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ThemaSMS-Alarmierung keine Alamierung?152 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg676056
Datum06.04.2011 17:12128407 x gelesen
hallo,

Interessante Aussage:

Dazu Maximilian Karl, Leiter der ILS Landshut: „Bei einer SMS handelt es sich nicht um eine Alarmierung. Die gibt es nur via Sirene oder Funkmeldeempfänger.“ Die SMS sei nur eine Information darüber, das sich ein Unfall ereignet habe. Das sei lediglich ein Benachrichtigungsservice, der von den Feuerwehren beantragt worden war. Soll heißen: Wenn jemand aufgrund einer solchen SMS mit Blaulicht – also ohne Alarmierung – zu einem Einsatz fährt und einen Unfall verschuldet, dann hätte das juristische Folgen.
Quelle: Blaulicht-Unfall: Jetzt ermittelt die Polizei

Interessante Ansicht ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW676059
Datum06.04.2011 17:19123988 x gelesen
Hallo!

Interessante Fragestellung, zu der ich bisher so noch nichts gelesen habe.

Wobei: Wenn eine FF einen eigenen SMSAlarm aufbaut und dieser durch eine POCSAG - Alarmierung ausgelöst wird, wo ist das Problem?

War es nicht in Nürnberg, die schon SMS Alarm weitergehend getestet haben?

Gruß


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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen676061
Datum06.04.2011 17:21122970 x gelesen
Heißt genauer: Wenn eine FF ein SMS-Alarmierungssystem betreibt, hat der FA nach Eintreffen der SMS keine Sonderrechte nach §35 StVO auf den Weg zur Feuerwache? Interessant..


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen676065
Datum06.04.2011 17:40122696 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerQuelle: Blaulicht-Unfall: Jetzt ermittelt die Polizei

da steht aber noch mehr Unsinn drin: "Dazu der Sprecher der Polizei, Stefan Scheibenzuber: „Lediglich Polizeibeamte können selbst entscheiden, ob sie mit Blaulicht fahren.“ Bei Rettungskräften wie denen der Feuerwehr müsse eine Alarmierung vorliegen."

Möchte mal gerne wissen, wie sich das begründen soll (auch schon alleine mangels Weisungsbefugnis der ILSt und gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgabe).

Gruß
Gerhard


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen676079
Datum06.04.2011 18:41122374 x gelesen
Es wäre ja nun aber nicht der erste Polizist der absoluten Unsinn über Sonder/Wege verzapft und im tiefsten Brustton der Überzeugung vertritt....

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorStep8han8 H.8, Boxberg/O.L. / Sachsen676085
Datum06.04.2011 19:30122077 x gelesen
Hallo!

Wer legt fest ab wann oder nach welchen kriterien eine Alarmierung stattfindet oder nicht?
Das hab ich jetzt zum ersten Mal gehört!
Wo kann man soetwas nachlesen?
Wir denken auch gerade über ein solches Alarmierungssystem nach, wenn es aber jetzt nichmal eine Alarmierung sein soll...

Gruß
Stephan


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY676089
Datum06.04.2011 19:45121628 x gelesen
Servus,
das kann ich mir jetzt nicht vorstellen, dass der KBR nicht über FME alarmiert wird. Wieso er dann ausrückt nach einer SMS-Alarmierung, weiß er wahrscheinlich nur selbst. Ichhab´s eigentlich nie gesehen, dass unser "Rat" zum Kehren einer Straße gekommen wäre. Hächstens er wäre gerade zufällig vorbei gefahren.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü676090
Datum06.04.2011 19:49121583 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Anton KastnerHächstens er wäre gerade zufällig vorbei gefahren.;-)

Zufällig...oder "zufällig".....*g*


Gruß Andi


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676094
Datum06.04.2011 20:04122776 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerWenn eine FF einen eigenen SMSAlarm aufbaut und dieser durch eine POCSAG - Alarmierung ausgelöst wird,

Ich lese das so, dass die ILST die SMS verschickt, quasi als Information (1). Alarmieren tut sie aber weiterhin über Piepser oder Sirene.

In Deinem Fall wurde ja zumindest ein Piepser (DME) alarmiert, durch die SMS wird die Alarmierung lediglich "vervielfältigt".

Gruß Knut

(1) Wobei ich das mehr als fragwürdig fände...


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW676095
Datum06.04.2011 20:05121970 x gelesen
...eine echte Alarmierung kann es nicht sein. Für die Alarmierungssysteme der BOS gibt es definierte technische Anforderungen. Und dazu gehört die SMS Alarmierung nicht. Von daher kann und darf sie nur (aufgrund all der hier bereits mehrfach geschriebenen Nachteile) nur als informativer Zusatz angesehen werden!

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz676098
Datum06.04.2011 20:47121786 x gelesen
Geschrieben von Christian Trachternach...eine echte Alarmierung kann es nicht sein. Für die Alarmierungssysteme der BOS gibt es definierte technische Anforderungen.

Wie sind dann eigentlich solche Dinge wie "Alarmfax" und "interner Alarm über Hausruf/Klingel/..." bei hauptamtlichen Kräften zu sehen? Also vollkommen egal ob Feuerwehr oder Rettungsdienst.


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676100
Datum06.04.2011 21:02121650 x gelesen
Guten abend,

ich denke, Christian hat Recht.

Soweit ich weiß, werden die Vorgaben in der TR-BOS geregelt; dort werden auch die Anforderungen nach Arten der FuG etc. beschrieben.

Ich meine mich auch dunkel daran zu erinnern, daß BOS-Zulassungen via
- zuständige Leitstelle =>
- Bezirksregierung =>
- zur Landespolizeibehörde
geht (war zumindest in NRW so; dort wurden die Zulassungen über den beschriebenen Weg letztlich in D'dorf durch die ZPD erledigt).

Viele glauben, daß alleine aufgrund des Gewohnheitssprachfehlers "SMS-Alarmierung" dieses auch als echte Alarmierung gilt. Ich zweifle jedoch ebenso daran wie Christian, da in diesem Forum zur Genüge die technischen Unzulänglichkeiten des SMS-Versandes geschildert wurden.

Aber der Begriff "SMS-Alarmierung" hält sich umgangssprachlich genauso hartnäckig wie der Begriff "Feuerwehrführerschein" - beides falsch, aber nicht auszumerzen. ;o)

Schönen Abend allerseits. :o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen676101
Datum06.04.2011 21:05121667 x gelesen
Alarmierung (insbesondere bei der FF) bedeutet ja, daß man als Einsatzkraft vom Status des Privatmanns "in den Dienst" versetzt, bzw. zum Dienst gerufen wird. Wie das geschieht, ist IMHO eher egal. Wichtig ist, daß diese "Aufforderung" eindeutig dem Dienstherrn zuzuordnen ist.
Das ist bei anrückenden Kräften ein relevanter Punkt, da es hier ja um Versicherungsschutz und Sonderrechte geht. Für ersteres spielt ja auch die genaue Alarmzeit eine Rolle.
Bei Alarmierung über Sirene und FME/DME fällt diese "Authentifizierung" natürlich wesentlich leichter, als z.B. bei einer SMS.
Wenn es vorher eindeutig vereinbart ist, reicht da aber z.B. auch die Telefonkette oder ähnliches.


MfG

Frank


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676102
Datum06.04.2011 21:08121441 x gelesen
Nachtrag: Natürlich gibt es "echte" SMS-Alarmierungsmöglichkeiten; diese liegen jedoch jenseits der preislichen "Gut"-Grenze einer einfachen Gemeinde. Siehe dazu entsprechende Beiträge hier im Forum. ;o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen676104
Datum06.04.2011 21:10121416 x gelesen
Es soll aber HiOrgs und auch Feuerwehren geben, die mit beiden Systemen (Meldeempfänger und SMS) ihre Schäfchen zum Einsatz rufen, weil nur eine begrenzte Anzahl Melder vorhanden sind und bis zur Einführung von digitalen Funk keine neuen Meldeempfänger beschafft werden. Also SMS-Alarmierung als Übergangslösung.
Im Falle des besagten Unfalls vermute ich aber, das die SMS wirklich eine Zusatzinformation war.
Gruß
UW


Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676106
Datum06.04.2011 21:12121455 x gelesen
Hm, interessant. das BRK wird bei uns größtenteils über SMS alarmiert. FME sind nur vereinzelt vorhanden.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676108
Datum06.04.2011 21:14121332 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerKBR nicht über FME alarmiert wird er wird über FME alarmiert. Die SMS-Geschicht war ja auf ne andere Feuerwehr bezogen zu dessen Einsatz der Rat unterwegs war.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland676112
Datum06.04.2011 21:30121320 x gelesen
Hallo,

wo kann ich denn diese technischen Anforderungen nachlesen. Bisher kenne ich nur die TR-BOS welche die Funkalarmierung auf Frequenzen der BOS regelt. Anderweitige Regelungen bezüglich grundsätzlichen Anforderungen an Alarmierungssystemen kenne ich nicht, denn es gibt bei den Bos noch einige andere Alarmierungssysteme so zb. Hausalarmen, Sirenen mit Drahtaufschaltung, Telefonkette...

Gruß Jan


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676114
Datum06.04.2011 22:03121323 x gelesen
Nabend nochmal,

mußte nochmal eben einloggen...

Soweit ich es aus meiner Ausbildung noch weiß, wird in den TR-BOS (die nicht umsonst so heißt) gelistet, welche Anforderungen an Geräte der BOS gestellt werden. Daraus folgt, daß andere umgs. so benannte "Alarmierungen" keine Alarmierungen i. S. d. BOS sein können, die also m. W. n. auch nicht durch die Prüf- und Zulassungsstellen abgesegnet sind.

Ich will nicht schreiben, daß es nicht möglicherweise neue Schriften dazu gibt. Falls es so ist, lese ich gerne hinein.

Hausalarme in Wachen, Telefonketten etc. sind Spielzeuge derjenigen, die es haben möchten. Hausalarme in bestimmten Gebäuden, die geräumt werden müssen (also zwingend vorgegeben sind wie z. B. Kaufhäuser, Krankenhäuser usw.), unterliegen wiederum u. a. den DIN VdE-Vorschriften (wg. Leitungsverlegung, -ausführungen, Absicherungen, Stromversorgung u. v.m.) und sind mit sonstigen Hausalarmen in z. B. Feuerwachen nicht vergleichbar.

Sirenen mit Drahtaufschaltungen unterliegen ebenso den DIN VdE-Vorschriften bzgl. Leitungsüberwachungen auf Drahtbruch, Kurzschluß, Stromversorgung, Ausführung der Elektroinstallation u. v. m.

Hey, wir leben in Deutschland. ;o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt676119
Datum06.04.2011 22:19121140 x gelesen
Geschrieben von Ulrich WolfEs soll aber HiOrgs und auch Feuerwehren geben, die mit beiden Systemen (Meldeempfänger und SMS) ihre Schäfchen zum Einsatz rufen, weil nur eine begrenzte Anzahl Melder vorhanden sind

Bei uns ist das so. Wir werden in unserem Dörfchen a) per FME (den hat nicht jeder) b)per Sirene und c) per SMS alarmiert . Letzteres ist direkt mit der Sirene gekoppelt, also eine Alarm-SMS wir NUR verschickt, wenn auch die Sirene geht..

lg


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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland676123
Datum06.04.2011 22:38121248 x gelesen
Hallo,

Die TR-BOS befasst sich nur mit Funkausrüstung der BOS welche auf BOS Frequenzen eingesetzt werden.

Die Alarmierung durch Sirenen(bei deren Installation natürlich die Vorschriften zu Elektroinstallationen usw. eingehalten werden müssen) welche drahtgebunden sind wird teilweise noch bei Feuerwehren eingesetzt, und solange wir noch ein Feindbild hatten war dies auch das Mittel der Wahl die deutsche Bevölkerung zu warnen. Dies ist nicht Bestandteil der TR-BOS ebenso wenig das Spielzeug "Hausalarm" mit deren Hilfe täglich Tausende Berufsfeuerwehrleute alarmiert werden. Teilweise nutzen auch ganze Landkreise die nicht TR-BOS konforme e*Bos Alarmierung ein.

Ich kenne keine Vorschriften welche die Alarmierungsart vorschreiben.

Ich weiß das wir in Deutschland leben gerade deshalb wundert mich diese Lücke.


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW676125
Datum06.04.2011 22:44121220 x gelesen
Hallo Klaus,

und Funkgesteuerte Sirenen haben nen Auslöser mit dem Aufkleber, das er nach der TR-BOS ist, bzw. das es sich bei dem vebrauten Empfänger um einen DME I/II/III handelt.
Lautsprecherdurchsagen hausintern: Ich habe direkt die Rückmeldung, das die Alarmierung angekommen ist - ich höre sie ja. Sitze ich in der Leitstelle irgendwo und alarmiere Wache XY - auch da bekomme ich mit, wenn der Hausalarm ausfällt (zumindest merkt es unsere Leitstelle, wenn hier was nicht stimmt).
Ich geb zu, das ich hier auch ein wenige spekuliere, aber zu all den Aussagen ...unser BRK machts hier aber so, bei uns im Ort gibt es nur wenige Melder - Eine SMS kann nur ein Zusatz sein und nie eine gesicherte Alarmierungsmöglichkeit.... Wie sicher ist das? Wir haben hier auch einen "SMS Alarm". Der wird aber nur zur Information genutzt und wir kaufen/verteilen/reparieren hier trotzdem noch unsere DME.
Bloß weil ich auf meinen ELW ne grüne Lampe montieren kann, die in 115,7° gen Himmel leuchtet, heisst es doch auch nicht, das genau das die Einsatzleitung kennzeichnet. OK, ich habs bei mir im Ort dazu ernannt - einschlägige Regelwerke sagen dazu trotzdem etwas anderes aus.......

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP676126
Datum06.04.2011 22:48121379 x gelesen
Ich bin in meiner bisherigen Dienstzeit schon mit allen gängigen Kommunikationsmitteln (außer Radio und Fernsehen) alarmiert worden. Dazu gehören auch so Sachen wie Telefon ("Hör mal, die Polizei hat mich angerufen, da liegt ein Baum auf der Straße") oder sogar per mündlich per Zuruf ("Gude [1], steig ein, wir müssen mal daundda nachschauen, da soll der Wald brennen, der Förster hat angerufen."). Und trotzdem waren das alles "richtige" Alarmierungen die mich in einen rechtssicheren Status befördert haben.



[1] Grußform, bedingt durch die Nähe zu Hessen


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676128
Datum06.04.2011 22:51121213 x gelesen
Geschrieben von Jan MandernachIch kenne keine Vorschriften welche die Alarmierungsart vorschreiben.

Nun. Die Frage ist: Was ist wenn was ist und Deine Alarmierung nicht tut.
Dann zieht der StA die TR-BOS raus die mindestens als anerkannte Regel der Technik durchgeht. Da sieht da der Kommandant oder Bürgermeister der als Alarmierung ein SMS-System eingeführt hat alt aus, wenn er etwas gleichwertiges sucht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676141
Datum07.04.2011 07:48121009 x gelesen
Guten morgen Jan,

also nochmal:

Es gibt eine TR BOS. In der TR BOS werden die Vorgaben gelegt für die Alarmierung der BOS: analoge Funkalarmierung (sic!) und digitale Funkalarmierung (sic!). Nix Handyalarmierung, nix Hausalarm, nix Radio, TV oder Kino.

Der Umkehrschluß kann nur sein: Was in der TR BOS nicht beschrieben ist, kann keine BOS-Zulassung der Prüfstelle für FuG der BOS haben, egal, wie man es dreht, wendet und nennt.

Und natürlich kann jedes x-beliebige Produkt mit dem Kürzel BOS versehen und verkauft werden, solange der Begriff BOS rechtlich nicht geschützt ist - daraus leitet sich jedoch nicht die Zulassung nach TR BOS ab.

Ein interessanter Link dazu, wie weit die Vorgaben gehen, ist hier zu finden. Dort im obersten Absatz, findet man eine umfangreiche gepackte Datei.

Weitergehende Informationen erhält man, soweit ich es noch in Erinnerung habe, auch am Polizeiinstitut des Landes NRW, Münster. Einfach mal Tante Google bemühen. ;o)

Zum Schluß nochmals der Hinweis: Nicht die TR BOS mit den Vorgaben der VdS und der DIN und der VdE-Vorschriften verwechseln. Das sind und bleiben unterschiedliche Paar Schuhe, auch wenn solche Vorschriften bei der Zulassungsprüfung für BOS-Geräte mit einfließen (die und noch ein paar mehr).

Einen schönen, sonnigen Tag wünsche ich euch. :o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen676144
Datum07.04.2011 08:29120970 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen M@yerInteressante Ansicht ...

allerdings. Ich stelle mir grade vor, wie ein aufgeregter Büger zum Feuerwehrhaus kommt, wo gerade eine Übung stattfindet, und einen Brand im Nachbarhaus meldet. Der Wehrführer ruft dann die Leistelle an und erklärt dem Nachbarn dann erstmal, dass man erst losfahren darf, wenn der Melder gegangen ist...

Ich glaube der Herr Karl müsste das nochmal ausführlicher erklären, damit ich es auch verstehen kann...


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen676145
Datum07.04.2011 08:33121150 x gelesen
Geschrieben von § 35 StVO (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Also ich lese da kein Wort, dass man alarmiert werden muss, um Sonderrechte haben zu dürfen. Es reicht eben, dass ich eine per Gesetz übertragene Aufgabe schnell bewältigen soll/will/muss. Meinen Wissens nach reicht auch schon die Annahme, dass eine per Gesetz übertragene Aufgabe schnell bewältigen ist aus, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen (bspw. BMA).

Aber zurück zu Sonderrechten ohne Alarmierung:
Man stelle sich nur einmal vor: Man fährt mit einem vollbesetzten LF auf der BAB und sieht rechts einen fackelnden PKW. Dann dürfte ich nach Auslegung von Herrn Karl erst anhalten, wenn ich alarmiert wurde...

Geschrieben von § 35 StVO (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Den darf man aber nie vergessen ;-)


Christian Tietz

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz676146
Datum07.04.2011 08:34121219 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter Lieffertznun aber nicht der erste Polizist der absoluten Unsinn über Sonder/Wege verzapft

Zustimmung !

Stellt Euch folgende Situation vor:

LF auf Rückfahrt von Einsatz im Stadtbiet an roter Ampel, Wartezeit ca. 2 Grünphasen. Jetzt passiert im Ampelbereich ein schwerer VU, Person klemmt, Fzg brennt.
Nach der Ansicht der Pol müsste die Unfall jetzt gemeldet werden - und dann müsste auf die Alarmierung gewartet werden, denn sonst darf das LF ja nicht mit Sonderrechten eingesetzt werden.

U n s i n n !

Wenn der Kamerad unrechtmäßig mit Blauhorn gefahren ist, dann war dies eine OWiG und wird mit einer Geldbuße belegt.
An dem ROT-Lichtunfall hat er ohnehin Schuld, denn wir alle wissen, mit Blauhorn Langsam in eine rote Kreuzung.

Achtung, Vermutung: Vielleicht gibt es ja auch hier eine "Vorgeschichte" zwischen dem (Feuerwehr)-Kameraden und der Polizei, die jetzt versucht, ihm eins auszuwischen.

Wir sind ja alle nur Menschen.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676147
Datum07.04.2011 09:02120957 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttIch stelle mir grade vor, wie ein aufgeregter Büger zum Feuerwehrhaus kommt, wo gerade eine Übung stattfindet, und einen Brand im Nachbarhaus meldet. Der Wehrführer ruft dann die Leistelle an und erklärt dem Nachbarn dann erstmal, dass man erst losfahren darf, wenn der Melder gegangen ist..

Geschrieben von Thomas KleeLF auf Rückfahrt von Einsatz im Stadtbiet an roter Ampel, Wartezeit ca. 2 Grünphasen. Jetzt passiert im Ampelbereich ein schwerer VU, Person klemmt, Fzg brennt. Nach der Ansicht der Pol müsste die Unfall jetzt gemeldet werden - und dann müsste auf die Alarmierung gewartet werden, denn sonst darf das LF ja nicht mit Sonderrechten eingesetzt werden.

Geschrieben von Christian TietzMan stelle sich nur einmal vor: Man fährt mit einem vollbesetzten LF auf der BAB und sieht rechts einen fackelnden PKW. Dann dürfte ich nach Auslegung von Herrn Karl erst anhalten, wenn ich alarmiert wurde...

Ich sehe bei diesen Beispielen noch einen entscheidenden Unterschied zur SMS, und könnte mir vorstellen, dass der Polizeisprecher und der Leitstellenleiter1) den auch sehen, das im Presseartikel aber nicht so rüberkommt: Der brandmeldende Nachbar und die zufällig entdeckten brennenden und klemmenden Wagen sind direkt erkennbar, es ist eine eindeutige zeitliche Zuordnung da und somit ein m.M. unverzichtbares Merkmal einer sonderrechtsbegründenden Alarmierung (unabhängig von TR-BOS-konformen Pieps/Heul/Krach). Die SMS kann zeitnah kommen, sie kann aber auch ein paar Umwege und Päuschen einlegen, aus eigener Erfahrung auch schonmal einen knappen Tag (wir haben hier auch noch so einen SMS-Zusatz am laufen, wo ich den Leuten mittlerweile aus genau dem Grund sage, sie sollen da sehr verhalten und überlegt reagieren).



1) Könnte es übrigens sein, dass einige die Aussagen der beiden durcheinander werfen?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorOliv8er 8I., Voerde / NRW676148
Datum07.04.2011 09:28120601 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDie SMS kann zeitnah kommen, sie kann aber auch ein paar Umwege und Päuschen einlegen, aus eigener Erfahrung auch schonmal einen knappen Tag (wir haben hier auch noch so einen SMS-Zusatz am laufen, wo ich den Leuten mittlerweile aus genau dem Grund sage, sie sollen da sehr verhalten und überlegt reagieren).

Wir nutzen auch eine SMS-Einsatzinformation. Ich nenne es bewusst nicht SMS-Alarmierung, warum wurde hier schon öfters diskutiert. Bei uns ist diese SMS aus einem solchem Grund mit einem Zeitstempel im Text versehen. Mir ist es selbst schon vorgekommen, dass mein DME aus irgendwelchen Gründen nicht ausgelöst hat (im Auto, im Keller etc.) und ich durch die SMS von einem Einsatz in Kenntnis gesetzt wurde. Wenn ich nun aber erkenne, dass die Alarmierung durch die Leitstelle bereits 2 Stunden her ist oder aber erst 1 Minute habe ich eine bessere Möglichkeit, dies abzuschätzen...

Früher gab´s Telefonketten zur Alarmierung. Waren diese auch TR-BOS-Zugelassen?
Welches Medium zur Information genutzt wird, ist denke ich egal, so lange die Alarmierung von der entsprechenden, zuständigen Stelle ausgeht.

Das eine SMS von technischen Gegebenheiten nicht für eine Alarmierung geeignet ist, steht denke ich ausser Frage...


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern676149
Datum07.04.2011 09:28120762 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Die SMS kann zeitnah kommen, sie kann aber auch ein paar Umwege und Päuschen einlegen, aus eigener Erfahrung auch schonmal einen knappen Tag

Deshalb sollte eine halbwegs vernünftige SMS-Alarm-Info (ist das jetzt korrekt?) auch eine Datums- und Zeitstempel haben.


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AutorOliv8er 8I., Voerde / NRW676150
Datum07.04.2011 09:30120621 x gelesen
2 "doofe", ein Gedanke zur selben Zeit ;-)


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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676154
Datum07.04.2011 09:38120897 x gelesen
Geschrieben von Christian T. Geschrieben von § 35 StVO "(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Also ich lese da kein Wort, dass man alarmiert werden muss, um Sonderrechte haben zu dürfen. Es reicht eben, dass ich eine per Gesetz übertragene Aufgabe schnell bewältigen soll/will/muss. Meinen Wissens nach reicht auch schon die Annahme, dass eine per Gesetz übertragene Aufgabe schnell bewältigen ist aus, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen (bspw. BMA).

Aber zurück zu Sonderrechten ohne Alarmierung:
Man stelle sich nur einmal vor: Man fährt mit einem vollbesetzten LF auf der BAB und sieht rechts einen fackelnden PKW. Dann dürfte ich nach Auslegung von Herrn Karl erst anhalten, wenn ich alarmiert wurde...

[...]


Es ist schlicht so, daß eine zuständige Leitstelle / Behörde existiert. Diese muß bei Kenntnisnahme eines Notfalles unverzüglich informiert werden.
Sollte ich das riesige Glück haben, ausreichend ausgebildetes Personal bei meinem zufälligen Vorbeikommen an Bord zu haben, wird man natürlich sofort tätig.

Wichtig ist die Info an die zuständige Leitstelle, weil in dem Moment ein Einsatz eröffnet werden kann. Dies ist auch insbesondere für Dokumentationszwecke wichtig! Und damit stellt sich die Frage nach Benutzung der Sonderrechte gar nicht mehr.

Falls KBM / KBI existieren und es ILst gibt, die ganze Landkreise abdecken und gegenüber den Feuerwehren des Kreises ohnehin keine Weisungsbefugnis besitzen, und zusätzlich ist der KBI der höchste Vorgesetzte, entscheidet ohnehin letztlich er selbst, wie er nach Kenntnisnahme eines Schadensfalles wohin fährt.

Bezüglich der Info an die Leitstelle bei Vorliegen einer Fahrt mit SoSi erinnere ich mich an eine Vorgabe einer Bezirksregierung in NRW, die genau DAS wollte. Und es macht auch Sinn.


Liebe Grüße

Klaus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676157
Datum07.04.2011 09:43120595 x gelesen
Hat sie, gerade darauf weise ich die Leute hier auch hin. Klappt trotzdem nicht immer, Menschen halt...

Aber auch das ist keine endgültige Gewähr: Der Zeitstempel zeigt bei unserem System (BlueBoxII) die Zeit an, wann die SMS die Box verlassen hat, nicht wann der Alarm tatsächlich erfolgt oder an die Box weitergeleitet wurde. Hängt diese Box also, hat man auch nix gewonnen.
(Und ich vermute, gerade dieser Aspekt, dass sich bei ein und dem selben Einsatz die Uhrzeiten in den SMS unterscheiden können (Versand einer "Zugstärkealarmierung" kann schonmal 3-4min dauern, weiteres Alarmierungscontra...), ist nicht ganz unschuldig dran, dass manche Leute nicht immer darauf achten).


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW676158
Datum07.04.2011 09:49120586 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerDie SMS [ist] nur eine Information...ein Benachrichtigungsservice

Eine Alarmierung.. gibt es nur via Sirene oder Funkmeldeempfänger.“


Wenn
das deutlich mitgeteilt wurde sollte das kein Problem darstellen.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen676159
Datum07.04.2011 09:53120779 x gelesen
Aber gibt doch sicherlich die Möglichkeit, den textlichen Inhalt der SMS zu bestimmen (generell sollte das ja möglich sein, ich weiß nicht wie es bei BlueBoxII ist). Und wenn von der LSt direkt Alarmierungszeit als Text mit übermittelt würde, ist das auch kein Problem mehr.

160 Zeichen hat man ja in der Regel, da machen die 16 Zeichen + Trenner (1 - 3 Zeichen) den Kohl nicht fett.


Christian Tietz

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen676161
Datum07.04.2011 10:01120556 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Klaus Düdder
Der Umkehrschluß kann nur sein: Was in der TR BOS nicht beschrieben ist, kann keine BOS-Zulassung der Prüfstelle für FuG der BOS haben, egal, wie man es dreht, wendet und nennt.


Und? Nutzt es denn BOS-Frequenzen? Wozu braucht es dann die Zulassung?...


Gruß,
Thorben


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AutorChri8sti8an 8G., Berlin / Berlin676163
Datum07.04.2011 10:20120536 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer„Bei einer SMS handelt es sich nicht um eine Alarmierung. Die gibt es nur via Sirene oder Funkmeldeempfänger.“

... AHA! Dann ist die Alarmierung über Funk durch die LtS also auch keine Alarmierung!?!?

Das bedeutet ein Folgeeinsatz auf der Rückfahrt von einem anderen Einsatz ist nicht möglich?!?!

Ja, nee, is klar...


mfg Christian


Oben gemachte Ausführungen spiegeln ausschließlich meine eigene und persönliche Meinung wieder. Diese hat nichts mit meiner Dienststellung, meinem Arbeitgeber bzw. Dienstherren oder ähnlichem zu tun.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676166
Datum07.04.2011 10:25120534 x gelesen
Geschrieben von Christian TietzUnd wenn von der LSt direkt Alarmierungszeit als Text mit übermittelt würde, ist das auch kein Problem mehr.Hier wird noch analog getüdelt, daher würde das ganze wohl eine größere Bastellösung.
Bei digitaler Alarmierung soll es wohl möglich sein, die Texte komplett zu übernehmen, und damit auch beinhaltete feststehende Zeiten, damit hab ich mich mangels Notwendigkeit aber noch nicht beschäftigt.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern676189
Datum07.04.2011 11:38120676 x gelesen
Das mit den ganzen technischen Richtlinien ist ja schön und gut. Aber - wo steht denn geschrieben, dass eine Alarmierung zwingend über Funk ablaufen muss?

Ein Beispiel: Ein Kamerad läuft am GH vorbei. Plötzlich kommen Autos daher, die Kollegen springen raus, weil eine (Funk-)Alarmierung stattgefunden hat. Soll jetzt unser Kamerad, der vielleicht gerade seinen FME/DME nicht bei sich hat, weitergehen, weil "er wurde ja nicht über Funk alarmiert"?

Ich finde überhaupt diesen Vorgang so typisch deutsch. Als hätten wir keine anderen, viel drängenderen Probleme. Nein, wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob jemand Sosi nutzen durfte, weil er ja nicht über die vorgeschriebenen Mittel von einem Einsatz erfahren hat. (Ich spreche jedem KBR die Fähigkeit zu, einigermaßen einschätzen zu können, ob er gebraucht wird, oder nicht.) GMV sollte grüßen lassen!


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676190
Datum07.04.2011 11:46120567 x gelesen
Geschrieben von Christian Trachternach...eine echte Alarmierung kann es nicht sein. Für die Alarmierungssysteme der BOS gibt es definierte technische Anforderungen. Und dazu gehört die SMS Alarmierung nicht. Von daher kann und darf sie nur (aufgrund all der hier bereits mehrfach geschriebenen Nachteile) nur als informativer Zusatz angesehen werden!

Richtig.
Aber die kann dennoch für den einzelnen eine Alarmierung darstellen!
Wenn man nach lesen der SMS zu dem Schluss kommt, dass dies eineAlarmierung für mich ist, und nicht nur eine bloße Information, dann wird man das faktisch schon als Alarm werten dürfen und werten müssen [1].
Dass verschiedene Dinge in verschiedenen Situationen anders gewertet werden, ist gerade in der Juristerei ja nix neues [2]

Allerdings war der Fall ja nicht im Zuständigkeitsbereich des OLG Hamm. Daher wird man, ob das eine Alarmierung oder tatsächlich eine Information war, eher am faktischen Inhalt, als am Übermittlungsweg festmachen [3]. Da bin ich mir relativ sicher.


[1]
etwa 2,5km im Nachbarort im Nachbarkreis löst mein FME nicht aus. Eine Alarm-abereigentlichnanurInformation-SMS kommt aber an. Ist dass dann für mich kein Alarm im Sinne "unverzüglich zum Feuerwehrhaus zu begeben?
[2]
So ist ein küchenmesser erst dann eine Waffe, wenn ich es als eine solche Benutze (oder benutzen will). Unter's Waffengesetz fällt mein Küchenmesser aber nicht, weil es halt ein Küchenmesser ist.
[3]
Und was ist eigentlich mit Sirene? :-)


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676192
Datum07.04.2011 11:50120528 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNun. Die Frage ist: Was ist wenn was ist und Deine Alarmierung nicht tut.
Dann zieht der StA die TR-BOS raus die mindestens als anerkannte Regel der Technik durchgeht. Da sieht da der Kommandant oder Bürgermeister der als Alarmierung ein SMS-System eingeführt hat alt aus, wenn er etwas gleichwertiges sucht.


Dass ein üblicher SMS-Versand nicht als ausreichend sicherer Alarmierungsmöglichkeit taugt ist klar.
Aber zu sagen: "Eine SMS kann keine Alarmierung sein, weil sie per SMS kommt!" ist ja der hier zu diskutierende Fall.
Dem würde ich eindeutig wiedersprechen.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen676193
Datum07.04.2011 12:01120745 x gelesen
Ich würde in dem Zusammenhang zwei Fälle unterscheiden:

1. Es sind andere Alarmierungswege vorhanden z.B. ausreichend FME oder die gute alte Sirene, in diesem Falle handelt es sich ausschließlich um eine Zusatzinformation.

2. Es sind keine normalen Alarmierungswege oder nicht ausreichend vorhanden, dann könnte man durchaus diese SMS als Alarmierung nutzen dies muss natürlich dann auch als Alarmierungsweg irgendwo festgeschrieben werden.

Hier in diesem Fall war mit Sicherheit ein FME vorhanden.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP676194
Datum07.04.2011 12:13120582 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt[2]
So ist ein küchenmesser erst dann eine Waffe, wenn ich es als eine solche Benutze (oder benutzen will). Unter's Waffengesetz fällt mein Küchenmesser aber nicht, weil es halt ein Küchenmesser ist.


Auch wenn es OT ist:
Da irrt er. Das fällt schon unters WaffG (§ 42) sobald es mehr als als 12cm Klinge hat und du es im Karton oder einer Einkaufstüte unter dem Arm vom Händler nach Hause trägst.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW676212
Datum07.04.2011 13:34120397 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Linus DrescherIch finde überhaupt diesen Vorgang so typisch deutsch.

Im Usenet hättest du jetzt verloren...

Geschrieben von Linus DrescherAls hätten wir keine anderen, viel drängenderen Probleme.

Das Verhalten und die Rechtslage auf Einsatzfahrten (wer darf wann was und warum?) ist schon ein recht wichtiges Thema. Da herrscht auch leider so viel Unklarheit, dass eine Diskussion bisweilen hilfreich sein kann.

Geschrieben von Linus Drescher Nein, wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob jemand Sosi nutzen durfte, weil er ja nicht über die vorgeschriebenen Mittel von einem Einsatz erfahren hat.

Ich sehe da vor allem den Unterschied zwischen Information und Alarmierung. Wenn beides über BOS-Fernmeldemittel erfolgen würde, wäre die Lage nicht anders!

Geschrieben von Linus Drescher(Ich spreche jedem KBR die Fähigkeit zu, einigermaßen einschätzen zu können, ob er gebraucht wird, oder nicht.)

Das sehe ich allerdings auch so: Gerade der KBR ist einer der wenigen, der da selber entscheiden kann. Natürlich kann (und muss ggf.) so eine Entscheidung hinterher im Einzelfall überprüft werden. Aber bestimmt nicht aus der Ferne des Forums.

Spannender wird es dann bei den Mannschaftsdienstgraden. Da ist ggf. die Frage "kriegsentscheidend", ob der betreffende tatsächlich selber alarmiert worden ist oder nur von einer Alarmierung anderer mitbekommen hat und unbedingt mitspielen wollte.

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676216
Datum07.04.2011 13:47120504 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas sehe ich allerdings auch so: Gerade der KBR ist einer der wenigen, der da selber entscheiden kann. Natürlich kann (und muss ggf.) so eine Entscheidung hinterher im Einzelfall überprüft werden. Aber bestimmt nicht aus der Ferne des Forums.

Wieso sollte er hier besser gestellt sein. Hatte mal das Vergnügen mit einem Kreisbrandmeister, welcher seinen Dienstwagen in der Rettungsgasse einer Discothek abgestellt hat (nicht mal bei sich im Kreis) und dann darauf behaarte, dass er das darf!

Auch für den KBI gilt sich bei Sonderrechtsfahrten bei der Leitstelle anzumelden!

Kenne auch Pressewarte in einem Landkreis die eine Sondersignalanlage in ihrem Fahrzeug verbaut haben und kreisweit auf Anforderung die Einsatzstellen anfahren. Ob da Sonderrecht nötig ist?

Da wird bei der Blaulichtfraktion noch sehr viel Schindluder getrieben ;-)


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen676234
Datum07.04.2011 15:02120512 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Auch für den KBI gilt sich bei Sonderrechtsfahrten bei der Leitstelle anzumelden!


Warum? Und bei welcher? Und auf welcher Grundlage eigentlich?
Wem und wie meldet Hans Löschknecht dann sein im Parkverbot neben dem GH abgestelltes Auto?


Gruß,
Thorben


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern676236
Datum07.04.2011 15:12120334 x gelesen
Jürgen hat sich wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt. Er meinte, dass auch ein KBI sich anmelden muss, wenn er auf einen Einsatz fährt.
Und das ist so richtig, denn solange das Fahrzeug nicht auf den Einsatz gebucht ist, sieht es der ELR weiterhin als alarmierbares Einsatzmittel an. (Wobei ich dazu sagen muss, dass unsere Führungskräfte auch alarmiert, aber nicht gebucht werden, wenn sie bereits im Einsatz sind.)


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676253
Datum07.04.2011 16:15120539 x gelesen
Geschrieben von Michael LinkenbachDa irrt er. Das fällt schon unters WaffG (§ 42) sobald es mehr als als 12cm Klinge hat und du es im Karton oder einer Einkaufstüte unter dem Arm vom Händler nach Hause trägst.

Das heist, ich mache mich strafbar, wenn ich ein Küchenmesser kaufe und das nicht in einem verschlossenen[1] Behältnis nach hause Transportiere?
Ich muss zu Hause also auch sicherstellen, dass niemand der jünger als 18 Jahre Zugang zu dem Messer hat?

Bislang sahen weder ich noch ein mir gut bekannter Polizist, der nebenbei auch gelegentlich kocht, so.



Manuel

[1] geschlossen reicht nämlich ebend nicht aus. Es muss verschlossen sein.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676254
Datum07.04.2011 16:15120346 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
ieso sollte er hier besser gestellt sein. Hatte mal das Vergnügen mit einem Kreisbrandmeister, welcher seinen Dienstwagen in der Rettungsgasse einer Discothek abgestellt hat (nicht mal bei sich im Kreis) und dann darauf behaarte, dass er das darf!
Das finde ich mutig von ihm...

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Auch für den KBI gilt sich bei Sonderrechtsfahrten bei der Leitstelle anzumelden!
Ich denke, genau das ist das Thema: wenn der KBR/ KBI/ KBM - noch dazu mit SoSi - zu einem Einsatz ausrückt, wird er seine Gründe dafür haben. Aber er muss sich dann eben in der Leitstelle auch anmelden.

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Kenne auch Pressewarte in einem Landkreis die eine Sondersignalanlage in ihrem Fahrzeug verbaut haben und kreisweit auf Anforderung die Einsatzstellen anfahren. Ob da Sonderrecht nötig ist?
Haben unsere bis jetzt nicht, und bekommen es auch in Zukunft nicht.

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Da wird bei der Blaulichtfraktion noch sehr viel Schindluder getrieben ;-)
Da könnte ich Dir aus meinem Landkreis Geschichten erzählen :-(

Gruß
Markus


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676256
Datum07.04.2011 16:36120504 x gelesen
Hallo Manuel,

ich bin nach dem Lesen dieser Zeilen in meine Küche gerannt, und obwohl nicht ganz schlecht sortiert fand ich (zum Glück) kein Messer mit einer feststehenden Klinge > 20cm. Was kochst Du denn???

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW676266
Datum07.04.2011 17:29120262 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adolf HuberJürgen hat sich wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt. Er meinte, dass auch ein KBI sich anmelden muss, wenn er auf einen Einsatz fährt.
Und das ist so richtig, denn solange das Fahrzeug nicht auf den Einsatz gebucht ist, sieht es der ELR weiterhin als alarmierbares Einsatzmittel an. (Wobei ich dazu sagen muss, dass unsere Führungskräfte auch alarmiert, aber nicht gebucht werden, wenn sie bereits im Einsatz sind.)


Das ist aber eine interne organisatorische Frage und hat mit der hier diskutierten verkehrsrechtlichen Fragestellung nichts zu tun...

Die Frage der Sonderrechte ergeben sich aus der Beurteilung des KBM zum anliegenden Einsatz (und zwar mit den Informationen, die er zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung hat oder hätte bekommen können).

Mal ein Beispiel für die Mannschaft:
Wenn Florian Löschknecht den Sirenenton des Nachbarortes irrtümlich für den eigenen hält, ist er auch in keinem Einsatz gebucht aber die Anfahrt mit Sonderrechten kann ihm nicht vorgeworfen werden.

Gruß,
Henning


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen676268
Datum07.04.2011 17:36120233 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWenn Florian Löschknecht den Sirenenton des Nachbarortes irrtümlich für den eigenen hält, ist er auch in keinem Einsatz gebucht aber die Anfahrt mit Sonderrechten kann ihm nicht vorgeworfen werden.

ja kenn ich ist mir auch schon passiert, mein Geburtshaus liegt von der eigenen Sirene aus gesehen hinter einem Hügel. d.h. Die Schallreflexion der Sirene des Nachbardorfs kommt genau aus der Richtung unserer eigenen Sirene.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern676282
Datum07.04.2011 19:28120206 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Manuel Schmidt [1] geschlossen reicht nämlich ebend nicht aus. Es muss verschlossen sein.

es heißt: nicht zugriffsbereit ;-)


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland676284
Datum07.04.2011 19:37120223 x gelesen
Hallo

Nochmal die TR-BOS befasst sich nur mit Funkanlagen auf Frequenzen der nömL BOS. Wenn ich andere Geräte auf anderen Frequenzen nutzen will kann mir die TR-BOS ziemlich egal sein. (sic!)

Du versuchst aus der TR-BOS etwas abzuleiten was nicht deren Inhalt ist. Dann müssten auch Aussagen zu Erreichbarkeitsgrad Prüfung von Sirenen usw drin stehen, das tut es aber nicht da sie sich nur mit den Endgeräten befasst wie diese Auszusehen haben und welche Eigenschaften diese haben sollen.

Gruß Jan


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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland676285
Datum07.04.2011 19:43120204 x gelesen
Hallo,

dann fehlt dem StA wesentliche Größen wie Erreichbarkeitswerte Ausfallsicherheit Redundanz. Denn die TR-BOS gibt dazu keine Aussagen. Ich kann mit einer guten Gleichwelle eine gute Alarmierung haben wenn ich jedoch nur ein Fug 8b als Relais habe welches einen ganzen Landkreis abdecken soll kann am Rande die Alarmierung schlecht sein obwohl sie TR-BOS konform ist.

Gruß Jan


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW676287
Datum07.04.2011 20:11120074 x gelesen
Hallo Manuel,

ich hab nur gesagt, das es keine Alarmierung, sondern max. eine Information sein kann. Nicht, das man diese Information nicht nutzen kann/darf (by the way: Wer ne SOSI Anlage im Auto hat, sollte auch über BOS Funk verfügen und sich rückversichern, ob die Anfahrt über 42KM wirklich lohnt, wenn man den Angaben des Zeitungsartikels glauben darf!).
Nur leider gibt es viel zu viele die "Handy Alarmierung" statt FME/DME/Sirene etc. machen (siehe dazu ...unser DRK machts so, wir machen es so weil Melder so wenig vorhanden sind und neue so teuer.....). Ist moderner, kostet fast nichts (warum wohl....?) etc.
Das, was mich bei dieser SMS Geschichte am meisten stört ist halt die Geschichte Alarmierung. Von einem Alarmierungssystem kann man hier nicht sprechen.
Schliesslich ist ein Güllefass mit Schläuchen, Pumpe, PA Sitzbank und Kastenaufbau auch kein TSF - W , obwohl ich mit meinem Konstrukt vielleicht sogar einen annähernden taktischen Wert habe.

Aber irgendwann wirds Philosophisch :-)

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP676288
Datum07.04.2011 20:25120196 x gelesen
Das war mal. Nach der Novellierung heisst es verschlossen. Glaub mir, ich schlag mich mit der Feinheit mehrmals im Monat rum.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern676292
Datum07.04.2011 20:45120127 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbach Nach der Novellierung heisst es verschlossen.

Danke für den Hinweis.... Du hast daür gesorgt, dass ich mich heute abend mal wieder mit den Bockmist befasse... :-)


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland676294
Datum07.04.2011 20:49120140 x gelesen
off topic: Gewöhnliches Küchenmesser z.B. zum schneiden von Weißkohl, Rotkohl, gerne zum kleinschneiden von Salatköpfen oder Karotten. Länge Klinge: 21cm. Wir kochen halt noch richtig.
(OK, fast immer vegetarisch...)


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP676295
Datum07.04.2011 20:51120135 x gelesen
Äh, 12cm nicht 20. Und bei mir sind einige Messer über den 12cm.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676314
Datum07.04.2011 22:26120213 x gelesen
Geschrieben von Jan Mandernachdann fehlt dem StA wesentliche Größen wie Erreichbarkeitswerte Ausfallsicherheit Redundanz.


Das ist dem StA im Zweifel egal, wenn er eine anerkannte Regel der Technik hat. Die zitiert er, im ZWeifel kommt noch der FM-Experte aus dem Innenministerium als Sachverständiger dazu.

Dann hat der Angeklagte das Problem, dass er den Aufwand betreiben muß um das alles zu entkräften.

Den Schuh würde ich mir nicht anziehen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW676316
Datum07.04.2011 22:40120081 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Knut Kobbeich bin nach dem Lesen dieser Zeilen in meine Küche gerannt, und obwohl nicht ganz schlecht sortiert fand ich (zum Glück) kein Messer mit einer feststehenden Klinge > 20cm. Was kochst Du denn???

offensichtlich Dinge, die mehr als einen Meter im Durchmesser haben :-)))

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?676396
Datum08.04.2011 15:15119964 x gelesen
Woanders fahren sogar Inspektoren mit allem was sie an Sonder eingebaut haben, zur Ölspur... ;-)


http://www.feuerwehr-saal.de
Tue einem Hund 3 Minuten Gutes und er wird es Dir 3 Jahre danken. Tue einer Katze 3 Jahre Gutes, sie hat es nach 3 Minuten vergessen. "Katzen haben Personal"

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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?676398
Datum08.04.2011 15:19119990 x gelesen
Geschrieben von Christian Tietz zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Die Frage beim Thread ist doch, was tut ein KBR bei ner Verkehrsabsicherung und was nimmt er sich heraus, so unverzichtbar zu sein, dass das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist....
und mit Blau und Sonder über ne rote Ampel knallt?

Glauben wirklich alle KBR, KBM, KBI in Bayern, ohne sie gehts nicht? (Nicht umsonst sind deren Fahrzeuge manchmal arg "verdellt"...)


http://www.feuerwehr-saal.de
Tue einem Hund 3 Minuten Gutes und er wird es Dir 3 Jahre danken. Tue einer Katze 3 Jahre Gutes, sie hat es nach 3 Minuten vergessen. "Katzen haben Personal"

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676399
Datum08.04.2011 15:22119833 x gelesen
Geschrieben von Michael MehrlGlauben wirklich alle KBR, KBM, KBIjupp. SBR, SBI und SBM hast noch vergessen ;-)


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676400
Datum08.04.2011 15:45120176 x gelesen
Geschrieben von Michael Mehrl
Die Frage beim Thread ist doch, was tut ein KBR bei ner Verkehrsabsicherung und was nimmt er sich heraus, so unverzichtbar zu sein, dass das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist....
Die Frage ist vielmehr: auf "was" genau (also welches Einsatzstichwort - und hier kommt es evtl. auch auf den Inhalt der Alarm-SMS aus der ILS an) wurde alarmiert, und welche Einsatzmittelkette / AAO ist hierfür vorgesehen? Und interessant wäre dann auch, wann der Unfall genau geschehen ist: vor oder nach der Rückmeldung durch die ersteintreffende Wehr (und gleich vorab: nein, ich habe nicht alle Zeitungsberichte gelesen)?

Übrigens:

Geschrieben von Michael Mehrl
zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
das kann in bestimmten Fällen auch eine Aufgabe der Fachaufsicht sein... (meine ja nur mal so).

Geschrieben von Michael Mehrl
und mit Blau und Sonder über ne rote Ampel knallt?
Auch das kommt regelmäßig im Blaulichthandwerk vor, egal ob rot, grün, elfenbein oder sonstwie. Bei uns im Landkreis erst vor einigen Wochen ein österreichischer Organtransport, der über "rot" bei einer Blitzampel fährt und in ein anderes Kfz ballert... Maßgeblich (und da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht) ist die Frage, ob

1. berechtigt (aber da darf man meines Erachtens eben nicht nur auf die Alarmierung, sondern auch auf die Gesamtumstände abstellen)
2. mit welcher Geschwindigkeit.

Nebenbei: mit Deiner obigen Aussage suggerierst Du, dass er erheblich zu schnell war. Warst Du dabei?

Geschrieben von Michael Mehrl
Glauben wirklich alle KBR, KBM, KBI in Bayern, ohne sie gehts nicht?
Ich gehe mal davon aus, dass die weitaus größte Anzahl nicht so denkt.

Geschrieben von Michael Mehrl
(Nicht umsonst sind deren Fahrzeuge manchmal arg "verdellt"...)
Fahren die bei Euch im Landkreis Kelheim Wirklich so extrem? Mir sind bei uns keine (blaulichtbedingten) Unfälle aus den letzten Jahren bekannt...


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676401
Datum08.04.2011 15:48119677 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christian Trachternach
Wer ne SOSI Anlage im Auto hat, sollte auch über BOS Funk verfügen
in Bayern gibt's nur eine SoSi-Genehmigung, wenn BOS-Funk (4m Pflicht; 2m wünschenswert) im Fahrzeug vorhanden ist. Also Pflicht (und damit kein "soll")!

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676402
Datum08.04.2011 15:49119858 x gelesen
Geschrieben von Michael Mehrl
Woanders
Wo denn genau? Würde mich mal interessieren (gerne auch als PN)...


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen676405
Datum08.04.2011 15:52119986 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartNebenbei: mit Deiner obigen Aussage suggerierst Du, dass er erheblich zu schnell war. Warst Du dabei?

Wie vielfach in anderen Threads schon geschrieben bedeutet an einer roten Ampel schon zu schnell wenn er schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt und die anderen Fahrzeuge nicht erkennbar auf das SoSi reagieren.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676407
Datum08.04.2011 16:07119917 x gelesen
Geschrieben von Gerrit Lamade
Wie vielfach in anderen Threads schon geschrieben bedeutet an einer roten Ampel schon zu schnell wenn er schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt und die anderen Fahrzeuge nicht erkennbar auf das SoSi reagieren.
Ist mir hinreichend bekannt, ich fahre selbst auch hin und wieder unter Verwendung von SoSi. Durfte dieses Jahr auch im SFT aus Steinfurt trainieren, die waren eine Woche bei uns.

Und trotzdem die Frage: war er dabei? Oder ist es reine Spekulation?


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen676408
Datum08.04.2011 16:14119718 x gelesen
Dabei war er vermutlich nicht, aber es kam definitiv zum Unfall bei der Inanspruchnahme von Wegerechten.

Hier stellt sich dann eben die Frage ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre bei geringerer Geschwindigkeit um die Frage nach den Schuldverhältnissen zu klären, aber das ist ja nicht unsere Aufgabe sondern die der zuständigen Polizei.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676411
Datum08.04.2011 16:21119884 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartDie Frage ist vielmehr: auf "was" genau (also welches Einsatzstichwort - und hier kommt es evtl. auch auf den Inhalt der Alarm-SMS aus der ILS an) wurde alarmierter wurde nicht per SMS alarmiert sondern über FME.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676416
Datum08.04.2011 16:31119924 x gelesen
Geschrieben von Thomas Bruckmeier
er wurde nicht per SMS alarmiert sondern über FME
Wenn er (als KBR) über FME alarmiert wurde, dann stellt sich zumindest mal nicht mehr die Frage, warum er unterwegs war... weißt Du zufällig, nach welchem Einsatzstichwort alarmiert wurde?


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676417
Datum08.04.2011 16:36119833 x gelesen
Leider nein. Bis zu seinem Crash lag ich noch gemütlich auf der Couch ;-)


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676418
Datum08.04.2011 16:41119880 x gelesen
Passt schon :-)


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676420
Datum08.04.2011 17:03119810 x gelesen
Auf der Anfahrt wurde halt geredet, das er zu nem VU auf der B388 mit 3 Verletzten unterwegs war. Aber den genauen Alarmierungstext hab ich nicht mitbekommen.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMich8ael8 S.8, Coburg / Bayern676453
Datum09.04.2011 00:55119990 x gelesen
Sicherlich ist es fraglich, ob SMS-Nachrichten eine sinnvolle Alarmierung darstellen.

Die Aussage, dass eine Leitstelle aber damit nur Infos verschickt und das deshalb keine gültge Alarmierung darstellt halte ich aber für sehr abwegig.

Angenommen eine Wehr hat 40 Aktive und nur 20 Melder, bei Vollalarm kommen die SMS dazu. Wenn die SMS nur eine Info darstellen, dann habe ich 20 FA über FME alarmiert und weiteren 20 unbeteiligten Personen mitgeteilt wo es was zu gucken gibt.
So eine Aussage von der Leitstelle nur einmal, dann kommt der knallharte Vorwurf, dass sie erste Dienstgeheimnisse an Unbeteiligte verbreiten und zweitens Arbeitskräfte und Technik binden, um Infos zu versenden.

Für mich gibts da absolut nur zwei Varianten:

1. Ich beschließe (als Dienstherr), SMS-Alarmierung ist nicht durchführbar, weil unsicher usw. Dann muss ich mich um Alternativen kümmern.

2. Ich entscheide mich dazu, die SMS-Alarmierung zu verwenden (und sei es auch nur, weil Funknetze auch Funklöcher besitzen), dann ist so eine SMS auch als gültiger Alarm zu werten. Was soll man sonst mit dieser Nachricht???


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen676459
Datum09.04.2011 08:36119724 x gelesen
Geschrieben von Michael StammbergerIch entscheide mich dazu, die SMS-Alarmierung zu verwenden (und sei es auch nur, weil Funknetze auch Funklöcher besitzen), dann ist so eine SMS auch als gültiger Alarm zu werten. Was soll man sonst mit dieser Nachricht???

Ich habe hier bei mir in der Wohnung das problem, dass der FME nicht zuverlässig auslöst (gut abgeschirmt, auch Radio funktioniert nicht immer), Handyempfang aber gut ist. Die SMS der Leitstelle ist somit für mich wie eine alarmierung, weil sie auch zweifelsfrei der Leitstelle zuzuordnen ist...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676471
Datum09.04.2011 11:53119776 x gelesen
Geschrieben von Michael StammbergerDie Aussage, dass eine Leitstelle aber damit nur Infos verschickt und das deshalb keine gültge Alarmierung darstellt halte ich aber für sehr abwegig.

nein. diese Aussagen ist sogar höcht notwendig. Denn die LtS betreibt damit ein System, das nicht der TR-BOS entspricht die - egal ob man will oder nicht - eine anderkannte Regel der Technik darstellt.
Sollte da mal etwas bei der Nachrichtenweiterleitung schief gehen, dann hätte die LtS wenn dadurch ein Schaden entsteht den schwarzen Peter. Denn der örtliche euerwehrkommandant würde dan einen auf dumm machen und sagen "wie, warum, ich dachte das wäre weil es die LtS macht eine regelkonforme Alarmierung".


Geschrieben von Michael StammbergerAngenommen eine Wehr hat 40 Aktive und nur 20 Melder, bei Vollalarm kommen die SMS dazu. Wenn die SMS nur eine Info darstellen, dann habe ich 20 FA über FME alarmiert und weiteren 20 unbeteiligten Personen mitgeteilt wo es was zu gucken gibt.

Richtig. Es wurden nur 20 Mann alarmiert. Der Rest ist Zufall. d.h. Du mußt als Verantwortlicher davon ausgehen, dass die Alarmierung der 20 Mann mit FME/ DME ausreicht, um das Schadensereignis incl. der erforderlichen Redundanz für nicht am Feuerwehrhaus erscheinende FM (Abwesenheit, Krankheit, Verhinderung,...) zu bewältigen.

Ist dies nicht der Fall darfst Du Dich nicht auf die anderen 20 mit SMS verlassen, sondern mußt eigentlich eine anere Wehr parallel alarmieren lassen.

Oder Du stattest die anderen 20 Mann auch noch mit FME/ DME aus. Dann kannst Du mit den 40 Mann rechnen.


Geschrieben von Michael Stammberger1. Ich beschließe (als Dienstherr), SMS-Alarmierung ist nicht durchführbar, weil unsicher usw. Dann muss ich mich um Alternativen kümmern.

Richtig. Beschaffung von regelkonformer Alarmierungstechnik.



Geschrieben von Michael Stammberger2. Ich entscheide mich dazu, die SMS-Alarmierung zu verwenden (und sei es auch nur, weil Funknetze auch Funklöcher besitzen), dann ist so eine SMS auch als gültiger Alarm zu werten. Was soll man sonst mit dieser Nachricht???

Typisches Feuerwehrproblem. Es denkt der Techniker. Die Technik SMS war da. Dann hat ein Techniker gedacht "Mensch, da können wir auch damit alarmieren, hat eine Schnittstelle progrmmiert, hat die Technik vereiner und das dann in einschlägogen Zeitschriften beworben.
Irgend ein anderer Techniker bei einer Feuerwehr hat das dann gekaut, weil das ja eine ganz tolle und gübstige Alternative zu den teuren FME/ DME ist. Und die Stadt finanziert die ohnehin nicht.

Und dann kommen da irgend wann nachdem immer mehr Wehren das nutzen diese blöden Spielverderber mit der TR-BOS und rechtlichen sowie technisch-organisatorischen Bedenken an und reden das schöne neue Spielzeug kaputt. Und das schlimme. Man kann das nicht mal entkräften. Also wird dann gewettert oder geschimpft.

das kannst Du beliebig auch auf die Verwendung von Hochdruckreinigern zur Brandbekämpfung oder andere "tolle" technische Neuerungen übertragen.
Es gibt immer einen, der die Idee hat und einen Dummen, der das dann kauft...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676473
Datum09.04.2011 11:58119733 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutIch habe hier bei mir in der Wohnung das problem, dass der FME nicht zuverlässig auslöst (gut abgeschirmt, auch Radio funktioniert nicht immer),...


Psst. Verrate deinen Kameraden mal, dass der Krieg rum ist und sie aus ihren Bunkern raus kommen können ;-)


Geschrieben von Christian FleschhutDie SMS der Leitstelle ist somit für mich wie eine alarmierung, weil sie auch zweifelsfrei der Leitstelle zuzuordnen ist...

Ist aber keine Alarmierung i.S.d. TR-BOS.
d.h. wenn Du weißt, dass X % Deiner Mannen nicht mit FME/ DME/ Sirene alarmiert werden können, dann muß man entweder diese Systeme verbessern oder die AAO ausweiten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676478
Datum09.04.2011 12:58119763 x gelesen
Geschrieben von Michael StammbergerWenn die SMS nur eine Info darstellen, dann habe ich 20 FA über FME alarmiert und weiteren 20 unbeteiligten Personen mitgeteilt wo es was zu gucken gibt.Je nach System nicht mal das. Da bekämen die melderlosen 20 nur mitgeteilt, das die anderen 20 zu einem nicht näher bestimmten zurückliegenden Zeitraum eine Alarmierung erhalten haben, und dann könnten sie sich evtl. mal ruhig nach draußen begeben, schauen und hören, ob es Anzeichen dafür gibt das dieser Zeitpunkt noch nicht allzu lange her ist, und dann entscheiden wie sie weiter verfahren.
Oder sie werten das ganze als richtige Alarmierung, bestenfalls wissend, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass das ganze sich im Nachhinein eben nicht als solche darstellt und dies zu Problemen führen kann.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen676483
Datum09.04.2011 13:39119609 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDenn die LtS betreibt damit ein System, das nicht der TR-BOS entspricht die - egal ob man will oder nicht - eine anderkannte Regel der Technik darstellt.

Dieses Pseudo-Argument hast Du mittlerweile erfolgreich zu Tode geritten. Man könnte vermuten, daß Du nicht genau weißt, was tatsächlich in der TR-BOS geregelt ist und/oder, daß Du Dir nicht ansatzweise vorstellen kannst, wieviele Systeme in einer Leitstelle betrieben werden, die zwar durchaus zur Alarmierung verwendet werden, aber in keinster Weise in der TR-BOS geregelt sind.
Bei Gelegenheit kannst Du deine These mal auf die Landkreise anwenden, die mit e*BOS "alarmieren". Oder mal die TR-BOS für elektronische oder Motorsirenen heraussuchen.

MfG

Frank


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen676486
Datum09.04.2011 13:57119654 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank Scheffski Oder mal die TR-BOS für elektronische oder Motorsirenen heraussuchen.

... für deren Ansteuerung: "TR-BOS - Geräte für die Funkalarmierung", dort Teil C - ME III bzw. ME IV. Die Sirene selbst ist keine Funk(empafngs)anlage - wieso sollte die in der TR-BOS geregelt sein.

Die Alarmierung mit Geräten nach TR-BOS stellt den "anerkannten Stand der Technik" dar. Es wird niemand daran gehindert über andere Mittel Einsatzkräfte zu verständigen ggf. auch zu alarmieren - er muss nur dann selbst beurteilen, ob das Mittel zur Sicherstellung der Alarmierung (gesetzlicher Auftrag) geeignet ist (und hat ggf. eben ein Problem wenn es mal nicht funktioniert hat).

Gruß
Gerhard


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern676488
Datum09.04.2011 14:07119640 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Christian Fleschhut
Ich habe hier bei mir in der Wohnung das problem, dass der FME nicht zuverlässig auslöst (gut abgeschirmt, auch Radio funktioniert nicht immer),...

Psst. Verrate deinen Kameraden mal, dass der Krieg rum ist und sie aus ihren Bunkern raus kommen können ;-)

Muss nichts mit Krieg und Bunker zu tun haben. Mein Haus ist von 1757. Wenn ich nicht am Fenster bin, oder der FME in der Station steht, tut sich da nix. ;-)

Ich denke, dass eine SMS-"Alarmierung" eine sinnvolle Ergänzung sein kann. (Soll ich schreiben "örtliche Gegebenheiten", oder lass ichs lieber? :D)

Über welche Summen sprechen wir da eigentlich, bei der Einrichtung?


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676490
Datum09.04.2011 14:17119623 x gelesen
Grüß Gott!

Das sog. "Pseudoargument" ist das Argument schlechthin, und ich kann es nachvollziehen.

"Mobile Phones"

Falls Mobile Phones auch nur ansatzweise irgendwelchen BOS-Bestimmungen genügen würden, könnten alle BOS getrost auf "digitale Alarmierung" und den tollen Digitalfunk verzichten - die Mobile Phone-Infrastruktur wäre sogar schon da - wozu also dennoch der ganze andere Aufwand?

Nein... es gibt ein Papier The Role of Mobiles in Disasters and Emergencies, aus welchem eine ganz klare Empfehlung zu diesem Thema hervorgeht.

"eBOS"

Zu dem immer wieder mal gerne genannten eBOS kann ich beim Überfliegen der Anbieterseite nur feststellen, daß das System zwar Informationen nach POCSAG übermittelt; allerdings befindet sich die gesamte Infrastruktur nicht in den Händen der BOS. Eine Abhängigkeit der nutzenden BOS ist - trotz aller Beteuerungen der Netzbetreiber (auch das Cellphone-Netz ist zu mehr als 99 % verfügbar. Theoretisch.) - zwingend die Folge.

Jedesmal, wenn sich eine BOS in die Abhängigkeit eines privatwirtschaftlichen Unternehmens begibt, kann ich davor nur warnen.

Solange sich ein System an die Anforderungen der "Technischen Richtlinie" hält, ist dies auch in jeder Richtung gerichtsfest. Alles andere ist "Nice to have".


Liebe Grüße

Klaus

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676491
Datum09.04.2011 14:19119440 x gelesen
*seufz* Was vermisse ich hier eine zeitlich befristete Editierfunktion...

Nachtrag:

Abgesehen von der bereits bestehenden Infrastruktur der GSM-Netze wären die Endgeräte aber sowas von günstig zu haben und sowohl als Festeinbau als auch Mobil einsetzbar... und könnten gleichzeitig als Alarmempfänger genutzt werden. :oD


Liebe Grüße

Klaus

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen676494
Datum09.04.2011 14:43119641 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerDie Sirene selbst ist keine Funk(empafngs)anlage - wieso sollte die in der TR-BOS geregelt sein.

*Seufz*
Der Alarmgeber ist auch keine Funk(empfangs) anlage. Warum ist er in der TR-BOS geregelt?
Diese ganze TR-BOS-Schiene führt, bezogen auf die ursprüngliche Diskussion, völlig ins Leere.
Fakt ist, sobald man ein(e) vorher vereinbarte(s) und wie auch immer geartete(s) Zeichen/Signal/Nachricht empfängt, gilt man als alarmiert. Das muß auch nicht zwingend durch die Leitstelle geschehen, sondern kann durchaus durch Dienstvorgesetzte oder den Bürger, der den Handauslöseknopf der örtlichen Sirene gedrückt hat, geschehen.
Daß für bestimmte Teile üblicherweise verwendeter Technik die TR-BOS deren Beschaffenheit regelt, hat für diese Diskussion eigentlich keinerlei Relevanz.


MfG

Frank


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen676500
Datum09.04.2011 17:05119574 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank ScheffskiDer Alarmgeber ist auch keine Funk(empfangs) anlage. Warum ist er in der TR-BOS geregelt?

... weil er - genauso wie der FMS-Geber und Empfänger - im Sinne der Funkrichtlinie BOS als funktionaler Bestandteil der Funkanlage anzusehen ist. Ist die Sirene dagegen aber definitiv nicht !

Geschrieben von Frank ScheffskiDiese ganze TR-BOS-Schiene führt, bezogen auf die ursprüngliche Diskussion, völlig ins Leere.

... nicht ganz, sie definiert den derzeitigen "Stand der Technik" hinsichtlich Alarmierung. Wie gesagt: auch andere Wege gehen, dann liegt die Verantwortung, dass das anforderungsgerecht ist, aber beim jeweiligen Anwender.

Geschrieben von Frank ScheffskiFakt ist, sobald man ein(e) vorher vereinbarte(s) und wie auch immer geartete(s) Zeichen/Signal/Nachricht empfängt, gilt man als alarmiert. Das muß auch nicht zwingend durch die Leitstelle geschehen, sondern kann durchaus durch Dienstvorgesetzte oder den Bürger, der den Handauslöseknopf der örtlichen Sirene gedrückt hat, geschehen.

... dem will ich auch garnicht widersprechen.

Gruß
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676503
Datum09.04.2011 17:49119638 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiDiese ganze TR-BOS-Schiene führt, bezogen auf die ursprüngliche Diskussion, völlig ins Leere.


Nein. Denn der LtS Leiter sagt damit "Die SMS ist aus unserer Sicht als Betreiber der Einrichtung LtS und Bediener der Technik keine Alarmierung, sondern nur ein Informationsmittel. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die korrekte, zeitnahe und vollständige Funktion dieses Systems". Nicht mehr und nicht weniger hat er damit ausgedrückt. d.h. er ist damit aus dem Schneider wenn der Löschhäuptling vor Ort das anders sieht und nachher was schief geht.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen676505
Datum09.04.2011 17:58119492 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayerweil er - genauso wie der FMS-Geber und Empfänger - im Sinne der Funkrichtlinie BOS als funktionaler Bestandteil der Funkanlage anzusehen ist.

Das sind Funkhörer/Besprechungseinrichtung und Antenne auch.
Zulassung nach TR-BOS?

MfG

Frank


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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen676507
Datum09.04.2011 18:02119579 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerder LtS Leiter sagt damit "Die SMS ist aus unserer Sicht als Betreiber der Einrichtung LtS und Bediener der Technik keine Alarmierung, sondern nur ein Informationsmittel.

Ebent. Die SMS ist dort keine Alarmierung, weil es so festgelegt ist.
Und das hat nun genau was mit der TR-BOS zu tun?

MfG

Frank


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676508
Datum09.04.2011 18:04119396 x gelesen
Geschrieben von Klaus Düdder"eBOS"
Zu dem immer wieder mal gerne genannten eBOS kann ich beim Überfliegen der Anbieterseite nur feststellen, daß das System zwar Informationen nach POCSAG übermittelt; allerdings befindet sich die gesamte Infrastruktur nicht in den Händen der BOS. Eine Abhängigkeit der nutzenden BOS ist - trotz aller Beteuerungen der Netzbetreiber (auch das Cellphone-Netz ist zu mehr als 99 % verfügbar. Theoretisch.) - zwingend die Folge.
Die Firma wirbt mit "Die Alarmierungszeit (vom Auslösen der Alarmierung in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Alarmierung auf dem Meldeempfänger) beträgt in mehr als 99 % der Fälle weniger als 30 Sekunden." Das wäre schonmal mehr, als die TR-BOS für digitale Alarmierung vorgibt, danach wird m.W. ein Übertragungszeitraum von bis zu 1 Minute ermöglicht.
Das garantiert mir bei der SMS keiner.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676509
Datum09.04.2011 18:04119458 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiFakt ist, sobald man ein(e) vorher vereinbarte(s) und wie auch immer geartete(s) Zeichen/Signal/Nachricht empfängt, gilt man als alarmiert.Und wenn man das Signal Stunden später empfängt?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen676512
Datum09.04.2011 18:17119471 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank ScheffskiDas sind Funkhörer/Besprechungseinrichtung und Antenne auch.
Zulassung nach TR-BOS?


... nein, weil dies keine aktiven Komponenten sind (bzw. bei der Besprechungseinrichtung zum Erstellungszeitpunkt der TR i.d.R. nicht waren (Funk 65, Funk 70 ...)).
Es wäre vieleicht mal sinnvoll, zu überlegen warum die TR-BOS erstellt eigentlich wurden. Richtig: um das Zusammenwirken in den speziellen BOS-Funknetzen für Sprachkommunikation, Alarmierung und FMS sicherzustellen - und für die hierzu "aktiven" Komponenten wurden eben diese TRs erstellt (und Geräte danach geprüft).

Da ich inzwischen beruflich dem Arbeitskreis angehöre, das für die Fortschreibung der TRs zuständig ist: Glaubs mir einfach ...

Gruß
Gerhard


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676513
Datum09.04.2011 18:18119482 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppUnd wenn man das Signal Stunden später empfängt?

Im Gegensatz zu meinem FME steht in einer Alarm^W äh, absolut unnötigen und gefährlichen SMS die mich freundlciherweis darüber informiert dass meine Einheit ggf. gebraucht werden könnte aber nicht zwingend muss-Kurznachricht die mein Handy empfängt eine Uhrzeit. Ja sogar eine Abfassungszeit!
Das kann mein FME nicht.


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen676514
Datum09.04.2011 18:23119513 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank ScheffskiUnd das hat nun genau was mit der TR-BOS zu tun?

... das die nach den anerkannten Regeln der Technik einführten Alarmierungsmedien eben darin spezifiziert sind.
Nochmal: ich muß mich auch nicht an Normen (andere "anerkannte Regeln der Technik") halten ... nur habe ich dann (spätestens wenn es nicht so läuft wie geplant) das Problem nachzuweisen, dass meine gewählte Lösung hinreichend war (im andere Fall kann ich relativ einfach auf die Einhaltung der Norm verweisen).

Gruß
Gerhard


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg676515
Datum09.04.2011 18:24119665 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank ScheffskiDie SMS ist dort keine Alarmierung, weil es so festgelegt ist.
Und das hat nun genau was mit der TR-BOS zu tun?

Die TR-BOS wird hier als Maßstab für den "Stand der Technik" genommen.

Ich versuch das mal genauer zu erklären:

Solange alles gut läuft kräht (fast) kein Hahn danach. Wenn dann mal ne Bude abbrennt und es stellt sich heraus das Alarmierungsprobleme vermutlich den Schaden vergrößert haben muss sich dann ein Gericht ev. um Schadensersatzforderungen kümmern.

Das Gericht wird dann hergehen und schauen welche Regeln und Vorschriften es für die Alarmierung der Feuerwehr gibt.

Spielen wir das mal an drei Beispiele durch. Die Feuerwehr wird alarmiert. Es kommen zuwenig Einsatzkräfte Es stellt sich heraus das nur ein Teil der Einsatzkräfte den Alarm erhalten haben.

  • Variante 1: Feuerwehr wird über Funkmelder alarmiert

    Es wird geschaut ob die dafür eingesetzen Geräte der TR-BOS entsprechen und die Wartung ausreichend ist.. Falls das der Fall ist kann sich der Verantwortliche seine Hände in "Unschuld" waschen. Er hat sich am aktuellen Stand der Technik orientiert. Für Störungen im Funk kann die Gemeinde bzw. der Wehrführer nicht verantwortlich gemacht werden.

  • Variante 2: Feuerwehr wird über Sirene alarmiert

    Es wird geschaut ob die Ausstattung der Sirenen ausreichend ist. Ev. stellt ein Gutachter fest das bei der heutigen Bauweise (bessere Fenster usw.) die eine Sirene nicht mehr ausreichend ist. Ergebnis könnte sein das die Gemeinde den schwarzen Peter hat. Sie hätte ja die Alarmierung verbessern können. Z.B. durch weitere Sirenen oder zusätzlicher Funkalarmierung.

  • Variante 3: Feuerwehr wird über SMS alarmiert

    Hier dürfte die Beweislast beim Verantworlichen ( Gemeinde bzw. Wehrführer ) liegen. Er muss nachweisen das diese alternative Alarmierung genauso gut und sicher ist wie z.B. die Alarmierung über Funk (nach TR-BOS).

    Das dürfte bei der FMS-Alarmierung recht aufwendig bzw. ev. sogar gar nicht möglich sein. Es gibt Varianten bei denen das Zeitverhalten vom Anbieter bzw. Netzbetreiber gar nicht entsprechend den Anforderungen an eine Feuerwehralarmierung zugesichert werden kann.

    Fazit: Man kann auch hier viele verschiedene Möglichkeiten zur Alarmierung verwenden. Wenn es aber mal "klemmt" ist derjenige der Dumme der nicht rechtsicher nachweisen kann daß seine Variante dem Stand der Technik entspricht.

    Wenn man die Funkalarmierung nach TR-BOS mit der SMS-Alarmierung vergleicht stellt man fest das die Funkalarmierung bei einen vernünftig ausgebauten Funknetz einige stichhaltige Vorteile, insbesondere beim Zeitverhalten und bei der Verfügbarkeit, hat.

    Ratet mal was da dann von Fachleuten als "Stand der Technik" angesehen wird.

    In der Rechtsprechung wird sehr oft auf den jeweiligen Stand der Technik verwiesen. Wenn man da abweicht muss man nachweisen das diese Abweichung im Grunde genauso gut ist als der "Stand der Technik".




    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen676517
    Datum09.04.2011 18:26119500 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Manuel SchmidtIm Gegensatz zu meinem FME steht in einer Alarm^W äh, absolut unnötigen und gefährlichen SMS die mich freundlciherweis darüber informiert dass meine Einheit ggf. gebraucht werden könnte aber nicht zwingend muss-Kurznachricht die mein Handy empfängt eine Uhrzeit. Ja sogar eine Abfassungszeit!
    Das kann mein FME nicht.


    ... aber bei deinem FME sollte der alarmierenden Leitstelle bekannt sein ob die Nachricht im Netz ordungsgemäß ausgesendet wurde und in welchen "Betriebszustand" das Alarmierungsnetz ist.

    Gruß
    Gerhard


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676519
    Datum09.04.2011 18:35119391 x gelesen
    Geschrieben von Frank ScheffskiEbent. Die SMS ist dort keine Alarmierung, weil es so festgelegt ist.

    Naja, das ist hier im Forum ja noch schwieriger, als draußen an der Front:

    Variante 1:
    "Die SMS ist eine Information, keine Alarmierung", sagt die Leitstelle.
    Tut sie das, weil wie du sagst dass tatsächlich keine Alarmierung ist und es intern verboten ist Sie als Alarmierung zu werten [1]
    oder sagt er das, weil es kein nach TR-BOS zugelassenes Alarmierungsystem ist und er sich unabhängig ob der selbst dafür verantwortlich ist, wenn mal etwas damit schief geht (oder der, der es trotzdem so haben wolte) und er ggf. auch den ewigen Zorn des Feuerwehrforums fürchtet weil er SMS und Alarmierung in einem nicht zu mindestens 120% ablehnenden Zusammenhang verwendet hätte.

    Variante 2:
    Man liest die SMS und beurteilt nach Pflichtgemäßem Ermessen, ob man das jetzt als Information (Aha, meine Einheit hat einen Alarm aber ich kann denen nicht helfen weil (zu weit weg, gebrochenes Bein, besoffen, zu lange her, sonstwas) oder als faktischen Alarm trotz nicht ausgelöstem Meldeempfänger wertet. [2]
    Mir ist bekannt, dass in diesem Forum diese Entscheidung einem Feuerwehrangehörigen nicht zugemutet wird.
    Dann ist das halt so. DAnn sollte man ihn aber auch vor anderen Entscheidungen bewahren, etwa wie man das Strahlrohr einstellt oder ob man 2 oder 3 C-Längen schlauchreserve verwendet oder anderen schlimmen und schwierigen Entscheidungen.


    Geschrieben von Frank ScheffskiUnd das hat nun genau was mit der TR-BOS zu tun?
    Meine Einschätzung nach nicht.
    WEnn ich Christian richtig verstehe, ich bitte ggf. um Korrektur, vertritt er die Auffassung dass eine SMS nicht als Alarm aufgefasst werden kann, weil es nicht TR-BOS-Konform ist. [3]


    Manuel


    [1]
    Das das im Konkreten Fall ziemlich unglücklich sein kann (Mist, ich weiß dass meine Einheit und damit auch ich gebraucht werden, aber weil mein FME den ich neben dem Handy am Gürtel getragen habe nicht gepiept hat darf ich da nicht hin, weil ich ja nicht alarmiert wurde) ist, so hoffe ich es zumindest, auch in diesem Forum nicht gänzlich von der Hand zu weisen.

    [2]
    Bei der juristischen Bewertung wird genau da übrigens der Knackpunkt liegen.
    Falls die Ermittlungsbehörde die Berechtigte Verwendung von SoSi und die Inanspruchnahme von SoRe untersucht, wird sie sicherlich an den Fahrer die Frage stellten, ob dies zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich war.
    Die Argumentation des Fahrers und eine Argumentation der Gegenseite wird sich damit eher auf den Inhalt der SMS als auf den Übermittlungsweg beziehen.
    [3]
    Ich werde im übrigen weiterhin eine "Alarm-SMS" als "ich wurde alarmiert" auffassen, wenn mein Medeempfänger nicht auslöst.
    Wenn der SMS-Versand als diversitären Übermittlungsweg zum primären, normalen, TR-BOS Konformen Alarmierungsweg einsetzt wird das ja auch Sinn. [4]
    [4]
    Zumindest dort. Ob das hier im Forum ebenso ist ist äußerst zweifelhaft.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676520
    Datum09.04.2011 18:54119501 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWEnn ich Christian richtig verstehe, ich bitte ggf. um Korrektur, vertritt er die Auffassung dass eine SMS nicht als Alarm aufgefasst werden kann, weil es nicht TR-BOS-Konform ist.


    Nein. Ich vertete folgende logischen "Dreiklang"

    1. Eine Alarmierung hat so zu erfolgen, dass sie den derzeitigen anerkannten Regeln der Technik entspricht, Das erreiche ich durch die Verwendung der in der TR-BOS festgelegten technischen Möglichkeiten.
    Weiche ich davon ab muß ich im Vorfeld! prüfen, ob die alternativen Wege die ich wähle den anerkannten Regeln der Technik mindestens gleichwertig sind. Und zwar richtig prüfen und nicht nur Werbesprospekte abschreiben oder wiedergeben.


    2. Über diese Alarmierung die den anerkannten Regeln der Technik entspricht muß es möglich sein eine ausreichende Anzahl an Einsatzkräften zu alarmieren. d.h. ich muß damit so viele Kräöfte erreichen, dass ich incl. der zu ermittelnden Ausfallrate durch Krankheit, Abwesenheit,... genügend FM am Feuerwehrhaus und an der Einsatzstelle habe. Das hat durch technische Ausstattung der FM nach den anerkannten Regeln der Technik und wenn das nicht möglich oder ausreichend ist durch eine Änderung der AAO (d.h. parallele Mitalarmierung weiterer Wehren) zu erfolgen.


    3. Wenn über den Weg der anerkannten Regeln der Technik stest ausreichend viele FM alarmiert werden, dann brauche ich kein zusätzliches System für die Alarmierung. Denn alarmiert werden die FM über das regelgerechte System.
    Ich betreibe dann also eine unnötige Parallelvorhaltung von zwei Systemen. Ein offizielles mit dem die Alamierung erfolgt und ein inoffizielles nebenher. Und das kann dann nur die Aufgabe haben zu informieren (z.B. Übermittlung Adresse und Stichwort an alle alarmierten Kräfte wenn dies z.B. bei DME nur an die FüKräfte raus geht oder man für alle "Nurtonmelder" hat). Denn alarmiert wurde der FM in für die Lage ausreichende Zahl ja bereits über FME/ DME. Und mehr Kräfte über ein weiteres System informieren als alarmiert wurden würde ja bedeuten dass ich ggf. davon ausgehe, dass meine Alarmierung nicht ausreichend ist, ich aber nichts dagegen unternehme. Das wäre dann auch ein im Fall der Fälle schädliches Tun.



    Geschrieben von Manuel SchmidtDas das im Konkreten Fall ziemlich unglücklich sein kann (Mist, ich weiß dass meine Einheit und damit auch ich gebraucht werden, aber weil mein FME den ich neben dem Handy am Gürtel getragen habe nicht gepiept hat darf ich da nicht hin, weil ich ja nicht alarmiert wurde) ist, so hoffe ich es zumindest, auch in diesem Forum nicht gänzlich von der Hand zu weisen.


    Ich habe letztes Jahr einen FM aus einer Wehr getroffen, dort wurde von der Stadtverwaltung klar geregelt, dass nur die FM die auch über FME lt. Liste des Kommandanten alarmiert wurden eine Einsatzentschädigung und Lohnersatz erhalten. Grund war die Überhandnahme von zu entschädigenden Einsatzkräften insbesondere bei Bagatell-Lagen. Sprich durch privat beschaffte Melder, Auswertesoftware die 4m FUnk abgreift und SMS versendet und was für andere Methoden es noch gibt den Einsatz mitzubekommen wenn man selbst nicht auf der Schleife liegt die alarmiert wurde waren stets mehr Kräfte am Fw-Haus, als vorgesehen waren. Und ja, das galt auch für die Kräfte die bei Alarm zufällig im Fw-Haus waren.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern676521
    Datum09.04.2011 19:03119478 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischernein. diese Aussagen ist sogar höcht notwendig. Denn die LtS betreibt damit ein System, das nicht der TR-BOS entspricht die - egal ob man will oder nicht - eine anderkannte Regel der Technik darstellt.

    Nur mal zur Klarstellung weil das hier wohl auch einige aus Bayern nicht richtig wissen: Die ILSen versenden nur Info-SMS, und das normal nur an Führungskräfte, das ist aber keine Alarmierung an sich sondern eben eine Information.


    Gruß
    CS





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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676522
    Datum09.04.2011 19:06119537 x gelesen
    Dieser ARgumentation kann ich mich soweit anschliesen.
    Einem "Der Alarm kam über den falschen Weg an den FM, also darf es kein Alarm sein!" ebend nicht.

    Was sagst du zur Nutzung von SMS als zusätzlichen Alarmierungsweg im Rahmen der Diversität der Alarmierungswege?

    Geschrieben von Christian FischerGrund war die Überhandnahme von zu entschädigenden Einsatzkräften insbesondere bei Bagatell-Lagen. Sprich durch privat beschaffte Melder, Auswertesoftware die 4m FUnk abgreift und SMS versendet und was für andere Methoden es noch gibt den Einsatz mitzubekommen wenn man selbst nicht auf der Schleife liegt die alarmiert wurde waren stets mehr Kräfte am Fw-Haus, als vorgesehen waren. Und ja, das galt auch für die Kräfte die bei Alarm zufällig im Fw-Haus waren.
    Das hat weder mit SMS-ALarmierung noch mit TR-BOS noch damit was zutun, dass eine Einsatzkraft eine "Alarm-SMS" auf der Anwendungsebene auswerten und beurteilen können muss.


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    AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein676523
    Datum09.04.2011 19:15119411 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWas sagst du zur Nutzung von SMS als zusätzlichen Alarmierungsweg

    Auch wenn die Frage nicht an mich gerichtet war - ich sehe das Thema SMS-"Alarmierung" eigentlich genau so, wie es hier in diesem .pdf festgehalten wurde: http://www.kfv-segeberg.org/kreisfeuerwehrverband/allgemeines/articles/hinweise-des-innenministeriums-zur-zusaetzlichen-alarmierung-per-sms.html?file=tl_files/KFVFiles/Download/vorschriften/allgemeines/Hinweise_zur_Alarmierung_per_SMS.pdf


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676524
    Datum09.04.2011 19:19119552 x gelesen
    Geschrieben von Nico StollAuch wenn die Frage nicht an mich gerichtet war - ich sehe das Thema SMS-"Alarmierung" eigentlich genau so, wie es hier in diesem .pdf festgehalten wurde: http://www.kfv-segeberg.org/kreisfeuerwehrverband/allgemeines/articles/hinweise-des-innenministeriums-zur-zusaetzlichen-alarmierung-per-sms.html?file=tl_files/KFVFiles/Download/vorschriften/allgemeines/Hinweise_zur_Alarmierung_per_SMS.pdf

    Ich darf also die Forumsmeinung zusammenfassend so feststellen:
    Eine Alarmierung per SMS ist auch als als sekundärer Alarmierungsweg bei vorhandenem primären Alarmierungsweg [1] total böse und sollte unterlassen werden. [2]?


    Manuel

    [1]
    Und ja, da sind schon einige Redundanzen drinnen, aber mit Diversität ist da halt nicht allzuviel möglich)
    [2]
    Ja gut, ein Ausfall des primären Alarmierungsweg ohne einen PlanB ist da natürlich besser. Da habt ihr recht.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676525
    Datum09.04.2011 19:27119509 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWas sagst du zur Nutzung von SMS als zusätzlichen Alarmierungsweg im Rahmen der Diversität der Alarmierungswege?



    Wenn Du meiner Logik folgst dann gibt es kein paralleles oder ergänzendes System... ;-)


    Geschrieben von Manuel SchmidtDas hat weder mit SMS-ALarmierung noch mit TR-BOS noch damit was zutun, dass eine Einsatzkraft eine "Alarm-SMS" auf der Anwendungsebene auswerten und beurteilen können muss.

    Es ging mit um die Frage
    1. Werden mit dem regelgerechten Syedtem genügend Eisnatzkräfte erreicht? Wenn antwort ja -->
    2. Warum kommen dann mehr Kräfte als damit alarmiert wurden ans Feuerwehrhaus?


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg676526
    Datum09.04.2011 19:29119584 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Manuel SchmidtIch darf also die Forumsmeinung zusammenfassend so feststellen:
    Eine Alarmierung per SMS ist auch als als sekundärer Alarmierungsweg bei vorhandenem primären Alarmierungsweg [1] total böse und sollte unterlassen werden. [2]?


    nciht ganz - meine Meinung wird durch diese These nicht vertreten ;-)

    Solange sichergestellt ist das der primäre Alarmierungsweg (FME nach TR-BOS) ausreichend ausgebaut und auch genutzt wird spricht nichts gegen eine Ergänzung mit SMS.

    Aber: Es muss sichergestellt sein das die Feuerwehrangehörige dann auch Ihre Funkmelder mitnehmen. Sie dürfen den FME dann nicht daheim lassen und mit dem Argument ich bekomme ja sowieso eine SMS das rechtfertigen. Das kann dann im Extremfall dennoch in die Hose gehen.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676527
    Datum09.04.2011 19:39119406 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtIm Gegensatz zu meinem FME steht in einer Alarm^W äh, absolut unnötigen und gefährlichen SMS die mich freundlciherweis darüber informiert dass meine Einheit ggf. gebraucht werden könnte aber nicht zwingend muss-Kurznachricht die mein Handy empfängt eine Uhrzeit. Ja sogar eine Abfassungszeit!
    Das kann mein FME nicht.
    Das ist systemabhängig und kann so sein, muss aber noch lange nicht.
    Wenn ich mir mein Handy anschaue, da sind noch ein paar drauf gespeichert, dann erkenne ich die Zeit, wann die SMS von mir empfangen wurde, und in der SMS selbst erkenne ich dann noch, wann sie von dem Sender (hier BlueBoxII) verschickt wurde. Dieser Versand springt, wenn's gut läuft, direkt auf die 5-Ton-Aussendung an, kann aber auch schonmal was Zeit brauchen, bis sich alle Schaltungen geeinigt haben (gerade wenn die Box kurz hintereinander 2 Schleifen mitkriegt, die sie verarbeiten soll, ist sie ziemlich zickig). Und dann legt die Box los, SMS-Versand nacheinander, bei Zugalarmen schonmal 70-80 Nummern im Abstand von 1-3 sec (keine Ahnung an welcher Stelle ich komme), zwischendurch kann sich die Box mal Verschnaufpausen gönnen...
    Mein FME löst gleich aus, oder gar nicht.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676528
    Datum09.04.2011 19:42119397 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerDie ILSen versenden nur Info-SMS, und das normal nur an Führungskräfte, das ist aber keine Alarmierung an sich sondern eben eine Information.Das ist interessant. Was enthält diese SMS?
    Für Einsatznachbearbeitung (Berichte etc) kann so ein Service schon was feines sein.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW676529
    Datum09.04.2011 19:45119364 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWenn Du meiner Logik folgst dann gibt es kein paralleles oder ergänzendes System... ;-)

    Ja, dass eine diversität im Rahmen der Alarmierung Teufelszeug ist, habe ich nun so hingenommen...

    Geschrieben von Christian FischerEs ging mit um die Frage
    1. Werden mit dem regelgerechten Syedtem genügend Eisnatzkräfte erreicht? Wenn antwort ja -->
    2. Warum kommen dann mehr Kräfte als damit alarmiert wurden ans Feuerwehrhaus?

    Wie du sehr schön darlegtest hat das in deinem Fall genau nix mit dem Alarmierungsweg zu tun, da dieses systematisch unterlaufen wurde.


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    AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein676530
    Datum09.04.2011 19:45119446 x gelesen
    Hallo Manuel,
    zunächst ist das mal meine eigene Meinung, die sich ja nicht unbedingt mit der des Forums decken muss ;-) Wenn SMS, sehe ich das eben als Zusatzinfo, aber nicht als verlässlichen Alarmierungsweg, weil m.E. nach eine Alarmierung mit den üblichen Mitteln zuverlässiger ist, als eine SMS, die eben auch mal später ankommen kann - bzw. auch gar nicht, falls beim Netzbetreiber z.B. mal ein Stromausfall vorliegt. Speziell hier in unserem Kreis gibt es dann auch noch ein gut ausgebautes Sirenennetz. In vielen Gemeinden werden parallel zu den DME dann eben auch noch die "Heuler" ausgelöst.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676532
    Datum09.04.2011 19:47119465 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherÜber welche Summen sprechen wir da eigentlich, bei der Einrichtung?Das kann von der Bastellösung mit dem alten gespendeten Handy, Onlinelösungen etc. bis hin zu Geräten gehen, deren Erstbeschaffung und Ersteinrichtung einen Gegenwert von 15-20 Billig-Gebraucht-FME oder Mittelklasse-Neu-DME erreichen kann.
    Laufende Kosten dann normale SMS-Gebühren (wobei man natürlich alle möglichen Tarife wählen kann).


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern676535
    Datum09.04.2011 19:54119417 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDas ist interessant. Was enthält diese SMS?

    Kann ich dir nicht sagen, bin als ZF nicht weit genug oben in der Führungshirarchie das ich eine bekommen würde. ;-)


    Geschrieben von Sebastian KruppFür Einsatznachbearbeitung (Berichte etc) kann so ein Service schon was feines sein.

    Da reicht doch das Fax, ist vermutlich eh umfangreicher.



    Gruß
    CS





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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg676536
    Datum09.04.2011 19:55119381 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtJa, dass eine diversität im Rahmen der Alarmierung Teufelszeug ist, habe ich nun so hingenommen...


    Das System der 2m Alarmierung nach POCSAG hat bereits entsprechende Sicherheiten vorgesehen.
    - Es gibe neben dem DAG Reserve DAG
    - DAU sind für Stromausfälle mit Batterie gepuffert
    - Dauert der Stromausfall länger können örtliche Wehren da mit SEA einspringen.
    . Das Netz überwacht sich selbst
    - Die Abdeckungsgebiete sind in den meisten Fällen so gewählt, dass auch bei Ausfall eines DAU eine Gewisse Redundanz besteht.

    d.h. bereits bei der Planung des Systems hat man die Sicherheiten die man meinte brauchen zu müssen bereits eingearbeitet.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676537
    Datum09.04.2011 20:00119306 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerAber: Es muss sichergestellt sein das die Feuerwehrangehörige dann auch Ihre Funkmelder mitnehmen. Sie dürfen den FME dann nicht daheim lassen und mit dem Argument ich bekomme ja sowieso eine SMS das rechtfertigen.Erfahrungsgemäß kannste das vergessen1. Handy ist immer dabei, und wird öfter gebraucht, ein paar Alarm-SMS kommen so zeitnah das man den jeweiligen Einsatz mitfahren konnte, und schwupps ist der FME ewiger Nachttischschmuck. Bis dass die anderem dem Handyträger mal vor der Nase wegfahren (oder hier auch schon gehabt: wieder einrücken als er ankommt...), dann wird das ganze Spielchen wieder erklärt, dann gehts wieder eine Zeitlang, und dann beginnts von vorne, mit tlw wechselnden, tlw. gleichen Akteuren.



    1Nein Manuel, das ist kein fehlendes Vertrauen in die feuerwehrmenschliche Intelligenz, dass ist meine Erfahrung nach ca. 7 Jahren "Alarm"-SMS. Ob man damit jemals mehr Leute erreicht hat als normal, und ob die ansonsten tatsächlich unkompensierbar gefehlt hätten, weiß ich nicht. Bezogen auf meine eigene Einheit würde ich das durchaus verneinen.


    0815Die Einladung zum nächsten Treffen der "Selbsthilfegruppe Feuerwehrforumsfussnotenfetischisten" wird natürlich weiter per SMS versandt! ;-)


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676540
    Datum09.04.2011 20:02119337 x gelesen
    Geschrieben von Christian SchorerDa reicht doch das Fax, ist vermutlich eh umfangreicher.
    Daran arbeiten wir hier noch, das jede Einheit sowas hochmodernes kriegt ;-)


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein676542
    Datum09.04.2011 20:06119408 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDauert der Stromausfall länger können örtliche Wehren da mit SEA einspringen.

    Und wieder ein Grund mehr, die Autos mit Dynawattanlage auszustatten :-D


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz676552
    Datum09.04.2011 21:13119440 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtIch darf also die Forumsmeinung zusammenfassend so feststellen:
    Eine Alarmierung per SMS ist auch als als sekundärer Alarmierungsweg bei vorhandenem primären Alarmierungsweg [1] total böse und sollte unterlassen werden. [2]?

    [1]
    Und ja, da sind schon einige Redundanzen drinnen, aber mit Diversität ist da halt nicht allzuviel möglich)
    [2]
    Ja gut, ein Ausfall des primären Alarmierungsweg ohne einen PlanB ist da natürlich besser. Da habt ihr recht.



    zu 1.)
    Also Redundanzen sind gut und schön aber ich gerade vor kurzem (Wohnhausbrand am 26.01) den Fall erlebt, daß der "TR-BOS konforme Alarm" gar nicht ankam und das bei offenem Funkkanal und keinerlei technischer Probleme seitens des sonstigen Funkverkehrs. Es wurde mehrfach versucht nachzualarmieren, ohne Erfolg. Wo das Problem genau lag, gab es keine offizielle Information dazu.
    Allerdings sagt die "Gerüchteküche", daß die Alarmierung auf einem falschen Kanal erfolgte da bei der Installation neuer Leitstellentechnik wohl ein Fehler gemacht wurde. Die Verbandsgemeinde Lambrecht der meine Feuerwehr zugehörig ist, liegt gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße auf einem anderen Kanal als der restliche Landkreis Bad Dürkheim. Sollte da ein Körnchen Wahrheit dahinterstecken, dann hilft die ganze TR-BOS nichts!

    zu 2.)
    Der primäre Alarmierungsweg war also komplett Tod. Warum standen trotzdem immerhin 8 Mann, davon 4 PA-Träger, im Erstangriff vor einem Wohnhausbrand? Weil diese 8 Mann über "T-Mobile Alarmruf" alarmiert wurde, was der Sekundärweg in meiner Wehr ist da die Ausleuchtung im 4m-Funk in diesem Bereich des Pfälzerwaldes nur als schlecht bezeichnet werden kann. Zum funken reicht es meistens, die FME reagieren aber oft genug nicht vor allem im Innenbereich eines Gebäudes.
    Ohne diese Redundanz hätte man wohl einen erheblichen Zeitverzug gehabt!


    Verstehe auch nicht ganz, warum immer nur über "Alarm-SMS" und nicht auch über "Alarm-Anruf" gesprochen wird. Dieser erfolgt direkt und wenn man ihn nicht entgegengenommen hat, bekommt man das angezeigt (SMS, Mobilbox,...) sodaß man zumindest informiert ist und dann telefonisch in Kontakt treten kann, ob ein nachrücken noch sinnvoll ist.
    Die meisten haben auf ihrem Handy für die "Alarmnummer" einen speziellen Klingelton hinterlegt. Also mich wirft eine "amerikanische Polizeisirene" besser aus dem Bett nachts um 03Uhr als das leise Piepen meines RE228. Das als kleines Gimmick am Rande.


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676554
    Datum09.04.2011 21:37119330 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Das ist interessant. Was enthält diese SMS?
    - Datum / Uhrzeit
    - Einsatzart
    - Einsatzschlagwort
    - Einsatzadresse
    - ggf. Hinweise aus Freitext

    Geschrieben von Sebastian Krupp
    Für Einsatznachbearbeitung (Berichte etc) kann so ein Service schon was feines sein.
    Dafür gibt es online-Zugriff auf die Einsatzdaten, die auf dem Verwaltungsserver der ILS hinterlegt sind.


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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW676559
    Datum09.04.2011 23:08119269 x gelesen
    ...und wenn mich nicht alles täuscht, läuft der Alarm von DAU zu DAU und zwar so oft, bis er alle einmal fehlerfrei erreicht hat. Darum bekommt man ab und an auch mal Textnachrichten auf den Scriptoren 2x. Einmal teilweise mit Kauderwelsch, einmal komplett lesbar.

    Gruß
    Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern676560
    Datum09.04.2011 23:25119303 x gelesen
    Geschrieben von Christian TietzGeschrieben von § 35 StVO "(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Also ich lese da kein Wort, dass man alarmiert werden muss, um Sonderrechte haben zu dürfen.

    Stimmt, hier gehts aber nicht um hoheitlicher Aufgaben, sondern ob er ohne Alarmierung "die Feuerwehr" ist.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen676564
    Datum10.04.2011 08:28119217 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherStimmt, hier gehts aber nicht um hoheitlicher Aufgaben, sondern ob er ohne Alarmierung "die Feuerwehr" ist.

    Eigentlich ist es sogar noch interessanter.

    Wenn man KBx als Aufsichtsdienst sieht, dann dürften sie "die Feuerwehr" sein, wenn sie es für geboten halten. Auch ist ihre Tätigkeit dann definitiv hoheitlich. Fragt sich dann nur ob da wirklich eine Dringlichkeit vorliegt.

    Sollte man es nämlich a priori für geboten halten, daß der Aufsichtsdienst dort dringend aufschlägt, muß man sich nämlich die Frage gefallen lassen warum dem so ist und ob es nicht im Vorfeld Versäumnisse gab.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAndr8eas8 S.8, Mainburg / Bayern676567
    Datum10.04.2011 09:52119329 x gelesen
    Hallo Forum

    In Bayern ist die Alarmierung in der Alarmierungsbekanntmachung geregelt .
    link

    Anderl


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern676591
    Datum10.04.2011 12:02119245 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDaran arbeiten wir hier noch, das jede Einheit sowas hochmodernes kriegt ;-)

    Wird hier bei ILS vorausgesetzt, auch an TSA Standorten (haben wir im Kreis nicht). Erübrigt auch die Frage nach Telefonanschluß die in anderen Threads schon aufkam.


    Gruß
    CS





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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern676593
    Datum10.04.2011 12:11119283 x gelesen
    Geschrieben von Markus ReichartDafür gibt es online-Zugriff auf die Einsatzdaten, die auf dem Verwaltungsserver der ILS hinterlegt sind.

    Wenns funktioniert. ;-)



    Grüßle
    CS





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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern676605
    Datum10.04.2011 13:06119243 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWenn man KBx als Aufsichtsdienst sieht, dann dürften sie "die Feuerwehr" sein, wenn sie es für geboten halten.

    Wie gesagt, ich denke das es hier eher um das Problem geht ob der KBx hier die Feuerwehr ist und nicht ob er hoheitlich tätig oder ob es dringend geboten ist.
    Wird ja auch angesprochen, daß sich angeblich nur ein Polizist selbständig in den Dienst versetzen kann.
    (Keine Ahnung ob wirklich so ist.)
    So und jetzt nochmal zu den Aussagen, wie wenn ich vom Einsatz zurückkomme muß ich erst warten bis der Piepser geht wenn ich zufällig zum VU komme.
    Das braucht es nicht, denn auf dem Rückweg ins Gerätehaus bin ich auch noch "DIE FEUERWEHR" und somit braucht man gar nicht alarmiert werden um in den Zustand des Feuerwehrmannes versetzt zu werden.
    Gleiches gilt für BF und Wachgong.
    Berufsfeuerwehrleute sind über die 24 Std die Feuerwehr.


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    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern676607
    Datum10.04.2011 13:11118955 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherSo und jetzt nochmal zu den Aussagen, wie wenn ich vom Einsatz zurückkomme muß ich erst warten bis der Piepser geht wenn ich zufällig zum VU komme.
    Das braucht es nicht, denn auf dem Rückweg ins Gerätehaus bin ich auch noch "DIE FEUERWEHR" und somit braucht man gar nicht alarmiert werden um in den Zustand des Feuerwehrmannes versetzt zu werden.
    In meinen Augen bin ich in diesem Fall ganz normal wie jeder andere Bürger Ersthelfer und habe halt den Vorteil, dass ich vernünftiges Gerät dabei habe. An dem VU vorbei zu fahren zum Gerätehaus zu gehen und zu warten bis der Piepser geht würde ich da eher als unterlassene Hilfeleistung betrachten.

    MFG Flo


    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern676608
    Datum10.04.2011 13:12118995 x gelesen
    Geschrieben von Jan MandernachIch kenne keine Vorschriften welche die Alarmierungsart vorschreiben.

    Stimmt.
    Aber die TR-BOS regelt die "FUNKALARMIERUNG".
    Und auch wenn es manche nicht glauben, ein Handy funktioniert auch über Funk.
    Da in der TR-BOS keine SMS Alarmierung festgelegt ist, kann die "Funkalarmierung" über Handy gar nicht zulässig sein.


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676611
    Datum10.04.2011 13:33119051 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherWie gesagt, ich denke das es hier eher um das Problem geht ob der KBx hier die Feuerwehr ist

    Eine wirklich interessante Frage. Die besondere Rechtslage des KBR als ehrenamtlicher Mitarbeiter des Freistaates macht ihn wahrscheinlich nicht zur Feuerwehr, da Feuerwehr ja kommunale Aufgabe ist. Die Möglichkeit eine Einsatzleitung zu übernehmen macht ihn m.E. auch nicht automatisch zur Feuerwehr, wenn er zu dem Einsatz, an dem seine Führungstätigkeit benötigt wird, nicht alarmiert wurde.

    Ein "in Dienst versetzen" wie das z.B. Polizeibeamte tun können/müssen, ist hier m.E. nicht möglich.

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen676612
    Datum10.04.2011 13:38118988 x gelesen
    Geschrieben von Knut Kobbe
    Ein "in Dienst versetzen" wie das z.B. Polizeibeamte tun können/müssen, ist hier m.E. nicht möglich.


    Doch, das sehe ich aufgrund der Aufsichtsfunktion grundsätzlich als gegeben an.

    Nun muß man aber fragen inwieweit das die Inanspruchnahme von Sonderrechten rechtfertigt.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen676616
    Datum10.04.2011 14:06119247 x gelesen
    Geschrieben von Markus Reichart Datum / Uhrzeit
    - Einsatzart
    - Einsatzschlagwort
    - Einsatzadresse
    - ggf. Hinweise aus Freitext


    Ja, so wird bei uns z.T. auch alarmiert (RHS, Helfer ManV, ect). Nicht alle von denen haben einen Melder. Zusätzlich (oder vorrangig) bekommen sie einen (automatischen) Telefonanruf auf Handy und Festnetz (bei nichterreichbarkeit oder nicht drangehen bis zu 3x). Wenn es funktioniert, ist die SMS bei größeren Einsätzen, wo eine lange Liste über FME (4m-Analog) alarmiert werden muß, bei mir vor dem FME-Alarm da. Bisher klappte es immer, auch wenn die vorletzte SMS bei mir erst nach zwei!! Tagen ankam. Ich muss wohl gerade irgendwo gestanden haben, wo ich keinen Empfang hatte. Aber das scheint eine Sache des Telefonanbieters zu sein, denn ich bekam noch mehrere, auch zeitlich weiter zurückliegende SMS zugestellt, als ich mein Telefon nach leerem Akku wieder aufgeladen und angestellt hatte. Daher ist die Aussage, das eine SMS-Alarmierung nicht sicher ist, völlig zutreffend.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY676633
    Datum10.04.2011 16:51119291 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian SchorerWird hier bei ILS vorausgesetzt, auch an TSA Standorten (haben wir im Kreis nicht). Erübrigt auch die Frage nach Telefonanschluß die in anderen Threads schon aufkam.


    wäre ja ganz gut, aber ich kenne Standorte, da gibt´s so was nicht. Soweit ich weiß, gibt´s da für die ILS eine besondere Telefonnummer, damit sie per Mobiltelefon anrufen können, was los ist.;-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern676636
    Datum10.04.2011 17:07119222 x gelesen
    Geschrieben von Markus Reichart Wo denn genau? Würde mich mal interessieren (gerne auch als PN)...

    Hey Markus,

    dein Postfach müsste eigentlich überlaufen ;-)


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676659
    Datum10.04.2011 20:58119057 x gelesen
    Servus Thorsten,

    Geschrieben von Thorsten Schlotter
    dein Postfach müsste eigentlich überlaufen ;-)
    überhaupt nicht... :-)

    Entweder wollte da jemand einfach nur polemisieren, oder er traut sich nicht mehr. Schade, hätte mich wirklich mal interessiert, wie das woanders so ausschaut. Wir sind da (in aller Regel) irgendwie auf einer Insel der Glückseligen...

    Gruß
    Markus


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676660
    Datum10.04.2011 21:01119104 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christian Schorer
    Wenns funktioniert. ;-)
    oh... ist es bei Euch genauso schlimm?

    Gruß
    Markus


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern676661
    Datum10.04.2011 21:09118904 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich Brinkmann
    Zusätzlich (oder vorrangig) bekommen sie einen (automatischen) Telefonanruf auf Handy und Festnetz (bei nichterreichbarkeit oder nicht drangehen bis zu 3x).
    So in der Art werden bei uns die Kräfte des BRK (für die SEG'en) auch zusätzlich zum FME alarmiert.

    Gruß
    Markus


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW676662
    Datum10.04.2011 21:24119147 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischernein. diese Aussagen ist sogar höcht notwendig. Denn die LtS betreibt damit ein System, das nicht der TR-BOS entspricht die - egal ob man will oder nicht - eine anderkannte Regel der Technik darstellt.
    Sollte da mal etwas bei der Nachrichtenweiterleitung schief gehen, dann hätte die LtS wenn dadurch ein Schaden entsteht den schwarzen Peter. Denn der örtliche euerwehrkommandant würde dan einen auf dumm machen und sagen "wie, warum, ich dachte das wäre weil es die LtS macht eine regelkonforme Alarmierung".
    Wir haben zusätzlich zur Melder- und Sirenenalamierung eine Handyalamierung. Daher wir bekommen keine SMS sondern einen Anruf mit eindeutiger Absenderkennung. Auch wenn es nicht nach TR-BOS ist, kann ich mich an mindestens 2 Einsätze erinnern wo nur das Handy ging aber kein(e) Melder/Sirene!


    MkG Axel


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    Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


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    AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz676668
    Datum10.04.2011 22:14118997 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanWir haben zusätzlich zur Melder- und Sirenenalamierung eine Handyalamierung. Daher wir bekommen keine SMS sondern einen Anruf mit eindeutiger Absenderkennung. Auch wenn es nicht nach TR-BOS ist, kann ich mich an mindestens 2 Einsätze erinnern wo nur das Handy ging aber kein(e) Melder/Sirene!

    Das kann ich in dieser Form bestätigen. Wird bei uns auch beides parallel genutzt und es gab schon Einsätze bei denen nur Alarm über Handy kam bzw. wesentlich früher als über FME. Den umgekehrten Fall gab es auch schon aber als sekundärer Alarmierungsweg meiner Meinung nach empfehlenswert zumindest bist die Digitale Alarmierung endlich eingeführt wird.


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW676671
    Datum10.04.2011 22:26119511 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastnerwäre ja ganz gut, aber ich kenne Standorte, da gibt´s so was nicht. Soweit ich weiß, gibt´s da für die ILS eine besondere Telefonnummer, damit sie per Mobiltelefon anrufen können, was los ist.;-(Es gibt Feuerwehren ohne Telefonanschluss? Wie werden dann Dienstgespräche geführt?


    MkG Axel


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW676673
    Datum10.04.2011 22:31118952 x gelesen
    Geschrieben von Steffen Wenzas kann ich in dieser Form bestätigen. Wird bei uns auch beides parallel genutzt und es gab schon Einsätze bei denen nur Alarm über Handy kam bzw. wesentlich früher als über FME. Den umgekehrten Fall gab es auch schon aber als sekundärer Alarmierungsweg meiner Meinung nach empfehlenswert zumindest bist die Digitale Alarmierung endlich eingeführt wird.Der digitale Alarm ist gerade im Aufbau. An der Handyalarmierung wird weiterhin festgehalten. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass es mit der Handyalamierung Probleme gab. Mit der analogen Alarmierung aber schon. Daher finde ich eine Redundanz sehr gut.
    Selbst wenn die komplette Leistelle ausfallen sollte, kann der Handyalarm immer noch über ein Laptop bzw. Internet fähiges Handy ausgelöst werden.


    MkG Axel


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen676675
    Datum10.04.2011 22:39118980 x gelesen
    Geschrieben von Axel UrbanEs gibt Feuerwehren ohne Telefonanschluss? Wie werden dann Dienstgespräche geführt?

    Eine bissige Antwort wäre jetzt der Hinweis auf die erst kürzlich geführte Diskussion um die Aufwandsentschädigung....

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern676681
    Datum11.04.2011 06:36119067 x gelesen
    Geschrieben von Steffen Wenzund es gab schon Einsätze bei denen nur Alarm über Handy kam bzw. wesentlich früher als über FME.

    Kannst du mir mal technisch erklären wie das funktionieren soll?


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 676682
    Datum11.04.2011 06:38118936 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Horcher Kannst du mir mal technisch erklären wie das funktionieren soll?

    Im Saarländischen Rettungsdienst gibt es auch zusätzlich eine SMS Info parallel zur FME Alarmierung.

    Und auch dort gibt es durchaus Bereiche wo der Melder mal nicht anschlägt aber die SMS ankommt..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern676685
    Datum11.04.2011 06:54118836 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschUnd auch dort gibt es durchaus Bereiche wo der Melder mal nicht anschlägt aber die SMS ankommt..

    Sorry, schlecht zitiert.
    Meine Frage bezog sich auf, die SMS/Anruf kam vor dem FME Alarm an.


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 676686
    Datum11.04.2011 06:57118894 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Horcher Meine Frage bezog sich auf, die SMS/Anruf kam vor dem FME Alarm an.

    kommt im Bereich von max 10 sek auch mal vor, je nach dem wie viel Verkehr auf dem Umsetzer / Kanal ist.

    In den meisten Fällen gibt es aber beides zur gleichen Zeit.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP676687
    Datum11.04.2011 06:58119009 x gelesen
    Alarmumsetzerreise, ca. 2x quer durch die Republik ;-)
    Oder der SMS/Anruf-Alarm wird deutlich vor der Funkalarmierung ausgelöst, und nicht durch diese, wobei das eine seltsame Konstruktion wäre.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern676689
    Datum11.04.2011 07:02118861 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAlarmumsetzerreise, ca. 2x quer durch die Republik ;-)

    Dadurch das in Bayern jede 5 Fünf Tonfolge auf nur einem Alarmumsetzer programmiert sein darf ist das in Bayern schonmal gar nicht möglich.


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY676693
    Datum11.04.2011 08:40118932 x gelesen
    Servus Axel,

    ja, die gibt´s. Ich war da bei Gesprächen dabei, als es um Telefonanschlüsse für Gerätehäuser ging. Da wurden der Gemeinde die fixen Kosten für den Telefonanschluss zu teuer, weil ja da nur alle "heiligen" Zeiten telefoniert wird. Jetzt, da der Anschluss ja doch etwas billiger ist und man ein Fax benötigt, könnte es besser werden. Wobei ich mir da bei 1-3 Einsätzen im Jahr nicht so sicher bin.

    Nebenbei noch eine kleine Anekdote:
    Wir haben ja schon immer einen Anschluss, den die Gemeinde bezahlt. Als wir dann noch fürs Internet einen ISDN-Anschluss bekamen, wurde mir von der gemeindlichen Kämmerin dringend empfohlen, des Nachts alle Stecker zu entfernen, da sonst alle möglichen bösen Leute in den Computer kommen und dann Programme installieren können. Sie macht´s daheim auch so.;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW676721
    Datum11.04.2011 14:54118719 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzEine bissige Antwort wäre jetzt der Hinweis auf die erst kürzlich geführte Diskussion um die Aufwandsentschädigung....... nur das nicht jeder der Dienstgespräche führt auch eine Aufwandsentschädigung bekommt...


    MkG Axel


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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW676722
    Datum11.04.2011 14:58118752 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherKannst du mir mal technisch erklären wie das funktionieren soll?Das ist recht einfach. Es kommt bei Einsätzen des ELW 2 regelmäßig vor, dass bei mir der Anruf schneller da ist als der Melder.

    Einfache Lösung:

    gemeldetes Feuer auf einem Bauernhof:
    mehrere 5-Tonfolgen mit Sirene + örtliche Führung + RD + ELW 2
    Die Handyalamierung wird gleichzeitig direkt durch den ELR ausgelöst. So viel ich weiß stehen dem Anbieter gleichzeit 6000 Leitungen zur Verfügung. Daher kommt der Anruf erheblich eher an.


    MkG Axel


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen676748
    Datum11.04.2011 18:30118844 x gelesen
    Geschrieben von Axel Urban... nur das nicht jeder der Dienstgespräche führt auch eine Aufwandsentschädigung bekommt...

    Richtig, du hast meinen Kommentar nur in den falschen Hals bekommen!

    Für mich gehört zu einem Feuerwehrhaus auch ein Telefonanschluss. Sei es für normale Telefonate als auch für Alarm-Faxe etc. Das heutzutage auch ein Handy auf zumindest ein Fahrzeug gehört sollte auch unstreitig sein-natürlich mit Augenmaß bzgl. der Fw.-.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW676814
    Datum12.04.2011 10:08118824 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzRichtig, du hast meinen Kommentar nur in den falschen Hals bekommen!Ich glaube ich habe ihn schon verstanden :)

    Die Antwort war eher allgemein gehalten. :)


    MkG Axel


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     10.04.2011 13:11 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
     10.04.2011 13:33 Knut7 K.7, Nordendorf
     10.04.2011 13:38 ., Bad Hersfeld
     07.04.2011 09:49 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.04.2011 10:20 Chri7sti7an 7G., Berlin
     07.04.2011 12:01 ., Frankfurt
     09.04.2011 00:55 Mich7ael7 S.7, Coburg
     09.04.2011 08:36 Chri7sti7an 7F., Fürth
     09.04.2011 11:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.04.2011 14:07 ., Thierstein
     09.04.2011 19:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.04.2011 11:53 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.04.2011 13:39 Fran7k S7., Nossen
     09.04.2011 13:57 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.04.2011 14:43 Fran7k S7., Nossen
     09.04.2011 17:05 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.04.2011 17:58 Fran7k S7., Nossen
     09.04.2011 18:17 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.04.2011 17:49 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.04.2011 18:02 Fran7k S7., Nossen
     09.04.2011 18:23 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.04.2011 18:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.04.2011 18:35 ., Dortmund
     09.04.2011 18:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.04.2011 19:06 ., Dortmund
     09.04.2011 19:15 Nico7 S.7, Steinbek
     09.04.2011 19:19 ., Dortmund
     09.04.2011 19:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.04.2011 20:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.04.2011 19:45 Nico7 S.7, Steinbek
     09.04.2011 21:13 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     09.04.2011 19:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.04.2011 19:45 ., Dortmund
     09.04.2011 19:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.04.2011 20:06 Nico7 S.7, Steinbek
     09.04.2011 23:08 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     10.04.2011 09:52 Andr7eas7 S.7, Mainburg
     09.04.2011 18:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.04.2011 18:18 ., Dortmund
     09.04.2011 18:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.04.2011 19:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.04.2011 14:17 ., Nürnberg
     09.04.2011 14:19 ., Nürnberg
     09.04.2011 18:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.04.2011 19:03 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     09.04.2011 19:42 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.04.2011 19:54 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     09.04.2011 20:02 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     10.04.2011 12:02 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     10.04.2011 16:51 Anto7n K7., Mühlhausen
     10.04.2011 22:26 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     10.04.2011 22:39 Pete7r L7., Frankenberg
     11.04.2011 14:54 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     11.04.2011 18:30 Pete7r L7., Frankenberg
     12.04.2011 10:08 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     11.04.2011 08:40 Anto7n K7., Mühlhausen
     09.04.2011 21:37 Mark7us 7R., Höhenrain
     10.04.2011 12:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     10.04.2011 21:01 Mark7us 7R., Höhenrain
     10.04.2011 14:06 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     10.04.2011 21:09 Mark7us 7R., Höhenrain
     10.04.2011 21:24 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     10.04.2011 22:14 Stef7fen7 W.7, Elmstein
     10.04.2011 22:31 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     11.04.2011 06:36 ., Neuburg
     11.04.2011 06:38 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.04.2011 06:54 ., Neuburg
     11.04.2011 06:57 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.04.2011 06:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     11.04.2011 07:02 ., Neuburg
     11.04.2011 14:58 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     09.04.2011 12:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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