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ThemaProzess wg. tödlichem Brand infolge einer Himmelslaterne2 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP649324
Datum15.10.2010 08:464240 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDu wirst vermutlich weder grob fahrlässig und erst recht nicht Vorsatz im Bezug auf eine Brandstiftung aus dem Start einer Himmelslaterne ableiten können...
Wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Tötung muss sich heute ein 23-jähriger vor dem Landgericht Siegen verantworten. Er soll während einer privaten Feier im Mai 2009 in Siegen mit einer sogenannten Himmelslaterne ein Feuer ausgelöst haben, durch das ein zehnjähriger Junge an einer Rauchvergiftung starb.

Der Westen

WDR


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen810415
Datum26.07.2015 20:401583 x gelesen
Hier geht es um einen Schaden von 300.000

Obwohl Himmelaternen in Hessen zum Zeitpunkt der Tat noch nicht verboten gewesen sind, ist eine Verurteilung erfolgt.

Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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 28.06.2009 17:03 Chri7sti7an 7F., Wernau Verkauf von Himmelslaternen
 15.10.2010 08:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.07.2015 20:40 Anne7tte7 S.7, Griesheim
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