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Thema | Rechtschreibung | 10 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 667994 | |||
Datum | 19.02.2011 12:04 | 5659 x gelesen | |||
Hallo! Bisher hätte ich gedacht, dass Rechtschreibung nicht zwangsläufig etwas mit dem Können eines Funktionsträgers zu tun hat. Nun habe ich aber einen Artikel gefunden, der über ein Urteil des OLG Koblenz berichtet (Link). Laut dem Artikel hat das Gericht festgestellt, dass man nicht nur mutmaßen darf, sondern sogar muß(!), dass ein Polizist kein solcher sei, wenn er die deutsche Rechtschreibung nicht beherrscht. Es wurde darüber hinaus die gänzliche Eignung für den Staatsdienst verneint, sofern die Rechtschreibung nicht beherrscht wird*. Bleibt letztendlich nur zu hoffen, dass als Folge daraus kein aufgeklärter Bürger auf die Idee kommt, bei einem Feuerwehrangehörigen oder gar Feuerwehrführungskraft aufgrund einer Rechtschreibschwäche die Funktionsausübung anzuzweifeln. Aber sehen wir es doch einfach mal etwas positiv. Jegliche Schreiberei hier im Forum kann man nämlich in Zukunft wohl sauber als Fortbildung bezeichnen. Übt man hier doch die feuerwehrrelevante Schreiberei. Ob man das dann auch auf die 40 Stunden anrechnen kann? Ist doch schließlich eine Mindestqualifikation... ;-) MkG Marc * Übrigens: In anderen Bundesländern kann man mit Rechtschreibschwäche übrigens auch Deutschlehrer werden. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 668058 | |||
Datum | 19.02.2011 20:49 | 3155 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyJegliche Schreiberei hier im Forum kann man nämlich in Zukunft wohl sauber als Fortbildung bezeichnen. Da wäre ich mir jetzt nicht ganz sicher. Begründung: Wenn jemand hier schreibt und nur eine geringe Fehlerrate zeigt, dann wird hier im Forum (zum Glück) üblicherweise nicht jeder Fehler diskutiert / richtig gestellt. Somit lässt sich in meinen Augen aus schreibender Beteiligung kein Lernerfolg erreichen. Ich würde jedoch den lesenden Forumsnutzern einen (möglichen) Lerneffekt und somit die Teilnahme an einer Fortbildung bestätigen. Begründung: Im Forum schreiben viele "Häuptlinge" aus dem Bereich Feuerwehr. Ausgehend davon, dass selbige Personen doch gewiss eine hinreichend korrekte Rechtschreibung beherrschen (sonst wären selbige doch gar nicht "Häuptling" geworden), wäre der "Konsum" von Schriftproben selbiger Personen doch eindeutig einer Belehrung über korrekte Rechtschreibung gleichzusetzen. Damit der durchschnittliche "Löschknecht" nun aber die lehrreichen Postings in den Threads erkennt, wäre eine Änderung in der Forums-Software erforderlich. So wie das fett gedruckte "Mod" bei den Moderatoren müsste so was wie ein fettes "RV" (RV=Rechtschreib-Vorbild) auf die betreffenden Personen / Postings hinweisen. Letzte Fragen: Welche Farbe muss eigentlich die Über-Weste eines Rechtschreib-Vorbildes im Einsatz haben? Gibt es dann statt A ein R auf den Helm? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 668061 | |||
Datum | 19.02.2011 21:25 | 2817 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe StegemannGibt es dann statt A ein R auf den Helm? -> ![]() Grüße Jens | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg | 668072 | |||
Datum | 19.02.2011 23:50 | 2678 x gelesen | |||
Kommt das ''DUDEN'' dann seitlich über den/die roten Streifen oder wie sollen wir den Vorschlag verstehn? ;-) Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 668080 | |||
Datum | 20.02.2011 05:14 | 2621 x gelesen | |||
Siehe Artikel 33 Absatz 2 GG.![]() | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 668085 | |||
Datum | 20.02.2011 09:23 | 2606 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe StegemannBegründung: Im Forum schreiben viele "Häuptlinge" aus dem Bereich Feuerwehr. Ausgehend davon, dass selbige Personen doch gewiss eine hinreichend korrekte Rechtschreibung beherrschen (sonst wären selbige doch gar nicht "Häuptling" geworden), wäre der "Konsum" von Schriftproben selbiger Personen doch eindeutig einer Belehrung über korrekte Rechtschreibung gleichzusetzen Das hinkt aber, denn bislang war die Rechtschreibung ja eben kein Ausschlusskriterium für Führungskräfte. Hier wären die Feuerwehrschulen gefragt, den "Ausbilder Rechtschreibung in der Feuerwehr" zu kreiren. Die Funktionsbezeichnung würde ich weglassen, denn im Einsatz ist die Rechtschreibung doch eher nebensächlich. Oder kümmert sich der Kollege dann auch um das gesprochene Wort? ("Schere vor!"-"Nein, das heisst: Hydraulisches Schneidgerät vor"-"Mach jetzt!"-"Nein, das ist doch kein Satz..." usw.) Nicht ganz ernst gemeinte Grüße, Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 668087 | |||
Datum | 20.02.2011 09:42 | 2528 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerSiehe Artikel 33 Absatz 2 GG.Naja, was da steht, ist doch eine der schwammigsten und wertlosesten Formulierungen, die unsere Gesetze so auf Lager haben. Und spätestens, seit es vor dem Hintergrund der Antidiskriminierung diverse Bevorzugungen gibt, kann man das ganz schnell abhaken. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 668090 | |||
Datum | 20.02.2011 09:55 | 2513 x gelesen | |||
Das stimmt so nicht, lies dir mal die aktuellen Rechtsprechungen (Grundsatzentscheidungen) der Verwaltungsgerichte durch und vergleiche es in der Breite mit den Verfahrenweisen der öffentlichen Arbeitgeber. Neben den Gesetzestexten gibt es oft Verwaltungsvorschriften die Regelungen konkretiesieren und in der Umsetzung Klarheit schaffen. Wichtig hierbei ist nicht der sterile Gesetzestext, sondern die Anwendung auch in Bezug auf Verwaltungsgerichtsverfahren und an Fallbeispielen. ![]() | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 668099 | |||
Datum | 20.02.2011 10:22 | 2502 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeDie Funktionsbezeichnung würde ich weglassen, denn im Einsatz ist die Rechtschreibung doch eher nebensächlich. Wenn der Einsatzleiter handschriftlich auf einem entsprechenden Formular einen Funkspruch aufschreibt und dem Funker gibt, dann könnte es aber einen Unterschied machen, ob man einen Rüstwagen anfordert, der mit Schneidgerät (gemeint hydraulische Schere) oder Schweißgerät (E-Schweißgerät oder sonst ein Schweißverfahren) ausgestattet ist. Unleserliche Handschrift plus leichte Mängel in der Rechtschreibung könnten da schon Folgen haben ... Auch nicht ganz ernst gemeinte Grüße ... Uwe [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 668105 | |||
Datum | 20.02.2011 10:52 | 2519 x gelesen | |||
Ein Nachtrag: Das Niveau der Personalauswahlverfahren (Einstellungstests) ist bei den Berufsfeuerwehren sehr hoch angesiedelt. Stellt sich die Frage warum? Die Ausbildungsstellen, dazu gehören auch die Feuerwehrschulen, haben Lehrpläne die sich an den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer orientieren. Aufgrund der Vorlaufzeiten für Personalauswahl und Einstellungen kann sich keine Dienststelle große Durchfallquoten leisten, da die Planstellen besetzt werden müssen um die Funktionsstärken zu halten. Deshalb und auch wegen des Prinzips der Bestenauslese (siehe GG Art. 33) muss während eines Einstellungstests die Befähigung festgestellt werden und es ergibt sich eine Reihenfolge nach denen die Bewerber entsprechend der freien Stellen eingestellt werden. In Hessen hat man vom Auswahlverfahren bis zum Abschluss der Laufbahnprüfung bei den Dienststellen mit einer Vorlaufzeit von 2,5 Jahren zu rechnen. Die Erfahrungen zeigen, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Bewerbern sich überschätzt und sich gar nicht richtig mit den Anforderungen auseinander setzt. Es besteht oft der Glaube, dass das Sammeln von FF-Lehrgängen automatisch zu einem Vorsprung in einem Bewerbungsverfahren führt. In den Auswahlverfahren zeigt sich in der Breite, dass die Defizite dem momentanen Stand der Gesellschaft und dem Bildungssystem entsprechen. Auch die Qualität der Bewerbungen und der Eingereichten Zeugnisse und Bescheinigungen verheißt oft nichts Gutes. Ein nicht unerheblicher Teil von Bewerbern ist nicht in der Lage sein Wissen in der Praxis umzusetzen und kann in Stresssituation nicht bestehen. Das Einreichen von Bewerbungen trotz fehlender oder nicht ausreichender Qualifikation, nach dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen, runden das Gesamtbild der nicht geeigneten Bewerber ab. Die Natur macht es uns vor, doch einige Menschen werden es nie verstehen! Bei den meisten Tierarten paart sich nur der Stärkste und kann somit seine Gene weitergeben. Das nennt sich natürliche Selektion und führt dazu, dass kümmernde Kreaturen vom Horizont verschwinden und sich ein ausgewogener Bestand entwickeln kann. Bei uns Menschen ist dies natürlich viel Facettenreicher und komplizierter, aber das Grundprinzip bleibt das Gleiche. ![]() | |||||
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