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Thema | Dienstgrade der BF in FF anerkennen? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 677761 | |||
Datum | 18.04.2011 10:00 | 6000 x gelesen | |||
Hallo, Nach einer Reform und Heruagabe der Feuerwehrverordnung in Niendersachsen habe ich zwei grundlegende Fragen: 1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind? 2. Kann ich/muss ich Dienstgrade von Hauptamtlichen Feuerwehrleuten (Berufsfeuerwehrmann auf einem Bundeswehrflugplatz) in der FF anerkennen bzw dürfen sie den Dienstgrad auch in der FF führen OHNE eine entsprechende Funktion inne zu haben? Feuerwehrverordnung (30.04.2010) VG Alex | |||||
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Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 677820 | |||
Datum | 18.04.2011 14:54 | 3775 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex Diedler1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind?Beziehst du dich hier auf GF laut Stellenplan, oder auf GF laut Qualifikation (Lehrgang)? Ersteres weiß ich nicht 100%, 2tes geht auf jeden Fall (Jugendwarte, Kreisausbilder, etc.) Geschrieben von Alex Diedler 2. Kann ich/muss ich Dienstgrade von Hauptamtlichen Feuerwehrleuten (Berufsfeuerwehrmann auf einem Bundeswehrflugplatz) in der FF anerkennen bzw dürfen sie den Dienstgrad auch in der FF führen OHNE eine entsprechende Funktion inne zu haben?Der Dienstgrad in der BF hat mit dem Dienstgrad in der FF rein gar nichts zu tun. Wäre auch auf Grund der Doppelverwendung (z.B. Brandmeister) irreführend. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 677823 | |||
Datum | 18.04.2011 15:00 | 3526 x gelesen | |||
Die Dienstgrade sind ortsabhängig und es besteht kein Rechtsanspruch auf das Führen von Amtsbezeichnungen des Berufs im Ehrenamt. Dazu hat sogar m. W. ein OLG in Niedersachsen mal einen Beschluss gefällt. Betraf einen Löschmeister der FF, welcher bei der BF als BOI arbeitete! Genaues ist mir aber nicht mehr bekannt. Müsste mal in Juris forschen! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 677847 | |||
Datum | 18.04.2011 16:24 | 3421 x gelesen | |||
Hallo, i.d.R. ist das so, das der Betreffende anhand seiner Lehrgänge, Dienstjahre und der für ihn vorgesehenen Funktion entsprechend eingestuft wird. Die Übernahme des Dienstgrades der BF ist sowieso schwierig, da es ausser die Brandmeisterdienstgrade sie es nicht gibt und die sind für Orts-Gemeinde- und Kreiswehrführer vorgesehen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 677861 | |||
Datum | 18.04.2011 17:06 | 3382 x gelesen | |||
Hallo, obs möglich ist,keine Ahnung. Bin bei der BF OBM und in der FF.........tja,ich glaube LM,ist mir aber ehrlich gesagt vollkommen egal. Was zählt ist die Leistung und nicht der Dienstgrad,zumal bei uns nichtmal Dienstgradabzeichen geführt werden bei der FF und das ist gut so. Meine pers. Meinung Dirk | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 677872 | |||
Datum | 18.04.2011 17:48 | 3123 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens HogebackBeziehst du dich hier auf GF laut Stellenplan, oder auf GF laut Qualifikation (Lehrgang)? Auch wenn Alex den GF als Nicht-OrtsBM und den stellv. GF als Nicht-stellv. OrtsBM und somit als "zusätzliche" Führungskräfte meint, dürfte das auch gehen: denn in der FwVO wird immer von Mindeststärke gesprochen. Es muß also das Minimum erfüllt werden, nach oben sind aber eigentlich keine Grenzen gesetzt. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 677894 | |||
Datum | 18.04.2011 18:35 | 3105 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex Diedler1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind? Wieso kann? Muss! § 3 Mindeststärke (1) Für die Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr sind die taktischen Einheiten nach § 2 Abs. 2 als Bemessungsgrundlage heranzuziehen; sie beträgt bei der 1. Grundausstattungsfeuerwehr: eine Gruppe (2) Die personelle Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr umfasst 1. die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister, 2. die Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder den Stellvertretenden Ortsbrandmeister, 3. die Anzahl der Funktionen der zu berücksichtigenden taktischen Einheiten gemäß Absatz 1 und 4. eine Personalreserve von mindestens 100 vom Hundert, bezogen auf die zu besetzenden Funktionen. Zu der Stärke einer Gruppe gehört der Gruppenführer, zu der 100% Personalreserve der stellv. mit dazu! Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 677911 | |||
Datum | 18.04.2011 19:38 | 3875 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk RuzickaWas zählt ist die Leistung und nicht der Dienstgrad,zumal bei uns nichtmal Dienstgradabzeichen geführt werden bei der FF und das ist gut so. Wenn das mal überall ankommen würde.... Ich möchte dir aber absolut zustimmen und euch schriftlich auf die Schulter klopfen. Alles richtig gemacht! Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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