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Thema | Stromaggregat im Mehrfamilienhaus- wo lagern? | 9 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 670736 | |||
Datum | 07.03.2011 20:28 | 8649 x gelesen | |||
Hallo Nachdem ich hier schon sehr lang mitlese (und schon ewig nichts mehr gepostet hab) heute mal wieder eine Frage an die Fachleute Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 25 Parteien sowie Tiefgarage. Für den Fall eines längeren Stromausfalls (siehe Parallethread) würde ich gerne ein Stromaggregat kaufen um vorallem die Heizungsanlage betreiben zu können. Jetzt stellt sich allerdings die Frage wo ich das Aggregat samt zugehörigem Treibstoff (Benzin) lagern könnte. Tiefgarage scheidet ja eigentlich aus. Ich halte das aber prinzipiell trotzdem für sinnvoller als im Mieterkeller, Anschlußraum oder gar im Heizraum- schließlich ist schon genug Treibstoff in den Fahrzeugen vorhanden außerdem ist die Garage wesentlich besser belüftet als die anderen Räume. Was meint Ihr dazu? Wo wäre eine Lagerung zulässig / sinnvoller? mit kameradschaftlichen Grüßen Alex | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 670739 | |||
Datum | 07.03.2011 20:59 | 6701 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Alex Kopp etzt stellt sich allerdings die Frage wo ich das Aggregat samt zugehörigem Treibstoff (Benzin) lagern könnte. §17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. ²In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Weitere Lagerorte verbeiten sich aus anderen Rechtsvorschriften (hier ist eine Zusammenstellung, ich habe nicht auf Aktualität geprüft) Vorschlag: Aggregat im Heizraum unbefüllt. Kanister im Gefahrstofflagerschrank (Bauform Hundezwinger mit Dach) außen am Haus unter Berücksichtigung der anderen Vorgaben (i.d.R. abgeschlosssen, Löschgerät in der Nähe, gut durchlüftet, nur an Fassade aus nicht brennbaren Baustoffen, abstand zu Öffnungen / Fenstern mindestens 5m) Im Detail bitte im Zweifelsfall die örtliche Brandschutzdienststelle / VB kontaktieren. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 670747 | |||
Datum | 07.03.2011 21:54 | 6266 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschle§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen ...bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Jetzt bleibt die Frage wie lange die Anlage mit 20L. Benzin läuft. Mal so über meinen Daumen geschätzt <1L./Std = min. 20 Std. im Dauerbetrieb. (lege den max.Verbrauch an da plötzlich alle Bewohner und Nachbarn mit ans Netz Davon ausgehend das man keinen 3. Weltkrieg oder sonstige Worst Case - Szenarien absichern möchte darf man davon ausgehen das sich in den 25 Wohnungen ein heldenhafter Bewohner finden der zur nächsten (geöffneten) Tanke fährt um den Kanister wieder zu füllen. Ggf. ist es auch möglich direkt einen Bewohner/ Nachbarn ect.pp (zB auf der Arbeit) anzurufen er möge bitte einen Kanister bei der Heimfahrt mitbringen. Im Worst Case kann man die Heizung auch temporär abschalten um die Laufzeit zu verlängern, dabei aber immer bedenken das es noch warm genug ist wenn die Leute meckern ;) Also ggf. einen Notfallplan vorab veröffentlichen, zB; Stromlieferung unterbrochen durch: a) Bauarbeiten = Heizung läuft durch b) Lokale Schadenlage = Heizung läuft durch, Benzin muß geholt werden c) Überörtliche Schadenlage = Heizung läuft im Notbetrieb (zB 6-9Uhr u. 15-22Uhr, Benzin muß geholt werden. In meinem 20L.=20Std. Beispiel wären im Fall c) also 48Std. Zeit um an frischen Sprit zu kommen. Frischer Sprit, das Benzin nicht unbegrenzt lagerfähig ist sollte man auch im Hinterkopf haben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 670750 | |||
Datum | 07.03.2011 22:07 | 6357 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Middeke Geschrieben von Josef Mäschle"§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen ...bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden." Bitte zitier mich oder die Rechtsquellen so, dass der Sinn nicht völlig verfälscht wird... Damit wird dein Rechenbeispiel leider überflüssig, denn: Die brennbaren Flüssigkeiten dürfen nur in Kleingaragen gelagert werden. Kleingaragen sind solche mit einer Fläche bis 100m². Die Mindestparkplatzfläche beträgt 2,3 * 5 m = 11,5 m². Bereits die Fläche von 9 Parkplätzen ohne Bewegungsflächen macht die Sache zur Mittelgarage. Bei 25 Mietparteien kann ich sicherlich von mindestens einem Stellplatz für die Hälfte der Mietparteien ausgehen, damit ist die Sache durch und die minimalistischen 20 Liter Sprit darfst Du in der Mittelgarage auch nicht lagern. Deshalb habe ich gleich die andere Lösung vorgeschlagen. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 670761 | |||
Datum | 07.03.2011 23:20 | 6022 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschle
Ja, ein böser Fehler von mir! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen | 670764 | |||
Datum | 08.03.2011 00:21 | 6129 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alex Kopp Für den Fall eines längeren Stromausfalls (siehe Parallethread) würde ich gerne ein Stromaggregat kaufen um vorallem die Heizungsanlage betreiben zu können. Warum packst Du die Sache nicht etwas anders an: Nimm doch ein stationäres Dieselaggregat, das darf man ja jetzt auch mit Heizöl betreiben.....und die Lagerung größerer Mengen Heizöl ist unproblematisch, zumindest im Vergleich zu Benzin. Es würde ohnehin Sinn machen Treibstoff für eine längere Aggregatslaufzeit zu bevorraten.....so mal eben an der Tanke Nachschub holen (wie in einem anderen Beitrag vorgeschlagen) dürfte bei einem flächendeckenden Stromausfall schwierig sein: Die Pumpen brauchen auch Strom.....evtl. gibt es Nachschubprobleme usw. usf. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 670765 | |||
Datum | 08.03.2011 00:39 | 6092 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BleckNimm doch ein stationäres Dieselaggregat, Ein Dieselaggregat darf durchaus auch transportabel sein. Im stationären Betrieb verwendet darf man dann auch Heizöl verwenden. Da man im Regelfall einen solchen Stromerzeuger nicht sehr oft braucht, würde ich ihn in der Regel mit normalem Diesel betreiben und auf Heizöl, ggf. aus dem Heizungstank abgezweigt, dann im Kriesenfall ausweichen. Gegen die Anschaffung eines Diesel-Stromerzeuger spricht meist, dass sie bei gleicher Leistung meist deutlich teurer sind. Ebend keine Massenware aus dem Baumarkt. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 670767 | |||
Datum | 08.03.2011 00:45 | 6279 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtEin Dieselaggregat darf durchaus auch transportabel sein. Im stationären Betrieb verwendet darf man dann auch Heizöl verwenden. Versteh ich das richtig: Man darf das Aggregat nur nicht mit Diesel betreiben, wenn man es im Betrieb durch die Gegend fährt oder trägt? *schmunzel* MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 670772 | |||
Datum | 08.03.2011 07:37 | 5909 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Energiesteuergesetz--- (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, Grüße, der Steffen! Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG NRW) | |||||
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