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ThemaWinterreifenpflicht43 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Ausnahme für Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polize
  •  
    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland655804
    Datum26.11.2010 16:2519776 x gelesen
    Hallo Forum,

    nach dem heute der Bundesrat der Pflicht zugestimmt hat, dass Fahrzeuge mit Wintertauglichen Reifen ausgestattet sein müssen, habe ich vorhin mal bei uns die Fahrzeuge betrachtet. Denn selbst LKW müssen laut Radioberichten von SWR3 mit entsprechenden Reifen auf mindestens der Antriebsachse ausgestattet sein.
    Bei uns sieht es so aus, die PKW und MTW haben entsprechende Reifen die LKW nicht. Diese haben alle Geländeprofil.

    Wir würdet ihr als Fahres das jetzt handhaben ? Fahrt ihr mit den Reifen und riskiert 40,-€ und einen Punkt in Flensburg, oder lehnt ihr es ab in der Zeit mit den Fahrzeugen zu fahren ???

    Gruß Philip


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 655805
    Datum26.11.2010 16:3716367 x gelesen
    Hallo!

    Ich schließ mich Deiner Frage an und setze noch einen drauf.

    Wie sieht es jetzt mit "Ganzjahresreifen" aus?

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Suche folgende Reservistenkrüge:

    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken /
    1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim /
    2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.
    2. Trainbataillon Germersheim / 2. Jägerbataillon Aschaffenburg


    Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg655806
    Datum26.11.2010 16:4116214 x gelesen
    hallo,

    und noch ne Frage:

    wie ist jetzt eigentlich ein "Winterreifen" rechtlich sicher definiert?

    Da gabs doch auch Diskusissonen. Ist das jetzt geklärt?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW655809
    Datum26.11.2010 17:0016117 x gelesen
    Einfach zu unterscheiden!

    Alle Winterreifen haben das M+S Symbol auf der Karkasse!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW655810
    Datum26.11.2010 17:0116005 x gelesen
    Wenn der Ganzjahresreifen das M+S Symbol hat, dann gilt er als Winterreifen. Das hat er in der Regel auch, da er sich sonst nicht Ganzjahresreifen nennen dürfte.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW655811
    Datum26.11.2010 17:0415886 x gelesen
    Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind.

    Eine nützliche Information stellt die zusätzliche Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" (zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung) dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Sie ist aber nicht zwingend notwendig. Die M+S-Kennzeichnung genügt, um einen Reifen als Winterreifen oder Ganzjahresreifen kenntlich zu machen.


    Wobei mir die Definition der Rechtsvorschrift immer noch nicht bestimmt genug ist und dem Bestimmtheitsgrundsatz m. E. nicht genügt. Bin mal gespannt, wann der Erste dagegen klagt und Recht bekommt.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorMark8us 8B., Schwerin / Mecklenburg-Vorpommern655812
    Datum26.11.2010 17:1015723 x gelesen
    Stern
    Ganz informativer Beitrag bei Stern.de


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655814
    Datum26.11.2010 17:2015522 x gelesen
    Geschrieben von Philip Koch
    Wir würdet ihr als Fahres das jetzt handhaben ? Fahrt ihr mit den Reifen und riskiert 40,-€ und einen Punkt in Flensburg, oder lehnt ihr es ab in der Zeit mit den Fahrzeugen zu fahren ???


    Wenn sich das rumspricht gibt es Ausnahmen Vgl. Umweltzone.
    Denn im Gegensatz zum Bürger kann das keine "Amt" bezahlen!


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg655817
    Datum26.11.2010 17:3615433 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeWenn sich das rumspricht gibt es Ausnahmen Vgl. Umweltzone.
    Denn im Gegensatz zum Bürger kann das keine "Amt" bezahlen!


    Hallo,

    vielleicht gibt es bald eine Verordnung "Feuerwehrreifen", weil für Feuerwehrfahrzeuge die witterungsbedingten, physikalischen Voraussetzungen nicht gelten, der DFV mit Kachelmann einen Exklusivvertrag für Einsatzfahrten abschließt, es bislang ja keine Probleme gab und man so das Ehrenamt belohnt.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen655820
    Datum26.11.2010 17:4215567 x gelesen
    Das es auch Sommerreifen aus chinesischer Herstellung mit M+S Kennzeichnung gibt, scheint den Gesetzesmachern nicht bewußt zu sein.


    Grüße
    Jens

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW655821
    Datum26.11.2010 17:4417423 x gelesen
    Geschrieben von Philip KochWir würdet ihr als Fahres das jetzt handhaben ? Fahrt ihr mit den Reifen und riskiert 40,-€ und einen Punkt in Flensburg, oder lehnt ihr es ab in der Zeit mit den Fahrzeugen zu fahren ???

    hab mehrfach zu veröffentlicht, vgl. aktueller Bericht in der 112.

    Der Witterung angepasste Bereifung - oder Winterreifenpflicht für Einsatzfahrzeuge?

    Zum 01.05.2006 wurde nach längerer Diskussion und sehr schlechten Erfahrungen aller Verkehrsteilnehmer und der Verkehrsdienste mit zahlreichen KFZ mit völlig ungeeigneter Bereifung im Winter der § 2 Abs. 3a der StVO geändert:
    „(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“

    Zuwiderhandlungen wurden nach den Bußgeldvorschriften mit 20 Euro bestraft, bei Behinderung des Verkehrs mit 40 Euro, dazu gibt es dann noch einen Punkt in Flensburg. (Hinweis: In der Diskussion befindet sich im Zuge der notwendigen Neuregelung im Herbst 2010 ungefähr eine Verdopplung der Geldstrafen!) Schwerer wiegt jedoch ggf. das Haftungsproblem für den Halter von Fahrzeugen UND deren Fahrern, wenn die Gerichte hier u.a. grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nach einem durch falsche Reifen mit verursachtem Unfall annehmen können und in der Folge straf- und zivilrechtliche Prozesse geführt werden.

    Unabhängig davon, dass die bisherige Regelung durch die Rechtssprechung mittlerweile als aufgehoben gelten kann, vgl. OLG Oldenburg 9.7.2010, 2 SsRs 220/09 StVO (Vorschrift zur an die Wetterverhältnisse angepassten Bereifung ist verfassungswidrig) und eine Neufassung durch den Gesetzgeber in Arbeit ist, ist weiter zu beachten:
    1. Durch diese Entscheidung wird nicht in Frage gestellt, dass bei winterlichen Temperaturen, vor allem aber bei Schnee und Eis, M+S Reifen oder Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden sollten, um Unfälle möglichst zu vermeiden. Wer sich anders verhält, riskiert nicht nur haftungs- und versicherungsrechtliche Nachteile, ihm droht darüber hinaus - vor allem wenn andere bei einem Verkehrsunfall verletzt werden - weiter die Verfolgung wegen einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit, ggf. auch disziplinarrechtlich.
    2. Alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen müssen ihren Einsatz erfüllen können, soweit möglich unabhängig davon, welches Wetter bzw. welche Straßenverhältnisse gerade herrschen.

    In der Konsequenz dieser Einschätzung ergeben sich hier folgende Fragen:

    - Sind S+G- bzw. All-Terrain-Reifen oder gar reine Geländereifen auch der "Witterung angepasste Bereifung" (z.B. auf single-bereiften Einsatzfahrzeugen der LKW-Klasse, aber auch auf richtigen „Geländewagen“)?

    Abb. 1.a: Geländereifen auf einem „richtigen“ Geländewagen werden für die Traktion im Gelände inklusive ihrer speziellen Eigenschaften (u.a. selbst reinigende Profile) benötigt. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)

    Abb. 1.b: Winterliche Straßenverhältnisse erfordern die richtigen Reifen und ggf. Ketten. (Foto: Feuerwehr Düsseldorf)

    - Was ist mit den Sonderfahrzeugen für die es ggf. noch nicht einmal passende Winter- oder M+S-Reifen gibt?

    Abb. 2.a: Echte Geländebereifung an einem MB U 5000 als hoch geländegängiges TLF 20/30-W. (Foto: Cimolino)

    Abb. 2.b: Geländebereifung besitzt selbstreinigende Eigenschaften. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)]

    - Wenn nicht, was zumindest für „Geländewagen“ (SUV , SAV o.ä.) von Brigdestone, 2006, bezweifelt wird, was soll ein Winterreifen im Einsatz, wenn der im Gelände (z.B. beim Schläuche verlegen über eine angefrorene Wiese zum Bauernhofbrand) u.U. sofort zuschmiert und dann „Ende im Gelände“ ist?

    Abb. 3: „Mehrzweckreifen“ sind bei echtem Geländeeinsatz sehr schnell überfordert. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)

    - Was ist konkret die "den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung", wenn im Winter morgens -10 °C herrscht, dann ein Föneinbruch mit +10 °C eintritt und abends ein Kaltluftstrom nach Regen für überfrierende Nässe oder gar Spiegeleis sorg? (1. Winterreifen? 2. Sommerreifen? 3. Spikes? - Letzteres wäre aber ohne eine der seltenen Ausnahmegenehmigungen sogar in Deutschland zwar die einzige geeignete Bereifung, aber leider auch verboten!)
    - Wer kann dies (für die Gefahrenabwehr und ihre Besonderheiten) sauber regeln? (Nach Auffassung des Autors wäre dazu eine eindeutige Stellungnahme eines der übergeordneten Fachgremien erforderlich, z.B. FUK, AK Technik AGBF oder DFV oder Ref. 6 der vfdb.)
    - Was sind Aussagen von Reifenherstellern als „Fachleuten“ wert, wenn diese sich teilweise widersprechen oder gar falsch sind bzw. rein verkaufstaktischen Argumenten folgen?
    - Welche Reifen sind überhaupt in welchen Bereichen als „geeignet“ anzusehen? (Lenkreifen, Traktionsreifen, Reifen auf Lift- oder Nach- bzw. Vorlauflenkachsen, Reifen an Anhängern haben jeweils andere Aufgaben, müssen aber im Falle einer Bremsung auch „wirken“ können…)

    Klar ist bisher lediglich folgendes:

    Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Winterreifenpflicht!

    Ungeeignet für den Einsatz im Winter sind nach herrschender Vorschriftenlage, Rechtsprechung und Fachmeinung:
    - Sommerreifen
    - (egal welche!) Reifen mit zu geringem Profil (< 4 mm )
    - überalterte und damit zu harte oder brüchige Reifen (sollten nach spätestens 5 - 8, müssen nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden, vgl. FUK-Nord, Sicherheitsbrief Nr. 18!)!


    Ganzjahresreifen und Winterreifen

    Was sind nun aber geeignete Ganzjahres- oder Winterreifen?

    Die E DIN 14502-2 empfiehlt in Ergänzung zur DIN EN 1846 im Abschnitt 4.1.3 bisher z.B. auf den angetriebenen Achsen eine Bereifung mindestens ähnlich einer M+S-Bereifung.

    Praktisch gesehen ist die Bezeichnung „M+S“ allerdings eine nicht geschützte und nicht kontrollierte Kennzeichnungsvariante für Reifen mit (v.a.) gröberem Profil als reine Sommerreifen.

    Echte Ganzjahres- bzw. Winterreifen verfügen nicht nur über ein anderes Profil (speziell für Schnee, Eis, bzw. Schneematsch), sondern im PKW-Bereich v.a. auch über eine andere (auch bei niedrigen Temperaturen weiche) Gummimischung als Sommerreifen, einige LKW-Hersteller verwenden dagegen für alle LKW-Reifen in Mitteleuropa die gleichen Gummimischungen, die auch ausreichend „weich“ für die üblichen winterlichen Straßenverhältnisse sind. Echte Ganzjahres- bzw. Winterreifen bieten daher bei Temperaturen unterhalb etwa +7°C einen kürzeren Bremsweg, eine bessere Traktion und Spurstabilität sowohl auf nasser als auch auf trockener Fahrbahn.

    Ganzjahresreifen sind in der Mischung etwas härter als Winterreifen, aber immer noch weicher als reine Sommerreifen.

    Winterreifen sind für Einsatzbereiche mit relativ hohen Temperaturen nicht so gut geeignet, weil dann die Gummimischung zu weich wird. Dadurch sinkt die Haftung bei steigendem Verschleiß. Das ist v.a. ein Problem für Spediteure die z.B. von Hamburg über die Alpen bis in die Türkei oder nach Süditalien fahren müssen.

    Beim Einsatz von M+S-Reifen ist § 36 der StVZO zu beachten:
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die M+S (Matsch- und Schneebereifung) muss im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben sein, außer wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten werden kann.


    LKW-Reifen

    Für LKW gibt es im Gegensatz zu PKW, Geländewagen oder Transportern Unterschiede in Lenk- und Traktionsreifen sowie Reifen für spezielle Anwendungsbereiche wie zusätzliche Lenkachsen oder Anhänger. Eine „M+S“-Kennung war bisher eher unüblich, weil v.a. für die PKW gedacht. Nicht alles an Reifen(profilen/mischungen) ist für alle Fahrzeuge von jedem Hersteller lieferbar! Insbesondere im Allradbereich (z.B. (H)LF, TLF, RW) und bei singlebereiften Sonderfahrzeugen gibt es nicht unbedingt geeignete bzw. als solche gekennzeichnete „Winterreifen“ oder auch nur M+S-Reifen, insbesondere bei der Reifengröße 10 R 22,5 scheint es große Lieferprobleme für die Bedienung Allrad (also gewisse Geländeeignung) und M+S zu geben.
    Dazu kommen offensichtlich äußerst widersprüchliche Aussagen der Reifenhersteller (auch gegenüber Fahrgestellherstellern!), was wofür geeignet und damit auch zugelassen ist. Einige Hersteller (z.B. Michelin) bieten nähere Informationen zur Eignung bestimmter Reifen ihres Angebotes als „angepasste Bereifung“ auf Ihrer Homepage.

    Abb. 4: Auf vielen Allrad-Fahrzeugen der 12/14-Tonnen Klasse werden Reifen der Größe 10 R 22,5 verwendet. Für diese Bereifung gab und gibt es offensichtlich erhebliche Probleme, überhaupt an „M+S-gekennzeichnete“ Reifen zu kommen. (Foto: FF Pfarrkirchen)

    Abb. 5: Reifen an Lenkachsen (hier Vorderachse und Nachlauflenkachse an einem vierachsigen TM der Fw Dortmund!) benötigen ggf. eine andere Profilierung als Traktionsreifen. (Foto: Tampier, Dortmund)

    Interessanterweise schreibt sogar der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in seiner Broschüre „Sicher durch den Winter“ nichts über Winterreifen, sehr wohl aber über Schneeketten und v.a. das Problem der Schneelasten auf den Fahrzeugdächern .
    Versuche des ADAC und der Dekra mit dem SWR haben bereits Anfang 2006 ergeben, dass es auf glatter Fahrbahn selbst mit einem neuen Ganzjahresprofil beim Anfahren von voll beladenen LKW zu großen Problemen kommt, nur beim Bremsen ergab sich ein besseres Abschneiden. Dies stellt die Bedeutung von Anfahrhilfen (Schleuderketten), noch mehr aber von geeigneten und rechtzeitig aufgezogenen Schneeketten bei LKW heraus.
    Das österreichische Verkehrsminister äußert analog am 09.12.2005, mitten im harten Winter 2005, zu dem Thema u.a., dass die weitere Diskussionen auch zeigen werde, ob es sinnvoll sei, etwa nur die Antriebsräder der Schwerfahrzeuge mit Winterreifen auszustatten. Die Notwendigkeit der beiden Maßnahmen - Winterreifenpflicht und Schneekettenmitführpflicht während der Wintermonate - blieben aber unbestritten und müssten durchgesetzt werden.


    Hinweise des Verfassers:
    - Lassen Sie sich ggf. von Ihrem Reifen- bzw. Fahrgestellhersteller geeignete Ganzjahresreifentypen mit der für Sie notwendigen Profilierung nennen bzw. auch weiterhin (v.a. aus haftungsrechtlicher Sicht) bescheinigen, dass es diese für diesen Einsatzzweck oder die Belastung gar nicht gibt, bzw. dass der Reifen trotz ggf. fehlender Kennzeichnung mit einer Schneeflocke oder „M+S“ ein auch für winterliche Straßenverhältnisse geeignete („angepasste“) Bereifung ist. Damit sind Sie rechtlich - und auch praktisch - auf der richtigen Seite.
    - Achten Sie bei LKW ggf. auf die Problematik von Lenk- und Traktionsreifen! (Dies betrifft v.a. LKW mit Straßenantrieb!)
    - Führen Sie in der Wintersaison grundsätzlich Schneeketten auf den Einsatzfahrzeugen mit - oder halten Sie diese mindestens an deren Standorten in ausreichender Zahl vor. Allradfahrzeuge sollten dabei auch Ketten für die Vorderachse (= Lenkachse!) nutzen können.
    - Anfahrhilfen (Schleuderketten) sind für den Anfahrbereich und geringere Schneehöhen gut geeignet, aber KEIN Ersatz für Schneeketten. Sie sind darüber hinaus für LKW die in schwerem Gelände eingesetzt werden sollen ungeeignet, da die Aufhängungen in den Fahrspuren mit hoher Wahrscheinlichkeit beschädigt werden.

    Abb. 6: Schleuderketten hier an einem RTW. (Foto: Cimolino)

    Abb. 7.a: Schneeketten wirken auf Schnee und Eis (Foto: Kögler, Ottendorf) sowie
    Abb. 7.b: auch im Gelände als zuverlässige Traktionshilfen. Ihre Anwendung muss jedoch geübt werden und sie müssen verfügbar sein und sie müssen auf den Fahrzeugen nutzbar sein! (Foto: Spikowski, Düsseldorf)


    Ausführlichere Informationen zum Thema Reifen und Anfahrhilfen bzw. Ketten für Einsatzfahrzeuge finden Sie in
    Cimolino/Zawadke (Hrsg.): Einsatzfahrzeuge, Technik, 2005.


    Winterreifen- bzw. -profilübersichten (Achtung: v.a. für PKW, Geländewagen und Transporter!) gibt es immer wieder (i.d.R. jährlich aktualisiert) in den einschlägigen Fachzeitschriften sowie z.B bei den Reifenherstellern.


    Literaturhinweise:
    AGBF und LFV NW - Ausschuß Technik: Empfehlung für witterungsangepasste Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen vom 30.10.06
    BGL e.V.: http://www.bgl-ev.de/images/downloads/initiativen/sicher_schnee.pdf
    Bridgestone: A/T-Reifen im Winter?, in: OFF ROAD 11/06, OFF ROAD Verlag AG, Ottobrunn, 2006
    Cimolino, Ulrich und Zawadke, Thomas (Hrsg.): Einsatzfahrzeuge - Technik, Reihe Einsatzpraxis, ecomed Verlag, Landsberg, 2005
    Cimolino, Ulrich und Zawadke, Thomas (Hrsg.): Einsatzfahrzeuge - Typen, Reihe Einsatzpraxis, ecomed Verlag, Landsberg, 2006
    FUK-Nord: Der Sicherheitsbrief Nr. 18
    Hessisches Ministerium des Innern und Sport (HMdI): Auswahl geeigneter Reifen für Feuerwehrfahrzeuge, V 12 – 65b 02/07 (Bereifung) v. 16. November 2006, Wiesbaden, 2006
    OLG Oldenburg: PM vom 12.7.2010
    Österreichisches Verkehrsministerium: www.bmvit.gv.at/presse/aktuell/nvm/2005/12OTS0145.html
    Partsch, Roland: Was heißt schon geeignet?, in: OFF ROAD 11/06, OFF ROAD Verlag AG, Ottobrunn, 2006
    Rosenberger, Thomas: Reifen, Regeln und Risiken, in: lastauto omnibus 11/06, Euro Transport Media, Stuttgart, 2006
    SWR: http://www.swr.de/rasthaus/archiv/2006/01/28/beitrag1.html
    Die WELT vom 19.10.2006: Chaos um die Winterreifenpflicht?



    Verfasser:
    Ulrich Cimolino
    Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik
    Städt. Branddirektor
    Abteilungsleiter Technik
    Feuerwehr Düsseldorf

    Stand: 28.10.2010


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen655824
    Datum26.11.2010 18:0115418 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jens Rugen Das es auch Sommerreifen aus chinesischer Herstellung mit M+S Kennzeichnung gibt, scheint den Gesetzesmachern nicht bewußt zu sein.

    Tja, dämliche Idee, die Kennzeichnung vorzuschreiben, aber die symbolik nicht irgendwie zu schptzen. Folglich kann man nur draus schließen, keine M+S-Kennzeichnung = kein winterreifen, umgekehrt gilt aber nicht...


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    AutorPete8r M8., Wien / Wien655826
    Datum26.11.2010 18:0715411 x gelesen
    Ist der finale Text schon veröffentlicht? Auf Medienberichte würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

    Wenn schon auf österr. Regelungen verwiesen wird, auszugsweise aus § 102 KFG (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers):

    (8a) Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen

    1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder

    2. M2 und M3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug von jeweils 1. November bis 15. März

    nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

    Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.

    Es gibt in § 103 korrespondierende Verpflichtungen des Zulassungsbesitzers

    Link:Rechtsinformationssystem
    Suche nach "Winterreifen" unter "Suchworte" oder "KFG" unter "Titel, Abkürzung"


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen655835
    Datum26.11.2010 18:4715481 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Pfeiffervielleicht gibt es bald eine Verordnung "Feuerwehrreifen", weil für Feuerwehrfahrzeuge die witterungsbedingten, physikalischen Voraussetzungen nicht gelten, der DFV mit Kachelmann einen Exklusivvertrag für Einsatzfahrten abschließt, es bislang ja keine Probleme gab und man so das Ehrenamt belohnt.

    ... ernsthaft: immerhin hat der Gesetzgeber das für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge schon in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf festgestellt. Zitat aus Gesetzentwurf : "Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausges-tattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend."

    Dieses Problem trifft durchaus auch auf Feuerwehrfahrzeuge - sowie noch mehr auf Fahrzeuge der BW - (geländefähig und insbesondere geländegängig) zu, da Geländegängigkeit und M+S nicht immer unbedingt in Einklang zu bringen sind (da kommt das auch bei der Land- und Forstwirtschaft her).

    Gruß
    Gerhard


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen655838
    Datum26.11.2010 19:1415366 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jens Rugen
    Das es auch Sommerreifen aus chinesischer Herstellung mit M+S Kennzeichnung gibt, scheint den Gesetzesmachern nicht bewußt zu sein.
    Na eigentlich ist sowas eine Frage der Administrative. Denn was in China erlaubt (und von hier aus auch gar nicht zu steuern) ist, muß ja nicht unbedingt in die EU eingeführt werden dürfen. Aber es gibt genug "Profitgeile" Hiesige (die z.B. auch bedenkenlos CE-Zeichen pappen).


    mkg hwk

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg655840
    Datum26.11.2010 19:4015181 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard BayerDieses Problem trifft durchaus auch auf Feuerwehrfahrzeuge - sowie noch mehr auf Fahrzeuge der BW - (geländefähig und insbesondere geländegängig) zu, da Geländegängigkeit und M+S nicht immer unbedingt in Einklang zu bringen sind (da kommt das auch bei der Land- und Forstwirtschaft her).



    Nunja, der Unterschied zu den meisten "Feuerwehrreifen" dürfte augenscheinlich sein. Für gewisse Reifen trifft das in engen Grenzen zu. Ich erinnere mich da an die Bereifung "meines" ersten FF-Autos (LF 8 auf Unimog U1300L), für >95% ist das sicher nicht so.

    Im Übrigen, und nicht auf deinen Beitrag bezogen erinnere ich daran, dass es nicht bei 40€ bleiben muss, sondern durchaus auch in einem Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung oder ähnlichem enden kann!

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655842
    Datum26.11.2010 20:1215748 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino Sind S+G- bzw. All-Terrain-Reifen oder gar reine Geländereifen auch der "Witterung angepasste Bereifung" (z.B. auf single-bereiften Einsatzfahrzeugen der LKW-Klasse, aber auch auf richtigen „Geländewagen“)?

    Abb. 1.a: Geländereifen auf einem „richtigen“ Geländewagen werden für die Traktion im Gelände inklusive ihrer speziellen Eigenschaften (u.a. selbst reinigende Profile) benötigt. (Foto: FF Düsseldorf, LG Umweltschutz)


    Gibt es noch MT-Reifen für Geländewagen ohne M&S Kennzeichnung?




    Geschrieben von Gerhard Bayer Zitat aus Gesetzentwurf : "Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausges-tattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend."

    Das mit Verlaub ist Bullshit.
    Wer behauptet das grobstollige Reifen im Winter geeignet sind lebt in einer Welt weit jenseits dem Straßenverkehr, egal auf welchem Fahrzeug!
    Wer möchte darf gerne vorbei kommen und -nach persönl. <-> Räderwechsel- eine kl. Runde mit MT vs. Winterreifen (Schneeflockensymbol) fahren.

    Der Traktionsreifen macht auch im Winter erst abseits der Straße Sinn...aber da wollten wir ja nicht hin?!


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen655843
    Datum26.11.2010 20:3015138 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas MiddekeDer Traktionsreifen macht auch im Winter erst abseits der Straße Sinn...aber da wollten wir ja nicht hin?!

    ... und wer sagt, dass wir mit einem geländegängigen Fahrzeug auch im Winter dort nicht hin müssen (ob wir wollen oder nicht)? Wozu beschaffen wir denn dann derartige Fahrzeuge ?
    Dass reine M+S-Reifen on-road im Winter weit besser sind als MT-Reifen (bzw. S+G) ist von mir unbestritten (und dass wir um ins Gelände zu kommen erst mal sicher (!) on-road dorthin kommen müssen) ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland655845
    Datum26.11.2010 21:0415212 x gelesen
    Sollange die Ganzjahresreifen mit M+S oder der Schneeflocke gekennzeichnet sind, sind die zugelassen

    Gruß Philip


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen655847
    Datum26.11.2010 21:2915118 x gelesen
    Geschrieben von Philip KochSollange die Ganzjahresreifen mit M+S oder der Schneeflocke gekennzeichnet sind, sind die zugelassen

    Wenn das Gesetzt wird wie der Entwurf steht da nur was von M+S.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655848
    Datum26.11.2010 21:3015054 x gelesen
    Ich würde dann WR und Ketten bevorzugen


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW655855
    Datum26.11.2010 22:3815284 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeDas mit Verlaub ist Bullshit.
    Wer behauptet das grobstollige Reifen im Winter geeignet sind lebt in einer Welt weit jenseits dem Straßenverkehr, egal auf welchem Fahrzeug!
    Wer möchte darf gerne vorbei kommen und -nach persönl. <-> Räderwechsel- eine kl. Runde mit MT vs. Winterreifen (Schneeflockensymbol) fahren.

    Der Traktionsreifen macht auch im Winter erst abseits der Straße Sinn...aber da wollten wir ja nicht hin?!


    Beruhig Dich wieder!

    Natürlich wollen wir auch im Winter bzw. den Übergangszeiten mit genau solchen Fahrzeugen u.U. genau da hin - und natürlich fahren solche Fahrzeuge auch in den Winterdiensten und in der Landwirtschaft passende Reifen, weil man ggf. auch noch Ketten aufziehen kann.

    Ansonsten steht alles in meinem Artikel!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen655856
    Datum26.11.2010 22:3914927 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter LieffertzWenn das Gesetzt wird wie der Entwurf steht da nur was von M+S.


    Was die Sache ja nicht besser macht ;-)

    Ich fahre auf meinem ML den Sommer über "normale" M+S Reifen, im Winter wechsele ich dennoch auf "richtige" Winterreifen (mit "Schneeflocke"). Den Unterschied merkt man dann ehrlicherweise doch, auch schon auf nicht schneebedeckter Fahrbahn.
    Mir persönlich ist es das Geld wert, anderen vermutlich sehr wahrscheinlich nicht...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW655857
    Datum26.11.2010 22:3915076 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeIch würde dann WR und Ketten bevorzugen

    gibts für etliche Reifengrößen m.W. gar nicht...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen655858
    Datum26.11.2010 22:4414945 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutWas die Sache ja nicht besser macht ;-)

    Nein, eben.

    Geschrieben von Christian FleschhutIch fahre auf meinem ML den Sommer über "normale" M+S Reifen, im Winter wechsele ich dennoch auf "richtige" Winterreifen (mit "Schneeflocke"). Den Unterschied merkt man dann ehrlicherweise doch, auch schon auf nicht schneebedeckter Fahrbahn.
    Mir persönlich ist es das Geld wert, anderen vermutlich sehr wahrscheinlich nicht...


    Über unsere Autos haben wir uns ja schon mal ausgetauscht. Auch der hier steht aufrichtigen Winterschuhen.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655863
    Datum26.11.2010 23:4015040 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoBeruhig Dich wieder!


    Nö ;)
    Wenn einer schreibt das Traktionsreifen ala V , MPT , Mil , MT Reifen ect.pp ;
    Zitat aus Gesetzentwurf : "Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ...Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus.. für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend."
    So ist das -unter freundlichster Betrachtung-, (selbstzensur)!
    Ich komme selber vom Bauernhof, habe auch heute ein LOF u.a. im Winterdienst und fahre meinen Geländewagen bewusst mit echten Winterreifen.
    Die originalen Michelin XZL flogen nach 1 Woche Winter runter, den BFG AT habe ich 2 Winter gefahren, der echte Winterreifen öffnete mir die Augen.

    auf die Schnelle

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNatürlich wollen wir auch im Winter bzw. den Übergangszeiten mit genau solchen Fahrzeugen u.U. genau da hin
    Keine Frage
    die Eierlegendewollmilchsau gibt es auch bei Reifen nicht.
    Da muß man überlegen welche Variante sinnvoller ist, ich ziehe "Sicher aber schnell" vor.
    oder anders;
    Wie viele Einsatz-Km fährt man Straße vs. Gelände?
    Ich tippe auf 98% Straße und 2% abseits vom Weg.







    Geschrieben von Ulrich Cimolino

    gibts für etliche Reifengrößen m.W. gar nicht...


    Meinen ersten Kettensatz (von 9.0R16 auf 235/85 R16) habe ich gebraucht gekauft und für "~30€?" vom Schlosser ändern lassen.
    Evtl. wäre das eine Alternative, denn zur Kette gibt es keine Alternative...na ja, etwas geht immer ;)

    Film


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen655900
    Datum27.11.2010 14:3714963 x gelesen
    Die Reifen werden hier von diversen Anbietern verkauft, also scheint es kein Einfuhrverbot zu geben.

    Zum Beispiel von den Nankang Ultrasport NS-2 ist mir bekannt, dass sie eine M+S Kennzeichnung haben.
    Das sind schon keine guten Sommerreifen und nun darf man sie sogar höchst offiziell im Winter fahren...


    Grüße
    Jens

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW655908
    Datum27.11.2010 18:4514884 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Philip Kochnach dem heute der Bundesrat der Pflicht zugestimmt hat, dass Fahrzeuge mit Wintertauglichen Reifen ausgestattet sein müssen

    Ist schon irgendwie die verabschiedete Fassung (also die, die voraussichtlich kommende Woche verkündet wird...) veröffentlicht?

    Besonders der genaue Wortlaut in Bezug auf die Anforderungen der Bereifung und die Ausnahmen interessiert mich, ebenfalls die Frage, ob es Übergangsvorschriften für die Verwendung von Winterreifen gibt, die älter sind als die Rechtsgrundlage, auf die Bezug genommen wird.

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW655909
    Datum27.11.2010 18:5914732 x gelesen
    Ich habe letzte Woche einen Referentenentwurf gesehen und der war mir zu unbestimmt!

    Da pinseln die gerade heftig dran!

    Wird also bald im Internet zu finden sein


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW655932
    Datum28.11.2010 12:0814891 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Middekedie Eierlegendewollmilchsau gibt es auch bei Reifen nicht.
    Da muß man überlegen welche Variante sinnvoller ist, ich ziehe "Sicher aber schnell" vor.
    oder anders;


    ich ziehe vor, ich komm da an, wo ggf. der Schwerpunkt des Einsatz(zweckes des Fahrzeugs) liegt.
    Würde man das anders sehen, dürfte man keine Allradfahrgestelle kaufen, sondern nur sowas Dennis Straßenfahrgestell.

    Ich dachte, es hätte sich mittlerweile rumgesprochen, dass (H)LF 10/6 auf Niederquerschnittreifen nicht unbedingt das sind, was die Fw auch im Katastrophenfall braucht!


    Geschrieben von Thomas MiddekeMeinen ersten Kettensatz (von 9.0R16 auf 235/85 R16) habe ich gebraucht gekauft und für "~30€?" vom Schlosser ändern lassen.
    Evtl. wäre das eine Alternative, denn zur Kette gibt es keine Alternative...na ja, etwas geht immer ;)


    Du willst mir jetzt nicht erzählen, dass Du auf einem Unimog o.ä. mit "Winterreifen" fahren willst, damit Du, wenn Du ins Gelände (oder nasse Wiese) musst, vorher jedes Mal Ketten aufziehen musst, damits evtl. klappt?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655936
    Datum28.11.2010 12:3814875 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Du willst mir jetzt nicht erzählen, dass Du auf einem Unimog o.ä. mit "Winterreifen" fahren willst, damit Du, wenn Du ins Gelände (oder nasse Wiese) musst, vorher jedes Mal Ketten aufziehen musst, damits evtl. klappt?


    Ich denke pauschal und für alle kann man das nicht beantworten.
    Unser U5000 wird nur dann eingesetzt wenn ein TLF-W gebraucht wird, wenn es die gesetzgebende zulässt würde ich die Traktionsreifen belassen.

    Es gibt aber sehr viele "Geländefahrzeuge" die im einfachen Einsatzdienst (mit-)fahren, zB wie HIER.
    Dann würde ich einen Winterreifen bevorzugen, denn selbst meine 98/2 Schätzung wird hier wohl nicht ausreichen.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg655957
    Datum28.11.2010 18:1614644 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeEs gibt aber sehr viele "Geländefahrzeuge" die im einfachen Einsatzdienst (mit-)fahren, zB wie HIER.
    Dann würde ich einen Winterreifen bevorzugen, denn selbst meine 98/2 Schätzung wird hier wohl nicht ausreichen.

    Sorry, aber das Beispiel ist ja wohl ganz schlecht gewählt. Schon mal geschaut wo Tätzschwitz liegt? An der Landesgrenze Sachsen/Brandenburg in einem Gebiet der WBK AI. Ich war zwar schon ein paar Tage nicht mehr dort aber ich glaube da sind noch nicht mal alle Dorfstraße asphaltiert. Das Umland ist geprägt von der Rekultivierung der Braunkohle. Gerade dort verschiebt sich das Verhältnis eher in Richtung 50/50.

    Nichts für ungut,

    Gruß Ralf


    Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
    wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
    Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

    http://twitter.com/nomex64

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655967
    Datum28.11.2010 19:3814492 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelSorry, aber das Beispiel ist ja wohl ganz schlecht gewählt.

    OK
    Dann bin ich überzeugt.

    Grobe Traktionsreifen sind für winterlichen Straßen gut geeignet.
    Es gibt keinen Grund diese gegen moderne Winterreifen (zB mit Schneeflockensymbol) zu tauschen.


    und damit bin ich raus.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen655978
    Datum28.11.2010 23:0214449 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas MiddekeOK
    Dann bin ich überzeugt.

    Grobe Traktionsreifen sind für winterlichen Straßen gut geeignet.
    Es gibt keinen Grund diese gegen moderne Winterreifen (zB mit Schneeflockensymbol) zu tauschen.


    ... das ist wohl etwas zu einfach ...

    Das Problem ist, dass man eben manchmal Kompromisse eingehen muss (wieder mal: wird hier teilweise zu sehr s/w-gesehen) ...

    Wenn man eben ein Fahrzeug mit Geländeeignung ganzjährig aus taktischen Erwägungen braucht, muss man - aus technolgischen Gründen - damit leben, dass dann die Wintertauglichkeit des Fahrzeuges ggf. nicht ganz optimal ist (die Sommer-Straßenfahrleistungen sind es auch nicht - mit reinem Straßenprofil wären die auch besser).

    Soll es ja auch bei anderen Dingen anders geben: z.B. fehlender Unterfahrschutz bei Geländefahrzeugen / mil-Fahrzeugen ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW655981
    Datum29.11.2010 00:1314420 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer
    ... das ist wohl etwas zu einfach ...

    Das Problem ist, dass man eben manchmal Kompromisse eingehen muss (wieder mal: wird hier teilweise zu sehr s/w-gesehen) ...


    Das habe ich auch gedacht und ich habe auch versucht das zu beschreiben, ich habe sogar angeboten den Versuch hier bei mir mit meinen Fahrzeugen und meinen Reifen persönlich testen zu können.
    Letztendlich bin aber eines besseren belehrt worden.

    Da ich keine Lust habe jeden möglichen Einzelfall zu zerpflücken gebe ich auf.
    Denn das ist es was jetzt kommt.

    Versteh mich nicht falsch
    Wenn jemand der Meinung ist er braucht die Traktionsreifen ist das für mich kein Problem,
    aber hier wird FESTGESTELLT das Traktionsreifen im Winter ausreichen....und das habe ich bis gestern für falsch gehalten.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland655982
    Datum29.11.2010 06:4714349 x gelesen
    Hallo Leute,

    die Diskusion geht leider etwas von meiner Fragestellung weg, bzw die wurde noch garnicht behandelt.

    Geschrieben von ---Philip Koch--- Wir würdet ihr als Fahres das jetzt handhaben ? Fahrt ihr mit den Reifen und riskiert 40,-€ und einen Punkt in Flensburg, oder lehnt ihr es ab in der Zeit mit den Fahrzeugen zu fahren ???


    Also wir handhabt ihr das ? Es geht nur darum wie ihr das für euch persönlich handhaben würdet um mal ein Meiungsbild zu erhalten.

    Gruß Philip


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW655986
    Datum29.11.2010 10:0214370 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Middekeersteh mich nicht falsch
    Wenn jemand der Meinung ist er braucht die Traktionsreifen ist das für mich kein Problem,
    aber hier wird FESTGESTELLT das Traktionsreifen im Winter ausreichen....und das habe ich bis gestern für falsch gehalten.



    Wer übrigens keine Traktionsreifen fürs Gelände braucht, braucht auch keine solchen Fahrgestelle. Alles ganz einfach....

    Würdest Du ansonsten die Güte haben, nochmal nachzulesen was ich zu dem Thema schon alles geschrieben habe?

    Danke!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg656854
    Datum04.12.2010 01:4814200 x gelesen
    Interessante Darstellung des Feuerwehr-Magazin zu dem Thema.

    Was ist wenn ich die Ausnahme nach § 35 in Anspruch nehme? (Nach meiner Lesart bin ich ab der Alarmierung "die Feuerwehr" im Sinn des § 35.) Dann darf ich zwar zur Wache fahren, für den Heimweg brauch ich dann aber einen Abschlepper.

    Bei uns ist mal ein Kamerad, trotz Scheichfahrt, auf dem mies geräumten Parkplatz der Feuerwehr, gegen die Rettungswache geknallt. Das war damals schon ein Chaos wegen der Haftung, könnte heute noch interessanter werden.

    Gruß Ralf


    Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW656887
    Datum04.12.2010 13:0414109 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HauptvogelWas ist wenn ich die Ausnahme nach § 35 in Anspruch nehme? (Nach meiner Lesart bin ich ab der Alarmierung "die Feuerwehr" im Sinn des § 35.) Dann darf ich zwar zur Wache fahren, für den Heimweg brauch ich dann aber einen Abschlepper.

    Wenns geknallt hat, hast Du dann sowieso schon verloren, hats nicht geknallt und zeigt Dich jemand an, könnte der Richter auf Gefährdung anderer urteilen, dann bist Du auch dran...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW656893
    Datum04.12.2010 13:4814012 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Wenns geknallt hat, hast Du dann sowieso schon verloren, hats nicht geknallt und zeigt Dich jemand an, könnte der Richter auf Gefährdung anderer urteilen, dann bist Du auch dran...


    Man sagt das man in solchen Fällen immer ein Kleinkind oder das Playmate des Jahres auf dem LF haben sollte,
    denn nur wenn man eines von beiden medienwirksam aus dem brennenden Gebäude trägt erkennt der Richter warum man so handeln musste.
    -> ;)


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP656895
    Datum04.12.2010 13:5614398 x gelesen
    Die ganzen Straßenverkehrsregelungen werden ja hauptsächlich mit "Sicherheit" begründet. Die Feuerwehren, die ja an sich so für Sicherheit sind, brauchen davon aber Ausnahmen.

    Als die Führerscheinklassen neu (EU-brav-konform) unterteilt wurden, Begründung u.a.: Sicherheit. Die Feuerwehren, die ja an sich so für Sicherheit sind, brauchen davon aber Ausnahmen.

    Jetzt gibt es endlich die Winterreifenpflicht V2.0, Begründung hauptsächlich natürlich: Sicherheit. Die Feuerwehren, die ja an sich so für Sicherheit sind, brauchen davon aber Ausnahmen...

    Wieso nimmt uns überhaupt noch jemand ernst?


    (Kann man ja beliebing in andere Bereiche erweitern, auch da wo es keine expliziten Ausnahmeregelungen gibt: Der VB gibt jedem kleinen Firmenneubau auf, BMA und Löscheinrichtungen vorzuhalten, natürlich wegen der Sicherheit. Beim Feuerwehrhausneubau...

    Wenn in irgendeiner Branche die Schutzausrüstung weiterentwickelt wurde, kriegt jeder Chef, der die nicht umgehend stellt, eine auf den Sack, weil es ja um Sicherheit geht. Die Feuerwehren...)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW656972
    Datum05.12.2010 14:2913850 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Wieso nimmt uns überhaupt noch jemand ernst?


    Steht doch hier geschrieben.
    Wir haben einen guten Grund warum wir das nicht brauchen ... müssen.
    Immerhin hat das so wie es war einen Zweck und dieser ist Zweck ist das oberste Ziel dem alles andere Unterzustellen ist und zu dem es keine Alternative geben kann.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW656985
    Datum05.12.2010 15:2013902 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Thomas MiddekeWir haben einen guten Grund warum wir das nicht brauchen ... müssen.

    Diesen guten Grund gibt es aber wohl nur für einen verschwindend geringen Teil der Fahrzeuge.

    Ich will nicht wissen, bei wievielen anderen das Thema Winterreifen mit der Begründung "Feuerwehr braucht das nicht, steht doch da!" erledigt ist. Die meisten werden damit dann auch durchkommen (und der eine oder andere fällt auf die Nase und jammert dann, dass er das doch alles ehrenamtlich macht...)

    Gruß,
    Henning


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     26.11.2010 16:25 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     26.11.2010 16:37 Jako7b T7., Bischheim
     26.11.2010 16:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.11.2010 17:00 ., Kirchheim unter Teck
     26.11.2010 17:01 ., Kirchheim unter Teck
     26.11.2010 17:04 ., Kirchheim unter Teck
     26.11.2010 17:10 Mark7us 7B., Schwerin
     26.11.2010 17:42 ., Bremervörde
     26.11.2010 18:01 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     26.11.2010 19:14 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     27.11.2010 14:37 ., Bremervörde
     26.11.2010 21:04 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     26.11.2010 21:29 Pete7r L7., Frankenberg
     26.11.2010 22:39 Chri7sti7an 7F., Fürth
     26.11.2010 22:44 Pete7r L7., Frankenberg
     26.11.2010 17:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2010 17:36 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     26.11.2010 18:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.11.2010 19:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     26.11.2010 17:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 20:12 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2010 20:30 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.11.2010 21:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.11.2010 22:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 22:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 23:40 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.11.2010 12:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.11.2010 12:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.11.2010 18:16 Ralf7 H.7, Drebkau
     28.11.2010 19:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.11.2010 23:02 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.11.2010 00:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.11.2010 10:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.11.2010 18:07 Pete7r M7., Wien
     27.11.2010 18:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.11.2010 18:59 ., Kirchheim unter Teck
     29.11.2010 06:47 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     04.12.2010 01:48 Ralf7 H.7, Drebkau
     04.12.2010 13:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.12.2010 13:48 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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