News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Jugendarbeitsschutzgesetz und Berufsfeuerwehrtag->Nachteinsätze | 17 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 656319 | |||
Datum | 30.11.2010 17:52 | 9869 x gelesen | |||
Hallo, wir wollen einen Berufsfeuerwehrtag durchführen. Ich habe mich natürlich schon im Internet schlau gemacht, allerdings finde ich nirgendwo Hinweise darauf, wie und ob die eventuellen Nachteinsätze dem Jugendarbeitsschutzgesetz in Einklang gebracht werden oder wurden. Bei Jugendlichen von 16-18, die in anderen Bundesländern wohl mit zu Einsätzen fahren dürfen, gilt es ja logischerweise. Dort sind eigentlich auch die Zeiten beschränkt. Wie ist es nun bei den Berufsfeuerwehrtagen, also speziell den Nachteinsätzen. Es ist klar, dass wir nicht Nachts um 4 einen "Großbrand" simulieren wollen;) Aber prinzipiell ist es ja auch Arbeit, die nachts stattfindet. Wer kann mir also helfen, wie wurde das Problem bei euch gelöst.(gerne auch PN) Eine Einverständniserklärung der Eltern wird ja wohl nicht reichen oder? Mfg MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 656320 | |||
Datum | 30.11.2010 17:53 | 6903 x gelesen | |||
hallo, das Jugendarbeitsschutzgesetz greift hier nicht. Oder ist die Tätigkeit in Eurer JF ein Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 656321 | |||
Datum | 30.11.2010 17:58 | 6302 x gelesen | |||
Guten Abend "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. 1. In der Berufsausbildung, 2. als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter, 3. mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind, 4. in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis. (2) Dieses Gesetz gilt nicht 1. für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich a) aus Gefälligkeit, b) auf Grund familienrechtlicher Vorschriften, c) in Einrichtungen der Jugendhilfe, d) in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter erbracht werden, 2. für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt. " Trifft dies irgendwie auf die JF-Arbeit zu ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 656322 | |||
Datum | 30.11.2010 17:59 | 6705 x gelesen | |||
Ah ok, ich wollte nur sicher gehen, nicht dass aus den kontrollierten und angemessenen Nachteinsätzen jmd. ein Strick gedreht wird. Gibt es sonst irgendwelche Gesetze, die zu beachten sind? Jugendschutzgesetz sehe ich mal als selbstverständlich an, angemessene Aufgabenstellungen wie vielerorts beschrieben (Belastung der Jugendlichen, ...) sind mir auch bekannt/bewusst. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 656323 | |||
Datum | 30.11.2010 18:01 | 6178 x gelesen | |||
Hallo, wieso sollte das Jugendarbeitsschutzgesetz bei einer Freizeitveranstaltung der Jugendfeuerwehr gelten? Wir sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und machen Jugendarbeit im Sinne von Erziehung und Billdung. Die Kollegen bei den Pfadfindern würden so eine Frage erst gar nicht stellen. Info an die Eltern, Hinweis in die (zu unterzeichnende) Anmeldung, und gut ist. Lasst doch mal die Kirche im Dorf! Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 656324 | |||
Datum | 30.11.2010 18:04 | 6054 x gelesen | |||
Lieber vorher Fragen als dann auf die Nase zu fallen;) Aber ist ja nun geklärt bzw. erklärt:) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 656325 | |||
Datum | 30.11.2010 18:07 | 6519 x gelesen | |||
Guten Abend viele Hinweise zur Thematik: -> " hier " und besonders -> " hier " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 656326 | |||
Datum | 30.11.2010 18:13 | 6308 x gelesen | |||
Danke, werd ich mir auch noch durchlesen:) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 656332 | |||
Datum | 30.11.2010 18:46 | 6119 x gelesen | |||
Hallo, ganz ehrlich?! Lass es sein mit der Nachtübung. Wenn die Jahreszeit passt dann führt eine späte Übung durch, wenn es gerade dunkel ist oder dunkel wird. Wenn Du die Jugendlichen den gesamten Tag schon mehr oder weniger in Aktion sind, dann sind die froh über Nachtruhe. Ich gehe mal davon aus, dass die Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren sind. Das sind Kinder und Jugendliche und keine Erwachsenen. Denke hier an die Negativwerbung wenn die JF-Angehörigen den nächsten Tag zu Hause sind und "tot" ins Bett kippen. Das hat meiner Meinung nach viel mit Verantwortung zu tun. Tipp am Rande, man kann wohl dosiert Tagsüber mal fallen lassen, das es ja auch Nachts Einsätze bei der Feuerwehr gibt. Mal schauen was heute Nacht so passiert. Das sollte für das "BF-Feeling" reichen. Gruß Timo | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 656335 | |||
Datum | 30.11.2010 18:50 | 6046 x gelesen | |||
Hallo, geplant ist Ende Juni. Wie gesagt, ich habe nicht vor es zu übertreiben.. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 656336 | |||
Datum | 30.11.2010 18:56 | 6183 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Timo Schlicht Lass es sein mit der Nachtübung warum? eine verantwortungsvoll durchgeführte Nachtübung, muss ja nicht um 03:00 Uhr sein, ist doch ein i-Tüpfelchen für so einen BF-Tag. So ähnlich wie eine gute Nachwanderung auf einem Zeltlager. Wenn man das jugendgerecht durchführt und nicht allzulange ausdehnt kann man so eine Nachtübung meiner Ansicht nach schon durchführen. Haben wir, als ich noch BF-Tage (mit) organisiert habe (fast *) immer gemacht. *) anfangs hatten wir einmal tagsüber eine zu vollgestopftes Programm. Da haben wir die Nachtübung ausfallen lassen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 656358 | |||
Datum | 30.11.2010 22:41 | 5901 x gelesen | |||
Abend zusammen, also hier mal unser Einsatzplan unseres letzten 24h-Dienstes : Beginn Fr. 18:00 Uhr 20:30 Uhr Personensuche 23:45 Uhr BMA Schule 05:45 Uhr Starke Rauchentwicklung 09:45 Uhr Ölspur 13:15 Uhr Lagerhallenbrand (Abschlussübung) Dass die Kids morgens um kurz vor 6 etwas verdattert aussehen, is ja normal. Die haben ja schon am Anfang gefragt, obs nachts wieder nen Alarm gibt, weil sie das beim letzten Mal so cool fanden. Beim ersten 24h-Dienst hatten wir einen Einsatz auf 3 Uhr gelegt, das war nicht so optimal. Wir wollten, dass die Kids wenigstens 5 Stunden schlafen, das hat sich auch ausgezahlt. Aber einen Einsatz in der Dunkelheit, das gehört schon dazu meiner Meinung nach. Erfordert nunmal größere Aufmerksamkeit der Jugendleiter aufgrund der erhöhten Unfallgefahr. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
| |||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 656373 | |||
Datum | 30.11.2010 23:30 | 5966 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian StadlerErfordert nunmal größere Aufmerksamkeit der Jugendleiter aufgrund der erhöhten Unfallgefahr. Warum soll ich eine erhöhte Unfallgefahr eingehen, wenns auch ohne geht? Wir teilen unseren Kindern und Jugendlichen explizit mit, dass es nachts keine Einsätze geben wird. Nur so ist eine geregelte Nachtruhe einzuhalten, welche die Kinder nunmal brauchen, wenn sie z.B. montags wieder in die Schule müssen. Auch unsere Kids sind z.B. beim Zeltlager bei der Ncahtwanderung dabei, aber auch diese startet nicht nachts um 3 Uhr. Ihr habt sicherlich schon selbst erlebt wie es ist, wenn der Piepser nachts geht. Mir ging es schon so, dass ich in meiner gewohnten Umgebung (eigene Wohnung) erstmal eine Orientierung finden musste, wo ich überhaupt bin. Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 K.8, Wendelsheim / Rheinland-Pfalz | 656398 | |||
Datum | 01.12.2010 14:02 | 5749 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Mario Doll--- wieso sollte das Jugendarbeitsschutzgesetz bei einer Freizeitveranstaltung der Jugendfeuerwehr gelten? Wir sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und machen Jugendarbeit im Sinne von Erziehung und Billdung. Die Kollegen bei den Pfadfindern würden so eine Frage erst gar nicht stellen. Hi, ich denke der Nachfolgende Text der www.jugendfeuerwehr-bw.de beantwortet dir was das Jugendarbeitsschutzgesetz damit zu tun hat Angehörigen der Jugendfeuerwehren deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen. Weiter zeigt § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz auf, was grundsätzlich zu beachten ist. Danach dürfen Jugendliche unter anderem nicht beschäftigt werden Das JArbSchG schließt nur kleine Hilfeleistungen in Trägern der Jugendhilfe aus, ich denke das Nachtübungen nach 24 nicht dazu gehören. Meiner Meinung nach sollte man auch immer bedenken das wir es in der JF auch nicht nur mit 15 oder 16 jährigen zu tun haben, sondern auch oft mit 10 jährigen- | |||||
| |||||
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 656402 | |||
Datum | 01.12.2010 14:32 | 5814 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer das Jugendarbeitsschutzgesetz greift hier nicht. Oder ist die Tätigkeit in Eurer JF ein Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis? Doch es dürfte wohl greifen, nämlich nach der Anlage 1 zur GUV-V A1. Die Anlage 1 zur GUV-V A 1 erwähnt explizit die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und legt fest, daß die Aufzählung in der Anlage 1 nicht abschließend ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist unzweifelhaft eine staatliche Arbeitsschutzvorschrift und als solche beansprucht esd volle Geltung. Der Anwendungsbereich ist nach der GUV-V A1 auch für solche Personen eröffent, die keine Arbeitnehemr sind, aber unter den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Damit ist der Anwendungsbereich wohl eröffnet. Im Übrigen sei nur am Rande erwähnt, daß aus gleichem Grunde auch das ArbSchG für die Freiwilligen Feuerwehren gilt, was viele Komunen gerne verdrängen... ;) Mit kameradschaftlichem Gruß J.Th. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 656403 | |||
Datum | 01.12.2010 14:55 | 5560 x gelesen | |||
hallo, oha - das war mir nicht geläufig. Dann ziehe ich selbstverständlich meine Aussage zurück. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 656439 | |||
Datum | 01.12.2010 21:01 | 5800 x gelesen | |||
Wusste ich auch nur, weil ich mich aktuell mit der GUV beschäftigen musste... ;) -Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche und private Meinung wieder - | |||||
| |||||
|