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Thema | Überwachnungskamera | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Burk8har8d J8., Bürstadt / Hessen | 665112 | |||
Datum | 01.02.2011 08:55 | 4185 x gelesen | |||
Hallo zusammen Welche Rechtlichen Grundlagen muss man bei der Installation von Überwachungskameras für Feuerwehrausfahrten / Toren / Feuerwehrgelände beachten. Danke für alle Infos Burkhard Jakob | |||||
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Autor | Bern8har8d. 8D., Brüggen / NRW | 665114 | |||
Datum | 01.02.2011 09:07 | 2566 x gelesen | |||
Hallo Burkhard, habe bis jetzt nicht die rechtliche Quelle gefunden, kann dir aber von einem Bekannten sagen, der einen Rechtsstreit hatte, dass man sein Privatgrundstück überwachen darf, für die Gemeinde also auch das Grundstück der FW. Man darf/ sollte nur nicht öffentlichen Raum mit erfassen, wie Gehwege, weil dann halt Überwachung andere unterstellet werden kann. Denke aber, wo kein Kläger da auch kein Richter, weil wieso hast du bedenken bei ner Ausfahrtsüberwachung? | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 665131 | |||
Datum | 01.02.2011 12:03 | 2301 x gelesen | |||
Hallo Burkhard, den groben Rahmen gibt das Bundesdatenschutzgesetz im § 6b vor. Nähere Infos und Kontakte findest Du auch auf der Seite www.datenschtz-hessen.de. Gruß Manfred | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 665229 | |||
Datum | 02.02.2011 10:26 | 2099 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Bernhard. Drießer Denke aber, wo kein Kläger da auch kein Richter, weil wieso hast du bedenken bei ner Ausfahrtsüberwachung? Der Kläger kann ganz schnell kommen und dann steht man doof da! Die Ausfahrtsüberwachung würde ich schon als Datenschutzrechtlich kritisch betrachten, da diese ja mehr oder weniger eine Schnittstelle zu definitiv öffentlichen Raum darstellt. Ich denke, wenn man §6b BDSG Abs. 2 und 4 einhält, dürfte es keine Probleme geben, solange die Zulässigkeit nach Abs. 1 gegeben ist. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 665235 | |||
Datum | 02.02.2011 11:54 | 1908 x gelesen | |||
Ich habe hierzu zwar keine Quellen, aber ich denke, dass ein Hinweisschild aufgestellt werden muss, das auf die Kameraüberwachung hinweist! MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 665236 | |||
Datum | 02.02.2011 12:27 | 1793 x gelesen | |||
Hallo Johannes! Geschrieben von Johannes Martin Ich habe hierzu zwar keine Quellen, aber ich denke, dass ein Hinweisschild aufgestellt werden muss, das auf die Kameraüberwachung hinweist! Das würde ich aus dem Absatz 2 des von mir verlinkten Paragraphen so herleiten und siht man ja auch des öfteren mal z. B. an Bahnhöfen. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 665272 | |||
Datum | 02.02.2011 15:33 | 1678 x gelesen | |||
Da die Feuerwehr ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist, würde ich mal Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten eurer Kommune halten. Er ist für alle Belange des Datenschutzes zuständig und kann dir bei den rechtlichen Fragen bestimmt weiterhelfen. Grµß Rüdiger | |||||
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