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Thema | Preisabsprachen / Erwartungen an den DFV | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 666713 | |||
Datum | 12.02.2011 10:04 | 5602 x gelesen | |||
Hallo, nachdem die Schuld der beteiligten Firmen nun feststeht, ist es für viele Kommunen fast unmöglich evtl. Forderungen gegenüber den Herstellern einzuklagen. Ist hier nicht der Deutsche Feuerwehrverband in der Pflicht, für seine Mitglieder, durch einen Musterprozess oder eine Sammelklage Geld von den Herstellern zu bekommen ? Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 666716 | |||
Datum | 12.02.2011 10:08 | 3872 x gelesen | |||
Hallo! 1. Wie viele Fahrzeuge hat der DFV beschafft? 2. Wie viele Fahrzeuge haben seine Mitglieder beschafft (16 x LFV) Das tendiert gegen null. Daher fehlt m.E, die Rechtsgrundlage. Klagen könnten "nur" ein paar hundert Kommunen.... Grüße, Jan | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 666717 | |||
Datum | 12.02.2011 10:09 | 3833 x gelesen | |||
na er hilft doch schon seit über einer Woche :-) Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 666720 | |||
Datum | 12.02.2011 10:29 | 3750 x gelesen | |||
Klagen kann hier nur der Betroffene selbst und es dürfte schwierige werden den entsprechenden Einzelnachweis zu führen. Wieviel hat man für sein LF zuviel bezahlt? Was will ich jetzt genau zurück u.s.w. Das geht aus wie das Hornberger Schießen. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 666722 | |||
Datum | 12.02.2011 10:51 | 3631 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz - Georg Brede durch einen Musterprozess oder eine Sammelklage Geld von den Herstellern zu bekommen ? Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 666724 | |||
Datum | 12.02.2011 11:00 | 3638 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Klagen kann hier nur der Betroffene selbst und es dürfte schwierige werden den entsprechenden Einzelnachweis zu führen. Wieviel hat man für sein LF zuviel bezahlt? Was will ich jetzt genau zurück u.s.w. Bei solchen Zivilprozessen liegt die Beweislast beim Kläger. Es müsste also jede einzelne Gemeinde die meint Ansprüche gegen einen Hersteller zu haben nachweisen ob und in welchem Umfang sie geschädigt wurde ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 666726 | |||
Datum | 12.02.2011 11:01 | 3553 x gelesen | |||
Hallo! Man kann nur eines tun, die genannten Hersteller in Zukunft von der Vergaben von Aufträgen völlig ausschließen. Aber soll ich Euch sagen wie die Sache ausgeht? In spätestens einem halben Jahr redet keiner mehr darüber und in spätestens zwei Jahren läuft das so, wie zuvor. Die Absprachen laufen doch schon seit über 20 Jahren! Bereits 1988 haben wir an der Feuerwehrschule darüber diskutiert warum so mancher Aufbauhersteller in einigen Regionen besonders stark vertreten ist. Aber egal, es wird sich nichts ändern weil es sich nicht ändern darf. Ganz einfach. Gruß vom Berg Jakob Suche folgende Reservistenkrüge: 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. 2. Trainbataillon Germersheim / 2. Jägerbataillon Aschaffenburg Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 666727 | |||
Datum | 12.02.2011 11:07 | 3589 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerBei solchen Zivilprozessen liegt die Beweislast beim Kläger. Es müsste also jede einzelne Gemeinde die meint Ansprüche gegen einen Hersteller zu haben nachweisen ob und in welchem Umfang sie geschädigt wurde ... Und das mach mal! Vor allem beweiskräftig! Das geht eben nicht und von daher... Die Firmen von Ausschreibungen ausschließen wäre auch nicht zielführend, da wir uns damit selbst strafen würden. Schlecht sind deren Fahrzeuge ja nicht und ich denke, dass es rechtlich auch nicht möglich ist, nachdem der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist. Wenn es doch so wäre, dann würden die Firmen schnell mal umstrukturieren und würden mit einer neuen Firma wieder unbelastet ins Rennen gehen! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 666744 | |||
Datum | 12.02.2011 11:53 | 3506 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Klagen kann hier nur der Betroffene selbst Ich meinte das mehr in die Richtung, daß der DFV die Kommunen unterstützt. So wie auch schon mal Gewerkschaften sich für Mitglieder einsetzen und vor Gericht zur Seite stehen. Wenn erst mal ein Urteil gesprochen ist können sich die Andern darauf beziehen, oder ? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wieviel hat man für sein LF zuviel bezahlt Das müßte der Einfachheit halber, wegen der großen Anzahl, auf einen pauschalen Betrag hinauslaufen. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 666746 | |||
Datum | 12.02.2011 11:58 | 3439 x gelesen | |||
Hat man das nicht vor einiger Zeit mal mit den Basisfahrzeugen probiert? Wird in Deutschland und seinem förderalen System niemals funktionieren. Vor allem nicht, weil Feuerwehren nicht von der Stange kaufen und jedes Fahrzeug seine Spezialitäten hat die die örtliche Wehr eben gerne hätte. Das lässt man sich eben zahlen. Vergleiche mal alleine die Preise eines Klappspaten im Baumarkt und die Preise des gleichen Klappspatens im Katalog der Feuerwehrhersteller. Diese Diskrepanz gibt es aber schon länger als ich auf diesem Planeten weile und jeder trägt diese seither sozusagen mit! Ihr könnt auch jetzt schon raten, von wem sich die Hersteller die Kosten für die Strafe wiederholen werden??? Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 666782 | |||
Datum | 12.02.2011 14:30 | 3514 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferVergleiche mal alleine die Preise eines Klappspaten im Baumarkt und die Preise des gleichen Klappspatens im Katalog der Feuerwehrhersteller. Diese Diskrepanz gibt es aber schon länger als ich auf diesem Planeten weile und jeder trägt diese seither sozusagen mit!Wer als Feuerwehr/Kommune solche Dinge wie Klappspaten im Feuerwehrfachhandel beschafft, muss sich eh fragen lassen, ob... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 666995 | |||
Datum | 14.02.2011 00:28 | 3310 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDas geht eben nicht und von daher... Die Firmen von Ausschreibungen ausschließen wäre auch nicht zielführend, da wir uns damit selbst strafen würden. Schlecht sind deren Fahrzeuge ja nicht und ich denke, dass es rechtlich auch nicht möglich ist, nachdem der Rechtsfrieden wieder hergestellt ist. Deshalb wäre m.E. das einzig sinnvolle, automatisch mit der Kartellstrafe eine strafrechtliche Verurteilung der an den Kartellabsprachen beteiligten natürlichen Personen (egal ob Geschäftsführer, Prokurist, Sachbearbeiter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer,... während des gesamten Verstoß-Zeitraumes) zu verknüpfen (und natürloich ein Whistleblowerverfahren für den der das zuerst offenlegt mit Strafverschonung). Automatisch mindestens 1 Jahre ohne Bewährung bei Rechtskraft des Kartellamtsbescheides, entsprechend mehr in Abhängigkeit von der Höhe der Kartellstrafe. Nur so kann man da reingrätschen, denn gegen mindestens 1 Jahr Strafhaft hilft auch keine D&O-Versicherung... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 667000 | |||
Datum | 14.02.2011 06:44 | 3177 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg BredeIst hier nicht der Deutsche Feuerwehrverband in der Pflicht, Ja ne ist klar.. eigentlich wären die im Moment mit anderen, wesentlich relevanteren Sachen beschäftigt gewesen. Immerhin hat man das Ganze schon mal verurteilt. Ein Stück wie weit muss sich der DFV IMO den Schuh anziehen lassen wo er denn all die Jahre mit unabhängiger Beratung der Kommunen war. Mittlerweile scheint sich da was zu regen, während es jahrelang ausser für RD Fahrzeuge, LF 24 u Kranwagen eher mau aussah. Aber auch ohne unsere "Interessensvertretung" wird in dem Bereich nicht allzu viel auf dem Klageweg passieren. Entweder weil man die Kosten und Mühen scheuen wird bei unklaren Erfolgsaussichten, man nicht vor anderen als doof darstehen will oder weil man selber genug Dreck am Stecken hat und man sich dann ggf unangenehme Fragen stellen lassen müsste. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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