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ThemaWiederherstellung PA an der Einsatzstelle - Rundschreiben DGUV47 Beträge
RubrikAtemschutz
Infos:
  • Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern der Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen
  •  
    AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen679023
    Datum27.04.2011 08:4117210 x gelesen
    Hallo,

    heute morgen ist mir das Runschreiben 0183/2011 vom 08.04.2011 auf den Tisch geflattert.
    Darin wird in Zusammenarbeit mit der VFDB dargestellt unter welchen Voraussetzungen ein PA an der Einsatzstelle wieder in einen einsatzbereiten Zustand gebracht werden kann.

    Hier ein LINK dazu.

    Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
    - Lohnt sich ein solcher Aufwand an der Einsatzstelle?
    - Ist es realistisch das die geforderten Prüfungen an der Einsatzstelle auch sauber dokumentiert werden?
    - Wäre ein Wiederherstellung in/an einem GW-AS oder ähnlichem nicht effektiver?

    Danke schon im Voraus!


    Mit kameradschaftlichem Gruß
    Olli
    _________________________________________________

    Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben679034
    Datum27.04.2011 09:3313151 x gelesen
    Geschrieben von Oliver RolandJetzt stellen sich mir folgende Fragen:
    - Lohnt sich ein solcher Aufwand an der Einsatzstelle?


    Der Aufwand ist minimal. Als Atemschutzgerätewart hatte ich solch ein System bereits eingeführt.
    Interessant ist m.E. der Satz:Geschrieben von DGUVBei Mehrfachnutzung eines Pressluftatmers während eines Einsatzes durch die gleiche
    Einsatzkraft, kann auf das Ersetzen des Lungenautomaten verzichtet werden.


    So kann sogar auf das Mitführen von Ersatz-LA verzichtet werden.

    Geschrieben von Oliver Roland- Ist es realistisch das die geforderten Prüfungen an der Einsatzstelle auch sauber dokumentiert werden?

    Ja

    Geschrieben von Oliver Roland- Wäre ein Wiederherstellung in/an einem GW-AS oder ähnlichem nicht effektiver?

    Klar, aber zu jedem Zimmerbrand den GW-A(S) dazualarmieren? Ist in ländlichen Gebieten wohl nicht durchsetzbar.

    Alles in Allem setzt dieser Hinweis endlich das um, was die Hersteller schon lange sagen: Die vfdb-Richtlinie bezog sich ausschließlich auf die Wiederherstellung des Atemschutzgerätes nach einem Einsatz, wobei als "Einsatz" das gesammte Geschehen, und nicht das bloße Benutzen des ATG durch eine Einsatzkraft gemeint ist.

    Also Freunde: Zurück mit den Ersatzflaschen aufs Auto! ;-)

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen679037
    Datum27.04.2011 09:4512677 x gelesen
    Ich frage mich dazu viel eher, woraus sich die Notwendigkeit dieser "harten" Anforderungen ergibt?


    Grüße
    Jens

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen679040
    Datum27.04.2011 09:4912635 x gelesen
    Also mal abgesehen von der Vorschriftenreiterei im "Prolog".
    Gabs irgendwelche Unfallereignisse die zu dem Schreiben geführt haben?


    Grüße
    Jens

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW679042
    Datum27.04.2011 10:0412975 x gelesen
    Geschrieben von Jens RugenAlso mal abgesehen von der Vorschriftenreiterei im "Prolog".
    Gabs irgendwelche Unfallereignisse die zu dem Schreiben geführt haben?


    ständiger Widerspruch zwischen dem Vorgehen in Bayern und m.W. auch Niedersachsen zur vfdb RL 08/04 und einschlägiger GUV-Regeln/-Infos.
    Die Angleichung war lang überfällig.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen679044
    Datum27.04.2011 10:1312840 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Oliver RolandIst es realistisch das die geforderten Prüfungen an der Einsatzstelle auch sauber dokumentiert werden?

    reine Schulungssache.
    Hier gibts seit über einem Jahr einen Ordner "Atemschutz" auf den Fahrzeugen, die Schriftstücke werden dann nach Übungen / Einsätzen entsprechend ausgefüllt, sogar noch abhängig davon, ob ASÜ durchgeführt wurde oder nicht (Belastungsübung etc. ) mit unterschiedlichen Formularen...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern679047
    Datum27.04.2011 11:1012435 x gelesen
    Geschrieben von Oliver RolandLohnt sich ein solcher Aufwand an der Einsatzstelle?
    Geschrieben von der DGUV In folgenden Fällen darf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern
    ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden:
    − Der Pressluftatmer wurde zum Innenangriff während eines Brandeinsatzes oder einer
    „heißen Übung“ eingesetzt.
    − Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit aggressiven Medien oder anderen Gefahrstoffen.
    − Der Pressluftatmer war großer Hitze oder starker mechanischer Beanspruchung (z. B.
    Sturz) ausgesetzt.
    − Der Pressluftatmer zeigte während des Gebrauchs oder bei der Einsatzkurzprüfung
    Auffälligkeiten (z. B. Undichtigkeit).
    − Der Pressluftatmer wurde stark verschmutzt.

    Angesichts dieser Tatsache (endlich mal eine ordentliche Regelung) scheiden ja alle Geräte aus IA- und GSG-Einsätzen aus. Da bleibt nicht mehr viel übrig - eigentlich nur Außenangriff. Gibt es das so häufig und dann in der Masse, dass es sich lohnt, eine "Wiederherstellung" vorzusehen?


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen679049
    Datum27.04.2011 11:1412514 x gelesen
    Guten Morgen,

    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    ständiger Widerspruch zwischen dem Vorgehen in Bayern und m.W. auch Niedersachsen zur vfdb RL 08/04 und einschlägiger GUV-Regeln/-Infos.
    Die Angleichung war lang überfällig.

    Diese Angleichung nun ist aber doch genauso wie die Niedersächsische, sprich daß die PA eben nicht nach jedem Gebrauch/Einsatz in die Atemschutzwerkstatt/über den Prüfstand gehen und die PA durch Tausch des LA und einen Flaschenwechsel unter bestimmten Voraussetzungen "einfach so" wieder einsatzbereit gemacht werden können.

    Hattest Du diese Abweichung von der vfdb 08/04 und den Herstellervorgaben nicht sonst kritisiert?


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW679052
    Datum27.04.2011 11:1812682 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannHattest Du diese Abweichung von der vfdb 08/04 und den Herstellervorgaben nicht sonst kritisiert?

    ja, aber vor dem Hintergrund der grundsätzlich nötigen Angleichung entweder auf die Ländersicht (der ja die Firmen zugestimmt hatten) oder auf die alte der vfdb bzw. DGUV (wo ja die Firmen auch mit dabei saßen).
    Offensichtlich hat man sich jetzt auf eines geeinigt, müssen nur noch bei der nächsten Überarbeitung die Vorschriften angepasst werden... (hat dann auch nur ca. 10 Jahre gedauert...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen679053
    Datum27.04.2011 11:1812314 x gelesen
    Hallo Christian,

    könnte man vielleicht mal einen Einblick in die verschiedenen Formulare bekommen die ihr da so habt?
    Gerne auch per Email.

    Viele Grüße aus dem zur Zeit regnerischem NRW

    Markus


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern679055
    Datum27.04.2011 11:2412354 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Linus DrescherAngesichts dieser Tatsache (endlich mal eine ordentliche Regelung) scheiden ja alle Geräte aus IA- und GSG-Einsätzen aus. Da bleibt nicht mehr viel übrig - eigentlich nur Außenangriff. Gibt es das so häufig und dann in der Masse, dass es sich lohnt, eine "Wiederherstellung" vorzusehen?

    Nein, m.E. nicht.

    Die Regelung, wie sie in Bayern seit Jahren vom StMI publiziert wurde (in Absprache mit den Herstellern!) nutzen wir nur insofern, als dass sie einen weniger aufwändigen Übungsbetrieb (eben genau ohne Wärme, aggressive Stoffe, Schmutz etc.) ermöglicht.

    Nach einem "Einsatz" (also der Verwendung bei jeder Art von Feuer und ABC-Stoffe) kommt alles in die ASW.


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen679056
    Datum27.04.2011 11:2412214 x gelesen
    Geschrieben von Linus Drescher
    Da bleibt nicht mehr viel übrig - eigentlich nur Außenangriff. Gibt es das so häufig und dann in der Masse, dass es sich lohnt, eine "Wiederherstellung" vorzusehen?
    oder z.B. (Übungs-)Dienste unter Atemschutz wie z.B. auch die Belastungsübung oder standortbezogene Aus- und Fortbildungen. Nach einem solchen Gebrauch, wo der PA quasi "nur spazieren getragen und leer geatmet wird" (ohne eine großen Beanspruchung ausgesetzt gewesen zu sein) spart man sich nach dieser Regelung (die es so auch schon hier in Nds. gibt) die Fahrt zur Atemschutzwerkstatt bzw. das Prüfen auf dem Prüfstand. Wenn man denn einen "frischen LA" vorrätig hat.

    Das dürfte für viele eine "Erleichterung" sein. Dennoch müßen ja auch die "frischen" LA herkommen und auch die Flaschen müssen wieder gefüllt werden...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern679057
    Datum27.04.2011 11:2512574 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Knut KobbeAlso Freunde: Zurück mit den Ersatzflaschen aufs Auto! ;-)

    Wenn du dauernd deine AGT im Außenangriff außerhalb der Rauchwolke einsetzt und damit PAs ohne Ende verbläst, dann ja.

    Sonst: Nein.


    mkG
    Adrian Ridder

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    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern679058
    Datum27.04.2011 12:0912084 x gelesen
    Hi

    Eine schöne Regelung. Aber für uns in BY nicht wirklich was neues.

    Was hab ich den abgesehen von den Reinigungsmöglichkeiten in eine ASW für andere Möglichkeiten als draußen?

    Nach einem Einsatz bekommt das Gerät bei uns in der Werkstatt neue Flasche und LA+Maske(AS), Sicht und Allgemeine Kurzprüfung. Fertig!

    Was macht Ihr den noch so alles? Ich hab noch nicht ganz verstanden warum die Qualität an der Einsatzstelle soooo viel schlechter ist als in der ASW.

    Bis dann

    Sascha


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen679064
    Datum27.04.2011 12:5212085 x gelesen
    Geschrieben von Sascha Heinrich
    Was hab ich den abgesehen von den Reinigungsmöglichkeiten in eine ASW für andere Möglichkeiten als draußen?
    Nun, die vfdb-Richtlinie 08/04 (pdf) schreibt, daß

    Geschrieben von vfb 08/04, u.a. auf S.13 am Beispiel Preßluftatmer
    nach erfolgter Montage des Gesamtgerätes entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers des Preßluftatmers, sind nachstehende Prüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchzuführen.(Hervorhebung durch mich)

    Die Prüfungen sind
    - Hochdruck-Dichprüfung
    - Warneinrichtung
    - Dichtheit im Überdruck
    - Prüfung Ansprechdruck LA (Normaldruck)
    - Prüfung statischer Druck (Überdruck)

    Und das eben "nach jedem Gebrauch". Das Ganze fällt direkt vor Ort mangels "geeigneter Prüfgeräte" aus...

    Geschrieben von Sascha Heinrich
    Aber für uns in BY nicht wirklich was neues.
    In Niedersachsen auch nicht, nur ist das Ganze jetzt durch die DGUV "offiziell" und in Absprache mit den Herstellern, aber jetzt eben abweichend von der vfdb 08/04...


    Gruß
    Lars

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben679072
    Datum27.04.2011 13:2812148 x gelesen
    Hallo Adrian,

    Geschrieben von Adrian RidderGeschrieben von Knut Kobbe
    Also Freunde: Zurück mit den Ersatzflaschen aufs Auto! ;-)


    Obgleich mir schon einige Einsätze einfallen bei denen der PA ohne Hitze eingesetzt wurden (Brandnachschau, WBK-Einsatz, Nacchlöscharbeiten etc.).

    Allerdings halte ich auch nicht viel von der wiederherstellung außerhalb der ATW, aber manchmal muss man einfach Atemschutzgeräte während eines Einsatzes zweimal benutzen, auch wenn das die Ausnahme sein muss.

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg679073
    Datum27.04.2011 13:3111867 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sascha HeinrichNach einem Einsatz bekommt das Gerät bei uns in der Werkstatt neue Flasche und LA+Maske(AS), Sicht und Allgemeine Kurzprüfung. Fertig!

    wenn man eine eigene Atemschutzwerkstatt hat ist so eine Vorgehensweise kein Problem. Was machen aber die vielen Feuerwehren die keine eigene Atemschutzwerkstatt haben?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben679074
    Datum27.04.2011 13:3311792 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherAngesichts dieser Tatsache (endlich mal eine ordentliche Regelung) scheiden ja alle Geräte aus IA- und GSG-Einsätzen aus

    Hallo Linus,

    ja, das ist endlich mal eine Regelung zu einem viel diskutierten Problem. Und nein, es scheiden nicht alle Geräte aus IA und GSG aus.
    Im IA gibt es zum Beispiel viele Arbeiten unter Atemschutz, ohne direkte Einwirkung von Hitze. So zum Beispiel die berühmten Nachlöscharbeiten, oder aber Brandnachschauen.
    Auch der GSG Einsatz birgt einige Bereiche, in denen PA ohne direkten kontakt zum Medium eingesetzt werden (sollten), z.B. unter CSA, bei der Dekontamination, aber auch als Maschinist musste ich schon unter PA arbeiten, einfach als Vorsichtsmaßnahme. Filtergeräte werden bei uns nicht verwandt.

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen679075
    Datum27.04.2011 13:3311893 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerGeschrieben von Sascha Heinrich"Nach einem Einsatz bekommt das Gerät bei uns in der Werkstatt neue Flasche und LA+Maske(AS), Sicht und Allgemeine Kurzprüfung. Fertig!"

    wenn man eine eigene Atemschutzwerkstatt hat ist so eine Vorgehensweise kein Problem. Was machen aber die vielen Feuerwehren die keine eigene Atemschutzwerkstatt haben?


    Für das oben beschriebene brauche ich keine Atemschutzwerkstatt....

    Atemschutzwerkstatt dann, wenn ich die Geräte an den Prüfstand hänge. Und das gem. den verlinkten Hinweisen hier nur nach Auffälligkeiten, nach (heißen / GSG) Einsätzen und halbjährlich...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg679076
    Datum27.04.2011 13:3511849 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian FleschhutFür das oben beschriebene brauche ich keine Atemschutzwerkstatt....

    Stimmt. Ich hab da "Atemschutzwerkstatt" mit vollem Prüfprogramm assoziiert. Das was Sascha beschrieben hat kann man ja auch ohne "richtige" Atemschutzwerkstatt machen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg679077
    Datum27.04.2011 13:3611714 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von Jürgen M@yerwenn man eine eigene Atemschutzwerkstatt hat ist so eine Vorgehensweise kein Problem. Was machen aber die vielen Feuerwehren die keine eigene Atemschutzwerkstatt haben?

    Die geben die gebrauchten Geräte ab und bekommen saubere und geprüfte aus dem kreislichen Pool. ;-) (manchmal gehts uns schon ganz gut...)

    Beste Grüße Ralf


    Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
    wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
    Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

    http://twitter.com/nomex64

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben679078
    Datum27.04.2011 13:3811695 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutFür das oben beschriebene brauche ich keine Atemschutzwerkstatt....

    Stimmt, aber um die neuen LAs und Masken vorzubereiten! Die Wiederherstellung der PA in der ATW hat aber m.M. schon einen Sinn, nämlich das hier mit weniger Hektik und übersichtlicher gearbeitet werden kann als an der Einsatzstelle...

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
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    AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern679079
    Datum27.04.2011 13:4411717 x gelesen
    Und was wird dann in der ASW gemacht? Ich meine was, das nicht auch drausen auf dem Einsatz gemacht werden kann. Ich rede nicht vom Instandsetzen, Reinigen und Prüfen von LA und Maske, auch nicht von Halbjahresprüfungen, sonstige Wartungsprüfung oder von Stark verschmutzten Geräten.
    Wobei Schmutz für mich die Funktionalität des Geräts nicht beeinträchtigt.

    Das wechseln der Bauteile kann ich ebenso auf dem Einsatz durchführen.

    Warum muss ich nach einen IA das in der Werkstatt machen. Bei einem Außenlöscharbeiten kann ich das auch auf der Einsatzstelle machen.

    Deshalb Frage ich: Welche Zusatzprüfung muss ich in der Werkstatt durchführen.


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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg679080
    Datum27.04.2011 13:5211790 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yer Was machen aber die vielen Feuerwehren die keine eigene Atemschutzwerkstatt haben?

    1. Nach Einsatz die Leitstelle anrufen und Bescheid sagen, dass man nicht mehr einsatzbereit ist.
    2. Atemschutzgeräte/-flaschen/-masken zur nächsten Atemschutzwerkstatt fahren (möglichst zeitnah ;-)).
    3. Nach ca. 2 Tagen die Geräte, Flaschen und Masken dort wieder abholen.
    4. Leitstelle anrufen und wieder einsatzbereit melden.

    Das Ganze natürlich auch plan- und routinemäßig alle 6 Monate...


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg679081
    Datum27.04.2011 13:5711808 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Daniel Koch1. Nach Einsatz die Leitstelle anrufen und Bescheid sagen, dass man nicht mehr einsatzbereit ist.
    2. Atemschutzgeräte/-flaschen/-masken zur nächsten Atemschutzwerkstatt fahren (möglichst zeitnah ;-)).
    3. Nach ca. 2 Tagen die Geräte, Flaschen und Masken dort wieder abholen.
    4. Leitstelle anrufen und wieder einsatzbereit melden.

    Das Ganze natürlich auch plan- und routinemäßig alle 6 Monate...


    Handhabt hier das so?

    Bei uns, besser gesagt bei den Wehren die zu uns kommen kann ich mir die Vorgehensweise gar nicht vorstellen.


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg679083
    Datum27.04.2011 14:0611821 x gelesen
    Geschrieben von Markus RebholzHandhabt hier das so?

    Ja, leider.


    Geschrieben von Markus RebholzBei uns, besser gesagt bei den Wehren die zu uns kommen kann ich mir die Vorgehensweise gar nicht vorstellen.

    Darf ich fragen, wie das bei euch abläuft?


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg679085
    Datum27.04.2011 14:2511858 x gelesen
    Okay ich dachte Du stehst da völlig dahinter, aber ein "Ja,leider." versteh sogar ich ;-)

    Du hast bestimmt schon auf unsere HP geschaut.

    Hoffentlich sag ich jetzt auch nichts falsches von und vor den stillen Lesern aus meinem Bereich ;-) Ich bin für korrektur offen ... Ach ja ich bin übrigens für eine zentrale (Kreisweit) Werkstatt mit GWAS und Personal als Dienstleister.

    Für uns (also Kernstadt und Abteilungen) haben wir ein paar Geräte zum tauschen. Es wird also das ganze Gerät getauscht und das gebrauchte wieder geprüft/Instandgesetzt.

    Außerdem sind wir noch als Stützpunkt für 5 weitere Feuerwehren zuständig. Die bringen dann meist nur die Flaschen zum füllen und für den Rest haben sie nur eine minimale Atemschutzwerkstatt (ich denk mal ne Werkbank extra dafür). Bzw. ich glaub deren Masken kommen auch ab und an.

    Bisher wurde das vermutlich zu lax bei uns (FW Stockach) behandelt, sprich die Entscheidung ab wann das Gerät nach einem Einsatz geprüft werden muss entscheidet der jeweilige der es benutzt hat. Klar die regelmäßige Prüfung gibt es bei uns dann schon noch.
    Evtl. ändert sich das ja nun bei uns...

    Was bei uns aber wohl eher nie der Fall sein wird ist das sich eine Feuerwehr als nicht einsatzbereit meldet wenn die Geräte geprüft werden. Wobei ich jetzt mal sag nach einem größeren Ereignis.
    so wie bei uns am 1.10.2010 bei einem Gebäudebrand in unsere Altstadt.
    Da hätten wir vermutlich unsere gesamte FW mal für ein paar Tage abmelden müssen.


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg679088
    Datum27.04.2011 14:5911734 x gelesen
    Geschrieben von Markus RebholzOkay ich dachte Du stehst da völlig dahinter, aber ein "Ja,leider." versteh sogar ich ;-)


    ;-)

    Geschrieben von Markus Rebholz Ach ja ich bin übrigens für eine zentrale (Kreisweit) Werkstatt mit GWAS und Personal als Dienstleister.


    Zentral ist toll. Unsere Atemschutzwerkstatt befindet sich auf dem dezentral gelegenen Gelände des Kreisfeuewehrverbandes. Da kurven einige Feuerwehren schonmal 60 km hin und auch wieder zurück. :-(.

    Geschrieben von Markus RebholzFür uns (also Kernstadt und Abteilungen) haben wir ein paar Geräte zum tauschen.

    Das klingt toll. Für die vielen kleinen Feuerwehren klingt das aber eher utopisch...

    Geschrieben von Markus RebholzWas bei uns aber wohl eher nie der Fall sein wird ist das sich eine Feuerwehr als nicht einsatzbereit meldet wenn die Geräte geprüft werden.

    Naja, die Leitstelle sollte schon wissen, dass man gerade keine Geräte dabei hat. So hat der Disponent zumindest die Chance parallel eine benachbarte FF mit entsprechenden Mitteln dazu zu alarmieren. Alles andere bedeutet u.U. einen fiesen Zeitverlust...

    Einsatzbereit ist man nämlich nur, wenn man Kräfte und Mittel zur Verfügung hat.

    Geschrieben von Markus Rebholzso wie bei uns am 1.10.2010 bei einem Gebäudebrand in unsere Altstadt.
    Da hätten wir vermutlich unsere gesamte FW mal für ein paar Tage abmelden müssen.


    Wenn die gesamte Umgebung nach einem Einsatz so massiv eingeschränkt ist, dann muss ich den GW-ATS anfordern, oder?


    MFG Daniel

    Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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    AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland679089
    Datum27.04.2011 15:1711774 x gelesen
    Bei diesem Thema bemerkt man sehr stark die regionalen Unterschiede.
    Ich, als Mitglied einer FF mit eigener ASW und als AGW, könnte mir nicht vorstellen ein Gerät nach einer Belastungs(!!)übung auf dem Fahrzeug zu belassen.

    ---Merkblatt--- Pressluftatmer, die in Übung oder Einsatz keinen besonderen Belastungen ausgesetzt waren, können wieder für den Einsatz freigegeben werden, ohne das Grundgerät einer
    Atemschutzwerkstatt zuführen zu müssen.

    Ist es nicht als Belastung anzusehen wenn ein FA während einer Übung unter Volllast die >1600 Liter aus der Flasche saugt? Die Eisbildung am Druckminderer beantwortet die Frage ja eigentlich schon. Ich persönlich bin dann noch froh, wenn das Gerät in die Werkstatt kommt, alles ordnungsgemäß gereiningt und dokumentiert geprüft wird und das Gerät von ausgebildetem Personal wieder in Betrieb genommen wird.
    Natürlich könnte ich auch an der EST eine neue Flasche und einen neuen LA [1] montieren, aber
    1. wo mache ich das? irgendwo auf dem Boden? Dann doch lieber in der ASW auf nem sauberen Tisch und ner Tasse Kaffee
    2. ist Regen eine besondere Belastung? Oder werden jetzt Geräte die bei einer nassen Übung benutzt wurden nass verladen? Dann doch lieber wie gehabt in der ASW warten und trocknen (Nebeneffekt)
    3. in der ASW sollte beim Flaschentausch kein Wasser ins System gelangen, wie sieht das an der EST aus?
    4. in der ASW bekommt man (wahrscheinlich) über die Arbeitsstättenverordnung ein ideales Arbeitsumfeld. Und jetzt soll ich das alles Aufgeben?
    5. und und und ....

    Alles in allem gibt es imho so viele Gründe warum eine FW mit eigener ASW auf diese Möglichkeit vor Ort verzichten sollte. Im Endeffekt erzeuge ich mir selbst nur mehr Stress und mehr potentielle Fehlerquellen. Wie es bei anderen Feuerwehren mit ASW auf Kreisebene ausschaut kann ich leider nicht einschätzen, da selbst noch nie erlebt.

    In der ASW hab ich einen überschaubaren Kreis an Verantwortlichen die sich (hoffentlich) abstimmen und in gewohnter Umgebung eine für sich und andere lebenswichtige Aufgabe erfüllen. Laut Rundschreiben kann der Leiter der Feuerwehr den Kreis für die Instandsetzung vor Ort fast beliebig vergrößern. Mehr Leute -> keiner fühlt sich verantwortlich.

    [1] in unserem Fall würde das nicht gehen, da Gerät und LA als Einheit angeschafft, geprüft und benutzt werden

    Meine Meinung.


    Gruß aus dem Saarland

    Tobias
    ---------------------------------------------------------------

    alles nur meine private Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern679090
    Datum27.04.2011 15:2611611 x gelesen
    Geschrieben von Christian FleschhutAtemschutzwerkstatt dann, wenn ich die Geräte an den Prüfstand hänge. Und das gem. den verlinkten Hinweisen hier nur nach Auffälligkeiten, nach (heißen / GSG) Einsätzen und halbjährlich...

    Was macht Ihr nach einem Heißeinsatz? Z.B. eines kleine Küchenbrands.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern679091
    Datum27.04.2011 15:3411472 x gelesen
    Geschrieben von Sascha HeinrichWarum muss ich nach einen IA das in der Werkstatt machen. Bei einem Außenlöscharbeiten kann ich das auch auf der Einsatzstelle machen.

    Wenn du die Möglichkeiten hast, hygienisch an der EST diese arbeiten durchzuführen, kannst du das ganze sehrwohl auch vor Ort machen.


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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg679092
    Datum27.04.2011 15:3911481 x gelesen
    Geschrieben von Daniel KochDa kurven einige Feuerwehren schonmal 60 km hin und auch wieder zurück. :-(.
    ich dachte da eher an HA Kräfte die dann auch alarmiert werden können und den Ersatz dann bringen und wenn es sogar in Form eines GWAS ist. Das ganze dann halt Kreisweit und am besten nicht nur beschränkt auf Atemschutz sondern auch Schläuche, Funk, usw.
    ...träum...

    Geschrieben von Daniel KochGeschrieben von Markus Rebholz
    Für uns (also Kernstadt und Abteilungen) haben wir ein paar Geräte zum tauschen.
    Das klingt toll. Für die vielen kleinen Feuerwehren klingt das aber eher utopisch...

    Braucht man nicht Neidisch zu sein ich kenne die genaue Anzahl nicht aber ich glaube nicht das es reicht um mehr als 2 Fahrzeuge gleichzeitig zu tauschen, wenn überhaupt. Wir fahren derzeit auf 10 Autos Geräte in der Gegend rum.

    Geschrieben von Daniel KochWenn die gesamte Umgebung nach einem Einsatz so massiv eingeschränkt ist, dann muss ich den GW-ATS anfordern, oder?
    So denn man einen im eigenen Kreis hat ;-)


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern679094
    Datum27.04.2011 15:4211506 x gelesen
    Geschrieben von Sascha HeinrichEine schöne Regelung. Aber für uns in BY nicht wirklich was neues.

    Also für mich ist Regelung schon neu, auch als Bayer.
    Denn, die bayrische Regelung, (keine Ahnung wie die in NDS aussah) sieht nur die Wiederherstellung nach einer Übung bzw Einsatz vor.
    Diese "Neuregelung" interpretiere ich auch während eines laufenden Einsatzes.
    Ohne LA Tausch, darf den PA auch während eines laufendem Einsatzes keiner mehr benutzen.

    Wobei mir das Ganze auch wieder zu schwammig geschrieben wurde.
    Was bedeutet starke Verschmutzung?


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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen679095
    Datum27.04.2011 15:5311426 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Daniel KochGeschrieben von Markus Rebholz"Für uns (also Kernstadt und Abteilungen) haben wir ein paar Geräte zum tauschen. "

    Das klingt toll. Für die vielen kleinen Feuerwehren klingt das aber eher utopisch...


    wir handhaben das so, wenn der Stadtteil nach einem Einsatz/Übung oder zur 1/2-jahres Prüfung kommt, so werden die PA / Masken bei uns in der ASW getauscht. Sollten mehr Geräte wie vorhanden benden sein so wird der GW-AS mit zusätzlichen Tauschgeräten dazu gerufen.
    Unser LK prüft z. Z. die Machbarkeit einer Zentralwerkstatt ähnlich dem Modell Wetterau ( wurde hier mal Diskutiert)


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg679096
    Datum27.04.2011 15:5611712 x gelesen
    Ich hatte ja geschrieben das es sich evtl. ändern wird aufgrund des Schreibens.

    Wir haben auch noch nie LA an der Einsatzstelle gewechselt, sondern nur die Flaschen gewechselt mit anschliessender Einsatzprüfung (Druckwarner, Druckabfall usw.)

    Wenn man das schreiben nun so auslegt das ein Gerät nach dem Einsatz erst durch eine ASW gehen muss dann kann man die Ersatzflaschen auch zu Hause lassen.

    Ist bei uns eher gängige Praxis an Einsatzstellen Flaschenwechsel und teils auch Atemschutzträgerwechsel.

    Ich wollte gerade wie vorhin bei Daniel antworten das wir keinen GWAS als Kreisauto haben, aber mir fiel gerade ein das es einen Abrollbehälter gibt bei einem großen Nachbar von uns im Kreis. Ich glaub ich muss mal nachforschen ob der mit Kreismittel beschafft wurde.


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen679097
    Datum27.04.2011 16:0111605 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sascha HeinrichGeschrieben von Christian Fleschhut"Atemschutzwerkstatt dann, wenn ich die Geräte an den Prüfstand hänge. Und das gem. den verlinkten Hinweisen hier nur nach Auffälligkeiten, nach (heißen / GSG) Einsätzen und halbjährlich..."

    Was macht Ihr nach einem Heißeinsatz? Z.B. eines kleine Küchenbrands.


    Nach einem Brandeinsatz werden PA, LA und Maske gereinigt, Bebänderung je nach Kontaminationsgrad mit Wasser und Schwamm bzw in der Waschmaschine.
    LA und Maske werden Desinfiziert.
    Nach dem Trocknen, Zusammenbau und der Sichtprüfung wird alles nacheinander am Prüfstand geprüft (PA/LA mit Veratmung)


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen679098
    Datum27.04.2011 16:2511576 x gelesen
    Geschrieben von Markus Rebholz
    Wenn man das schreiben nun so auslegt das ein Gerät nach dem Einsatz erst durch eine ASW gehen muss dann kann man die Ersatzflaschen auch zu Hause lassen.
    Die Definition von "nach dem Einsatz" bzw. "nach Gebrauch" wurde ja auch lange und kontrovers diskutiert. Für den einen war "nach dem Einsatz/nach Gebrauch" wenn der AGT das Gebäude verließ, für die anderen war das nach Ende des gesamten Einsatzes.

    Entsprechend der Definition ergeben sich dann natürlich auch unterschiedliche Vorgehensweisen.

    U.C. hatte das Ergebnis der Diskussion aus den entsprechenden Gremien hier auch mal veröffentlicht, ich finde es nur auf die Schnelle nicht.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen679099
    Datum27.04.2011 16:3211457 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Stimmt. Ich hab da "Atemschutzwerkstatt" mit vollem Prüfprogramm assoziiert. Das was Sascha beschrieben hat kann man ja auch ohne "richtige" Atemschutzwerkstatt machen.
    Nun ja, die vfdb schreibt ja

    Geschrieben von vfb 08/04, u.a. auf S.13 am Beispiel Preßluftatmer
    nach erfolgter Montage des Gesamtgerätes entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers des Preßluftatmers, sind nachstehende Prüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchzuführen.(Hervorhebung durch mich)

    also eher doch das "volle Prüfprogramm", weil "geeignete Prüfgeräte" hat man an der Einsatzstelle eher weniger.

    Diese Vereinbarung der DGUV mit den Herstellern geht also m.E. deutlich an der vfdb-Richtlinie 08/04 vorbei bzw. dagegen. Und uns wurde auf dem AGW-Lehrgang deutlich gesagt: "es wird nach den Vorgaben/Richtlinien (egal ob Hersteller oder vfdb) geprüft, die schärfer sind....!"


    Gruß
    Lars

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    J. Dalhoff

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern679100
    Datum27.04.2011 16:3511459 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDie Definition von "nach dem Einsatz" bzw. "nach Gebrauch" wurde ja auch lange und kontrovers diskutiert. Für den einen war "nach dem Einsatz/nach Gebrauch" wenn der AGT das Gebäude verließ, für die anderen war das nach Ende des gesamten Einsatzes.

    Ja, aber mit diesem Schreiben ist Gebrauch anders definiert worden, AGT atmet das Gerät an bis AGT legt das Gerät ab.
    Das ist nun der Gebrauch und nicht der komplette Einsatz.


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    AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern679104
    Datum27.04.2011 17:2511401 x gelesen
    Hallo


    Wir besitzen Dräger Geräte. Wo stehen das dass ein LA nach einem IA Veratmet werden muss? Wobei das fürs erste egal ist weil ich ja das gebrauchte Gerät immer mit einem Gereinigten und geprüften LA bestückt wird.

    Für mich ist wichtig was für eine Prüfung muss am GG (Grundgerät) durchgeführt werden. Wo ich an der Einsatzstelle nicht durchführen kann. Vor allem wo steht das. Ich kann in den Prüfvorschriften von Dräger keine dieser Anweisungen finden.

    PS: Sorry ich bin ein bisschen nervig. Aber für mich ist das wirklich wichtig.


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern679106
    Datum27.04.2011 17:4311394 x gelesen
    Geschrieben von Sascha HeinrichWo stehen das dass ein LA nach einem IA Veratmet werden muss?

    Es gab nur mal eine Empfehlung, Vorschrift ist das keine.

    Geschrieben von Sascha HeinrichWobei das fürs erste egal ist weil ich ja das gebrauchte Gerät immer mit einem Gereinigten und geprüften LA bestückt wird.


    Nach einem IA war das aber noch NIE zulässig.


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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen679107
    Datum27.04.2011 18:0111379 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sascha HeinrichPS: Sorry ich bin ein bisschen nervig. Aber für mich ist das wirklich wichtig.

    is net schlimm.

    Geschrieben von Sascha HeinrichFür mich ist wichtig was für eine Prüfung muss am GG (Grundgerät) durchgeführt werden. Wo ich an der Einsatzstelle nicht durchführen kann. Vor allem wo steht das. Ich kann in den Prüfvorschriften von Dräger keine dieser Anweisungen finden.

    Fangen wir an:
    Wie machst du den Manometervergleich?
    Wie kontrollierst du den Mitteldruck?
    Denn das gehört zur Prüfung nach dem Einsatz.


    Gruß

    Yves



    Man muss wissen, wie weit man zu weit gehen kann.
    (Jean Cocteau)

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern679111
    Datum27.04.2011 18:3311351 x gelesen
    Geschrieben von Yves KeßlerWie machst du den Manometervergleich?
    Wie kontrollierst du den Mitteldruck?
    Denn das gehört zur Prüfung nach dem Einsatz.


    Seit wann?


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen679147
    Datum27.04.2011 22:5711321 x gelesen
    Geschrieben von Yves KeßlerWie machst du den Manometervergleich?
    Wie kontrollierst du den Mitteldruck?
    Denn das gehört zur Prüfung nach dem Einsatz.


    Die Bedienungsanleitung unterscheidet nicht zwischen "Einsatz" und "Übung" sondern spricht nur von Gebrauch.

    Und da ist der Manometervergleich genausowenig gefordert, wie die Veratmungsprüfung des Lungenautomaten.

    Dass das ganze mit dem geeigneten Prüfgerät eigentlich gar kein großer Aufwand ist und deshalb i.d.R. gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.

    @Sascha: In der Bedienungsanleitung zum PA sind die Prüfungen beschrieben. Grundgerät an sich wäre da IMO rein theoretisch gar nicht am Prüfstand nötig, LA schon...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern679150
    Datum27.04.2011 23:4411209 x gelesen
    Hi

    Ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich bin selbst ASG bei uns in der Wehr.

    Ich hab nur noch nicht ganz verstanden. Was mir das schreiben genau sagen möchte. Weil ich nach wie vor behaupte dass ich das immer so schon machen hätte können. Weil ich in der Werkstatt nichts anderes machen kann.

    Das wieder instandsetzen von LA und Maske benötigt Zeit und ein sauberes Umfeld. Das ist klar. Aber darum geht es nicht.

    Selbst wenn das Gerät großer Hitze ausgesetzt wurde. Kann ich in der ASW nicht mehr machen. Denn dann muss der Druckminderer und LA zu Dräger zur Überprüfung eingeschickt werden.

    Also welchen Vorteil habe ich in einer ASW die ich draußen nicht habe? Ich kenne Keine verpflichtende Prüfung die ich nur in der Werkstatt (z.B. mit dem Testor) nach einen Einsatz durchführen kann.

    Für mich ist das schreiben entweder Schall und Rauch. Oder wir machen bei uns was grundlegend falsch.

    Sorry. Ich muss jetzt für eine Woche weg. Kann also leider keinen Senf mehr dazu geben. ;-)

    Bis dann

    Sascha


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen679152
    Datum27.04.2011 23:5711156 x gelesen
    Geschrieben von Sascha HeinrichIch kenne Keine verpflichtende Prüfung die ich nur in der Werkstatt (z.B. mit dem Testor) nach einen Einsatz durchführen kann.


    Wie prüfst du die LA?

    Hier ist wieder das Problem, dass die Vorschriften sich widersprechen.
    Bedienungsanleitung, vfdb0804 gehen von Gerät und LA als Einheit aus, dagegen spricht wieder die BGR 190, die unterschiedliche Wartungsintervalle nennt...

    Sieht man Gerät und LA getrennt (wie im Schreiben jetzt) ändert sich in der Tat nicht viel, außer der vernünftigen Dokumentation (die man aber eh machen sollte).

    Dass die Prüfung am Prüfstand durchaus Sinn macht (weil eben wie z.B. von Yves beschrieben noch andere Prüfungen gemacht werden können), steht hoffentlich außer Frage. Und der Einsatz bietet sich dazu an, von der Belastung her i.d.R. nicht anders als bei einer Übung, Ausnahme Schadstoffe. Und wenn ich das Ding eh auseinanderbaue zum Reinigen, dann kann ich den PA auch gleich vernünftig prüfen...


    Viele Grüße

    Christian

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    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorYves8 K.8, Pohlheim / Hessen679157
    Datum28.04.2011 07:1711240 x gelesen
    Hi,

    hab mein Fehler bemerkt, wird halt bei uns schon ewig mit gemacht, auf dem AGW- lehrgang wurde es uns auch empfohlen. Man merkt doch, das man Betriebsblind wird.

    @Sascha: Außer reinigen ist nix gefordert, was eine ASW erforderlich macht.


    Gruß

    Yves



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    (Jean Cocteau)

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