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ThemaBlaulicht für Amtsträger..., war: Aprilscherze 201161 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675427
Datum02.04.2011 08:1421344 x gelesen
Geschrieben von Maik ZeugnerDer "Streit" besteht doch schon länger!? Siehe Link

Das machen mehrere Kommunen mit ähnlichen Argumenten auch so (auch wenns da vermutlich oft eher darum gehen dürfte, dass die Beschaffung von Fw-Fahrzeugen über die i.d.R. höheren Rabatte schlicht preiswerter ist).

Andererseits halte ich das ehrlich für ein typisch deutsches Problem. Wer schon mal im Stab (hier SAE bzw. neu Krisenstab) gesessen hat und stundenlang auf dessen Mitglieder gewartet hat, die ggf. schlicht im Stau stehen, der z.B. auch durch die Lage verursacht wurde, der kann das vielleicht eher nachvollziehen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675431
Datum02.04.2011 08:3817462 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer schon mal im Stab gesessen hat und stundenlang auf dessen Mitglieder gewartet hat
Also mit derartigen Großeinsätzen hatte ich bisher noch nicht viel zu tun. Daher berichtige mich, wenn ich falsch liege.
Ich war bisher immer der Meinung, das wenn es um Bilden von Krisenstäben geht (z.B. Hochwasser, Sturmchaos, Schneechaos) es nicht auf die Minute ankommt, da die Feuerwehren vor Ort die ersten Maßnahmen einleiten.
Bei einer technischen Einsatzleitung sieht das schon etwas anders aus, wobei da (so war ich bis jetzt der Meinung) sich der Einsatz erst zum Großeinsatz entwickeln muss und der Aufbau der TEL paralell läuft.

Ist das zu vereinfacht gedacht?

Unabhängig davon ist es nun mal so, das ein Blaulicht auf dem Auto genehmigt werden muss.
Nur weil die Voraussetzungen einer Genehmigung vorliegen ist das noch kein Grund die Genehmigung nicht zu beantragen nach dem Motto "Ich würde sie ja ehh bekommen, also brauch ich keine Genehmigung beantragen".
Unabhängig davon gibt es für Feuerwehrführungskräfte einen
Runderlass des MI der ein paar Anforderungen an ein Fahrzeug (hier Privatfahrzeug) das mit Blaulicht ausgestattet ist, stellt (z.B. Zusatausrüstung usw.).

"Mit der Anerkennung darf das private Kraftfahrzeug mit Sonderwarneinrichtungen (blaues
Blinklicht und Einsatzhorn) gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 und § 55 Abs. 3 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) i. d. F. der Bek. vom 28.9.1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt ge-
ändert durch Artikel 473 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407), ausgerüstet
werden."
Geschrieben von ---§ 52 StVZO---
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Geschrieben von ---§ 55 Abs. 3--- (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.


Ob die Oberbürgermeisterin als "untere Katastrophenschutzbehörde" eine Einrichtung oder Einheit des Katastrophenschutzes ist, darüber lässt sich streiten. Jedenfalls ohne Genehmigung kommt sie da auch nicht weiter.

Und ob das stimmt? : "Der "Wetten, dass...?"-Effekt: Während der "Wetten, dass...?"-Sendung in Halle düste die OB mit Polizeieskorte von der Messe zur Stadtwette am Markt - und war total begeistert: "Das war toll. So schnell bin ich die Strecke noch nie gefahren!" Daraufhin wurde im Rathaus knallhart geprüft, wie die Chefin im baustellen-geplagten Halle am mobilsten ist. Die Einrichtung einer Szabados-Sonderspur auf den Hauptverkehrstrassen ist aus Haushaltsgründen verworfen worden. Die Anschaffung des Blaulichts für rund 2 000 Euro erschien indes als vertretbar. Das verschafft der Rathauschefin, die dafür bekannt ist, gelegentlich verspätet zu Terminen zu erscheinen, etwas Luft. Und kann notfalls vor einem überraschend angekündigten Besucher noch mal schnell zum Friseur düsen - um Halle immer schick zu repräsentieren." (Quelle)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675434
Datum02.04.2011 09:1317450 x gelesen
Geschrieben von Maik ZeugnerAlso mit derartigen Großeinsätzen hatte ich bisher noch nicht viel zu tun.

aha...


Geschrieben von Maik ZeugnerIch war bisher immer der Meinung, das wenn es um Bilden von Krisenstäben geht (z.B. Hochwasser, Sturmchaos, Schneechaos) es nicht auf die Minute ankommt, da die Feuerwehren vor Ort die ersten Maßnahmen einleiten.

es geht da nicht um "Minuten", sondern ggf. um Stunden!


Geschrieben von Maik ZeugnerBei einer technischen Einsatzleitung sieht das schon etwas anders aus, wobei da (so war ich bis jetzt der Meinung) sich der Einsatz erst zum Großeinsatz entwickeln muss und der Aufbau der TEL paralell läuft.

Ist das zu vereinfacht gedacht?


Ja.
Eine TEL arbeitet ein Schadensgebiet autark ab, eine Feuerwehreinsatzleitung (FEL) in einem Stab koordiniert ggf. mehrere TELén. Ein Krisenstab arbeitet mit mehreren Ämtern die da eine Rolle spielen (Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Polizei, Verkehrswegebetreiber .... - ggf. erweitert bzw. bedarfsgerecht zusammengestellt)
Wichtige Entscheidungen, die im Krisenstab getroffen werden sollten, sind z.B.
- was muss ggf. aufgegeben werden (wenn die Ressourcen einfach nicht mehr ausreichen!)?
- was muss/sollte in jedem Fall gehalten werden? (Beides kann direkt zusammen hängen!)
- was können wo andere (Ämter) ggf. direkt beitragen, erledigen
- ...

Geschrieben von Maik ZeugnerUnabhängig davon gibt es für Feuerwehrführungskräfte einen
Runderlass des MI


Es geht hier nicht um Feuerwehrführungskräfte....


Geschrieben von Maik ZeugnerUnd ob das stimmt? : "Der "Wetten, dass...?"-Effekt: Während der "Wetten, dass...?"-Sendung in Halle düste die OB mit Polizeieskorte von der Messe zur Stadtwette am Markt - und war total begeistert: "Das war toll. So schnell bin ich die Strecke noch nie gefahren!"

Da würde mich die Begründung dafür interessieren!


Geschrieben von Maik ZeugnerUnd kann notfalls vor einem überraschend angekündigten Besucher noch mal schnell zum Friseur düsen - um Halle immer schick zu repräsentieren." (Quelle)

whow, welch sachliche Recherche....


Wie gesagt, m.E. typisch deutsche Diskussion.
1. wenn einer (egal ob KBR/KBI/KBM - oder auch Wehrführer (das nennt man woanders in anderen Fw-Gemeindestrukturen ggf. einfach KBM..) das Ding bräuchte, um das Ergebnis in der Gefahrenabwehr zu verbessern, ist es in Deutschland wichtig
a) in welchem Bundesland/RP/Kreis er tätig ist, weils jeweils äußerst unterschiedliche Regelungen und Genehmigungsverhalten gibt
b) ggf. nicht unwichtig, wie die politischen Verhältnisse so sind
c) wer "Freund/Feind" in so einer Diskussion ist.
Es ist offensichtlich nicht so wichtig, zu prüfen, wie sich wo ggf. was verbessern würde. (Ähnlichen Wahnsinn haben wir mit den Heckwarnanlagen und der Warnbeklebung in den letzten 10 Jahren erlebt..)
(Führt dann in anderen Tätigkeitsbereichen zu so lustigen Effekten, dass in einem Bundesland faktische Ordnungsdienste ausserhalb der Polizei mit Waffen und Blaulicht (quasi wieder wie früher eine Stadtpolizei) existiert, nachdem die Polizei sich aus immer mehr Bereichen zurück gezogen hat, bzw. für bestimmte Aufgaben mittlerweile schlicht zu teuer ist (zweigeteilte Laufbahn..), während im anderen Bundesland sowohl Waffen wie SoSi für solche Kräfte natürlich verboten sind.)
2. wenn einer das Ding mißbräuchlich benutzt, hat er m.E. sein Amt mißbraucht. Das nennt man Amtsmißbrauch, oder?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen675437
Datum02.04.2011 09:5416638 x gelesen
Geschrieben von Maik ZeugnerOb die Oberbürgermeisterin als "untere Katastrophenschutzbehörde" eine Einrichtung oder Einheit des Katastrophenschutzes ist, darüber lässt sich streiten.

Die OB der kreisfreien Stadt Halle ist auf jeden Fall die HVB! Und gleichzeitg auch die Chefin des SAE der Stadt. Ich persönlich würde mich als Feuerwehr sehr freuen wenn dieser recht schnell arbeitsfähig ist und Abstimmungen mit anderen Ämtern und Behörden übernimmt und gegebenenfalls auch evtl. "politische" Entscheidungen trifft.

Den reißerisch geschriebenen Artikel den du verlinkt hast, glaube ich nicht kommentieren zu müssen.....

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675440
Datum02.04.2011 11:4516591 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAndererseits halte ich das ehrlich für ein typisch deutsches Problem. Wer schon mal im Stab (hier SAE bzw. neu Krisenstab) gesessen hat und stundenlang auf dessen Mitglieder gewartet hat, die ggf. schlicht im Stau stehen, der z.B. auch durch die Lage verursacht wurde, der kann das vielleicht eher nachvollziehen...
Ich meine habe da mal einen Bericht drüber geseshen [1], in dem es darum ging, dass in Moskau relativ viele Amtsträger Blaulicht haben und das auch rege nutzen - egal ob nötig oder nicht. Führt dazu, dass es die Leute nach und nach einfach nicht mehr interessiert und dass mehr Unfälle passieren. Und m.E. würde genau das bei uns auch eintreten.

[1]: Ich weiß leider nicht mehr wo.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen675441
Datum02.04.2011 12:0516409 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherIch meine habe da mal einen Bericht drüber geseshen [1], in dem es darum ging, dass in Moskau relativ viele Amtsträger Blaulicht haben und das auch rege nutzen - egal ob nötig oder nicht. Führt dazu, dass es die Leute nach und nach einfach nicht mehr interessiert und dass mehr Unfälle passieren. Und m.E. würde genau das bei uns auch eintreten.

Yepp, das sehe ich genauso, was die Stabsarbeit betrifft sollte das auch kein Problem sein, die Positionen sind i.d.R redundant besetzt und ein Stab sollte fähig sein eine Ausfall zu kompensieren, sonst wird er seiner Aufgabe nicht gerecht.
m.E. sind diese Blaulichter zu 90% durch Kompetenzgehabe und nicht durch einsatztaktische Notwendigkeit bedingt. Weil wenn sie notwendig währen, wäre auch ein KdoW begründbar.


Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen675442
Datum02.04.2011 12:1116323 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherIch meine habe da mal einen Bericht drüber geseshen [1], in dem es darum ging, dass in Moskau relativ viele Amtsträger Blaulicht haben und das auch rege nutzen

Da helfe ich doch gerne mit einem Link zum Thema blaue Eimer weiter.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675443
Datum02.04.2011 12:1716135 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannDa helfe ich doch gerne mit einem Link zum Thema blaue Eimer weiter.
GENAU, das war es. Danke. :-)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern675444
Datum02.04.2011 12:2016209 x gelesen
Hallo,

hier wird z.B. darüber berichtet. Stichwort in der Forumsuche "blaue Eimerchen" o.ä. ...

Geschrieben von Linus DrescherFührt dazu, dass es die Leute nach und nach einfach nicht mehr interessiert und dass mehr Unfälle passieren. Und m.E. würde genau das bei uns auch eintreten.
Ich glaube das nicht. In meinen Augen kommt in Moskau zu dem unnötigen Missbrauch der Blaulichter noch die entsprechende Fahrweise derjenigen dazu, welche die Blaulichter zu ihrem nutzen missbrauchen. Die Fahrer dieser Fahrzeuge drängen sich durch den Verkehr ohne Rücksicht auf andere und provizieren somit eine vielzahl von Unfällen.
Deshalb sage ich, bei der Benutzung von Blaulicht, sei es nun auf einem Feuerwehrauto (welches jeder als solches erkennt) oder auf einem getarnten Dienstwagen/Privatwagen, kommt es auf die Fahrweise und die Vernunft des Nutzers an.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675445
Datum02.04.2011 12:3216520 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckrodtYepp, das sehe ich genauso, was die Stabsarbeit betrifft sollte das auch kein Problem sein, die Positionen sind i.d.R redundant besetzt und ein Stab sollte fähig sein eine Ausfall zu kompensieren, sonst wird er seiner Aufgabe nicht gerecht.

In den Krisenstäben gibts üblicherweise (oft nicht vergütete) Bereitschaftszeiten für die jeweiligen Vertreter, die aus den obersten Ebenen der beteiligten Ämter und ggf. der Stadtspitze (oder deren benannte Vertreter) bestehen.
Das ist NICHT so, wie bei der Feuerwehr, wo man einfach notfalls "nachalarmiert" oder die nächste Einheit kommen lässt.

Und der Vergleich mit Moskau ist ebenfalls typisch deutsch, weil das was da gemacht wird, mit dem hier diskutierten Problem natürlich nichts zu tun hat und das so auch in Deutschland niemals geduldet würde.
Aber Hauptsache, WIR regen uns darüber auf, was WOANDERS schief läuft...
(In den USA gibts dazu übrigens ganz andere Auslegungen und Erfahrungen...)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen675446
Datum02.04.2011 12:4516270 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIn den Krisenstäben gibts üblicherweise (oft nicht vergütete) Bereitschaftszeiten für die jeweiligen Vertreter, die aus den obersten Ebenen der beteiligten Ämter und ggf. der Stadtspitze (oder deren benannte Vertreter) bestehen.
Das ist NICHT so, wie bei der Feuerwehr, wo man einfach notfalls "nachalarmiert" oder die nächste Einheit kommen lässt.

Mag sein, aber das rechtfertigt nicht ein Sondersignal für die Stabsmitglieder, im Zweifelsfall können die durch die Feuerwehr mittels MTF transportiert werden, machen wir mit LNA oder Notfallseelsorge etc. ja auch.
Und wenn der Stab arbeitet/benötigt wird, wird in die Feuerwehr sowieso schon im Einsatz sein.


Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd der Vergleich mit Moskau ist ebenfalls typisch deutsch, weil das was da gemacht wird, mit dem hier diskutierten Problem natürlich nichts zu tun hat und das so auch in Deutschland niemals geduldet würde.
Aber Hauptsache, WIR regen uns darüber auf, was WOANDERS schief läuft...


da bin ich ganz auf deiner Linie, das hat mit dem Thema nicht wirklich etwas zu tun.
Äpfel und Birnen halt :-)


Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen675447
Datum02.04.2011 12:5616256 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckrodtMag sein, aber das rechtfertigt nicht ein Sondersignal für die Stabsmitglieder, im Zweifelsfall können die durch die Feuerwehr mittels MTF transportiert werden, machen wir mit LNA oder Notfallseelsorge etc. ja auch.

Ich verbrenne in einer solchen Lage Kräfte und Mittel? Für Transportaufgaben welche genausogut ohne unser Zutun funktionieren können, nicht wirklich.

Bei LNA oder NFS erwarte ich übrigens auch das er allein an der Est erscheint.

Peter


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen675449
Datum02.04.2011 13:1916121 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzIch verbrenne in einer solchen Lage Kräfte und Mittel? Für Transportaufgaben welche genausogut ohne unser Zutun funktionieren können, nicht wirklich.

Da die Feuerwehr kein Monopol auf die blauen Eimer auf dem Dach hat könnte man einen entsprechenden Auftrag auch an andere Einheiten oder Dienstleister weitergeben - die Telefonnummern sollten bekannt sein. Wenn ich mal kurz überlege fallen mir so ein:

BOS allgemein (THW, DLRG, ASB, JUH, DRK ...)
Notfallmanager der DB
Stadtwerke, Abteilung Strom/Gas/Wasser/Abwasser
Stadtwerke, Abteilung ÖPNV
Bundeswehr (oder andere Streitkräfte in der Nähe)
Ordnungsamt
Werksfeuerwehren aus der Umgebung
Taxidienste, die im Auftrag Organspenden transportieren
(to be continued)

Ich sehe da schon die Möglichkeit, sich nach einem freien Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung zu erkundigen, ohne damit die Anzahl der kämpfenden Einheiten zu reduzieren. Es kommt halt darauf an, wie wichtig die betreffende Person nun wirklich ist. Andererseits wäre es vermutlich einfacher, den betreffenden Leuten (es geht ja um recht wenige Leute, die für einen Stab benötigt werden) ein Magnetblaulicht in einem versiegelten Karton in den Kofferraum zu legen und selbige dann im Bedarfsfall im vorhandenen PKW ohne fest montierte Spezialausstattung fahren zu lassen.


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen675451
Datum02.04.2011 13:3416102 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannIch sehe da schon die Möglichkeit, sich nach einem freien Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung zu erkundigen, ohne damit die Anzahl der kämpfenden Einheiten zu reduzieren.

Sicher richtig und nicht unmöglich. Ich sehe nur den Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Für die einzelnen Ereignisse sollte es durchaus so funktionieren wie es jetzt scheinbar angedacht war/ist.

Geschrieben von Uwe StegemannAndererseits wäre es vermutlich einfacher, den betreffenden Leuten (es geht ja um recht wenige Leute, die für einen Stab benötigt werden) ein Magnetblaulicht in einem versiegelten Karton in den Kofferraum zu legen und selbige dann im Bedarfsfall im vorhandenen PKW ohne fest montierte Spezialausstattung fahren zu lassen.

Eben, vllt. sollten wir uns in D wirklich mal bemühen die wirklich wichtigen Dinge zu regeln und derlei Nebenkriegsschauplätze einfach mal weg zu lassen.
Stichwort hierzu ist beispielsweise der Fw-FS.....

Peter


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AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen675454
Datum02.04.2011 14:1116078 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzIch verbrenne in einer solchen Lage Kräfte und Mittel? Für Transportaufgaben welche genausogut ohne unser Zutun funktionieren können, nicht wirklich.

ein MTF 0/1 besetzt bei einer "Großschadenslage" sind IMHO nicht Kräfte verbrennen wenn ein Stab funktionieren sollte, Die Person soll ja nicht von einem Löschzug eskortiert werden.

Geschrieben von Peter LieffertzBei LNA oder NFS erwarte ich übrigens auch das er allein an der Est erscheint.

So er denn kann bei Stau wegen Unfall, Absperrung etc.


Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas

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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675456
Datum02.04.2011 14:2516231 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino es geht da nicht um "Minuten", sondern ggf. um Stunden!

wofür brauche ich dann ein Blaulicht?

Geschrieben von Ulrich Cimolino Es geht hier nicht um Feuerwehrführungskräfte....
Das ist mir bekannt. Es macht aus meiner Sicht aber deutlich, welche Anforderungen bzw. Voraussetzungen "das Land" an ein Auto mit Blaulicht stellt.

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs ist offensichtlich nicht so wichtig, zu prüfen, wie sich wo ggf. was verbessern würde.
Dann müsste man aber das Gesetz ändern. Das man über eine Gesetzesänderung spricht, ist legitim. Die soll aber nicht vom Landesverwaltungsamt

(für alle Leute, die nicht aus Sachsen-Anhalt kommen stark vereinfacht erklärt: Früher gab es in Sachsen-Anahlt mehrere Regierungsbezirke mit den entsprechenden Regierungs-Präsidien. Diese wurden alle Zusammengelegt und es gibt jetzt ein Landesverwaltungsamt. Das ist jetzt zwischen den Ministerien und den Landkreisen. Über Sinn und Unsinn soll es nicht gehen. Wollte nur sagen, wie man die Behörde einzuordnen hat.)

ausgehen, sondern von der Politik. Die Behörde hat ausschließlich nach Gesetz zu handeln. Wenn wir Gesetze immer nur dann einhalten, wenn es uns gerade ins Konzept passt, brauchen wir keine Gesetze mehr.
Aber wie gesagt: Eine solche Debatte lohnt es sich in der Politik anzufangen. Dann aber bitte mit den entsprechden Vertretungen der Organisationen die das auch betrifft im jeweiligen Fachausschuss.


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen675460
Datum02.04.2011 14:5016034 x gelesen
Geschrieben von Thomas Heckrodtein MTF 0/1 besetzt bei einer "Großschadenslage" sind IMHO nicht Kräfte verbrennen wenn ein Stab funktionieren sollte, Die Person soll ja nicht von einem Löschzug eskortiert werden.

Der Karren ist aber als Mittel trotzdem weg.
Und der Stab würde auch ohne dieses Zutun funktionieren können.....

Geschrieben von Thomas HeckrodtSo er denn kann bei Stau wegen Unfall, Absperrung etc.

Der LNA sollte schon so ein merkwürdiges Gefährt mit blauen Hütln und Ton haben. Und den anderen Herrn kann ich auch durch die blau-silberne Fraktion eskortieren lassen....

Peter


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AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen675463
Datum02.04.2011 15:0416098 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzDer LNA sollte schon so ein merkwürdiges Gefährt mit blauen Hütln und Ton haben. Und den anderen Herrn kann ich auch durch die blau-silberne Fraktion eskortieren lassen....


Hat der LNA leider nicht überall, weil zu teuer und zu selten im Einsatz (zumindest bei uns auf dem Lande). Allerdings ist die Idee mit der blau-silbernen Fraktion eigentlich die richtige Lösung, die können nämlich auch das Stabsmitglied fahren, nur sind die Kameraden leider auch chronisch unterbesetzt und werden bei "Großschadenslagen" keine Kapazität für Transporte frei haben.


Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg675467
Datum02.04.2011 15:2616342 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckrodtMag sein, aber das rechtfertigt nicht ein Sondersignal für die Stabsmitglieder, im Zweifelsfall können die durch die Feuerwehr mittels MTF transportiert werden,

Na ja. So ein Stab hat elleine was die Leitungsfunktionen und Sachgebiete betrifft mal eben 7-10 Funktionen zu besetzen.
- Also müßte man in diesem Fall bei "Stabsalarm" diese Leute (örtlich) ausfindig machen (weil die müssen nicht immer daheim sein oder im Büro), die "Taxifahrzeuge" organisieren, Aufnahmepunkte/ Treffpunkte für die Person und das Fahrzeug ausmachen (ggf. auch außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs).
- Für 7-10 Personen bräuchte ich im Worst Case 7-10 Fahrzeuge. Die habe ich dafür nicht. Und Sammeltaxi kostet zu viel Zeit. Denn gerade MTW sind bei Großschadenslagen auch für andere Dinge wichtig. Von Nachschub an personal und personalaustausch fahren über Erkunderfahrzeuge, Lotsenfahrzeuge für Fremdeinheite, Lotsenfahrzeuge für zivile Spezialfahrzeuge, Behelfs-ELW auf Zugebene,...
- Ich habe ggf. eine gestörte oder überlastete zivile Fernmeldeinfrastruktur, d.h. Abstimmung kostet viel Zeit.
- Ich muß eigene Kräfte dann über Funk dahin führen (und der Kanal ist auch bei solchen Lagen nicht gerade immer frei für sowas).

Wo ist das Problem, den Personen die das betrifft ein Fahrzeug mit SoSi auszurüsten. denn zwischen Ausrüsten und Benutzen liegen Welten. Gehe einfach davon aus, dass ein Ordnungsamtsleiter einer Kreisbehörde oder einer Großstadt nicht einfach das Blaulicht auspackt, wenn er mit seine Frau schnell mal zum Einkaufen will. Und selbst wenn es solche Exoten gibt kann man die über das Ordnungsrecht wieder schnell einbremsen.

Auch werden die das Teil nicht bei jedem "Stabsalarm" verwenden, sondern ggf. erst dann, wenn sie merken, dass es auf Grund der Verkehrslage erforderlich ist. Wenn nachts um 3 hr die Straßen frei sind packen die das Teil gar nicht erst aus.


Geschrieben von Thomas HeckrodtUnd wenn der Stab arbeitet/benötigt wird, wird in die Feuerwehr sowieso schon im Einsatz sein.

Eben. Und ganz gut ausgelastet.
Dazu kommt, dass wir unsere eigene überörtliche fachliche Führungsstruktur zur Gefahrenabwehr aufbauen müssen. Auch dafür braucht man ggf. schon Fahrzeuge die unser eigenes Stabspersonal in unseren eigenen Stab (nicht den Verwaltungsstab der Behörde) bringen. Schon diese Fahrzeuge loszueisen wird je nach Lage knapp.

Und je später der eine oder der andere Stab später arbeitsbereit ist, desto mehr rennt er der Lage hinterher und desto weniger Gestaltungsmöglichkeiten hat er erst mal.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675476
Datum02.04.2011 16:3016316 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Christian FischerNa ja. So ein Stab hat elleine was die Leitungsfunktionen und Sachgebiete betrifft mal eben 7-10 Funktionen zu besetzen.

Dann sind wir für den kompletten Stab mal schnell bei 20-30 Funktionen. Da diese aus der Zufallsbereitschaft alarmiert werden braucht man einen entsprechenden Ausfallfaktor. Rechnen wir also mal ganz vorsichtig mit 60-100 zu "versorgenden" Personen.

Geschrieben von Christian FischerDazu kommt, dass wir unsere eigene überörtliche fachliche Führungsstruktur zur Gefahrenabwehr aufbauen müssen.

Privates Blaulicht für jedes (potentielle) Fw-Stabsmitglied. Also nochmal 50 Personen.

Geschrieben von Christian FischerWo ist das Problem, den Personen die das betrifft ein Fahrzeug mit SoSi auszurüsten.

Viele Leute haben mehr als ein Auto und benutzen mal das eine und mal das andere. Dummerweise weiss man vorher nicht, wann der Stabsalarm kommt (sonst könnte man ja rechtzeitig losfahren). So langsam sind wir bei 200 Fahrzeugen, die wir mit einer SoSi-Anlage ausrüsten müssen (da war mal von 2000 Euro die Rede), für die entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen, für die ggf. sogar eine höhere Versicherungssumme zu bezahlen ist (durch wen denn wohl?) und bei denen für jeden Fahrzeugwechsel das ganze Spiel neu anlaufen muss.

Geschrieben von Christian FischerGehe einfach davon aus, dass ein Ordnungsamtsleiter einer Kreisbehörde oder einer Großstadt nicht einfach das Blaulicht auspackt, wenn er mit seine Frau schnell mal zum Einkaufen will. Und selbst wenn es solche Exoten gibt kann man die über das Ordnungsrecht wieder schnell einbremsen.

Wir haben dazu noch über 100 Leute, bei denen wir hoffen müssen, dass sie keine Dummheiten damit machen (*). Vermutlich auch noch rund die Hälfte davon, die wir für Einsatzfahrten ausbilden und trainieren müssen.

Geschrieben von Christian FischerAuch werden die das Teil nicht bei jedem "Stabsalarm" verwenden, sondern ggf. erst dann, wenn sie merken, dass es auf Grund der Verkehrslage erforderlich ist. Wenn nachts um 3 hr die Straßen frei sind packen die das Teil gar nicht erst aus.

Damit ist die Blaulichtfrage für eine durchschnittliche Gemeinde wie oft relevant?
Grob gerechnet vermutlich alle hundert Jahre mal.

Geschrieben von Christian FischerUnd je später der eine oder der andere Stab später arbeitsbereit ist, desto mehr rennt er der Lage hinterher und desto weniger Gestaltungsmöglichkeiten hat er erst mal.

Ich sehe das Problem durchaus, aber ich halte "Blaulicht für alle!" nicht für die Lösung.

Gruß,
Henning

(*) dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Fahrzeuge natürlich auch von anderen Familienmitgliedern genutzt werden. Da wirds dann mal so richtig spannend...


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675477
Datum02.04.2011 16:3515982 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIn den Krisenstäben gibts üblicherweise (oft nicht vergütete) Bereitschaftszeiten für die jeweiligen Vertreter, die aus den obersten Ebenen der beteiligten Ämter und ggf. der Stadtspitze (oder deren benannte Vertreter) bestehen.

Welches Schutzziel hat Düsseldorf (oder gerne auch andere Gefahrenabwehrbehörden) denn für den Kriesenstab festgelegt?
Wie schnell muss dieser in welcher Besetzung seine Arbeit aufnehmen können?
Wenn man zu dem Schluss kommt "So schnell wie irgendwie möglich" wird man nicht um feste rufbereitschaften, ein gesichertes alarmierungssystem und ein Fahrzeug mit SoSi herumkommen.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist NICHT so, wie bei der Feuerwehr, wo man einfach notfalls "nachalarmiert" oder die nächste Einheit kommen lässt.
Ich habe deinen Hinweis, dass es hier nicht um Führungskräfte der Feuerwehr geht durchaus gelesen.
Mich interessiert allerdings, wie ihr in Düsseldorf adhoc einen Führungsstab besetzt?
Bei bestimmten Ereignissen im Zuständigkeitsgebiet hat man ja sicherlich feste Rufbereitschaften.
Wie ist dass im normal-Betrieb bei euch organisiert?


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675478
Datum02.04.2011 16:3715958 x gelesen
Geschrieben von Uwe Stegemann(es geht ja um recht wenige Leute, die für einen Stab benötigt werden)
Mit Führungsunterstützungspersonal und ein paar Beratern würde ich mal so grob 25 Personen ansetzen.
Zuzüglich Fernmeldebetriebsstelle.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg675479
Datum02.04.2011 16:4616273 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDamit ist die Blaulichtfrage für eine durchschnittliche Gemeinde wie oft relevant?

Es geht nicht um eine durchschnittliche Gemeinde. Sondern um Großstädte (Berlin, HH, M, DüDo,...) und Landkreise.
In der 5.000 EW-Gemeinde mußt DU schon hoffen dass die Stadtverwaltung überhaupt weiß, was Stabsarbeit ist und solche Strukturen überhaupt irgendwie vorgeplant sind.


Geschrieben von Henning KochDann sind wir für den kompletten Stab mal schnell bei 20-30 Funktionen.

Möglich. Man braucht aber zunächst nur eine einfach Besetzung sicher zu stellen. Und das auch nur für die wesentlichen Entscheidungsträger. Ob die Sekretärin des OB da ist oder nicht ist Nebensache. Aber ob der OB oder sein Vertreter im Amt da ist, das ist schon irgend wie wichtig.
Und diese Leute haben i.d.R. ebenso wie die Dezernatsleiter/ Bürgermeister von Städten dieser Größenordnung ohnehin einen persönlich zugeorneten Dienstwagen. Den kann man als getarnte Version beschaffen. Und den entsprechenden Rabatt noch mitnehmen.


Geschrieben von Henning Koch Rechnen wir also mal ganz vorsichtig mit 60-100 zu "versorgenden" Personen.

Nein. Es geht wirklich nur um die obersten Köpfe. Die, die ich brauche um bestimmte Entscheidungen politischer Dimension zu treffen (s.o., OB undBürgermeister/ Dezernenten).


Geschrieben von Henning KochPrivates Blaulicht für jedes (potentielle) Fw-Stabsmitglied. Also nochmal 50 Personen.


Die hätten immerhin schon mal einen eigenen Zugriff auf Dienstfahrzeuge mit Blaulicht in ihrer Wehr/ HiOrg. Und ich kenne da Gebiete, die fahren dann in der Tat MTW als Sammeltaxi. Da ist festgelegt, zu welchen Feuerwehrhäusern man sich begibt. Dieser Route fährt dann ein Dienstfahrzeuge (MTW) eines Stabsmitglieds aus der Ecke ab und sammelt ein wer da steht. Das machst Du für 3-4 Richtungen und Du hast eine hohe Trefferquote bei niedrigem Einsatz. Reicht auf alle Fälle für die erste Besetzung der Funktionen. Ist nur bei zivilen Stabsmitglieder schwieriger. Auch vom Wohnort her...



Geschrieben von Henning KochViele Leute haben mehr als ein Auto und benutzen mal das eine und mal das andere. Dummerweise weiss man vorher nicht, wann der Stabsalarm kommt (sonst könnte man ja rechtzeitig losfahren). So langsam sind wir bei 200 Fahrzeugen, die wir mit einer SoSi-Anlage ausrüsten müssen (da war mal von 2000 Euro die Rede), für die entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilt und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen, für die ggf. sogar eine höhere Versicherungssumme zu bezahlen ist (durch wen denn wohl?) und bei denen für jeden Fahrzeugwechsel das ganze Spiel neu anlaufen muss.


Nur, wenn wir es bürokratisch wie in D üblich machen.
Ansonsten bekommt er eine Kiste mit einem Aufsetzsystem das auf das jeweilige Fahrzeug per Magnet/ Saugnapf drauf kommt und Blau samt Horn enthält. Braucht nur einen Zigarettenanzünder. Und dann müßte man einfach die Möglichkeit schaffen eine "Anlagenbezogene" Ausnahmegenehmigung zu schaffen. d.h. egal für welches Fahrzeug die Anlage verwendet wird. Wenn sie ausgepackt und verwendet wird gilt die Genehmigung für genau dieses Fahrzeug (egal ob das Des Stabsmitgliedes, des Sonhes des Stabsmitgliedes, des Nachbars des Stabsmitgliedes,...). Und für Versicherungsschäden kommt ggf. der Dienstherr im Rahmen einer eigenen Zusatzversicherung o.ä. auf.
Das wäre die einfachste aller Lösungen, aber für D nicht bürokratisch genug.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675481
Datum02.04.2011 17:0315995 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer Und das auch nur für die wesentlichen Entscheidungsträger. Ob die Sekretärin des OB da ist oder nicht ist Nebensache. Aber ob der OB oder sein Vertreter im Amt da ist, das ist schon irgend wie wichtig.
Ich muss gestehen ich hab den Ursprünglichen Jux-Thread nicht gelesen (sollte ich das noch tun?)

Wenn es also in der Tat um genau eine Person geht, nämlich den "HvB vom Dienst" [1] des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dann sehe ich das insgesamt als eher entspannt.
Der kann dann, genau wie etwa der OrgL sich ein 'getarntes' Blaulichtfahrzeug für seine Dienstwoche mit nach hause nehmen.
Dann braucht man dazu auch keine Ausnahmegenehmigung oder sonstwas. Das Auto halt halt Blaulicht als "Fahrzeug des Katastrophenschutzes".

Geschrieben von Christian FischerDas wäre die einfachste aller Lösungen, aber für D nicht bürokratisch genug.
Irgendwie finde ich meine Lösung noch einfacher.
Wird anderswo ja mit dem LNA, OrgL auch praktiziert.



[1]
Oder wie man die Funktion auch nennt (Die Möglichkeiten sind dazu ja vielfältig).
Also die Person, die bei nicht erreichbarkeit des HVB dazu ermächtigt ist, sämtliche notwendigen Entscheidungen zu treffen.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675482
Datum02.04.2011 17:0815994 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Manuel SchmidtWenn es also in der Tat um genau eine Person geht, nämlich den "HvB vom Dienst" [1] des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dann sehe ich das insgesamt als eher entspannt.
Der kann dann, genau wie etwa der OrgL sich ein 'getarntes' Blaulichtfahrzeug für seine Dienstwoche mit nach hause nehmen.


Dazu grundsätzlich Ack.

Allerdings löst man damit nicht das von Ulrich angesprochene Problem der nicht-Arbeitsfähigkeit des Stabes. Man hat keine Fachleute für die jeweiligen Bereiche (Gesundheit, Verkehr, Energie, Gebäude, ...)
Der eine Entscheidungsträger kann nunmal keinen ganzen Stab ersetzen (und wichtige Entscheidungen kann man notfalls auch erstmal am Telefon besprechen).

Dann braucht man dazu auch keine Ausnahmegenehmigung oder sonstwas. Das Auto halt halt Blaulicht als "Fahrzeug des Katastrophenschutzes".

Das scheint aber mindestens ein Landesverwaltungsamt anders zu sehen...

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg675483
Datum02.04.2011 17:1816141 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWenn es also in der Tat um genau eine Person geht, nämlich den "HvB vom Dienst" [1] des Landkreises oder der kreisfreien Stadt dann sehe ich das insgesamt als eher entspannt.

Nein. Es geht nicht nur um eine Person. Sondern um die gesamte Führungsleiste. Das kann genauso der Ordnungsdezernent sein, der Gesundheitsdezernent, der Baudezernent,...


Geschrieben von Manuel SchmidtDer kann dann, genau wie etwa der OrgL sich ein 'getarntes' Blaulichtfahrzeug für seine Dienstwoche mit nach hause nehmen.

Da es sich nicht um wechselnde DIenste handelt eher nicht. Das ist kein Bereitschaftsdienst wie Du ihn Dir als Angehöriger eine HiOrg vorstellst. Sondern das ist Bestandteil seines Jobs. Er hat bei BEdarf die Funktion im Verwaltungsstab wahrzunehmen. Und der Vewaltungsstab (nach dem neuen Stabsmodell in Ba-Wü) ist nichts anderes als eine auf das wesentliche konzentrierte Behördenstruktur (die sitzen nicht mal in einem Stabsraum zusammen). Die arbeiten genau so wie sonst auch, nur mit kürzeren Entscheidungswegen und weniger Personal. Aber längst nicht mehr so stabsmäßig wie wir als Gefahrenabwehrorganisation mit Stabsraum, Vierfachvordruck,...

Und diese Struktur wird nur ab und zu und wesentlich seltener ins Leben gerufen, als der LNA eingesetzt wird. Dazu kommt, dass der LNA Ausrüstung und Führungsmittel in seinem Bereoitschafts-/ Dienstfahrzeug mitführen muß. Das braucht der Verwaltungsstab nicht. Denn er arbeitet von seinem gewohnten Büro aus. Unter Nutzung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur (Datenbanken, Archive, Telefon, Fax, Mail, Netzwerk,...).
Es geht nur darum, dass er wenn es eben erforderlich ist zeitnah diese Arbeit aufnehmen kann. Und dann nicht z.B. im Stau derer steht, die gerade von der Arbeit heim fahren oder hin fahren oder Lagebedingt im Stau stehen und er erst 4h später an seinem Arbeitsort ankommt.



Geschrieben von Manuel SchmidtIrgendwie finde ich meine Lösung noch einfacher.
Wird anderswo ja mit dem LNA, OrgL auch praktiziert.


Wäre dann richtig, wenn es das selbe wäre. Ist aber Äpfel mit Birnen verglichen. s.o.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675484
Datum02.04.2011 17:2215803 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAllerdings löst man damit nicht das von Ulrich angesprochene Problem der nicht-Arbeitsfähigkeit des Stabes. Man hat keine Fachleute für die jeweiligen Bereiche (Gesundheit, Verkehr, Energie, Gebäude, ...)
Der eine Entscheidungsträger kann nunmal keinen ganzen Stab ersetzen (und wichtige Entscheidungen kann man notfalls auch erstmal am Telefon besprechen).


Wie gesagt ist erstmal zu klären, welches 'Schutzziel' mal für den Kriesenstab hat.

Die Feuerwehr hat ja grundsätzlich das gleiche Problem: Man hat keinen ständigen Stab im Gebäude der sich einfach nur im Stabsrahm einfinden muss.
Tagsüber sind die Leute da und müssen nur den einzelnen Sachgebieten zugeordnet werden.
Außerhalb der regulären Bürozeiten wird dass bei Feuerwehrs auch komplizierter. (Interessant wäre durchaus, wie die einzelnen Feuerwehren das so gelöst haben).
Das im Dienst befindliche Führungspersonal (A-Di etwa) wird i.d.R. die TEL vor Ort übernehmen.
Das Personal für den Führungsstab wird auch da größtenteils aus der Freizeit kommen.
Im Bestenfall hat jeder Abteilungsleiter einen KdoW mit Blaulicht, einen Meldeempfänger und ist gerade diensttauglich im Stadtgebiet.


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675485
Datum02.04.2011 17:2715818 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd der Vergleich mit Moskau ist ebenfalls typisch deutsch, weil das was da gemacht wird, mit dem hier diskutierten Problem natürlich nichts zu tun hat und das so auch in Deutschland niemals geduldet würde.
Aber Hauptsache, WIR regen uns darüber auf, was WOANDERS schief läuft...

Dass das bei uns nicht so laufen MUSS ist klar. Man muss eben dafür sorgen, DASS es nicht so läuft. Weil: Was passiert, wenn ich in einer Stadt 10 Personen ein Blaulicht gebe?
M.E. halten sich bestenfalls 9 immer an die Regeln und den GMV...
Weil irgendeiner muss halt dann doch mal "ganz dringend" pünktlich zu einem Termin erscheinen, o.ä. .


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675487
Datum02.04.2011 17:2915933 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNein. Es geht nicht nur um eine Person. Sondern um die gesamte Führungsleiste. Das kann genauso der Ordnungsdezernent sein, der Gesundheitsdezernent, der Baudezernent,...

Ah, dann habe ich das falsch aufgefasst und du meintest mit "Aber ob der OB oder sein Vertreter im Amt da ist, das ist schon irgend wie wichtig." nicht nur den HVB sondern tatsächlich alle Resortleiter.
Sorry, das habe ich dann falsch verstanden.

Geschrieben von Christian FischerDa es sich nicht um wechselnde DIenste handelt eher nicht. Das ist kein Bereitschaftsdienst wie Du ihn Dir als Angehöriger eine HiOrg vorstellst. Sondern das ist Bestandteil seines Jobs.
Naja, wenn es dir tatsächlich um den HVB-vom-Dienst gegangen wäre (ist es dir ja nicht) dann wäre das zumindest in meinem Heimat-Landkreis genauso:
Es gibt im wöchentlichen Wechsel eine Person die bei nicht-erreichbarkeit des Landrates dazu ermächtigt ist in seinem Namen sämtliche notwendigen Entscheidungen zu treffen. Am Montag könnte er dann neben seinem Dienst-Handy auch den Dienstwagen im Landratsamt tauschen.

Geschrieben von Christian FischerEs geht nur darum, dass er wenn es eben erforderlich ist zeitnah diese Arbeit aufnehmen kann. Und dann nicht z.B. im Stau derer steht, die gerade von der Arbeit heim fahren oder hin fahren oder Lagebedingt im Stau stehen und er erst 4h später an seinem Arbeitsort ankommt.
Ich nehme mal an, die 4h sind überspitzt formuliert. Ich denke nicht, dass du regelhaft mit 4h Zeitvorteil durch eine SoSi-Anlage rechnest.
Wenn jedoch ein SoSi tatsächlich 4h Zeitvorteil bringt, dann bin ich ganz klar dafür!

Ich sehe im übrigen im organisatorischen-Bereich wesentlich mehr optimierungspotential, als in Blaulichtern.
Allerdings kann man darüber hier nicht so schön diskutieren.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg675489
Datum02.04.2011 17:4316076 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtEs gibt im wöchentlichen Wechsel eine Person die bei nicht-erreichbarkeit des Landrates dazu ermächtigt ist in seinem Namen sämtliche notwendigen Entscheidungen zu treffen. Am Montag könnte er dann neben seinem Dienst-Handy auch den Dienstwagen im Landratsamt tauschen.


Den gibt es vermutlich in jedem LRA. Ist aber nicht das selbe.
Der kommt mit seinem Bereitschaftsdienstkoffer. Darin hat er jeder Menge Formulare. Von denen er manchmal sogar weiß, für was sie da sind. Diese Dienste wechseln i.d.R. zwischen den Amtsleitern, und so kann es dann (für einen natürlich rein fiktiven Fall) auch mal sein, dass Du bei einem Tankzugunfall und Bedarf am LRA in Form des Wasserwirtschaftsamts dann plötzlich den Leiter Presseamt neben Dir stehen hast d er gerade Dienst hat ;-)



Geschrieben von Manuel SchmidtIch nehme mal an, die 4h sind überspitzt formuliert.

Nein, das nehme ich realistisch an.
Es geht darum, dass zu bestimmten Zeiten schon heute bestimmte Straßenstrecken stundenlange Staus bedeuten. Wenn da dann noch Zusatzlasten durch eine Großschadenslage dazu kommt (z.B. Stromausfall) und die MA im Stau drinne stehen, die dringend ins Amt müßten um zu helfen eben diesen Stau aufzulösen, dann geht es um Stunden. Selbst wenn es nicht 4h sondern nur 2h sind lohnt es sich. Und die MA eines Verwaltungsstabs wohnen ggf. über ein recht weites gebiet verteilt. Die müssen heute ggf. nicht mal im Stadt-/ Kreisgebiet ansässig sein.

Das ist eben nicht die selbe Blaulichtanwendung wie bei uns als Feuerwehr, wo es Zeitvorteile im Minutenbereich geht. Sondern wirklich um größere Zeitersparnisse.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675490
Datum02.04.2011 18:0215940 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDen gibt es vermutlich in jedem LRA. Ist aber nicht das selbe.
Dass eine Person nicht das gleiche ist wie ein kompletter Stabt mit ca. 25 PErsonen ist mir in der Tat bewußt.

Geschrieben von Christian FischerDer kommt mit seinem Bereitschaftsdienstkoffer. Darin hat er jeder Menge Formulare. Von denen er manchmal sogar weiß, für was sie da sind.
Die er ja gar nicht braucht wie du selbst schreibst.

Geschrieben von Christian FischerDiese Dienste wechseln i.d.R. zwischen den Amtsleitern, und so kann es dann (für einen natürlich rein fiktiven Fall) auch mal sein, dass Du bei einem Tankzugunfall und Bedarf am LRA in Form des Wasserwirtschaftsamts dann plötzlich den Leiter Presseamt neben Dir stehen hast d er gerade Dienst hat ;-)
Sowohl 'daheim' als auch in Dortmund üben diese Funktion nicht alle Bereichsleiter der Verwaltung aus.
Man wird sich dabei wohl was denken.

Geschrieben von Christian FischerDie müssen heute ggf. nicht mal im Stadt-/ Kreisgebiet ansässig sein.
Solange einzelne BFs regelmäßig die Residenzpflicht für einfache Indianer verlangen, sollte dies doch auch für den höheren Verwaltungsdienst notwendig sein.
ABer unabhängig davon:

Ich würde wetten, dass ich in Dortmund von jedem Teil des Stadtgebietes das Haus des Rates innerhalb von 2h erreiche. Zu Fuß!


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen675492
Datum02.04.2011 18:3315834 x gelesen
Mal ein fiktives Beispiel und die Frage wie lange es hierbei dauern darf/sollte bis der SAE arbeits-und entscheidungsfähig ist:

Bombenfund(WK II) innerhalb eines dichtbesiedelten Gebiets mit KH und Altenheimen, vor Ort nicht entschärfbar und nicht transportfähig. (Soll es mehr als einmal gegeben haben....)

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen675493
Datum02.04.2011 18:3815828 x gelesen
2-3 Stunden sind offenbar kein Problem. Aber die Diskussion hatten wir hier schon mal heftigst geführt.


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen675494
Datum02.04.2011 18:4215958 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWelches Schutzziel hat Düsseldorf (oder gerne auch andere Gefahrenabwehrbehörden) denn für den Kriesenstab festgelegt?

30 Minuten. Einzelne brauchen schon mal länger, aber in der Regel (wenn es die aufgrund der dann dioch wenigen Einsätze seit 1986 überhaupt gibt) klappt das. Die ständigen KS-Mitglieder und die Geschäftsführung haben KS-Handys und i.d.R. bezahlte Rufbereitschaft.

Geschrieben von Manuel SchmidtMich interessiert allerdings, wie ihr in Düsseldorf adhoc einen Führungsstab besetzt?

Führungsstab = Einsatzleitung? (Werk)tagsüber aus dem Bürodienst per Rundspruch, ansonsten per Telefonalarmierungssystem in 2 möglichen Wellen.


Gruß

A.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern675495
Datum02.04.2011 19:0815799 x gelesen
So ist das gestern bei uns auch gelaufen. Die Polizei hat einen Tierarzt mit SoSi zu einem Unfall mit eingeklemmten Pferden gefahren.


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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675500
Datum02.04.2011 19:3715812 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt Dann braucht man dazu auch keine Ausnahmegenehmigung oder sonstwas. Das Auto halt halt Blaulicht als "Fahrzeug des Katastrophenschutzes".

Sehen ich nicht so. Die StVZO sagt nur aus, das für solche Fahrzeuge Blaulicht grundsätzlich zulässig ist.
§ 70 Abs. 4 regelt zwar im Satz 1 "Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist." Schränkt diesen Grundsatz aber im Satz 2 gerade für Blaulicht und Martinshorn ein Zitat "Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."

Das heißt auch wenn ich dieses Fahrzeug als KatSchutzfahrzeug ansehe

(obwohl es darüber auch Meinungsverschiedenheiten gibt, weil es fast ausschließlich als Dienstwagen der Oberbürgermeisterin für Verwaltungsangelegenheiten benutzt wird)

dann muss es trotzdem genehmigt werden bzw. eingetragen werden.
Und das ist der springende Punkt aus meiner Sicht.


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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen675503
Datum02.04.2011 19:4815807 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzMal ein fiktives Beispiel und die Frage wie lange es hierbei dauern darf/sollte bis der SAE arbeits-und entscheidungsfähig ist:

Bombenfund(WK II) innerhalb eines dichtbesiedelten Gebiets mit KH und Altenheimen, vor Ort nicht entschärfbar und nicht transportfähig. (Soll es mehr als einmal gegeben haben....)


Das ist aber eher nicht die Referenzlage.

Wie lange sollte der Stab HVB brauchen bei einer Lage bei der >20000 EW geräumt werden müssen.
Z.B. bei Störfall in einer Chemischen Anlage oder Chemie -Transportunfall.

Oder alternativ nach einem Amoklauf mit Brand in einer Schule mit 30 Toten und 300 Verletzten.

Wir reden hier doch wohl über Katastrophenschutz.


Gruß
Ingo


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675505
Datum02.04.2011 19:5915838 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamFührungsstab = Einsatzleitung?
*nick*

Geschrieben von Andreas Bräutigam ansonsten per Telefonalarmierungssystem in 2 möglichen Wellen.
Mit welcher Vorgeplanten Zeit bis der Führungsstab die Arbeit aufnehmen kann?
(Also nicht irgendwer im Stabsraum das Licht angemacht hat)
Wie viele der in Frage kommenden Mitglieder eures Führungsstabes haben i.d.R. ein "Blaulicht-Auto" daheim?


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen675513
Datum02.04.2011 20:5216016 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtMit welcher Vorgeplanten Zeit bis der Führungsstab die Arbeit aufnehmen kann?

ebenfalls 30 Minuten. Los gehts aber, wenn die ersten 2-3 Leute im Stabsraum sind. Wir haben eine Besetzungsreihenfolge und "Starthilfen" für bestimmte Szenarien (leider erst wenige, weitere sollen folgen).

Geschrieben von Manuel SchmidtWie viele der in Frage kommenden Mitglieder eures
Führungsstabes haben i.d.R. ein "Blaulicht-Auto" daheim?


3, wobei bei einem daheim = Feuerwache mit Stabsraum ist, also: 2


Gruß

A.

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen675514
Datum03.04.2011 00:2715912 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd der Vergleich mit Moskau ist ebenfalls typisch deutsch, weil das was da gemacht wird, mit dem hier diskutierten Problem natürlich nichts zu tun hat ............
Warum nur fällt mir da der oft und gern gebrauchte Vergleich mit Deutschland und Albanien in Bezug auf den Digitalfunk ein, der auch schon immer vollkommen daneben und somit falsch war.

Bei der Nutzung des Blaulichts für Stabsmitglieder wäre ich dagegen. Wo fängt das an und wo hört es auf?
Bei einigen Stäben mit deren Besetzung und der nicht vorhandenen Ausbildung kann es auch ein Vorteil sein, wenn einige dieser Ordensträger nicht erscheinen.
Und ja, auch diese oder besser gerade diese würden das Recht für sich auch in Anspruch nehmen wollen.
Ich denke nicht, dass ich das noch weiter ausschmücken/erklären muß.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675516
Datum03.04.2011 01:2415884 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Maik ZeugnerSehen ich nicht so. Die StVZO sagt nur aus, das für solche Fahrzeuge Blaulicht grundsätzlich zulässig ist.
§ 70 Abs. 4 regelt zwar im Satz 1 "Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist." Schränkt diesen Grundsatz aber im Satz 2 gerade für Blaulicht und Martinshorn ein Zitat "Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig."


Falsche Baustelle, der 70er regelt die Sonderrechte.

Die (reguläre) Ausrüstung mit SoSi regelt §52:

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
(...)
2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,


(i.V.m. §55 für das Einsatzhorn)

KatS-Fahrzeuge dürfen also ganz regulär mit SoSi ausgerüstet werden, fraglich bleibt also die Einstufung des HVB-Dienstfahrzeuges als KatS-Fahrzeug.

Gruß,
Henning


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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt675524
Datum03.04.2011 10:3115863 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch KatS-Fahrzeuge dürfen also ganz regulär mit SoSi ausgerüstet werden, fraglich bleibt also die Einstufung des HVB-Dienstfahrzeuges als KatS-Fahrzeug.
Ja das ist richtig. Die Frage ist, ob das Sosi eingetragen sein muss!? Wird ein Fahrzeug nicht in seiner Gesamtheit zugelassen? Und ist es dann kein Verstoß, wenn ich nachträglich Teile einbaue, bei denen die Zulassungsbehörde keine Kenntnis hat?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675525
Datum03.04.2011 10:5015854 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckrodtMag sein, aber das rechtfertigt nicht ein Sondersignal für die Stabsmitglieder, im Zweifelsfall können die durch die Feuerwehr mittels MTF transportiert werden, machen wir mit LNA oder Notfallseelsorge etc. ja auch.

Klar machen wir das ggf. Allerdings hat die Polizei komischerweise kein Problem damit, eine zivile Sondermaschine (z.B. TM, für den wir Funk und Magnetblaulicht vorhalten könnten, aber in Deutschland natürlich nicht anbringen dürfen) mit SoSi zu eskortieren...

Im Zweifel hast Du übrigens dann weder Polizei noch Fw übrig, um Taxifahrten durchführen zu können bzw. eine Leitstelle, die leider gerade viele andere Probleme hat, als sich um 20 Taxifahrten zu kümmern...

Sag mal, hast Du heftige Flächenlagen in einer Großstadt schon jemals live erlebt, wenn innerhalb weniger Minuten der gesamte Verkehr zusammenbricht, weil z.B. einige Unterführungen unpassierbar sind?
Kannst Du Dir auch nur annähernd vorstellen, was da in der Leitstelle und in der Stadt so los ist?


Geschrieben von Thomas HeckrodtUnd wenn der Stab arbeitet/benötigt wird, wird in die Feuerwehr sowieso schon im Einsatz sein.

Das sind aber unterschiedliche Aufgaben!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675526
Datum03.04.2011 10:5115714 x gelesen
Geschrieben von Maik ZeugnerGeschrieben von Ulrich Cimolino
es geht da nicht um "Minuten", sondern ggf. um Stunden!


wofür brauche ich dann ein Blaulicht?


damit derjenige nicht nach 3 h, sondern nach 20 min da ist...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675527
Datum03.04.2011 10:5615761 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtWelches Schutzziel hat Düsseldorf (oder gerne auch andere Gefahrenabwehrbehörden) denn für den Kriesenstab festgelegt?

Soweit ich weiß, kein konkretes.
Er wird auf Anforderung möglichst schnell gebildet.


Geschrieben von Manuel SchmidtWenn man zu dem Schluss kommt "So schnell wie irgendwie möglich" wird man nicht um feste rufbereitschaften, ein gesichertes alarmierungssystem und ein Fahrzeug mit SoSi herumkommen.

Es gibt Rufbereitschaft, mehrfache Alarmierungsmöglichkeiten (automatisiert auf zig Telefonleitungen über ein TAS) und bisher kommen die selbst bzw. werden im Einzelfall geholt.
Allerdings hab ich auch schon ein paar Lagen erlebt, wo der Stab (auch schon der der Feuerwehr = FEL!) längere Zeit ein Personalproblem hatte, weil die Stabsmitglieder zwar auf dem Weg waren, aber dick im Stau standen.
Dauert dann halt alles länger...


Geschrieben von Manuel SchmidtMich interessiert allerdings, wie ihr in Düsseldorf adhoc einen Führungsstab besetzt?
Bei bestimmten Ereignissen im Zuständigkeitsgebiet hat man ja sicherlich feste Rufbereitschaften.
Wie ist dass im normal-Betrieb bei euch organisiert?


Es gibt für den KS eine Rufbereitschaft sowie benannte Zuständigkeiten/Besetzungen.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675528
Datum03.04.2011 10:5715623 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtMit Führungsunterstützungspersonal und ein paar Beratern würde ich mal so grob 25 Personen ansetzen.
Zuzüglich Fernmeldebetriebsstelle.


Der KS hat so gut wie kein eigenes Führungsunterstützungspersonal und die Fernmeldebetriebsstelle kommt im ersten Zugriff von der Lst (die dann ggf. verstärkt wird).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675529
Datum03.04.2011 11:0215895 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelBei der Nutzung des Blaulichts für Stabsmitglieder wäre ich dagegen. Wo fängt das an und wo hört es auf?

wenn man das durchdekliniert, dann beim KBM in Bayern (der woanders nicht mehr als ein Zugführer einer Ortsteilfeuerwehr wäre), oder beim 3. Reserve-NA der natürlich auch Blaulicht privat genehmigt bekommt....

(und ganz ehrlich: Ich kenne aus den ländlichen Bereichen viele der Diskussionen, die sich ganz viel hier auch eher um Neid drehen, als um Sachfragen, weil Blaulicht = Prestige und aber auch deutlich bessere Konditionen im Fahrzeugkauf bestimmter Marken).

Und wie schon x-fach gesagt: in anderen Ländern hat man mit mehr Leuten mit mehr SoSi offensichtlich bessere Erfahrungen. Jeder Mißbrauch ist strafbar und führt zum Entzug.
Kann das Problem ganz ehrlich nicht verstehen.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675535
Datum03.04.2011 12:0515519 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer KS hat so gut wie kein eigenes Führungsunterstützungspersonal
Dann sind wir bei etwa 10-13 Personen im Kriesenstab.

Geschrieben von Ulrich Cimolinodie Fernmeldebetriebsstelle kommt im ersten Zugriff von der Lst (die dann ggf. verstärkt wird).
Dass das Fernmeldebetriebspersonal für den Kriesenstab noch dazu kommt, schrieb ich ja.
Wohl wissentlich, dass dies i.d.R. nicht von der normalen Verwaltung gestellt wird.
Mir ist nur ein Landratsamt bekannt, dass die Fernmeldebetriebsstelle des Kriesenstabes selbst besetzt.
Das hängt aber u.a. auch mit deren lokaler Organisation der KatS-Einheit "Fernmeldezug" zusammen.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675536
Datum03.04.2011 12:0715620 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt für den KS eine Rufbereitschaft sowie benannte Zuständigkeiten/Besetzungen.

Dann seid ihr in der Tat deutlich weiter, als der große Rest.
I.d.R. wird wenn ein KRiesenstab benötigt wird rumtelefoniert. Im besten Fall automatisiert.
Dann sieht man wen man erreicht, wo der gerade in welchem Zustand ist und wann er da sein kann.

Mit festen Rufbereitschaften vermeidet man diese, IMO im Grundsatz schwerwiegenderen Probleme, schon.
Das ist gutl.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675537
Datum03.04.2011 12:2015570 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtI.d.R. wird wenn ein KRiesenstab benötigt wird rumtelefoniert.

Das haben wir mit der neuen Lst eingestellt, weil dafür genau in solchen Lagen oft nicht wirklich jemand Zeit hat und das in Einzelgesprächen viel zu lang dauert!

Geschrieben von Manuel SchmidtIm besten Fall automatisiert.

Man kann auch manuell gut alarmieren, wenn man Telefonketten bildet. Trotzdem sind da Systeme wie TAS von Vorteil, weil der Computer auf zig Leitungen parallel telefoniert.


Geschrieben von Manuel SchmidtMit festen Rufbereitschaften vermeidet man diese,

Die Details legen natürlich die einzelnen Ämter fest. Aber grundsätzlich klappt das schon ganz gut (wie gesagt, falls die Kollegen nicht im Stau hängen bleiben)...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675540
Datum03.04.2011 12:4515696 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Maik Zeugner Die Frage ist, ob das Sosi eingetragen sein muss!? Wird ein Fahrzeug nicht in seiner Gesamtheit zugelassen? Und ist es dann kein Verstoß, wenn ich nachträglich Teile einbaue, bei denen die Zulassungsbehörde keine Kenntnis hat?

Siehe §19(2), 19(3) StVZO (i.V.m. §22a StVZO und verschiedenen EG- und ECE-Vorschriften)

Die Teile der SoSi-Anlage sind bauartgenehmigungspflichtig, also muss in jedem Fall für diese Teile eine Genehmigung i.S.d. §19(3) vorliegen. Inwiefern die Zulassungsbehörde "Kenntnis haben" muss, ergibt sich aus §13 (1) FZV, hier ist insbesondere die Nummer 7 interessant.
Klassisches Beispiel der Nachrüstung von Leuchten ist ja derzeit das Tagfahrlicht: auch diese Leuchten sind bauartgenehmigt, eine Abnahme oder Eintragung ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Üblich ist allerdings, dass im Rahmen der "Umschreibung" vom PKW zum So.-Kfz. (hier ist gem. §19(2) StVZO eine neue Betriebserlaubnis erforderlich, §21 StVZO ist anzuwenden...) auch gleich die SoSi-Anlage in die Fahrzeugbeschreibung aufgenommen wird. Ob eine Änderung der Fahrzeugart aber überhaupt notwendig ist, bleibt mal wieder Auslegungssache und kann von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt werden...

Folgt man der Ansicht, dass das betreffende Fahrzeug _nicht_ automatisch "SoSi-Berechtigt" ist, muss ohnehin eine Ausnahme gem.§70(1) StVZO genehmigt werden. Auf diesem Weg wird dann auch entschieden, ob ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgen muss oder aber gem. §70(3a) lediglich eine Ausfertigung der Genehmigung mitzuführen ist.

Gruß,
Henning


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen675541
Datum03.04.2011 12:4815535 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoJeder Mißbrauch ist strafbar und führt zum Entzug

Daran haengt es ...es entzieht spaeter keiner mehr...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675545
Datum03.04.2011 13:3715669 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pottes entzieht spaeter keiner mehr...

woran machst Du das fest? An Moskaus Blaulichteimern?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen675556
Datum03.04.2011 15:2515612 x gelesen
...an dem Unbehagen vieler politischer Ebenen banale Gesetzesverstoesse zu ahnden oder sich auf laengere Streitigkeiten einzulassen. Das faengt beim falsch Parken an und geht bis zum nicht verhaengten Baustopp oder zum ueberhaupt nicht durchsetzbaren Abriss... Lieber umgeht man das im Kompromiss oder besser Konsens oder pocht darauf , dass uebergeordnete Instanzen einschreiten sollen.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern675614
Datum04.04.2011 09:1215459 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottDaran haengt es ...es entzieht spaeter keiner mehr...

Negativ, ich kenne einen Fall wo sowohl Blaulicht als auch Funk entzogen wurde, knallhart und ohne Diskussion.
Ich kann die Diskussion wie Uli nicht recht verstehen, Moskau-Vergleiche helfen nicht weiter, Fakt ist jedenfalls das Bedarf besteht und ein Blaulicht allein ja nicht zu einer exzessiven Nutzung führt. Ich halte die überwiegende Anzahl an Personen für vernünftig genug ........



Gruß
CS





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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW675638
Datum04.04.2011 15:1415328 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer schon mal im Stab (hier SAE bzw. neu Krisenstab) gesessen hat und stundenlang auf dessen Mitglieder gewartet hat, die ggf. schlicht im Stau stehen, der z.B. auch durch die Lage verursacht wurde, der kann das vielleicht eher nachvollziehen...

Mal so aus Interesse. Wie oft kommt es vor, dass ein Stab alarmiert wird?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP675639
Datum04.04.2011 15:2615234 x gelesen
Die Häufigkeit eines Ereignisses darf kein Kriterium für die zu beschaffende Ausrüstung sein. Sonst könnten wir z.b. unseren Rettungssatz bei ebay einstellen. Den haben wir in den letzten 4,5 Jahren auch nur einmal gebraucht.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW675640
Datum04.04.2011 15:3015225 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachDie Häufigkeit eines Ereignisses darf kein Kriterium für die zu beschaffende Ausrüstung sein. Sonst könnten wir z.b. unseren Rettungssatz bei ebay einstellen. Den haben wir in den letzten 4,5 Jahren auch nur einmal gebraucht.
Das ist mir klar. Ich wollte auch nicht die SoSi-Diskussion neu aufrollen. Mich interessiert einfach, wie oft es in einer Großstadt vorkommt, dass ein Stab alarmiert wird. Ich rede nicht von planbaren Veranstaltungen wie Rosenmontag.


MkG Axel


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Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675644
Datum04.04.2011 15:5215242 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Axel Urban Mich interessiert einfach, wie oft es in einer Großstadt vorkommt, dass ein Stab alarmiert wird. Ich rede nicht von planbaren Veranstaltungen wie Rosenmontag.

Mal so als ganz grobe Hausnummer:

Der Krisenstab der Verwaltung alle paar Jahre, der "Feuerwehr-Stab" ein paar Mal im Jahr.

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW675651
Datum04.04.2011 16:5115449 x gelesen
Geschrieben von Axel UrbanWie oft kommt es vor, dass ein Stab alarmiert wird?

Grobe Schätzung: FEL bei uns ca. 5 - 20 x im Jahr (wobei bei letzterer Zählung die adhoc-Treffen im Hintergrund ohne formale Alarmierung dabei sind)
KS: 0 - 10 (hängt hier v.a. von den Bombenfunden und deren Brisanz ab)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg683074
Datum28.05.2011 17:1715107 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Linus Drescher

Ich meine habe da mal einen Bericht drüber geseshen [1], in dem es darum ging, dass in Moskau relativ viele Amtsträger Blaulicht haben und das auch rege nutzen - egal ob nötig oder nicht.


Siehe auch:

-> " Freie Fahrt für blaue Eimer " ;-)))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 01.04.2011 16:54 Maik7 Z.7, Naumburg Aprilscherze 2011
 02.04.2011 08:14 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.04.2011 08:38 Maik7 Z.7, Naumburg
 02.04.2011 09:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.04.2011 14:25 Maik7 Z.7, Naumburg
 03.04.2011 10:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.04.2011 09:54 Pete7r L7., Frankenberg
 02.04.2011 11:45 ., Thierstein
 02.04.2011 12:05 Thom7as 7H., Langgöns
 02.04.2011 12:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.04.2011 12:45 Thom7as 7H., Langgöns
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 02.04.2011 13:19 Uwe 7S., Bürstadt
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 02.04.2011 15:04 Thom7as 7H., Langgöns
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 02.04.2011 16:46 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 02.04.2011 18:33 Pete7r L7., Frankenberg
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 03.04.2011 15:25 Lüde7r P7., Kelkheim
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