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ThemaÜbernahme der EL durch KBx (war: Funktionswesten...)6 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen673410
Datum20.03.2011 14:233907 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDie Frage ist immer: Hat er übernommen, berät er nur ider ist er nur Schaulustiger in Uniform.

Die ganze Thematik zur Übernahme der EL durch irgendeinen KBx finde ich sehr interessant und manchmal auch fragwürdig.

Neben Einsätzen die Gemeindegrenzen überschreiten, findet man in den Landesgesetzen im groben zwei unterschiedliche Varianten in denen KBx die Einsatzleitung übernehmen können/dürfen (unabhängig von der wirklichen Umsetzung vor Ort). Grob kann man diese so wiedergeben:

- Der KBx darf immer die EL übernehmen.

- Der KBx kann übernehmen, wenn er nach pflichtgemäßen ermessen der Ansicht ist, der örtliche EL kriegt es nicht auf die Reihe.


Die zweite Variante macht meines Erachtens Sinn, doch müßte eigentlich im Anschluß an einen solchen Einsatz einiges aufgearbeitet werden.

Richtige Sorgen bereitet mir aber die erste Variante. Wenn doch schon der Gesetzgeber offenkundig der Ansicht ist, die Kommunen könnten ihren Aufgaben nicht nachkommen und es daher für notwendig erachten die direkte Durchgriffsmöglichkeit für die Kreise zu eröffnen, dann stellt sich mir die Frage warum sie denn nicht gleich die Zuständigkeit auf die Kreise verlagern. Letztendlich erhalten somit die Kreise direkt und ohne wirkliche Einspruchsmöglichkeit den Zugriff auf Mittel der Städte/Gemeinden.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW673433
Datum20.03.2011 16:342160 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWenn doch schon der Gesetzgeber offenkundig der Ansicht ist, die Kommunen könnten ihren Aufgaben nicht nachkommen und es daher für notwendig erachten die direkte Durchgriffsmöglichkeit für die Kreise zu eröffnen, dann stellt sich mir die Frage warum sie denn nicht gleich die Zuständigkeit auf die Kreise verlagern.

Sie es mal von der praktischen Seite. Da gibt es das Dorf Kleinsicherheim im Landkreis Irgendwo. Die Feuerwehr hat ein TSF und ist glücklich mit durchschnittlich 10 Einsätzen im Jahr davon 0 Brandeinsätze. Der Kommandant /wehrführer hat nur einen GF Lehrgang und seinen Leiter einer Feuerwehr. Laut Gesetz ist er der Einsatzleiter, hat aber 0 Einsatzerfahrung und nie mehr wie eine Gruppe befehligt. Kann sein das er ein Naturtalent ist und den ersten Brandeinsatz mit Menschenleben in Gefahr alleine in den Griff kriegt und die als Verstärkung alarmierten Nachbarwehren sinnvoll einsetzt, oder er ist keins und fährt den Einsatz an die Wand. Soll dann der Kreisbrandxxx daneben stehen und zusehen weil die Rechtslage ihm das verbietet oder darf er übernehmen, weil er einfach auch die gründlichere ausbildung hat.

Spart halt in dem Land viele ZF und VF Ausbildungsplätze.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen673449
Datum20.03.2011 17:202052 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannSoll dann der Kreisbrandxxx daneben stehen und zusehen weil die Rechtslage ihm das verbietet oder darf er übernehmen, weil er einfach auch die gründlichere ausbildung hat.

Daher finde ich ja die Regelung, daß der KBx eingreifen kann wenn es die örtliche EL nicht hinbekommt nicht verkehrt. Das generelle Recht zu übernehmen halte ich jedoch für zu weit gehend.

MkG
Marc


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern673453
Datum20.03.2011 17:241977 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDaher finde ich ja die Regelung, daß der KBx eingreifen kann wenn es die örtliche EL nicht hinbekommt nicht verkehrt. Das generelle Recht zu übernehmen halte ich jedoch für zu weit gehend.
Hihi. Und wer beurteilt, ob es der örtliche EL nicht hinbekommt? Genau. Derjenige, der die Einsatzleitung dann übernehmen würde. Ergo haben wir Fall 1 vorliegen, da der KBx die Einsatzleitung dann übernimmt, wenn er will.
Um ehrlich zu sein finde ich das aber nicht schlimm, sofern der KBx sein Handwerk beherrscht.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen673458
Datum20.03.2011 17:282021 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherErgo haben wir Fall 1 vorliegen, da der KBx die Einsatzleitung dann übernimmt, wenn er will.

Dann kann man aber im Nachgang als Kommune auch eine Begründung dafür fordern. Da es sich dann letztlich dabei um ein Eingreifen der Fachaufsicht handelt.

MkG
Marc


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AutorTobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern673481
Datum20.03.2011 18:372108 x gelesen
Servus,

ein Beitrag aus bayerischer Sichtweise dazu:

Ich hab mit ähnlicher Fragestellung auch mit Mitarbeitern der SFS gesprochen. Nach deren Ansicht wird der KBx bei einer Übernahme der EL für die zuständige Gemeinde tätig. Heißt z. B. bestellen tut der KBx, zahlen muß allerdings die Gemeinde.
Ich hab mit dieser Sichtweise aus dem normalen Kommunalrecht heraus aber so bißchen meine Probleme. Die Gemeinde hat in ihrem eigenen Wirkungskreis (wozu ja eigentl. auch das Feuerwehrwesen gehören würde) im Rahmen der Gesetze und der finanziellen Leistungsfähigkeit ihre Aufgaben zu erfüllen. Da darf sich grundsätzlich auch niemand einmischen. Die Rechtsaufsicht (also meist das LRA) darf erst motzen, wenn gegen Gesetze verstoßen wird, also z. B. ein rechtswidriger Gemeinderatsbeschluss gefaßt wurde. Dann wird zuerst einmal darauf hingewiesen und wenn der GR daran festhält kann das LRA den Beschluss aufheben... . Ist beim Einsatz, bei dem die "Rechtsaufsicht" KBx einen Fehler der "Gde" sieht zeitlich problematischer.

Aus diesem Grund ist für MICH die generelle Übernahme der EL durch KBx auch immer ein Eingriff der Rechtsaufsicht in die gemeindliche Selbstverwaltung.

In der Praxis sieht es halt immer ganz anders aus. Einerseits gibt es KBx, die an der Einsatzstelle bei einem VU mit mehreren Feuerwehren aus verschiedenen Gemeinden (und Landkreisen) auf die Frage des örtlich zuständigen ZF (nicht Kdt oder Stellv) ob er die EL übernehmen möchte mit "Warum, es läuft doch" antworten. Gleichzeitig gibt es jedoch auch KBx, die sich am Funk mit "Land XY 12345 aus und übernimmt Einsatzleitung" melden oder ohne Rücksprache mit dem zusändigen Kdt mit Eintreffen am Einsatzort "automatisch" die EL an sich reißen.

Viele Grüße aus den Bergen

Tobias


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 20.03.2011 13:50 Chri7sti7an 7F., Wernau Funktionswesten/-überwürfe für die Öffentlichkeitsarbeit
 20.03.2011 14:23 ., Bad Hersfeld
 20.03.2011 16:34 Thom7as 7E., Nettetal
 20.03.2011 17:20 ., Bad Hersfeld
 20.03.2011 17:24 ., Thierstein
 20.03.2011 17:28 ., Bad Hersfeld
 20.03.2011 18:37 Tobi7as 7Jos7ef 7R., Bad Tölz
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