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Themawechsel von Anerkannter Werkfeuerwehr auf angeordneter Werkfeuerwehr?4 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorMike8 a.8, Rheinberg / nrw676725
Datum11.04.2011 15:055363 x gelesen
Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, was passieren muss um den Status der anerkannten Werkfeuerwehr aberkannt und dann angeordnet zu werden?
Womit hängt das überhaupt zusammen ob man anerkannt oder angeordnet ist?
VG,


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern676727
Datum11.04.2011 15:143184 x gelesen
Geschrieben von Mike adamsWomit hängt das überhaupt zusammen ob man anerkannt oder angeordnet ist?
Angeordnet: Von der Bezirksregierung wird dem Betrieb vorgeschrieben: "Du musst eine Werkfeuerwehr haben, die nach den Regelungen der öffentlichen Feuerwehren arbeitet. (FwDVen, etc.)"

Anerkannt: Ein Betrieb beschließt von sich aus, eine Feuerwehr einzurichten, verwendet dafür die Regelungen der öffentlichen Feuerwehren und die Bezirksregierung sagt: "Du arbeitest wie die öffentlichen Feuerwehren, du darfst deshalb auch außerhalb deines Werksgeländes als Feuerwehr arbeiten und SoSi nutzen."


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg676741
Datum11.04.2011 17:212827 x gelesen
Meines Wissens nach KANN es folgender Weise aussehen:
Die Firma XYZ hat von sich aus beschlossen, wir wollen eine Werkfeuerwehr. Diese wurde dann nach Prüfung der Sachlage dann anerkannt. Jetzt hat die Firma aber aus welchen Gründen auch immer, aber keinen Bock mehr eine WF zu unterhalten.
Der Betrieb hat aber immer noch das selbe Gefährungspotential wie bei Gründung der WF. Dann kommt die Abmeldung der WF bei der Aufsichtsbehörde und dann kommt der Verwaltungsapperat in Bewegung. Dann wird die Akte des Betriebes gezogen und nachgeschaut, wann denn die letzte Brandverhütungsschau war und wieviele Einsätze die WF im Jahr so fährt und wegen Was. Dann wird mal noch kurz vor der Auflösung der WF eine Brandverhütungsschau gemacht, mit der Feststellung, das Gefahrenpotential ist entsprechend hoch, und kann durch keine anderen Mittel des VB aufgehoben werden und dann fordert das Baurechtsamt/Verwaltungsbehörde die WF! Somit ist Sie angeordnet. Dann ist auch die Ausstattung, das Personal und die Verfügbarkeit vorgeschrieben!

Oder die andere Möglichkeit ist die, es wird in der Firma eine Nutzungsänderung oder ein Neubau durchgeführt. Dann kann dies auch schon in der Baugenehmigug stehen, dass es eine WF geben muß!

Ohne konkreten Fall, ist es immer schwierig so einen Fall zu erläutern!


Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG

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AutorMela8nie8 A.8, Kürten / NRW676845
Datum12.04.2011 13:462224 x gelesen
Anerkannt ist eine Werkfeuerwehr, die ein Betrieb auf freiwilliger Basis unterhält und welche von der Bezirksregierung abgenommen wurde, so dass sie einer öffentlichen Feuerwehr in Ausstattung, Technik, Ausbildung usw. gleichzusetzen ist.

Angeordnet ist eine Werkfeuerwehr dann, wenn die Bezirksregierung einen Betrieb (meist aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials) dazu verpflichtet eine Werkfeuerwehr zu unterhalten. Auch diese muss die gleichen Merkmale wie eine öffentliche Feuerwehr haben und wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Leistungsfähigkeit, durch die Bezierksregierung, kontrolliert.


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 11.04.2011 15:05 Mike7 a.7, Rheinberg
 11.04.2011 15:14 ., Thierstein
 11.04.2011 17:21 Mart7in 7L., Illingen
 12.04.2011 13:46 Mela7nie7 A.7, Kürten
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