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ThemaÄnderung des LBKG und RettDG RLP, Befugnisse Einsatzleiter/Helfer6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP660836
Datum03.01.2011 15:283950 x gelesen
Mit dem 2. Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 23.12.2010 wurden in RLP die Befugnisse von Einsatzkräften gegenüber Dritten spezifiziert, insbesondere für die Rettungsdienstler dürfte das eine bessere Stellung gegenüber dem alten Stand sein:

RettDG
Hier wurde zu § 22 ein neuer Absatz 6 hinzugefügt, der bisherige wird zum Absatz 7.
Formulierung des neuen Absatzes:
Für die im Rettungsdienst eingesetzten Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte gelten die Regelungen des § 25 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes für Helferinnen und Helfer der anderen Hilfsorganisationen entsprechend.
LBKG
Der Absatz 1 Satz 4 des § 25 lautete bisher
Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden.Er wurde nun wie folgt erweitert:
Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebietes oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist.
Weiterhin wurde der Absatz 3 des § 25 um die LNA und OrgL erweitert, der § 29 Satz 2 um "LNA, OrgL, Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte".


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz660866
Datum03.01.2011 20:551924 x gelesen
Hallo,

ab wann tritt das 2. Landesgesetz in Kraft?

Gruss
Ralf


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP660876
Datum03.01.2011 21:061797 x gelesen
Ist es seit 31.12. (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt RLP vom 30.12.)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz660877
Datum03.01.2011 21:071782 x gelesen
Danke dir.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP660879
Datum03.01.2011 21:161754 x gelesen
Gibts ne URL dazu? Habs noch nicht auf offizieller Seite gefunden...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP660882
Datum03.01.2011 21:191806 x gelesen
Die brauchen immer ein paar Tage.
Schau mal deine E-Mails nach.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 03.01.2011 15:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.01.2011 20:55 Ralf7 R.7, Kirchen
 03.01.2011 21:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.01.2011 21:07 Ralf7 R.7, Kirchen
 03.01.2011 21:16 jürg7en 7s., Trier
 03.01.2011 21:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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