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ThemaNovelierung des JMStV14 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
Infos:
  • "Häufige Fragen" - Infos der Staatskanzlei RLP
  •  
    AutorKai 8S., Weyhe / Niedersachsen656290
    Datum30.11.2010 15:227015 x gelesen
    Hallo Forum,

    durch einen Artikel auf heise.de bin ich darauf Aufmerksam geworden, dass die Novelierung des JMStV ab dem 01.01.2011 ein Kennzeichnung der Inhalte ähnlich wie z.B. bei Filmen fordert:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html

    Welche Auswirkungen hat das für unsere Webseiten? Welchen Bereiter kann rechtsicher eine solche Klassifizierung durchführen? Insbesondere, wenn - wie z.B in diesem Forum - die User den eigentlichen Inhalt erzeugen?

    Es werden sich auch hier sicherlich Rechtsanwälte finden, die damit ne Mark extra verdienen wollen.

    Gruß

    Kai


    Einzig und allein meine Meinung!

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg656292
    Datum30.11.2010 15:354912 x gelesen
    Geschrieben von Kai SchaumannWelchen Bereiter kann rechtsicher eine solche Klassifizierung durchführen?

    Rechtssicher macht das die "FSM":
    Zitat von Telemedicus.info
    Während große Inhalte-Anbieter sich einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle unterwerfen können, die eine solche Einordnung rechtssicher vornehmen darf, bleibt den kleinen Inhalteanbietern dieser Weg verwehrt – der Jahresbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft in der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) beträgt mindestens 4.000 Euro.

    Dazu noch die SpON-Meldung, eine Meldung von t3n.de (war heute mein Thema-Einstieg) und ein Beitrag eines Anwaltes über den ich danach gestolpert bin.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorAchi8m W8., Spahnharrenstätte / Niedersachsen656296
    Datum30.11.2010 15:404764 x gelesen
    Also einfach wird es nicht. Man muss sich jeden Artikel, Text, Fotos usw. wohl vom Anwalt absegnen lassen oder wie seh ich das? Wer kann denn alles kontrollieren?


    Dies ist meine persönliche Meinung!
    http://www.feuerwehr-spahnharrenstaette.de
    FeWo: http://www.christels-hus.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP656301
    Datum30.11.2010 16:054834 x gelesen
    Geschrieben von Kai Schaumann Welche Auswirkungen hat das für unsere Webseiten? Welchen Bereiter kann rechtsicher eine solche Klassifizierung durchführen? Insbesondere, wenn - wie z.B in diesem Forum - die User den eigentlichen Inhalt erzeugen? Für die "normale" Feuerwehrhomepage, also ein paar Fahrzeugbildchen, Einsatztexte, Bürgerinfos, sehe ich da kein großes Problem. Bei Foren könnte es interessant werden.


    PS:
    Aus dem Bericht: Per Twitter hatten die Grünen aus NRW gestern vermeldet: "Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen."Das ist Politik...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg656304
    Datum30.11.2010 16:104783 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppFür die "normale" Feuerwehrhomepage, also ein paar Fahrzeugbildchen, Einsatztexte, Bürgerinfos, sehe ich da kein großes Problem. Bei Foren könnte es interessant werden.

    Sehe ich ähnlich:
    Derartige Gefahren drohen auf sittlichem Gebiet von allen Druck-, Ton- und Bilderzeugnissen, die
    *Gewalttätigkeiten oder Verbrechen glorifizieren,
    *Rassenhaß provozieren,
    *den Krieg verherrlichen oder
    *sexuelle Vorgänge in grob schamverletzender Weise darstellen
    und deswegen zu erheblichen, schwer oder gar nicht korrigierbaren Fehlentwicklungen führen können.
    (siehe meinen Anwaltslink im anderen Post)

    Diese (abschließende!) Umschreibung des Bundesverfassungsgerichtes halte ich für übliche Feuerwehrhomepages als nicht gegeben an. Also werd ich mal abwarten und mir frischen Tee aufbrühen.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg656310
    Datum30.11.2010 16:514647 x gelesen
    Ein interessantes Papier der Staatskanzlei RLP dazu:

    http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/H%C3%A4ufige_Fragen_zum_Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.pdf


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen656314
    Datum30.11.2010 17:114714 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDas ist Politik...

    Tja, die stellen sich halt auf den Wahlkampf ein. hier das neue Plakat :o)

    http://blog.pantoffelpunk.de/brechmittel/wieder-neue-wahlplakate-der-gruenen-geleakt


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP656315
    Datum30.11.2010 17:204715 x gelesen
    http://parlamentarische-zwaenge.de/

    Auch nicht schlecht.

    Wie sagte schon Mehmet Scholl damals...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg656382
    Datum01.12.2010 08:584751 x gelesen
    hallo,

    die Sache dürfte die Feuerwehren die Webseiten betreiben nicht betreffen:

    Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

    Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

    Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

    - Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
    - Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
    ...

    Quelle: JMStV-2011: Häufig gestellt Fragen


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP656383
    Datum01.12.2010 09:214551 x gelesen
    Dazu mal eine Einschätzung eines Fachanwaltes: Law Blog


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW656393
    Datum01.12.2010 12:324472 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerdie Sache dürfte die Feuerwehren die Webseiten betreiben nicht betreffen:

    Und was ist mit Bildern von nicht normgerechten Einsatzfahrzeugen? Da können Jugendfeuerwehrleute aber bei der Ansicht ganz schön Schaden nehmen... ;-)


    Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed.

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen656394
    Datum01.12.2010 13:144438 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    die Sache dürfte die Feuerwehren die Webseiten betreiben nicht betreffen:
    [..]
    von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

    - Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden


    Na dann warte mal, bis der erste unterbschäftigte Anwalt dir 'ne Abmahnung schickt, weil sich irgendwo Pics von der San-Übung mit RUD-Schminkteam finden lassen... :-/

    Gruß,
    Thorben


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg656395
    Datum01.12.2010 13:214531 x gelesen
    Geschrieben von Thorben Gruhl Na dann warte mal, bis der erste unterbschäftigte Anwalt dir 'ne Abmahnung schickt, weil sich irgendwo Pics von der San-Übung mit RUD-Schminkteam finden lassen... :-/

    Oder irgendwelche "sexistische" Bemerkungen in Jux+Tollerei. Bei einem Feldversuch haben 80% der Probanden Online-Medien in die falsche FSK-Kategorie einsortiert.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg658490
    Datum16.12.2010 17:034339 x gelesen
    Der JMStV hat sich wohl erledigt

    SpON: NRW-Blockade
    Parteien blamieren sich mit Jugendschutz-Vertrag



    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    xxx

     30.11.2010 15:22 Kai 7S., Weyhe
     30.11.2010 15:35 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     30.11.2010 15:40 Achi7m W7., Spahnharrenstätte
     30.11.2010 16:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.11.2010 16:10 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     30.11.2010 16:51 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     30.11.2010 17:11 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     30.11.2010 17:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     01.12.2010 08:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
     01.12.2010 09:21 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     01.12.2010 12:32 Olaf7 T.7, Dortmund
     01.12.2010 13:14 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     01.12.2010 13:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     16.12.2010 17:03 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
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