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Thema | Änderung des LBKG und RettDG RLP, Befugnisse Einsatzleiter/Helfer | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 660836 | |||
Datum | 03.01.2011 15:28 | 3950 x gelesen | |||
Mit dem 2. Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 23.12.2010 wurden in RLP die Befugnisse von Einsatzkräften gegenüber Dritten spezifiziert, insbesondere für die Rettungsdienstler dürfte das eine bessere Stellung gegenüber dem alten Stand sein: RettDG Hier wurde zu § 22 ein neuer Absatz 6 hinzugefügt, der bisherige wird zum Absatz 7. Formulierung des neuen Absatzes: Für die im Rettungsdienst eingesetzten Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte gelten die Regelungen des § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes für Helferinnen und Helfer der anderen Hilfsorganisationen entsprechend. LBKG Der Absatz 1 Satz 4 des § 25 lautete bisher Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden.Er wurde nun wie folgt erweitert: Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebietes oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Weiterhin wurde der Absatz 3 des § 25 um die LNA und OrgL erweitert, der § 29 Satz 2 um "LNA, OrgL, Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte". Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 660866 | |||
Datum | 03.01.2011 20:55 | 1924 x gelesen | |||
Hallo, ab wann tritt das 2. Landesgesetz in Kraft? Gruss Ralf Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 660876 | |||
Datum | 03.01.2011 21:06 | 1797 x gelesen | |||
Ist es seit 31.12. (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt RLP vom 30.12.) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 660877 | |||
Datum | 03.01.2011 21:07 | 1782 x gelesen | |||
Danke dir. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 660879 | |||
Datum | 03.01.2011 21:16 | 1754 x gelesen | |||
Gibts ne URL dazu? Habs noch nicht auf offizieller Seite gefunden... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 660882 | |||
Datum | 03.01.2011 21:19 | 1806 x gelesen | |||
Die brauchen immer ein paar Tage. Schau mal deine E-Mails nach. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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