alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaMehrgasmessgerät als Auflage für Genehmigung einer Biogasanlage16 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg658538
Datum16.12.2010 23:486185 x gelesen
Hallo,

ist es möglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einer Biogasanlage die Auflage zu erteilen, der Betreiber muss der örtlichen Feuerwehr ein stets einsatzbereites Mehrgasmessgerät zur Verfügung stellen (also auch für Folgekosten wie Sensor- oder Akkuwechsel aufkommen)?

Habt ihr hierzu Erfahrungen und falls erfolgreich, auf welchem Weg habt ihr das gefordert? Wie sieht es aus wenn mehrere Anlagen im Ausrückebereich gebaut werden sollen?

Mir ist es wichtig den Sachverhalt gleich beim Bau der ersten Anlage zu klären, da es im Nachhinein wohl gleich gar nicht mehr einzufordern wäre.

Gruß Mathias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg658543
Datum17.12.2010 00:024243 x gelesen
Hallo,

wie kommst du zu dieser Fragestellung? Ähnliches schonmal gehört oder der Gedanke "Sowas könnnte man bei Einsätzen dort benötigen, also muss der Eigentümer sowas stellen." (Soll jetzt keine Unterstellung des Gernehabenmöchte sein)


Zum Thema mehrere Anlagen: Wenn du das beim ersten Betreiber forderst, was machst du dann mit den anderen? Stichwort Gleichbehandlung.


Auf Wunsch könnte ich bezüglich dieser Auflage mal meinen Prof. für Vorb. Baulichen Brandschutz befragen, der kann mir das garantiert sagen :-)


Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg658547
Datum17.12.2010 00:204134 x gelesen
Hallo,

ja ich glaube ich habe das schon einmal gehört, dass sowas möglich ist. Allerdings bin ich mir unsicher und frage dashalb hier nach.

Es geht mir hierbei nicht um "Habenwollen" sondern um mögliche Einsätze mit Gefahrstofffreisetzung, bei denen bereits für die Erkundung ein Messgerät für Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid, und Ex-Grenzen sinnvoll wäre.

Der Gedanke der Gleichbehandlung kam mir auch schon. Deshalb bin ich an Modellen interessiert, wie das andernorts vielleicht realisiert wurde.

Gruß Mathias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg658628
Datum17.12.2010 13:403875 x gelesen
Folgender Vorschlag: Auf die Betreiber drauf zugehen, statt vorschreiben.

Stellt ihnen die Vorteile eines solchen Gerätes dar, was würde sich verbessern, wenn dieser euch so ein Gerät zur Verfügung stellt. Evtl. bekommt ihr auch eine Feuerwehr aus der Umgebung heran, die ein solches Gerät besitzt und auch schon Erfahrungen damit sammeln konnte. Soll bedeuten: Schmackhaft machen statt zwingen. Daraus kann dann auch eine Partnerschaft resultieren ;-)


Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP658661
Datum17.12.2010 16:024028 x gelesen
Die Kommune muss eine an die örtliche Gefährdung angepasste Feuerwehr ausrüsten und unterhalten, und der Betreiber der Biogasanlage muss kommunale Steuern entrichten.
Wenn mir als Betreiber dann die Ausstattung der Wehr auferlegt würde, würde ich das sehr seltsam finden.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern658667
Datum17.12.2010 16:373778 x gelesen
Bei uns wird die vorhandene Biogasanlage vom Tierpark mit stationärer Messtechnik überwacht, das macht meines Erachtens auch mehr Sinn, wie willst du sonst eine Fehlfunktion bzw.einen Defekt oder überschrittene Grenzwerte feststellen.Nach Methan wird es dort generell stinken, durch den Mist und Dung, die Feuerwehr wird ja erst durch eine Feststellung alarmiert und nicht regelmäßig kontrollieren müssen?


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen658676
Datum17.12.2010 17:123808 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Krupp
Die Kommune muss eine an die örtliche Gefährdung angepasste Feuerwehr ausrüsten und unterhalten, und der Betreiber der Biogasanlage muss kommunale Steuern entrichten.
Wenn mir als Betreiber dann die Ausstattung der Wehr auferlegt würde, würde ich das sehr seltsam finden.


Also dem kann ich leider nicht zustimmen!

Wir drehen den Fall mal etwas um. Zwar etwas überspizt aber vergleichbar.
Angenommen eine große Verkaufsstätte ("Shopping-Mall ") soll errichtet werden. Nach deinem Post bräuchte er ja auch keine Brandabschnitte einrichten oder Brandschutztüren einbauen, denn die Feuerwehr muss ja Leistungsfähig sein......

Auch die Brandschutzgesetzte der Länder geben da andere Aussagen her:
Geschrieben von ---HBKG § 45--- Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken
(1) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie sonstige Nutzungsberechtigte baulicher Anlagen, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, oder durch die im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines sonstigen gefahrbringenden Ereignisses eine größere Anzahl von Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können, können, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, von der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 verpflichtet werden, auf eigene Kosten zum Zwecke der Verhütung oder Bekämpfung von Bränden, Explosionen und sonstigen gefahrbringenden Ereignissen
1. die erforderlichen Geräte und Einrichtungen bereitzustellen, zu unterhalten und für deren
ordnungsgemäße Bedienung zu sorgen,.....


Also ist die Sache mit dem Mehrgasmessgerät nicht so abwägig.
Ob mobil beim Betreiber oder der Fw bzw als stationäre Anlage.... das wäre dann eine Sache der Absprache.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP658678
Datum17.12.2010 17:263729 x gelesen
Geschrieben von Oliver RolandNach deinem Post bräuchte er ja auch keine Brandabschnitte einrichten oder Brandschutztüren einbauen, denn die Feuerwehr muss ja Leistungsfähig sein......Baulichen Brandschutz als "Ausstattung der Wehr" anzusehen, ist schon etwas Apfel-Birne...

Geschrieben von Oliver Roland Also ist die Sache mit dem Mehrgasmessgerät nicht so abwägig.
Ob mobil beim Betreiber oder der Fw bzw als stationäre Anlage.... das wäre dann eine Sache der Absprache.
Wenn man das mit dem Gesetz begründen will, bleibt eigentlich nur die stationäre oder mobile Vorhaltung beim Betreiber.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen658680
Datum17.12.2010 17:553638 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian Krupp
ist schon etwas Apfel-Birne...

Japp - hab ich ja auch so geschrieben.....
Nur die Verallgemeinerung "Ich Unternehmer zahle Steuern - also müsst ihr die Feuerwehr mir anpassen" ist genauso ...... schwarz/weiss.

Geschrieben von Sebastian Krupp
Wenn man das mit dem Gesetz begründen will, bleibt eigentlich nur die stationäre oder mobile Vorhaltung beim Betreiber.

Japp - gesetzlich ist das vollkommen ausreichend! Nur ist die Frage, bei einem entsprechenden Gespräch, ob der Betreiber das Ding überhaupt haben will ;-) ..... Vielleicht stellt er es der Wehr ja gern zur Verfügung..... ^^


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen658681
Datum17.12.2010 18:203640 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Klaus SchillerBei uns wird die vorhandene Biogasanlage vom Tierpark mit stationärer Messtechnik überwacht, das macht meines Erachtens auch mehr Sinn, wie willst du sonst eine Fehlfunktion bzw.einen Defekt oder überschrittene Grenzwerte feststellen.

?! Und wich stellst du mit der Stationären Überwachung fest, ob Bereich X nach einer Störung zu betreten ist oder besser nur unter Atemschutz bzw Vollschutz oder Ex-Gefahr gegeben ist? Alle vier Meter 'nen Sensor verbauen?
Größere Leckagen kann man nebenher auch aus anderen Anlagenparametern ableiten oder anhand eies Leitparameters detektieren, Trotzdem wäre es nett, die H2S-Konzentration checken zu können wie auch CO2 und O2-Gehalt und nicht "nur" die Ex-Gefahr, die wohl ch die gägigste technische Überwächungsgröße in der Anlage ist.

Gruß,
Thorben


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern658684
Datum17.12.2010 18:283627 x gelesen
In der abgesetzten Leitwarte werden alle Werte angezeigt und es sind alle xx Meter Sensoren verbaut, ausserdem besteht natürlich eine spezielle Alarmweiterleitung an die Ilst ,wie eine BMA sozusagen und mit speziellem Alarmplan selbstverständlich.


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein658705
Datum17.12.2010 20:274479 x gelesen
Geschrieben von Mathias Bauerist es möglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einer Biogasanlage die Auflage zu erteilen, der Betreiber muss der örtlichen Feuerwehr ein stets einsatzbereites Mehrgasmessgerät zur Verfügung stellen (also auch für Folgekosten wie Sensor- oder Akkuwechsel aufkommen)?....
Möglich wohl schon, wurde hier im Kreis bei einigen Anlagen auch schon diskutiert, dann meines Wissens aber immer anders gelöst.
Die Genehmigungsverfahren zu solchen Anlagen sind relativ komplex, siehe dazu z.B. http://www.paluka.de/fileadmin/paluka/pdf/biogasrenex.pdf

Vielleicht solltet ihr euch mit dem künftigen Anlagenbetreiber zusammensetzten und ihn mal fragen, was der sich (so ganz allgemein) in Richtung Gefahrenabwehr so denkt und wie die Feuerwehr da eingebunden werden soll. Anschließend ggf. diesen „Wunsch“, bzw. diese Notwendigkeit (wenn die dann noch gesehen wird) mit der zuständigen Behörde erörtern.
Für den Fall eines Unfalles in einer solchen Anlage sollte entsprechende Messtechnik schon zur Verfügung stehen. Bei uns wird diese i.d.R. durch Gefahrguterkundungseinheiten des Löschzuges Gefahrgut gewährleistet, die in die AAO für diese Objekte eingebunden werden. Im Extremfall können stationäre Messgeräte nach einer Explosion ja auch zerstört sein und trotzdem kann noch eine Gefahr von Biogasen ausgehen oder es brennt im Leitstand oder …

Geschrieben von Klaus Schiller … Nach Methan wird es dort generell stinken, durch den Mist und Dung,..
Methan ist zwar Hauptbestandteil, selbst aber geruchlos. Wenn Biogas austritt wird man das möglicherweise trotzdem riechen, dafür sorgen aber eher das darin enthaltene Ammoniak und vor allem der Schwefelwasserstoff. Letzteres hat aber die sehr unangenehme Eigenschaft, dass man es in hohen Konzentrationen nicht mehr riechen kann.
Ob es bei solchen Anlagen im Normalbetrieb riecht hängt sehr von der Art der Anlage und der Umgebung (z.B. „Landluft“) ab. Bei meiner letzten Besichtigung einer Biogasanlage (auf Maisbasis) konnte man jedenfalls nichts Unangenehmes riechen.

Ganz guten Überblick zu Biogasanlagen gibt es zum Beispiel hier: http://biogaskontor.de/biogas/uploads/media/Landw._BerufsgenossenschaftSicherheitsregeln_02.pdf

Ich hoffe etwas weiter geholfen zu haben.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern658707
Datum17.12.2010 20:363485 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinIch hoffe etwas weiter geholfen zu haben

Aber freilich danke schön, ich kenne nur die vom Tierpark und da handelt es sich um Dung und Mist der riecht natürlich etwas strenger


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 658731
Datum18.12.2010 06:263529 x gelesen
Gegenfrage:

Was habt ihr an Messtechnik, insbesondere auf dem GWG?

Ansonsten halte ich den Weg den Ihr einschlagen wollt für nicht ganz so clever.
Wäre ich Betreiber und bekäme ein Mehrgasmessgerät zur Auflage würde das Gerät da stehen wo ich es sehe. Bei mir auf dem Beritt.

Heißt:

Andere Biogasanlage - anderes Mehrgasmessgerät
Andere Einsatzlage - anderes Mehrgasmessgerät
Unfall auf dem Bauernhof (Gärkeller) - anderes Mehrgasmessgerät

Schlauer wäre es einmal das Geld z.B. für ein XAM 2000 (mit CO, H²S, Ex, Ox ca 800€) in die Hand zu nehmen und dann wesentlich flexibler reagieren zu können..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg658771
Datum18.12.2010 11:223521 x gelesen
Hallo,

das Gespräch mit dem Anlagenbetreiber ist natürlich in jedem Fall sinnvoller. Vielleicht kann man dabei auch einen Kompromiss finden und es wird freiwillig ein Messgerät zur Verfügung gestellt. Ich wollte nur gern im Vorfeld abklären wie die rechtliche Lage ist, eben weil ja bei besonderen Gefahren auch die Betreiber oft in der Pflicht sind besondere Technik vorzuhalten.

Bei uns auf dem GWG sind zwei Ex-Messgeräte, Sauerstoffmessgerät und ein Satz Prüfröhrchen vorhanden. Weitere Messtechnik kommt mit dem ABC-ErKw, jedoch erst nach gut 20 Minuten. Es wäre für mich halt sinnvoller ein Mehrgasmessgerät auf dem Erstangreifer zu haben um schon bei der Erkundung ein wenig Sicherheit zu haben.

Danke für die bisherigen Posts und schöne Weihnachtszeit.
Gruß Mathias


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW658777
Datum18.12.2010 12:423463 x gelesen
Geschrieben von Mathias Bauerdas Gespräch mit dem Anlagenbetreiber ist natürlich in jedem Fall sinnvoller. Vielleicht kann man dabei auch einen Kompromiss finden und es wird freiwillig ein Messgerät zur Verfügung gestellt.

Und die Folgekosten ? alleine das regelmäßige kalibrieren verbraucht Prüfgas ect......

Geschrieben von Mathias BauerIch wollte nur gern im Vorfeld abklären wie die rechtliche Lage ist, eben weil ja bei besonderen Gefahren auch die Betreiber oft in der Pflicht sind besondere Technik vorzuhalten.

Vertraglich regeln, das die Kommune das Gerät vorhält und der Betreiber sich mit n % an den Kosten (Anschaffung /Betrieb/Ersatzbeschaffung) beteiligt ? Das Ergebnis dürfte für alle (FW/Betreiber/Kommune) die günstigere Lösung sein.

Geschrieben von Mathias BauerBei uns auf dem GWG sind zwei Ex-Messgeräte, Sauerstoffmessgerät und ein Satz Prüfröhrchen vorhanden. Weitere Messtechnik kommt mit dem ABC-ErKw, jedoch erst nach gut 20 Minuten. Es wäre für mich halt sinnvoller ein Mehrgasmessgerät auf dem Erstangreifer zu haben

wie arbeitet ihr den heute bei normalen GSG Lagen ? angefangen bei Gasgeruch ?
Entweder den GW-G direkt mitnehmen oder da fehlt heute schon etwas ?

Geschrieben von Mathias Bauerum schon bei der Erkundung ein wenig Sicherheit zu haben.

Und was ist mit der Anfahrt ?
Da kannst du schon in eine Wolke rein gefahren sein ohne es zu merken...........
Ist auch der ein oder anderen WF der chem. Industrie schon passiert.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 16.12.2010 23:48 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 17.12.2010 00:02 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 17.12.2010 00:20 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 17.12.2010 13:40 Andr7é P7., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg
 17.12.2010 16:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.12.2010 17:12 Oliv7er 7R., Wettenberg
 17.12.2010 17:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.12.2010 17:55 Oliv7er 7R., Wettenberg
 17.12.2010 16:37 ., München
 17.12.2010 18:20 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 17.12.2010 18:28 ., München
 17.12.2010 20:27 Marc7o K7., Itzehoe
 17.12.2010 20:36 ., München
 18.12.2010 06:26 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 18.12.2010 11:22 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 18.12.2010 12:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt