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Thema | BCM bei Feuerwehrs? | 11 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 661137 | |||
Datum | 05.01.2011 03:28 | 6897 x gelesen | |||
Hi, kennt jemand Feuerwehren in Deutschland, die ein ganzheitliches Business Continuity Management für sich selbst betreiben? Also z.B. Fragestellungen wie was passiert, wenn die Leitstelle ausfällt, der Strom ausfällt, Wachen überflutet werden, Kraftstoff knapp wird, die IT ausfällt, massenweise Personal ausfällt etc. pp.? Ich gehe mal davon aus, dass einzelne derartiger Fragestellungen sicherlich schon bei vielen Feuerwehren berücksichtigt werden (Klassiker dürfte eine Redundanz für die Leitstelle sein), aber wo wird sowas systematisch betrieben? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 661222 | |||
Datum | 05.01.2011 17:59 | 4061 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder aber wo wird sowas systematisch betrieben? Systematisch würde ich unser System nicht nennen aber ansatzmäßig vergleichbar. Bei uns gibt es Notfallpläne für aktuelle Ereignisse, diese werden ergänzt wenn an einem ein evtl. Problem auffällt. Daraus resultiert eine VA (Verfahrensanweisung) oder BA (Betriebsanweisung), je nachdem das die "Gefährdungsbeurteilung" ergibt. Es gibt aber auch fiktive Fragen/Ereignisse welche mit "Shit Happens" ohne Maßnahmenplan enden, da der Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen würde. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 661286 | |||
Datum | 06.01.2011 12:23 | 3795 x gelesen | |||
Hi, also die Resonanz entspricht in etwa meinen Erwartungen ;-) Geschrieben von Oliver Roland Bei uns gibt es Notfallpläne für aktuelle Ereignisse, diese werden ergänzt wenn an einem ein evtl. Problem auffällt. "Bei uns" heißt bei der WF? Hatte ich vermutet, dass wenn überhaupt vor allem diese etwas in die Richtung unternehmen... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 661292 | |||
Datum | 06.01.2011 12:53 | 3674 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Adrian Ridder also die Resonanz entspricht in etwa meinen Erwartungen ;-) liegt vielleicht auch daran, dass der Begriff BCM in .de kaum eingeführt ist. Man spricht hier eher vom Handling kritischer Infrastrukturen. Darüber gibt es hier, teils auch anlassbezogen, doch haufenweise Beiträge. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 661323 | |||
Datum | 06.01.2011 13:45 | 3534 x gelesen | |||
Hallo, soweit ich weiss gibt es sowas auch bei uns für eine handvoll Ereignisse z.B. der klassische Stromausfall. Sonst fallen mir grad keine Beispiele ein da müste ich erst nachfragen. Gruss Andreass | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 661473 | |||
Datum | 07.01.2011 11:48 | 3466 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Matthias Ott liegt vielleicht auch daran, dass der Begriff BCM in .de kaum eingeführt ist. Hm, kommt drauf an, mit wem man spricht. Bei entsprechend "umsichtigen" Unternehmen ist das auch in D Standard, nur halt offensichtlich noch nicht bei der öffentlichen Hand. Geschrieben von Matthias Ott Handling kritischer Infrastrukturen. Sehe ich anders, das Konzept von KRITIS ist viel eher, entsprechende für die öffentlichte Sicherheit wichtige Unternehmen und Versorger für die Problematik zu sensibilisieren. BCM wird auch ganz unabhängig von der Bedeutung für die Öffentlichkeit von einer ganzen Bandbreite von Unternehmen angewandt. Richtig ist, dass die Feuerwehr unter beide Begrifflichkeiten fällt. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 661480 | |||
Datum | 07.01.2011 12:14 | 3403 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderBei entsprechend "umsichtigen" Unternehmen ist das auch in D Standard, nur halt offensichtlich noch nicht bei der öffentlichen HandMöglicherweise bestehen schon entsprechende Pläne/Organisationen/Strategien, man war einfach bisher nicht clever oder modern genug, da explizit "BCM", oder wer's gerne deutscher mag, "BKM" oder "BFM" drauf zu kritzeln... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 661482 | |||
Datum | 07.01.2011 12:28 | 3235 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Adrian Ridder
ich glaube eher, dass kommt drauf an, wer wem was verkaufen will. Es gibt seit langem den § 317 Abs. 4 HGB, der alle unternehmen verpflichtet, Risiken zu erfassen und Maßnahmen zum Handling zu suchen. Gemäß IDW Prüfungsstandard 340 wird das auch bei öffentlichen Unternehmen, die eine GmbH oder AG sind, geprüft. Ein großer Teil dessen, was man BCM nennen kann, findet sich dort aus meiner Sicht bereits wieder. Allemal hielte ich die Adaption bestehender RMS für sinnfälliger. RMS, BCM, Corporate Gouvernance, egal wie man es nun nennen will, in der Wirtschaft kommt's drauf an, wer es fordert. Wenn man das KonTraG entsprechend auslegt, kann man den ausfluss draus dann gerne auch BCM nennen, wie es in den USA nach Sarbanes Oxley 2002 der Fall ist. Oder man bleibt in der bestehenden Gedankenwelt und betreibt ordentliches RMS ;) Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 661483 | |||
Datum | 07.01.2011 12:32 | 3311 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppMöglicherweise bestehen schon entsprechende Pläne/Organisationen/Strategien, man war einfach bisher nicht clever oder modern genug, da explizit "BCM", oder wer's gerne deutscher mag, "BKM" oder "BFM" drauf zu kritzeln... Möglicherweise... aber ich bin zuversichtlich, dass Leute, die sowas bei sich etabliert haben, ausgehend vom Ursprungsposting durchaus verstehen würden, nach was ich frage. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 661589 | |||
Datum | 08.01.2011 09:51 | 3189 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder "Bei uns" heißt bei der WF? Hatte ich vermutet, dass wenn überhaupt vor allem diese etwas in die Richtung unternehmen... Richtig, aber diese Ereignisse werden nicht nur für die Gefahrenabwehr sondern für viele Ereignisse wie Produktionsstörungen, Energieversorgungsausfall, Fahrbahnprobleme, etc aufgestellt. Ein direktes "Durchforsten" was könnte hier alles passieren gibt es jedoch nicht. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 684283 | |||
Datum | 07.06.2011 19:05 | 2861 x gelesen | |||
Aufgrund für mich erneuter Aktualität: Hat sich zu dem Thema inzwischen irgendwo etwas getan im letzten halben Jahr? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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