alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerwehrführerschein 7,5to: Kabinett billigt Gesetzentwurf34 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg658275
Datum15.12.2010 16:5610595 x gelesen
hallo,

Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes: Weg frei für Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein658277
Datum15.12.2010 17:058635 x gelesen
Kopf -> Tisch


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP658279
Datum15.12.2010 17:278784 x gelesen
So, jetzt fehlt noch, dass dem ein oder anderen Kopf auffällt, dass die originäre Fahrerlaubnis für die ganz großen roten Autos immer noch Geld kostet...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen658282
Datum15.12.2010 17:398536 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppSo, jetzt fehlt noch, dass dem ein oder anderen Kopf auffällt, dass die originäre Fahrerlaubnis für die ganz großen roten Autos immer noch Geld kostet...

Das ist keine Frage des "ob" sondern nur des "wann". Wollen wir mal Wetten darauf abschließen wie lange das dauert? Ich tippe auf weniger als 24 Monate.

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg658284
Datum15.12.2010 17:438738 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppSo, jetzt fehlt noch, dass dem ein oder anderen Kopf auffällt, dass die originäre Fahrerlaubnis für die ganz großen roten Autos immer noch Geld kostet...

Nachdem ich der Pressestelle des Bundesverkehrsministeriums vorhin auf die "unglückliche" Bildauswahl zur heutigen Pressemitteilung hingewiesen habe wurde das LF 20 entfernt ;-)

hier mal ein Screenshoot den ich vor dem Austausch des Bildes gemacht hatte:



Aktuell ist in der Pressemitteilung ein RTW abgebildet ...

Mir kommt da nun folgende Bibelstelle in den Sinn: Lukas, Kapitel 23, Vers 34


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü658304
Datum15.12.2010 20:378426 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer
Mir kommt da nun folgende Bibelstelle in den Sinn: Lukas, Kapitel 23, Vers 34

Volle Zustimmung ... passt :-)


MkG

Michael Krüger
Feuerwehr Waldachtal
www.feuerwehr-waldachtal.de

Meine persönliche Meinung ....

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz658525
Datum16.12.2010 21:188245 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppSo, jetzt fehlt noch, dass dem ein oder anderen Kopf auffällt, dass die originäre Fahrerlaubnis für die ganz großen roten Autos immer noch Geld kostet...

Der "große" FW-Führerschein wird ebenfalls kommen, spätestens nach ein paar Jahren, wenn die ersten "FW-Führerscheininhaber" keine Unfälle gebaut haben.

Wetten dass ...

MfG, Thomas Klee


www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen658526
Datum16.12.2010 21:318277 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeDer "große" FW-Führerschein wird ebenfalls kommen, spätestens nach ein paar Jahren, wenn die ersten "FW-Führerscheininhaber" keine Unfälle gebaut haben.


Ja, leider. Ich finde es zwar durchaus positiv, dass sich gedanken darum gemacht werden, wie das "Führerschein-Problem" mancher FF gelöst werden kann, allerdings finde ich die Lösungsansätze sehr problematisch.

Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine interne Ausbildung, wobei der "Ausbilder" über 30 sein muss und X Jahre inhaber eines entsprechenden FS sein muss. Demnach wird es "Fahrstunden" geben mit diesem sogenannten "Ausbilder", welcher dann anschließend das "Okay" gibt, dass ein FA mit einer kleinen Führerscheinklasse ein größeres Einsatzfahrzeug fahren darf.
Wer ist denn im Falle eines Unfalls haftbar? Wer überprüft, ob richtig ausgebildet wurde? und und und...

Folgender lösungsansatz wäre meiner Meinung nach viel interessanter:

Wenn man an einer LFS eine zweiwöchige Ausbildung (beispielsweise in Form eines Gruppenführerlehrgangs) macht, kostet die in etwa 500 € pro Woche? (Ich habe jetzt leider keine genauen Zahlen, aber ich denke mal, das ist gut geschätzt).
Theoretisch könnte doch die LFS eine zweiwöchige Führerschein, bzw. Fahrerausbildung ausbildung machen, bei der auch Einsatzfahrten simuliert werden. Fände ich wesentlich angebrachter als einen "Feuerwehrführerschein", wie er jetzt angeboten wird.
Problem hier ist aber, dass wir uns in einer freien Marktwirtschaft befinden, und sich dann viele Fahrschulen beschweren würden, da dies Wettbewerbsverzerrung wäre. Soweit ich weiß, wird auch immer wieder aufgeschrien, wenn ein C1-Führerschein, welcher bei der Bundeswehr erworben wurde, umgeschrieben werden soll (korrigiert mich, wenn ich da falsch Liege)


MkG
Johannes

bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8us 8N., Habighorst / Niedersachsen658529
Datum16.12.2010 21:418121 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinSoweit ich weiß, wird auch immer wieder aufgeschrien, wenn ein C1-Führerschein, welcher bei der Bundeswehr erworben wurde, umgeschrieben werden soll (korrigiert mich, wenn ich da falsch Liege)

Das geht aber hier bei uns ohne Probleme: meinen bei der BW gemachten FS CE habe ich gleich nach der Prüfung in den zivilen FS umschreiben lassen.
So viele bekommen den bei der BW ja auch nicht mehr - von daher glaube ich auch nicht daran das die noch groß aufschreien.

MkG Marcus


Freiwillige Feuerwehr
.....Dies gilt wochentags wie auch am Wochenende 24 Stunden am Tag.
"Das moralisch wesentliche ist, dass sie immer bereit ist. Und in solchem Sinne ist die Feuerwehr ein Vorbild schlechthin."
Bundespräsident a.D. Theodor Heuss


Alles meine private Meinung, nur zu diesem Thema.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz658532
Datum16.12.2010 22:368044 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas KleeDer "große" FW-Führerschein wird ebenfalls kommen, spätestens nach ein paar Jahren, wenn die ersten "FW-Führerscheininhaber" keine Unfälle gebaut haben.

Und ich lege noch nach:

Die ersten Stimmen FÜR den großen FW-Führerschein werden schon bald ertönen - vor allem aus den Reihen der FEUERWEHR (wie beim "kleinen" FW-FS auch).

Offenbar ist es leichter, über diese politische Schiene einen "Persil"-Führerschein zu machen, als die Bürgermeister von der Notwendigkeit zu überzeugen, die sicher erforderlichen "normalen" Führerscheine aus Haushaltsmitteln zu bezahlen.

MfG, Thomas Klee


www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg658535
Datum16.12.2010 23:058169 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinJa, leider. Ich finde es zwar durchaus positiv, dass sich gedanken darum gemacht werden, wie das "Führerschein-Problem" mancher FF gelöst werden kann, allerdings finde ich die Lösungsansätze sehr problematisch.

Der Lösungsansatz ist ganz einfach. Die Kommune als Träger des Brandschutzes finanziert die Ausbildung der Fahrer zu 100%. Fertig.


Geschrieben von Johannes MartinWenn man an einer LFS eine zweiwöchige Ausbildung (beispielsweise in Form eines Gruppenführerlehrgangs) macht, kostet die in etwa 500 € pro Woche? (Ich habe jetzt leider keine genauen Zahlen, aber ich denke mal, das ist gut geschätzt).

Die Ausbildung an der LFS ist i.d.R: kostenlos. Es fallen aber dafür bei der Kommune die Kosten für den Ersatz des Lohnausfalls an. Und das kann recht schnell deutlich mehr sein, als die Kosten für eine zivile Fahrausbildung mit einem gut verhandelten Tarif bei einer Fahrschule vor Ort.

Geschrieben von Johannes MartinTheoretisch könnte doch die LFS eine zweiwöchige Führerschein, bzw. Fahrerausbildung ausbildung machen, bei der auch Einsatzfahrten simuliert werden.

Die LFSen kommen heute i.d.R. schon mit ihren Pflichtlehrgängen wie GrFü, ZFü, Kreisausbilder,... kaum hinterher, da Kapazitätsmangel. Da werden sie sich bestimmt nicht noch andere Lehrgänge ans Bein binden, die jaußerdem problemlos zivil absolviert werden könnten, da es dafür entsprechende Anbieter gibt.
Dazu kommt, dass man der LFS dann noch entsprechende Fahrzeuge beschaffen müßte, sie mehr Ausbilder bräuchte, sie mehr Unterkünfte bräuchte,...

Dazu kommt dass heute schon ein Problem bei den Arbeitgebern besteht, 2 Wochen für Lehrgänge wie GrFü oder ZFü freigestellt zu werden. Und da willst Du dann jemanden nochmals zwei Wochen auf die LFS schicken?


Geschrieben von Johannes MartinProblem hier ist aber, dass wir uns in einer freien Marktwirtschaft befinden, und sich dann viele Fahrschulen beschweren würden, da dies Wettbewerbsverzerrung wäre.

Da haben sie auch recht. Zumal mit der neuen Regelung nicht mal eine adäquate Ausbildung angeboten wird.

Irgend wier erinnert mich das ganze daran, wie mein Opa damals bei Kriegsende den Führerschein bei der Wehrmacht bekommen hat. Man mußte dringend einen Lkw bewegen. Also Kurzeinweisung und dann gabs den Stempel...


Geschrieben von Johannes MartinSoweit ich weiß, wird auch immer wieder aufgeschrien, wenn ein C1-Führerschein, welcher bei der Bundeswehr erworben wurde, umgeschrieben werden soll (korrigiert mich, wenn ich da falsch Liege)

Ich habe meinen CE auch beim Bund gemacht und dann ungeschrieben bekommen. Der Unterschied zu dem Feuerwehrverarschungsschein ist nur, dass meine Fahrausbildung 6 Wochen Vollzeit war, diese von einem Fahrlehreren durchgeführt wurde und am Schluß die Prüfung von einem amtlich anerkannten Prüfer abgenommen wurde (und die Ausbildung und die Prüfung sogar noch umfangreicher war, als im zivilen Bereich).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8H., Essen / NRW658537
Datum16.12.2010 23:408023 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinWer ist denn im Falle eines Unfalls haftbar?

Das ist einfach: Der Fahrlehrer. Der Ausbilder ist in diesem Sinne einem richtigen Fahrlehrer gleichgestellt!

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen658539
Datum16.12.2010 23:528155 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDie Ausbildung an der LFS ist i.d.R: kostenlos. Es fallen aber dafür bei der Kommune die Kosten für den Ersatz des Lohnausfalls an. Und das kann recht schnell deutlich mehr sein, als die Kosten für eine zivile Fahrausbildung mit einem gut verhandelten Tarif bei einer Fahrschule vor Ort.

So pauschal kann man das aber nicht sagen. Oder arbeiten die Ausbilder einer LFS ehrenamtlich? Zumal fallen ja kosten an z.B. durch Verpflegung und man bekommt noch eine Aufwandsentschädigung (bzw. Fahrtgeld). Das sind, ich nenn es mal "Fixkosten", zu denen noch der Lohnausfall addiert werden muss.

Geschrieben von Christian FischerDie LFSen kommen heute i.d.R. schon mit ihren Pflichtlehrgängen wie GrFü, ZFü, Kreisausbilder,... kaum hinterher, da Kapazitätsmangel. Da werden sie sich bestimmt nicht noch andere Lehrgänge ans Bein binden, die jaußerdem problemlos zivil absolviert werden könnten, da es dafür entsprechende Anbieter gibt.
Dazu kommt, dass man der LFS dann noch entsprechende Fahrzeuge beschaffen müßte, sie mehr Ausbilder bräuchte, sie mehr Unterkünfte bräuchte,...

Dazu kommt dass heute schon ein Problem bei den Arbeitgebern besteht, 2 Wochen für Lehrgänge wie GrFü oder ZFü freigestellt zu werden. Und da willst Du dann jemanden nochmals zwei Wochen auf die LFS schicken?


Dem ist ichts mehr hinzuzufügen...

Geschrieben von Christian FischerIch habe meinen CE auch beim Bund gemacht und dann ungeschrieben bekommen. Der Unterschied zu dem Feuerwehrverarschungsschein ist nur, dass meine Fahrausbildung 6 Wochen Vollzeit war, diese von einem Fahrlehreren durchgeführt wurde und am Schluß die Prüfung von einem amtlich anerkannten Prüfer abgenommen wurde (und die Ausbildung und die Prüfung sogar noch umfangreicher war, als im zivilen Bereich).
Ich habe den Führerschein der BW nicht mit dem Feuerwehrschein verglichen, sondern damit, wenn ein Führerscheinadäquat von einer LFS angeboten werden würde.
Also "kostenloser BW-Führerschein" vs. regulär erworbener Führerschein an einer öffentlichen Fahrschule


MkG
Johannes

bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658540
Datum16.12.2010 23:538025 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Stefan HeckDas ist einfach: Der Fahrlehrer.

Das Thema hatten wir doch hier schon?

Aber ich frage gerne nochmal nach der Rechtsgrundlage für diese pauschale Haftung.

(und BTW: ich hatte die Frage so verstanden, dass es um einen Unfall nach Erteilung der Fahrberechtigung ging?)

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg658542
Datum17.12.2010 00:028022 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinOder arbeiten die Ausbilder einer LFS ehrenamtlich?

Nein, aber es erfolgt keine Berechnung von Kosten der LFS an die Kommune.
Die Kommune ist aber Kostenträger für die Fahrausbildung.

Geschrieben von Johannes Martin Das sind, ich nenn es mal "Fixkosten", zu denen noch der Lohnausfall addiert werden muss.

Das eine zahlt das Land (alles an Lehrgängen nach FwDV 2 auf der LFS), die Ausbildung nach StVO bzw. FeV die Kommune. Wenn man die Aufgabe auf die LFS verlagert, muß man auch das Geld dahin verlagern, dnen das heute dort vorhandene Geld reicht nicht aus.

m.E. kann rein aus Gründen der Lohnfortzahlungskosten keine zentrale Vollzeitausbildung günstiger sein, als die Ausbildung bei einer Fahrschule vor Ort.


Geschrieben von Johannes MartinAlso "kostenloser BW-Führerschein" vs. regulär erworbener Führerschein an einer öffentlichen Fahrschule


Der Vergleich mit dem BW-Führerschein hinkt nur leider. Denn der ist eine Summe aus der normalen zivilen Ausbildung plus der bundeswehrspezifischen Ausbildung zusätzlich.
Wenn man das bei der Feuerwehr auch machen würde (also zuerst die normale FE Klasse C1/ C/ CE und dann einen Zusatzteil Feuerwehr drauf), wäre ich sofort dafür.
Der jetzt eingeführte Feuerwehrverarschungsschein geht aber gerade hinter die Anforderungen der zivilen Fahrerlaubnis zurück. Und das für Fahrer die unter Streß Sonderrechtsfahrzeuge bewegen sollen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen658544
Datum17.12.2010 00:067976 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckDas ist einfach: Der Fahrlehrer. Der Ausbilder ist in diesem Sinne einem richtigen Fahrlehrer gleichgestellt!

Ja, während einer Ausbildungsfahrt ist das soweit klar. Aber wie sieht das nach der Ausbildung aus?
Bei einer offiziellen Fahrschule bekomme ich den Führerschein erst, wenn sich jemand vom Tüv oder sonst wer, der dazu berechtigt ist, davon überzeugt hat, dass ich in der Lage bin fehlerfrei das Fahrzeug zu führen und noch dazu die Theorie beherrsche.
Nur wie ist das denn intern geregelt? Der gute alte Horst meiner Feuerwehr fährt mit mir ein paar runden im TSF-W und sagt dann anschließend:"Ja, Johannes, das hast du gut gemacht. Ab heute darfst du TSF-W fahren!"
Was ist, wenn ich nach der Ausbildung einen Unfall habe? Im 1. Fall, wenn ich den Führerschein an einer Fahrschule gemacht habe ist ja alles klar soweit, aber wie sieht es im 2. Fall aus? Wer kann denn garantieren, dass mir der "Ausbilder" das Führen des Fahrzeuges richtig beigebracht hat?


MkG
Johannes

bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen658545
Datum17.12.2010 00:178016 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNein, aber es erfolgt keine Berechnung von Kosten der LFS an die Kommune.
Die Kommune ist aber Kostenträger für die Fahrausbildung.

Geschrieben von Christian FischerDas eine zahlt das Land (alles an Lehrgängen nach FwDV 2 auf der LFS), die Ausbildung nach StVO bzw. FeV die Kommune. Wenn man die Aufgabe auf die LFS verlagert, muß man auch das Geld dahin verlagern, dnen das heute dort vorhandene Geld reicht nicht aus.

m.E. kann rein aus Gründen der Lohnfortzahlungskosten keine zentrale Vollzeitausbildung günstiger sein, als die Ausbildung bei einer Fahrschule vor Ort.

Okay, das wusste ich nicht, dass das so getrennt ist. Also dass Kostenträger der Fahrausbildung die Kommune ist. Dann hat sich dieser Ansatz sowieso schon erledigt.

Geschrieben von Christian FischerDer Vergleich mit dem BW-Führerschein hinkt nur leider. Denn der ist eine Summe aus der normalen zivilen Ausbildung plus der bundeswehrspezifischen Ausbildung zusätzlich.
Wenn man das bei der Feuerwehr auch machen würde (also zuerst die normale FE Klasse C1/ C/ CE und dann einen Zusatzteil Feuerwehr drauf), wäre ich sofort dafür.
Der jetzt eingeführte Feuerwehrverarschungsschein geht aber gerade hinter die Anforderungen der zivilen Fahrerlaubnis zurück. Und das für Fahrer die unter Streß Sonderrechtsfahrzeuge bewegen sollen...


Ja, ein normaler C1/C/CE Führerschein plus Zusatzteil Feuerwehr wäre natürlich das beste, aber darum ging es mir nicht.
Betrachte das dochmal aus der Sicht der freien Marktwirtschaft. Ich als Fahrschulinhaber würde mich auch beschweren, wenn meine potentiellen Kunden zur BW gehen und dort ihren Führerschein machen und diesen umtragen können...


MkG
Johannes

bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8F., Iden / Sachsen-Anhalt658553
Datum17.12.2010 01:038073 x gelesen
Moin,
ich kann/will die zuständigen Stellen nicht verstehen. Wir haben selber nen 7,5 Tonner (LF 8/6) in der Halle und ich traue mir mit meinem Klasse B-Führerschein nicht zu ihn zu lenken. Meiner Meinung nach muss die Gemeinde bei Bedarf den für die jeweiligen Klassen nötigen vollwertigen Lehrgang bezahlen- so und nicht anders (diesen Standpunkt vertritt ja ein Großteil des Forums).

Punkte, die mir Angst machen würden
- Löschwasser (wir haben 600l und die schaukeln sich auf)
-die völlig unbekannte Größe des Fahrzeugs und sein Fahrverhalten
-Rangieren
- ich habe im Fahrzeug 8 Kameraden zu sitzen, für deren Sicherheit ich verantwortlich bin (wenn da was passiert...)
- Fahren mit Sondersignal bzw. das große Auto unter Stress lenken zu müssen
- Fahren bei ungünstiger Witterung (gerade jetzt aktuell)
-Selbstüberschätzung und fehlende Praxis

Man kann nur hoffen, dass die Wehrleitungen von diesem Blödsinn wenig Gebrauch machen bzw. diesen Murks nicht auch noch fördern wollen. Gleichzeitig hoffe ich, dass die Klasse B- Lenker bei diesem Zirkus nicht mitspielen. Letztendlich geht es doch um die Sicherheit der eigenen Kameraden und die der Bevölkerung (die man eigentlich schützen und im Notfall retten möchte- nicht umgedreht!)

Falls dies ein Doppelposting sein sollte bitte ich um Nachsicht. Es sind nur die Gedanken, die mir beim Lesen in den Kopf geschossen sind...

Grüße

jan (der nur Fahrzeuge bis 3,5 to lenkt ;)!)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW658575
Datum17.12.2010 08:478113 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas Thema hatten wir doch hier schon?

Aber ich frage gerne nochmal nach der Rechtsgrundlage für diese pauschale Haftung.


Die Diskussion hatte ich auf der DGUV-Tagung auch - und auch da war die Auffassung, dass haften
- der Fahrer UND ggf. auch der "Fahrlehrer" (das wird man dann im Einzelfall ausstreiten dürfen)
- der Wehrführer/Kdt (der trifft nämlich die Personalauswahl dafür und unterschreibt nach den mir bekannten Regeln den "Schein")


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658586
Datum17.12.2010 09:077954 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Diskussion hatte ich auf der DGUV-Tagung auch - und auch da war die Auffassung, dass haften
- der Fahrer UND ggf. auch der "Fahrlehrer" (das wird man dann im Einzelfall ausstreiten dürfen)
- der Wehrführer/Kdt (der trifft nämlich die Personalauswahl dafür und unterschreibt nach den mir bekannten Regeln den "Schein")


Formal ist die Sache ziemlich einfach:

Die Gefährungshaftung (verschuldensunabhängig) trifft den Halter.

Ansonsten haftet der, der etwas (schuldhaft) falsch gemacht hat.

Das können alle von dir genannten sein.

Praktisch ist die Frage der Nachweisbarkeit von fundamentaler Bedeutung, und damit kann alles plötzlich ganz anders aussehen.

Wer schlussendlich (wieviel) zahlen muss, ist noch eine ganz andere Baustelle (wegen Pflichtversicherung bzw. Eintritt des nicht versicherten Halters, Amtshaftung, Regress usw.)

BTW: gibt es für die Haftung des Wehrführers bzw. eines von ihm Beauftragten aufgrund schuldhaft fehlerhafter Personalauswahl denn tatsächlich praktische Beispiele? Das ist von der Systematik her ja nicht auf die Fw-Fahrberechtigung beschränkt sondern gilt so dann auch bei Inhabern regulärer FE...

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen658606
Datum17.12.2010 11:048002 x gelesen
Moin!

Und schon geht das politische Gezänk wieder los. Aus einer Pressemitteilung der SPD Niedersachsen von gestern: ..."Der SPD-Innenexperte kritisierte jedoch: „Indem die Möglichkeit gestrichen wird, den Feuerwehrführerschein nach zwei Jahren für private Zwecke umzuschreiben, nimmt die Bundesregierung jungen Leuten einen wesentlichen Anreiz, sich ehrenamtlich bei den Feuerwehren zu engagieren.“...Er vermutet als Grund für die Verschlechterung ein Eingreifen der FDP, die sich „für die Fahrschullobby und damit gegen die Ehrenamtlichkeit und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren engagiert“ habe." (Link zur PM)

Grüße, Arne


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein658607
Datum17.12.2010 11:157923 x gelesen
Moin,

wenn die einzige Motivation zur Fw zu gehen darin besteht, das man da einen 7,5t Führerschein bekommt, dann läuft doch was schief, das sollte auch die SPD NDS merken oder?

Ich sehe es schon kommen in 3 Jahren gibt es den Führerschein Fw ab 16 für JF Mitglieder, vorerst beschränkt auf 12t. Mit 18 ist er dann voll gültig als CE Schein, wenn Melderkräder vorhanden sind auch als Motorradschein. mit 18,5 kann er dann auf zivil umgeschrieben werden....


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP658612
Datum17.12.2010 11:437914 x gelesen
Geschrieben von Torben Benthien
Ich sehe es schon kommen in 3 Jahren gibt es den Führerschein Fw ab 16 für JF Mitglieder, vorerst beschränkt auf 12t. Mit 18 ist er dann voll gültig als CE Schein, wenn Melderkräder vorhanden sind auch als Motorradschein. mit 18,5 kann er dann auf zivil umgeschrieben werden....
... und mit 19
lernt er dann seine große Liebe Isolde kennen, zieht wegen ihr weg, wechselt zu einem Nix-Freistellungs-Arbeitgeber, hat eh keine Lust mehr auf FW und verbringt seine Freizeit lieber mit Briefmarkentaubensammelzüchten, Isolde und seinen Führerscheinen...


Geschrieben von Torben Benthienwenn die einzige Motivation zur Fw zu gehen darin besteht, das man da einen 7,5t Führerschein bekommt, dann läuft doch was schief, das sollte auch die SPD NDS merken oder?Das ist die Vorstufe der Argumentation, dass dann mit 40to noch mehr Leute motiviert sind...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8F., Iden / Sachsen-Anhalt658615
Datum17.12.2010 11:567910 x gelesen
Moin

Geschrieben von Arne OelkersUnd schon geht das politische Gezänk wieder los. Aus einer Pressemitteilung der SPD Niedersachsen von gestern: ..."Der SPD-Innenexperte kritisierte jedoch: „Indem die Möglichkeit gestrichen wird, den Feuerwehrführerschein nach zwei Jahren für private Zwecke umzuschreiben, nimmt die Bundesregierung jungen Leuten einen wesentlichen Anreiz, sich ehrenamtlich bei den Feuerwehren zu engagieren.“

Wenn so Mitgliederwerbung 2010/2011 aussieht- dann sag nich nur: Gute Nacht Marie!
Weiss dieser SPD-"Experte" eigentlich, was er jungen Fahrern an Werten und Mannschaft anvertraut?
Die Dinge, die mir Bauchschmerzen bereiten hatte ich ja schon in diesem Thread beschrieben.

Fehlgeschlagene kommunale/ wehrinterne Weitsicht hinsichtlich ausreichender Maschinisten sollte nicht auf Kosten junger Feuerwehrleute gehen.

Viele Grüße

jan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW658641
Datum17.12.2010 14:527808 x gelesen
Ich warte nur darauf das ich legal Panzer mit so einen Schein fahren darf oder auf den Rhein damit rum Schippern. Das wäre mal ein Anreiz für das Ehrenamnt


Ironie aus


Gunnar


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen658651
Datum17.12.2010 15:047751 x gelesen
Darfst du ja auch, denn die Bundeswehr kann ebenso Dienstfahrerlaubnisse erteilen und die sind nicht tonnagebegrenzt, wie bei der feuerwehr


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen658655
Datum17.12.2010 15:087734 x gelesen
siehe hier §2 Abs 10 Stvg

Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr im Gegensatz zu Feuerwehr, Rettungsdienste und THW

§2 Abs. 10 STVG


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW658657
Datum17.12.2010 15:177771 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Gerrit LamadeDarfst du ja auch, denn die Bundeswehr kann ebenso Dienstfahrerlaubnisse erteilen und die sind nicht tonnagebegrenzt, wie bei der feuerwehr

Das ist eine andere Baustelle:
Dienstfahrerlaubnisse gibt es nur für Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei (s. §26 FeV). Das, was gerne als "Feuerwehr-Führerschein" bezeichnet wird, ist in Wahrheit überhaupt keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Fahrberechtigung.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen658658
Datum17.12.2010 15:477715 x gelesen
Seltsam ist nur das bei einer Fahrerlaubnis die Unterschrift vom Landratsamt reicht, während ich für die Fahrberechtigung eine vom RP oder Innenministerium brauche?


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen658659
Datum17.12.2010 15:517729 x gelesen
Aber eigentlich kanns mir ja egal sein, ich kann ja noch 'nen 18 t Zug fahren obwohl ich nur den PKW Führerschein gemacht habe.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 658732
Datum18.12.2010 06:307651 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlIch warte nur darauf das ich legal Panzer mit so einen Schein fahren darf oder auf den Rhein damit rum Schippern.

Am besten wäre beides zusammen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 658733
Datum18.12.2010 06:347565 x gelesen
Geschrieben von Johannes Martin Folgender lösungsansatz wäre meiner Meinung nach viel interessanter:

Schade das in Bayern die Propaganda nicht mehr so aktiv ist.

Die wichtigsten Argumente waren immer:

a) keine Bürokratie
b) keine Kosten

von qualitativer Ausbildung oder Fahrsicherheit war da NIE die Rede.


Geschrieben von Johannes MartinSoweit ich weiß, wird auch immer wieder aufgeschrien, wenn ein C1-Führerschein, welcher bei der Bundeswehr erworben wurde, umgeschrieben werden soll (korrigiert mich, wenn ich da falsch Liege)


Als Ich meinen C umschreiben hab lassen hat da keiner geschrien:-)

Wobei ich mich frage wie Anno Schnee die alten BAnf der BW umgeschrieben wurden.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 658734
Datum18.12.2010 06:377632 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch (und BTW: ich hatte die Frage so verstanden, dass es um einen Unfall nach Erteilung der Fahrberechtigung ging?)

Richtig.

Stellen wir uns das Panniersche Szenario noch mal vor:

Richter: Welchen Umfang hatte denn Ihre Ausbildung?
Angeklagter: Wir sind 2 mal zum Feuerwehrfest gefahren und dann hieß es das reicht.

Und nun?

Davon ab halte ich solche Szenarien solange für denkbar solange es Feuerwehren gibt die TM 1 u 2 mit 28 Stunden anbieten.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 658735
Datum18.12.2010 07:097726 x gelesen
Mir wird schlecht!

Geschrieben von Arne Oelkers"Der SPD-Innenexperte kritisierte jedoch: „Indem die Möglichkeit gestrichen wird, den Feuerwehrführerschein nach zwei Jahren für private Zwecke umzuschreiben, nimmt die Bundesregierung jungen Leuten einen wesentlichen Anreiz, sich ehrenamtlich bei den Feuerwehren zu engagieren.“

Ich bin ja dafür das Rauchverbot für unter 18 Jährige in den HIORG aufzuheben. Weil Anreiz fürs Ehrenamt und so.

Ausserdem sollte jeder Soldat nach DZE sein Gewehr mit heim holen dürfen und n Schuss im Jahr nachweisfrei empfangen. Weil Anreiz und so.

Bin mal gespannt wann unsere "Interessensvertretung" da mal einem übers Maul fährt.

Aber die Hand die einen füttert schlägt man nicht.

Geschrieben von Arne OelkersEr vermutet als Grund für die Verschlechterung ein Eingreifen der FDP, die sich „für die Fahrschullobby und damit gegen die Ehrenamtlichkeit und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren engagiert“ habe

Ah.. Feuerwehrs lässt sich jetzt für Politik Bullshit missbrauchen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 15.12.2010 16:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.12.2010 17:05 ., Kiel
 15.12.2010 17:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.12.2010 17:39 ., Bad Hersfeld
 15.12.2010 17:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.12.2010 20:37 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 16.12.2010 21:18 Thom7as 7K., Hermeskeil
 16.12.2010 21:31 ., Marburg
 16.12.2010 21:41 Marc7us 7N., Habighorst
 16.12.2010 23:05 Chri7sti7an 7F., Wernau
 16.12.2010 23:52 ., Marburg
 17.12.2010 00:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
 17.12.2010 00:17 ., Marburg
 16.12.2010 23:40 Stef7an 7H., Essen
 16.12.2010 23:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.12.2010 08:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.12.2010 09:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2010 06:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 17.12.2010 00:06 ., Marburg
 18.12.2010 06:34 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.12.2010 22:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
 17.12.2010 11:04 Arne7 O.7, Hildesheim
 17.12.2010 11:15 ., Kiel
 17.12.2010 11:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.12.2010 14:52 ., Wüstenrot
 17.12.2010 15:04 ., Frankfurt
 17.12.2010 15:08 ., Frankfurt
 17.12.2010 15:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.12.2010 15:47 ., Frankfurt
 17.12.2010 15:51 ., Frankfurt
 18.12.2010 06:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 17.12.2010 11:56 Jan 7F., Iden
 18.12.2010 07:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 17.12.2010 01:03 Jan 7F., Iden
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt