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Thema | Hilft THW der Bahn gratis ? | 16 Beträge | |||
Rubrik | THW | ||||
Infos: | |||||
Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 650022 | |||
Datum | 20.10.2010 16:17 | 12176 x gelesen | |||
Hallo zusammen ! "Wenn die Bahn Probleme hat, sind die Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks zur Stelle. Pikant ist, dass das öffentlich geförderte THW der Bahn außerordentlich günstige Preise macht. Wenn überhaupt etwas bezahlt wird. Im Juli fielen in mehreren ICE-Zügen die Klimaanlagen aus. Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) rückten an, um Bahnkunden mit Wasser zu versorgen. Die Hilfsaktion war jedoch kein Einzelfall. Bereits seit 1994 gibt es eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn und der Bundesrepublik, "vertreten durch den Bundesminister des Innern, dieser vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk" geschlossen. Selbst langjährige Experten haben von der Vereinbarung, die sueddeutsche.de vorliegt, nichts mitbekommen." sueddeutsche.de Da könnte man Geld verdienen (bei jemandem der es hat) und tut es nicht.. Das Feuerwehren-Wiki will noch gefüllt werden!www.feuerwehren.info | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 650023 | |||
Datum | 20.10.2010 16:22 | 8305 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning RolappSelbst langjährige Experten haben von der Vereinbarung, die sueddeutsche.de vorliegt, nichts mitbekommen." Was ist denn das für ein Schwachsinn? Das habe ich 2002 in Frankfurt in der Grundausbildung gehört und inzwischen bestimmt noch dreimal, z.B. im Seminar Bahn 1 am IdF NRW. Und mehrfach im Einsatz "live" erlebt. Hatte ich glaube ich auch schon mal hier beschrieben. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 650024 | |||
Datum | 20.10.2010 16:26 | 8157 x gelesen | |||
Ergo bist du schonmal kein Experte. Jedenfalls nicht nach Definition der Süddeutschen... ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 650027 | |||
Datum | 20.10.2010 16:29 | 7737 x gelesen | |||
oder so ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 650029 | |||
Datum | 20.10.2010 16:31 | 7694 x gelesen | |||
Da ich die genauen Einsätze nicht kenne beziehe ich mich mal auf die Einsätze im Sommer diesen Jahres als das THW Trinkwasser verteilt hat. Wenn es jemand lächerlich wenig vorkommt, dann können wir das nicbht ändern. Aber die genannten Beträge sind mit den Abrechnungsrichtlinien konform. Wir sind in der Regel nicht teuer , auch wenn das immer wieder hier im Forum bezweifelt wird. Ein Helfer ohne Verdienstausfall kostet 3 Euro pro Stunde. darüber ist kein OB glücklich. Ein KAT1 mit Ladekran bekommst Du unter 10 Euro die Stunde plus Kilometer. Wo sollen die riesen Beträge herkommen wenn der OV mit 8 Mann und einen LKW im Einsatz ist? Der Rahmenvertrag der ach so geheim ist, ist wirklich schon lange bekannt, da sollten die Kollegen der Presse einfach einmal besser nachforschen Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 650030 | |||
Datum | 20.10.2010 16:37 | 7532 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Andreas Bräutigam
im Sinne von Hilfe bei Unglücksfällen oder als ausgelagertes Serviceteam? Wie sieht's bei letzteren "Einsätzen" mit dem Helferrecht und Freistellung durch Arbeitgeber aus? Zieht man da den "Oh, hab Einsatz"-Joker oder wird da nach "jetzt lasst uns mal nebenher mit dem Bundesmaterial Geld verdienen"-Aktionen unterschieden? Warum sollte $_kleine_Privatbahn ihren Rangierer freistellen, um $_große_Konkurrenz 'nen Dumping-Service zu symbolischer Vergütung zu ermöglichen?! Mit den Energieversorgern läuft ja gerade das gleiche Spiel - Plötzlich stellen FGr E die Notfallkapazität regionaler Energieversorger. Mit dem Ergebnis, im Bedarfsfall die THW-Ausrüstung nicht mehr obendrauf zu haben sondern faktisch mit Aufgaben des Netzbetreibers bereits gebunden. Dürfte so manchen Arbeitgeber nicht wirklich erfreuen, dass nun begrenzte Kreise sich einem Sonderservice mit Helferrechtsbonus bedienen können, im dümsten Fall sogar noch der direkte Konkurrent... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 650031 | |||
Datum | 20.10.2010 16:39 | 7755 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlMit den Energieversorgern läuft ja gerade das gleiche Spiel - Plötzlich stellen FGr E die Notfallkapazität regionaler Energieversorger. Mit dem Ergebnis, im Bedarfsfall die THW-Ausrüstung nicht mehr obendrauf zu haben sondern faktisch mit Aufgaben des Netzbetreibers bereits gebunden. Dürfte so manchen Arbeitgeber nicht wirklich erfreuen, dass nun begrenzte Kreise sich einem Sonderservice mit Helferrechtsbonus bedienen können, im dümsten Fall sogar noch der direkte Konkurrent... das geht so lange gut, bis der erste dagegen klagt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 650032 | |||
Datum | 20.10.2010 16:41 | 7433 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhlim Sinne von Hilfe bei Unglücksfällen oder als ausgelagertes Serviceteam? letzteres. Für das Erste braucht man keinen Vertrag, oder? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 650036 | |||
Datum | 20.10.2010 17:08 | 7254 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Nö. aber wer fährt nun letztere Einsätze? Ausschließlich Leute die gerade Freischicht/Urlaub/Feierabend haben? Oder wird da der Arbeitgeber im Glauben gelassen, dass er a) die Leute gehen lassen müsse und b) es einem halbwegs guten Zweck im Sinne einer dringlichen Hilfeleistung diene? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 650038 | |||
Datum | 20.10.2010 17:12 | 7194 x gelesen | |||
Kommt darauf an ob es sich um eine sonstige Technische Hilfeleistung handelt, oder ob es ein wirklicher Einsatz ist sonstige Technische Hilfeleistung ist planbar und da brauche ich selten freistellungen von Helfern Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 650047 | |||
Datum | 20.10.2010 18:16 | 7301 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachErgo bist du schonmal kein Experte. Jedenfalls nicht nach Definition der Süddeutschen... ;-) Gutes Beispiel für die in den Medien mittlerweile inflationär verwendete Bezeichnung "Experte" für alle möglich dahergekommenen Personen mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 650050 | |||
Datum | 20.10.2010 18:24 | 7137 x gelesen | |||
Hallo Gunnar, Geschrieben von Gunnar Kreidl Wir sind in der Regel nicht teuer , auch wenn das immer wieder hier im Forum bezweifelt wird. das kann ich nur bestätigen. Habe gerade eine Rechnung eines OV's auf dem Tisch... Geschrieben von Gunnar Kreidl Wo sollen die riesen Beträge herkommen wenn der OV mit 8 Mann und einen LKW im Einsatz ist? Das ist dann aber eine große Truppkabine *duckundrenn* Grüße Markus | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 650052 | |||
Datum | 20.10.2010 18:26 | 7139 x gelesen | |||
MLW von uns kein Problem 1+ 8 ;-) Gunnar | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 650054 | |||
Datum | 20.10.2010 18:27 | 7137 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlMLW von uns kein Problem 1+ 8 ;-) Und ich dachte LKW (Kipper) mit Ladekran... :-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 650139 | |||
Datum | 21.10.2010 18:23 | 6697 x gelesen | |||
Vielleicht wäre eine ausführlichere Recherche besser gewesen - siehe Thread-Container. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 679765 | |||
Datum | 04.05.2011 06:25 | 5405 x gelesen | |||
Hierzu gibt es auch eine gesetzliche Grundlage, die mit der letzten Gesetzesänderung eingebracht wurde: (Ds 16/12854 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612854.pdf) "1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz)“. 2. § 1 wird wie folgt geändert: (...) (2) Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe: 1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, 2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung, 3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie 4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Ver- einbarung übernommen hat.“ Als amtliche Begründung wird hierzu ausgeführt (S. 7): "Die Regelung von § 1 Absatz 2 Satz 1 THW-HelfRG wurde Absatz 1. Die in Nummer 4 aufgenommene Ermächtigung regelt die bereits geübte Praxis, außerhalb der einzelfallbezogenen Amtshilfe dem THW weitere Einsatzoptionen im Sinne der Nummern 1 bis 3 durch den Abschluss von Vereinbarungen zu eröffnen. Damit wird eine Forderung der „Neu- en Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ von BMI und IMK umgesetzt." Die Kritik bezog sich ja auch gar nicht gegen das THW. sondern zielte in meiner Interpretation gegen das Management der Behn und ist Ausdruck eine breiten Unmutes in der Bevölkerung über solche Dinge wie Verspätungen und dann eben auch Klimaanlagen, der seinen Weg in den parlamentarischen Raum findet. | |||||
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