alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaNormung von Str-Messgeräten9 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen650606
Datum24.10.2010 17:124801 x gelesen
Hallo,

nach meinen Recherchen wurde die DIN 14800 T2 zurückgezogen und die amtliche Prüfstelle für Strahlenschutzmessgeräte der Feuerwehren am IdF SAH gib es nicht mehr.

Frage deshalb: Nach welchen Normen werden derzeit Strahlenschutzmessgeräte der Feuerwehren beschafft und welcher Normenausschuss des FNFW kümmert sich darum?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein650613
Datum24.10.2010 18:213102 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamnach meinen Recherchen wurde die DIN 14800 T2 zurückgezogen und die amtliche Prüfstelle für Strahlenschutzmessgeräte der Feuerwehren am IdF SAH gib es nicht mehr.

Frage deshalb: Nach welchen Normen werden derzeit Strahlenschutzmessgeräte der Feuerwehren beschafft und welcher Normenausschuss des FNFW kümmert sich darum?

Das kann ich leider nicht sagen, aber bei der Upgrade-Schulung zum A(B)C ErkKW des Bundes wurden wir darauf hingewiesen, dass wir uns die Seite von Graetz zu den neuen Messgrößen anschauen sollen:

Siehe:
http://www.graetz.com/GRAETZinfo_ger.htm#GRAETZinfo_ger

Dort befinden sich auch Hinweise zu Messgeräten für den Feuerwehreinsatz. Eventuell können Graetz oder vielleicht auch das BBK Deine Fragen also beantworten.

Bei uns sind für den Löschzug – Gefahrgut in der letzten Zeit überwiegend die dort erwähnten Geräte für den Feuerwehreinsatz beschafft worden. Zu den Beschaffungsformalitäten (Ausschreibung nach welchen Vorgaben) kann ich aber leider nichts Genaues sagen, daran war ich nicht beteiligt.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen650616
Datum24.10.2010 18:503072 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinEventuell können Graetz oder vielleicht auch das BBK Deine Fragen also beantworten.

Beim BBK werde ich nachfragen, wobei die ja noch die an FW-Normen gebunden waren (was auch im Str-Schutz hier und da Probleme mit der rechtssicheren Anwendung der Messgeräte macht/e).


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein650629
Datum24.10.2010 19:252975 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamBeim BBK werde ich nachfragen, wobei die ja noch die an FW-Normen gebunden waren (was auch im Str-Schutz hier und da Probleme mit der rechtssicheren Anwendung der Messgeräte macht/e).
Das stimmt die waren/sind? nicht daran gebunden. Ich vermute aber, dass die sich trotzdem damit beschäftigt haben und ich habe die Mitarbeiter des BBK immer als sehr hilfsbereit erlebt. Ein Ziel des BBK scheint ja schon die „Alltagstauglichkeit“ der BBK-Ausstattung zu sein, damit die nicht nur in der Garage steht.
Für eine erste Aussage würde ich daher bei uns auch die Ausstattung des A(B)C Erkunders nehmen. Für rechtssichere Messungen tendiere ich dann bei uns allerdings zur Hinzuziehung der Fachbehörde, auch wenn unsere Geräte regelmäßig geprüft werden und wir Messpraktika durchführen. Wir machen das halt (glücklicherweise) relativ selten im Einsatz.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen650631
Datum24.10.2010 19:292954 x gelesen
Geschrieben von Marco Kirsteinund ich habe die Mitarbeiter des BBK immer als sehr hilfsbereit erlebt.

Das kann ich voll bestätigen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz650633
Datum24.10.2010 19:322980 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamwas auch im Str-Schutz hier und da Probleme mit der rechtssicheren Anwendung der Messgeräte macht/e

Hilf mir als Nichtfeuerwehrfachmann mal bitte auf die Sprünge, wo Feuerwehr rechtssichere Messungen macht? Und wie definierst Du genau diesen Begriff?


Gruß, Marc Vidmayer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen650634
Datum24.10.2010 19:353009 x gelesen
Ich spreche von der Zeit, als die Feuerwehr nur Geräte mit FW-Zulassung der Amtlichen Prüfstelle gemäß Staatsvertrag (zuletzt IdF Sachsen-Anhalt) im Feuerwehreinsatz benutzen durfte. Da waren die DLM und die Dosimeter des Bundes halt zum Teil formal außen vor.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz650638
Datum24.10.2010 19:512913 x gelesen
Aha, also beziehst Du das "rechtssichere" Messen auf die Zulassung für den Feuerwehrdienst.
Wenn es nun keine Zulassungsstelle mehr gibt (warum eigentlich?), könnte es dann ja bedeuten, dass sich sämtliche auf dem Markt befindenden Messgeräte für den Feuerwehrdienst tauglich sind. Analog den Ex-Messgeräten, oder?


Gruß, Marc Vidmayer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen650643
Datum24.10.2010 20:152877 x gelesen
Geschrieben von Marc Vidmayer(warum eigentlich?),

Weil das eine nach EU-Recht unzulässige Marktbeschränkung war.

Geschrieben von Marc Vidmayerkönnte es dann ja bedeuten, dass sich sämtliche auf dem Markt befindenden Messgeräte für den Feuerwehrdienst tauglich sind.

Rechtlich vielleicht, technisch wohl kaum. Und da ist ja gerade die Frage, ob es noch technische Anforderungen gibt, die auf die Feuerwehr zugeschnitten sind.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 24.10.2010 17:12 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.10.2010 18:21 Marc7o K7., Itzehoe
 24.10.2010 18:50 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.10.2010 19:25 Marc7o K7., Itzehoe
 24.10.2010 19:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.10.2010 19:32 ., Speyer
 24.10.2010 19:35 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.10.2010 19:51 ., Speyer
 24.10.2010 20:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt