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Thema | EU-Arbeitszeitrichtlinie: Ehrenamtliche nicht erfassen | 82 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 676826 | |||
Datum | 12.04.2011 11:31 | 24778 x gelesen | |||
hallo, Der Deutscher Feuerwehrverband positioniert sich eindeutig zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Ackermann: „Wir sind der Auffassung, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der EU-Richtlinie nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden“, EU-Arbeitszeitrichtlinie: Ehrenamtliche nicht erfassen Ist da was im Busch? Welche Gründe gibt für die Positionierung des DFV? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 676828 | |||
Datum | 12.04.2011 11:35 | 22111 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerWelche Gründe gibt für die Positionierung des DFV? Vielleicht hat sich mal jemand überlegt was passiert, wenn jeman gerade eionen 10h Arbeitstag (oder einer Arbeitsnacht) hinter sich hat, keine Ruhezeit hatte und dann im Einsatz etwas passiert? Sei es als KRaftfahrer, als AGT, als Führungskraft oder einfach nur beim Besteigen der Leiter. Denn komischerweise ist es anders herum ja so, dass ich als Einsatzleiter nach einem nächtlichen Einsatz im Zweifel diesen um X Stunden verlängere, damit der FM daheim bleiben kann, seine Ruhezeit hat und trotzdem Lohnersatz bekommt. Weil ich eben davon ausgehe, dass der FM nicht die Nacht durch im Einsatz stehen kann und dann gleich darauf am Arbeitsplatz Leistung bringen kann. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 676843 | |||
Datum | 12.04.2011 13:23 | 21789 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerDer Deutscher Feuerwehrverband positioniert sich eindeutig zur Anwendbarkeit der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Das ist eine zweischneidige Sache - insbesondere in Hinblick auf andere Ehrenamtliche Bereiche. Beschränkt man seine Sicht auf den Bereich der ehrenamtlichen Gefahrenabwehr, dann dürfte diese Positionierung zu Ungunsten der FA und zu Gunsten der AG und dabei insbesondere der Kommune sein. MkG Marc | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 676846 | |||
Datum | 12.04.2011 13:54 | 21660 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas ist eine zweischneidige Sache - insbesondere in Hinblick auf andere Ehrenamtliche Bereiche. Wir brauchen übrigens _ausschlieslich_ hauptberufliche Sportübungsleiter in den Sportvereinen, hauptberufliche Mitarbeiter bei den Tafeln, hauptberufliche Mitarbeiter im Bereich der Arbeit mit Behinderten! Ich meine wenn man die EU-ARbeitszeitrichtlinie dahingehend auffasst, dass der Arbeitnehmer auf gar keinen Fall mehr als 48h die Woche irgendwas machen darf, weil er ansonsten gesundheitliche Schäden erleidet, dann darf "Vollzeit-Arbeit" halt maximal 35h/Woche sein. (Falls man die Richtlinie dahingehend interpretiert, dass er nicht mehr arbeiten muss, wenn er nicht will, wäre das ja kein Problem.) Wie geht es dann weiter? Also dass man eine ehrenamtliche Tätigkeit, nicht nur bei sowas wie der Feuerwehr sondern auch bei Sportvereinen, Behindertenarbeit, Gemeindepolitik, dann mindestens vom Arbeitgeber genehmigen lassen muss ist ja dann klar. ABer dann gibt es ja noch weitere Tätigkeiten außerhalb des regulären Berufes, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers schmälern könnten. Hausarbeit z.B. Da hat man auch keine Ruhephase. Wie viele Stunden Hausarbeit pro Woche sind dann zulässig? Zusätzlich zur "U3-Tagesbetreuung" müssen auch zwingend U3-Nachtbetreuungsplätze eingerichtet werden. Es ist ja absolut unverantwortlich, wenn jemand zusätzlich zu 40h/woche regulärer Arbeit, 6h/Woche Hausarbeit, 2h/Woche Sportverein noch eine Minute Dienst am eigenen Kind leistet! Dann auch noch Nachts!!! Also da hört es ja dann wirklich auf und man muss diesen veringerten Ruhezeiten unbedingt einhalt gebieten! | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 676850 | |||
Datum | 12.04.2011 14:40 | 21304 x gelesen | |||
Mal die Vorschriften nur am Rande angesprochen: Fallbeispiel: Ein Kraftfahrer hat sein Lenkzeiten am Arbeitsplatz ausgeschöpft - Darf er dann im Einsatzfall bei einer FF noch als Maschinist (Fahrzeugführer im Sinne der STVO) eingesetzt werden? Fallbeispiel: Ein Arbeitnehmer hat seine Nachtschicht beendet und die Arbeit hat nachweislich ihre Spuren bei dieser Person in Bezug auf Müdigkeit, seine Konzentration und Auffassungsgabe hinterlassen. Bei einem Feuerwehreinsatz kommt es aufgrund der vor genannten Umstände zu einem Unfall. Wie sieht hier die Haftungsfrage aus. In der FwDV 7 ist ja die Eigenverantwortlichkeit mehrfach benannt. Was sagt bei dieser Thematik der gesunde Menschenverstand und wie wird es in der Praxis gehandhabt? Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676870 | |||
Datum | 12.04.2011 16:07 | 21183 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerFallbeispiel: Ein Kraftfahrer hat sein Lenkzeiten am Arbeitsplatz ausgeschöpft - Darf er dann im Einsatzfall bei einer FF noch als Maschinist (Fahrzeugführer im Sinne der STVO) eingesetzt werden? In der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. ausgenommen. Geschrieben von Bach Rüdiger Fallbeispiel: Ein Arbeitnehmer hat seine Nachtschicht beendet und die Arbeit hat nachweislich ihre Spuren bei dieser Person in Bezug auf Müdigkeit, seine Konzentration und Auffassungsgabe hinterlassen. Bei einem Feuerwehreinsatz kommt es aufgrund der vor genannten Umstände zu einem Unfall. Wie sieht hier die Haftungsfrage aus. Hier wird es interessant. Die Fallbetrachtung wird mehrere Dinge zu klären haben: "Nur" Eigenunfall oder sind weitere Personen betroffen? Konnten die Verantwortlichen bzw. Führungskräfte von der Übermüdung wissen bzw. haben Sie davon gewusst (ggf. organisatorisches Verschulden)? Besteht ggf. sogar eine strafrechtliche Relevanz (Fahrlässiges Handeln - auch in Bezug auf die übermüdete Person)? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676878 | |||
Datum | 12.04.2011 16:36 | 21609 x gelesen | |||
Ich finde den Vorstoß, auch ehrenamtliche Tätigkeiten in die Arbeitszeit mit einzubeziehen, im Grunde keine schlechte Idee. Gerade in den Bereichen der öffentlichen Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenprävention kann eine derartige Regelung speziell zu Ruhezeiten nach ungeplanten Einsätzen zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit führen - sowohl für den ehrenamtlich Tätigen als auch für dessen Arbeitgeber. Eins aber ärgert mich maßlos. Die Aussage von Herrn Ackermann "Zum anderen besteht eine im Vergleich zu Arbeitnehmern wesentlich geringere Schutzbedürftigkeit, da ehrenamtlich Tätige ihr Engagement in der Regel jederzeit ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen beenden können."zeugt in meinen Augen von einer nicht vertretbaren Arroganz und Ignoranz gegenüber der professionellen Arbeit, die rund 1,5 Millionen Ehrenamtliche in den Hilfsorganisationen und Feuerwehren tagtäglich leisten. Warum sollen Ehrenamtliche ein geringes Schutzbedürfnis haben als Beschäftigte in vergleichbaren Positionen? Sind denn Ehrenamtliche Menschen zweiter Klasse? Es gibt genügend Beispiele, das ein Unfall während einer Tätigkeit bei einer HiOrg oder in der Feuerwehr nicht nur auf die ehrenamtliche Tätigkeit, sondern in Folge auch auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen erhebliche Auswirkungen hat - von den familiären und persönlichen Folgen ganz zu schweigen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676880 | |||
Datum | 12.04.2011 16:39 | 21388 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardIch finde den Vorstoß, auch ehrenamtliche Tätigkeiten in die Arbeitszeit mit einzubeziehen, im Grunde keine schlechte Idee. Ja, ich auch. Zumindest, wenn man den Bereich zerstören will. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 676883 | |||
Datum | 12.04.2011 16:50 | 21131 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Burkhard"Ich finde den Vorstoß, auch ehrenamtliche Tätigkeiten in die Arbeitszeit mit einzubeziehen, im Grunde keine schlechte Idee." Geschrieben von Andreas Bräutigam Ja, ich auch. Zumindest, wenn man den Bereich zerstören will. Hallo, das dürfte zukünftig eine schmale Gratwanderung werden. Auf der einen Seite die EA die es als Hobby und positiven Freizeitausgleich betrachten und EA die vom Stundenansatz bei einer zweiten Arbeitsstelle einzuordnen sind. Bei den häufig hier im Forum genannten Stundenzahlen von besonders engagierten EA ist es nur eine Frage der Zeit bis reguläre AG das unterbinden (müssen) oder erste Unfälle zum Nachteil des EA nachgeprüft werden. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 676886 | |||
Datum | 12.04.2011 17:17 | 21175 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardGerade in den Bereichen der öffentlichen Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenprävention kann eine derartige Regelung speziell zu Ruhezeiten nach ungeplanten Einsätzen zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit führen - sowohl für den ehrenamtlich Tätigen als auch für dessen Arbeitgeber. Wenn du dies so anwenden willst, dann muss man aber bei jedem Einsatz wirklich als VA an der Alarmtür stehen und per Frage prüfen ob der gerade Eintreffende nicht vllt. die täglich zulässige Zeit schon hinter sich hat. denn was nach dem Einsatz gelten soll, muss dann natürlich auch nach der Arbeit und vor dem Einsatz gelten. Zusätzlich ist tatsächlich die Frage des Maschinisten(oder besser fahrer des Einsatzfahrzeugs) tatsächlich interessant. Was ist bei einem BKF dem man ja nachweisen kann wie lange er bereits bei seinem AG auf dem Bock saß und dieser nun nach den max. möglichen Stunden noch mit einem wie auch immer lackierten Fahrzeug mit Blauhorn durch den LK düst? Und dabei einen Unfall baut? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676887 | |||
Datum | 12.04.2011 17:18 | 21049 x gelesen | |||
Warum so pessimistisch? Es besteht ja wohl ein riesiger Unterschied zwischen einer ehrenamtlichen Fussballmannschaft und einer ehrenamtlichen Einsatzgruppe einer Feuerwehr bzw. einer Hilfsorganisation. Nochmal gefragt: Warum sollen (und werden) Ehrenamtliche in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitschutz schlechter behandelt als Beschäftigte in gleichen Tätigkeitsfeldern? Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 676890 | |||
Datum | 12.04.2011 17:24 | 20954 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamJa, ich auch. Zumindest, wenn man den Bereich zerstören will. Da muß ich dir zustimmen:-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 676891 | |||
Datum | 12.04.2011 17:25 | 21058 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardEs besteht ja wohl ein riesiger Unterschied zwischen einer ehrenamtlichen Fussballmannschaft und einer ehrenamtlichen Einsatzgruppe einer Feuerwehr bzw. einer Hilfsorganisation. Wo liegt den der Unterschied? Ich kann keinen sehen. Geschrieben von Udo Burkhard Warum sollen (und werden) Ehrenamtliche in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitschutz schlechter behandelt als Beschäftigte in gleichen Tätigkeitsfeldern? Eben weil es ehrenamtliche Tätigkeit ist. Wenn tatsächlich ehtrenamtliche Tätigkeit als Arbeiszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetztes gewertet wird ist das gleichzeitig das Ende aller ehrenamtlicher Tätigkeit. Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 676893 | |||
Datum | 12.04.2011 17:30 | 20929 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWo liegt den der Unterschied? Ich kann keinen sehen. Auch wenn es nicht das Thema an sich ist.... Wenn die Mannschaft der Freizeitballspieler nicht zum Spiel kommt fällt es aus. Wenn bei Hiorg die seltsam gewandeten Menschen nicht zu einem Einsatz kommen hat im schlimmsten Fall der Mitmensch ein Problem und verreckt(sehr deutlich formuliert). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 676895 | |||
Datum | 12.04.2011 17:39 | 21079 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinEben weil es ehrenamtliche Tätigkeit ist. Jein. Es gibt einen Teil ehrenamtliche Arbeit, die man rein in seinem Freizeitbereich erledigt (z.B. Fußballverein) und dessen Zeiten eigentlich nie die Arbeitszeit tangieren sollten bzw. die Arbeit dann eindeutig vor geht. Keiner käme auf die Idee Werktags von 23 Uhr bis 5 Uhr an einem Fußballtunier Teilzunehmen. Andere ehrenamtliche Tätigkeiten tangieren mitunter ganz deutlich die Arbeitswelt und sind sogar gesetzlich priorisiert zu betrachten (z.B. Feuerwehr). Hier wird die Frage sicher sehr interessant wie diese zu werten sei. Darüber hinaus wird es interessant wenn es in einem Bundesland keine gesetzlich saubere Pausenregelung für FA nach Einsätzen gibt. Als AG könnte man dann nämlich insbesondere wenn man die Einsatzzeit nicht als Arbeitszeit wertet zwingend davon ausgehen, daß ein FA nach einem Einsatz von 23-5 Uhr zum morgendlichen Arbeitsbeginn auf der Matte steht und zudem eventuelle müdigkeitsbedingte Ausfälle, Schäden etc. ganz klar dem "falschen" Freizeitverhalten des AN zuschreiben. MkG Marc | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676896 | |||
Datum | 12.04.2011 17:45 | 20939 x gelesen | |||
Generell kann ich mir (Ruhezeit-)Regelungen vorstellen, die denen des FSHG (NRW) ähnlich sind. Unbeschadet davon gilt natürlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers (Kommune) bzw. der Führungskräfte, den Mann/Frau nicht übermüdet und damit einsatzunfähig einzusetzen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676898 | |||
Datum | 12.04.2011 17:51 | 20953 x gelesen | |||
Hinzu kommt die Tatsache, das in vielen Arbeitsverträgen mehr oder minder deutlich geregelt ist, dass der Arbeitnehmer ausgeruht und gesund zur Arbeit erscheint, um seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Und es gibt genügend Arbeitgeber, die entsprechende Abmahnungen schreiben und Kündigungen aussprechen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 676901 | |||
Datum | 12.04.2011 18:05 | 20935 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardGenerell kann ich mir (Ruhezeit-)Regelungen vorstellen, die denen des FSHG (NRW) ähnlich sind. Wenn es denn eindeutig geregelt wäre.... "....keine nachteile entstehen dürfen..." und gleichzeitig verweist man auf die Empfehlung des DFV und der VA des EL. Geschrieben von Udo Burkhard Unbeschadet davon gilt natürlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers (Kommune) bzw. der Führungskräfte, den Mann/Frau nicht übermüdet und damit einsatzunfähig einzusetzen. Und spätestens jetzt sind wir beim Argument von Andreas, wenn man DAS wirklich und 100-prozentig ernst nimmt, kann man spätestens nch ein paar Stunden die Mehrzahl der Standorte zusperren. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 676904 | |||
Datum | 12.04.2011 18:12 | 20878 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardUnbeschadet davon gilt natürlich die Fürsorgepflicht des Unternehmers (Kommune) bzw. der Führungskräfte, den Mann/Frau nicht übermüdet und damit einsatzunfähig einzusetzen. Nimmt man aber hier gerade als Freiwilliger nicht auch bereits von vorneherein Abstriche in Kauf ? Da man als Freiwilliger auch nach einem normalen Arbeitstag schonmal nach nur 1-2 h Schlaf sich im Einsatz die Nacht um die Ohren schlägt. Dies wäre ja so gar nicht mehr möglich - man kann dann auch fragen inwieweit Freiwillige dann überhaupt noch ausrücken dürften ? Man sollte hier nicht versuchen zu überregulieren, da man ansonsten das Gesamtkonstrukt der ehrenamtlichen Feuerwehren recht schnell in Frage stellt. Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 676905 | |||
Datum | 12.04.2011 18:14 | 20869 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickeydaß ein FA nach einem Einsatz von 23-5 Uhr zum morgendlichen Arbeitsbeginn auf der Matte steht und zudem eventuelle müdigkeitsbedingte Ausfälle, Schäden etc. ganz klar dem "falschen" Freizeitverhalten des AN zuschreiben. Da wird jetzt genau das Faß aufgemacht, dass die HA Kräfte dachten es würde ihnen was bringen. Letztendlich hat es ihnen nicht das gebracht was sie wollten und für die EA Kräfte würde es das Ende bedeuten, denn der Ehrenamtler darf dann nicht mehr zu Übung und Einsatz kommen. Es gibt mittlerweile sogar schon Probleme Gerätewarte mit entsprechenden Stundenzahlen offiziell zu beschäftigen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676906 | |||
Datum | 12.04.2011 18:45 | 20867 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzUnd spätestens jetzt sind wir beim Argument von Andreas, wenn man DAS wirklich und 100-prozentig ernst nimmt, kann man spätestens nch ein paar Stunden die Mehrzahl der Standorte zusperren.Tschuldigung - habe ich da einen Ironie-Tag übersehen? Zeitgemäßer Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - auch bei der Arbeit von Ehrenamtlichen - aus. Er betont die Eigenverantwortung der Organisation, der Verantwortlichen/Vorstände, der Führungs- und Leitungskräfte und auch der Mitarbeiter. Wir brauchen, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Gefahrenabwehr überhaupt in der Zukunft weiterführen zu können, einen breiten Konsens von Politik, Organisationen und Arbeitgebern. Ansonsten ist eh zappenduster, weil niemand - außer ein paar Verrückten - das Risiko einer Kündigung nach einem Einsatz eingehen wird. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676907 | |||
Datum | 12.04.2011 18:50 | 20828 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank HauwetterDa man als Freiwilliger auch nach einem normalen Arbeitstag schonmal nach nur 1-2 h Schlaf sich im Einsatz die Nacht um die Ohren schlägt. Genau deshalb brauchen wir qualifizierte Regelungen, die auch von Politik und Industrie/Handwerk gestützt und unterstützt werden. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 676910 | |||
Datum | 12.04.2011 19:11 | 20894 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardTschuldigung - habe ich da einen Ironie-Tag übersehen? Nein! Geschrieben von Udo Burkhard Zeitgemäßer Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - auch bei der Arbeit von Ehrenamtlichen - aus. Soweit ja schon ok. Geschrieben von Udo Burkhard Er betont die Eigenverantwortung der Organisation, der Verantwortlichen/Vorstände, der Führungs- und Leitungskräfte und auch der Mitarbeiter. Auch gut, ich meinte nur vorhin dass das ganze Prozedere dann aber nun eben dann nicht nur für den AG sondern auch für die Hiorg gelten würde..... Und aus dieser Sicht würdest du ganz schnell am Ende des EA ankommen. Geschrieben von Udo Burkhard Wir brauchen, um die ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Gefahrenabwehr überhaupt in der Zukunft weiterführen zu können, einen breiten Konsens von Politik, Organisationen und Arbeitgebern. Über diesen breiten Konsens lachen wir jetzt mal ganz kurz und reden dann in der Realität weiter. Die Politik schafft aus Sparsamkeitsgründen solch merkwürdige Konstrukte wie den Führerschein,die Organisationen halten nach wie vor am überkommenen Klein-Klein fest und behüten ihre Einsätze wie ihren Augapfel und die wenigsten Unternehmer interessiert es einen Sche... ob dem Bürger geholfen wird wenn seine Ziele dadurch verfehlt werden-gesetzliche Regelung hin oder her-. Geschrieben von Udo Burkhard Ansonsten ist eh zappenduster, weil niemand - außer ein paar Verrückten - das Risiko einer Kündigung nach einem Einsatz eingehen wird. Willkommen in der Realität. Abgesehen von immer mehr auswärts Arbeitenden ist das doch heute schon gang und gäbe. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 676917 | |||
Datum | 12.04.2011 19:48 | 20792 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinWo liegt den der Unterschied? Ich kann keinen sehen.Das mag daran liegen, dass der Begriff "Ehrenamt" heutzutage leider für so ziemlich alles genutzt wird, was Menschen so anstellen, wenn sie sich gleichzeitig außerhalb ihrer Wohnung und außerhalb der Arbeitszeit befinden. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 676918 | |||
Datum | 12.04.2011 19:51 | 20733 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Ja, ich auch. Zumindest, wenn man den Bereich zerstören will. Geh ich mit, v.a. wenn man immer wieder versucht mehr herauszuholen als man zu Geben bereit ist. Und da gibt es ja teilweise skurrile Vorstellungen. mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 676922 | |||
Datum | 12.04.2011 20:01 | 20809 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Zusätzlich ist tatsächlich die Frage des Maschinisten(oder besser fahrer des Einsatzfahrzeugs) tatsächlich interessant. Was ist bei einem BKF dem man ja nachweisen kann wie lange er bereits bei seinem AG auf dem Bock saß und dieser nun nach den max. möglichen Stunden noch mit einem wie auch immer lackierten Fahrzeug mit Blauhorn durch den LK düst? Und dabei einen Unfall baut? Peter, jetzt mal ganz ehrlich, weil wohl die Ma die "ärmsten" der FF sind... Wenn ein Berufskraftfahrer seine max. Lenkzeit ausgeschöpft hat (oder mehr ts,ts,ts), fährt er in der FF beim Einsatz noch wie viele Stunden dazu??? (und außerdem gibt es n.m.M. i.d.R. auch andere Ma, die dann den "Eingeschlafenen" endlich ablösen dürfen). mkg hwk | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 676923 | |||
Datum | 12.04.2011 20:03 | 20750 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerIst da was im Busch? ... jetzt mal von Einsätzen abgesehen, wenn wir da das ehrenamtliche Engagement (Ausbildung und Übung) nicht so verstehen wie nach Feierabend Tennis spielen, im Sportverein aktiv sein oder sonstiges, dann dürften wir das doch garnicht machen. Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 676926 | |||
Datum | 12.04.2011 20:11 | 20740 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerPeter, jetzt mal ganz ehrlich, weil wohl die Ma die "ärmsten" der FF sind... Bei dieser von dir zitierten Aussage hätte ich warscheinlich wirklich den da--->;-) dranbasteln müssen. War eher etwas ironisch gemeint, da nicht so angekommen:Tschuldschung. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 676927 | |||
Datum | 12.04.2011 20:13 | 20849 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardIn der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. ausgenommen. ... hat meinen ehemaligen Betriebshofsleiter nicht wirlich interessiert. Der hat mir klipp und klar gesagt ich habe abends beim THW nicht zu fahren, und in der Regel hab ich es auch bleiben lassen, weil ich als Berufskraftfahrer und Busfahrer mir nicht vorwerfen lassen wollte meine Ruhezeiten nicht eingehalten zu haben - Bürokram bei THW fiel da halt unter die Rubrik Hobby :-) ... und wenn ich mal mit dem Bus vom Landesverband unterwegs war, dann habe ich mir so lange frei genommen oder bin so lange freigestellt worden das es mit den Lenk- und Ruhezeiten gepasst hat - Selbstverantwortung eben. Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 676931 | |||
Datum | 12.04.2011 20:19 | 20785 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Nochmal gefragt: Ja warum? Ist doch einfach, man braucht in der FDGU doch nur die richtige "Partei" wählen... ...und natürlich Wissen, das die dann nicht auch nur bläfft... (-> Fw-Rente)... (da es diesbezüglich am Ende immer um Geld geht, muß man natürlich den/die "Zahler" festlegen und da scheiden sich (immer) die Geister). mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 676934 | |||
Datum | 12.04.2011 20:25 | 20791 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Hinzu kommt die Tatsache, das in vielen Arbeitsverträgen mehr oder minder deutlich geregelt ist, dass der Arbeitnehmer ... und gesund ... zur Arbeit erscheint, Soll das jetzt ein Witz sein? Und es gibt genügend Arbeitgeber, die entsprechende Abmahnungen schreiben und Kündigungen aussprechen. Ja das gibt es! mkg hwk | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676939 | |||
Datum | 12.04.2011 20:40 | 20727 x gelesen | |||
Leider nein. Zitat aus meinem letzten Arbeitsvertrag: "Der Arbeitnehmer hat seine ganze Arbeitskraft und sein ganzes Wissen und Können der Firma uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und die Interessen der Firma zu vertreten und zu wahren." Eine Übermüdung bei Arbeitsantritt stellt nach gängiger Rechtsauffassung bereits heute ein abmahnfähiges Fehlverhalten dar - kenne ich aus eigener Erfahrung. Teilweise werden in Arbeitsverträgen sogar Lohnfortzahlungen im Falles eines Unfalles bei "gefahrgeneigten Freizeitbeschäftigungen" ausdrücklich ausgeschlossen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676941 | |||
Datum | 12.04.2011 20:45 | 20739 x gelesen | |||
Sag ich doch! :) Im Prinzip müssten wir - gerade für den Bereich Gefahrenabwehr - den Begriff der Ehrenamtlichkeit neu definieren. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676942 | |||
Datum | 12.04.2011 20:47 | 20754 x gelesen | |||
Ich weiss, wie es vielerorts läuft. Und ich kann jeden verstehen, der aus genau diesen Gründen seine Mitarbeit reduziert oder ganz einstellt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 676944 | |||
Datum | 12.04.2011 20:48 | 20682 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardIm Prinzip müssten wir - gerade für den Bereich Gefahrenabwehr - den Begriff der Ehrenamtlichkeit neu definieren. Um das zu verhindern schrieb ein Gremium das Berichtete.... Ein Schelm der Böses dabei denkt! Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676948 | |||
Datum | 12.04.2011 21:00 | 20819 x gelesen | |||
Ich sehe, wir verstehen uns. :) Dabei gibt es in der Mitteilung der Kommission nur einen einzigen kurzen Absatz, der sich mit den Feuerwehren (ÖD) auseinandersetzt: Die Verbände der im öffentlichen Dienst beschäftigten Feuerwehrleute beurteilen die SIMAPJaeger- Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 676949 | |||
Datum | 12.04.2011 21:02 | 20887 x gelesen | |||
Mann sollte auch vielleicht mal die Rechnung aufmachen wie viele Stunden der durchschnittliche FA so im Schnitt pro Woche leistet. Punktuell ist es bei entsprechenden Einsätzen sicher möglich einiges an Stunden zusammenzubekommen, aber wie sieht die Wochenleistung mal im Monats bzw. Jahresschnitt aus? Wäre zumindest im Rahmen der Gesamtdiskussion interessant zu wissen. MkG Marc | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 676976 | |||
Datum | 12.04.2011 22:40 | 20788 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerWenn ein Berufskraftfahrer seine max. Lenkzeit ausgeschöpft hat (oder mehr ts,ts,ts), fährt er in der FF beim Einsatz noch wie viele Stunden dazu??? Hallo, so einfach ist das nicht: - Es gibt Berufskraftfahrer, die Freitags nach Feierabend den EA-Nacht-RTW/KTW bis Samstags früh besetzen - Es gibt AN die auf RTW/KTW eine 24-Stunden-Schicht am Sonntag machen, um 5.00 Uhr abgelöst werden, um dann zur regulären Arbeit zu gehen - Es gibt EA die zur regulären Arbeit am freien Samstag und Sonntag je eine 12-Stunden-Schicht Sicherheitswache machen - Es gibt EA-Gerätewarte mit regulärem, vertraglich festgelegtem Stundenansatz von 20 Stunden pro Woche - Hier im Forum wurde berichtet, dass einzelne Kollegen auf 100 - 200 Stunden EA-Arbeit pro Monat kommen Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676981 | |||
Datum | 13.04.2011 00:08 | 21013 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardZeitgemäßer Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - auch bei der Arbeit von Ehrenamtlichen - aus. Er betont die Eigenverantwortung der Organisation, der Verantwortlichen/Vorstände, der Führungs- und Leitungskräfte und auch der Mitarbeiter. Amen. Ich bin auch für sicheres Arbeiten, völlig egal ob im Job, im Ehrenamt oder zu hause. Aber wenn ehrenamtliches Engagement jetzt als Arbeitszeit gewertet werden soll, machen wir alle früher oder später den ehrenamtlichen Laden ZU. Als erstes gehen aller BF-ler, die auch in der FF sind, weil die BF im Schichtdienst ja bekanntlich die EU-Vorgaben ausreizt/überschreitet. dann wird uns plötzlich auffallen, dass die im Job hochengagierten oft auch die im Ehrenamt hochengagierten sind (und umgekehrt), was zu utopischen, bei den Selbständigen übrigens ziemlich selbstbestimmten, Arbeitszeiten führt. das geht natürlich gar nicht. Die Lösung ist doch ganz einfach: Wer müde ist, krank oder sonstwie eingeschränkt, oder wer heute schlicht und einfach mal keine Lust auf Ehrenamt hat (denn in der Realität ist eben DOCH mehr als Eintritt und Austritt ...weiter wie bekannt), der nimmt nicht am Dienst teil. Fertig. Das ist, neben der Vergütung, ein deutlicher Unterschied zu jemandem, der sich vertaglich oder per Diensteid verpflichtet, seinem Arbeitgeber/Dienstherrn planmäßig und regelmäßig zur Verfügung zu stehen und eine Gegenleistung dafür erhält. Mein Fazit: DOCH, es IST Hobby, etwas verbindlicher geregelt und hoffentlich technisch und versicherungsmäßig sicher durchgeführt. Aber es ist KEIN Arbeitsverhältnis und deshalb gelten bestimmte Dinge eben NICHT. Auch, was Rechte und Pflichten angeht. Ich finde Deinen Grundgedanken gut und richtig, aber Du schießt hier in der Diskussion IMNSHO einige Kilometer übers Tor. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676982 | |||
Datum | 13.04.2011 00:12 | 20796 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardGenau deshalb brauchen wir qualifizierte Regelungen, die auch von Politik und Industrie/Handwerk gestützt und unterstützt werden. Was sollen die denn stützen? 10 Stunden bezahlen, von denen der Geselle dann 8 Stunden kommt und zwei Stunden FF/DRK-Bereitschaft macht? Die lachen sich doch tot. 6 Stunden bezahlen, damit der Geselle 2 Stunden kostenlos zur FF/zum DRK kann. Macht bestimmt jeder gerne. Klar kann der Staat die 2 Stunden bezahlen (geht ja in NL auch). Dann wüsste der endlich, was er mit dem ganzen Überschuss machen soll. Bleibt dann aber der Meister, der sich fragt, wer die 2 Stunden arbeitet, die der Geselle nicht macht. Viel Spaß bei dem Versuch. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676984 | |||
Datum | 13.04.2011 00:22 | 20907 x gelesen | |||
Ja, alle diese schlimmen Dinge gibt es. Und es wird Zeit, das mal jemand das Recht auf freie Slebstbestimmung dagegen aufwiegt, dass wir alle EU-Normgerecht (Warum muss ich an die Krümmung von Bananen denken?) nach 48 Stunden und 2 Minuten Arbeit pro Woche ins Erschöpfungskoma fallen. Warum nicht 49 Stunden, warum nicht 44? Warum nicht 1 Monat Bezugszeitraum, warum nicht 17,45 Monate? Für mich liest sich die EU-Richtlinie (inkl. Opt-Out) nach wie vor ganz einfach: Jeder, DER NICHT WILL, soll nicht mehr 48h/Woche arbeiten MÜSSEN. Wer mehr will (außer bei Beamten dann auch gegen mehr Geld!), soll das jederzeit wieder auf 48h reduzieren können und die Arbeit wird behördlich überwacht. Nicht mehr, nicht weniger. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 676989 | |||
Datum | 13.04.2011 07:54 | 20766 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd es wird Zeit, das mal jemand das Recht auf freie Slebstbestimmung dagegen aufwiegt, dass wir alle EU-Normgerecht (Warum muss ich an die Krümmung von Bananen denken?) nach 48 Stunden und 2 Minuten Arbeit pro Woche ins Erschöpfungskoma fallen. Warum nicht 49 Stunden, warum nicht 44? Warum nicht 1 Monat Bezugszeitraum, warum nicht 17,45 Monate? Warum fasst du deine letzten 3 Beiträge nicht zusammen und bringst sie als Petition in den Bundestag. Ich würde dafür unterschreiben. :-) Endlich mal einer der nicht alles bis ins kleinste Detail geregelt haben möchte und das am Besten noch mit Verfassungsrang:-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676995 | |||
Datum | 13.04.2011 08:46 | 20778 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDOCH, es IST Hobby, etwas verbindlicher geregelt und hoffentlich technisch und versicherungsmäßig sicher durchgeführt. Aber es ist KEIN Arbeitsverhältnis und deshalb gelten bestimmte Dinge eben NICHT. Auch, was Rechte und Pflichten angeht. Bis auf den ersten Satz ACK. Hobby ist eine Freizeitbeschäftigung, Liebhaberei, Passion, Sport, Steckenpferd, Zeitvertreib - und nach Definition und meinem Verständnis mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in der öffentlichen Gefahrenabwehr nicht vergleichbar. Mit einem Hobby gehe ich keine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft ein - mit der Tätigkeit in einer HiOrg oder der Feuerwehr schon und genau das trennt uns von den "Hobbyisten". Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676996 | |||
Datum | 13.04.2011 09:10 | 20946 x gelesen | |||
Nochmal, es geht mir nicht um planbare Einsätze / Veranstaltungen (da ist die Organisation in der Verpflichtung) - sondern um die nicht planbaren Ereignisse. Hier brauchen unsere Leute die Sicherheit, das ihnen ihr Arbeitgeber nicht den Geldhahn zudreht, weil sie ihre eingegangen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen. Du weisst sehr gut, das viele Arbeitgeber ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr oder in der HiOrg zwar prinzipiell unterstützen (soziale Kompetenz und so), aber wenn es tatsächlich mal zum Einsatz kommt und Mann/Frau fehlt, sehr schnell die Arbeitsrechts-Keule herausholen und auf einmal gar nicht mehr so viel Wert auf das Engagement in der öffentlichen Gefahrenabwehr legen. Unsere Leute brauchen die Sicherheit, das sie sich nach einem stundenlangem hartem (Real-)Einsatz ausreichend entspannen können, um anschließend wieder ihrem Broterwerb nachgehen zu können - ohne Angst vor Konsequenzen für ihr Engagement. Vor 20, 25 Jahren war das noch kein Thema - damals saßen sehr häufig noch Leute der Mittelschicht (Handwerksmeister, Betriebsinhaber) in den Einheiten, auch und gerade in Führungspositionen. Abwesenheit bei Einsätzen, insbesondere im ländlichen und kleinstädtischen Bereich war kein Problem - das Ehrenamt war wirklich noch Ehrenamt und Verpflichtung. Heute muss ich doch teilweise zwei-drittel meiner Leute im Einsatzfall abschreiben, weil sie Angst um ihren Arbeitsplatz haben - und das kann es doch nicht sein. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 676997 | |||
Datum | 13.04.2011 09:16 | 20771 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamFür mich liest sich die EU-Richtlinie (inkl. Opt-Out) nach wie vor ganz einfach: Jeder, DER NICHT WILL, soll nicht mehr 48h/Woche arbeiten MÜSSEN. Wer mehr will (außer bei Beamten dann auch gegen mehr Geld!), soll das jederzeit wieder auf 48h reduzieren können und die Arbeit wird behördlich überwacht. Nicht mehr, nicht weniger. Korrekt. Du hast nur die einzuhaltenden Mindestruhezeiten vergessen. :) Aber kein Problem. Der Rest in dieser Diskussion steht auf einem anderen Blatt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676998 | |||
Datum | 13.04.2011 09:25 | 20682 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardDu hast nur die einzuhaltenden Mindestruhezeiten vergessen. :) Nö, die hab ich absichtlich weggelassen, weil die sowieso kein Mensch kontrollieren (man kann ja auch alles andere als ruhen, ohne einer Arbeit nachzugehen, z.B. beim HOBBY) kann (und sollte!!!!) und diese Regelung daher die schwachsinnigste in der ganzen Richtlinie ist. Heißt nicht, dass man sich nicht ausruhen soll, aber man könnte auch zum Wohle der Gesundheit in der Bevölkerung das tägliche Zähneputzen regeln. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 676999 | |||
Datum | 13.04.2011 09:27 | 20702 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardMit einem Hobby gehe ich keine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft ein - mit der Tätigkeit in einer HiOrg oder der Feuerwehr schon und genau das trennt uns von den "Hobbyisten". Das ist das, wa ich mit "etwas verbindlicher geregelt" meine. Und man muss als objektiver Betrachter schon SEHR genau hinsehen, um den Unterschied zu erkennen (oder man muss es unbedingt sehen wollen). Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 677001 | |||
Datum | 13.04.2011 09:42 | 20760 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo Burkhard
Ich kann Udo bzw. seine Äußerung zwar verstehen, aber zum Schutz von Herr Ackermann möchte ich darauf hinweisen dass er meiner Meinung nach etwas anderes gemeint hat: Die Arbeitszeitrichtlinie wie auch das Arbeitszeitgesetz sind Regelungen um die (schutzbedürftigen) Arbeitnehmer vor dem (überlegegen?/ausbeuterischen?) Arbeitgebern zu schützen. Die Infoseite der EU schreibt hierzu dass durch die Richtlinie in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten Mindestregelungen zur Arbeitszeit umgesetzt werden muss auf die jede Arbeitskraft ein Anrecht hat. Auch wenn man manch Ehrenamtliche vor einem (selbstausbeuterischem) "zuviel" an Engagement/Einsatz schützen sollte - sein (rechtliches) Schutzbedürfnis ist (auf der Ebene) meinem Verständnis nach klar geringer als das eines Angestellten. | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 677003 | |||
Datum | 13.04.2011 10:57 | 20693 x gelesen | |||
Geschrieben von ---HChristoph Scherer--- Auch wenn man manch Ehrenamtliche vor einem (selbstausbeuterischem) "zuviel" an Engagement/Einsatz schützen sollte - sein (rechtliches) Schutzbedürfnis ist (auf der Ebene) meinem Verständnis nach klar geringer als das eines Angestellten.Wie sieht das denn bei ner Pflichtfeuerwehr aus?. Gruss Andreas | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 677004 | |||
Datum | 13.04.2011 11:12 | 20675 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas L.Wie sieht das denn bei ner Pflichtfeuerwehr aus?. Scheitern könnte es an der Arbeitnehmereigenschaft. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 677005 | |||
Datum | 13.04.2011 11:18 | 20612 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchererAuch wenn man manch Ehrenamtliche vor einem (selbstausbeuterischem) "zuviel" an Engagement/Einsatz schützen sollte - sein (rechtliches) Schutzbedürfnis ist (auf der Ebene) meinem Verständnis nach klar geringer als das eines Angestellten. Um bei der Feuerwehr zu bleiben - gilt analog auch für die HiOrgs: Warum soll der "Freiwillige" in der Feuerwehr ein geringers (rechtliches) Schutzbedürfnis hinsichtlich der Arbeitszeiten haben als der "Berufliche" in der Feuerwehr? Worin unterscheiden sich die Einsätze? Ist der "Freiwillige" (Ehrenamtliche) nach dem Einsatz weniger müde und kaputt? Der BF-Mann/Frau geht nach Schichtende und dem nächtlichen Einsatz nach Hause in seine gesetzlich garantierte Ruhepause zur Erholung - der "Freiwillige" muss zur Arbeit gehen und seinen Lebensunterhalt verdienen - ohne Recht auf Pause, ohne Recht auf Erholung ... Geringeres Schutzbedürfnis?? *Ironie* Aber dem "Hobby" opfern wir ja gerne Gesundheit, Beruf, Familie, .... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 677006 | |||
Datum | 13.04.2011 11:25 | 20646 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Schererdie Mitwirkungspflichten in einer Pflichtfeuerwehr dürften sich aus anderen Gesetzen ergeben (wie auch die Rechte der Mitglieder).Nein, es sind die gleichen Rechtsgrundlagen wie bei reinen FF. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 677007 | |||
Datum | 13.04.2011 11:25 | 20646 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd man muss als objektiver Betrachter schon SEHR genau hinsehen, um den Unterschied zu erkennen (oder man muss es unbedingt sehen wollen). Genau das ist doch der Punkt, der für die Abwertung des Ehrenamtes in HiOrgs, Feuerwehr und vergleichbaren ehrenamtlichen Tätigkeiten in den letzten 10, 20 Jahren gesorgt hat ... In den Sportverbänden hat man dieser Entwicklung frühzeitig entgegen gesteuert ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 677008 | |||
Datum | 13.04.2011 11:32 | 20637 x gelesen | |||
Ich meinte dass sich das nicht aus dem Arbeitszeitgesetz / Arbeitszeitrichtlinie ergibt... | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 677009 | |||
Datum | 13.04.2011 11:39 | 20619 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardGenau das ist doch der Punkt, der für die Abwertung des Ehrenamtes in HiOrgs, Feuerwehr und vergleichbaren ehrenamtlichen Tätigkeiten in den letzten 10, 20 Jahren gesorgt hat ... Wie genau erklärst Du jetzt die Abwertung? Ich lese hier den ganzen Thread ohne so wirklich zu begreifen, was Du eigentlich konkret willst und vor allem wie das praktisch realisiert werden soll. Ich kenn zumindest in meinem Umfeld keinen Angehörigen einer FF der sich als Person zwieter Klasse sieht. Auch der Vergleich mit den Sportlern kann für meine Begriffe nur bedingt herhalten, da deren Aufwand mit 2-3 mal Training pro Woche zusätzlichen Wettkämpfen etc. im Schnitt mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Tätigkeit in der FF. Sicher ist die Zeit bei Sportlern eventuell besser planbar, aber auch bei einer Tätigkeit in einer FF/Hiorg. muss ich nicht auf jeder Hochzeit Sicherstellung tanzen, sonst läuft organisatorisch insgesammt was schief. Geschrieben von Udo Burkhard In den Sportverbänden hat man dieser Entwicklung frühzeitig entgegen gesteuert ... wie stellt sich das konkret dar? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 677010 | |||
Datum | 13.04.2011 11:43 | 20492 x gelesen | |||
Auch das ist bei PF und FF gleich. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sinzig / Rheinland Pfalz | 677011 | |||
Datum | 13.04.2011 11:49 | 20533 x gelesen | |||
Ich denke das dieses Thema komplexer ist als sich manch einer vorzustellen vermag. Gruss Andreas | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 677012 | |||
Datum | 13.04.2011 12:19 | 20768 x gelesen | |||
Hallo Udo, Geschrieben von Udo Burkhard Warum soll der "Freiwillige" in der Feuerwehr ein geringers (rechtliches) Schutzbedürfnis hinsichtlich der Arbeitszeiten haben als der "Berufliche" in der Feuerwehr? Worin unterscheiden sich die Einsätze? Ist der "Freiwillige" (Ehrenamtliche) nach dem Einsatz weniger müde und kaputt? Der grundlegende Unterschied besteht im Rahmen dieser Diskussion in der freiwilligkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Während der Bfler nach zig Wohnungsöffnungen und Ölspurkehren auch in der Nacht zum Einsatz muss kann der FWler selbst entscheiden, ob er nach einem anstrengenden Arbeitstag die Sirene (1) hört oder nicht. Außerdem wage ich zu behaupten, dass das gro der FF weitaus weniger Einsätze zu bewältigen hat als eine BF. Das heisst in meinen Augen, dass der FF zwar kein geringeres Schutzbedürfnis hat, dieses aber auch gegenüber der FF leicht durchsetzen kann. Natürlich sieht das ganz anders aus, wenn es um die Arbeitzzeit nach (belastenden) Einsätzen geht. Hier gibt es aber in meinen Augen nur zwei Lösungsansätze: 1. Einsätze der FF werden als Arbeitszeit angerechnet, ohne Ausgleichsmöglichkeiten mit Billigung der Mehrarbeit -> rechtlich festgelegter Status Quo ("Du hast zwar zuviel gearbeitet, aber selber schuld!") 2. Einsätze der FF werden als Mehrarbeit angerechnet, der Arbeitgeber bekommt einen Ausgleich. Ein utopischer Staat im eigentlichen Sinne würde dann jedem Arbeitgeber, welcher einen FFler beschäftigt, eine Entschädigung zahlen. Analog der Regelung bei der Beschäftigung behinderter Menschen. 1. ist unbefriedigend, da Verantwortung bei Unfällen wegen Übermüdung/Erschöpfung weiter beim AN ist. 2. ist leider utopisch da mit Kosten verbunden. Gruß Knut (1)= oder FME, DME, SMS, Telefon, Alarmwecker..... "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Schriesheim / Baden-Württemberg | 677013 | |||
Datum | 13.04.2011 12:32 | 20705 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardWarum soll der "Freiwillige" in der Feuerwehr ein geringers (rechtliches) Schutzbedürfnis hinsichtlich der Arbeitszeiten haben als der "Berufliche" in der Feuerwehr? Worin unterscheiden sich die Einsätze? Ist der "Freiwillige" (Ehrenamtliche) nach dem Einsatz weniger müde und kaputt? Nochmal: es sollen Arbeitnehmer vor einer Ausbeutung und zeitlicher Überbeanspruchung durch den Arbeitgeber geschützt werden. Wenn der Ehrenamtliche nach einer anstrengenden Woche müde ist/keinen Bock mehr hat/etc. kann er theoretisch "einfach gehen/wegbleiben". Dass dies der Realität und dem Selbstverständnis der Einsatzkräfte zumindest bei Einsätzen i.d.R. nicht entspricht ist mir klar. Das Arbeitszeitgesetz (die -richtlinie) ist nicht die Lösung um die Regelungen zur Freistellung bei und nach Einsätzen (gerade auch im Bereich der HiOrg) zu verbessern. Überzogenes Beispiel: Würde man den ehrenamtlichen Bereich komplett 1:1 reinziehen, kämen wir irgendwann dahin dass der Kanichenzüchter nach einer anstrengen Woche nicht mehr mit seinen Tieren auf eine Schau gehen darf, denn vor jeder ehrenamtlichen Betätigung müssten die Aktiven eine Erklärung unterschreiben dass sie ihre Höchstarbeitszeit diese Woche noch nicht überschritten haben. ;-) Das Einsatzkräfte ihre Ruhe brauchen ist völlig klar und der status quo verbesserungswürdig - aber ein Fall anderer Gesetze. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 677014 | |||
Datum | 13.04.2011 12:51 | 20516 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchererÜberzogenes Beispiel: Würde man den ehrenamtlichen Bereich komplett 1:1 reinziehen, kämen wir irgendwann dahin dass der Kanichenzüchter nach einer anstrengen Woche nicht mehr mit seinen Tieren auf eine Schau gehen darf, denn vor jeder ehrenamtlichen Betätigung müssten die Aktiven eine Erklärung unterschreiben dass sie ihre Höchstarbeitszeit diese Woche noch nicht überschritten haben. ;-)Würde man den Begriff "Ehrenamt" vernünftig auslegen, wäre der Kaninchenzüchter komplett außen vor, und man kann sich die ganze Diskussion sparen ;-) ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 677015 | |||
Datum | 13.04.2011 13:23 | 20475 x gelesen | |||
Mahlzeit. Lies dir doch bitte mal die Diskussion (also den verlinkten Artikel und die Beiträge der Vorposter) nochmal in Ruhe durch, du redest hier meilenweit an den meisten anderen vorbei! Geschrieben von Udo Burkhard Warum soll der "Freiwillige" in der Feuerwehr ein geringers (rechtliches) Schutzbedürfnis hinsichtlich der Arbeitszeiten haben als der "Berufliche" in der Feuerwehr? Es geht beim Arbeitszeitgesetz (egal ob national oder auf EG-Ebene, so wirklich neu ist das ja alles nicht...) in erster Linie darum, wieviel Arbeitzszeit (Anwesenheit) der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen darf. Da (wie schon von anderen hier geschrieben) der FF'ler rein praktisch in relativ weiten Grenzen selbst entscheiden kann, ob er für die Feuerwehr gerade Zeit hat oder nicht, braucht man ihn also deutlich weniger davor zu schützen, dass von ihm zu viel verlangt wird (wie Andreas schon schrieb schützen die Gesetze niemanden davo, sich selbst zu viel zuzumuten. Weder im Beruf, noch im Ehrenamt.) Mit anderen Worten: Wenn der FF-Fürst zu viel verlangt, kann der FF'ler sagen "ohne mich!", und er muss deswegen nicht verhungern. Wenn der BF-Fürst zu viel verlangt und der BF'ler (analog für andere Beschäftigte) sagt "ohne mich!", dann hat er ggf. ein Problem damit, zukünftig beim Bäcker seine Brötchen zu bezahlen. Geschrieben von Udo Burkhard Der BF-Mann/Frau geht nach Schichtende und dem nächtlichen Einsatz nach Hause in seine gesetzlich garantierte Ruhepause zur Erholung - der "Freiwillige" muss zur Arbeit gehen und seinen Lebensunterhalt verdienen - ohne Recht auf Pause, ohne Recht auf Erholung ... Gibt es tatsächlich Bundesländer, in denen das so ist? Hier in NRW z.B. hat man heute schon ein Recht auf Ruhezeit nach Einsätzen. Wer sich da als Arbeitgeber heute nicht dran hält, wird sich auch um eine neue EG-Vorschrift nicht kümmern. Spannender wird es aber anders herum: Bei der BF kommt der Beamte (hoffentlich) ausgeruht zum Dienst. Für die FF verlangst du ja nun gerade, dass der FM(SB) sagt "sorry, ich hab auf der Arbeit heute schon 10 Stunden/diese Woche schon 48 Stunden gemacht, da darf ich nicht mehr bei der Feuerwehr mitspielen! Willst du das wirklich?? Oder verlangst du ernsthaft vorgezogene Ruhezeiten? Ich hab Samstag 8 Stunden Lehrgang -> ich kann am Freitag nicht zur Arbeit kommen! (wird mein Chef nicht verstehen...) Oder ganz allgemein: Es könnte ja jederzeit einen Einsatz geben -> ich arbeite jede Woche vorsichtshalber 4 Stunden (reicht das?!) weniger als meine Kollegen (wird weder mein Chef noch meine Kollegen verstehen) All das natürlich mit Lohnfortzahlung und Kostenersatz für meinen Arbeitgeber (das wird der Bürgermeister nicht verstehen...) Immer noch ungeklärt ist dann übrigens der dritte Einsatz in der Woche, wenn vorher schon zwei zu je zwei Stunden waren, und das Thema Bereitschaftszeit = Arbeitszeit (-> ab Dienstag 24 Uhr ist die FF nicht mehr einsetzbar?!) haben wir noch garnicht berücksichtigt.... Da bleibe ich doch lieber bei der Methode, dass die FF akzeptiert, wenn jemand "wegen Arbeit" nicht kommt (unabhängig davon, ob er gerade in diesem Moment arbeiten muss, morgen früh ausgeschlafen zur Arbeit muss oder gerade völlig ausgepowert von der Arbeit kommt). Natürlich mit der Konsequenz, dass die Mitgliedschaft in der FF in Frage zu stellen ist, wenn das zum Regelfall wird. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 677016 | |||
Datum | 13.04.2011 13:45 | 20603 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph Scherer
Freizeitbeschäftigung ist nicht gleich Ehrenamt und Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Der Karnikelzüchter ist zwar in seiner Freizeit aktiv, jedoch über er ersteinmal kein Ehrenamt aus. Der selbe obige Kerl, der auch noch Vorsitzender des Zuchtvereins ist, übt zwar eine Ehrenamt aus, dies ist aber eindeutig seinem Freizeitverhalten zuzuordnen. Der ehrenamtliche FA wirkt im öffentlichen Auftrag an der Grundsicherung der Daseinsvorsorge mit. Meines Erachtens sind alle drei Dinge nicht miteinander gleichsetzbar. MkG Marc | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 677018 | |||
Datum | 13.04.2011 13:58 | 20587 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeWährend der Bfler nach zig Wohnungsöffnungen und Ölspurkehren auch in der Nacht zum Einsatz muss kann der FWler selbst entscheiden, ob er nach einem anstrengenden Arbeitstag die Sirene (1) hört oder nicht. Praktisch magst du recht haben - rein rechtstheoretisch jedoch nicht. Der ehrenamtliche FA hat nämlich die Pflicht der Alarmierung Folge zu leisten nachdem er sich freiwillig bereiterklärt hat diese Tätigkeit zu übernehmen. Und man kommt als Gesetzgeber nicht umhin diesen theoretischen Ansatz als Grundlage der weiteren Betrachtung zu nehmen. Geschrieben von Knut Kobbe Außerdem wage ich zu behaupten, dass das gro der FF weitaus weniger Einsätze zu bewältigen hat als eine BF. Und da wird es interessant. Ich behaupte mal, daß nur wenige FFler im Durchschnitt (Monat/Jahr) Probleme hätten ohne Kollision unter den 48h/Woche zu bleiben. Schwieriger dürfte es jedoch punktuell werden wenn längere Einsätze den Schnitt versauen. MkG Marc | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 677021 | |||
Datum | 13.04.2011 15:32 | 20347 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeDer grundlegende Unterschied besteht im Rahmen dieser Diskussion in der freiwilligkeit der Freiwilligen Feuerwehr. Während der Bfler nach zig Wohnungsöffnungen und Ölspurkehren auch in der Nacht zum Einsatz muss kann der FWler selbst entscheiden, ob er nach einem anstrengenden Arbeitstag die Sirene (1) hört oder nicht. Außerdem wage ich zu behaupten, dass das gro der FF weitaus weniger Einsätze zu bewältigen hat als eine BF. Der BF'ler muss das aber nur innerhalb seiner Regelarbeitszeit. Während der FF'ler einen großen Teil dieser Einsätze außerhalb der wöchentlichen Regelarbeitszeit leistet Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / Baden-Württemberg | 677024 | |||
Datum | 13.04.2011 17:26 | 20272 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardHobby ist eine Freizeitbeschäftigung, Liebhaberei, Passion, Sport, Steckenpferd, Zeitvertreib - und nach Definition und meinem Verständnis mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in der öffentlichen Gefahrenabwehr nicht vergleichbar. Das geht jetzt in die Richtung dieses Themas. Ich persönlich bezeichne die Feuerwehr als "Hobby", denn genau die von dir genannten Punkte ist die Feuerwehr für mich persönlich. Genau wie meine anderen Hobbys, mit der Ausnahme, dass die Feuerwehr für mich definitiv vor geht. Gruß Alex PS: In der Februarausgabe des "Soldats du Feu magazine" aus Frankreich ist hinten auch eine ähnliche Diskussion zu Ruhezeiten für Freiwillige Feuerwehrleute in Frankreich. Wobei dort die FF noch etwas anders organisiert ist als bei uns. Dies ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 677025 | |||
Datum | 13.04.2011 17:54 | 20263 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardVor 20, 25 Jahren war das noch kein Thema - damals saßen sehr häufig noch Leute der Mittelschicht (Handwerksmeister, Betriebsinhaber) in den Einheiten, auch und gerade in Führungspositionen. Abwesenheit bei Einsätzen, insbesondere im ländlichen und kleinstädtischen Bereich war kein Problem - das Ehrenamt war wirklich noch Ehrenamt und Verpflichtung. Das Problem ist heute doch der Zeitdruck, der Auftrag muß fristgerecht fertig werden, die Lieferung muß rechtzeitig raus, usw. Ich selbst kann von meinem Arbeitgeber (ÖD) aus zu jedem Einsatz, hauptsache der Betrieb läuft weiter. Daran hapert es aber, früher waren wir mehr Leute, da fiel es nicht auf, wenn einer oder zwei mal fehlten oder morgens später kamen. Heute bleibt dann die Küche kalt und 3000 Studenten bekommen kein Mittag. Denen kannst du nicht sagen, der Koch ist bei der Feuerwehr, es gibt nur Salat. Ich fange auch schon an, zu selektiren, ob sich das lohnt, für den einsatz den Betrieb zu verlassen oder Nachts aufzustehen und dann Morgens nicht Fit zu sein, denn nicht zur Arbeit zu erscheinen geht nicht (mehr). Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 677030 | |||
Datum | 13.04.2011 18:57 | 20517 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer so einfach ist das nicht: Sicher, es gibt verschiedene Facetten... - Es gibt Berufskraftfahrer, die Freitags nach Feierabend den EA-Nacht-RTW/KTW bis Samstags früh besetzen Der AN macht das dann aber freiwillig und ich glaube nicht kostenlos? Damit ist zumindest der AG HiOrg verpflichtet die Einhaltung des ArbZeitGes zu überprüfen (weil 2. AV). Eigentlich muß der AN das auch seinen Haupt-AG anzeigen. Nicht das er es ihm unbedingt verbieten kann, aber wissen darf er es, schon um das "Vertrauensverhältnis" zu gewähren... (er könnte ja für den Wettbewerber arbeiten...) Wenn es wirklich auch welche aus reinem Idealismus machen bleibt die Frage der Zulässigkeit trotzdem bei der Hiorg (oder die Ruhephasen sind nachweisbar/sicher). - Es gibt EA die zur regulären Arbeit am freien Samstag und Sonntag je eine 12-Stunden-Schicht Sicherheitswache machen Das muß überhaupt kein Problem sein. Das ArbZGes läßt 10h/d zu (also 60h/Woche!) nur darf dabei innerhalb von 6 Monaten keine Überschreitung von durchschnittlich 48h/Woche auftreten. (und für besonders dringliche Fälle (Fukoshima) ist hier sogar noch eine Hintertür offen) Und im Falle eines Arbeitsunfalls wird immer noch der Einfluß von der Intensitiät der "Mehrarbeit" berücksichtigt, nicht nur die Zahl der h. - Es gibt EA-Gerätewarte mit regulärem, vertraglich festgelegtem Stundenansatz von 20 Stunden pro Woche Wer so einen Vertrag annimmt oder vergibt, ohne über das lebensnotwendige Haupt-AV sich zu verständigen ist wohl selber Schuld? (und trägt die evtl. Konsequenzen) - Hier im Forum wurde berichtet, dass einzelne Kollegen auf 100 - 200 Stunden EA-Arbeit pro Monat kommen Aber die haben nicht dazu gesagt, welche Freistellungen sie dafür bekommen oder welche Regelarbeitszeit sie haben. mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 677031 | |||
Datum | 13.04.2011 19:13 | 20371 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Der ehrenamtliche FA hat nämlich die Pflicht der Alarmierung Folge zu leisten nachdem er sich freiwillig bereiterklärt hat diese Tätigkeit zu übernehmen. Und man kommt als Gesetzgeber nicht umhin diesen theoretischen Ansatz als Grundlage der weiteren Betrachtung zu nehmen. Der Gesetzgaber sorgt aber mit seinen Regeln auch zu einem Mindestschutz des FA (sicher Tarifverträge sind i.d.R. da weit besser). Also ich habe die Pflicht, kann aber nicht, wegen verschiedener Hemmnisse: Arbeitszeitüberschreitung, Krankheit, höherwertiger Verpflichtung (kann zum Beispiel ein BF-ler, der auch in der FF ist, seinen Dienstantritt dem FF-Einsatz hintenanstellen?, oder der Arzt, oder der Lokführer, oder...) Ich kann auch einfach betrunken sein ... (ist ja noch nicht verboten) ... oder an einem anderen Ort ... (gibt es schon eine Urlaubsregelung für FF? ;-)) Eigentlich ist dem Umstand durch die x-fach-Besetzung der Funktionen schon Rechnung getragen. Nur Einhalten muß man die überall auch! (Oh weh) mkg hwk | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 677032 | |||
Datum | 13.04.2011 19:45 | 20233 x gelesen | |||
Wenn ich mir das alles so durchlese kann ich mich richtig glücklich schätzen, dass ich von meinem Arbeitgeber nach Einsätzen die einen Großteil der Nacht in Anspruch nehmen, bezahlten Sonderurlaub bekomme und auch während der Arbeitszeit bei Einsätzen ohne Probleme freigestellt bin.. Ja so etwas gibt es heute tatsächlich noch. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 677033 | |||
Datum | 13.04.2011 19:48 | 20262 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardWarum sollen (und werden) Ehrenamtliche in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitschutz schlechter behandelt als Beschäftigte in gleichen Tätigkeitsfeldern? Ich hab das so aufgefasst: "Wem der EA-Zeitaufwand zu groß wird, der kann einfach weniger machen (bis ganz aufhören) ohne dass ihm sein Gehalt wegbricht. Das kann der normale Arbeitnehmer nicht." | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 677035 | |||
Datum | 13.04.2011 19:52 | 20226 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardZitat aus meinem letzten Arbeitsvertrag: "Der Arbeitnehmer hat seine ganze Arbeitskraft und sein ganzes Wissen und Können der Firma uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und die Interessen der Firma zu vertreten und zu wahren." Das bedeutet also: WEnn man sein persönliches Wissen für außerberufliche Dinge verwendet (also keine Dinge die Firmengeheimnisse sind) verstößt man gegen den ARbeitsvertrag. (Mist, ich weiß auch privat, wie man einen Verband anlegt. Muss ich das bei SChichtende jetzt vergessen?) Geschrieben von Udo Burkhard Teilweise werden in Arbeitsverträgen sogar Lohnfortzahlungen im Falles eines Unfalles bei "gefahrgeneigten Freizeitbeschäftigungen" ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt's eine Rechtsprechung was "gefahrengeneigt" ist? JA vermutlich alles das, wo dann tatsächlich mal etwas passiert. (Fenster putzen, Fahrrad fahren, autofahren, laufen, ...?) Tja, dann kann ich wohl auch nicht ehrenamtlich bei irgendwem mitarbeiten. FF schon gar nicht. Schade. Aber dann kommt ja endlich die rein hauptberufliche Feuerwehr, die auch Qualität hat. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 677038 | |||
Datum | 13.04.2011 20:04 | 20392 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerrit Lamade Wenn ich mir das alles so durchlese kann ich mich richtig glücklich schätzen, dass ich von meinem Arbeitgeber nach Einsätzen die einen Großteil der Nacht in Anspruch nehmen, bezahlten Sonderurlaub bekomme und auch während der Arbeitszeit bei Einsätzen ohne Probleme freigestellt bin.. Ja das solltest Du wirklich schätzen! Denn es scheint bei Euch ist die "neo-liberale Globalisierung" noch nicht (im Management) angekommen. Ansonsten kann man nämlich ohne diese "bürgerlichen" Werte noch bessere Angebote und Einnahmen erzielen. Ja so etwas gibt es heute tatsächlich noch. Das freut mich und ich hoffe das es noch lange so bleibt, bis auch Andere sich wieder auf "Werte" besinnen. mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 677041 | |||
Datum | 13.04.2011 22:30 | 20331 x gelesen | |||
Hallo Marc, Hallo Forum, Geschrieben von Marc Dickey Praktisch magst du recht haben - rein rechtstheoretisch jedoch nicht. Der ehrenamtliche FA hat nämlich die Pflicht der Alarmierung Folge zu leisten nachdem er sich freiwillig bereiterklärt hat diese Tätigkeit zu übernehmen. Und man kommt als Gesetzgeber nicht umhin diesen theoretischen Ansatz als Grundlage der weiteren Betrachtung zu nehmen.Richtig, aber die FWA sind auch verpflichtet in einsatzbereitem Zustand zu erscheinen. (Ich sag mal frech UVV FW, bin aber zu Faul den § zu suchen.) Das heist für mich: wenn ich übermütet, betrunken oder krank, ....... bin; bin ich nicht Einsatzbereit und brauche nicht zur Feuerwehr. Sollte man auch einmal bedenken. Ach ja, auch ich habe dagegen verstoßen. Geschrieben von Marc Dickey Und da wird es interessant. Ich behaupte mal, daß nur wenige FFler im Durchschnitt (Monat/Jahr) Probleme hätten ohne Kollision unter den 48h/Woche zu bleiben. Schwieriger dürfte es jedoch punktuell werden wenn längere Einsätze den Schnitt versauen.Hier gebe ich Dir recht. Aber sind die vielen Stunden wirklich nur Einsatz und Übung, oder ist doch einiges an "Hobby" Vorbereitung von Übungen, zusäzliche freiwillige Aufgaben etc. dabei. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 677042 | |||
Datum | 13.04.2011 22:30 | 20134 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardHobby ist eine Freizeitbeschäftigung, Liebhaberei, Passion, Sport, Steckenpferd, Zeitvertreib genau das ist für mich das THW gewesen, warum soll das nicht gehen? Besser geht es doch garnicht als wenn ich Menschen habe die sich mit dieser Intention um den zivilen Bevölkerungsschutz kümmern - vielleicht sogar das Geheimnis für den Erfolg. Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 677054 | |||
Datum | 13.04.2011 23:15 | 20215 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerSicher, es gibt verschiedene Facetten... Hallo, einige, die ich schon vor den Diskussionen zur Arbeitszeit für grenzwertig oder einfach abnormal halte .... "- Es gibt Berufskraftfahrer, die Freitags nach Feierabend den EA-Nacht-RTW/KTW bis Samstags früh besetzen - Es gibt AN die auf RTW/KTW eine 24-Stunden-Schicht am Sonntag machen, um 5.00 Uhr abgelöst werden, um dann zur regulären Arbeit zu gehen" Geschrieben von Hanswerner Kögler Der AN macht das dann aber freiwillig und ich glaube nicht kostenlos? Ich meine da keine Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen, sondern EA die für das Wohl der Menscheit nur für die übliche Aufwandspauschale dies machen .... und von denen die den Nutzen daraus ziehen hörst du nichts ..... Geschrieben von Hanswerner Kögler Das muß überhaupt kein Problem sein. Das ArbZGes läßt 10h/d zu (also 60h/Woche!) nur darf dabei innerhalb von 6 Monaten keine Überschreitung von durchschnittlich 48h/Woche auftreten. Im großstädtischen Bereich gibt es da Messe. Stadion, Veranstaltungen, Sportplatzdienst, Zirkus, Wasserwache, Freibad, Badeseen und es konzentriert sich immer mehr auf die gleichen "Wenigen". Geschrieben von Hanswerner Kögler Und im Falle eines Arbeitsunfalls wird immer noch der Einfluß von der Intensitiät der "Mehrarbeit" berücksichtigt, nicht nur die Zahl der h. Bei der Aufnahme des BG-Bogens im Krankenhaus ist dies aber mehr als zweitrangig. In einer Dir sehr bekannten Firma gab es übrigens den Vorgang, dass Mitarbeiter zum Ausstempeln genötigt wurden, um danach weiter zu arbeiten oder jetzt wieder aktuell, dass Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass bei einem Wegeunfall nach Arbeitsende doch an die danach zulässigen Arbeitszeiten und an den "Arbeitsbeginn" zu denken sei ......... Geschrieben von Hanswerner Kögler
Natürlich sind bei allen den geschilderten Fällen die Menschen selber schuld. Nur sage ich schon seit Jahren, dass manche EA das gar nicht mehr selbst beurteilen können, da sie psychisch dazu nicht mehr in der Lage und eigentlich auf externe Hilfe angewiesen sind. Ich kenne über die vielen Jahre viele Menschen, die für das EA die Ehe, Familie und auch den Arbeitsplatz geopfert haben bzw. geopfert wurden. Geschrieben von Hanswerner Kögler Aber die haben nicht dazu gesagt, welche Freistellungen sie dafür bekommen oder welche Regelarbeitszeit sie haben. Nach den Angaben handelte es sich fast ausschließlich um reguläre Arbeitsverhältnisse, also die üblichen tariflichen Zeitansätze. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 677058 | |||
Datum | 13.04.2011 23:45 | 20184 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWer mehr will (außer bei Beamten dann auch gegen mehr Geld!), Was macht Beamte zu einer Ausnahme? Wer macht denn mehr als er muß, ohne Gegenleistung? Ich meine jetzt nicht das Ansammeln von Überstunden, die man womöglich auch noch dann abfeiern soll, wenns dienstlich passt... Nur Bares ist Wahres, auch bei Beamten...;-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 677061 | |||
Datum | 14.04.2011 00:09 | 20287 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer
Wenn ich mir so anschaue, was bei den diversen Überstunden-Abbauaktionen meines Dienstherren (Land Hessen) dann netto für mich rausspringt, dann möchte ich doch lieber meine Überstunden abfeiern können. Freizeit ist für mich mehr wert als die relativ geringe Summe, die wir für eine Überstunde ausbezahlt bekommen... Mehrarbeitsvergütung für A4 bis A8: 12,62 € Mehrarbeitsvergütung für A9 bis A12: 17,33 € Bei unserer 42h-Woche, die uns unser ehem. Ministerpräsident im Rahmen der Operation "Sichere Zukunft" beschert hat, möchte ich dann doch eher meinen mir zustehenden Freizeitausgleich. VG Andreas | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 677066 | |||
Datum | 14.04.2011 06:17 | 20334 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerWas macht Beamte zu einer Ausnahme? Das Alimentationsprinzip. Aber das weißt Du ja. Geschrieben von Dietmar Reimer Wer macht denn mehr als er muß, ohne Gegenleistung? Die vielen Kollegen, die Opt-Out ohne Zulage unterschrieben haben z.B. ? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 677068 | |||
Datum | 14.04.2011 06:52 | 20270 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardZitat aus meinem letzten Arbeitsvertrag: "Der Arbeitnehmer hat seine ganze Arbeitskraft und sein ganzes Wissen und Können der Firma uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und die Interessen der Firma zu vertreten und zu wahren." Geschrieben von Manuel Schmidt Das bedeutet also:Das lese ich da jetzt nicht raus. Da wird nur gesagt, dass man im Job nicht "mit halber Kraft" agieren soll. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 677084 | |||
Datum | 14.04.2011 09:35 | 20056 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDas Alimentationsprinzip. Aber das weißt Du ja. Schon mal gehört...;-) An sich eine feine Sache. Dagegen spricht aber doch nicht, dass eine Mehrleistung finanziell abgegolten wird. Es gibt doch eh schon zu wenig Instrumente, um besonderes Engagement zu honorieren... Es gibt nicht nur bis in die Haarspitzen motivierte Beamte, die bei jeder Herausforderung hier schreien, und klaglos Aufgaben übernehmen, während andere nur das Minimum tun, und den gleichen Betrag auf dem Konto haben...Zumindest nicht dauerhaft, irgendwann ist die Luft raus... Geschrieben von Andreas Bräutigam Die vielen Kollegen, die Opt-Out ohne Zulage unterschrieben haben z.B. ? Mitnichten. Auch die erhalten eine Gegenleistung: die Beibehaltung des24 Std. Dienstes. Anderen reicht das allein nicht, da mußte die Zulage her...Bin gespannt, wie die Geschichte weiter geht, wenn es die Kohle nicht mehr geben sollte... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 677214 | |||
Datum | 14.04.2011 14:50 | 20067 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas lese ich da jetzt nicht raus. Da wird nur gesagt, dass man im Job nicht "mit halber Kraft" agieren soll. Sorry, ich hatte gelesen "ausschlieslich". Weil dass man sein Wissen und Können ausschlieslich dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen darf gab es in meinem Umfeld auch. Inkl. einer Abmahnung, weil man das Berufliche Wissen auch privat nutzte (Wieso ein Elektroinstallateur mit Meisterbrief daheim seine eigene Elektrik nicht machen sollen dürfe wusste das Arbeitsgericht dann auch nicht, aber nungut). Aber wie wir hier lesen ist es ja so: Alles was du tust: ausschlieslich zum wohle der Firma! Alles andere sein lassen! (Auch Feuerwehr). | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 677574 | |||
Datum | 16.04.2011 19:50 | 20117 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas SchneiderWenn ich mir so anschaue, was bei den diversen Überstunden-Abbauaktionen meines Dienstherren (Land Hessen) dann netto für mich rausspringt, dann möchte ich doch lieber meine Überstunden abfeiern können. Wenn Überstundenberge pauschal abgegolten werden, lassen sich Bürokraten eine Menge Gründe einfallen, warum es nicht die volle Summe sein muß, sondern immer nur ein Teil davon, siehe die Abgeltung der durch die Umsetzung der 48h Woche angefallenen Überstunden...Da kann man schon sauer werden... Wenn von vornherein feststeht, dass geleistete Stunden nicht angesammelt, sondern sofort bezahlt werden, ist das annehmbar... Geschrieben von Andreas Schneider Mehrarbeitsvergütung für A4 bis A8: 12,62 € Wenn Du in der Freizeit einen höheren Stundensatz erzielst, ist das nachvollziehbar... Bei 42h/Woche hat man da ja noch Reserven...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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