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ThemaAtemschutzstrecke20 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V656520
Datum02.12.2010 10:218807 x gelesen
Liebe KameradInnen, betreffs der Teilnahmepflicht an der Belastungsübung in der Atemschutzstrecke wird immer wieder die These vertreten, diese könne im Fall von Realeinsätzen oder Übungen im Brandübungshaus entfallen (übrigens in den verschiedensten FW's).

In der FwDv 7 findet sich hierzu folgende Aussage:

"Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
• eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage
und
• eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die
Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang
unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen."

Daraus geht m.E. eindeutig hervor, dass durch einen Realeinsatz oder den Besuch des Brandübungshauses nicht die Belastungsübung entfallen kann. Lediglich die Einsatzübung könnte dadurch abgegolten werden. Das ist m.E. auch logisch, denn bei der Belastungsübung geht es um eine Überprüfung, ob ich mit einer bestimmten Menge Luftvorrat eine fest definierte Arbeit (Endlosleiter etc.) und eine definierte Strecke unter einem künstlich erzeugten Stress (Dunkelheit, enge Kriechstrecke, Röhre etc.) bewältige. Diese Bedingungen sind aber nicht bei Übungen im Brandübungshaus oder im Realeinsatz von vornherein und vergleichbar gegeben.

Wie seht Ihr dieses Problem? Für fachlich weiterhelfende Beiträge bin ich dankbar, auch wenn ich jetzt nicht noch einmal geprüft habe, ob dieses Problem schon einmal im Forum verhandelt wurde.


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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz656523
Datum02.12.2010 10:316245 x gelesen
Moin,

ganz eindeutig: Strecke und Einsatz/Einsatzübung!


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt656524
Datum02.12.2010 10:336221 x gelesen
Das ist doch eindeutig.
Die Belastungsübung (Atemschutzstrecke) muss sein. Aber die Einsatzübung kann entfallen, wenn man einen Einsatz unter PA hatte.
Wobei speziell die eine Einsatzübung bzw. der eine Einsatz im Jahr sehr wenig ist.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656531
Datum02.12.2010 11:096086 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeAber die Einsatzübung kann entfallen, wenn man einen Einsatz unter PA hatte.

Das ist so pauschal schlicht falsch.
Bitte genau lesen, was da steht.
"Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren."

Das Zauberwort ist "...entsprechender Art und Umfang...". Dann fragen wir uns als nächstes: Was soll es entsprechen?

Dann schauen wir mal ein paar Zeilen oberhalb der Ausnahme und finden dort die Tabelle 2 die da sagt:

"In der Aus- und Fortbildung müssen insbesondere folgende Tätigkeiten geübt werden:
..."

Und wer das alles (oder wesentliche Teile davon incl. Selbst-/ Kameradenrettung) bei einem AT-Einsatz hinter sich gebracht hat, dem erlasse ich gerne die 2. Pflichtübung.
Wer aber nur irgend wo ein bißchen Feuer aus gemacht hat (und sei es ein noch so heißer Kellerbrand gewesen), der hat eben nicht die Inhlate nach Tabelle 2 der FwDV 7 "in entsprechender Art und Umfang..." absolviert, wodurch die Möglichkeit zur Ausnahme entfällt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern656534
Datum02.12.2010 11:225914 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDann schauen wir mal ein paar Zeilen oberhalb der Ausnahme und finden dort die Tabelle 2 die da sagt:

"In der Aus- und Fortbildung müssen insbesondere folgende Tätigkeiten geübt werden:
..."

Und wer das alles (oder wesentliche Teile davon incl. Selbst-/ Kameradenrettung) bei einem AT-Einsatz hinter sich gebracht hat, dem erlasse ich gerne die 2. Pflichtübung.
Wer aber nur irgend wo ein bißchen Feuer aus gemacht hat (und sei es ein noch so heißer Kellerbrand gewesen), der hat eben nicht die Inhlate nach Tabelle 2 der FwDV 7 "in entsprechender Art und Umfang..." absolviert, wodurch die Möglichkeit zur Ausnahme entfällt.


Generell gebe ich dir Recht, aber die ganzen Tätikeiten wird kein Mensch mit einem Flascheninhalt üben können.
Das werden schon eher 3-4 Übungen sein.


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt656535
Datum02.12.2010 11:225794 x gelesen
Da sind wir einer Meinung. Das kann Schließt bei mir ein, das das erfüllt wird.
Wir sehen zu, das die AGT etwa gleichmäßig bei Übungen zum Einsatz kommen, aber mehr als einmal im Jahr und mit den entsprechenden Inhalten.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656542
Datum02.12.2010 11:435760 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeWir sehen zu, das die AGT etwa gleichmäßig bei Übungen zum Einsatz kommen, aber mehr als einmal im Jahr und mit den entsprechenden Inhalten.


Das ist dann wieder zulüssig ;-)
Wenn man die Masse der Vorgaben der Tabelle 2 in mehreren Übungen abhandelt, dann kommt man ja in Summe auf das Ergebnis.


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Christian Fischer
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656547
Datum02.12.2010 12:015871 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherGenerell gebe ich dir Recht, aber die ganzen Tätikeiten wird kein Mensch mit einem Flascheninhalt üben können.
Das werden schon eher 3-4 Übungen sein.


90% davon packe ich Dir in eine einzige (Atemschutznotfall-)Übung.
Lediglich das mit Behälter und Leiter wird je nach Rahmenbedingungen schwierig.
Aber der Rest

- Trupp geht mit STK/ C-Leitung in einem Objekt mit Ebenewechsel vor
- Nullsicht durch mit Überschuhen verblendete Masken
- Unterwegs "Ghettoblaster" mit Störlärm (da reicht altersgruppenabhängig Technomusik oder Volksmusik,...)
- Lose gespannte (ausgemusterte) Feuerwehrleinen und andere kleine Hindernisse unterwegs
- Schluß des Flaschenventils durch den begleitenden Ausbilder
- "Festhängen" des AGT mit kurzem Stahlseil durch den begleitenden Ausbilder
- Suche nach dem verunglückten AGT
- Zwischendurch Rückmeldungen auch für die AT-Überwachung
- Vor Ort Beurteilung der Lage des AGT
- Einsatz der AT-Notfallausrüstung (Rettungsmulde, Ersatz-PA zur Luftversorgung,...)
- Verunglückter AGT wird den Angriffsweg zurück gerettet

Wenn Du ihn jetzt noch irgend wo mit der Leiter vor Beginn des o.g. Ablaufs in das ÜbObjekt einsteigen läßt, dann hast Du sogar das noch drin.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen656559
Datum02.12.2010 12:295694 x gelesen
Grundsätzlich sehe ich das Ganze genauso und kann Deinem beispiel folgen.
Dennoch hier meine Frage, von wievielen Atemschutzgeräteträgern redest Du, die in euren Verantwortungs- und Betreuungsbereich fallen?
Mit wievielen Trupps bist Du in der Lage die oben beschriebene Übung in einem, vor allem für die Ausbilder und Organisatoren akzeptablen Zeitrahmen durchzuziehen?


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW656560
Datum02.12.2010 12:295591 x gelesen
Wie andere schon geschrieben haben und es hier auch steht (Hervorhebung durch mich)

Geschrieben von FwDV 7"Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
• eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage
und
• eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die
Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang
unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen."


Damit ist eigentlich alles gesagt.
Es sei denn die betreffende FW meint man müsste sich nicht an FwDV halten.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656565
Datum02.12.2010 12:545758 x gelesen
Geschrieben von Markus MiddelMit wievielen Trupps bist Du in der Lage die oben beschriebene Übung in einem, vor allem für die Ausbilder und Organisatoren akzeptablen Zeitrahmen durchzuziehen?

Pro Abend 2 Trupps. Dafür erforderlich 2 Ausbilder (bzw. 1 Ausbilder + 1 Helfer; Ausbilder ist hier nicht = Ausbilder für den Atemschutz nach FwDV 2).
Und als Steigerung noch einen echten FM als verunglückter AGT (alternativ: Realdummie mit PA und Maske), was auch den AGT ab und zu gut tut, damit sie wissen wie es ist da hilflos zu liegen und gerettet zu werden.

d.h. bei 40 AGT sind das 10 Termine (+ ggf. 2 Reserve). Das ist dann 1 Termin pro Monat.
Wenn man mehr AGT hat, dann kann man auch mehr Ausbilder rekrutieren und mehr Termine machen.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen656575
Datum02.12.2010 14:145513 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Pro Abend 2 Trupps. Dafür erforderlich 2 Ausbilder (bzw. 1 Ausbilder + 1 Helfer; Ausbilder ist hier nicht = Ausbilder für den Atemschutz nach FwDV 2).
Und als Steigerung noch einen echten FM als verunglückter AGT (alternativ: Realdummie mit PA und Maske), was auch den AGT ab und zu gut tut, damit sie wissen wie es ist da hilflos zu liegen und gerettet zu werden.

d.h. bei 40 AGT sind das 10 Termine (+ ggf. 2 Reserve). Das ist dann 1 Termin pro Monat.

Ein Termin pro Monat für Dich als "Ausbilder", aber ja nur ein Termin für den AGT im Jahr, oder nich?

Klingt für mich jetzt ein bißchen wenig.

Wann wird was ausgebildet (ggf. spezielle Themen wie SiTr (Rettungs-Pack etc), (Überdruck)-Belüftung, HSR-Training)?

Wann wird das Ausgebildete "abgefragt" bzw. weiter verfestigt?

Wie hoch ist im Gegensatz dazu die Einsatzbelastung/-routine?


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen656581
Datum02.12.2010 15:075492 x gelesen
Ich ziehe meinen Hut vor demjenigen, der das bei euch organisiert.
Ich stelle mir das gerade vor, Liste aushängen, wo sich die Leute für einen Termin eintragen, Übungsobjekt finden, in dem sich die Leute nicht so gut auskennen, für min. 10 Termine.
Absprache mit den Kameraden der AGW, dass für diese Termine entsprechendes Gerät benötigt wird. Dann stehen die ersten Termine an, die ersten Kameraden rufen an und wollen ihren Termin verlegen oder müssen absagen. Der Organisator hängt nun am Telefon und versucht entsprechenden Ersatz zu bekommen....
So würde das leider Gottes mit Sicherheit bei uns laufen.

Wir hatten am vergangenen Samstag ein Atemschutzseminar organisiert, welches in unserem alten leerstehenden Krankenhaus stattgefunden hat. Das Ganze gegliedert als Stationsausbildung:
- gemeinsame Einführung und Unterweisung nach UVV + FWDV7 im Schulungsraum, anschließende Fahrt zum Übungsobjekt, und Einteilung in 3 Gruppen für weitere Stationen
- Station1: Umgang und Handling WBK, Möglichkeiten Retten und Selbstretten, Atemschutzüberwachung
- Station2: Gerät und Maske angelegt, LA nicht angeschlossen, Sicht mit Aufsatzschildern vermindert, Ausbildung systematisches Absuchen von Räumen
- Station3: Komplette Ausrüstung angelegt, im ehemaligen OP-Bereich ohne Fenster und vernebelt, Ausbildung Räume absuchen, koordination mehrer Trupps untereinander, drei vermisste Personen

An diesem Tag wurden 36 Masken, Flaschen und Geräte benötigt, für den kommenden Samstag ist eine weitere Veranstaltung geplant, für die sich Stand heute 34 Personen gemeldet haben.
Unsere Führung akzeptiert diese Veranstaltung und rechnet diese als Streckendurchgang an.
In meinen Augen ist hier zumindest der Lern- und Ausbildungseffekt höher, als in einer Strecke, die jeder aus dem ff kennt und die teilweise in nicht mal 20 Minuten absolviert wird.
Im Anschluss wird es für einige Nachzügler nochmal Ausweichtermine geben, die dann allerdings den "normalen" Streckenduchgang machen werden., da einfach der Organisationsaufwand sonst zu hoch ist und sich glaube ich kaum noch jemand findet, der bereit ist als Ausbilder sich einen weiteren Samstag in der Advetnszeit um die Ohren zu hauen. Aber sone Gelegenheit bekommt man eben nicht ständig und somit nutzen wir sie so gut es geht.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656582
Datum02.12.2010 15:115453 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannEin Termin pro Monat für Dich als "Ausbilder", aber ja nur ein Termin für den AGT im Jahr, oder nich?

Klingt für mich jetzt ein bißchen wenig.


Das ist nur die 2. Pflichtübung nach FwDV 7.


Geschrieben von Lars TiedemannWann wird was ausgebildet (ggf. spezielle Themen wie SiTr (Rettungs-Pack etc), (Überdruck)-Belüftung, HSR-Training)?


Im Rahmen einer Erstausbildung (3 Samstage) für jeden frischen AGT.


Geschrieben von Lars TiedemannWann wird das Ausgebildete "abgefragt" bzw. weiter verfestigt?


Das muß bei dem o.g. Konzept in den regulären Ausbildungen laufen.

Wie gesagt. Es ging mir nur daum aufzuzeigen, dass man die Anforderungen der FwDV 7 im Bezug auf die Pflichtfortbildung vorschriftsmäßig an einem Übungsabend in einer praktischen Übung (ggf. vorgeschaltet sogar noch die jährliche Unterweisung) erledigen kann.


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt656583
Datum02.12.2010 15:175312 x gelesen
Das ist ja eine gute Ausbildungsveranstaltung, aber das als Streckendurchgang anzuerkennen verstößt eindeutig gegen die FwDV 7. Da kann man nur hoffen, dass nichts passiert. Sonst sieht es schlecht für die Führung aus.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656584
Datum02.12.2010 15:175374 x gelesen
Geschrieben von Markus MiddelIch stelle mir das gerade vor, Liste aushängen, wo sich die Leute für einen Termin eintragen, Übungsobjekt finden, in dem sich die Leute nicht so gut auskennen, für min. 10 Termine.

Ja, das ist spannend. Wobei als Objekt kann man das Feuerwehrhaus nehmen. Wenn man da etwas kreativ ist, dann erkennt man das unter Nullsicht nicht wieder ;-)


Geschrieben von Markus MiddelAbsprache mit den Kameraden der AGW, dass für diese Termine entsprechendes Gerät benötigt wird. Dann stehen die ersten Termine an, die ersten Kameraden rufen an und wollen ihren Termin verlegen oder müssen absagen. Der Organisator hängt nun am Telefon und versucht entsprechenden Ersatz zu bekommen....
So würde das leider Gottes mit Sicherheit bei uns laufen.


Ja, so kann das sein ;-)


Geschrieben von Markus MiddelAn diesem Tag wurden 36 Masken, Flaschen und Geräte benötigt, für den kommenden Samstag ist eine weitere Veranstaltung geplant, für die sich Stand heute 34 Personen gemeldet haben.
Unsere Führung akzeptiert diese Veranstaltung und rechnet diese als Streckendurchgang an.


Definiere "Streckendurchgang". Ist damit die Belastungsübung oder die Einsatzübung gemeint?

Und ja, solche Workshops sind sinnvoll und notwendig.
Sind aber m.E. für die Absolvierung der Pflichtfortbildung vergleichsweise aufwendig.
Wenn man mein geschildertes Schema nimmt hat man auch den Vorteil, dass jeder AGT 1 x im Jahr zwingend das selbe AGT-Notfalltraining absolviert.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen656591
Datum02.12.2010 15:495455 x gelesen
Streckendurchgang ist die "normale" Belastunsübung.
Laufband, Endlosleiter, Kriechstrecke etc.

Unsere Veranstaltung ist wie gesagt ein "Seminar" zusätzlich gibt es selbstverständlich über das Jahr Objektübungen, bei denen möglichst immer andere AGT´s eingesetzt werden.
teilweise werden diese Übungen von mehreren Ortsteilen gemeinsam gemacht, teiweise aber auch in den Wehren allein.
Diese Seminare sind in unseren Augen in sofern sinnvoll, als das einige Vorgehensweisen vereinheitlicht ausgebildet werden können, als Beispiel, das Absuchen und markieren von Räumen. So können wir allen AGT´s eine einheitlich Vorgehensweise beibringen und hoffen, dass bei gemeinsamen Einsätzen eine gemeinsame "Sprache" gesprochen wird.

Im vergangenen Jahr haben wir etwas ähnliches gemacht, da bestanden die Stationen aus:
- Theorie UVV, wie auch in diesem jahr
- Einweisung in der Atemschutzwerkstatt an den neuen Atemschutzgeräten
- Sicherheitstrupptasche, Inhalt mögliche Verwendung etc.
- "Normale" belastungsübung in der Strecke
- Einsatzmöglichkeiten und Umgang mit dem Hohlstrahlrohr

Ich vertraue unserer Führung und ich denke sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Es ist eben schwierig, eine Vorschrift, ist eine Vorschrift, da gibts in der Regel nur schwarz und weiß. Mir stellt sich halt die Frage, nach dem Unterschied einer solchen Veranstaltung zur Belastungsübung. Aktuell absolviert bei den Seminaren jeder Geräteträger zwei Übungen, die jeweils ca. 20 Minuten gedauert haben, einmal mit angelegtem LA und einmal ohne. Einmal Nullsicht, da dunkle Räume und Nebelmaschine und einmal nahezu Nullsicht durch Ausetzschilder.
Ich sehe den Unterschied darin, dass ich bei der Belastungsübung eine klar definierte Arbeit verrichte und somit einen Vergeilch heranziehen kann.
Dafür sind eben Vorschriften da, etwas klar zu definieren, dennoch halte ich die Veranstaltung für gut und sinnvoll, das hat auch das Feedback der Absolventen gezeigt. Dies mindert sicherlich nicht das Risiko, aber wie ich schon schrieb, ich vertraue unserer Führung dass sie sehr genau wissen, was sie verantworten können und was nicht.


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen656594
Datum02.12.2010 16:225364 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Wie gesagt. Es ging mir nur daum aufzuzeigen, dass man die Anforderungen der FwDV 7 im Bezug auf die Pflichtfortbildung vorschriftsmäßig an einem Übungsabend in einer praktischen Übung (ggf. vorgeschaltet sogar noch die jährliche Unterweisung) erledigen kann.
Zweifelsohne.

Bei der Vorbereitung eines AGT-Übungsdienstes ziehe ich selten die FwDv7 zu rate, sondern überlege mir einfach, was will/muß ich ausbilden, um die AGT wieder gesund nach Hause zu bekommen. "Komischerweise" decken sich die so behandelten Inhalte in vielen Teilen mit den Inhalten der FwDv7... :-)

Geschrieben von Christian Fischer
Das ist nur die 2. Pflichtübung nach FwDV 7.
[...]
Das muß bei dem o.g. Konzept in den regulären Ausbildungen laufen

Demnach gibt es also diverse Übungs-/Ausbildungsdienste, hab ich also nun verstanden! :-) Was anderes hätte ich von Dir auch nicht erwartet....

Geschrieben von Christian Fischer
Ja, das ist spannend. Wobei als Objekt kann man das Feuerwehrhaus nehmen. Wenn man da etwas kreativ ist, dann erkennt man das unter Nullsicht nicht wieder ;-)
Als Ausbilder muß man eben kreativ (und manchmal auch masochistisch) veranlagt sein...oder frei nach Jan S. aus O.
Geschrieben hier von Jan Südmersen
SiTr Ausbildung muss recht realitätsnah und brutal sein, damit man überhaupt eine Chance auf Erfolg hat
und das kann die übrige AGT-Ausbildung meinetwegen auch sein.


Gruß
Lars

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg656595
Datum02.12.2010 16:295307 x gelesen
Geschrieben von Markus MiddelStreckendurchgang ist die "normale" Belastunsübung.

Dann ist Euer Vorgehen nicht zulässig.
Belastungsübung ist Belastungsübung.

Eure Veranstaltung könnte die Einsatzübung ersetzen, das wäre bei entsprechender Ausbestaltung OK.


Geschrieben von Markus MiddelIch vertraue unserer Führung und ich denke sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

Diese Hoffnung habe ich in Feuerwehrdeutschland zwischenzeitlich aufgegeben.


Geschrieben von Markus MiddelEs ist eben schwierig, eine Vorschrift, ist eine Vorschrift, da gibts in der Regel nur schwarz und weiß. Mir stellt sich halt die Frage, nach dem Unterschied einer solchen Veranstaltung zur Belastungsübung.

Die Belastungsübung hat für den Teilnehmer eine genau definierte körperliche Belastung unter kontrollierten Bedingungen als Ziel.
Bei einer Einsatzübung kann ich jem nachdem wie sie abläuft und was mein Job ist eine ruhige Kugel schieben und nicht ansatzweise an die geforderte Belastung herankommen.


Geschrieben von Markus MiddelAktuell absolviert bei den Seminaren jeder Geräteträger zwei Übungen, die jeweils ca. 20 Minuten gedauert haben, einmal mit angelegtem LA und einmal ohne.

Also kann ohnehin nur eine Übung davon als Übung unter AT gewertet werden.


Geschrieben von Markus MiddelIch sehe den Unterschied darin, dass ich bei der Belastungsübung eine klar definierte Arbeit verrichte und somit einen Vergeilch heranziehen kann.

Genau. Um festzustellen, ob der AGT diese Leistung abrufen kann.


Geschrieben von Markus MiddelDafür sind eben Vorschriften da, etwas klar zu definieren, dennoch halte ich die Veranstaltung für gut und sinnvoll, das hat auch das Feedback der Absolventen gezeigt.

Euer Fehler ist, dass Ihr sagt "Entweder - Oder". Ihr müßtet sagen "sowohl - als auch". Also Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage und Eure Veranstaltung (sofern diese die Anforderungen der DV 7 erfüllt).
Dann wäre der Vorschrift genüge getan.


Geschrieben von Markus MiddelDies mindert sicherlich nicht das Risiko, aber wie ich schon schrieb, ich vertraue unserer Führung dass sie sehr genau wissen, was sie verantworten können und was nicht.

Verabschiede Dich in der Fläche von dieser Hoffnung...
Sonst hätten wir nicht bei jedem Zwischenfall diese weinerliche "aber wir machen das doch nur ehrenamtlich", "was sollen wir denn sonst noch so alles machen",...


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Christian Fischer
Wernau


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AutorPasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen656603
Datum02.12.2010 17:315219 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDas muß bei dem o.g. Konzept in den regulären Ausbildungen laufen.

Wie habt ihr euer AT Ausbildung den generell aufgeteilt ? Gibt es da ein bestimmtes Schema auf Papier gebracht, damit deine AGT da durchblicken ?

Wie habt ihr die Ausbildung aufgeteilt, vorher schon klar wer wann was macht ?


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.

Besucht unsere FW auf www.feuerwehr-wietmarschen.de

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 02.12.2010 10:21 Gunn7ar 7F., Altefähr
 02.12.2010 10:31 Mark7us 7B., Steinebach
 02.12.2010 10:33 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 02.12.2010 11:09 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 11:22 ., Neuburg
 02.12.2010 12:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 12:29 Mark7us 7M., Idstein
 02.12.2010 12:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 14:14 Lars7 T.7, Oerel
 02.12.2010 15:11 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 16:22 Lars7 T.7, Oerel
 02.12.2010 17:31 ., Wietmarschen
 02.12.2010 15:07 Mark7us 7M., Idstein
 02.12.2010 15:17 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 02.12.2010 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 15:49 Mark7us 7M., Idstein
 02.12.2010 16:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 11:22 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 02.12.2010 11:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 12:29 Denn7is 7E., Menden
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