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Thema(private) Feuerwehrshirts ausserhalb der Feuerwehr45 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
 
AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen676177
Datum07.04.2011 10:5620665 x gelesen
Hallo!

Aus gegebenen Anlass stelle ich hier einmal folgende Frage:

Wie handhabt ihr in euren Wehren das Tragen von (privaten) Feuerwehrshirts in der Öffentlichkeit?

Mir sind in letzter Zeit diverse "Kameraden" aufgefallen, die tagtäglich mit Feuerwehrshirts rumlaufen. Zum Teil diese "Fun-Shirts" zum anderen aber auch Shirts mit dickem Aufdruck "Feuerwehr XY". Meistens sind es die ganz jungen Mitglieder, die frisch eingetreten sind, oder aus der JF kommen.

Prinzipiell habe ich nichts gegen das Tragen solcher Shirts. Bei privat beschafften Klamotten gibt es da ja sowieso keine Handhabe.

Wenn man nun aber ein wenig weiter denkt, stellen sich mir dabei zwei Probleme, die natürlich von den meist jüngeren "lernresistenten" Kameraden nicht eingesehen werden wollen:

1.) Was passiert, wenn in unmittelbarer Nähe zu solch einem Shirtträger in der Öffentlichkeit ein Unfall passiert? Er wird von Passanten angesprochen und zur Hilfe aufgefordert, da er ja mit dem Feuerwehrshirt eine gewisse "Professionaliät" ausstrahlt und "offiziell" aussieht.

Entweder passiert dann folgendes:
a.) Er hilft, alles ist gut und er ist der Held.
b.) Er probiert zu helfen, bekommt es aber mangels Kompetenz nicht hin. Oder schlimmer: Er geht einfach weiter oder wie leider bei vielen Jugendlichen heutzutage üblich: Er macht sich über den Verunfallten lustig. Dann heißt es: "DIE FEUERWEHR" hilft nicht und ein einziger privater Feuerwehrmann hat das ganze Ansehen seiner/einer Feuerwehr zerstört.

oder besser
c.) in Privatkleidung ohne Feuerwehraufdruck, wäre er einer unter vielen...


2.)private Feuerwehrshirts in der Öffentlichkeit in Verbindung mit Alkohol... Dann sind wir sofort wieder bei dem Punkt: "DIE FEUERWEHR" ist nur am Saufen...


Bei uns in der Wehr wurde den Kameraden verboten, städtisch oder aus dem Förderverein beschaffte Kleidung privat zu tragen. Und weiterhin wurde den Kameraden mit den oben genannten Begründungen nahegelegt, keine private Feuerwehrkleidung in der Öffentlichkeit zu tragen.

Gruß Gerrit


www.feuerwehr-buxtehude.de

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen676179
Datum07.04.2011 11:1217071 x gelesen
Geschrieben von Gerrit P.[...] Shirts mit dickem Aufdruck "Feuerwehr XY". [...] Bei privat beschafften Klamotten gibt es da ja sowieso keine Handhabe.Ich denke, dass man das Tragen eines Shirts mit "Feuerwehr XY" dadurch verbieten kann, da es sich ggf. um Amtsanmaßung handeln könnte.*

Und nur weil Sachen privat gekauft wurden, heißt es ja nicht, dass man diese auch einfach so tragen darf. Ich kann mir in jedem Feuerwehrbedarfshandel privat eine Uniform, Dienstrangabzeichen und so weiter kaufen. Wenn ich das dann aber öffentlich trage, könnte es kritisch werden.

* ich bin kein Jurist, falls ich falsch liege, freue ich mich über Aufklärung


Christian Tietz

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorJörg8 P.8, Panketal / Brandenburg676191
Datum07.04.2011 11:4616729 x gelesen
Hallo,

das Tragen von solchen Sachen ist erstmal nicht verboten, es gibt doch auch diese bescheuerten "FBI" oder "POLIZEI" T-Shirts . Aber Hoheitsabzeichen sind verboten.
Vielleicht sollte man erst mal im Gespräch eine Lösung finden. Wenn diese Leute das Ansehen der Feuerwehr geschädigt haben, kann man immer noch disziplinarisch vorgehen.
Gruß Jörg


Das ist meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen676195
Datum07.04.2011 12:1516015 x gelesen
Ein in meinen AUgen ganz schwieriges Thema, welches die Sensibilität und Zuverlässigkeit der Mitglieder voraussetzt.
Wir haben im vergangen Jahr, vom Förderverein über einen ortsansässigen Hersteller von Outdoorartikeln Fleecjacken beschafft. Diese wurden im Bereich des Schulterblattes dezent mit der Aufschrift "Freiwillige Feuerwehr Idstein e.V." beschriftet. U.a. mit dem Hintergrund, dass diese Jacken privat genutzt werden und somit ein gewisser Werbeeffekt entsteht, wie viele Personen seht ihr tagtäglich mit irgendwelchen Trainingsjacken von Sportvereinen rumlaufen? Im prinzip nichts anderes.
Schwierig wird es an der Stelle wenn die Jacke zum Treffen einiger Kameraden im Gerätehaus getragen wird und dieser Abend dann aber in einer innerstädtischen Kneipe o.ä. endet.
Hier kann in meinen Augen die jeweilige Führung nur an die Kameraden appelieren sich gut zu überlegen zu welchem Anlass ich die Jacke tatsächlich trage und wann ich mich lieber doch zu einer neutralen entscheiden sollte.
Solange wie jemand die Jacke im täglichen Leben trägt, beim EInkauf, beim Spaziergang etc. habe ich da kein Problem damit, sobald aber der Besuch irgendwelcher öffentlichen Festzelte, Kneipen o.ä. ins Spiel kommt habe ich persönlich schon ein Problem damit. Auch wenn extra auf den Zusatz "...e.V." wert gelegt wurde, so dass es keine offizielle Uniform darstellt. Dennoch ist der Bezug zur Feuerwehr eben nicht von der Hand zu weisen.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676206
Datum07.04.2011 13:0115739 x gelesen
Der Begriff Feuerwehr sowie die Gemeindenamen sind urheberrechtlich nicht geschützt. Eine Amtsanmaßung kann es erst sein, wenn der Träger entsprechende Handlungen vornimmt (auch durch Unterlassen).

Von daher ist es garnichts und keiner kann das Tragen derartiger Kleidung untersagen.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS676207
Datum07.04.2011 13:0315782 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerrit Peters1.) Was passiert, wenn in unmittelbarer Nähe zu solch einem Shirtträger in der Öffentlichkeit ein Unfall passiert? Er wird von Passanten angesprochen und zur Hilfe aufgefordert, da er ja mit dem Feuerwehrshirt eine gewisse "Professionaliät" ausstrahlt und "offiziell" aussieht.


Man könnte darüber diskutieren ob er in dem Falle de facto eine Garantenstellung hat.

Grüße,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676208
Datum07.04.2011 13:0915703 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing1.) Was passiert, wenn in unmittelbarer Nähe zu solch einem Shirtträger in der Öffentlichkeit ein Unfall passiert? Er wird von Passanten angesprochen und zur Hilfe aufgefordert, da er ja mit dem Feuerwehrshirt eine gewisse "Professionaliät" ausstrahlt und "offiziell" aussieht.

Dann ist er im Rennen wie jeder andere Bürger auch! Sein optisches Erscheinungsbild ändert nichts an der Pflicht Hilfe zu leisten. Wenn er bei der Feuerwehr ist, hat er darüber hinaus noch die erweiterte Garantenpflicht, welcher er entsprechend nachzukommen hat. Wenn nicht, dann eben wie jeder Bürger.

Laufen genug Leute rum in Feuerwehr-Shirts aus New York, LA u. a. Großstädten. Wenn da ein Bürger denkt, dass man befähigt ist, dann kann man ihm auch sagen, dass es eben nicht so ist und fertig. Dann greift eben die ganz normale Regelung zur Hilfeleistungspflicht!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorPatr8ick8 H.8, München / Bayern676210
Datum07.04.2011 13:3115676 x gelesen
Ich sehe da auch kein Problem drin, wenn jemand mit seinem privaten T/Sweat-Shirt im privaten Leben herumläuft, damit einkaufen geht. Es ist mir selbst schon mehrmals passiert, dass ich im offiziellen Sweatshirt der Feuerwehr noch nach Einsätzen zum Einkaufen gefahren bin, da sonst der Laden zugemacht hätte.
Wichtig ist nur, dass wenn man so eine Kleidung trägt und dabei selbst bei der Feuerwehr ist, sich so verhält, dass dem Ansehen der Feuerwehr nicht geschadet wird- also betrunken sich mit der Kleidung in der Öffentlichkeit zeigen, besuch im Puff ;-)


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AutorBern8d M8., Bottrop-Feldhausen / Nordrhein Westfalen676213
Datum07.04.2011 13:3416238 x gelesen
Geschrieben von Jörg PriebeAber Hoheitsabzeichen sind verboten.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich muss nicht von meinem alten oliven Bundeswehr Parka die Deutschalndflagge entfernen, wenn ich ihn privat trage.

Zwar ist laut §132a StGB das unbefugte Tragen von Uniformen, Amtskleidungen, Amtsabzeichen verboten.
Aber: Dieser Paragraph muss immer in Verbindung mit §132 StGB gesehen werden (daher auch §132a). Im §132 geht es um Amtsanmaßung. Diese ist nur gegeben, wenn sich jemand unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst, oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

Das bloße Tragen einer Uniform auch mit Hoheitsabzeichen ist keine Amtsanmaßung. Dazu gibt es auch Urteile. Z.B.: PfälzOLG Zweibrücken 16.10.02 (NJW 2003, 982)

Amtsanmaßung ist es immer erst, wenn man etwas macht, dass man nur aufgrund seiner vorgegebenen Stellung machen darf. Wenn man als FA zum Beispiel jemandem eine Anweisung gibt, die man nur aufgrund seiner Stellung als Vertreter der Feuerwehr geben darf.


Trotz der rechtlichen Lage ist es nicht gerade toll für die Feuerwehr, wenn Leute privat ihre Feuerwehruniform tragen. Die beste Lösung in solchen Fällen ist aber meistens mit diesen Leuten ein Gespräch zu führen und sie zur Einsicht zu bewegen.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676214
Datum07.04.2011 13:3615609 x gelesen
Geschrieben von Patrick HenningesIch sehe da auch kein Problem drin, wenn jemand mit seinem privaten T/Sweat-Shirt im privaten Leben herumläuft, damit einkaufen geht. Es ist mir selbst schon mehrmals passiert, dass ich im offiziellen Sweatshirt der Feuerwehr noch nach Einsätzen zum Einkaufen gefahren bin, da sonst der Laden zugemacht hätte.
Wichtig ist nur, dass wenn man so eine Kleidung trägt und dabei selbst bei der Feuerwehr ist, sich so verhält, dass dem Ansehen der Feuerwehr nicht geschadet wird- also betrunken sich mit der Kleidung in der Öffentlichkeit zeigen, besuch im Puff ;-)


Wobei dir der Dienstherr das private Tragen von dienstlich gelieferter Kleidung (T-Shirts, Polos u. a.) natürlich untersagen kann. Kenne Fälle da tragen Feuerwehrleute liebend gerne das dienstlich gelieferte Polo mit Feuerwehraufschrift auch im Privatleben. (für mich ein NO GO)

Da bin ich grundsätzlich dageben, da die Lebensdauer dieser Dinge so deutlich verringert wird und dadurch Kosten entstehen. Das sind dann i. d. R. die Leute die nach kurzer Zeit kommen und Ersatz verlangen, weil ihr Polo schon so verwaschen ist ;-)


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676215
Datum07.04.2011 13:4115969 x gelesen
Geschrieben von Bernd MaaßenDas ist so nicht ganz richtig. Ich muss nicht von meinem alten oliven Bundeswehr Parka die Deutschalndflagge entfernen, wenn ich ihn privat trage.

Zwar ist laut §132a StGB das unbefugte Tragen von Uniformen, Amtskleidungen, Amtsabzeichen verboten.
Aber: Dieser Paragraph muss immer in Verbindung mit §132 StGB gesehen werden (daher auch §132a). Im §132 geht es um Amtsanmaßung. Diese ist nur gegeben, wenn sich jemand unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst, oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

Das bloße Tragen einer Uniform auch mit Hoheitsabzeichen ist keine Amtsanmaßung. Dazu gibt es auch Urteile. Z.B.: PfälzOLG Zweibrücken 16.10.02 (NJW 2003, 982)

Amtsanmaßung ist es immer erst, wenn man etwas macht, dass man nur aufgrund seiner vorgegebenen Stellung machen darf. Wenn man als FA zum Beispiel jemandem eine Anweisung gibt, die man nur aufgrund seiner Stellung als Vertreter der Feuerwehr geben darf.


Trotz der rechtlichen Lage ist es nicht gerade toll für die Feuerwehr, wenn Leute privat ihre Feuerwehruniform tragen. Die beste Lösung in solchen Fällen ist aber meistens mit diesen Leuten ein Gespräch zu führen und sie zur Einsicht zu bewegen.


Dann nagel dir mal ein Abzeichen der Polizei auf die Jacke und du wirst sehen, dass du unrecht hast. Die Hoheitsabzeichen können geschützt sein und das sind z. B. die Ärmelabzeichen und Mützensterne der Polizei sowie auch viele Stadtwappen. Da bedarf es keiner zusätzlichen Handlung.

siehe z. B. hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Baden-W%C3%BCrttembergs


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt676219
Datum07.04.2011 13:5415502 x gelesen
Letztlich kaufe ich ja für meine Feuerwehr T-Shirts mit dem Aufdruck "FW XY" , dass sie auch so getragen werden, dass Leute, die nicht meine Kameraden sind (die sollten schon wissen wo sie mich einzuordnen haben), auch sehen, dass ich zur heimischen FW gehöre. Also nicht nur versteckt im Einsatz unter der Jacke oder so.
Halt als "Werbeträger", wie schon erwähnt, oder als legere Uniform.

Dann ist es halt nur zu bestimmen, ob ich meiner Truppe vertraue, dass sie sich der öffentlichen Aufmerksamkeit bewusst sind oder nicht. So wird halt befohlen, ihr zieht die Dinger nur zu unseren FW-Festen an, oder ihr könnt machen was ihr wollt.

Abschätzungssache.

lg


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676220
Datum07.04.2011 13:5515824 x gelesen
Geschrieben von Bernd MaaßenIch muss nicht von meinem alten oliven Bundeswehr Parka die Deutschalndflagge entfernen

Nur mal so interesshalber hier reingefragt: Die Deutschlandflagge ist doch kein Hoheitszeichen, oder? Das sieht doch so aus:

Bundesdienstflagge

Oder liege ich hier gerade ganz falsch?

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorDomi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen676222
Datum07.04.2011 14:1215528 x gelesen
Ich persönlich habe nichts dagegen das man selbst beschaffte T Shirts und Jacken mit Feuerwehr und Feuerwehr/Ortsnamen in der Öffentlichkeit trägt.

Man sollte sich aber dabei bewußt sein, das man gewisse Verhaltensregeln beachten sollte um das Ansehen der Feuerwehr die man so vertritt nicht schadet.

Man sollte seine Mitglieder in einer Dienstversammlung nochmals darauf hinweisen das sie darauf zu achten haben der Feuerwehr keinen schlechten Ruf zu machen.

Sogenannte Funshirts mit irgendwelchen Sprüchen (...meiner ist 20... usw) find ich ehr rufschädigent, da manche Sprüche ehr dumme Anmachesprüche sind.

Selber trage ich nur T shirts mit Feuerwehraufdruck auf dem Weg zum Feuerwehrdienst, nach dem Einsatz und bei Veranstaltungen zum Thema Feuerwehr (Wettkämpfe, Versammlungen).


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen676226
Datum07.04.2011 14:3415376 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Julian HolsingMan könnte darüber diskutieren ob er in dem Falle de facto eine Garantenstellung hat.

und wenn er die hätte? Welche andere Hilfe, als die, die einem "normalen" Bürger zuzumuten wäre, kann denne in Feuerwehrmann ohne Schutzkleidung, Feuerwehrauto und sonstiges erbringen? Wohl doch auch die , die jeder andere erbringen müsste...


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen676228
Datum07.04.2011 14:3615395 x gelesen
Moin,

ich würde mich da drüber freuen, wenn ich die Feuerwehr dort wäre. Die Kameraden identifizieren sich damit und tragen sogar in der Freizeit die entsprechenden Fanartikel. Es gibt ja auch Autoaufkleber (und die selbe Diskussion schon seit Jahren darüber) und sogar Leute, die Shirts anderer Feuerwehren, denen sie nicht mal angehören, tragen. Weil sie die vielleicht mal geschenkt bekommen haben.

Also warum daraus eine große Sache machen? Leben und leben lassen, würde ich sagen...


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen676245
Datum07.04.2011 15:4715301 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Bernd MaaßenAber: Dieser Paragraph muss immer in Verbindung mit §132 StGB gesehen werden (daher auch §132a).

Das steht bitte wo?
Das a steht lediglich dafür, dass dieser Paragraph nachträglich eingefügt wurde! Man kann ja schlecht den neuen Paragraph 133 nennen und die restlichen Paragraphen nach hinten rücken.
Des Weiteren müsste in §132a ein expliziter Verweis auf §132 sein. Könnte dann z.B. wie folgt lauten:

[...]Wer unbefugt unter der Voraussetzung von §132 1. inländische[...] Das wäre aber soweit unsinnig, denn:

In §132 wird die Autorität des Staates und seiner Organe [1] geschützt. -> Verhindert eine Gefährdung des allgemeinen Vertrauens in die Echtheit und Zuverlässigkeit von Hoheitsakten.

§132a ist vielmehr ein Schutz der Allgemeinheit vor Hochstaplern, um gewissen Titeln (zB. der Doktortitel [vgl Vertrauenswürdigkeit Herr von und zu Guttenberg]) einen Vertrauenswürdigkeit zu geben.



[1] BGHSt 40, 8, 12


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676251
Datum07.04.2011 16:0915442 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeNur mal so interesshalber hier reingefragt: Die Deutschlandflagge ist doch kein Hoheitszeichen, oder? Das sieht doch so aus:

Bundesdienstflagge

Oder liege ich hier gerade ganz falsch?


Die Flagge mit Wappen schon! Ohne Wappen nicht!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676255
Datum07.04.2011 16:1815441 x gelesen
Also war ich doch richtig.
Danke!
Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS676307
Datum07.04.2011 21:2315018 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Julian Holsing"1.) Was passiert, wenn in unmittelbarer Nähe zu solch einem Shirtträger in der Öffentlichkeit ein Unfall passiert? Er wird von Passanten angesprochen und zur Hilfe aufgefordert, da er ja mit dem Feuerwehrshirt eine gewisse "Professionaliät" ausstrahlt und "offiziell" aussieht."

Das habe nicht ich geschrieben.

Grüße,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS676309
Datum07.04.2011 21:2514968 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias OttWohl doch auch die , die jeder andere erbringen müsste...

Das ist korrekt, aber die Folgen beim nicht Eingreifen oder nicht richtig handeln sind andere.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorBern8d M8., Bottrop-Feldhausen / Nordrhein Westfalen676319
Datum07.04.2011 23:3115068 x gelesen
Ich muss dir widersprechen. Das ist einfach nicht richtig was du hier erzählst. Ich gebe zu, dass man pöbelnd in einer Polizeiuniform mit Hoheitsabzeichen vermutlich "eingesackt" wird, aber der Straftatbestand der Amtsanmaßung nach §132 StGB ist trotzdem nicht erfüllt und man kann dahingehend nicht belangt werden.

Nachlesen kann man das zum Beispiel im Tröndle/Fischer (StGB Kommentar). Da heißt es unter Randnummer 22: "Tathandlung ist das Tragen der Uniform, Abzeichen usw. Das ist gegeben, wenn entsprechende Kleidungsstücke oder Abzeichen im sozialen Verkehr so verwendet werden, dass bei Dritten der Eindruck entstehen kann, der Täter sei Träger der durch die Uniform symbolisierten Funktion."

Einzelne Uniformteile sind normalerweise keine Amtsanmaßung, solange man sich nicht als Amtsträger ausgibt. In dem erwähnten StGB Kommentar steht unter Randnummer 23: "Nach dem Schutzzweck der Norm ist der Tatbestand aber nicht gegeben, wenn für einen objektiven Beobachter eine Identifikation von Person und Uniform ausscheidet; so z.B. beim Tragen einzelner Uniformteile im Zusammenhang mit Kleidungsstücken, welche den Gesamteindruck einer Uniform ausschließen."

In meinem vorherigen Post habe ich bereits das Urteil PfälzOLG Zweibrücken 16.10.02 (NJW 2003, 982) erwähnt. Urteilsbegründung war dabei: "...keine Strafbarkeit, wenn der Gesamteindruck keiner hoheitliche Amtsausübung nahelegt."

Weiterhin garantiert der Artikel 2 des Grundgesetzes die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu zählt auch, dass man sich kleiden darf wie man möchte. Auch mit T-Shirts die irgendetwas mit Feuerwehr zu tun haben.


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AutorBern8d M8., Bottrop-Feldhausen / Nordrhein Westfalen676320
Datum07.04.2011 23:5714783 x gelesen
Ich habe gerade nochmal recherchiert, und muss dir doch in Teilen Recht geben. Es handelt sich um eine Ordnungswiederigkeit (§124 OWiG), wenn man bestimmte Symbole verwendet, die geschützt sind. Zum Beispiel einige Landeswappen, aber auch manche Stadtwappen.
Das ist aber sehr weit entfert von einer Straftat wie Amtsanmaßung.


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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen676321
Datum08.04.2011 00:0114974 x gelesen
Geschrieben von Bernd Maaßen Ich muss dir widersprechen. Das ist einfach nicht richtig was du hier erzählst. Ich gebe zu, dass man pöbelnd in einer Polizeiuniform mit Hoheitsabzeichen vermutlich "eingesackt" wird, aber der Straftatbestand der Amtsanmaßung nach §132 StGB ist trotzdem nicht erfüllt und man kann dahingehend nicht belangt werden.

Inwiefern ist das nicht richtig? Sobald eine Person eine vollständige Polizei-Uniform trägt, ist er nach §132a strafbar.
Wieso soll denn §132 hier greifen? Ich handle nicht, also bin ich nicht nach diesem Paragraphen strafbar.


Beispiel:
Ich besitze eine Polizeiuniform, trage diese und regle auf der Kreuzung vor meiner Haustür den Verkehr - §132
Ich besitze eine Polizeiuniform, trage diese und gehe einfach nur spazieren - §132a

Schutzzweck §132a: Vetrauen darauf, dass jemand, der aussieht wie ein Polizist, auch einer ist. Es soll also vermieden werden, dass im Ort A nicht alle in Polizeiuniform herum laufen und Fremde einen echten Polizisten nicht mehr erkennen können.

Da das Tragen der Uniform alleine schon nach §132a strafbar ist, folgt automatisch, dass jemand, der in einer Polizeiuniform unrechtmäßig den Verkehr regelt, §132 und §132a greift.

Natürlich sind beide Straftatbestände nur dann erfüllt, wenn nicht erkennbar ist, dass es sich nicht um einen Amtsträger (hier: der Polizist) handelt.


MkG
Johannes

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AutorBern8d M8., Bottrop-Feldhausen / Nordrhein Westfalen676323
Datum08.04.2011 00:2914876 x gelesen
Ich wollte ja hauptsächlich zeigen, dass es keine Amtsanmaßung ist. Diese Wort wird immer so schnell in den Mund genommen. Auch hier in der Diskussion. Daher habe ich mit §132 argumentiert.

Was den §132a StGB betrifft ist ein bischen Interpretationsspielraum. Man muss festlegen, ab wann der Gesamteindruck einer hoheitlichen Amtsausübung nahe liegt. Es muss demnach nicht nur naheliegen, dass die Person der entsprechende Amtsträger ist, sondern auch dass er/sie dieses Amt gerade ausübt. Da kann man jetzt diskutieren ob das beim Tragen einer Polizeiuniform der Fall ist. Kommt vermutlich auch auf die Begleitumstände an (Karnevalssitzung oder Staatsbesuch).


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676327
Datum08.04.2011 07:4514753 x gelesen
Nochmal Widerspruch! Das Tragen des Abzeichen ist keine Amtsanmaßung aber ein anderer Verstoß, welchen ich dir im Link von Wiki eingespielt habe. Es gibt noch mehr Strafvorschriften als das StGB. Urteile dazu gibt es ausreichend. Habe gerade eines bei Juris gefunden, als eine Stripperin eine Polizeiuniform trug. Sie wurde entsprechend verurteilt, weil an der Uniform das Ärmelabzeichen und MÜtzenabzeichen angebracht war!


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676328
Datum08.04.2011 07:4614689 x gelesen
Geschrieben von Bernd MaaßenIch habe gerade nochmal recherchiert, und muss dir doch in Teilen Recht geben. Es handelt sich um eine Ordnungswiederigkeit (§124 OWiG), wenn man bestimmte Symbole verwendet, die geschützt sind. Zum Beispiel einige Landeswappen, aber auch manche Stadtwappen.
Das ist aber sehr weit entfert von einer Straftat wie Amtsanmaßung.


Und nicht nur eine OWI, sondern auch eine Straftat. Ich suche es dir heute noch raus!


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AutorJan 8S., Wallenhorst / 676329
Datum08.04.2011 07:5014968 x gelesen
Ein US-Kollege gab mir den entscheidenden Tip: Never wear your own shirt!

Grüße, Jan


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen676330
Datum08.04.2011 07:5414897 x gelesen
Geschrieben von Jan SüdmersenEin US-Kollege gab mir den entscheidenden Tip: Never wear your own shirt!


Und für Fahrten zu Veranstaltungen immer magnetschilder mt der Beschriftung der Nachbarwehr...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW676331
Datum08.04.2011 08:1614864 x gelesen
Geschrieben von Jan Südmersenin US-Kollege gab mir den entscheidenden Tip: Never wear your own shirt!


Nun als ich das noch den Jungen Mitgliedern erklären durfte, habe ich das folgendermaßen ausgedrückt: Wir sind zwar eine Stadt mit 40TE, aber trotzdem nur ein Dorf. Geht davon aus, wenn ihr in Feuerwehrkleidung Misst baut, weiß ich das im Zweifel noch bevor ihr Zuhause seit. Habt ihr Feuerwehruniform an, dann seit ihr die Feuerwehr und nicht der XYZ.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW676332
Datum08.04.2011 08:2114660 x gelesen
Geschrieben von Bernd Maaßenber der Straftatbestand der Amtsanmaßung nach §132 StGB ist trotzdem nicht erfüllt und man kann dahingehend nicht belangt werden.

Hat er ja auch nicht behauptet. Sondern nur darauf hingewiesen, dass auch Wappen rechtlich geschützt sind und nicht unerlaubt verwendet werden dürfen.


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen676333
Datum08.04.2011 08:2614766 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Julian HolsingDas ist korrekt, aber die Folgen beim nicht Eingreifen oder nicht richtig handeln sind andere.

könnte. Wenn...

Fakt ist, egal ob Unterlassene Hilfeleistung oder Begehen durch Unterlassung: Die Schwelle für ein Eingreifen bleibt die selbe. Dementsprechend wäre man dran, egal ob mit oder ohne Shirt. Am Ende könne dann die Frage sein, ob wie wenn vielleicht es eine Garantenstellung gäbe, jemand irgendwie mehr bestraft werden könnte...

Das Thema Garantenstellung war übrigens vor elf, zwölf Jahren während meiner RS-Grundausbildung schon ne heiße nummer - Da ging es um Autoaufkleber "Rettungsdienst", Dienstkleidung auf dem Beifahrersitzt oder/und einfach nur die Tatsache, dass man entsprechend ausgebildet ist. Inzwischen hat sich das alles, auch schon seit ein paar Jahren, als heiße Luft heraus gestellt. So wird's auch hier sein...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg676366
Datum08.04.2011 12:1614628 x gelesen
Du musst aufpassen:
Es gibt die Bundesdienstflagge mit dem zum Mast verschobenem Wappenschild. Diese darf nur von Behörden (bzw. autorisierten Stellen) verwendet werden.

Die Bundesflagge ohne Wappenschild ist die so genannte "Jedermann-Flagge".

Es werden aber auch Bundesflaggen mit mittigem Wappenschild angeboten, das dem offiziellen Wappenschild ähnlich sieht - diese Abart ist nicht offiziell erlaubt, wird aber von den Behörden geduldet.

Ähnliches gilt auch für die Flaggen der Bundesländer (siehe jeweilige "Flaggen-Verordnung").


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.helferportal.org

www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 676372
Datum08.04.2011 12:5114644 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Knut KobbeNur mal so interesshalber hier reingefragt: Die Deutschlandflagge ist doch kein Hoheitszeichen, oder? Das sieht doch so aus:
Bundesdienstflagge
Oder liege ich hier gerade ganz falsch?


Nun ja, schau mal hier.

Wer sich bei der letzten WM aufmerksam umgeshen hat, erkannte schnell, wenn man das OWIG konsequent durchgesetzt hätte, wäre wohl ein mehrstelliger Betrag an Verwarnungsgeld zusammengekommen.

Während man bei der Bundesdienstflagge schnell mal Probleme bekommen kann, wird bei der Nachbildung gerne mal ein Auge zugedrückt.
Ähnliches gilt auch mal für die Stander des Bupräsis und des Bukanz.

Gruß vom Berg

Jakob


Suche folgende Reservistenkrüge:

22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken /
1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim /
2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.
2. Trainbataillon Germersheim / 2. Jägerbataillon Aschaffenburg


Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen!

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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt676428
Datum08.04.2011 17:3714556 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing Man könnte darüber diskutieren ob er in dem Falle de facto eine Garantenstellung hat.

Mit der Garantenstellung hat das erst mal wenig zu tun. Garantenstellung kommt z.B. in Betracht, wenn ich eine besondere Pflicht gegüber dem Dritten habe (Erziehungsberechtigte für Kinder, Pflegepersonal im Altenheim etc.) oder wenn ich die Notlage selbst verursacht habe.

Garantenstellung meint eine Bestrafung des Unterlassen. Wenn ich aktiv versuche ernsthaft zu helfen, kommt aus meiner Sicht weder eine Bestrafung wegen Garantenstellung oder wegen Unterlassener Hilfeleistung nicht in Betracht.

Erst recht hängt die Garantenstellung nicht von der Kleidung an, die ich trage.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 676429
Datum08.04.2011 17:4014407 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing Man könnte darüber diskutieren ob er in dem Falle de facto eine Garantenstellung hat.

Och nö.. bitte nicht schon wieder...

Und selbst wenn. Er müsste die Maßnahmen ergreifen zu denen er in der Lage ist.

Qualifizierter Notruf und je nach Lage war es das ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676430
Datum08.04.2011 17:5214453 x gelesen
Geschrieben von Maik ZeugnerMit der Garantenstellung hat das erst mal wenig zu tun. Garantenstellung kommt z.B. in Betracht, wenn ich eine besondere Pflicht gegüber dem Dritten habe (Erziehungsberechtigte für Kinder, Pflegepersonal im Altenheim etc.) oder wenn ich die Notlage selbst verursacht habe.

Nicht ganz richtig! Die Garantenstellung kannst du auch aufgrund deiner Ausbildung haben. Ein Bademeister der im Privatleben an einem Baggersee badet und dort jemand beim Ertrinken zusieht (ich habe ja frei und andere sind zuständig) ist z. B. nicht wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern wegen Totschlag durch Unterlassen anzuklagen.

Ein Feuerwehrmann der an einer Unfallstelle im Privatfahrzeug vorbeifährt, obwohl der Geschädigte durch Handzeichen auf sich aufmerksam macht und um Hilfe bittet ist auch nicht wegen unterlassener Hilfeleistung dran, sondern wegen eines Tötungsdeliktes durch Unterlassen. In diesem Fall ist dem Opfer speziell der Feuerwehraufkleber (Retten,Löschen,Berger,Schützen) in der Heckscheibe aufgefallen und der Richter verstand da dann keinen Spaß.

Ein Polizeibeamter bei dem die Nachbarin privat an seiner Haustüre klingelt und um Hilfe ersucht, da ihr Mann sie prügelt ist ebenfalls als Garant fällig, wenn er die Türe wieder schließt und nichts unternimmt. Hier wegen eines Körperverletzungsdeliktes durch Unterlassen. Angezeigt wurde es sogar als versuchtes Tötungsdelikt durch Unterlassen.

u.s.w.

Alles entsprechend über Juris zu bekommen.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676431
Datum08.04.2011 17:5414447 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferMit der Garantenstellung hat das erst mal wenig zu tun. Garantenstellung kommt z.B. in Betracht, wenn ich eine besondere Pflicht gegüber dem Dritten habe (Erziehungsberechtigte für Kinder, Pflegepersonal im Altenheim etc.) oder wenn ich die Notlage selbst verursacht habe.

Noch eine Anmerkung! Die besondere Verpflichtung entsteht eben durch die Ausbildung und Befähigung eines Feuerwehrmannes (z. B. erweiterte Erste Hilfe u. a.)


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein676432
Datum08.04.2011 17:5814386 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen RinghoferNoch eine Anmerkung! Die besondere Verpflichtung entsteht eben durch die Ausbildung und Befähigung eines Feuerwehrmannes (z. B. erweiterte Erste Hilfe u. a.) Dann ist es doch aber erst Recht egal ob bei mir "FW XYZ" auf dem T Shirt steht oder "Malle-Tour 2006". Oder sehe ich das falsch?


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen676433
Datum08.04.2011 18:0114512 x gelesen
Hallo Jürgen,

wie würdest Du die besonderen Verpflichtungen im Hinblick auf "erweiterte Erste Hilfe" sehen? So wirklich viel mehr als das, was man im Erste Hilfe-Kurs lernt, kann man auch mit einer weiterführenden Ausbildung nicht anwenden, da einem einfach die notwendige Ausrüstung fehlt...

So sehe ich aus meiner Perspektive als ausgebildeter Rettungssanitäter, Sanitäter und auch als Erste Hilfe-Ausbilder. Man kann von einem ausgebildeten Helfer (SB) eine qualifiziertere Hilfeleistung als von Otto Normalverbraucher (Zitat: "Den letzten EH-Kurs habe ich für den Führerschein gemacht....hm, ist wirklich schon einige Zeit her...") verlangen, aber ob das bereits für eine besondere Verpflichtung i.S. einer Garantenstellung ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Zumindest im M1 (Rettungssanitäter-Fachlehrgang) wurde eine andere Meinung vertreten, was die private Hilfeleistung durch ausgebildetes Personal betrifft.

Viele Grüße

Andreas


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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt676437
Datum08.04.2011 18:2314434 x gelesen
Ich schrieb Geschrieben von ---Maik Zeugner--- Garantenstellung meint eine Bestrafung des Unterlassen. Wenn ich aktiv versuche ernsthaft zu helfen, kommt aus meiner Sicht weder eine Bestrafung wegen Garantenstellung oder wegen Unterlassener Hilfeleistung nicht in Betracht.

Unabhängig davon nochmal: Geschrieben von Maik ZeugnerErst recht hängt die Garantenstellung nicht von der Kleidung an, die ich trage.

Außerdem

Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ein Feuerwehrmann
Ein Feuerwehrmann oder ein Beamter im feuerwehrtechnischen Dienst?

Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ein Polizeibeamter Dieser hat grds. die Pflicht sich u.U. selbst in den Dienst zu versetzen. Ein Beamter ist zwar nicht 24 Stunden im Dienst, wohl aber 24 Stunden Beamter. Der Vergleich mit einem Beamten hinkt hier etwas.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676441
Datum08.04.2011 20:4014383 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderHallo Jürgen,

wie würdest Du die besonderen Verpflichtungen im Hinblick auf "erweiterte Erste Hilfe" sehen? So wirklich viel mehr als das, was man im Erste Hilfe-Kurs lernt, kann man auch mit einer weiterführenden Ausbildung nicht anwenden, da einem einfach die notwendige Ausrüstung fehlt...

So sehe ich aus meiner Perspektive als ausgebildeter Rettungssanitäter, Sanitäter und auch als Erste Hilfe-Ausbilder. Man kann von einem ausgebildeten Helfer (SB) eine qualifiziertere Hilfeleistung als von Otto Normalverbraucher (Zitat: "Den letzten EH-Kurs habe ich für den Führerschein gemacht....hm, ist wirklich schon einige Zeit her...") verlangen, aber ob das bereits für eine besondere Verpflichtung i.S. einer Garantenstellung ausreicht, kann ich nicht beurteilen. Zumindest im M1 (Rettungssanitäter-Fachlehrgang) wurde eine andere Meinung vertreten, was die private Hilfeleistung durch ausgebildetes Personal betrifft.

Viele Grüße

Andreas


Nicht ich, sondern die Landes- und Oberlandesgerichte habe das so gesehen. Ist auch nicht explizit auf Erste Hilfe festgezimmert! Das kann viel sein. Von einem Feuerwehrmann kann man z. B. erwarten, dass er bei einem Brandeinsatz eben anders reagiert als ein "normaler" Bürger. So z. B. damals beim Brand in der Stuttgarter Geißstraße mit 7 Toten, als ein freiwilliger Feuerwehrmann eben vor dem Eintreffen der Feuerwehr schon die Außenbestuhlung vor dem Brandobjekt entfernte um der Feuerwehr ein besseres Arbeiten zu ermöglichen. Der Richter hat das z. B. in der Verhandlung als besonder lobenswert dargestellt und darauf hingewiesen, dass er als GARANT sowas ja auch im Blut haben müsse.


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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen676443
Datum08.04.2011 20:5914376 x gelesen
Hallo Jürgen,

dann würde mich in diesem Zusammenhang mal interessieren, inwiefern eine Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr eine Garantenstellung außerdienstlich begründen kann. Dass ich als Teil der Feuerwehr im Einsatz eine Garantenstellung habe, steht außer Debatte - aber inwiefern soll es denn hier eine Garantenstellung gegeben haben? Oder interpretiere ich da etwas in die Aussage des Richters hinein?

Wenn man so argumentieren will, dann kann man auch einer Mutter bzw. einem Vater gegenüber eine Garantenstellung konstruieren, sobald sich dieser Mensch um ein fremdes Kind kümmert, das sich verletzt hat o.ä. - schließlich kann ich von jemand, der selbst Kinder hat, erwarten, dass die-/derjenige dass als potentieller GARANT (nämlich dem eigenen Kind gegenüber) auch in einem solchen Fall es "im Blut haben" müsse...


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676444
Datum08.04.2011 21:1614317 x gelesen
Geschrieben von Andreas SchneiderWenn man so argumentieren will, dann kann man auch einer Mutter bzw. einem Vater gegenüber eine Garantenstellung konstruieren, sobald sich dieser Mensch um ein fremdes Kind kümmert, das sich verletzt hat o.ä. - schließlich kann ich von jemand, der selbst Kinder hat, erwarten, dass die-/derjenige dass als potentieller GARANT (nämlich dem eigenen Kind gegenüber) auch in einem solchen Fall es "im Blut haben" müsse...

Nochmal! Es ist nicht meine Argumentation. Das lässt sich auch nicht mit Mutter vergleichen. Es geht hier explizit um spezielle Tätigkeiten und wie Obergericht dazu entschieden haben. Fakt ist durch diese Urteile/Beschlüsse eben, dass ein Feuerwehrmann, ein Bademeister, ein Polizeibeamter u. a. auch in der Freizeit als GARANT zu werten sind, wenn sie durch ihr Fachwissen entsprechend besser Durchschnittsbürger agieren können.

Das entscheidet dann i. d. R. der Richter bei einer Verhandlung im Einzelfall und wenn der Feuerwehrmann glaubhaft vorbringen kann, dass er nicht besser wie der Durchschnittsbürger ist, dann soll es ja recht sein.

Es gibt übrigens auch Urteile, wo Mütter im Bezug auf andere Kinder wegen Unerlassen angezeigt und verurteilt worden sind. So hätte gem. dem LG Loßburg in Freudenstadt 2003 einer Mutter ein 3jähriges Kind um 23.00 Uhr - alleine auf der Straße - eben auffallen müssen und sie hätte eingreifen müssen. Auch sie wurde wegen Unterlassen angeklagt! Bei Juris sind da 100erte von Urteilen in diesem Bereich drin!


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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein676510
Datum09.04.2011 18:0414241 x gelesen
Sehe ich ähnlich. Aus diesem Grunde haben wir erst kürzlich per Sammelbestellung innerhalb der Wehr privat gekaufte Sweatshirts mit dem Aufdruck Feuerwehr + Ortsname (hinten) und Name/Spitzname (vorne) angeschafft: Die Nachfrage war da und man kann meiner Meinung nach froh darüber sein, dass sich die Mitglieder so mit "ihrer" Wehr identifizieren.
Außerdem sollte den (meisten) Mitmenschen klar sein, dass der Träger des Sweatshirts in Verbindung mit Jeans und Turnschuhen privat und nicht dienstlich unterwegs ist.
Und: Ein einigermaßen ordentliches Auftreten in der Öffentlichkeit erwarte ich eigentlich von jedem Feuerwehrangehörigen - ob nun in zivil oder Uniform unterwegs.
Bei "Fun-Shirts" (ob man die nun mag oder nicht) sehe ich das sogar noch lockerer: Das Tragen dieser Kleidung hat nichts dienstliches an sich, jeder kann so etwas überall erwerben und ich wage zu bezweifeln, dass man den Träger des Shirts als "Die Feuerwehr" im Allgemeinen ansieht.

Anders sieht das sicherlich bei "richtiger" Dienstkleidung/Uniform, z.B. Dienstpullover mit Schulterklappen und Gemeindewappen oder Poloshirt mit Gemeindewappen/Ärmelaufnäher in Kombination mit Bundhose/Latzhose und Stiefeln o.ä. aus. Zwar spricht m.E. nichts dagegen, diese vor oder nach Übung und Einsatz ggfs. auch privat zu tragen (Beispiel Einkaufen nach dem Einsatz oder auf dem Weg zum Dienst) - aber hier muss sich der Träger selbstverständlich entsprechend verhalten. Wenn da nun einer Tag und Nacht mit rumläuft, dann hätte er wohl ziemlich bald ein Gespräch mit der Wehrführung.


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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 07.04.2011 10:56 Gerr7it 7P., Buxtehude
 07.04.2011 11:12 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
 07.04.2011 11:46 Jörg7 P.7, Panketal
 07.04.2011 13:34 Bern7d M7., Bottrop-Feldhausen
 07.04.2011 13:41 ., Kirchheim unter Teck
 07.04.2011 13:55 Knut7 K.7, Nordendorf
 07.04.2011 16:09 ., Kirchheim unter Teck
 07.04.2011 16:18 Knut7 K.7, Nordendorf
 08.04.2011 12:16 Udo 7B., Aichhalden
 08.04.2011 12:51 Jako7b T7., Bischheim
 07.04.2011 23:31 Bern7d M7., Bottrop-Feldhausen
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 08.04.2011 00:29 Bern7d M7., Bottrop-Feldhausen
 08.04.2011 07:45 ., Kirchheim unter Teck
 08.04.2011 08:21 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 07.04.2011 23:57 Bern7d M7., Bottrop-Feldhausen
 08.04.2011 07:46 ., Kirchheim unter Teck
 07.04.2011 15:47 ., Marburg
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 07.04.2011 21:25 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
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 08.04.2011 20:59 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 08.04.2011 21:16 ., Kirchheim unter Teck
 08.04.2011 18:23 Maik7 Z.7, Naumburg
 08.04.2011 17:40 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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