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Thema | Dokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 665503 | |||
Datum | 03.02.2011 19:57 | 7563 x gelesen | |||
Kann die Dokumentationspflicht der UVV-Unterweisung nur mit Unterschriftsliste der Teilnehmer erfüllt werden, oder auch mit einer von einer Person ausgefüllten Liste (quasi Ankreuzen der Teilnehmer)? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 665506 | |||
Datum | 03.02.2011 20:11 | 5425 x gelesen | |||
Wenn ein zweiter Gegenzeichnet ist es zumindest rechtlich auch ein gangbarer Weg! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665511 | |||
Datum | 03.02.2011 20:50 | 5256 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn ein zweiter Gegenzeichnet ist es zumindest rechtlich auch ein gangbarer Weg!Solange diese Unterschrift (Kreuz) keine besondere Beweiskraft erfordert, mag das wohl sein. Die Unterschrift ist aber nur das Eine. Schlecht sieht es mit Sicherheit in so einem Fall für den Verantwortlichen aus, der mit dem Kreuz beweisen muss, dass der Belehrte den Inhalt der Belehrung verstanden hat. In Fortbildungsveranstaltungen für Leitungskräfte der Wirtschaft wird dafür eine gelegentliche Leistungskontrolle mittels Fragebögen (wie beim Führerschein) empfohlen. Ist auch bei Leuten mit Migrationshintergrund wichtig. MfG Klaus | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 665516 | |||
Datum | 03.02.2011 21:31 | 5110 x gelesen | |||
Kann ein Kreuz auf einer Liste der Nachweis sein, das eine bestimmte Person tatsächlich anwesend war und die Unterweisung verstanden(!) hat? Mit 'ner Unterschrift ist es deutlich schwerer für einen Teilnehmer zu sagen "Ich bin da nicht da gewesen!" Die GUV-R-A1 schreibt dazu: Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 665520 | |||
Datum | 03.02.2011 21:44 | 5061 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Kann die Dokumentationspflicht der UVV-Unterweisung nur mit Unterschriftsliste der Teilnehmer erfüllt werden, oder auch mit einer von einer Person ausgefüllten Liste (quasi Ankreuzen der Teilnehmer)? Einige verzichten ja auf eine komplette Unterrichtseinheit UVV und unterweisen direkt vor der jeweiligen UE die dazugehörigen UVVen. Wie wird hier dokumentiert? Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 665521 | |||
Datum | 03.02.2011 21:51 | 4893 x gelesen | |||
Auch kein Problem ... Teilnehmerliste unterschreiben lassen, darauf steht das Unterweisungsthema. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Dillingen a. d. Donau / Bayern | 665531 | |||
Datum | 03.02.2011 22:49 | 4891 x gelesen | |||
Hallo, ich kenne es von meiner Arbeit und von meinem QM-Unterricht so, dass bei direkten Unterschriftslisten noch eine weitere Person seinen "Servus" unten für die Richtigkeit dransetzt. So gesehen also der Unterweisende. Des Weiteren sollte noch eine allgemeine Unterschriftenliste/Kürzelliste im Hintergrund für Vergleichszwecke - also Name, Vorname in Druckschrift, Unterschrift, einmaliges Kürzel -vorhanden sein (latürnich auch mit der wichtigen Unterschrift für die Richtigkeit) Einen ruhigen Abend wünscht Markus | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665538 | |||
Datum | 03.02.2011 23:03 | 4937 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo Burkhard Kann ein Kreuz auf einer Liste der Nachweis sein, das eine bestimmte Person tatsächlich anwesend war und die Unterweisung verstanden(!) hat? Solange Unterschriftenlisten in Seminaren zur Frühstückspause rumgereicht werden, ist das mit dem "teilgenommen UND VERSTANDEN" doch meist recht schnell zerpflückt... Man schenkt er Gegenseite nur nicht einan Anriffspunkt, eine wirkliche Hürde ist die reine Frage der Unterschrift nicht so wirklich. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 665540 | |||
Datum | 03.02.2011 23:09 | 4981 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Julian Holsing
Du musst nachvollziehbar dokumentieren. Unterrichtspläne mit Teilnehmernotiz (um jetzt bewusst nicht die unterschirebene Liste als Begriff zu nennen, die meine ich nicht), Festhalten aufgeworfener und abgehandelter UVV-Fragen nach dem Dienstabend. Wenn der Herr Richter sich nicht auf eine Buchstabenauslegung verrennt, stehst mit einem _funktionierenden_ nennen wir es mal UVV-Management, wo sich wer wirklich Gedanken gemacht hat, mindestens ebensogut dar, wie mit relativ nichtssagenden Listen und jährlichen Alibi-Dienstabenden. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 665546 | |||
Datum | 04.02.2011 07:04 | 4815 x gelesen | |||
Das ist der Hintergrund der Frage... ;-) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 665548 | |||
Datum | 04.02.2011 07:44 | 4850 x gelesen | |||
In erster Linie dient die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger. So schnell kommt der Richter da nicht ins Spiel. Es sei denn, du legst gegen den einen Bußgeldbescheid Widerspruch ein ... ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 665903 | |||
Datum | 07.02.2011 10:43 | 4516 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardIn erster Linie dient die Dokumentation als Nachweis gegenüber dem Unfallversicherungsträger.Von dem habe ich mittlerweile auch Antwort(en) erhalten. Und zwar gleich von 2 Mitarbeitern, der eine sagt "Nur Unterschriftenliste", der andere sagt "persönliches Abzeichnen ist nicht erforderlich"...* Wir werdens jetzt ab sofort durchgehend mit der Unterschriftenliste machen, weils halt letztlich doch noch andere Vorteile hat. * (und natürlich schrieb einer auch wieder, ohne Feuerwehr-/Funktionsnennung hätte ich Anfragen nur über den Aufgabenträger zu stellen...) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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