News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaRechtschreibung10 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen667994
Datum19.02.2011 12:045659 x gelesen
Hallo!

Bisher hätte ich gedacht, dass Rechtschreibung nicht zwangsläufig etwas mit dem Können eines Funktionsträgers zu tun hat. Nun habe ich aber einen Artikel gefunden, der über ein Urteil des OLG Koblenz berichtet (Link).

Laut dem Artikel hat das Gericht festgestellt, dass man nicht nur mutmaßen darf, sondern sogar muß(!), dass ein Polizist kein solcher sei, wenn er die deutsche Rechtschreibung nicht beherrscht. Es wurde darüber hinaus die gänzliche Eignung für den Staatsdienst verneint, sofern die Rechtschreibung nicht beherrscht wird*.

Bleibt letztendlich nur zu hoffen, dass als Folge daraus kein aufgeklärter Bürger auf die Idee kommt, bei einem Feuerwehrangehörigen oder gar Feuerwehrführungskraft aufgrund einer Rechtschreibschwäche die Funktionsausübung anzuzweifeln.

Aber sehen wir es doch einfach mal etwas positiv. Jegliche Schreiberei hier im Forum kann man nämlich in Zukunft wohl sauber als Fortbildung bezeichnen. Übt man hier doch die feuerwehrrelevante Schreiberei.

Ob man das dann auch auf die 40 Stunden anrechnen kann? Ist doch schließlich eine Mindestqualifikation... ;-)


MkG
Marc



* Übrigens: In anderen Bundesländern kann man mit Rechtschreibschwäche übrigens auch Deutschlehrer werden.


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen668058
Datum19.02.2011 20:493155 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyJegliche Schreiberei hier im Forum kann man nämlich in Zukunft wohl sauber als Fortbildung bezeichnen.

Da wäre ich mir jetzt nicht ganz sicher. Begründung: Wenn jemand hier schreibt und nur eine geringe Fehlerrate zeigt, dann wird hier im Forum (zum Glück) üblicherweise nicht jeder Fehler diskutiert / richtig gestellt. Somit lässt sich in meinen Augen aus schreibender Beteiligung kein Lernerfolg erreichen.

Ich würde jedoch den lesenden Forumsnutzern einen (möglichen) Lerneffekt und somit die Teilnahme an einer Fortbildung bestätigen. Begründung: Im Forum schreiben viele "Häuptlinge" aus dem Bereich Feuerwehr. Ausgehend davon, dass selbige Personen doch gewiss eine hinreichend korrekte Rechtschreibung beherrschen (sonst wären selbige doch gar nicht "Häuptling" geworden), wäre der "Konsum" von Schriftproben selbiger Personen doch eindeutig einer Belehrung über korrekte Rechtschreibung gleichzusetzen. Damit der durchschnittliche "Löschknecht" nun aber die lehrreichen Postings in den Threads erkennt, wäre eine Änderung in der Forums-Software erforderlich. So wie das fett gedruckte "Mod" bei den Moderatoren müsste so was wie ein fettes "RV" (RV=Rechtschreib-Vorbild) auf die betreffenden Personen / Postings hinweisen.

Letzte Fragen: Welche Farbe muss eigentlich die Über-Weste eines Rechtschreib-Vorbildes im Einsatz haben? Gibt es dann statt A ein R auf den Helm?


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen668061
Datum19.02.2011 21:252817 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannGibt es dann statt A ein R auf den Helm?
->


Grüße
Jens

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg668072
Datum19.02.2011 23:502678 x gelesen
Kommt das ''DUDEN'' dann seitlich über den/die roten Streifen oder wie sollen wir den Vorschlag verstehn? ;-)


Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen668080
Datum20.02.2011 05:142621 x gelesen
Siehe Artikel 33 Absatz 2 GG.


Grµß Rüdiger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern668085
Datum20.02.2011 09:232606 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannBegründung: Im Forum schreiben viele "Häuptlinge" aus dem Bereich Feuerwehr. Ausgehend davon, dass selbige Personen doch gewiss eine hinreichend korrekte Rechtschreibung beherrschen (sonst wären selbige doch gar nicht "Häuptling" geworden), wäre der "Konsum" von Schriftproben selbiger Personen doch eindeutig einer Belehrung über korrekte Rechtschreibung gleichzusetzen

Das hinkt aber, denn bislang war die Rechtschreibung ja eben kein Ausschlusskriterium für Führungskräfte.

Hier wären die Feuerwehrschulen gefragt, den "Ausbilder Rechtschreibung in der Feuerwehr" zu kreiren.

Die Funktionsbezeichnung würde ich weglassen, denn im Einsatz ist die Rechtschreibung doch eher nebensächlich. Oder kümmert sich der Kollege dann auch um das gesprochene Wort?
("Schere vor!"-"Nein, das heisst: Hydraulisches Schneidgerät vor"-"Mach jetzt!"-"Nein, das ist doch kein Satz..." usw.)

Nicht ganz ernst gemeinte Grüße,

Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP668087
Datum20.02.2011 09:422528 x gelesen
Geschrieben von Bach RüdigerSiehe Artikel 33 Absatz 2 GG.Naja, was da steht, ist doch eine der schwammigsten und wertlosesten Formulierungen, die unsere Gesetze so auf Lager haben. Und spätestens, seit es vor dem Hintergrund der Antidiskriminierung diverse Bevorzugungen gibt, kann man das ganz schnell abhaken.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen668090
Datum20.02.2011 09:552513 x gelesen
Das stimmt so nicht, lies dir mal die aktuellen Rechtsprechungen (Grundsatzentscheidungen) der Verwaltungsgerichte durch und vergleiche es in der Breite mit den Verfahrenweisen der öffentlichen Arbeitgeber.

Neben den Gesetzestexten gibt es oft Verwaltungsvorschriften die Regelungen konkretiesieren und in der Umsetzung Klarheit schaffen.

Wichtig hierbei ist nicht der sterile Gesetzestext, sondern die Anwendung auch in Bezug auf Verwaltungsgerichtsverfahren und an Fallbeispielen.


Grµß Rüdiger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen668099
Datum20.02.2011 10:222502 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeDie Funktionsbezeichnung würde ich weglassen, denn im Einsatz ist die Rechtschreibung doch eher nebensächlich.

Wenn der Einsatzleiter handschriftlich auf einem entsprechenden Formular einen Funkspruch aufschreibt und dem Funker gibt, dann könnte es aber einen Unterschied machen, ob man einen Rüstwagen anfordert, der mit Schneidgerät (gemeint hydraulische Schere) oder Schweißgerät (E-Schweißgerät oder sonst ein Schweißverfahren) ausgestattet ist. Unleserliche Handschrift plus leichte Mängel in der Rechtschreibung könnten da schon Folgen haben ...

Auch nicht ganz ernst gemeinte Grüße ...

Uwe


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen668105
Datum20.02.2011 10:522519 x gelesen
Ein Nachtrag:

Das Niveau der Personalauswahlverfahren (Einstellungstests) ist bei den Berufsfeuerwehren sehr hoch angesiedelt. Stellt sich die Frage warum?

Die Ausbildungsstellen, dazu gehören auch die Feuerwehrschulen, haben Lehrpläne die sich an den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer orientieren.

Aufgrund der Vorlaufzeiten für Personalauswahl und Einstellungen kann sich keine Dienststelle große Durchfallquoten leisten, da die Planstellen besetzt werden müssen um die Funktionsstärken zu halten.

Deshalb und auch wegen des Prinzips der Bestenauslese (siehe GG Art. 33) muss während eines Einstellungstests die Befähigung festgestellt werden und es ergibt sich eine Reihenfolge nach denen die Bewerber entsprechend der freien Stellen eingestellt werden. In Hessen hat man vom Auswahlverfahren bis zum Abschluss der Laufbahnprüfung bei den Dienststellen mit einer Vorlaufzeit von 2,5 Jahren zu rechnen.

Die Erfahrungen zeigen, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Bewerbern sich überschätzt und sich gar nicht richtig mit den Anforderungen auseinander setzt.

Es besteht oft der Glaube, dass das Sammeln von FF-Lehrgängen automatisch zu einem Vorsprung in einem Bewerbungsverfahren führt.

In den Auswahlverfahren zeigt sich in der Breite, dass die Defizite dem momentanen Stand der Gesellschaft und dem Bildungssystem entsprechen.
Auch die Qualität der Bewerbungen und der Eingereichten Zeugnisse und Bescheinigungen verheißt oft nichts Gutes.
Ein nicht unerheblicher Teil von Bewerbern ist nicht in der Lage sein Wissen in der Praxis umzusetzen und kann in Stresssituation nicht bestehen.
Das Einreichen von Bewerbungen trotz fehlender oder nicht ausreichender Qualifikation, nach dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibungen, runden das Gesamtbild der nicht geeigneten Bewerber ab.

Die Natur macht es uns vor, doch einige Menschen werden es nie verstehen!
Bei den meisten Tierarten paart sich nur der Stärkste und kann somit seine Gene weitergeben.
Das nennt sich natürliche Selektion und führt dazu, dass kümmernde Kreaturen vom Horizont verschwinden und sich ein ausgewogener Bestand entwickeln kann.

Bei uns Menschen ist dies natürlich viel Facettenreicher und komplizierter, aber das Grundprinzip bleibt das Gleiche.


Grµß Rüdiger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 19.02.2011 12:04 ., Bad Hersfeld
 19.02.2011 20:49 Uwe 7S., Bürstadt
 19.02.2011 21:25 ., Bremervörde
 19.02.2011 23:50 Seba7sti7an 7N., Neureut
 20.02.2011 09:23 Knut7 K.7, Nordendorf
 20.02.2011 10:22 Uwe 7S., Bürstadt
 20.02.2011 05:14 Bach7 R.7, Weitolshausen
 20.02.2011 09:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.02.2011 09:55 Bach7 R.7, Weitolshausen
 20.02.2011 10:52 Bach7 R.7, Weitolshausen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt