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Thema | Mythos 'fehlender Versicherungsschutz' | 3 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr-Historik | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 673771 | |||
Datum | 22.03.2011 07:41 | 3894 x gelesen | |||
Der Mythos besagt das Feuerwehrangehörige unter bestimmten Umständen keinen Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung haben. Ein kurzer Blick in das SGB VII, §7 (2) widerlegt das. Steht doch dort (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus. Nun aber stellt sich die Frage woher der Mythos kommt. Ich bin an ganz überraschender Stelle fündig geworden. Im Buch Unter dem Hakenkreuz berichtet der Author auf Seite 71 und 72 über den 10 Landesverbandstag des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren im Schaumburg - Lippe (Sept. 1933) Dort steht: Wer nicht nach Vorschrift uniformiert sei, erhalte bei Unfällen keine Entschädigung. Frage: Hat jemand Unterlagen aus der Zeit in der die Quelle näher zu bestätigen ist? Oder war es damals schon ein Mythos? Gab es damals schon das SGB VII? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 673775 | |||
Datum | 22.03.2011 08:12 | 1751 x gelesen | |||
Die SGB gingen m.W. erst in den 70ern los. Zur damaligen Zeit dürfte noch Bismarcks Unfallversicherungsgesetz gültig gewesen sein. Inwiefern das damals bereits auf die Feuerwehr angewandt wurde, jetzt bist du wieder dran... ;-) ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 673782 | |||
Datum | 22.03.2011 08:58 | 1845 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Florian Besch Frage: Hat jemand Unterlagen aus der Zeit in der die Quelle näher zu bestätigen ist? Oder war es damals schon ein Mythos? Zu dieser Zeit galt (und zwar bis 31.12.1996!) die Reichsversicherungsordnung (ja, die hieß auch nach 49 noch so) aus dem Jahre 1911. Im Dritten Buch RVO, § 548 Abs. 3 stand, dass verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt. Allerdings ist mir nicht bekannt, seit wann es § 548 Abs. 3 gab. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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