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Thema | Als Brandschutztechniker im Betrieb als Brandschutzbeauftragter tätig? | 8 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 658709 | |||
Datum | 17.12.2010 20:44 | 6935 x gelesen | |||
Hallo Forum, leider habe ich bei meiner Suche keine passenden Antworten auf meine Frage gefunden. Ist es möglich als Brandschutztechniker F/B BST (ausgebildet am IdF NRW) im Betrieb zum Branschutzbeauftragen bestellt zu werden und diese Aufgaben zu übernehmen? Wenn möglich bitte Antworten mit Quellen, falls notwendig auch gerne PN. Danke und Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 658720 | |||
Datum | 17.12.2010 22:55 | 4294 x gelesen | |||
Ein Anruf beim IdF in Münster sollte genügen um das in Erfahrung zu bringen! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 658807 | |||
Datum | 18.12.2010 22:30 | 4198 x gelesen | |||
Es gibt keine bundeseinheitliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Eine Vielzahl von Anbietern bietet eine solche Ausbildung aus. TÜV, VdS, freie Anbieter, Feuerwehrschulen..... Umfang der Ausbildung und Dauer varieren dabei stark. Aber alle nennen sich hinterher "Brandschutzbeauftragter". Der Betrieb ernennt dann einen Brandschutzbeauftragten, der dieses Amt wahrnimmt. Ernennen kann der Betrieb praktisch JEDEN, der eine solche Bescheinigung vorlegt. Die Verantwortung dafür übernimmt zunächst der Unternehmer (Auswahlpflicht). Der Brandschutzbeauftrage ist dafür verantwortlich, das er eine qualitativ ausreichende Ausbildung hat, mit der er seinen Anforderungen gerecht wird. Geht hinterher etwas schief wird man beim Unternehmer oder beim Brandschutzbeauftragten den Fehler suchen. Unbefriedigend - nicht wahr? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 658885 | |||
Datum | 19.12.2010 22:11 | 3772 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteEs gibt keine bundeseinheitliche Ausbildung zum BrandschutzbeauftragtenDas ist leider das Problem, aber die BG hat schon Vorstellungen welche Kompetenzen Beauftragte haben sollten BGI 847 Geschrieben von Volker Leiste Die Verantwortung dafür übernimmt zunächst der Unternehmer (Auswahlpflicht). Der Brandschutzbeauftrage ist dafür verantwortlich, das er eine qualitativ ausreichende Ausbildung hat, mit der er seinen Anforderungen gerecht wird. Geht hinterher etwas schief wird man beim Unternehmer oder beim Brandschutzbeauftragten den Fehler suchen.Dem kann man so nicht zustimmen. Verantwortlich ist IMMER der Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte hat lediglich beratende Funktion und keine Weisungsbefugnis Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 658887 | |||
Datum | 19.12.2010 22:27 | 3660 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan JurgahnDas ist leider das Problem, aber die BG hat schon Vorstellungen welche Kompetenzen Beauftragte haben sollten BGI 847 Und neben der BG gibt es die Anforderungen, die der Sachversicherer stellt und die, die unter Umständen durch die Behörden gestellt werden. Im Grundsatz kann man davon ausgehen, daß die Anforderungen der BG diejenige ist die am niedrigsten angesiedelt ist. Wer als Unternehmer Spaß hat kann sogar für alle drei Interessensträger einen anderen Brandschutzbeauftragten bestellen. MkG Marc | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 658892 | |||
Datum | 19.12.2010 22:39 | 3596 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWer als Unternehmer Spaß hat kann sogar für alle drei Interessensträger einen anderen Brandschutzbeauftragten bestellen.oder sich selbst als Brandschutzgöttlichkeit einsetzten um unnütze Investitionen für einen Prüfstempelgucker an sowieso unnütz Geld fressenden Feuerlöschern zu sparen. In der Praxis leider auch schon oft begegnet... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 658897 | |||
Datum | 19.12.2010 23:16 | 3612 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan JurgahnIn der Praxis leider auch schon oft begegnet... Jap, kenne ich auch. Häufiger dürfte aber die Variante sein irgendeinen Mitarbeiter dafür zu benennen, der in der Feuerwehr ist. Zu dumm, daß man mit einem Tm/Tf - Lehrgang (um ehrlich zu sein auch nicht mit dem GF/ZF-Lehrgang) nicht wirklich auch die notwendigen Kenntnisse im VB verpaßt bekommt. MkG Marc | |||||
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Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 658900 | |||
Datum | 20.12.2010 07:44 | 3531 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Volker Leiste Es gibt keine bundeseinheitliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Eine Vielzahl von Anbietern bietet eine solche Ausbildung aus. TÜV, VdS, freie Anbieter, Feuerwehrschulen..... Umfang der Ausbildung und Dauer varieren dabei stark. Aber alle nennen sich hinterher "Brandschutzbeauftragter". Es gibt zu dem Thema mittlerweile die vfdb-Richtlinie 12-09/01. Dort wurde einiges definiert. Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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