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ThemaFeuerwehrführerschein NDS - Auch für HA Rettungsdienstpersonal?16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen654345
Datum16.11.2010 18:036493 x gelesen
Hallo,
wenn man sich den Text des Erlasses durchliest, steht da nichts davon, das man nicht auch hauptamtliches Personal mit diesem Führerschein ausstatten darf. Lese ich das so richtig, oder ist da ein (Denk)Fehler?

Gruß
Heinrich


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW654364
Datum16.11.2010 19:424742 x gelesen
Geschrieben von Heinrich Brinkmannwenn man sich den Text des Erlasses durchliest, steht da nichts davon, das man nicht auch hauptamtliches Personal mit diesem Führerschein ausstatten darf. Lese ich das so richtig, oder ist da ein (Denk)Fehler?

ich denke Du hast recht...

Was gilt im übrigen für jemanden der bei einer BF ist, nebenbei bei einer FF. Der darf bei seiner FF den Fw-Führerschein machen/nutzen, darf der dann auch bei der BF RTW damit fahren, oder muss er für den Zweck einen C1 machen - und wie erklärt man das ihm bzw. seinen Kollegen bzw. denen die das einteilen sollen, wer was darf - oder eben nicht...?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen654379
Datum16.11.2010 21:004652 x gelesen
Moin,

Geschrieben von IM Nds
Die Einweisung muss aus Gründen der Fahrsicherheit durchgeführt werden. sie erfolgt durch eine Begleiterin oder einen Begleiter im Fahrzeug. Die Begleiterin oder der Begleiter ist Führerin oder Führer des Fahrzeuges


Aaah ja. Wenn der gerade 19 gewordene Fw-FS-Anwärter also beim Bremsen im Schnee das LF8 Bj '72 mit 1992er Sommerreifen wie seinen winterbereiften ABS&ESP-Polo einschätzt und die Omma vom Zebrastreifen schiebt, kriegt der Beifahrer ohne jede Eingriffsmöglichkeit zu haben auf den Deckel?!


Gruß,
Thorben


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW654386
Datum16.11.2010 21:454615 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Thorben GruhlAaah ja. Wenn der gerade 19 gewordene Fw-FS-Anwärter also beim Bremsen im Schnee das LF8 Bj '72 mit 1992er Sommerreifen wie seinen winterbereiften ABS&ESP-Polo einschätzt und die Omma vom Zebrastreifen schiebt, kriegt der Beifahrer ohne jede Eingriffsmöglichkeit zu haben auf den Deckel?!

Bestraft wird er für das, was er falsch macht.

Da er keine Doppelpedale hat, kann er für das nicht-Bremsen auch nicht bestraft werden.

Hat er aber den Fahrer vorher nicht zu mäßiger Geschwindigkeit und frühzeitigem Bremsen aufgefordert, dann kann er dafür auch bestraft werden. Und das ist auch gut so. Dieser Verantwortung sollte er sich dann auch bewusst sein, bevor er so einen Posten übernimmt.

Gruß,
Henning

P.S.: 1972er LF8 mit nicht mehr als 4,75 Tonnen zGM?! Vermutlich sind in deinem Szenario beide im Zusammenhang mit Fahren ohne Fahrerlaubnis dran, und der Kommandant (SB) noch gleich mit...


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW654388
Datum16.11.2010 21:564573 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch1972er LF8 mit nicht mehr als 4,75 Tonnen zGM?!

MB 408 sollte ungefähr da gelegen haben....
Ja, gabs ganz viele von....

jepp, Beweis:
http://www.ff-taucha.de/03c1989a591023504/03c1989ada10a282c/index.html


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin654390
Datum16.11.2010 22:044576 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Henning Koch
Bestraft wird er für das, was er falsch macht.

Da er keine Doppelpedale hat, kann er für das nicht-Bremsen auch nicht bestraft werden.

Das klingt für den juristischen Laien aber im Erlass durchaus anders. Ist er 'Führer des Kraftfahrzeugs' trägt er die Schuld, der ohne die entsprechende Fahrerlaubnis neben ihm kann die ja gar nicht haben?! Die Sonderfahrerlaubnis hat er ja erst nach der Fahrt...

Geschrieben von Henning KochHat er aber den Fahrer vorher nicht zu mäßiger Geschwindigkeit und frühzeitigem Bremsen aufgefordert, dann kann er dafür auch bestraft werden. Und das ist auch gut so.
Obs wirklich so ist, s.o.!

Geschrieben von Henning KochDieser Verantwortung sollte er sich dann auch bewusst sein, bevor er so einen Posten übernimmt.

Das trifft ebenso für wieviele andere Bereiche der Feuerwehr zu und wir wissen, dass dem nachweislich nicht so ist?

Gruß
Sebastian


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW654392
Datum16.11.2010 22:104524 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoMB 408 sollte ungefähr da gelegen haben....

man lernt nie aus.

Ich hätte solche Autos (ohne die Typenbezeichnung zu kennen) für glatt eine Tonne schwerer gehalten!

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW654393
Datum16.11.2010 22:124573 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch hätte solche Autos (ohne die Typenbezeichnung zu kennen) für glatt eine Tonne schwerer gehalten!

gabs auch, 508, 608 usw...

Du weißt ja, Motto der Feuerwehr ist: Schwerer geht immer... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen654394
Datum16.11.2010 22:144521 x gelesen
Frag doch einen Richter deines Vertrauens. :-(

Bis 7,49 soll evtl.das gleiche kommen. Ich hab in Celle vor 3 Wochen nur mit dem Kopf auf mein Schreibbrett gehauen (ohne Schäden).


MkG
Thomas

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW654395
Datum16.11.2010 22:154435 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning Koch"Ich hätte solche Autos (ohne die Typenbezeichnung zu kennen) für glatt eine Tonne schwerer gehalten!"

gabs auch, 508, 608 usw...

Du weißt ja, Motto der Feuerwehr ist: Schwerer geht immer.


Gab es eigentlich damals LF 8 schwerer 9,o to ?
also größer MB 911 (und vergleichbare) ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW654396
Datum16.11.2010 22:184337 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian RakDas klingt für den juristischen Laien aber im Erlass durchaus anders. Ist er 'Führer des Kraftfahrzeugs' trägt er die Schuld, der ohne die entsprechende Fahrerlaubnis neben ihm kann die ja gar nicht haben?!

Das kommt auf deine Definition von "Schuld" an.

Moralisch gesehen ist es bestimmt ein Problem, wenn er daneben sitzt und nichts (mehr) tun kann. Damit muss er erstmal klarkommen, und da kann ihm die Rechtslage bestimmt nicht helfen.

Straf-/OWi-rechtlich gesehen wird er aber nicht für das bestraft was passiert, sondern für das, was er getan oder unterlassen hat. Siehe mein Vorposting.

Haftungsrechtlich ist er erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (mit) im Boot.

Wer aber fährt und zu spät bremst oder die Vorfahrt nicht beachtet, der kann dafür bestraft werden. Die Verkehrsregeln kennt er als Inhaber einer Fahrerlaubnis ja.

Gruß,
Henning


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen654401
Datum16.11.2010 22:384454 x gelesen
Geschrieben von Thomas Glauer
nur mit dem Kopf auf mein Schreibbrett gehauen (ohne Schäden).
ohne Schäden am Kopf oder ohne Schäden am Schreibbrett?!:-)

SCNR


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP654408
Datum17.11.2010 08:144314 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino gabs auch, 508, 608 usw...Auch schon in der 4xxer Reihe. Wir haben einen 409 von 1981 mit 5,2to.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen654514
Datum17.11.2010 14:464086 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemannohne Schäden am Kopf oder ohne Schäden am Schreibbrett?!:-)

Holz auf Holz tut sich nichts. :-)


MkG
Thomas

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen654524
Datum17.11.2010 15:224855 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Heinrich Brinkmann:
wenn man sich den Text des Erlasses durchliest, steht da nichts davon, das man nicht auch hauptamtliches Personal mit diesem Führerschein ausstatten darf.
Da steht nicht nur nichts davon, daß man HA nicht mit der Fahrerlaubnis ausstatten dürfte, sondern es steht ganz im Gegenteil sogar ausdrücklich da, daß man sie ausstatten darf!

Vier mal Nennung der "anerkannten Rettungsdienste" über nur rund 20 Zeilen, direkt folgend genaue Begriffsbestimmung:

Als „anerkannte Rettungsdienste“ gelten
• die Rettungsdiensteinheiten der kommunalen Träger nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG,
• die nach § 5 NRettDG Beauftragten [...]


Genau damit ist das hauptamtliche Personal gemeint.

Wurde hier übrigens auch schon vereinzelt Gebrauch von gemacht (hatte mich zunächst auch etwas gewundert) - was gegebenenfalls allerdings auch nicht viel Sinn macht, weil RTW der 5 t -Klasse gefahren werden. Bei den 3,8 t Fahrzeugen (z.B. aktuelle Sprinter) greift die Regelung aber.


Gruß

Daniel


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen654534
Datum17.11.2010 16:374071 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffGab es eigentlich damals LF 8 schwerer 9,o to ?
also größer MB 911 (und vergleichbare) ?


Das glaube ich nicht, denn es wurde sich damals mehr an die Norm gehalten und außerdem lag das LF 16 ja bei 10t.

Gruß
Heinrich


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 16.11.2010 18:03 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 16.11.2010 19:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.11.2010 21:00 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 16.11.2010 21:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2010 21:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.11.2010 22:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2010 22:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.11.2010 22:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 17.11.2010 16:37 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.11.2010 08:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.11.2010 22:04 Seba7sti7an 7R., Berlin
 16.11.2010 22:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.11.2010 22:14 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 16.11.2010 22:38 Lars7 T.7, Oerel
 17.11.2010 14:46 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 17.11.2010 15:22 Dani7el 7R., Peine
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