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ThemaAbrechnung von First Responder Einsätze in Bayern?61 Beträge
RubrikFirst Responder
 
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern661530
Datum07.01.2011 18:3421832 x gelesen
Hallo zusammen,

wisst Ihr wie First Responder Einsätze der Feuerwehren in Bayern abgerechnet werden?

Wenn:

a) die Feuerwehr eine offizielle First Responder Gruppe unterhält
b) die Feuerwehr keine First Responder Gruppe hat aber ggf. dazu alarmiert wird

Zahlt da die Krankenkasse etwas oder bleibt die Gemeinde oder der Förderverein auf den Kosten sitzen?


Danke und schöne Grüße

Florian


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AutorRaus8che8r J8., Bad Feilnbach / Bayern661531
Datum07.01.2011 18:4418175 x gelesen
Servus Florian,

First Responder Einsätze sind eine freiwillige Tätigkeit der Feuerwehren und können nicht abgerechnet werden. Bei uns wird außer Kraftstoff und KFZ-Versicherung (zahlt die Gemeinde), alles über Spenden und fördernde Mitglieder finanziert.


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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern661533
Datum07.01.2011 19:0118014 x gelesen
Hallo Josef,

wir wäre dann der Fall wenn die Feuerwehr über die ILS alarmiert wird, kann sie sagen, machen wir nicht?


Schöne Grüße

Florian


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661537
Datum07.01.2011 19:4218059 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner
wir wäre dann der Fall wenn die Feuerwehr über die ILS alarmiert wird, kann sie sagen, machen wir nicht?
In welcher Konstellation? Mit oder ohne First Responder-Gruppe?


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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern661538
Datum07.01.2011 20:0017889 x gelesen
Hallo Markus,

ohne.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern661540
Datum07.01.2011 20:0317514 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartIn welcher Konstellation? Mit oder ohne First Responder-Gruppe?

Prinzipiell denke ich, kann eine Feuerwehr einen solchen Einsatz nie ablehnen.
Spätestens greift die unterlassene Hilfeleistung, denke ich.
Geld verlangen dafür kannst du als Feuerwehr nicht, denn Kostenersatz darfst du nur bei Einsätzen die im §28 BayFwG abschließend aufgezählt sind.


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern661542
Datum07.01.2011 20:3917384 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Florian Fastner wir wäre dann der Fall wenn die Feuerwehr über die ILS alarmiert wird, kann sie sagen, machen wir nicht?

mit welcher Begründung sollte eine Feuerwehr einen Einsatz zur Menschenrettung ablehnen?
Unabhängig vom vorhalten einer First-Responder-Gruppe...


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern661545
Datum07.01.2011 20:4917263 x gelesen
Hallo Thorsten,

mir geht es eigentlich weniger darum, dass die Feuerwehr einzeln solche Einsätze ablehnt, sondern eher um das große Ganze.

Wenn die Feuerwehr häufig zu First Responder und Notarzt Zubringer Einsätzen alarmiert wird, obwohl dafür keine Einheit bei der Wehr vorhanden ist, kann dann die Gemeinde etwas dagegen machen? So z.B. Kostenersatz (Lohnausfall, Verbrauchsmaterial) bzw. mehr Rettungsmittel im Rettungsdienst fordern?


Schöne Grüße

Florian


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern661546
Datum07.01.2011 20:5717317 x gelesen
Servus,

über euren KBI/KBR könnt ihr Einfluss auf die Alarmierungspraxis der ILS nehmen.
Wenn die Einsätze bei euch überhand nehmen, dann sind davon ja vielleicht noch mehr Wehren im Umkreis betroffen?
Dann sollte es noch einfacher sein, eine Änderung zu erreichen....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern661549
Datum07.01.2011 21:1817202 x gelesen
Hallo Thorsten,

ich stelle hier öfters komische Fragen ohne dass dies mit meiner Stadt/Landkreis zu tun hat :-).

Ein Vorteil der ILS ist ja dass Feuerwehr und Rettungsdienst näher zusammen rückt. Wenn nun aber auch Feuerwehren ohne eigene First Responder Einheiten vermehrt zu solchen Einsätze ausrücken, könnte das zu Problemen führen.

Ich finde es auch sinnvoller wenn Feuerwehren anstatt zum Ölspur kehren zu einer Reanimation fahren. Die Frage ist halt nur, welche Feuerwehren das langfristig durchhalten, wer das zahlt und ob evtl. die Ausbildung angepasst werden muss.


Beste Grüße

Florian


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern661550
Datum07.01.2011 21:3317159 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner ich stelle hier öfters komische Fragen ohne dass dies mit meiner Stadt/Landkreis zu tun hat :-).

Meine Antwort sollte auch in Rest Bayern anwendbar sein.... ;-)

Geschrieben von Florian FastnerEin Vorteil der ILS ist ja dass Feuerwehr und Rettungsdienst näher zusammen rückt. Wenn nun aber auch Feuerwehren ohne eigene First Responder Einheiten vermehrt zu solchen Einsätze ausrücken, könnte das zu Problemen führen.

Wie oft wird denn die durchschnittliche Feuerwehr bei einer ILS zu medizinischen Notfällen alarmiert?

Geschrieben von Florian FastnerDie Frage ist halt nur, welche Feuerwehren das langfristig durchhalten

auch hier meine vorherige Frage nach der Anzahl der Einsätze

Geschrieben von Florian Fastnerwer das zahlt und ob evtl. die Ausbildung angepasst werden muss.


Auf den Kosten (i.d.R. wohl hauptsächlich Lohnersatz) wird imo wohl erstmal die Kommune sitzenbleiben.
Das eine Feuerwehr qualifizierte Erste Hilfe leisten können sollte und zusätzlich auch Sanitätspersonal haben sollte ist vermutlich unser beider Wunschvorstellung....
Das es in der Realität oftmals schon am Erste Hilfekurs scheitert, dürfte wohl auch jedem hier klar sein...


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorAndr8e Z8., Dermbach / Thüringen661552
Datum07.01.2011 21:3817070 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Florian FastnerIch finde es auch sinnvoller wenn Feuerwehren anstatt zum Ölspur kehren zu einer Reanimation fahren. Die Frage ist halt nur, welche Feuerwehren das langfristig durchhalten, wer das zahlt und ob evtl. die Ausbildung angepasst werden muss.


Auf jeden Fall müsste man die Alarmierung ändern, möchte man die Feuerwehren öffter zu rein rettungsdienstlichen Einsätzen schicken wollen.
Wenn keine Schleifen, mit höchstens Gruppenstärke eingerichtet sind, dann gibt es ein ganzschönes gedränge am Patiente. (Ja, ich weis. Man würde nicht (1/2/17) o.ä. ausrücken.)

lg Andre


http://www.ff-dermbach.de/index.html
---noch im Aufbau, aber schaut doch mal vorbei---

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661554
Datum07.01.2011 22:0017120 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterDas eine Feuerwehr qualifizierte Erste Hilfe leisten können sollte und zusätzlich auch Sanitätspersonal haben sollte ist vermutlich unser beider Wunschvorstellung....
Das es in der Realität oftmals schon am Erste Hilfekurs scheitert, dürfte wohl auch jedem hier klar sein...


Hallo,

eine Feuerwehr, die unfähig ist notfallmedizinische Erstmaßnahmen zu ergreifen ist überflüssig! Einfach nur überflüssig und hinausgeworfenes Steuergeld der ehrlichen, arbeitenden Bevölkerung!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661555
Datum07.01.2011 22:1617654 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner
ohne
Dachte ich mir schon, war quasi eine rhetorische Frage...

Aber im Ernst: ablehnen wird sie es wohl nicht können, eben - wie Alexander schon geschrieben hat - wegen sonst wahrscheinlich begangener unterlassener Hilfeleistung. Macht aber eh nur bei bestimmten Randparametern überhaupt Sinn (fest definierte Einsatzbilder, zuständige Rettungsmittel nicht verfügbar, gewisse Ausrüstung, gewisse Ausbildung).

Allerdings ist die Frage (unabhängig von der Tatsache, dass das eben unter bestimmten Umständen sogar richtig Sinn machen würde), ob die ILS zu einem rein medizinischen Notfall überhaupt die Feuerwehr alarmieren darf... denn die Feuerwehren unterliegt ja eben nicht dem BayRDG, das wollten die HiOrgs ja unbedingt so. Nach dem BayRDGH und der dazu ergangenen neuesten AV steht da auch nur was von Alarmierung von Notfallmitteln vorgesehen, "fremde" Einheiten werden vom BayRDG aber nicht erfasst.

Diesbezüglich läuft eh noch eine Anfrage beim BayStMI, bin mal gespannt, wie dann deren Antwort aussehen wird... weil das aus meiner Sicht doch umfangreiche Folgen (nicht nur für die Feuerwehren) haben wird. Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kommunen hier dann "einfach so" weitere Kosten aufs Auge drücken lassen.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661556
Datum07.01.2011 22:1816994 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner
bzw. mehr Rettungsmittel im Rettungsdienst fordern
Fordern vielleicht schon, aber das ist dann auch schon alles. Denn die Vorhaltung wird über das TRUST-Gutachten geregelt...

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661557
Datum07.01.2011 22:2017045 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Thorsten Schlotter
über euren KBI/KBR könnt ihr Einfluss auf die Alarmierungspraxis der ILS nehmen
stimmt, sehe ich auch so.

Geschrieben von Thorsten Schlotter
Wenn die Einsätze bei euch überhand nehmen, dann sind davon ja vielleicht noch mehr Wehren im Umkreis betroffen?
Dann sollte es noch einfacher sein, eine Änderung zu erreichen....

Meinst Du wirklich? Oder krankt dann vielleicht einfach "nur" das System, weil (kostenintensive) Strukturen halt zurückgefahren werden... und die Arbeit und die Verantwortung auf ehrenamtliche abgeschoben wird?

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661558
Datum07.01.2011 22:2517042 x gelesen
Servus Gerhard,

wenn Du

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
notfallmedizinische Erstmaßnahmen
im Sinne von ordentlich durchzuführenden Maßnahmen der Ersten Hilfe meinst, unterschreibe ich das gerne. Vielleicht auch noch die Ausbildung an einem Defi dazu, die macht wirklich Sinn, und die hängen mittlerweile auch an vielen Ecken so rum. Alles was weiterführt (im Sinne von deutlich erweiterter Ausbildung, Ausrüstung etc.), ist im Gesamten gesehen schlichtweg weder finanzierbar noch in der Masse durchführbar, weil es dafür unter anderem in der Fläche auch an den Ausbildungskapazitäten fehlt.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661559
Datum07.01.2011 22:2617293 x gelesen
Geschrieben von Andre Zobel
Ja, ich weis. Man würde nicht (1/2/17) o.ä. ausrücken
Bist Du Dir da sicher? Ich mir nicht immer... :-)

Gruß
Markus


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661560
Datum07.01.2011 22:3416960 x gelesen
Geschrieben von Markus Reichartim Sinne von ordentlich durchzuführenden Maßnahmen der Ersten Hilfe meinst, unterschreibe ich das gerne. Vielleicht auch noch die Ausbildung an einem Defi dazu, die macht wirklich Sinn, und die hängen mittlerweile auch an vielen Ecken so rum.

Hallo,

genau das meine ich! Wenn das eine feuerwehr nicht auf die Reihe bekommt gibt es nur eine Konsequenz, die Auflösung da rausgeworfenes Steuergeld!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661562
Datum07.01.2011 22:4317577 x gelesen
Geschrieben von Markus Reichart ob die ILS zu einem rein medizinischen Notfall überhaupt die Feuerwehr alarmieren darf... denn die Feuerwehren unterliegt ja eben nicht dem BayRDG, das wollten die HiOrgs ja unbedingt so. Nach dem BayRDGH und der dazu ergangenen neuesten AV steht da auch nur was von Alarmierung von Notfallmitteln vorgesehen, "fremde" Einheiten werden vom BayRDG aber nicht erfasst.

Hallo,

ich warte jetzt nur noch auf den Vorschlag, dass eine ILS telefonisch die Nachbarn des Notfalls zu Erstmaßnahmen auffordern, weil dazu die örtliche Feuerwehr unwillig oder unfähig ist.

Geschrieben von Markus Reichartweil das aus meiner Sicht doch umfangreiche Folgen (nicht nur für die Feuerwehren) haben wird. Kann mir nicht vorstellen, dass sich die Kommunen hier dann "einfach so" weitere Kosten aufs Auge drücken lassen.

Die Kommunen/Landkreise brauchen nur ihrer behördlichen Aufsichtspflicht nachkommen und bei Mängeln für mehr Rettungsdienstmittel sorgen. Die Kosten zur Abdeckung bei unvorhergesehenen Spitzenbelastungen wären in der Tat interessant :-))

Wenn ich das so betrachte, müsste eigentlich die Konsequenz Abzug von Mitteln der Feuerwehr zu den HiOrg sein, damit zumindest flächendeckend die tatsächlichen Notfallbedürfnisse der Bevölkerung abgedeckt werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern661563
Datum07.01.2011 22:4917101 x gelesen
Wenn die Feuerwehr zur Erfüllung rettungsdienstlicher Aufgaben alarmiert wird (zum Beispiel weil gerade kein Rettungswagen greifbar ist), handelt es sich um eine Amtshilfe. Die Feuerwehr ist dazu verpflichtet und kann ihre Kosten nach § 8 VwVfG erstattet bekommen. Bei den üblichen First-Responder-Einsätze wird aber gerade keine rettungsdienstliche Aufgabe übernommen; der Rettungsdienst erfüllt in dem Fall seine Aufgaben vollumfänglich selbst.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661566
Datum07.01.2011 22:5917293 x gelesen
Servus Gerhard,

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
ich warte jetzt nur noch auf den Vorschlag, dass eine ILS telefonisch die Nachbarn des Notfalls zu Erstmaßnahmen auffordern, weil dazu die örtliche Feuerwehr unwillig oder unfähig ist
das wären dann die klassischen "Helfer vor Ort"? :-) *duckundrenn*

Nein, im Ernst: bei uns im ILS-Bereich gibt es zu diesem Thema schon große Diskussionen. Geregelt ist derzeit - und so wird es auch praktiziert - dass Feuerwehren, die über Funk erreichbar sind (weil im Einsatz, auf Übung, auf Bewegungsfahrt oder wie auch immer), gezielt wegen möglicher Erstversorgungen angefragt werden. Dabei gab es bislang nie Probleme...

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Die Kommunen/Landkreise brauchen nur ihrer behördlichen Aufsichtspflicht nachkommen und bei Mängeln für mehr Rettungsdienstmittel sorgen.
So, und genau hier sind wir bei des Pudels Kern... aber mit dem letzten TRUST-Gutachten vor ein paar Jahren wurden ja einige Standorte verkleinert oder aufgelöst, weil ja alles ach so gut passt. Sehen wir jedes Jahr wieder zum Jahreswechsel, bei Blitzeis mit erhöhten Einsatzaufkommen, und und und... aber generell müsste eben an diesem Punkt angesetzt werden. WIll nur keiner, weil es ja Geld kostet - und das nicht zu knapp.

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Die Kosten zur Abdeckung bei unvorhergesehenen Spitzenbelastungen wären in der Tat interessant :-))
DIE würden mich dann auch mal interessieren...

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Wenn ich das so betrachte, müsste eigentlich die Konsequenz Abzug von Mitteln der Feuerwehr zu den HiOrg sein, damit zumindest flächendeckend die tatsächlichen Notfallbedürfnisse der Bevölkerung abgedeckt werden.
Das meinst Du jetzt nicht ernsthaft, oder? Erstens haben die nach dem Gesetz erstmal höchst unterschiedliche Aufgaben, außerdem unterschiedliche Kostenträger... und die HiOrgs zumindest bei uns im Landkreis könnten das alleine gar nicht bewältigen.

Ich tue mich da zwar leicht, weil wir bei uns im Landkreis ein flächendeckendes First Responder-System haben (6 x Feuerwehr, 6 x BRK, 1 x DLRG), aber im Endeffekt geht es doch um die große Masse... und was bringt es uns, wenn wir uns haufenweise Einsatzkräfte verprellen, weil sie Aufgaben übernhemen (müssen), die eigentlich gar nicht zwingend sein müssen? Gilt in gleicher Weise übrigens auch für die heißgeliebten (meist freiwilligen!) Aufgaben wie Ölspuren kehren (hier vor allem tagsüber, wenn die Straßenbaulastträger greifbar sind), oder Verkehrsabsicherungen für kommerzielle Veranstaltungen, oder ...

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661568
Datum07.01.2011 23:0317169 x gelesen
Geschrieben von Oliver Meisenberg
Bei den üblichen First-Responder-Einsätze wird aber gerade keine rettungsdienstliche Aufgabe übernommen
So steht es auch im Gesetz, ist ja schließlich ein System der organisierten Ersten Hilfe...

Geschrieben von Oliver Meisenberg
der Rettungsdienst erfüllt in dem Fall seine Aufgaben vollumfänglich selbst.
Fragt sich nur, in welchem Zeitfenster... und warum dann Feuerwehren - nicht mit einer First Responder-Einheit - dazu alarmiert werden (fachlich ist mir das schon klar: Verkürzung des therapiefreien Intervalls). Oder kommt da evtl. die ein oder andere Leitstelle ihrer Arbeit nicht vollumfänglich nach (Stichwort: Gebietsabsicherung), und das soll so dann kompensiert werden?


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661569
Datum07.01.2011 23:1217179 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartDas meinst Du jetzt nicht ernsthaft, oder?

Hallo,

eigentlich nicht, - aber das wäre ja die Konsequenz, wenn selbst ein so verzweigtes Selbsthilfenetzwerk wie die Feuerwehr unwillig oder unfähig zur Medizinischen Ersten Hilfe ist. Man stelle sich vor: "Sich selbst finanzierende Helfer vor Ort (medizinische Bürgerwehr), weil die öffentliche, teure, ehrenamtliche Feuerwehr nicht das leisten kann was man von jedem Bürger erwartet"?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661571
Datum07.01.2011 23:3217402 x gelesen
Hallo Gerhard,

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
aber das wäre ja die Konsequenz, wenn selbst ein so verzweigtes Selbsthilfenetzwerk wie die Feuerwehr unwillig oder unfähig zur Medizinischen Ersten Hilfe ist.
wobei das oftmals auch gar nicht so sehr an der Feuerwehr selbst liegt... denn

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer
Man stelle sich vor: "Sich selbst finanzierende Helfer vor Ort (medizinische Bürgerwehr), weil die öffentliche, teure, ehrenamtliche Feuerwehr nicht das leisten kann was man von jedem Bürger erwartet"?
wie häufig wird in der Realität eine First Responder-Einheit der Feuerwehr bereits rein aus Spendenmitteln (also durch den (Förder-)Verein) finanziert? Ist in Bayern zumindest häufig der Fall, dass sich die Kommunen da raushalten... bei mir am Ort (BRK-First Responder) gibt die Gemeinde einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten, der Rest wird über Spendenmittel, Absicherungen etc. finanziert. Auch Fahrzeug und Ausrüstung wurde NICHT von der Gemeinde beschafft/ unterstützt, ganz im Gegenteil: letztes Jahr wurde den ersten zwei Feuerwehren in der Gemeinde vom Förderverein First Responder auch ein Defi zur Verfügung gestellt, mit dem Ergebnis, dass unser Bgm sehr "erstaunt" war, was das denn soll... und warum sich hier der Förderverein einmische :-( *ohneworte*

Gruß
Markus


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen661573
Datum07.01.2011 23:5517097 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Gerhard Pfeiffereigentlich nicht, - aber das wäre ja die Konsequenz, wenn selbst ein so verzweigtes Selbsthilfenetzwerk wie die Feuerwehr unwillig oder unfähig zur Medizinischen Ersten Hilfe ist. Man stelle sich vor: "Sich selbst finanzierende Helfer vor Ort (medizinische Bürgerwehr), weil die öffentliche, teure, ehrenamtliche Feuerwehr nicht das leisten kann was man von jedem Bürger erwartet"?

Ist nicht genau Das bereits jetzt ein bestehender Fakt bei der einen oder anderen FR-Einheit der Feuerwehren?

Gibt es übrigens so ganz nebenher Zahlen, inwiefern in der Fläche bei Fw. regelmäßig EH fortgebildet wird?
Ich habe nämlich durchaus das flaue Gefühl das du so einige Standorte schließen könntest....:-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern661584
Datum08.01.2011 08:5717023 x gelesen
Guten Morgen,


Geschrieben von Markus Reichartwie häufig wird in der Realität eine First Responder-Einheit der Feuerwehr bereits rein aus Spendenmitteln (also durch den (Förder-)Verein) finanziert? Ist in Bayern zumindest häufig der Fall, dass sich die Kommunen da raushalten...

Jopp, siehe z.B. hier. :-(


Grüßle
Christian





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AutorAndr8e Z8., Dermbach / Thüringen661587
Datum08.01.2011 09:3916952 x gelesen
haha
Ja, da könntest du bestimmt Recht haben.

lg Andre


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661613
Datum08.01.2011 13:0917159 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartFragt sich nur, in welchem Zeitfenster...

Ja der reguläre RD basiert auf dem statistischen Mittel. Da wird es immer wieder nicht passen.
Wenn man auch die Spitzen mit kürzeren Hilfsfristen bedienen will braucht man mehr ggf. sogar VIEL mehr Personal.

Hauptamtlich ist nicht realistisch. Bleibt sinnvollerweise nur eine Verstärkung über ehrenamtliche Rettungsdienstkräfte (um mehr RTW auf die Straße zu bekommen) in Kombination mit ortsnahen ehrenamtlichen Sanitätern für die Erstversorgung.

Die Bezahlen muss das natürlich auch irgendwer. Sinnvollerweise macht das diejenige stelle die das am günstigsten kann.
=> zusätzliche RTW kauft der Träger des RD, Personal kommt aus den BF oder aus den KatS San Einheiten,
Lohnkostenfortzahlung durch den Kreis. Kostenbeteiligung der Kassen je Transport.

=> Ortsnahe Sanitäter durch die Gemeinde (egal ob die jetzt von der FF oder der Hiorg kommen)

Das ganze sollte so selten sein, dass über die normale und KatS Vorhaltung keine weiteren Rettungsmittel oder sonstige Fahrzeuge benötigt werden.

Wer natürlich überall eine Hilfsfrist von <10 min haben möchte wird um das eine oder andere teure System nicht herum kommen.

Gruß
Ingo


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661618
Datum08.01.2011 13:3317203 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde
Hauptamtlich ist nicht realistisch.
Ist mir bewusst.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Bleibt sinnvollerweise nur eine Verstärkung über ehrenamtliche Rettungsdienstkräfte (um mehr RTW auf die Straße zu bekommen)
Also die klassischen Hintergrunddienste, ok, damit kann man leben, wenn es sie denn in den Landkreisen gibt. In Kombination mit

Geschrieben von Ingo zum Feldein Kombination mit ortsnahen ehrenamtlichen Sanitätern für die Erstversorgung.
also den klassichen First Respondern ist das sicherlich eine sinnvolle Ergänzung.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Die Bezahlen muss das natürlich auch irgendwer. Sinnvollerweise macht das diejenige stelle die das am günstigsten kann.
=> zusätzliche RTW kauft der Träger des RD, Personal kommt aus den BF oder aus den KatS San Einheiten,
Lohnkostenfortzahlung durch den Kreis. Kostenbeteiligung der Kassen je Transport.

Bei uns hat vor einigen Jahren der Landkreis drei RTW und vier KTW-4 gekauft, als Fahrzeuge für den KatS, die auch im Hintergrunddienst verwendet werden können. Ist ja durchaus eine sinnvolle Sache. Nachdem die Transportentgelte dann aber die HiOrgs bekommen, und dem Landkreis nichts erstatten müssen, wäre hier meines Erachtens aber eine Lohnfortzahlung durch die HiOrg angebracht, schließlich bekommen die ja für die Hintergrunddienste und damit für diese Transporte die entsprechenden Entgelte.

Geschrieben von Ingo zum Felde
=> Ortsnahe Sanitäter durch die Gemeinde (egal ob die jetzt von der FF oder der Hiorg kommen)
Dann mal viel Spaß beim Überzeugen der Kommunen, dass sie hierfür die Kosten übernehmen sollen... die Realität sieht da vielerorts anders aus (hatte ich ja schon geschrieben).

Geschrieben von Ingo zum Felde
Das ganze sollte so selten sein, dass über die normale und KatS Vorhaltung keine weiteren Rettungsmittel oder sonstige Fahrzeuge benötigt werden.
Das funktioniert aber auch nur dann, wenn wirklich jeder Landkreis diese zusätzlichen Rettungsmittel hat. Bei uns in der Gegend... darf ich da mal herzhaft lachen! Unsere Fahrzeuge sind fast regelmäßig in den Nachjbarkreisen im Einsatz und dürfen da aushelfen... kann irgendwie auch nicht Sinn der Sache sein.

Gruß
Markus


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661629
Datum08.01.2011 15:5716812 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartNachdem die Transportentgelte dann aber die HiOrgs bekommen, und dem Landkreis nichts erstatten müssen, wäre hier meines Erachtens aber eine Lohnfortzahlung durch die HiOrg angebracht, schließlich bekommen die ja für die Hintergrunddienste und damit für diese Transporte die entsprechenden Entgelte.

Ich glaube du machst dir keine Gedanken über die Kosten eines stehenden RTW. Wenn so ein Fahrzeug 10-15 Transporte für die Gefahrenabwehr macht kann man davon noch nicht die Kosten decken.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollten die Hiorgs das übrigens machen?
Die Helfer können ja nur für den KatS Fall (bzw. für eine Amtshilfe des KatS) freigestellt werden. Und dann ist der Landkreis eben verpflichtet zu zahlen.

Ober die Hiorgs machen das als freiwillige Leistung mit Helfern die frei haben oder sich frei nehmen. Dann fallen keine kosten an.

Gruß
Ingo


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661630
Datum08.01.2011 16:3116848 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde
Ich glaube du machst dir keine Gedanken über die Kosten eines stehenden RTW.
Vielleicht gehe ich zu sehr von unserem Landkreis aus, aber:

- RTW wurde vom Kreis bezahlt => keine Kosten für die HiOrg
- Versicherung wird laufend vom Kreis bezahlt
- keine Ahnung, ob Steuerbefreiung vorliegt (davon gehe ich mal aus => sonst würde aber auch das vom Kreis getragen werden)
- notwendige Ausstattung war bereits durch Vorgängerfahrzeuge vorhanden

Welche laufenden Kosten außer Lohnfortzahlung und Sprit laufen dann noch auf? Reparaturen zähle ich mal nur bedingt darunter, weil die Fahrzeuge auch noch für andere Zwecke (Absicherungen etc.) eingesetzt werden, wo sie auch entsprechend abgerechnet werden...

Geschrieben von Ingo zum Felde
Wenn so ein Fahrzeug 10-15 Transporte für die Gefahrenabwehr macht kann man davon noch nicht die Kosten decken.
Die Jahresstatistiken zu den Hintergrundeinsätzen lesen sich bei uns irgendwie anders...

Geschrieben von Ingo zum Felde
Auf welcher Rechtsgrundlage sollten die Hiorgs das übrigens machen?
Ist freiwillig, ist mir schin klar, aber

Geschrieben von Ingo zum Felde
Und dann ist der Landkreis eben verpflichtet zu zahlen.
worauf stützt Du dann diese Aussage? Etwa darauf, weil der Kreis Träger des RD ist? Da darf ich dann mal herzhaft lachen... noch dazu, weil es bei uns Zweckverbände für Rettungsdienst (und Feuerwehralarmierung) gibt, der einzelne Kreis also herzlich wenig dazu zu entscheiden hat.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Die Helfer können ja nur für den KatS Fall (bzw. für eine Amtshilfe des KatS) freigestellt werden.
Die Rechtslage ist mir bekannt, und glaube mir, ich bin in einigen Punkten damit auch nicht immer einverstanden.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Ober die Hiorgs machen das als freiwillige Leistung mit Helfern die frei haben oder sich frei nehmen. Dann fallen keine kosten an.
Ja, so sieht es aus. Wie bei jedem First Responder, den auch die Feuerwehr betreibt (zumindest ist das in Bayern so).

Gruß
Markus


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661633
Datum08.01.2011 17:0016832 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartWelche laufenden Kosten außer Lohnfortzahlung und Sprit laufen dann noch auf?

Sicherheitstechnische Kontrollen und Wartungen der Medizintechnik.
Verfall von Medikamenten und Sterilmaterial

Die Jahresstatistiken zu den Hintergrundeinsätzen lesen sich bei uns irgendwie anders...
Wenn die um den Faktor 10 größer sind gibt es offensichtlich ein Problem.

Gruß
Ingo


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern661635
Datum08.01.2011 17:0916825 x gelesen
Geschrieben von Oliver MeisenbergWenn die Feuerwehr zur Erfüllung rettungsdienstlicher Aufgaben alarmiert wird (zum Beispiel weil gerade kein Rettungswagen greifbar ist), handelt es sich um eine Amtshilfe. Die Feuerwehr ist dazu verpflichtet und kann ihre Kosten nach § 8 VwVfG erstattet bekommen.

Das denke ich nicht.
Denn der Rettungsdienst ist keine Behörde und somit ist das ganze auch keine Amtshilfe.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661647
Datum08.01.2011 20:2516685 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde
Sicherheitstechnische Kontrollen und Wartungen der Medizintechnik.
Sind dann quasi ehda-Kosten... :-) Weil es aus meiner Sicht unabhängig davon ist, ob diese Gerätschaften rein für den KatS, oder auch (zusätzlich) für den Hintergrunddienst anfallen.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Verfall von Medikamenten und Sterilmaterial
Hier könnte doch durch regelmäßigen Austausch mit dem Regel-RD entgegengewirkt werden, oder? Würde zwar die Kosten nicht auf Null, aber doch erheblich reduzieren.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Wenn die um den Faktor 10 größer sind gibt es offensichtlich ein Problem.
Soooo schlimm ist es dann auch nicht...

Gruß
Markus


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AutorStep8han8 G.8, Buxtehude / Niedersachsen661715
Datum09.01.2011 10:1316705 x gelesen
... und an dieser Stelle gibt es wieder Probleme !

1.) Um die MPG-Kosten auf den KatS abrechnen zu können, muß das Fahrzeug definitiv vom LK mit in den KatS aufgenommen sein . Das ist bei Euch scheinbar der Fall (Glückwunsch) ich kenne aber diverse Landkreise, die nicht mehr in der Lage sind ihre "normalen" KatS-Einheiten zu bezahlen (also sprich die laufenden Kosten zu tragen). Dieser werden sich 100%ig nicht noch weitere, teure Fahrzeuge ans Bein binden.

2.) Klar könnte das Material mit dem Rettungsdienst getauscht werden - aber wenn der Rettungsdienst von einem anderen Anbieter gestellt wird, dann gibt es schon Probleme.

3.) Auch die anfallenden Kosten für die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen RTW-Einsatzkräfte sind kaum noch finanzierbar . Dazu kommt, das die Rettungsdienstgesetze immer höhere Anforderungen stellen (was ja auch gut für den Patienten ist), die ehrenamtlich kaum noch erfüllbar sind .

Meiner Meinung nach müsste das FR-System deutlich ausgebaut werden. Ich gebe den Vorrednern Recht ! Es kann nicht sein das die Alarmierung für eine Ölspur ok ist, aber die Erstversorgung "nicht unsere Baustelle" ist (wie war das noch gleich : RETTEN-LÖSCHEN-BERGEN-SCHÜTZEN) !

Ich stimme auch zu, das JEDE EINSATZKRAFT fit in erster Hilfe sein MUSS !

Das Problem mit der rettungsdienstlichen Unterversorgung in einigen Gebieten wird (meiner Meinung nach) in den nächsten Jahren deutlich zunehmen .

Gruß
Stephan


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern661718
Datum09.01.2011 10:4216616 x gelesen
Träger des Rettungsdienstes sind in Bayern die Landkreise, die durch die Behörde Landratsamt vertreten werden. Die Anforderung zur Amtshilfe erfolgt institutionalisiert durch die zuständige Leitstelle des Rettungsdienstes.


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern661719
Datum09.01.2011 10:4716566 x gelesen
Geschrieben von Stephan GlinickiMeiner Meinung nach müsste das FR-System deutlich ausgebaut werden. Ich gebe den Vorrednern Recht ! Es kann nicht sein das die Alarmierung für eine Ölspur ok ist, aber die Erstversorgung "nicht unsere Baustelle" ist (wie war das noch gleich : RETTEN-LÖSCHEN-BERGEN-SCHÜTZEN)!
Die Aufgaben der Feuerwehren ergeben sich nicht aus irgendwelchen Sinnsprüchen, sondern aus den Gesetzen des jeweiligen Landes. In Niedersachsen ist Notfallrettung ("Hilfeleistung") wohl Aufgabe der Feuerwehren, in Bayern nicht.


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661720
Datum09.01.2011 10:4716967 x gelesen
Geschrieben von Stephan GlinickiMeiner Meinung nach müsste das FR-System deutlich ausgebaut werden.

Das Problem bekommst du aber, insbesondere für Sonderlagen wie MANV, Großveranstaltungen oder Schlechtwetter, nur mit mehr RTW gelöst. FR sind gut und z.T. notwendig, bringen aber die Patienten nicht ins Krankenhaus.
Da die Krankenkassen -mit recht- nicht die komplette medizinische Gefahrenabwehr tragen wollen bleibt nur den Einsatz von zusätzlichen RTW zu ermöglichen.
Das geht:
* über BF-Zusatz RTW zulasten des Brandschutzes
* über mehr RTW anstelle von KTW für die Krankentransportvorhaltung
* Zusatz RTW die von Wachfreiem Personal besetzt werden
* Zusatz RTW die von Ehrenamtlichen Personal besetzt werden

Dabei kann auch hier der Landesgesetzgeber etwas tun. Z.B. indem er für Außerplanmäßige RTW keine RA fordert (Der GF eines LF haben bei FF und BF auch unterschiedliche Ausbildungen) und der Kreis/ die Stadt kann als Träger des RD und des KatS sinnvolle Synergien ermöglichen.

Ich persönlich würde mich lieber nach 20 min durch 2 RS mit RTW als nach 40 min durch RS/RA versorgen lassen.

Gruß
Ingo


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW661722
Datum09.01.2011 10:5716760 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde* über mehr RTW anstelle von KTW für die Krankentransportvorhaltung
ich bin kein Freund aller Dinge, die im RD-RLP so passieren. Aber der Sogenannte "Notfall-Krankenwagen" (quasi ein leicht abgespecktes MZF, wie man es aus Hessen kennt) mag da schon einiges bringen.

Geschrieben von Ingo zum Felde* Zusatz RTW die von Wachfreiem Personal besetzt werden* Zusatz RTW die von Ehrenamtlichen Personal besetzt werden
Ein Flächendeckendes "Telefonalarmsystem" für den V-Fall mit dem ebend alle HA Beschäftigten Angerufen werden mit der Ansage: "Es ist krieg, kommt zur Wache und besetzt was Räder hat" wäre schonmal eine Möglichkeit.

Geschrieben von Ingo zum FeldeDabei kann auch hier der Landesgesetzgeber etwas tun. Z.B. indem er für Außerplanmäßige RTW keine RA fordert
Das halte ich persönlich für grundsätzlich keine gute Idee.
Man könnte natürlich, wie früher in RLP, zwischen regulärem-RTW und EA-RTW unterscheiden. Aber RTW ist RTW.
Es spricht ja nix dagegen, das Fahrzeug-RTW das mit RS/RS besetzt ist als (Notfall-)KTW zu bezeichnen.

Man muss da nur im Bereich der Transportorganisation ebend deinen Ansatz verinnerlichen: Geschrieben von Ingo zum FeldeIch persönlich würde mich lieber nach 20 min durch 2 RS mit RTW als nach 40 min durch RS/RA versorgen lassen.
Ich habe es schon häufig bei Übungen gesehen, dass SK2-Patienten mit KTWs abtransportiert wurden, während SK1-Patienten weiterhin im "Behandlungsplatz' lagen, weil ja grade kein RTW zum Transport zur hand war.
Da ist halt manchmal Krieg ebend Krieg und es gilt IMO ja immer noch grundsätzlich: "There's no better place for a victim than a hospital".


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661726
Datum09.01.2011 11:4716489 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDas halte ich persönlich für grundsätzlich keine gute Idee.
Man könnte natürlich, wie früher in RLP, zwischen regulärem-RTW und EA-RTW unterscheiden. Aber RTW ist RTW.


Wenn du dann auch immer zwischen einem BF-LF und einen FF-LF unterscheidest dann ist das

Es spricht ja nix dagegen, das Fahrzeug-RTW das mit RS/RS besetzt ist als (Notfall-)KTW zu bezeichnen.

Auch eine Option, sofern die dann auch Notfälle bedienen dürfen/sollen /können.


Gruß
Ingo


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AutorStep8han8 G.8, Buxtehude / Niedersachsen661828
Datum09.01.2011 18:4016479 x gelesen
Das es nach gesetzlichen Vorgaben geht ist mir schon klar . Es ging auch mehr um die "Ansichten" einiger Kameraden (nicht unsere Baustelle).


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AutorStep8han8 G.8, Buxtehude / Niedersachsen661831
Datum09.01.2011 18:4616570 x gelesen
Klar, grundsätzlich hast Du Recht ! Auch ich hätte gerne "in jedem Dorf" eine Rettungswache . Das wird aber nicht realisierbar sein . Auch muß ich die Meinung ausbremsen, das einfach mehr EA-RTW gestellt werden können .
Einen zusätzlichen RTW stellt man nicht einfach wie einen MTW auf den Hof "und dann geht das schon".

Richtig, der Gesetzgeber MUSS dringend etwas am System ändern !

Trotzdem sollten auch die Feuerwehren nicht davor zurückschrecken, eine Erstversorgung durchzuführen.

;-) Lieber nach 5 Minuten durch die FF erst versorgt werden, als 15 Minuten auf den RTW zu warten ;-) ...


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen661838
Datum09.01.2011 19:0816615 x gelesen
Entschuldige das es deinen Post trifft....

Geschrieben von Stephan GlinickiKlar, grundsätzlich hast Du Recht ! Auch ich hätte gerne "in jedem Dorf" eine Rettungswache .

Wäre sicher schön, ausreichen würden aber festgelegte und durchgeführte Einsatzzeiten die auch gehalten werden und dies durch reguläre Kräfte. Dann noch bei einem Erreichungsgrad der vernünftig ist.

Geschrieben von Stephan GlinickiAuch muß ich die Meinung ausbremsen, das einfach mehr EA-RTW gestellt werden können .

Das sollte auch nicht so sein.
Mit Verlaub, die Rettung sollte man ohne EA hinkriegen.


Geschrieben von Stephan GlinickiTrotzdem sollten auch die Feuerwehren nicht davor zurückschrecken, eine Erstversorgung durchzuführen.

Keinesfalls, das sollte möglich sein.

Geschrieben von Stephan Glinicki;-) Lieber nach 5 Minuten durch die FF erst versorgt werden, als 15 Minuten auf den RTW zu warten ;-) ...

Und jetzt kommt der Punkt mit der Entschuldigung.
Die Feuerwehr spielt ob gewollt oder ungewollt wieder mal den Lückenbüßer und macht Das mal? Incl. Reqequierung von Spenden von Verbrauchsmaterial und der schamlosen Ausnutzung des ea Engagements? Die Kassen freuen sich nen Loch in den Bauch....

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661845
Datum09.01.2011 19:4216572 x gelesen
Geschrieben von Stephan Glinicki
Es ging auch mehr um die "Ansichten" einiger Kameraden (nicht unsere Baustelle).
War für mich so jedenfalls nicht ersichtlich.


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661846
Datum09.01.2011 19:5216696 x gelesen
Geschrieben von Stephan GlinickiKlar, grundsätzlich hast Du Recht ! Auch ich hätte gerne "in jedem Dorf" eine Rettungswache . Das wird aber nicht realisierbar sein .

Habe ich das irgendwo geschrieben?

Auch muß ich die Meinung ausbremsen, das einfach mehr EA-RTW gestellt werden können .
Einen zusätzlichen RTW stellt man nicht einfach wie einen MTW auf den Hof "und dann geht das schon".


Das ist mir schon klar. Wir betreiben zwei solcher RTW.

Gegenfrage: wie viele Löschfahrzeuge (LF, TLF(-W) und TLF 16/25) gibt es im LK Stade? Wie viele sind davon ehrenamtlich besetzt und durch Steuermittel finanziert?
Wie häufig sind in den letzten 3 Jahren >80% der Löschfahrzeuge zeitgleich im Einsatz gewesen.

Wie viele RTW gibt es? Wie viele sind Regel RD und wie viele KatS/SEG/Hiorg (ohne die Finanzierung zu Kennen)?
Wie Häufig waren in den letzten 3 Jahren > 80% der RTW zeitgleich im Einsatz?

In Niedersachsen steht da für die Besetzung in der Notfallrettung (egal ob RTW oder KTW) mit RA ein "soll". Daher kann in begründeten Ausnahmen davon abgewichen werden. Der Gesetzgeber hat also zumindest in Niedersachsen eine Möglichkeit eröffnet.

Und bei euch gibt es ja durchaus einen Ehrenamtlichen RTW http://www.drk-buxtehude.de/einsatzeinheit/einsatz.htm

Gruß
Ingo


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661855
Datum09.01.2011 20:3016384 x gelesen
Servus Peter,

und genau das ist der Punkt, der mir so stinkt:

Geschrieben von Peter Lieffertz
Die Feuerwehr spielt ob gewollt oder ungewollt wieder mal den Lückenbüßer und macht Das mal? Incl. Reqequierung von Spenden von Verbrauchsmaterial und der schamlosen Ausnutzung des ea Engagements?
die einen bekommen es nicht gebacken und machen immer strengere Vorgaben zur Fahrzeugbesetzung etc., die anderen wollen das dann nicht vollumfänglich finanzieren, und die Feuerwehren (bzw. generell die EA) sollen die Suppe auslöffeln, die ihnen von diesen eingebrockt wurde. Und unsere Leitstellen alarmieren bei Notfalleinsätzen munter drauf los, weil sie ja auch die Feuerwehren alarmieren, und halt grad keine Rettungsmittel zur Verfügung haben... irgendwie ist das verkehrte Welt!

Natürlich haben wir einige Feuerwehren, die - aus welchen Gründen auch immer - einen First Responder betreiben. Deren Führungskräfte müssen sich aber im vorhinein klar sei, dass es in den meisten Fällen genau so läuft, wie Du es beschrieben hast: keine finanzielle Unhterstützung seitens der Kassen und Kommunen. Nachdem sie ja auch einen Antrag beim RZV / ZRF stellen müssen, und dieser dem Antrag zustimmen muss, bevor der FR alarmiert werden kann, muss ihnen auch klar sein, auf was sie sich da einlassen: wenn sie - ggf. beschränkt auf bestimmte Zeiten - alarmiert werden, dann müssen/ sollen sie ausrücken und dem Patienten ordentliche Hilfe leisten.

Nur jetzt sollen auf einmal die Feuerwehren vorhandene Lücken schließen... und das umsonst? DAS kann eigentlich nicht sein! Und deswegen ist

Geschrieben von Peter Lieffertz
Die Kassen freuen sich nen Loch in den Bauch....
DAS bei der ganzen Sache die größte Sauerei. Denn genau mit dem obigen Vorgehen spekulieren die Kassen nämlich, und das ist mehr als traurig.

Wobei ich trotzdem der Meinung bin, dass wir als Feuerwehr an einer Einsatzstelle auch eine vernünftige Erstversorgung (mit den Kenntnissen der klassischen EH-Ausbildung) leisten können müssen. Schon allein im Sinne der Eigen- und Kameradenhilfe, aber das ist ein anderes Thema.

Gruß
Markus


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen661856
Datum09.01.2011 20:4516479 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartWobei ich trotzdem der Meinung bin, dass wir als Feuerwehr an einer Einsatzstelle auch eine vernünftige Erstversorgung (mit den Kenntnissen der klassischen EH-Ausbildung) leisten können müssen. Schon allein im Sinne der Eigen- und Kameradenhilfe, aber das ist ein anderes Thema.

Das ist vollkommen unstrittig!

Bzgl. der FR oder auch HvO glaube ich allerdings, es ist den wenigsten Führern wirklich klar was man sich da aufhalst, auch im positiven(für die Nachbarschaft) Sinne.

Ansonsten haben wir ganz sicher die gleiche Meinung.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz661864
Datum09.01.2011 21:0216386 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stephan GlinickiTrotzdem sollten auch die Feuerwehren nicht davor zurückschrecken, eine Erstversorgung durchzuführen.

;-) Lieber nach 5 Minuten durch die FF erst versorgt werden, als 15 Minuten auf den RTW zu warten ;-) ...


Sorry, aber da muss ich jetzt entschieden widersprechen.

Ich bin nicht der meinung, dass wir Feuerwehrs jetzt auch noch im Rettungsdienst mitmischen sollten.
Wer soll denn dies in der Fläche bei den FFW leisten ?
Wir haben doch schon Probleme genug, unsere eigenen Augaben zu erfüllen, wo sollen denn die Leute über Tag herkommem, wenn die Kameraden beim FR-Einsatz sind und ein Wohnhausbrand mit Menschenrettung "reinkommt".

Schuster bleib bei deinen Leisten.

Wenn wir uns auf unsere Aufgaben (dazu gehören die FR nicht) beschränken, haben wir absolut genug zu tun. Ich erinnere an die endlosen Diskussionen hier über Aus- und Weiterbildung.

Wenn der RD die Grundzeiten nicht schafft, dann muss der Träger des RD dies ändern, und nicht die Ehrenamtlichen der Feuerwehr.

Kommen wir zufällig zu einem Notfall, dann helfen wir, klar. Aber wir sollten uns nicht zu kostenlosen Handlangern des RD-Trägers machen lassen.

Ich verkenne dabei nicht, dass der Anstoß zu FR in der Fläche oft aus der Feuerwehr selbst kommt, aus welchen Gründen auch immer. Ich lehne dies ab.

Anders mag dies bei BF's aussehen, die auch RD fahren.

mfG, Thomas Klee


www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661874
Datum09.01.2011 21:2616361 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeWir haben doch schon Probleme genug, unsere eigenen Augaben zu erfüllen, wo sollen denn die Leute über Tag herkommem, wenn die Kameraden beim FR-Einsatz sind und ein Wohnhausbrand mit Menschenrettung "reinkommt".


Hallo,

schon klar und ich kann Deinen Denkansatz schon verstehen, aber bei einem FR-Einsatz betreiben wir Menschrettung und beim Keller pumpen, Straße fegen ..........????

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen661884
Datum09.01.2011 21:5616344 x gelesen
Geschrieben von Markus Reichart Und unsere Leitstellen alarmieren bei Notfalleinsätzen munter drauf los, weil sie ja auch die Feuerwehren alarmieren, und halt grad keine Rettungsmittel zur Verfügung haben... irgendwie ist das verkehrte Welt!

Darf ich fragen wie hoch der Anteil dieser Erstversorgungseinsätze bei den nicht FR-Feuerwehren ist?
Solange das im niedrigen einstelligen Prozentbereich leigt sehe ich irgendwie kein Problem.

(mit den Kenntnissen der klassischen EH-Ausbildung)
Ich könnte auf die EH Ausbildung für den Durchschnittsfeuerwehrangehörigen verzichten wenn sicher in jeder Gruppe ein Sanitäter ist. Insgesamt würden Ausbildungsstunden gespart und Kameraden und andere Patienten bekommen eine bessere Versorgung.

Gruß
Ingo


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern661888
Datum09.01.2011 22:0516336 x gelesen
Naja, nimms mir nicht übel, aber nur weil der Landkreis Träger des Rettungsdienstes ist, ist in meinen Augen deswegen der Rettungsdienst noch lange keine Behörde.
Der Bund und die Länder sind oft Träger irgendwelcher Einrichtungen und deswegen sind sie noch lange keine Behörde.
Oder ist jetzt etwa unser Kreiskrankenhaus auch eine Behörde?


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661889
Datum09.01.2011 22:0616334 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDarf ich fragen wie hoch der Anteil dieser Erstversorgungseinsätze bei den nicht FR-Feuerwehren ist?
Solange das im niedrigen einstelligen Prozentbereich leigt sehe ich irgendwie kein Problem.


Hallo,

ich hoffe immer, dass mitlesende Politiker solche Dinge nicht verstehen .....

Geschrieben von Ingo zum FeldeIch könnte auf die EH Ausbildung für den Durchschnittsfeuerwehrangehörigen verzichten wenn sicher in jeder Gruppe ein Sanitäter ist. Insgesamt würden Ausbildungsstunden gespart und Kameraden und andere Patienten bekommen eine bessere Versorgung.

Für eine FF eine gute Idee, die übrigens schon vor ca. 100 Jahren von vielen Feuerwehren so praktiziert wurde, wobei ich beim Lesen vieler Chroniken den Eindruck habe, dass früher tatsächlich die Menschenrettung im Vordergrund stand:-).

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern661892
Datum09.01.2011 22:0816333 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Ingo zum FeldeIch könnte auf die EH Ausbildung für den Durchschnittsfeuerwehrangehörigen verzichten wenn sicher in jeder Gruppe ein Sanitäter ist. Insgesamt würden Ausbildungsstunden gespart und Kameraden und andere Patienten bekommen eine bessere Versorgung.

du hast schon recht.... aber auch im Alltag sollte ein Feuerwehrmann adäquat Erste Hilfe leisten können...
Irgendwie ist es doch peinlich, wenn jeder Fahranfänger nen LSM Kurs machen muss, und ein FA soll irgendwann mal sagen: Sorry, dass haben wir bei der Feuerwehr nicht gelernt?


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg661893
Datum09.01.2011 22:1416309 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterIrgendwie ist es doch peinlich, wenn jeder Fahranfänger nen LSM Kurs machen muss, und ein FA soll irgendwann mal sagen: Sorry, dass haben wir bei der Feuerwehr nicht gelernt?

Hallo,

aber wie Du siehst ist das oft die Realität. Mich kann eigentlich wenig erschüttern, aber bei den dargelegten Meiningen und Infos komme ich schon öfters ins grübeln, ob die derzeitige Struktur, Wertigkeit und Finanzierung der FW und HiOrg nicht reformbedürftig ist.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern661895
Datum09.01.2011 22:2916312 x gelesen
Die Sicherstellung des Rettungsdienstes ist die Aufgabe der Landkreise, die durch den Zweckverband vertreten werden. Wenn die Landkreise ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können, fordern sie Amtshilfe an. Es ist die Aufgabe der am Rettungsdienst beteiligten Organisationen und Unternehmen, den Rettungsdienst durchzuführen, nicht ihn sicherzustellen.

Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Aufgabe der Gemeinden, die sie üblicherweise an die Landkreise als Teil der Kommunalebene deligieren. Wenn die Gemeinden ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können, fordern sie auch hier Amtshilfe an.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661904
Datum09.01.2011 22:5416348 x gelesen
Geschrieben von Oliver Meisenberg
Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Aufgabe der Gemeinden
Wo ist das geregelt?

Geschrieben von Oliver Meisenberg
die sie üblicherweise an die Landkreise als Teil der Kommunalebene deligieren
Delegation "nach oben"? Eher ungewöhnlich...


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern661908
Datum09.01.2011 23:2316336 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartWo ist das geregelt?
Bayerische Verfassung, Art. 83: In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden [...] fallen insbesonders [...] örtliches Gesundheitswesen [...].

Geschrieben von Markus ReichartDelegation "nach oben"? Eher ungewöhnlich...
Die Gemeinden können bzw. müssen (je nach gesetzlicher Regelung) ihre Aufgaben selbst erfüllen oder nach oben an die Landkreise und Bezirke, die beide zur Kommunalebene des deutschen Föderalismus gehören, abgeben. Üblicherweise geschieht das bei somatischen Krankenhäusern durch Delegation an die Kreise und bei psychiatrischen Krankenhäusern durch Delegation an die Bezirke.

Ein Beispiel für eine durch Ländergesetz erzwungene Delegation einer kommunalen Aufgabe an die Kreise im Bereich der Feuerwehren sind die Positionen der besonderen Führungskräfte.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern661912
Datum09.01.2011 23:5616503 x gelesen
Geschrieben von Oliver Meisenberg
Bayerische Verfassung, Art. 83: In den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden [...] fallen insbesonders [...] örtliches Gesundheitswesen [...].
Wenn es in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde fällt, dann hat (= muss) sie diese Aufgabe erfüllen. Da gibt es keine Delegation nach oben! Wie auch, steht ja alles hier:

Geschrieben von Bayerischer Verfassung
Art. 83

(3) 1 Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. 2 Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.

(4) 1 Die Gemeinden unterstehen der Aufsicht der Staatsbehörden. 2 In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden wacht der Staat nur über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeinden. 3 In den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises sind die Gemeinden überdies an die Weisungen der übergeordneten Staatsbehörden gebunden. 4 Der Staat schützt die Gemeinden bei Durchführung ihrer Aufgaben.

Was sagt uns das? Ich würde sagen, dass die Erfüllung der in Absatz 1 (und da steht ja unter anderem das "örtliche Gesundheitswesen") genannten Aufgaben den Gemeinden obliegt. Dabei stehen sie unter Aufsicht des Staates, in aller Regel des Landratsamtes als Staatsbehörde. Art. 11 der Bayerischen Verfassung wird da im übrigen noch etwas genauer:

Geschrieben von Bayerischer Verfassung
Art. 11

(2) 1 Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts. 2 Sie haben das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten, insbesonders ihre Bürgermeister und Vertretungskörper zu wählen.


Der Verweis auf Art. 11 Abs. 2 BV steht im übrigen in Art. 83 Abs. 1 BV, also in der von Dir zitierten Norm. Wobei man sich vielleicht mal eines Kommentars zur BV bedienen sollte um festzustellen, was mit dem Begriff "örtliches Gesundheitswesen" tatsächlich gemeint ist. Der Rettungsdienst jedenfalls meiner Meinung nach nicht...

Geschrieben von Oliver Meisenberg
Die Gemeinden können bzw. müssen (je nach gesetzlicher Regelung) ihre Aufgaben selbst erfüllen
Genau so ist es, und nicht anders.

Geschrieben von Oliver Meisenberg
oder nach oben an die Landkreise und Bezirke, die beide zur Kommunalebene des deutschen Föderalismus gehören, abgeben.
Dafür müsste es ja dann eine Rechtsnorm geben. Wo steht das dann, wenn es so wäre?

Geschrieben von Oliver Meisenberg
Üblicherweise geschieht das bei somatischen Krankenhäusern durch Delegation an die Kreise und bei psychiatrischen Krankenhäusern durch Delegation an die Bezirke.
Vielleicht aber auch deshalb, weil es hier spezialgesetzliche Vorgaben = Rechtsgrundlagen gibt? Könnte das evtl. der Grund sein? Wobei dann meistens die Krankenhäuser komplett dem Träger (z.B. Bezirk) "gehören"...

Geschrieben von Oliver Meisenberg
Ein Beispiel für eine durch Ländergesetz erzwungene Delegation einer kommunalen Aufgabe an die Kreise im Bereich der Feuerwehren sind die Positionen der besonderen Führungskräfte.
Vielen Dank, ich habe selten so herzhaft gelacht! Kennst Du den?

Geschrieben von Bayerisches Feuerwehrgesetz
Art. 20
Rechtsstellung und Entschädigung des Kreisbrandrats,
der Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister
(1) 1 Der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren und die Kreisbrandmeister sind ehrenamtlich für den Staat tätig und unterstehen dem Landrat.

Also keine Delegation nach oben an die Kreise. Hier ist zwar - mehr oder weniger - das "Landratsamt" gemeint, aber in seiner Funktion als Staats- und eben nicht als Kreisbehörde. Somit wären wir wieder bei

Geschrieben von Bayerische Verfassung
Art. 83

(4) 1 Die Gemeinden unterstehen der Aufsicht der Staatsbehörden.

Also bei staatlicher Aufsicht. Ob die dann tatsächlich auch ausgeübt wird, steht auf einem anderen Blatt Papier... Die Aufgaben des Kreises bezügliches des Brandschutzes findet man dagegen in Art. 2 BayFwG...


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern661918
Datum10.01.2011 00:3616364 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartWenn es in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde fällt, dann hat (= muss) sie diese Aufgabe erfüllen. Da gibt es keine Delegation nach oben!
Solange die Aufgabe in der Kommunalebene, zu der die Kreise und Bezirke ja gehören, bleibt, ist eine Delegation zulässig. Außerdem bleibt es den Gemeinden überlassen, sich freiwillig zur gemeinsamen Bearbeitung von Aufgaben zusammenzuschließen, um dann diese Aufgaben beispielsweise an einen Zweckverband zu delegieren. Im Übrigen kann auch an nichtstaatliche Aufgabenträger delegiert werden, beispielsweise an die Gemeinde- oder Städtetage.

Geschrieben von Markus ReichartGeschrieben von Oliver Meisenberg
oder nach oben an die Landkreise und Bezirke, die beide zur Kommunalebene des deutschen Föderalismus gehören, abgeben.

Dafür müsste es ja dann eine Rechtsnorm geben. Wo steht das dann, wenn es so wäre?

Aufgrund des kommunalrechtlichen Charakters der Kreise und Bezirke gerade nicht. Sie sind (mit den Kreisen als kommunaler Gebietskörperschaft, nicht mit den Landratsämtern als staatlicher Unterbehörde) gleichgestellt.


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz661933
Datum10.01.2011 08:5516370 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver MeisenbergDie Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Aufgabe der Gemeinden

Damit ist aber weder der Rettungsdienst noch die FR gemeint, die den RD unterstützen.

Gemeint ist damit die Grundversorgung, die früher die Gemeindeschwestern geleistet haben und die heute i.d.R. durch Sozialstationen sichergestellt wird.
An deren Finanzierung beteiligen sich die Gemeinden und erfüllen somit diese Aufgabe.

Nicht Aufgabe der Gemeinden ist die (systematische) Unterstützung des RD, dies ist und bleibt Aufgabe der Kreise und Städte.
Selbstverständlich unterstützen wir als Feuerwehr die Kameraden vom RD, wenn sie im konkreten Einzelfall unsere Hilfe benötigen, vom Öffnen einer Tür über die Tagehilfe bei unwegsamem Gelände oder der Rettung einer Person mit der Drehleiter.

Aber wir lassen uns nicht zu ehrenamtlichen Sparschweinen des Landkreises machen.

Wenn der RD die Einsatzzeiten nicht schafft, muss der Landkreis dagegen eben was tun, meist endet dies mit der Aufstockung der Einsatzmittel bzw. der Stationierung eines weiteren RTW.

MfG, Thomas Klee


www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

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 07.01.2011 18:34 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 07.01.2011 18:44 Raus7che7r J7., Bad Feilnbach
 07.01.2011 19:01 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 07.01.2011 19:42 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.01.2011 20:00 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 07.01.2011 22:16 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.01.2011 22:43 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.01.2011 22:59 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.01.2011 23:12 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.01.2011 23:32 Mark7us 7R., Höhenrain
 08.01.2011 08:57 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 07.01.2011 23:55 Pete7r L7., Frankenberg
 07.01.2011 20:03 ., Neuburg
 07.01.2011 20:39 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.01.2011 20:49 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 07.01.2011 20:57 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.01.2011 21:18 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 07.01.2011 21:33 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 07.01.2011 22:00 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.01.2011 22:25 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.01.2011 22:34 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.01.2011 21:38 Andr7e Z7., Dermbach
 07.01.2011 22:26 Mark7us 7R., Höhenrain
 08.01.2011 09:39 Andr7e Z7., Dermbach
 07.01.2011 22:20 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.01.2011 22:18 Mark7us 7R., Höhenrain
 07.01.2011 22:49 Oliv7er 7M., München
 07.01.2011 23:03 Mark7us 7R., Höhenrain
 08.01.2011 13:09 Ingo7 z.7, Handeloh
 08.01.2011 13:33 Mark7us 7R., Höhenrain
 08.01.2011 15:57 Ingo7 z.7, Handeloh
 08.01.2011 16:31 Mark7us 7R., Höhenrain
 08.01.2011 17:00 Ingo7 z.7, Handeloh
 08.01.2011 20:25 Mark7us 7R., Höhenrain
 09.01.2011 10:13 Step7han7 G.7, Buxtehude
 09.01.2011 10:47 Oliv7er 7M., München
 09.01.2011 18:40 Step7han7 G.7, Buxtehude
 09.01.2011 19:42 Mark7us 7R., Höhenrain
 09.01.2011 10:47 Ingo7 z.7, Handeloh
 09.01.2011 10:57 ., Dortmund
 09.01.2011 11:47 Ingo7 z.7, Handeloh
 09.01.2011 18:46 Step7han7 G.7, Buxtehude
 09.01.2011 19:08 Pete7r L7., Frankenberg
 09.01.2011 20:30 Mark7us 7R., Höhenrain
 09.01.2011 20:45 Pete7r L7., Frankenberg
 09.01.2011 21:56 Ingo7 z.7, Handeloh
 09.01.2011 22:06 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 09.01.2011 22:08 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 09.01.2011 22:14 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 09.01.2011 19:52 Ingo7 z.7, Handeloh
 09.01.2011 21:02 Thom7as 7K., Hermeskeil
 09.01.2011 21:26 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 08.01.2011 17:09 ., Neuburg
 09.01.2011 10:42 Oliv7er 7M., München
 09.01.2011 22:05 ., Neuburg
 09.01.2011 22:29 Oliv7er 7M., München
 09.01.2011 22:54 Mark7us 7R., Höhenrain
 09.01.2011 23:23 Oliv7er 7M., München
 09.01.2011 23:56 Mark7us 7R., Höhenrain
 10.01.2011 00:36 Oliv7er 7M., München
 10.01.2011 08:55 Thom7as 7K., Hermeskeil
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