht nur haben sie keine Sonderrechte mit ihrem Privatfahrzeug.


Da wäre ich mir aber nicht so sicher...weder beim einen noch beim anderen!


Warum sollten sie nicht über die Fahrzeughaftpflicht versichert sein?

(zusätzilich zur Unfallversicherung und einem quasi-Kaskoschutz über die Gemeinde...)

Gruß,
Henning


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AutorPete8r F8., Auma / thüringen649052
Datum13.10.2010 17:539120 x gelesen
In meinem Bundesland ist es so, dass ein Einsatzfahrer die erforderlichen Qualifizierungen zum führen eines Einsatzfahrzeuges haben muss und dann erst vom zuständigen Leistungsträger zum Einsatzfahrer berufen wird. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften kann der LT die Fahrberechtigung auch wieder entsagen.


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen649053
Datum13.10.2010 18:009164 x gelesen
Geschrieben von Peter FischerIn meinem Bundesland ist es so, dass ein Einsatzfahrer die erforderlichen Qualifizierungen zum führen eines Einsatzfahrzeuges haben muss und dann erst vom zuständigen Leistungsträger zum Einsatzfahrer berufen wird. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften kann der LT die Fahrberechtigung auch wieder entsagen.

Nur so interessehalber als ab und an bei euch Ausbildender:
Wo kann ich das nachlesen das es landesweit so geregelt ist?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJoha8nne8s H8., Haard / Bayern649057
Datum13.10.2010 18:089459 x gelesen
Dieser Geschrieben von Christian NiekammerLuxus nennt sich hier bei uns auf den Dörfern Ortskunde. Hier weiß jede Feuerwehr 90% ihrer Hydrantenstandorte auswendig (teilweise mit durchschnittlichem Systemdruck), kennt den Löschwasservorrat in den Hochbehältern, genauso wie von Zisternen und anderen Löschwasserversorgungsstellen.
Außerdem kennt man sich hier am Ort aus, also weiß man meistens grob, was der Nachbar so in der Garage/Scheune lagert oder kennt Orte, an denen Gefahren im Einsatz lauern (könnten). Dieses Wissen erleichtert einem ungemein die Einsatzleitung und bringt einen massiven Zeitvorteil. Einen Zimmerbrand kann eine TSF/TSA- Feuerwehr selbstverständlich nicht alleine meistern, weshalb auch wie bereits erwähnt nach AAO weitere Feuerwehren unterstützen, was meines Wissens nach auch bei größeren Stützpunktwehren der Fall sein müsste. Ansonsten heißt es ja auch noch lange nicht, dass eine kleine Wehr die nicht sonderlich umfangreich mit technischem Gerät ausgestattet ist, gleich über unzureichend ausgebildetes Personal verfügt. Es gibt hier durchaus Feuerwehren, die z.B. nicht über Atemschutzgeräte, CSA, hydraulische Rettungssätze etc. verfügen. Im Einsatzfall unterstützt dann ganz einfach die "kleine Feuerwehr" die "große Feuerwehr", welche dann über die technischen Geräte verfügt. Selbige bildet selbstverständlich auch die FA der "kleinen Wehr" am entsprechenden Gerät aus und weiter.


Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern649058
Datum13.10.2010 18:209067 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochWarum sollten sie nicht über die Fahrzeughaftpflicht versichert sein?
Als "Notnagel" sicherlich, prinzipiell sollten Schäden, die im Feuerwehrdienst entstehen, auch über die dafür zuständigen Stellen abgewickelt werden.
Insbesondere, wenn es zum Beispiel um die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse geht usw.


Grüße
Magnus

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern649059
Datum13.10.2010 18:239071 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter FischerIn meinem Bundesland ist es so, dass ein Einsatzfahrer die erforderlichen Qualifizierungen zum führen eines Einsatzfahrzeuges haben muss und dann erst vom zuständigen Leistungsträger zum Einsatzfahrer berufen wird. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften kann der LT die Fahrberechtigung auch wieder entsagen.


Was hat das mit einer Fahrt im Privat-KFZ (oder meinetwegen auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß) zu tun, um die es hier im Thread geht?

Schönen Abend


Grüße
Magnus

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern649060
Datum13.10.2010 18:299059 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlWas hat das mit einer Fahrt im Privat-KFZ (oder meinetwegen auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß) zu tun, um die es hier im Thread geht?
Sorry, hab grad gesehen, dass es zu Beginn um "überladene" Einsatzfahrzeuge ging und erst kurz drauf um die Fahrt zur Einsatzstelle mit privaten Fahrzeugen...


Grüße
Magnus

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY649061
Datum13.10.2010 18:359090 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian NiekammerFahrten zum Einsatzort haben ausschließlich nur mit dem Einsatzfahrzeug zu erfolgen, denn dies ist auch nur durch die Unfallversicherung abgedeckt.

wo steht das?
Komm doch mal zu uns (ja nach Bayern) und schau zu, wie dort die TSF-Feuerwehren ausrücken. TSF ist voll und der Rest der Mannschaft kommt mit PKW, Traktor usw. an die Einsatzstelle. Wie sollen sie es denn anders machen? Pendelverekehr mit TSF?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 649064
Datum13.10.2010 18:549151 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Johannes HeimEinen Zimmerbrand kann eine TSF/TSA- Feuerwehr selbstverständlich nicht alleine meistern,

Wer sagt das?

Mit einem nach Norm ausgestatteten TSF kann man sehr wohl einen Standart-Zimmerbrand meistern.

Bei einem TSA hätte ich aber auf Grund der fehlenden PA sowie der fehlenden Steckleiter sehr große bedenken. Wobei ich mich immer noch frage, warum Deutschland vor der flächendeckenden Einführung von PA nicht weiträumig abgebrannt ist. ;-)

Wobei gem. AAO bei einem Zimmerbrand zumindes noch die DLK, das TLF und der ELW der nächst größeren Wehr mitausrückt. Was auch Sinn macht.

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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AutorChri8sti8an 8R., Tuttlingen / Baden - Württemberg649065
Datum13.10.2010 18:589153 x gelesen
Wieso "nur" Tips wie man das unterbinden kann ?
Ganz klare Rechtslage ist da wohl eher angesagt. Jeder Fahrzeugführer egal ob privat oder Einsatzfahrt darf nur so viele Personen befördern wie Sitzplätze vorhanden sind. Punkt.

Lernt man so aber eigentlich auch beim Maschinistenlehrgang. !

Es ist ja schön, wenn die Kameraden so Einsatzwillig sind und alle helfen wollen und somit auch alle mitfahren möchten, aber es geht halt nicht. Wenn dann doch was passiert während der Fahrt, kann sich der Fahrer aber mal ganz warm anziehen und nicht nur der wenns dumm läuft.

mkg Christian R.


http://www.feuerwehr.tuttlingen.de

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen649071
Datum13.10.2010 19:499039 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldWobei ich mich immer noch frage, warum Deutschland vor der flächendeckenden Einführung von PA nicht weiträumig abgebrannt ist. ;-)

Den meinst du jetzt nicht ernst....,oder?


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 649075
Datum13.10.2010 20:139033 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter LieffertzDen meinst du jetzt nicht ernst....,oder?

Ist genau so ernst gemeint wie die Aussage:

Geschrieben von Johannes HeimEinen Zimmerbrand kann eine TSF/TSA- Feuerwehr selbstverständlich nicht alleine meistern...

Im Bezug auf ein normmässiges TSF.
Bzw. den angestellten Vergleich zwischen TSF und TSA.

Du hast doch sicher den ;-) gesehen?

Gruß

Jakob


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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern649077
Datum13.10.2010 20:249012 x gelesen
Siehe § 35 StVO Sonderrechte. Auch ein FA im Privat-Kfz kann Sonderrechte auf der Fahrt zum Alarmplatz/Einsatzort in Anspruch nehmen. Es wurde hier schon richtigerweise das Beispiel Bayern mit den TSA gemacht. Und selbstverständlich darf ein Feuerwehr-Fz - wie übrigens alle anderen Fz auch - nur mit der zugelassenen Personenzahl (= Sitzplätze) besetzt werden.
Sieben Mann im TSF = Unzulässig.
Kinder im Feuerwehr-Fz beim Tag der offenen Tür = Unzulässig (ausser wenn entsprechende Kinderrückhaltesysteme installiert sind).


Es handelt sich um meine persönliche Meinung !

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen649086
Datum13.10.2010 21:079071 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDu hast doch sicher den ;-) gesehen?

Den sah ich wohl. Nur leider lesen doch mehr mit.

Und es soll ja sogar gerüchteweise TSA mit PA geben......
Im Ernst, die m.M.n. richtige Einstellung zum AS begann zumindest hier spätestens Mitte der 70-er des letzten JH. Und das aus gutem Grund.
Man begann sich intensiver mit dem eigenen Schutz zu beschäftigen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW649091
Datum13.10.2010 22:198849 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Magnus HammerlGeschrieben von Henning Koch

Warum sollten sie nicht über die Fahrzeughaftpflicht versichert sein?
Als "Notnagel" sicherlich, prinzipiell sollten Schäden, die im Feuerwehrdienst entstehen, auch über die dafür zuständigen Stellen abgewickelt werden.


Zuständige Stelle ist in dem Fall die Haftpflichtversicherung.

Siehe §839 BGB, Absatz 1 Satz 2.

Geschrieben von Magnus HammerlInsbesondere, wenn es zum Beispiel um die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse geht usw.

Den daraus entstehenden finanziellen Nachteil muss der FM(SB) dann von der Gemeinde zurückfordern.

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW649092
Datum13.10.2010 22:309103 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian RussoGanz klare Rechtslage ist da wohl eher angesagt.

Tatsächlich? *eg*

Geschrieben von Christian RussoJeder Fahrzeugführer egal ob privat oder Einsatzfahrt darf nur so viele Personen befördern wie Sitzplätze vorhanden sind. Punkt.

fast.

Die Vorschrift in §21 StVO gilt nur für Kraftfahrzeuge. Weiterhin gibt es Fahrzeuge, bei denen manche Sitze während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen (typisch sind das bewohnbare Freizeitfahrzeuge, aber auch im KatS-Bereich trifft das auf manche Fahrzeuge zu, die genau aus diesem Grund eben doch kein Bus sind). Ahja: natürlich gilt die Vorschrift nicht für Busse mit Stehplätzen.

und: natürlich kann (wie schon erwähnt...) auch von dieser Vorschrift unter den üblichen Voraussetzungen des §35(1) StVO abgewichen werden (wobei ich ja schon erwähnt hatte, dass IMNSHO diese Vorschriften im Regelfall nicht vorliegen dürften).

Geschrieben von Christian RussoLernt man so aber eigentlich auch beim Maschinistenlehrgang. !

Ja genau, und zwar vermutlich schon seit über 20 Jahren...

Gruß,
Henning


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