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ThemaDienstgrade der BF in FF anerkennen?8 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen677761
Datum18.04.2011 10:006000 x gelesen
Hallo,
Nach einer Reform und Heruagabe der Feuerwehrverordnung in Niendersachsen habe ich zwei grundlegende Fragen:
1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind?
2. Kann ich/muss ich Dienstgrade von Hauptamtlichen Feuerwehrleuten (Berufsfeuerwehrmann auf einem Bundeswehrflugplatz) in der FF anerkennen bzw dürfen sie den Dienstgrad auch in der FF führen OHNE eine entsprechende Funktion inne zu haben?


Feuerwehrverordnung (30.04.2010)

VG
Alex


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AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen677820
Datum18.04.2011 14:543775 x gelesen
Geschrieben von Alex Diedler1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind? Beziehst du dich hier auf GF laut Stellenplan, oder auf GF laut Qualifikation (Lehrgang)?
Ersteres weiß ich nicht 100%, 2tes geht auf jeden Fall (Jugendwarte, Kreisausbilder, etc.)

Geschrieben von Alex Diedler2. Kann ich/muss ich Dienstgrade von Hauptamtlichen Feuerwehrleuten (Berufsfeuerwehrmann auf einem Bundeswehrflugplatz) in der FF anerkennen bzw dürfen sie den Dienstgrad auch in der FF führen OHNE eine entsprechende Funktion inne zu haben? Der Dienstgrad in der BF hat mit dem Dienstgrad in der FF rein gar nichts zu tun. Wäre auch auf Grund der Doppelverwendung (z.B. Brandmeister) irreführend.


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW677823
Datum18.04.2011 15:003526 x gelesen
Die Dienstgrade sind ortsabhängig und es besteht kein Rechtsanspruch auf das Führen von Amtsbezeichnungen des Berufs im Ehrenamt. Dazu hat sogar m. W. ein OLG in Niedersachsen mal einen Beschluss gefällt.

Betraf einen Löschmeister der FF, welcher bei der BF als BOI arbeitete! Genaues ist mir aber nicht mehr bekannt. Müsste mal in Juris forschen!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen677847
Datum18.04.2011 16:243421 x gelesen
Hallo,
i.d.R. ist das so, das der Betreffende anhand seiner Lehrgänge, Dienstjahre und der für ihn vorgesehenen Funktion entsprechend eingestuft wird. Die Übernahme des Dienstgrades der BF ist sowieso schwierig, da es ausser die Brandmeisterdienstgrade sie es nicht gibt und die sind für Orts-Gemeinde- und Kreiswehrführer vorgesehen.

Gruß
Heinrich


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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen677861
Datum18.04.2011 17:063382 x gelesen
Hallo,

obs möglich ist,keine Ahnung. Bin bei der BF OBM und in der FF.........tja,ich glaube LM,ist mir aber ehrlich gesagt vollkommen egal.
Was zählt ist die Leistung und nicht der Dienstgrad,zumal bei uns nichtmal Dienstgradabzeichen geführt werden bei der FF und das ist gut so.


Meine pers. Meinung

Dirk


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen677872
Datum18.04.2011 17:483123 x gelesen
Geschrieben von Jens Hogeback
Beziehst du dich hier auf GF laut Stellenplan, oder auf GF laut Qualifikation (Lehrgang)?
Ersteres weiß ich nicht 100%, 2tes geht auf jeden Fall (Jugendwarte, Kreisausbilder, etc.)

Auch wenn Alex den GF als Nicht-OrtsBM und den stellv. GF als Nicht-stellv. OrtsBM und somit als "zusätzliche" Führungskräfte meint, dürfte das auch gehen: denn in der FwVO wird immer von Mindeststärke gesprochen. Es muß also das Minimum erfüllt werden, nach oben sind aber eigentlich keine Grenzen gesetzt.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen677894
Datum18.04.2011 18:353105 x gelesen
Geschrieben von Alex Diedler1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind?

Wieso kann? Muss!

§ 3
Mindeststärke
(1) Für die Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr sind die taktischen Einheiten nach § 2 Abs. 2
als Bemessungsgrundlage heranzuziehen; sie beträgt bei der
1. Grundausstattungsfeuerwehr:
eine Gruppe
(2) Die personelle Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr umfasst
1. die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister,
2. die Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder den Stellvertretenden Ortsbrandmeister,
3. die Anzahl der Funktionen der zu berücksichtigenden taktischen Einheiten gemäß Absatz 1
und
4. eine Personalreserve von mindestens 100 vom Hundert, bezogen auf die zu besetzenden
Funktionen.

Zu der Stärke einer Gruppe gehört der Gruppenführer, zu der 100% Personalreserve der stellv. mit dazu!

Gruß
Heinrich


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen677911
Datum18.04.2011 19:383875 x gelesen
Geschrieben von Dirk RuzickaWas zählt ist die Leistung und nicht der Dienstgrad,zumal bei uns nichtmal Dienstgradabzeichen geführt werden bei der FF und das ist gut so.

Wenn das mal überall ankommen würde....
Ich möchte dir aber absolut zustimmen und euch schriftlich auf die Schulter klopfen. Alles richtig gemacht!

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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 18.04.2011 10:00 Alex7 D.7, Helpsen
 18.04.2011 14:54 Jens7 H.7, Wildeshausen
 18.04.2011 15:00 ., Kirchheim unter Teck
 18.04.2011 16:24 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 18.04.2011 17:06 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 18.04.2011 19:38 Pete7r L7., Frankenberg
 18.04.2011 17:48 Lars7 T.7, Oerel
 18.04.2011 18:35 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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