alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFaktbeitrag 6.12. zu Brandschutz in Pflegeheimen8 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • Brandschutzmängel in Altenheimen
  • 06.12.2010 - Drei Tote bei Brand in Seniorenstift in Würzburg
  • 06.12.2010 Brand in Würzburg (bebilderter Bericht)
  •  
    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen657255
    Datum06.12.2010 23:086553 x gelesen
    HAllo,
    hat noch jemand den Beitrag gesehen?

    Fakt 21:45
    Das MDR Magazin
    Moderation: Thomas Kausch
    Geplante Themen:
    - Unglaublich: Hassprediger reisen unbehelligt nach Deutschland
    - Unheimlich: Stasi plante Übernahme West-Berlins
    - Unbegreiflich: Altersheime mit mangelhaftem Brandschutz

    Bin schon mal auf die Reaktionen gespannt. Wenn ein Gutachter sagt, er möchte seine Angehörigen nicht in so einem Heim unterbringen, dann .....

    Gruß
    Ralf Leistner


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg657273
    Datum07.12.2010 06:174525 x gelesen
    Geschrieben von Ralf Leistner

    hat noch jemand den Beitrag gesehen?
    Habe die Sendung/den Beitrag gesehen.
    Wurde eigentlich gesagt, warum der Entwurf - der eine automatische Brandmeldung vorsah - nicht beschlossen wurde?

    Gruß
    Jörg


    Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern657278
    Datum07.12.2010 09:054315 x gelesen
    In den Nachrichten gerade ein Bericht über einen Brand in einem Altenheimletzte Nacht.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen657282
    Datum07.12.2010 09:554091 x gelesen
    HAllo,

    nein, es wurde nur gesagt, dass 2004 der Entwurf durch die Länderbauminister nicht verabschiedet wurde.
    In diesem Gremium sitzen ja auch nur die Bauleute, die abstimmen. Ein eventueller Brandschutzfachmann eines mir sehr bekannten Ministeriums ist da immer nur Gast gewesen. Seine Kommentare verhallten wohl ungehört.

    Gruß
    Ralf LEistner


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg657285
    Datum07.12.2010 10:194073 x gelesen
    Geschrieben von Adolf Huber In den Nachrichten gerade ein Bericht über einen Brand in einem Altenheimletzte Nacht.
    Wieder mal ein trauriges Beispiel für ein Problem was schon lange besteht.
    Meiner Meinung nach wird sich das erst lösen wenn es dafür eine eigene Sonderbauvorschrift gibt.
    Pflegeheime fallen in der Regel nicht in den Geltungsbereich der Krankenhausbauverordnug. Nach meinem Wissensstand gibt es lediglich in Brandenburg die Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (pdf)

    Problematisch ist hier jedoch immer wieder die richtige Einordnung der Bauvorhaben bzw. bestehenden baulichen Anlage. Nicht alles was von der Presse oder Otto-NV als Alten- bzw. Pflegeheim bezeichnet wird ist es auch. Das geht von der rüstigen Rentnerband bis hin zu höchster Pflegestufe und ist selbst in vielen Einrichtungen ein fließender Übergang.

    Auch wenn da so schöne Namen wie "Senioren-Residenz" dran stehen kann es da ganz schnell auch eine klassische Pflegeeinrichtung sein. Hier wird viel Schindluder mit getrieben, teilweise vermute ich sogar bewusst, um die strengeren Auflagen zu umgehen. Habe erst letztens einen Neubau altersgerechter Wohnungen gesehen wo jedes Mal mit dem RTW der HLF mitgeschickt wird weil die Treppe ohne Tragehilfe nicht zu bewältigen ist.

    Interessante Ausführungen dazu gibt es unter anderem bei hhpberlin (pdf)

    Gruß Ralf


    Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
    wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
    Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

    http://twitter.com/nomex64

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)657294
    Datum07.12.2010 11:074498 x gelesen
    Moin,
    typisch der deutsche Michel. Man macht nix, was nicht unbedingt allerkleinst vorgeschrieben ist. Oder muss man vielleicht nur das, was bereits allerkleinst geschrieben steht, richtig anwenden? So steht z.B. in der BayBO wie auch in anderen Landesbauordnungen deutlich geschrieben: Geschrieben von Art. 54 Abs. 3 BayBO, Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (3) 1 Soweit die Vorschriften des Zweiten und des Dritten Teils mit Ausnahme der Art. 8 und 9 und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften nicht ausreichen, um die Anforderungen nach Art. 3 zu erfüllen, können die Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall weitergehende Anforderungen stellen, um erhebliche Gefahren abzuwehren, bei Sonderbauten auch zur Abwehr von Nachteilen; dies gilt nicht für Sonderbauten, soweit für sie eine
    Verordnung nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 4 erlassen worden ist.

    Nach eigenen Erfahrungen ist die mangelnde richtige Anwendung oft der Fall, dank politischen Drücken, dank Billigbetreibern, unwissenden Baukünstlern und dank ungeeigneten Fachplanern. Es gibt so gut wie kein Alten- und Pflegeheim ohne baurechtliche Abweichungen. Das ist doch die geeignetste Begründung für eine Kompensation durch Brandmeldeanlage. Neben vielen vielen anderen Dingen, die trotzdem beachtet werden müssen. Weil manche meinen, mit einer Brandmeldeanlage kann man jeden baulichen Scheiß erschlagen, den sich ein Baukünstler in seinem kranken Hirn einfallen lässt.
    Es nützt doch nix, wenn einem die Brandmeldeanlage einen Brand meldet, und man hat weder bauliche Abtrennungen noch Rettungswege sichergestellt. Und schon überhaupt gar nicht ist sich mancher Betreiber seiner Betreiberpflicht bewusst ist, dass er (natürlich mit seinen gut deutsch sprechenden 1,5 des nachts anwesenden Fach- und Lachkräften) die Eigenrettung der Personen (beim Sonderbau) über einen der beiden baulichen Rettungswege schon VOR dem Eintreffen der Feuerwehr sicherstellen muss. Aber erst mal nach eine Brandmeldeanlage schreien hört sich doch gut an. Und das, wo die meisten noch nicht mal in der Lage sind, sich selbständig einen Rauchwarnmelder in die eigene Bude zu hängen.
    Nach dem Bericht sollen ja angeblich Supermärkte besser brandgeschützt sein als Altenheime. Und die Nordrheinvandalen als allererste eine Richtlinie für Altenheime mit BMA einführen. Da kann ich nur sagen: Super recherchiert, von ganz tollen Experten beraten und reißerisch aufgemacht. Erreicht Das Erste jetzt schon bald RTL2-Niveau? Oder will man sich gemäß der Jugendwort-des-Jahres-Wahl nur mal eben am Niveaulimbo beteiligen? Man hätte vielleicht sagen können, dass dies nur für den Teil der großen Verkaufsstätten zutrifft, für den die VKV gilt. Der Rest ist (bauordnungskonform) Nagelplattenbinderbau.
    Und man hätte vielleicht sagen können, dass bereits in einigen Bundesländern Erlasse bzw. Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime (auch Kurzzeitpflege) und Wohnheime für Behinderte bauaufsichtlich eingeführt sind. Und dass es Handlungsempfehlungen zum Brandschutz in Heimen gibt, die für sich schlüssig sind und bei der Erstellung des Brandschutznachweises/-konzepts durchaus angewendet werden können. Mal ganz abgesehen von der o.a. Möglichkeit, eine BMA im bauaufsichtlichen Verfahren zu fordern. Aber es hört sich ja erst mal gut an "die Experten fordern ...". Vielleicht hätte man ja auch mal eines der vilen vielen positiven Beispiele zeigen können, unter dem Aspekt "die wirklichen Experten wenden an ..."

    Fakt wird sein, dass die Brandschutzproblematik in Heimen auch nach dem Bericht Herrn und Frau Staatsbürger zugunsten eines niedrigen Pflegeversicherungsbeitrags am Allerwertesten vorbeigehen wird, die Betreiber alles von sich weisen und Massenaufmärsche à la "Altenheim 21" wohl nicht stattfinden werden. (Die Leute haben dafür ja auch gar keine Zeit, die hängen ja schon alle beschützerisch im Stuttgarter Stadtpark an den Bäumen ;-))

    Übrigens: Die (Un-)Qualität des verlinkten Berichts erkennt der Brandschutzfachmann schon allein an dieser Empfehlung:
    Geschrieben von FAKT-Berichtseite ... Treppenhaus ... Wer doch fliehen will, sollte immer nach unten laufen und sich am Treppengeländer festhalten.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRolf8 M.8, Mettingen / NRW657329
    Datum07.12.2010 13:533984 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter Lössl... Treppenhaus ... Wer doch fliehen will, sollte immer nach unten laufen und sich am Treppengeländer festhalten.

    Als Information für Laien, es war ja nicht in der Brandschutz, ist die Aussage doch okay?
    Es kommt immer wieder vor, das Menschen den Weg nach oben suchen.
    In unserem Unternehmen muß ein Mitarbeiter mit einem mündl. Abmahnung rechnen wenn er
    nicht mit einer Hand am Treppengeländer die Treppe benutzt.

    Diesbezüglich gab es auch schon Aktionen der Berufsgenossenschaften und Versicherungsträger.

    Ansonsten gebe ich ja z.T. recht.
    Rauchmelder sind in dem Heim vorhanden gewesen, BMA kann ich nicht sagen. Warum viele Zimmertüren geschlossen waren muß geklärt werden. Oft ist es so das gerade ältere Menschen in betreuten Wohnbereichen dieses Sicherheitsbefinden fordern.

    Als ein großes Problem sehe ich die Personalplanungen. In vielen Kliniken und Einrichtungen gibt es bei der BMA einen internen Alarm um Patienten nicht zu erregen und zu beunruhigen. Hier läuft dann eine Interne Rettungs-und Maßnahmenkette ab. Planungen und Übungen gehen ja meistens von Tagessituationen aus.

    Ich selbst habe es auf einem RTW als KTW erlebt das man um 22.30, auf einem Rücktransport zum Altenheim, bei Schneetreiben 15 min vor der Tür gewartet hat. Dieses lag daran das die 2 Nachtschwestenr gerade beschäftigt waren. Nachtdienste sind in der Regel überfordert, in Extremsituationen wie hier...
    Planungen und Übungen gehen ja meistens von Tagessituationen aus.
    Die Frage ist ob sich etwas tut in Zukunft, oder ob es beim öffentlichen Aufschrei für die Medien bleibt.


    Jedem sein Recht auf eine eigene Meinung...
    Jeder kehre vor seiner Tür zuerst...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)657364
    Datum07.12.2010 15:284236 x gelesen
    Hallo,
    für den Laien macht es nur dann Sinn, wenn ich den Treppenraum sicher und rauchfrei begehen kann, und das hoffentlich gesichert so lange bis ich draußen bin. Wenn einer dann nach oben statt nach unten geht, dann wäre das ein Fall der Kategorie "ohne Hirn bist wie a Depp".
    Ich wollte eher auf den ganzen Absatz abzielen, hier nochmal gesamt:
    Geschrieben von FAKT-Internetseite unter "Wie verhalte ich mich im Brandfall" (nicht) Brennt es in einem Mehrfamilienhaus, ist oft das Treppenhaus verraucht. Die Feuerwehr rät, nicht durch das Treppenhaus zu laufen, sondern in der Wohnung zu bleiben, die Türen zu schließen und am Fenster auf Hilfe zu warten. Fahrstühle sollten unbedingt vermieden werden. Sie können zur tödlichen Falle werden. Wer doch fliehen will, sollte immer nach unten laufen und sich am Treppengeländer festhalten.
    Da ist der letzte Satz doch blöder Pfiffkas! Wenn der Treppenraum verraucht ist, dann soll keiner rein, weder rauf noch runter! (Siehe auch hier.) Wo hatten wir dann bei den größeren Ereignissen der letzten Jahre (Köln, Berlin, Ludwigshafen) einen ganzen Schwung Tote? Im Treppenraum! Und die wollten dort bestimmt nicht ein Pläuschchen mit dem Nachbarn halten oder beim netten Mann von oben drüber vorbeischaun, sondern wollten wohl runter, und auf dem Weg hat sie's Stragagerl geholt! Egal, ob sie sich am Geländer festgehalten haben oder nicht. Dem Ganzen zuträglich waren auch z.B. die fehlenden Selbstschließer an den Türen bzw. die von manchen Pappnasen außer Funktion gesetzten Selbstschließer. Solche kleinen Brandschutzsünden werden dann halt mal bisweilen sehr fatal bestraft.

    Der Rest
    Geschrieben von Rolf MöllmannRauchmelder sind in dem Heim vorhanden gewesen, BMA kann ich nicht sagen. Warum viele Zimmertüren geschlossen waren muß geklärt werden. Oft ist es so das gerade ältere Menschen in betreuten Wohnbereichen dieses Sicherheitsbefinden fordern.


    Das betrifft wohl den Fall WÜ heute Nacht. Wenn das ein Teil betreutes Wohnen mit "Rüstigenbereich" ist, wieso sollten da die Türen nicht abgeschlossen sein? das ist nix anderes als ein Hotel oder ein Mehrfamilienhaus. Die Bewohner haben ihre eigene Nutzungseinheit, die sie auch verschließen können. Inwieweit dann im Einsatz eine Evakuierung gefahren wird oder man es beim Verweilkonzept belässt, ist Sache des EInsatzleiters und seiner Infos aus dem Brandgeschehen, dazu kann ich in diesem Fall nix sagen.


    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     06.12.2010 23:08 ., Pfungstadt
     07.12.2010 06:17 ., Stuttgart
     07.12.2010 09:55 ., Pfungstadt
     07.12.2010 09:05 Adol7f H7., Rosenheim
     07.12.2010 10:19 Ralf7 H.7, Drebkau
     07.12.2010 11:07 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     07.12.2010 13:53 Rolf7 M.7, Mettingen
     07.12.2010 15:28 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt