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ThemaDokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste?12 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665503
Datum03.02.2011 19:577563 x gelesen
Kann die Dokumentationspflicht der UVV-Unterweisung nur mit Unterschriftsliste der Teilnehmer erfüllt werden, oder auch mit einer von einer Person ausgefüllten Liste (quasi Ankreuzen der Teilnehmer)?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW665506
Datum03.02.2011 20:115425 x gelesen
Wenn ein zweiter Gegenzeichnet ist es zumindest rechtlich auch ein gangbarer Weg!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen665511
Datum03.02.2011 20:505256 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn ein zweiter Gegenzeichnet ist es zumindest rechtlich auch ein gangbarer Weg!
Solange diese Unterschrift (Kreuz) keine besondere Beweiskraft erfordert, mag das wohl sein. Die Unterschrift ist aber nur das Eine. Schlecht sieht es mit Sicherheit in so einem Fall für den Verantwortlichen aus, der mit dem Kreuz beweisen muss, dass der Belehrte den Inhalt der Belehrung verstanden hat. In Fortbildungsveranstaltungen für Leitungskräfte der Wirtschaft wird dafür eine gelegentliche Leistungskontrolle mittels Fragebögen (wie beim Führerschein) empfohlen. Ist auch bei Leuten mit Migrationshintergrund wichtig.

MfG

Klaus


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg665516
Datum03.02.2011 21:315110 x gelesen
Kann ein Kreuz auf einer Liste der Nachweis sein, das eine bestimmte Person tatsächlich anwesend war und die Unterweisung verstanden(!) hat?
Mit 'ner Unterschrift ist es deutlich schwerer für einen Teilnehmer zu sagen "Ich bin da nicht da gewesen!"

Die GUV-R-A1 schreibt dazu: Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS665520
Datum03.02.2011 21:445061 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppKann die Dokumentationspflicht der UVV-Unterweisung nur mit Unterschriftsliste der Teilnehmer erfüllt werden, oder auch mit einer von einer Person ausgefüllten Liste (quasi Ankreuzen der Teilnehmer)?

Einige verzichten ja auf eine komplette Unterrichtseinheit UVV und unterweisen direkt vor der jeweiligen UE die dazugehörigen UVVen. Wie wird hier dokumentiert?

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg665521
Datum03.02.2011 21:514893 x gelesen
Auch kein Problem ...
Teilnehmerliste unterschreiben lassen, darauf steht das Unterweisungsthema.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMark8us 8M., Dillingen a. d. Donau / Bayern665531
Datum03.02.2011 22:494891 x gelesen
Hallo,
ich kenne es von meiner Arbeit und von meinem QM-Unterricht so, dass bei direkten Unterschriftslisten noch eine weitere Person seinen "Servus" unten für die Richtigkeit dransetzt. So gesehen also der Unterweisende.
Des Weiteren sollte noch eine allgemeine Unterschriftenliste/Kürzelliste im Hintergrund für Vergleichszwecke - also Name, Vorname in Druckschrift, Unterschrift, einmaliges Kürzel -vorhanden sein (latürnich auch mit der wichtigen Unterschrift für die Richtigkeit)

Einen ruhigen Abend wünscht
Markus

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665538
Datum03.02.2011 23:034937 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Udo BurkhardKann ein Kreuz auf einer Liste der Nachweis sein, das eine bestimmte Person tatsächlich anwesend war und die Unterweisung verstanden(!) hat?
Mit 'ner Unterschrift ist es deutlich schwerer für einen Teilnehmer zu sagen "Ich bin da nicht da gewesen!"


Solange Unterschriftenlisten in Seminaren zur Frühstückspause rumgereicht werden, ist das mit dem "teilgenommen UND VERSTANDEN" doch meist recht schnell zerpflückt... Man schenkt er Gegenseite nur nicht einan Anriffspunkt, eine wirkliche Hürde ist die reine Frage der Unterschrift nicht so wirklich.

Gruß,
Thorben


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen665540
Datum03.02.2011 23:094981 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Julian Holsing
Einige verzichten ja auf eine komplette Unterrichtseinheit UVV und unterweisen direkt vor der jeweiligen UE die dazugehörigen UVVen. Wie wird hier dokumentiert?


Du musst nachvollziehbar dokumentieren. Unterrichtspläne mit Teilnehmernotiz (um jetzt bewusst nicht die unterschirebene Liste als Begriff zu nennen, die meine ich nicht), Festhalten aufgeworfener und abgehandelter UVV-Fragen nach dem Dienstabend. Wenn der Herr Richter sich nicht auf eine Buchstabenauslegung verrennt, stehst mit einem _funktionierenden_ nennen wir es mal UVV-Management, wo sich wer wirklich Gedanken gemacht hat, mindestens ebensogut dar, wie mit relativ nichtssagenden Listen und jährlichen Alibi-Dienstabenden.

Gruß,
Thorben


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665546
Datum04.02.2011 07:044815 x gelesen
Das ist der Hintergrund der Frage... ;-)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg665548
Datum04.02.2011 07:444850 x gelesen
In erster Linie dient die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
So schnell kommt der Richter da nicht ins Spiel.
Es sei denn, du legst gegen den einen Bußgeldbescheid Widerspruch ein ... ;)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665903
Datum07.02.2011 10:434516 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardIn erster Linie dient die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger.Von dem habe ich mittlerweile auch Antwort(en) erhalten. Und zwar gleich von 2 Mitarbeitern, der eine sagt "Nur Unterschriftenliste", der andere sagt "persönliches Abzeichnen ist nicht erforderlich"...*

Wir werdens jetzt ab sofort durchgehend mit der Unterschriftenliste machen, weils halt letztlich doch noch andere Vorteile hat.


* (und natürlich schrieb einer auch wieder, ohne Feuerwehr-/Funktionsnennung hätte ich Anfragen nur über den Aufgabenträger zu stellen...)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 03.02.2011 19:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.02.2011 20:11 ., Kirchheim unter Teck
 03.02.2011 20:50 Klau7s K7., Mittweida
 03.02.2011 21:31 Udo 7B., Aichhalden
 03.02.2011 23:03 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.02.2011 21:44 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 03.02.2011 21:51 Udo 7B., Aichhalden
 03.02.2011 23:09 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.02.2011 07:44 Udo 7B., Aichhalden
 07.02.2011 10:43 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.02.2011 07:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.02.2011 22:49 Mark7us 7M., Dillingen a. d. Donau
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