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ThemaMuss ich das wirklich???88 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorStef8an 8K., Volkmarsen / Hessen652898
Datum07.11.2010 19:4032636 x gelesen
Moin alle zusammen,
ich habe eine Frage zu meinen Pflichten als Freigestellter,
nun steht bald der Volkstrauertag vor der Tür und die Bereitschaft meiner Kameraden daran teilzunehmen ist durchaus gering.
Nun meint die Wehrleitung das wenn er das will die Freigestellten dahin gehen MÜSSEN als PFLICHTVERANSTALTUNG???
Darf der das???
Dann müsste ich ja auch bei allen "schönen" Verantaltungen zB BSD bei Konzerten ect. als erster gefragt werden ob ich da hin gehen kann oder sehe ich da was falsch???


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern652900
Datum07.11.2010 19:4428635 x gelesen
Inwiefern nehmt ihr denn Teil? Als Sicherheitwache oder nur repräsentativ?


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AutorStef8an 8K., Volkmarsen / Hessen652901
Datum07.11.2010 19:4628389 x gelesen
Repräsentativ Fahne halten mit drei Leuten...


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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg652908
Datum07.11.2010 20:1428154 x gelesen
Geschrieben von Johannes HänleRepräsentativ Fahne halten mit drei Leuten...

Moin,

solange Du den Übungs- und Einsatzdiensten nicht unentschuldigt fernbleibst, glaube ich nicht, dass er Dir da einen Strick draus drehen kann, da dies ja nichts mit vorb. oder abwehrenden KatS zu tun hat.

Das fällt wohl eher in die Rubrik "Traditions- und Kameradschaftspflege".
So etwas sollte schon eher eine Herzensangelegenheit als eine Pflichtveranstaltung sein.

Meine Meinung.


Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorMarc8 F.8, Köditz / Bayern652915
Datum07.11.2010 20:2827230 x gelesen
Das ist keine Pfichtaufgabe der Feuerwehr, festgelegt im Feuerwehrgesetz, natürlich die jeweilige Länderfassung beachten.
In Bayern wäre die Teilnahme an solch einer Veranstaltung freiwillig.

Wie der Kamerad schon geschrieben hat, ist die Teilnahme eher eine Ehrensache oder aus der persönlichen Überzeugung heraus.

Man kann aber niemand dazu zwingen, hier geht es um eine Sache die den Fw Verein betrifft.

Gruß Marc


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY652921
Datum07.11.2010 20:4127635 x gelesen
Hallo,

probier´s doch mal mit einem "gelben Zettel" vom Arzt. Wenn´s klappt, bist du aus dem Schneider.:-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen652996
Datum08.11.2010 10:2727043 x gelesen
Das hätte man der doch auch als PN machen können, oder?
Lass ihn mal wirklich krank werden und das jemanden lesen den es interessiert.
Auserdem denke ich dass das Vortäuschen von Gründen nicht mit einer ehrlichen Diskussion in der Klärung solcher Fälle mithalten kann.

Sonst würde man sich von Krankschreibung zu Krankschreibung hangeln ohne je das Problem zu besprechen. Ein Vorgesetzter o.Ä. ict ja in der Regel auch ein Mensch mit GMV.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP653002
Datum08.11.2010 10:4326685 x gelesen
Krankschreiben lassen würde ich mich für sowas auch nicht. Es soll jedoch vorkommen, dass Leute sehr kurzfristig merken, dass die Uniform nicht mehr passt, und deshalb leider auf die Teilnahme an solchem Quatsch verzichten müssen ;-)

Geschrieben von Felix HoppeEin Vorgesetzter o.Ä. ict ja in der Regel auch ein Mensch mit GMV.GMV ist eine ziemlich subjektive Geschichte. Mit meinem GMV z.B. lässt sich keine Begründung finden, warum Freigestellten eine solche "Pflicht"veranstaltung auferlegt wird.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW653012
Datum08.11.2010 11:2226290 x gelesen
Geschrieben von Johannes HänleNun meint die Wehrleitung das wenn er das will die Freigestellten dahin gehen MÜSSEN als PFLICHTVERANSTALTUNG???

Nun müssen muß man nur aufs Klo und sterben, alles andere ist mehr oder weniger freiwillig.

Ich würde mir aber überlegen, ob ich mit solchen Argumenten meinem Wehrführer komme, der bescheinigt dir ja auch deine Dienststunden und vermutlich bescheinigt er dir auch Dienststunden die vielleicht nicht immer wirklich und ganz ehrlich Dienst im Sinne des Kat-S sind oder?
Und wenn dir am Ende Stunden fehlen, könnte man dann ja drauf kommen, das du deinen Dienst nicht ernst nimmst und dir eine Motivationsförderung zustellen läßt?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen653013
Datum08.11.2010 11:4326019 x gelesen
Moin,

es sollte wohl einen von der unteren KatS-Behörde genehmigten Dienstplan geben. Wenn ja, und dieser Dienst steht drauf, dann ist das eine dienstliche Veranstaltung. Das fernbleiben hat dann die gleichen Folgen wie bei Übungsdiensten.

Wenn es nicht draufsteht, dann müsste es angeordnet werden. Das würde ich mir dann schriftlich geben lassen. Gegen diese Anordnung kannst du entsprechend des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgehen.

Wenn's keinen solchen Plan gibt, dann habt ihr eh ein Problem...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern653014
Datum08.11.2010 11:5526252 x gelesen
Ich betrachte das mal aus einer ganz anderen Sicht.

Stell' Dir vor, Du wärst nicht via KatSchutz freigestellt, sondern wärst Pflichtmitglied bei Y-Tours. Wieviele Annehmlichkeiten hättest Du dann nicht als kasernierter Bundesbürger, die Du als Freigestellter jetzt hast ?
Bei Y-Tours würdest du einfach hingeschickt und basta.
Die 1..2 Stunden , die Du natürlich dienstlich verbuchst - sollten es Dir schon wert sein, nicht einen Geländeurlaub mit Zeltübernachtung im Matsch als "Zwangsurlauber bei Y-Tours" mitmachen zu müssen.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern653028
Datum08.11.2010 12:5125903 x gelesen
Ich seh's genauso. Es handelt sich bei der Veranstaltung ja wirklich nicht um etwas unangenehmes, sondern um einen Ehrendienst. Wir greifen bei meiner Heimatwehr auch gerne mal auf unsere Freigestellten zurück, wenns um Vereinsangelegenheiten geht. Natürlich fragen wir da ob diese Zeit haben. Gab in der Vergangenheit nie Probleme. Kommt auch immer drauf an, wie man miteiander umgeht. Freigestellte sollten keinesfalls zu Erbsenzählern mutieren...


Es handelt sich um meine persönliche Meinung!

Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY653029
Datum08.11.2010 12:5525717 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteStell' Dir vor, Du wärst nicht via KatSchutz freigestellt, sondern wärst Pflichtmitglied bei Y-Tours.

Und, wie viele sind das heute noch?

Wir hatten bei uns in der FF auch schon "Freigestellte". Wenn sowas anstand (Feuerwehrfest, Fahnenabordnung zum Volkstrauertag usw.) wurden sie gefragt, ob sie mitmachen oder nicht. Wenn nicht, war´s okay. Es sind ihnen dadurch keine Nachteile entstanden.

Ich habe auch mal mit dem Ortsbeauftragten unseres THW gesprochen. Da läuft das dann auch freiwillig. Obwohl die selten bei solchen Anlässen anwesend sind.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern653032
Datum08.11.2010 12:5925686 x gelesen
Im Zuge der Abschaffung der Wehrpflicht wird die Zahl der KatS-Freigestellten auch wieder schrumpfen - evtl. ja gegen Null. Im Bedarfsfall (siehe z.B. Hochwassereinsatz in DD) fehlen dann solche Kräfte, für die solche Einsätze ja dann "Pflicht" sind...


Es handelt sich um meine persönliche Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg653037
Datum08.11.2010 13:4325635 x gelesen
Geschrieben von Michael AlbertIm Zuge der Abschaffung der Wehrpflicht wird die Zahl der KatS-Freigestellten auch wieder schrumpfen - evtl. ja gegen Null.

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht wird auch die Notwendigkeit der Freistellung von der Pflicht Grundwehrdienst zu leisten entfallen. d.h. es wird keine Freigestellten mehr geben.

Geschrieben von Michael AlbertIm Bedarfsfall (siehe z.B. Hochwassereinsatz in DD) fehlen dann solche Kräfte, für die solche Einsätze ja dann "Pflicht" sind...

Die Zuständigkeit für den KatS ist seit jeher bei den Ländern und Landkreisen/ Kommunen. Es ist ihre Aufgabe, geeignete Einheiten aufzustellen. Dann muß man sich ggf. neue Lösungsansätze überlegen. z.B. finanzielle Anreize setzen um Personal für die ausdrückliche/ zusätzliche Mitwirkung im KatS zu gewinnen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen653055
Datum08.11.2010 15:1825898 x gelesen
Geschrieben von Johannes Hänleich habe eine Frage zu meinen Pflichten als Freigestellter,

Eigentlich hast Du eine Frage zu Deinen Pflichten als Feuerwehrangehöriger...

Geschrieben von Johannes HänleNun meint die Wehrleitung das wenn er das will die Freigestellten dahin gehen MÜSSEN als PFLICHTVERANSTALTUNG??? Darf der das???

Ja. Warum sollten die Freigestellten besser dran sein als alle anderen FW-Agehörigen? Sprich: Ja, das darf der, aber er darf es ALLEN FW-Angehörigen gegenüber. Das gezielt auf die Freigestellten zu münzen, ist bescheuert ungeschickt vom Wehrleiter.

Allerdings darf er das natürlich nur, wenn das Ganze auch eine Dienstveranstaltung ist. Als solche steht sie z.B. im Dienstplan oder wird angeordnet. Ich würde den Dienst für die ganze FW anordnen und nicht für einzelne Mitglieder, das verlagert das Problem wer kommt und wer nicht kommt nämlich vom Wehrführer auf den Einzelnen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen653093
Datum08.11.2010 17:4625630 x gelesen
Geschrieben von Michael Albert

Wir greifen bei meiner Heimatwehr auch gerne mal auf unsere Freigestellten zurück, wenns um Vereinsangelegenheiten geht.

Also, da hört es denn doch wirklich auf. Vereinsangelegenheiten sind wohl gar nicht abgedeckt vom KatS...


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 653096
Datum08.11.2010 17:5725710 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Volker EhrhardtAlso, da hört es denn doch wirklich auf. Vereinsangelegenheiten sind wohl gar nicht abgedeckt vom KatS...

Ohne zu verallgemeinern, also ich kenne einige die ihre "Pflichtstunden" durch rege Beteiligung am Vereinsleben ganz gut abbauen. ;-)

Aber das ist Sache des Verantwortlichen.
Wenn sich mir die Gelegenheit bieten würde, ein paar Stündchen abzubauen nur weil ich ein wenig mit der Fahne wedeln muss, why not?

Es menschelt! ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP653118
Datum08.11.2010 20:0725539 x gelesen
Hallo

Also die ganze Diskussion um das darf er mich zwingen am Volkstrauertag Dienst für 1-2Stunden zu tun geht mir tierisch auf die ....
Es sollte für dich der du dich drücken willst, sonst würdest hier nicht nach Ausreden fragen, eine Ehre sein daran teil zu nehmen. Mach dir mal bewusst worum es bei dem Tag geht, das ist kein Tag der nur die Toten der Weltkriege ehrt sondern Aller der die für uns alle Ihr Leben gelassen haben egal wo auf der Welt. Es bringt die Kameraden zwar nicht zurück ins Leben aber es ist die letzte Ehre die wir Ihnen erweisen können und das ist meiner Meinung nach unsere Pflicht.
Ich werde wie jedes Jahr an einer der Gedenkveranstalltungen teilnehmen um meine gefallenen Kameraden zu ehren und das alles ohne dazu gezwungen zu werden sondern weil es meine Überzeugung ist.
Also überleg das nächste mal bisschen besser was du hier schreibst.

Christian


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AutorStef8an 8K., Volkmarsen / Hessen653130
Datum08.11.2010 20:5325370 x gelesen
Hallo Christian,

erst mal tut es mir natürlich Leid das dir diese Diskussion hier in einem Forum auf die ... geht mir war nicht bewusst das es Leute gibt die sich an einer Diskussion die sie Blöd finden beteiligen aber ein Forum ist durchaus dafür da verschiedene Meinung zu hören die du dann vl. einfach so hinnehmen solltest statt mir sagen zu wollen das ich mal Überlegen sollte.

Das Problem ist nicht das ich mich drücken will ich habe schon fast 40 Stunden mehr als ich haben müsste und das alles kompl. Freiwillig die Gefahr die ich halt einfach nur gesehen habe ist das wenn es mit 1-2 Stunden Fahne halten anfängt es irgendwann vl. selbtsverständlich sein könnte das Freigestellte die Autos waschen, Halle fegen ect. das man sie einfach für alles das einteilt worauf keiner Lust hat.

Es war nie meine Absicht diesen Tag die Bedeutung zu entziehen die mir durchaus bekannt ist.

Wir können die Diskussion aber hiermit auch beenden es ist so wie es die meisten hier geschrieben haben eine Vereinssache ich bedanke mich für die vielen Kommentare von euch...

Bis zum nächsten mal...


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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg653142
Datum08.11.2010 21:1225340 x gelesen
Der Volkstrauertag gedenkt den Opfern des Krieges oder der Kriege.
Er Mahnt das so etwas nie wieder passieren soll.

Es ist schade das Bürger sich dafür nicht mehr interesieren.

Es liegt im Auge des Betrachters. Meine Wenigkeit hat bei der Fahnenabordnung auch schon teilgenommen, wenn mich der zuständige Kamerad fragt werde ich wieder daran teilnehmen.

mfg Peter

wie immer mein private Meinung


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern653148
Datum08.11.2010 21:3025376 x gelesen
Geschrieben von Peter LippDer Volkstrauertag gedenkt den Opfern des Krieges oder der Kriege.
Er Mahnt das so etwas nie wieder passieren soll.

Richtig. Nur ist das einerseits (zumindest hier) immer religiös angehaucht, eine Tatsache, die nicht jeder haben muss, und andererseits ist das für mein Dafürhalten kein Job der Feuerwehr, hier Spalier zu stehen, nur weil man zufällig Uniformen und Stahlhelme hat.
Aber wers machen will - bitte. Ich werds nicht (mehr) tun.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen653149
Datum08.11.2010 21:3225247 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherNur ist das einerseits (zumindest hier) immer religiös angehaucht, (...)

Bereits die Übergabe eines Fahrzeuges ist in deiner Gegend immer religiös angehaucht.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP653153
Datum08.11.2010 22:4325493 x gelesen
Geschrieben von Peter LippDer Volkstrauertag gedenkt den Opfern des Krieges oder der Kriege.Solche Gedenktage werden immer den traurigen Nebeneffekt haben, dass sich der Großteil der Menschen an den anderen 364 Tagen nicht mehr für den Hintergrund interessiert. Man gedenkt ja einmal brav nach Vorschrift, und dann muss das auch reichen.
Wer eine Überzeugung hat, hat diese immer, und nicht nur dann wenns der Kalender gerade vorschreibt.

Und wenn jemand an diesem kalendarisch vorgeschriebenen Gedenken sich nicht beteiligen will, oder es einfach ablehnt, dies als Pflichtaufgabe anzusehen, sollte man das so akzeptieren und respektieren, genauso wie diejenigen, denen dieser Tag tatsächlich noch was bedeutet.
Ein Großteil derjenigen, derer gedacht wird, ist deshalb gestorben, weil eine solche gegenseitige Akzeptanz nicht gegeben war. Ob es dann sinnvoll ist, anderen das Gedenken als Pflicht darstellen zu wollen?

Übrigens:
Geschrieben von Peter LippEr Mahnt das so etwas nie wieder passieren soll.Ehrenwertes Anliegen, aber:
Liste aktueller Kriege und Konflikte
Konfliktkarte


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorFred8 H.8, Rastede / 653157
Datum08.11.2010 22:5125102 x gelesen
Ob das richtig ist solche Dienste anzusetzen ist eine frage ! Die frage ist die sich mir da stellt wieviele freigestellte sind in der Wehr und wie sieht es mit den Dienststunden heute am 8.11.2011 bei denen aus ?( Und auch bei dir ) Und wie sieht es mit deinen Dienststunden aus ! 120 sind Pflicht und 200 können sein ! Der Wehrleiter kann laufend Dienste ansetzen und das bekommt er auch durch ! Das geht ja be Y-Tours auch ganz schnell


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653158
Datum08.11.2010 22:5624978 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey

Bereits die Übergabe eines Fahrzeuges ist in deiner Gegend immer religiös angehaucht.


Richtig. Und es soll durchaus Leute geben, die darauf verzichten könnten.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653159
Datum08.11.2010 23:0125028 x gelesen
Geschrieben von Fred HaakeDas geht ja be Y-Tours auch ganz schnell

Wir sind aber nicht bei Y-Tours.

Auch wenn ich es als sinnvoll und richtig ansehe, dass jemand, der sich im KatS verpflichtet hat ebenso seine Stunden zusammen bekommen soll wie der nicht-verpflichtete, dann sehe ich es auch als Pflicht an, dass die Dienststelle für genug Möglichkeiten im fachlichen Bereich sorgt.

Da habe ich dann auch kein Problem, wenn ein Dienst verpflichtend angeordnet wird - auch wenn die Realität diese Dienstverpflichtung in vielen Fällen hinfällig macht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorJens8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg653161
Datum08.11.2010 23:1225078 x gelesen
Hallo,

also ich finde die Anfrage/Diskussion um die geleisteten Pflichtstunden und ob man als Freigestellter am Volkstrauertag teilnehmen muss oder nicht, einfach nur erbärmlich.
Ich als Wehrführer setze unseren Freigestellten keine Pflichtstunden mehr, d.h. ich rechne nicht jede einzelne Stunde zusammen und werte dann am Ende eines Jahres aus wer noch alles das Fahrzeug oder das Gerätehaus putzen muss. Das erzeugt erfahrungsgemäß nur Demotivation und Verägerung! Ich beobachte im Laufe eines Jahres jeden Freigestellten, wie er sich verhält und wie engagiert er bei der Feuerwehr zu Werke geht. Am Ende des Jahres bekommt das LRA die Anwesenheitsliste, die bei uns immer sehr gut aussieht. Läuft einer aus dem Ruder, bekommt er frühzeitig einen Hinweis dies zu ändern. Viele unserer Freigestellten machen auch Jugendarbeit und manch andere reinigen auch gerne mal selbst das Löschfahrzeug - ohne Zwang!
Alles in allem fahr ich damit seit mehreren Jahren sehr erfolgreich und es steigert die Motivation der jungen Leute auch nach Beendigung der Ersatzdienstzeit bei der Feuerwehr zu bleiben und auch freiwillig zum Volkstrauertag zu kommen!

Hinweis: In den letzten zehn Jahren gab es nur Einen der nach dieser Zeit ausgetreten ist (Wegzug)!! Wir haben bei 29 Aktiven einen durschnittlichen Übungsbesuch von über 80%.
Das ist meiner Meinung nach auch ein Schlüssel zum Erfolg von kleineren Feuerwehren, wie der unseren!!

Grüße aus www.feuerwehr-tairnbach.de


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AutorFred8 H.8, Rastede / 653162
Datum08.11.2010 23:1724908 x gelesen
Glückwunsch , aber ich denke dich fragt auch keiner ob ein dienst mit Hintergrund sein muss oder nicht !Aber es giebt doch einige die einfach meinen wenn sie beim KATS unterschrieben haben reicht das aus für die nächsten Jahre !


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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein653163
Datum08.11.2010 23:2025385 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kruppan solchem Quatsch

lese ich das richtig, dass Du gerade die repräsentative Teilnahme an Volkstrauertag als "Quatsch" bezeichnet hast?

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AutorJens8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg653165
Datum08.11.2010 23:2424888 x gelesen
Hallo Fred,

ja die gibt es bestimmt (fast) überall. Aber dann ist es die Aufgabe des Kommandanten diese "Spezialisten" im Vorfeld zu erkennen und entsprechend auf die Folgen hinzuweisen. Trotz mehrfachem Hinweis meldete ich auch schon mal einen Kameraden beim LRA wegen recht hoher Dienstpflichverletzung. Dann bekam er eine saubere (und teure) Abmahnung als Gedächtnisstütze - seither funktioniert dieser wieder! Und macht sogar freiwillig wieder Lehrgänge.....!

Grüße Jens


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen653166
Datum08.11.2010 23:2625317 x gelesen
Geschrieben von Jan Haagenlese ich das richtig, dass Du gerade die repräsentative Teilnahme an Volkstrauertag als "Quatsch" bezeichnet hast?

Nun ja, Quatsch ist nicht das richtige Wort, aber warum muß die Feuerwehr die "offizielle" Abordnung der Stadt / Gemeinde dastellen, wenn es darum geht, einen Kranz niederzulegen?

Gruß
Heinrich


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt653167
Datum08.11.2010 23:2725297 x gelesen
Spielt in der gleichen Liga wie das Maibaum aufstellen...


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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein653172
Datum09.11.2010 00:2225209 x gelesen
Geschrieben von Johannes KrauseSpielt in der gleichen Liga wie das Maibaum aufstellen...

das Gedenken an Gefallene ist für Euch vergleichbar mit Maibaum aufstellen? Ein bundesweiter Feiertag ist für Euch das gleiche wie Teilnahme an einer Feier???

okay. Ich klink mich hier aus! DAS ist nicht mehr meine Welt.
Überlegt mal bitte, was Ihr das gerade in einen Topf schmeißt!!!

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW653177
Datum09.11.2010 04:5024870 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningAuch wenn ich es als sinnvoll und richtig ansehe, dass jemand, der sich im KatS verpflichtet hat ebenso seine Stunden zusammen bekommen soll wie der nicht-verpflichtete, dann sehe ich es auch als Pflicht an, dass die Dienststelle für genug Möglichkeiten im fachlichen Bereich sorgt.

Da habe ich dann auch kein Problem, wenn ein Dienst verpflichtend angeordnet wird - auch wenn die Realität diese Dienstverpflichtung in vielen Fällen hinfällig macht.



Also uns wurde im THW beigebracht das ich als Vorgesetzter niemals unterscheiden darf ob freigestellt oder verpflichtet . Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten. Das bedeutet einzige Möglichkeit, Dienst für alle ansetzen sonst könnte Ich ärger bekommen

Gunnar Kreidl


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen653180
Datum09.11.2010 07:0424846 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlAlso uns wurde im THW beigebracht das ich als Vorgesetzter niemals unterscheiden darf ob freigestellt oder verpflichtet .

Sollte eigentlich mE überall so sein. Birgt aber für einige Fw-Häuptlinge (gilt aber auch für HiOrg-Häuptlinge) ein Problem wenn der normale, allgemeine Dienst vor Ort bei weitem nicht die von der zuständigen KatS-Behörde geforderte Stundenzahl erreicht.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP653181
Datum09.11.2010 07:2925073 x gelesen
'Muss ich das wirklich???' von Sebastian Krupp

"Quatsch" ist nicht der Gedenktag oder der ursprüngliche Zweck, sondern das, was daraus gemacht wurde/wird.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg653189
Datum09.11.2010 08:2424633 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian WohlfahrtAlso die ganze Diskussion um das darf er mich zwingen am Volkstrauertag Dienst für 1-2Stunden zu tun geht mir tierisch auf die ....
Es sollte für dich der du dich drücken willst, sonst würdest hier nicht nach Ausreden fragen, eine Ehre sein daran teil zu nehmen.


Vielleicht gibt es ja Leute, die sich freistellen lassen, weil die genau solche Veranstaltungen, die IMO eher militärisch/ traditionalistisch geprägt sind, nicht besuchen wollen.
Wer in die Feuerwehr geht, sollte primär dort sein, um Menschen zu helfen, und nicht um Traditionen (wie gut gemeint sie auch sein mögen) zu pflegen.
Die Traditionspflege, kann meiner Meinung nach nur auf freiwilliger Basis erfolgen und hat nichts mit den Dienstpflichten eines Feuerwehrangehörigen zu tun.

Und um der Toten zu gedenken, muss man dies nicht unbedingt öffentlich am Volkstrauertag tun. Das ist wohl die Sache jedes Einzelnen.

Gruß
P.S. wenn man mir sagt eine bestimmte Sache sei eine Ehre für mich reagiere ich ohnehin allergisch, da dies meistens kommt, wenn es keine sinnvollen Argumente gibt.


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg653192
Datum09.11.2010 08:3824987 x gelesen
hallo,

lohnt sich wegen dieser Veranstaltung einen "Aufstand" anzuzetteln?

Beiss die Zähne zusammen, geh hin und denk dir dein Teil ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein653194
Datum09.11.2010 08:4524890 x gelesen
Da es hier keinen "Gefällt mir Button" ala Facebook gibt, schreib ich es so.

Gefällt mir!


Alles meine Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP653196
Datum09.11.2010 09:3624878 x gelesen
Mir nicht. Denn es geht ja nicht nur um die Frage, ob er am Volkstrauertag teilnehmen muss, sondern auch darum, ob man ihn dann bei anderen Veranstaltungen, wo mehr Leute hingehen wollen, nicht auch bevorzugen sollte.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen653201
Datum09.11.2010 10:1724790 x gelesen
Warum sollte man das??

Er ist Wehrersatzdienstleistender, in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften. Ob man das ausspielen sollte steht auf einem anderen Blatt.

Hier dürfen wir nicht den Freiwilligen Feuerwehrmann bewerten, sondern den Wehrersatzdienstleistenden. Und der hat an dienstlich angeordneten Dingen teilzunehmen.

Finde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus. Die paar Jahre kann ich mich doch zusammenreißen. Abgesehen davon, dass der Hintergrund und die damit verbundenen Tragödigen einer Ehrerweisung wert sind!


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653202
Datum09.11.2010 10:3024725 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEr ist Wehrersatzdienstleistender, in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften.

Aha.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenHier dürfen wir nicht den Freiwilligen Feuerwehrmann bewerten, sondern den Wehrersatzdienstleistenden. Und der hat an dienstlich angeordneten Dingen teilzunehmen.

Und das gilt nur für den und nicht für den Rest?

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenFinde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus.

Mir kommen die Tränen. Also ist jeder, der nicht das Gewehr in die Hand nimmt erstmal ein Bürger zweiter Klasse und hat froh zu sein, dass er Dienst leisten darf?

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAbgesehen davon, dass der Hintergrund und die damit verbundenen Tragödigen einer Ehrerweisung wert sind!

Das steht auf einem anderen Blatt. Genau das gleiche wird ja auch gerne von irgendwelchen religiösen Veranstaltungen gesagt, die mit der gleichen Überzeugung zu Pflichtveranstaltungen erhoben werden.

Um es mal klar zu stellen: Ich habe meine Dienst geleistet und mich nicht freistellen lassen (auch wenn ich drüber nachgedacht habe). Genauso hätte ich kein Problem damit, an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen, auch wenn das bei uns üblich/gefordert ist.

Ich sehe aber, dass der Feuerwehrdienst und auch der Dienst im KatS wichtigere Elemente hat, wo man ggfs. den Dienst anordnen könnte. "Ehrerweisung" durch Zwang ist ohnehin albern und unehrlich.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMike8 B.8, Helmstedt / Niedersachsen653203
Datum09.11.2010 10:3124814 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenFinde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus.

Er sucht sich nicht die Rosinenveranstaltungen heraus. Er stellt lediglich in Frage, ob er (der er Katastrophenschutzdienst leistet und nicht Ehrerweisungsdienst) zu der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung verpflichtet ist. Und da diese Veranstaltung weder mit vorbeugendem Brandschutz noch Katastrophenschutz etwas zu tun hat (außer im mMn sehr weit entfernten Sinne), ist die Frage durchaus berechtigt.


Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAbgesehen davon, dass der Hintergrund und die damit verbundenen Tragödigen einer Ehrerweisung wert sind!

Der Hintergrund ist allemal eine Ehrerweisung wert. Aber das sollte dann doch auf Freiwilligkeit beruhen und nicht verpflichtend gemacht werden. Denn sonst ist es keine Ehrerweisung, sondern eine Pflichtableistung.

MkG Mike


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg653207
Datum09.11.2010 10:5324820 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEr ist Wehrersatzdienstleistender, in der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften.

Die Freistellung für den Katastrophenschutz ist soweit ich weiß kein Wehrersatzdienst.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenFinde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus.

Was heißt das bitte?
Man stiehlt sich nicht vom Bund weg!
Die Gesetze in Deutschland lassen einem die Wahl den Dienst an der Waffe zu leisten oder nicht.
... und das ist gut so!
Abgesehen davon bleibe ich dabei, dass ein Besuch beim Totensonntag nicht zu den Aufgaben der Fw gehört (genauso wenig wie irgendwelche Festmumzüge, ...) dies kann kein angeordneter Dienst für Freigestellte oder für die ganze FW sein, sondern nur auf freiwilliger Basis erfolgen.


Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg653209
Datum09.11.2010 10:5424780 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Linus Drescher

und andererseits ist das für mein Dafürhalten kein Job der Feuerwehr, hier Spalier zu stehen, nur weil man zufällig Uniformen und Stahlhelme hat.

So ähnlich sehe ich das auch, da braucht man nicht unbedingt die FF -zumals sie oft derartike Auftritte grottenschlecht insziniert). In unserer Gemeinde wird der Volkstrauertag seit Jahrzehnten ohne Aufmarsch irgendwelcher uniformierter Gruppierungen durchgeführt. Die Veranstaltung findet in zivilen und doch würdigen Rahmen statt. Die Kirchengemeinden und die örtlichen Musik- und Gesangvereine gestalten die Feier und Schüler der hiesigen Schulen lesen Texte und Gedanken zur Thematik vor. Vertreter der Gemeinde legen Kränze nieder. Ein martialisches Auftreten der Freiwilligen Feuerwehr wurde nicht vermisst.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen653310
Datum09.11.2010 17:3624735 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEr ist Wehrersatzdienstleistender

Nein. er ist von allen "Diensten", die im Wehrpflichtgesetz und im Zivildienstgesetz auftauchen, freigestellt. Er leistet Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr und hat sich darüber hinaus gegenüber dem Landrat zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet.

Geschrieben von Dirk Gerdes-Röbenin der Funktion hat er in meinen Augen nunmal ein besonderes Unterordnungsverhältniss zu den Führungskräften.

Ich kann nicht durch Deine Augen sehen. Aber von außen betrachtet ist er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Seine Dienstpflichten richten sich demnach nach den landesrechtlichen Vorschriften (§27 ZSKG). Also hat er KEIN besonderes dienstliches Verhältnis zu den Führungskräften, er hat nur zusätzlich eine Verpflichtung gegenüber dem Landrat.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenFinde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus.
Hier geht es gerade um das Gegenteil, nämlich dass man bei Veranstaltungen, die vermeintlich eher unbeliebt sind (keine Ahnung, ob das dort so ist), erstmal doe "Freigestellten" verdonnert, weil man die in dem falschen Glauben hält, sie müssten grundsätzlich mehr machen als der stinknormale FW-Angehörige bzw. könnten sich weniger wehren.


Gruß

A.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional653324
Datum09.11.2010 19:4024812 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas BräutigamHier geht es gerade um das Gegenteil, nämlich dass man bei Veranstaltungen, die vermeintlich eher unbeliebt sind (keine Ahnung, ob das dort so ist), erstmal doe "Freigestellten" verdonnert, weil man die in dem falschen Glauben hält, sie müssten grundsätzlich mehr machen als der stinknormale FW-Angehörige bzw. könnten sich weniger wehren.

Zumal der Freigestellte - wenn es sich bei der Veranstaltung nicht um eine des Katastrophenschutzes handelt - die Stunden nicht mal anrechnen kann.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen653329
Datum09.11.2010 19:5024575 x gelesen
Das liegt wohl letzlich an der vielzitierten "zuständigen Behörde".


Gruß

A.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional653339
Datum09.11.2010 20:3424569 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas BräutigamDas liegt wohl letzlich an der vielzitierten "zuständigen Behörde".

Wenn es an der zuständigen Behörde liegt sollte man diese ggf. mal auf die "Erläuterungshinweise zur Durchführung der Freistellung der Helfer vom Wehrdienst nach § 13 a WPflG bzw. Zivildienst nach § 14 ZDG" des BBK hinweisen.

Die Freistellung vom Wehrdienst ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz und hat nichts mit der Mitgliedschaft in der Trägerorganisation zu tun. Dies bedeutet im konkreten Fall:

5.1 Rechte und Pflichten
(...)
Daraus folgt, dass der freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst verpflichtete freigestellte Wehrpflichtige zwar zur ständigen Dienstleistung angehalten, aber nicht zwangsweise zu Tätigkeiten herangezogen werden kann. (vgl. Art. 12 Abs. 3 GG)
Der freigestellte Wehrpflichtige ist zum ehrenamtlichen Dienst verpflichtet, d.h. er hat an den angeordneten Ausbildungen, Übungen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen im Zivilschutz oder Katastrophenschutz im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen KatS-Behörde bei den zur Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz geeigneten Organisationen oder der KatS-Behörde selbst teilzunehmen - Mitwirkungspflicht aus freiwilliger Verpflichtung -. (§§ 13 a WPflG/14 ZDG)
Außerhalb der Mitwirkung zur ehrenamtlichen Dienstleistung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz hat der freigestellte Wehrpflichtige aufgrund organisations- und/oder landesrechtlicher Bestimmungen in der Regel zusätzliche Pflichten als Helfer für organisationseigene Aufgaben übernommen, die keine Aufgaben des Zivilschutzes oder Katastrophenschutzes sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Pflichten unterliegt der freigestellte Wehrpflichtige als Helfer daher
einem Weisungsrecht seiner Organisation und/oder im Zivilschutz und Katastrophenschutz der zuständigen Behörde nach organisations- und/oder landesrechtlichen Bestimmungen. (§ 21 Abs. 1 ZSG)

(...)


5.3.1 Verstoß gegen Pflichten
Ein Verstoß gegen Pflichten, die der freigestellte Wehrpflichtige aufgrund organisations- und/oder landesrechtlicher Bestimmungen übernommen hat, ist daher für die Pflichtverletzung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis der Freistellung grundsätzlich insoweit unbeachtlich, als dieser Verstoß nicht gleichzeitig ein Verstoß gegen eine Vorschrift über die Mitwirkungspflicht aus § 21 Abs. 2 ZSG darstellt.



D.h. der Fragesteller sollte einfach mal nachfragen, ob die Teilnahme am Volkstrauertrag eine angeordnete Ausbildung, Übung und sonstige dienstlichen Veranstaltung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz im Katastrophenschutz ist. Ist sie das nicht, so zieht das Argument der Freistellung gleich gar nicht.


MkG,
Christi@n

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AutorFred8 H.8, Rastede / 653343
Datum09.11.2010 20:5424433 x gelesen
DAs ist schon richtig aber er Leistet seinen die Dienst in einer Einheit und da sollte er nicht fragen muss ich oder muss ich nicht ! Der Wehrleiter wird sicher seine pappenheimer kennen und mann könnte ja auch sagen heute wird das Kats Auto gereining . Er kann jederzeit einen Dienst ansetzen !


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen653346
Datum09.11.2010 20:5924556 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M@yer
lohnt sich wegen dieser Veranstaltung einen "Aufstand" anzuzetteln?

Beiss die Zähne zusammen, geh hin und denk dir dein Teil ...

He, das kenn ich irgendwie (von Früher) ...?
Ich dachte wir könnten jetzt "aufrecht" gehen.

Damals war der 8.Mai ein "echter" Feiertag als "Tag der Befreiung". Gut das könnte dem echten Patrioten wie ein Dolch ins Herz vorkommen. Als "Tag der bedingungslosen Kapitulation" müsste es den echten Widerstandskämpfer wie ein 2. mal den Strick um den Hals vorkommen.

Also deshalb der beliebig interpretierbare, wirtschaftsfreundliche "Volkstrauertag"?
(für mich kein Thema, halte es eher mit H. Heine)


mkg hwk

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW653347
Datum09.11.2010 21:0024520 x gelesen
Ich lese zu dem Thema regelmäßig von "Stunden"... ist die Freistellungssache nicht Bundesweit geregelt? In meinem Merkblatt zur Freistellung stand definitiv nichts von einer Stundenzahl. Nun ist ein Merkblatt keine Rechtsgrundlage, aber essentielle Dinge hätten die sicher nicht vergessen.

Man redet von Mitwirken, wenn man mehr als 1/3 des Dienstes nicht da ist gilt das als "nicht mitwirken". Es ist auch explizit darauf hingewiesen das es keinen Unterschied macht warum man nicht da ist, auch wenn man Krank ist hat man de fakto nicht mitgewirkt, wobei dann wieder da steht das es dann eine Einzelfallentscheidung ist ob das gemeldet wird oder nicht... Irgendwo stand auch verklausuliert das theoretisch einmal unentschuldigt fehlen schon gemeldet werden könnte und so kram. Aber eben keine Stundenzahl, nichtmal ein Verweis auf das FSHG oder die FwDVen.

Wird das also in den Ländern (oder sogar auf Kreisebene) nochmal unterschiedlich geregelt?


Grüße
Björn

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653352
Datum09.11.2010 21:0524458 x gelesen
Geschrieben von Fred HaakeDer Wehrleiter wird sicher seine pappenheimer kennen und mann könnte ja auch sagen heute wird das Kats Auto gereining . Er kann jederzeit einen Dienst ansetzen !


Dann gilt dieser Dienst aber auch für alle.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen653354
Datum09.11.2010 21:0924719 x gelesen
Geschrieben von Björn Möhlenbrock Ich lese zu dem Thema regelmäßig von "Stunden"... ist die Freistellungssache nicht Bundesweit geregelt?

Nö. Letztendlich nicht.

Geschrieben von Björn MöhlenbrockIn meinem Merkblatt zur Freistellung stand definitiv nichts von einer Stundenzahl.

Einige KatS-Behörden gehen halt davon aus, daß eine Mitwirkung im KatS nur gegeben ist wenn der Umfang (je nach Behörde) pro Jahr so 100-200 Stunden umfaßt. Grundsätzlich ist gegen diese Annahme nichts einzuwenden - wäre da nicht ein Problem: Teilweise erreichen andere (nicht verpflichtete) Helfer im KatS bei weitem nicht diese Stundenzahl pro Jahr - und keinen stört's!
'
MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern653360
Datum09.11.2010 21:2224444 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Diceky--- : Teilweise erreichen andere (nicht verpflichtete) Helfer im KatS bei weitem nicht diese Stundenzahl pro Jahr - und keinen stört's!

Andere Helfer erreichen aber fast das 10-fache Stunden im Jahr - nur so viel dazu

Bernadette


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen653363
Datum09.11.2010 21:2624542 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlAndere Helfer erreichen aber fast das 10-fache Stunden im Jahr - nur so viel dazu

Ich weiß. Ich habe auch nicht gesagt, daß es so was nicht gibt.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen653364
Datum09.11.2010 21:2724523 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerHe, das kenn ich irgendwie (von Früher) ...?
Ich dachte wir könnten jetzt "aufrecht" gehen.


Dieser Gedanke kam mir heute auch.
Die ganzen Aufmärsche anläßlich des 1. Mai oder 7. Oktober ließen sich genau so interpretieren....

Und nein, ich zweifle nicht unbedingt an der Idee des Volkstrauertags, eher an der militärischen Ausführung seitens der Feuerwehr.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen653372
Datum09.11.2010 21:4624473 x gelesen
Liest sich toll (bis auf das Wort "Erläuterungshinweise", denn das Wort in sich ist schon sprachlicher Blödsinn und es deutet auf die Belastbarkeit des Papiers hin). "VwV" hätte es schon sein können, mindestens aber doch "Richtlinie". So sieht es übrigens auch § 27 ZSKG, oder zählen "Erläuterungshinweise" jetzt zu "andere Rechtsvorschriften des Bundes"?

Ich weiß natürlich auch (spätestens, seit es der damalige Hauptreferent im DST im meinem Beisein nochmal zwei erfahrenen hD-Beamten haarklein erklärt hat), dass der Freigestellte Helfer (damals noch nach 8.2 KatSG-Bund) auch nicht zu Feuerwehr-Einsätzen erscheinen muss, deren Ursprung nicht aus Zivilschutzgründen (sprich: Krieg) entstanden ist. Aber letzlich wird es dennoch Sache der zuständigen Behörde sein, die Stunden anzurechnen oder nicht. In meiner Einheit stand der Volkstrauertag (bei dem die Beteiligung der Feuerwehr Wille des OB war und ist) mit auf dem Dienstplan und wurde auch auf die 200/120 Stunden angerechnet. Wie jeder andere Dienst auch.

Geschrieben von Christi@n PannierIst sie das nicht, so zieht das Argument der Freistellung gleich gar nicht.

Es zieht eh nirgends, aber da besonders viel nicht, das stimmt ;-)


Gruß

A.

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AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen653417
Datum10.11.2010 00:0424396 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlAndere Helfer erreichen aber fast das 10-fache Stunden im Jahr - nur so viel dazu

Und diese Leute haben dann noch ein Privatleben?

Das 10-fache von den genannten 100-200 Stunden wären 1000 bis 2000 Stunden im Jahr. Das wären bei selbst bei (unrealistischer) Täglicher Tätigkeit irgendwas zwischen 2,8 und 5,5 Stunden pro Tag!

Ist das nicht ein wenig hoch gegriffen?

gruß,
Frank


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AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen653424
Datum10.11.2010 00:4424375 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Peter LieffertzUnd nein, ich zweifle nicht unbedingt an der Idee des Volkstrauertags, eher an der militärischen Ausführung seitens der Feuerwehr.


Full Ack, genauso gehts mir seit Jahren auch.
Ich hab mich schon seit der ersten Einladung (mit der ich mich als Führungskraft befassen musste) gefragt, warum da die Feuerwehr immer unbedingt dabei sein muss. Wenn der ebenfalls eingeladene Sportverein nicht mit einer Abordnung erscheint, regt sich keiner auf.

IMHO ist der einzige Grund warum auf die Anwesenheit der Feuerwehr soviel Wert gelegt wird, das wir so schön Militärisch aussehende Uniformen und evtl. sogar noch Helme haben. Wenn man diese Abordnung der FF dann schön im Stillgestanden aufstellen lässt sieht das halt einfach gut aus.
Und da stellt sich mir die Frage ob sich die Feuerwehr vor diesen "Pseudo"-Militärischen Karren spannen lassen sollte.

gruß,
Frank


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653442
Datum10.11.2010 08:1224564 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerlohnt sich wegen dieser Veranstaltung einen "Aufstand" anzuzetteln?

Es geht hier weniger um "die" Veranstaltung sondern um Prinzip.

Jetzt ist es der VT, nächstes Jahr ist es der Maibaum, das Jahr drauf ist es der Parkplatzdienst am Stadtfest.

Spielt für mich alles in der selben Liga.

Wenn ich nicht genug EHRENAMTLICHE habe sollte ich mich fragen warum das so ist und ob man es nicht besser lässt als die DIENSTVERPFLICHTETEN dazu zu nötigen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653444
Datum10.11.2010 08:1724320 x gelesen
Sind Sie hier John Wayne oder bin ich das?

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenEr ist Wehrersatzdienstleistender,

Richtig. Und kein Leibsklave des Wehrleiters.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenHier dürfen wir nicht den Freiwilligen Feuerwehrmann bewerten, sondern den Wehrersatzdienstleistenden.

Hier sollte man den "Wehrersatzdienstleistenden Freiwilligen Feuerwehrmann" bewerten.

Und ich finde es nicht ok unter dem Mottto "Freiwillige für eine wunderschöne Aufgabe? Keine. Gut dann haben die Freigestellten Dienst" zu verfahren.

Egal was es ist.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenFinde es schon fragwürdig, dass man sich vom Bund wegstielt und dann sucht man sich die Rosinenveranstaltungen raus.

Ohohoh.. jetzt wirds aber hanebüchen. Er hat sich nicht vom Bund weggestohlen sonder hat eine seiner Möglichkeiten genutzt.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenAbgesehen davon, dass der Hintergrund und die damit verbundenen Tragödigen einer Ehrerweisung wert sind!

Kann doch jeder. Der will.

Ein Bekannter hat in ähnlicher Diskussion angemerkt das man dann auch konsequenter Weise politische Bildung unterrichten müsste damit man auch wisse um was es geht.
Weil einfach nur da stehen und gut aussehen.. das kann jeder.


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653445
Datum10.11.2010 08:2124297 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldAber das ist Sache des Verantwortlichen.
Wenn sich mir die Gelegenheit bieten würde, ein paar Stündchen abzubauen nur weil ich ein wenig mit der Fahne wedeln muss, why not?

Es menschelt! ;-)


Da geht es nicht drum. Wenn Verantwortlicher sagt "Jeder der Freigestellten die am Volkstrauertag / ersten Mai / Fronleichnahm Dienst verrichtet bekommt die Stunden / pauschal 3 Stunden" dann soll mir das recht sein.

Nur noch mal:

Es kann nicht sein nur weil man keine "Freiwilligen" hat das man dann die Freigestellten zwingt.

Zumindest nicht fürs Nebengewerbe.


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653449
Datum10.11.2010 08:4324322 x gelesen
Geschrieben von Christian WohlfahrtEs sollte für dich der du dich drücken willst, sonst würdest hier nicht nach Ausreden fragen, eine Ehre sein daran teil zu nehmen.

Warum? Ich hab 4 Jahre gedient und das gerne.

Trotzdem sollte man den VT nicht allzu überbewerten.

Ist so ähnlich wie Muttertag. Morgens wird die Küche verwüstet um Frühstück zu machen, die Spardose wird für Blumen geplündert, den ganzen Tag wird "die liebste Mutter" umsorgt und am nächsten Morgen steht Sie wieder in der Küche (die ja noch dreckig ist). Die nächsten 364 Tage interessiert das ganze kein Schwein.

Wenn also ich der Gefallenen und der Soldaten die im Einsatz bin Ehre erweisen möchte ist das Dauerauftrag und nicht auf 3 Stunden im November begrenzt.

Geschrieben von Christian Wohlfahrtdas ist kein Tag der nur die Toten der Weltkriege ehrt sondern Aller der die für uns alle Ihr Leben gelassen haben egal wo auf der Welt.

Ah.. erklär mir den Teil bitte noch mal.

Wiki ist da relativ abschliessend:

Gedacht wird der „Toten zweier Kriege an den Fronten und in der Heimat“, an die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653453
Datum10.11.2010 09:1824352 x gelesen
Geschrieben von Michael AlbertIm Bedarfsfall (siehe z.B. Hochwassereinsatz in DD) fehlen dann solche Kräfte,

Du hast sicherlich Zahlen wieviele der bei den letzten Hochwasser eingesetzten Kräfte Freigestellte waren die zu diesem Dienst verpflichtet wurden.

Und wieviele der 1,3 Mio Feuerwehrangehörige und 80 000 (?) THW Helfer Freigestellte sind?

Ich wage zu behaupten das nicht 1 Einsatz gekippt wäre gäbe es keine Freigestellten mehr.


Grüße, BeschFl

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653454
Datum10.11.2010 09:2424327 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlAndere Helfer erreichen aber fast das 10-fache Stunden im Jahr - nur so viel dazu

Wobei man sich die Fragen stellen muss wie sich das zusammensetzt und in wie fern das vergleichbar ist.

Rechnen wir mal:

wenn ich nur 720 h im Jahr nehme hab ich 60h im Monat, 15h in der Woche, nicht ganz 2h am Tag

Bei aller Liebe und so gerne ich das mache.

ICH hätte bei 4 Schichten und einer Frau die mich gerne auch mal im RL sieht keine Zeit die zu bringen.

Selbst wenn ich - was ich früher gemacht habe - die Heimarbeit mitrechne..


Grüße, BeschFl

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW653462
Datum10.11.2010 10:1724314 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWobei man sich die Fragen stellen muss wie sich das zusammensetzt und in wie fern das vergleichbar ist.

Rechnen wir mal:

wenn ich nur 720 h im Jahr nehme hab ich 60h im Monat, 15h in der Woche, nicht ganz 2h am Tag

Bei aller Liebe und so gerne ich das mache.

ICH hätte bei 4 Schichten und einer Frau die mich gerne auch mal im RL sieht keine Zeit die zu bringen.

Selbst wenn ich - was ich früher gemacht habe - die Heimarbeit mitrechne..



Ich habe jetzt über 1000 Stunden , das kommt aber auch zustande das wir so Aktionen haben wie den Brückenbau, da sind alleine letztes Wochenende an 2 Tagen 31 Stunden hinzugekommen


Nur merke ich selber das dies eine Belastung ist die ich nicht auf Dauer durchhalten werde, das bedeutet ich werde das ganze zurück fahren müssen.

Ich habe eine Familie einen Job , vier Hunde und ein Haus und das alles leidet sehr im Moment
Ich habe auch gelernt das es für das THW nicht unbedingt von Vorteil ist Helfer zu haben die solch Stundezahlen vorweisen. Denn wenn ein Mensch nichts mehr anderes hat als die Feuerwehr / THW / Hirog, kann es sehr schnell zu Spannungen innerhlab der Organisation kommen.


Gunnar Kreidl


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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen653465
Datum10.11.2010 10:3024348 x gelesen
Geschrieben von Frank HetterichWenn der ebenfalls eingeladene Sportverein nicht mit einer Abordnung erscheint, regt sich keiner auf.

Genau, der ist ja auch keine Einrichtung der Behörde, sondern wie du gesagt hast ein Verein!



Geschrieben von Frank HetterichIMHO ist der einzige Grund warum auf die Anwesenheit der Feuerwehr soviel Wert gelegt wird, das wir so schön Militärisch aussehende Uniformen und evtl. sogar noch Helme haben. Wenn man diese Abordnung der FF dann schön im Stillgestanden aufstellen lässt sieht das halt einfach gut aus.
Und da stellt sich mir die Frage ob sich die Feuerwehr vor diesen "Pseudo"-Militärischen Karren spannen lassen sollte.


Muss ja so nicht sein. Wir nehmen hier auch teil, tragen dabei die Uniform und wegen der Witterung einen einheitlichen Parka. Helme tragen wir dazu nicht, es wird angetreten aber nicht streng stillgestanden! Bei uns hab ich da eher den Eindruck, dass das ganze Würdevoll ist, militärisch wirkt es auf mich hingegen nicht. Alles eine Frage der Durchführung.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP653467
Datum10.11.2010 10:3424281 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenGenau, der ist ja auch keine Einrichtung der Behörde, sondern wie du gesagt hast ein Verein!Das stimmt natürlich.

Also werden Sozialamt, Bauhofmitarbeiter und Kindergärtnerinnen verpflichtet eingeladen, denn "Einrichtungen der Behörde" sind das auch?

Falls nicht, bleibt die Frage: Wieso die Feuerwehr?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653475
Datum10.11.2010 10:5124506 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Gunnar Kreidl

Ich habe jetzt über 1000 Stunden , das kommt aber auch zustande das wir so Aktionen haben wie den Brückenbau, da sind alleine letztes Wochenende an 2 Tagen 31 Stunden hinzugekommen


Brückenbau?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern653476
Datum10.11.2010 10:5224322 x gelesen
Hoi,


Geschrieben von Stefan BrüningBrückenbau?

Brückenbau.


Gruß
CS





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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen653497
Datum10.11.2010 11:5424253 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAlso werden Sozialamt, Bauhofmitarbeiter und Kindergärtnerinnen verpflichtet eingeladen, denn "Einrichtungen der Behörde" sind das auch?

Das liegt in der Hand des Veranstalters, bei uns ist das nicht die Gemeinde!


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen653504
Datum10.11.2010 12:1624271 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Frank HetterichWenn der ebenfalls eingeladene Sportverein nicht mit einer Abordnung erscheint, regt sich keiner auf.

bei uns kommen da neben der Feuerwehr auch der Sport- und der Turnverein, der Männer- und der Frauenchor, der VdK und ein paar andere Splittergruppen. Organisiert wird das vom Ortsbeirat. Und wenn von denen keiner da ist regt sich darüber schon jemand auf...

Wenn man mal überlegt, wieviele Feuerwehrleute in Ausübung ihres Dienstes in den Weltkriegen, besonders im zweiten, gestorben sind, und wieviele der Überlebenden dann im Nachgang doch wieder Uniform getragen haben und sich für die Allgemeinheit engagierten, indem sie die Feuerwehren wieder aufbauten, stellt sich schon die Frage, ob man denen nicht auch mal gedenken sollte. Und wenn es um das Bewußtsein dafür geht, dass so etwas in unserer Verantwortung nie wieder passieren darf, dann bin ich gerne mit dabei.

Aber hierzu steht meiner Meinung nach tatsächlich jedem seine eigene Meinung zu, die dann aber auch bitte von den anderen mit dem entsprechenden Respekt zur Kenntnis genommen wird. Nur weil ich also an den Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag teilnehme bin ich sicher noch lange kein Militarist - eher im Gegenteil!

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653509
Datum10.11.2010 12:2824250 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttWenn man mal überlegt, wieviele Feuerwehrleute in Ausübung ihres Dienstes in den Weltkriegen, besonders im zweiten, gestorben sind, und wieviele der Überlebenden dann im Nachgang doch wieder Uniform getragen haben und sich für die Allgemeinheit engagierten, indem sie die Feuerwehren wieder aufbauten, stellt sich schon die Frage, ob man denen nicht auch mal gedenken sollte.

Absolute Zustimmung. Ob das aber in dieser Form sein soll, muss jeder persönlich entscheiden.

Ich persönlich habe zu solchen Gedenktagen allgemein ein zwiespältiges Verhältnis. Auf der einen Seite finde ich es gut, ein solches Gedenken zu praktizieren. Auf der anderen Seite finde ich es albern und scheinheilig wenn viele Menschen den Rest des Jahres keinen Gedanken darüber verschwenden und sich vielleicht sogar Gegenteilig verhalten.

Geschrieben von Matthias OttAber hierzu steht meiner Meinung nach tatsächlich jedem seine eigene Meinung zu, die dann aber auch bitte von den anderen mit dem entsprechenden Respekt zur Kenntnis genommen wird. Nur weil ich also an den Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag teilnehme bin ich sicher noch lange kein Militarist - eher im Gegenteil!

Natürlich nicht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653510
Datum10.11.2010 12:2924312 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-Röben
Das liegt in der Hand des Veranstalters, bei uns ist das nicht die Gemeinde!


Mag sein. Ich denke mit dem Vergleich wird aber klar, worauf er hinaus will, oder?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen653513
Datum10.11.2010 12:5024335 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenGenau, der ist ja auch keine Einrichtung der Behörde, sondern wie du gesagt hast ein Verein!

Wenn die Feuerwehr als Teil einer Behörde an dieser Veranstaltung Teilnimmt (oder Teilnehmen muss), dann hätte ich gerne mal gewusst auf welcher Gesetzlichen Grundlage das geschieht. Für Hessen kann ich sagen das im HBKG nichts darüber steht.
Ich stehe auf dem Standpunkt das die Teilnahme am Volkstrauertag nichts mit den Pflichtaufgaben einer Feuerwehr zu tun hat und man die Teilnahme der Feuerwehr nur unter dem Aspekt der Brauchtumspflege sehen kann. Die Brauchtumspflege wird in aller Regel vom Feuerwehrverein wargenommen und der ist numal nicht "Teil einer Behörde" sondern ist genauso einzuordnen wie der Sport- Gesangs- oder Musikverein.

Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenWir nehmen hier auch teil, tragen dabei die Uniform und wegen der Witterung einen einheitlichen Parka. Helme tragen wir dazu nicht, es wird angetreten aber nicht streng stillgestanden!

So finde ich die Teilnahme des "Feuerwehrvereins" als angemessen und absolut ok.
Aber wenn man hier liest das es Feuerwehren gibt die für solche Versanstaltungen eine "erste Garnitur" bereithalten und ich z.b. auch Wehren kenne die extra Schwarze Helme für den Volkstrauertag haben, dann hat das für mich doch ein sehr Militärisches Geschmäckle.

gruß,
Frank


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen653519
Datum10.11.2010 13:2824252 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Stefan BrüningAuf der anderen Seite finde ich es albern und scheinheilig wenn viele Menschen den Rest des Jahres keinen Gedanken darüber verschwenden und sich vielleicht sogar Gegenteilig verhalten.

naja, aber genauso unklug ist es, pauschal zu vermuten dass Gedenk- udn Ehrentage (der Totensonntag gehört m.M.n. auch dazu, denn da kann man auch fragen, wer unter Jahr die Gräber der Angehörigen besucht, der Muttertag vielleicht auch, blabla...) nur der Kompensation des schlechten Gewissens dienen, weil man sich ja sonst nie mit dem Thema beschäftigt.

Gruß, otti


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen653520
Datum10.11.2010 13:3024408 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottnaja, aber genauso unklug ist es, pauschal zu vermuten dass Gedenk- udn Ehrentage (der Totensonntag gehört m.M.n. auch dazu, denn da kann man auch fragen, wer unter Jahr die Gräber der Angehörigen besucht, der Muttertag vielleicht auch, blabla...) nur der Kompensation des schlechten Gewissens dienen, weil man sich ja sonst nie mit dem Thema beschäftigt.


Das habe ich ja nicht gesagt. Ich persönlich kann mich durchaus mit sowas anfreunden - aber eben privat und ohne dienstlichen Zwang.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW653531
Datum10.11.2010 15:5524300 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEinige KatS-Behörden gehen halt davon aus, daß eine Mitwirkung im KatS nur gegeben ist wenn der Umfang (je nach Behörde) pro Jahr so 100-200 Stunden umfaßt. Grundsätzlich ist gegen diese Annahme nichts einzuwenden - wäre da nicht ein Problem: Teilweise erreichen andere (nicht verpflichtete) Helfer im KatS bei weitem nicht diese Stundenzahl pro Jahr - und keinen stört's!

Meine ich doch, die Stunden gelten für jeden, werden aber nur für die Freigestellten zum Problem... Sowas ähnliches geben die FwDVen ja auch her, und vielen stört's nicht ;-)


Grüße
Björn

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW653534
Datum10.11.2010 16:1724274 x gelesen
Ich bin in neun Jahren zwei oder dreimal (ich führe da kein Buch drüber) "vierstellig" geworden, aber nur weil wir einen Schulungsraum mit viel Eigenleistung an's Gerätehaus gebaut haben und ein Fahrzeug mit viel Eigenleistung umgebaut haben und "nebenbei" noch die Jugendarbeit angefallen ist.

In normalen Jahren liegt man wohl bei um 500 Stunden, und wenn ich zusammenrechne was man realstisch an reiner Übungs- und Ausbildungszeit zusammenbringt ist die Quote wirklich schlecht, da muß ich 200 Stunden anrechenbare Zeit schon als sehr gute Mitwirkung würdigen.


Grüße
Björn

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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern653544
Datum10.11.2010 18:1724256 x gelesen
Um Rumrechnerei gehts sicherlich nicht. Sondern es geht darum, das auch die freigestellten KatS-Helfer immer ihren Beitrag geleistet haben (wenn darauf Wert gelegt wurde!). Klar machen die KatS-Helfer bei einem solchen großen Kat-Einsatz einen kleinen Teil der Kräfte aus. Der eigentliche Wert dieser Kräfte liegt IMHO eher im kleineren. Aber hey - die KatS-Helfer heißen so, weil sie im K-Fall helfen - egal in welcher Stückzahl. Evtl. zählt auch mal jeder Einzelne bei einem Einsatz. Klar wäre der Hochwassereinsatz in Dessau (u.a. Bayerische Kräfte) nicht gekippt, gäbe es keine KatS-Helfer, denn hätte man man halt eben mehr andere Kräfte gehabt, oder !?


Es handelt sich um meine persönliche Meinung!

Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653610
Datum11.11.2010 08:3524129 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttWenn man mal überlegt, wieviele Feuerwehrleute in Ausübung ihres Dienstes in den Weltkriegen, besonders im zweiten, gestorben sind, und wieviele der Überlebenden dann im Nachgang doch wieder Uniform getragen haben und sich für die Allgemeinheit engagierten, indem sie die Feuerwehren wieder aufbauten, stellt sich schon die Frage, ob man denen nicht auch mal gedenken sollte. Und wenn es um das Bewußtsein dafür geht, dass so etwas in unserer Verantwortung nie wieder passieren darf, dann bin ich gerne mit dabei.

Sicherlich ein guter Ansatz. Besser als "war schon immer so" oder "da kann man auch den Feuerwehrleuten gedenken die nach dem Krieg im Einsatz umgekommen sind".

Stelle ich die Teilnahme auf so ein hohes Niveau dann muss ich :

- sicherstellen das jeder weiß um was es geht -> Pol Bildung
- sicherstellen das das was die Feuerwehr da veranstaltet ein verdammt gutes Bild abgibt -> Formaldienst -> Zeitproblem


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen653615
Datum11.11.2010 09:0424032 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian BeschStelle ich die Teilnahme auf so ein hohes Niveau dann muss ich :

- sicherstellen das jeder weiß um was es geht -> Pol Bildung
- sicherstellen das das was die Feuerwehr da veranstaltet ein verdammt gutes Bild abgibt -> Formaldienst -> Zeitproblem


nö, wieso? Es ging doch darum, ob die Feuerwehr, in welcher Form jetzt auch immer, überhaupt da teilenhmen muss/darf/kann/soll. Und ich wollte nun ausdrücken, dass zumindest ich persönlich das aus den o.g. Gründen (u.a.) tue. Warum andere dort hingehen musst du sie schon selbst fragen.

Aber ähnlich wie hier teile ich jedem, der das wissen will, auch gerne meine Meinung dazu mit. Und bei unseren Besuchen am Volkstrauertag, wenn wir zusammen mit vielen anderen Bürgern, vor dem auf unserem Friedhof befindlichen Denkmal stehen, dann ist das Thema - auch weil gerade die Geschichte unserer (und vieler anderer) Feuerwehren zu beginn recht stark durch den Nationalsozialismus und den Krieg beeinflusst worden ist. Das wird jedem klar, der die Chronik liest und mal die Tafel der immerhin hohen zweistelligen an Gefallenen mal mit der Liste der Feuerwehrmitglieder vor dem Krieg vergleicht. Und wenn man sich dann mal überlegt, wie schwer es für die restlichen Überlebenden gewesen sein muss, ihren privaten Schrebenhaufen (Vater, Bruder, Kinder tot, vielleicht selbst nicht ganz ohne Trauma, Wirtschaft am Boden...) zu kitten und dann auch noch eine Feuerwehr wieder aufzurichten, dann gehört da Respekt dazu.

Ähnlich sehe ich das übrigens auch bei den ganzen Vereinen. Wie in vielen Orten wurden hier bei uns Turn- und Sportverein, die traditionell seit 18nochwas einzelne Vereine waren, zwangsvereinigt. Auch hier gab es zahlreiche Gefallene, auch unter den Funktionären. Trotzdem wurde nach dem Krieg weiter gemacht, in den fünfzigern sogar eine Turnhalle neu gebaut (wo dann später viele Dorffeste, die Kerb und und und stattfanden) und den Leuten so etwas geboten, um wieder in einen geregelten Alltag zu finden.

Und mal unabhängig von dem, was vor mehr als 60 Jahren passiert ist, aber auch unser Leben bis heute nachhaltig beeinflusst, kann man die Gelegenheit nutzen auch einmal zu reflektieren was heute passiert. Bewaffnete Konflikte sind, trotz der Lehre die zig Millionen Tote im letzten Jahrhundert für die ganze Welt gewesen sein sollten, noch immer realität. Und noch immer müssen Soldaten und Zivilisten deswegen ihr Leben lassen. Auch ethnische Konflikte sind, trotz zunehmender Globalisierung, nicht aus der Welt.

Warum müssen wir uns also jedes Jahr rechtfertigen, wenn wir uns dessen einmal im Jahr ganz deutlich bewußt machen, und dafür vor das eindrucksvollste Mahnmal für die Schrecken des Krieges gehen, dass wir in Deutschland in fast jedem (!) Ort haben? Wenn dazu jemand Uniform tragen will oder wenn der Gesangverein "Ich hatte einen Kameraden" anstimmt, und jemand dazu die Kopfbedeckung abnimmt, warum müssen wir dann gleich über unpassenden Militarismus jammern oder die formal korrekte Handhaltung beim Mütze absetzen einfordern? Haben wir angesichts des eigentlichen Sinnes dieses Gedenktages nicht andere als formelle Probleme?

Gruß, Matthias


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 653616
Datum11.11.2010 09:0824075 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttWarum müssen wir uns also jedes Jahr rechtfertigen, wenn wir uns dessen einmal im Jahr ganz deutlich bewußt machen, und dafür vor das eindrucksvollste Mahnmal für die Schrecken des Krieges gehen, dass wir in Deutschland in fast jedem (!) Ort haben? Wenn dazu jemand Uniform tragen will oder wenn der Gesangverein "Ich hatte einen Kameraden" anstimmt, und jemand dazu die Kopfbedeckung abnimmt, warum müssen wir dann gleich über unpassenden Militarismus jammern oder die formal korrekte Handhaltung beim Mütze absetzen einfordern?

Ähm Stop..

Es geht hier um 2 Dinge.

Einmal die Teilnahme der Feuerwehr an der Veranstaltung im Publikum -> kann ich, insbesondere mit deiner Argumentation gut leben

Und zum andern um die Ausschmückung der Veranstaltung durch FA (Fahnen, Fackeln usw) weil die so hübsche Uniformen haben, in dem hier vorliegenden Fall sogar mittels "Zwang" weil es nicht genug Freiwillige gab -> geht gar nicht


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen653631
Datum11.11.2010 11:3824036 x gelesen
Bei diesem Tag geht es auch um die an der Front gefallenen und vermissten Feuerwehrleute, sowie um das Gedenken an die bei Einsätzen in den verheerenden Feuerstürmen der Bombenangriffe in deutschen Städten ums Leben gekommenen Feuerwehrkameraden, eigentlich sollte es für Feuerwehrangehörige selbstverständlich sein daran teilzunehmen.

Der Tag heißt ja auch nicht mehr Heldengedenktag wie früher sondern eben Volkstrauertag und soll dazu beitragen, dass so etwas nicht mehr vorkommt.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen653638
Datum11.11.2010 12:1824125 x gelesen
Außerdem verbietet es niemand an diesem Tag auch alle anderen miteinzubeziehen die im Dienst außerhalb der beiden Weltkriege ums Leben gekommen sind. Und dafür sollte man 2h im Jahr von seiner Freizeit opfern können.


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen653872
Datum12.11.2010 19:0124100 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlIch habe jetzt über 1000 Stunden , das kommt aber auch zustande das wir so Aktionen haben wie den Brückenbau, da sind alleine letztes Wochenende an 2 Tagen 31 Stunden hinzugekommen

Das finde ich jetzt echt interessant. Am Arbeitsplatz trage ich die Verantwortung dafür, dass niemand (!) länger als zwölf Stunden arbeitet. Wenn ich jetzt lese, dass man im THW beim Brückenrückbau (von meinem Verständnis her nichts, was dringend ist) pro Tag 15,5 Stunden arbeitet, dann schlage ich dringend eine Umorganisation des Dienstbetriebes vor. Falls es nach einer Dienstzeit von mehr als 12 Stunden zu einem Arbeitsunfall kommt, wird das bestimmt ein sehr interessanter Schriftverkehr.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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 07.11.2010 19:40 Stef7an 7K., Volkmarsen
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