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ThemaProbezeit30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW679715
Datum03.05.2011 15:5010641 x gelesen
Für einen länderspezifischen Abgleich bräuchte ich mal eure Mithilfe! Welche Bundesländer verfügen in ihrem jeweiligen Feuerwehrgesetz über das Instrument der Probezeit? Z. B. wurde die Probezeit in BW mit der letzten Überarbeitung des FwG BW entsprechend in § 11 Abs. 2 FwG fixiert:

"(2) Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat".

Ihr würdet mir sehr helfen, wenn ihr mir nur mitteilen könnt, ob in eurem Bundesland eine derartige Regelung ebenfalls vorhanden ist und wo diese genau fixiert ist.

z. B.

Bayern: Wir haben eine Probezeitregelung
Quelle: § XXX Abs. XX Nr. X im Bayerischen.....Gesetz

Wäre doch gelacht, wenn wir hier nicht ein bundesweites Ergebnis erzielen könnten.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW679716
Datum03.05.2011 15:517339 x gelesen
Ach ja! Bitte auch posten, wenn eurer Bundesland so eine Regelung NICHT hat.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg679718
Datum03.05.2011 16:017247 x gelesen
Für Brandenburg gilt:

Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008§ 1 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
(4) Ein Bewerber wird als Feuerwehrfrau-Anwärterin oder Feuerwehrmann-Anwärter in die Freiwillige
Feuerwehr aufgenommen. Das erste Jahr nach Aufnahme ist ein Probejahr.


Quelle: LSTE - Rechtsecke

hoffe das hilft weiter

Gruß Ralfnull


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen679720
Datum03.05.2011 16:107267 x gelesen
In NRW existiert keine Rechtsgrundlage für eine solche Regelung.
Sehrwohl gibt es aber in zahlreichen Gemeinden derartiges Vorgehen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH679721
Datum03.05.2011 16:137114 x gelesen
Hallo Jürgen,

für Schleswig-Holstein zumindest in der Mustersatzung so vorgesehen.

Geschrieben von ---Mustersatzung---
(4) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als aktives Mitglied in ein einjähriges Probedienstverhältnis als Anwärterin oder Anwärter. Nach Ablauf der Probe-dienstzeit und erfolgreich abgeschlossener Feuerwehrgrundausbildung beschließt die Mit-gliederversammlung über die endgültige Aufnahme.

(5) Bewerberinnen und Bewerber, die bereits mehr als ein Jahr einer Jugendabteilung o-der einer anderen Feuerwehr aktiv angehört haben, können ohne Probezeit aufgenommen werden.


Gruß,
Mitja


Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern679722
Datum03.05.2011 16:137016 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferBayern: Wir haben eine Probezeitregelung
Quelle: § XXX Abs. XX Nr. X im Bayerischen.....Gesetz

Bayern: Wir haben keine Probezeitregelung ;-)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP679723
Datum03.05.2011 16:196995 x gelesen
RLP: Keine gesetzlich verankerte Probezeit. Es wird aber teilweise in den Wehren anders gehandhabt.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorBjör8n D8., Lebach / Saarland679724
Datum03.05.2011 16:267131 x gelesen
Hallo,

im Saarland, siehe Brandschutzorganisationsverordnung:

§ 13 Dienstgrade in den Freiwilligen
Feuerwehren und den Werkfeuerwehren
(1) Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
und der Werkfeuerwehren werden als
Feuerwehranwärter oder Feuerwehranwärterin
aufgenommen.
...
(5) Es können befördert werden:
1. Ein Feuerwehranwärter oder eine Feuerwehranwärterin
zum Feuerwehrmann oder zur Feuerwehrfrau, wenn die Feuerwehr-
Grundausbildung nach der jeweils
geltenden Feuerwehr-
Dienstvorschrift und eine mindestens
zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und
Ausbildungsdienst nachgewiesen wird.
War der Feuerwehranwärter oder die
Feuerwehranwärterin bereits Angehöriger
oder Angehörige der Jugendfeuerwehr
und kann er oder sie den Erwerb
der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr
nachweisen, so wird ihm
oder ihr die Hälfte der Zeit in der Jugendfeuerwehr
auf die Ausbildungszeit angerechnet,
höchstens jedoch ein Jahr.

Gruß
björn


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AutorMich8ael8 K.8, Stolzenau / Niedersachsen679726
Datum03.05.2011 16:336916 x gelesen
Für Niedersachsen gilt folgendes:

§ 7 Eintritt in den Dienst, Probezeit
(1) 1Mit dem Eintritt in den Dienst als aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr beginnt die
Probezeit; sie dauert ein Jahr.
....
(3) Für Feuerwehrmitglieder, die vor der Übernahme in die aktive Abteilung mindestens zwei
Jahre der Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört haben, endet die Probezeit nach erfolgreicher Teilnahme am Grundausbildungslehrgang.
....

Quelle: Feuerwehrverordnung vom 30.04.2010


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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen679729
Datum03.05.2011 16:516905 x gelesen
In SN nicht gesetzlich geregelt oder verlangt aber in vielen FW´s in den örtlichen Satzungen festgeschrieben.

BR Jens


Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg679742
Datum03.05.2011 19:117267 x gelesen
Geschrieben von Björn DegelEin Feuerwehranwärter oder eine Feuerwehranwärterin
zum Feuerwehrmann oder zur Feuerwehrfrau


Wie pflegt man eigentlich den Gender Gap korrekt in so ein Feuerwehrgesetz ein? Heißt dass dann Feuerwehrmann_Innen? Wäre mal ein Thema für den Saarländischen Landtag.

Sind eigentlich alle Gesetze und Rechtsgrundlagen im Saarland so dämlich gegendert? Wäre ein Grund mehr, das Saarland abzuschaffen...


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg679744
Datum03.05.2011 19:126921 x gelesen
Diesen Gender Gap meinte ich. Die Frage stelle ich mir übrigens ernsthaft: sind alle Gesetze / Verordnungen dort in dieser Opfersprache geschrieben?

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorThom8as 8H., Langgöns / Hessen679746
Datum03.05.2011 19:166791 x gelesen
In Hessen nicht im Gesetz geregelt, jedoch gibt es einige ortssatzungen die eine Probezeit vorschreiben.


Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas

Besucht uns unter www.feuerwehr-niederkleen.de

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen679748
Datum03.05.2011 19:516858 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber
Sind eigentlich alle Gesetze und Rechtsgrundlagen im Saarland so dämlich gegendert? Wäre ein Grund mehr, das Saarland abzuschaffen...


Na immerhin kann dem Satzbau nach auch ein Feuerwehranwärter zur Feuerwehrfrau werden und umgekehrt. Das is doch mal fortschrittlich... :-D
Man könnte auch einen Automatismus hineinleisen, dass nach zwei Jahren die Umfirming zur Feuerwehrfrau erfolgt. Da wundere sich noch einer über Mitgliedermangel...

Gruß,
Thorben


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland679749
Datum03.05.2011 19:536802 x gelesen
Hallo ,

ähm, Geschrieben von Markus WeberWäre ein Grund mehr, das Saarland abzuschaffen... das lasse ich mal unkommentiert.......[schmäh, wo kann ich "gefällt mir nicht" anklicken?]

Geschrieben von Markus WeberHeißt dass dann Feuerwehrmann_Innen? mmh, keine Ahnung, bisher halt in den Feuerwehrgesetzen "beide Formen"., in den Stellenausschreibungen dito, ansonsten halt wie bei den Studierenden: Feuerwehrangehörige - passt doch gut, oder?

so denn,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW679753
Datum03.05.2011 21:326805 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferWelche Bundesländer verfügen in ihrem jeweiligen Feuerwehrgesetz über das Instrument der Probezeit?

Spannend ist aber auch die Frage, welche rechtlichen Folgen diese Probezeit hat und welche Folgen man da praktisch tatsächlich raus ableitet.

Hier in NRW gab es IIRC in der alten LVO eine solche Probezeit, aber ohne so wirklich greifbare rechtliche Folgen...

Gruß,
Henning


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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland679756
Datum03.05.2011 21:387378 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberSind eigentlich alle Gesetze und Rechtsgrundlagen im Saarland so dämlich gegendert? Wäre ein Grund mehr, das Saarland abzuschaffen...

Ich sag dazu nur:

Angriffstrüpple unter Atemschützle übers Steckleiterle mit dem Strahlröhrle zum Feuerle vor, aber net hudle...

Du weißt, wie das Schwäbische entstanden ist?
Die Gebrüder Duden hatten den Geheimauftrag, eine dermaßen ekelhaft klingende Kunstsprache zu entwickeln, dass bei Eroberung im Kriegsfall jegliche potentiellen Besetzer das nicht ertragen und freiwillig binnen kürzester Zeit wieder abziehen würden.
Als Versuchsregion hat man das dann in ein paar Schulen in der Region eingeführt, da man dort den Verlust über das damalige Reichsgebiet als am geringsten einstufte wenn etwas schiefginge.
Das Projekt ging leider völlig durch, die ekelhafte Kunstsprache füllte dort die Lücke nicht vorhandener Eigenkultur und wurde von den Einwohnern so heftig assimiliert, dass es den anderen deutschen Volksstämmen auch heut noch davor graust.
Im Nachhinein verschleierte man das dann und wies es als natürlich entstandenen Dialekt aus...aber Eingeweihte wissen es besser (und jeder Mensch mit einem sprachaesthetischen Grundempfinden sowieso...)


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorKlau8s S8., München / Bayern679757
Datum03.05.2011 21:476873 x gelesen
Mir kennet elles ausser hochdeutsch


Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein.

„Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 679762
Datum03.05.2011 23:356846 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWäre ein Grund mehr, das Saarland abzuschaffen...

Ich verlange Satisfaction ..

Höhepunkt der guten Laune ist IMO der §11 (1) BSOV

§ 11 Bestellung der Löschbezirks-, Löschabschnitts- und Wehrführung (1) Zum Löschbezirksführer oder zur Löschbezirksführerin, zum Löschabschnitts-führer oder zur Löschabschnittsführerin oder zum Wehrführer oder zur Wehrführerin und zu deren Stellvertreter oder Stellvertreterin kann bestellt werden, wer mindestens eine abgeschlossene Zugführerausbildung besitzt. Der Löschabschnittsführer oder die Löschabschnittsführerin und sein oder ihr Stellvertreter oder seine oder ihre Stellvertreterin haben zudem den Lehrgang „Verbandsführer“, der Wehrführer oder die Wehrführerin und sein oder ihr Stellvertreter oder seine oder ihre Stellvertreterin auch den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ nach der geltenden Feuerwehr-Dienstvorschrift innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Bestellung nachzuweisen. Abweichend von Satz 1 kann in Löschbezirken mit nur einem Einsatzfahrzeug und einer Personalstärke bis zur Stärke einer Löschgruppe (1/8) in Dreifachbesetzung (3/24) zum Löschbezirksführer oder zur Löschbezirksführerin und zu seinem oder ihrem Stellvertreter oder zu seiner oder ihrer Stellvertreterin bestellt werden, wer mindestens eine abgeschlossene Gruppenführerausbildung besitzt. Die Zugführerausbildung ist innerhalb von zwei Jahren nach der Bestellung nachzuweisen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg679763
Datum04.05.2011 00:416707 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschHöhepunkt der guten Laune ist IMO der §11 (1) BSOV

Klasse Text. Konsequenter Weise müsste da jetzt nun aber auch die Zugführerinausbildung und Gruppenführerinausbildung gefordert werden, und wieso eigentlich gibt es noch keinen Lehrgang "Leiterin einer Feuerwehr"?

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt679777
Datum04.05.2011 10:146567 x gelesen
Das wäre die einfache Lösung:
Geschrieben im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 35
Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in der männlichen
und weiblichen Form.


Aber in der Laufbahnverordnung wurden auch beide Begriffe verwendet.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt679778
Datum04.05.2011 10:226586 x gelesen
In Sachsen-Anhalt ist im aktuellen Gesetz, der zugehörigen Laufbahnverodnung und der Mustersatzung nichts über Probezeit zu finden. Allerdings war in älteren Versionen eine Probezeit enthalten, wenn ich mich richtig erinnere.
Ich meine eine Probezeit ist auch in diversen Feuerwehrsatzungen enthalten.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorEppl8e R8., Esslingen / BW679783
Datum04.05.2011 12:116566 x gelesen
boah eh, welch krasse Theorie :-)
aber du weisst schon, dass die Macht des schwäbischen überall ist?

und so nebenbei:
i kauf des Saarländle ond schmeiss de naus!
für die Nichtschwaben:
Ich kaufe das kleine Saarland und verbanne ihn!

und überhaupt:
das saarländisch treibt auch so seine Stilblüten:
"wo hot den des marie sin perd stohn?"
"ei, dem marie sinn perd isch doch bei der perdherd..."


Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg679785
Datum04.05.2011 12:166508 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Henning KochSpannend ist aber auch die Frage, welche rechtlichen Folgen diese Probezeit hat und welche Folgen man da praktisch tatsächlich raus ableitet.

Sinn einer Probezeit ist ja das "ausprobieren". Wenn dann innerhalb der Probezeit eine der Beteiligten der Meinung ist das es zusammen nicht klappt kann man sich ohne grosses Federlesen trennen.

Macht bei Feuerwehrs wie auch im Arbeitsleben Sinn.

Gibt es Fälle wo eine Probezeit "sinnvoll" genutzt wurde und man sich in mehr oder weniger gutem Einvernehmen getrennt hat?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland679792
Datum04.05.2011 12:516547 x gelesen
Moin,

Erstens sind wir nicht käuflich und zweitens ist das was du schreibst alles mögliche nur kein Saarländisch.

Also wer sich mal etwas weiterbilden möchte dem sei folgende Seite empfohlen:Mundart im Saarland

Persönlich gefällt mir ja folgende Erzählung

De Hornäckersch

Und falls sich jemand mit mir auf Platt unterhalten will empfehle ich folgende Seite Saarbrigger Platt

Gruß Jan


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AutorEppl8e R8., Esslingen / BW679793
Datum04.05.2011 13:076552 x gelesen
...nanana, wer wird denn gleich? :-)
also, der Lautschrift bin ich nicht mächtig und so kann ich mein Höhrempfinden recht schlecht schriftlich wiedergeben - aber das man bei weiblichen Personen gerne oft "s' Marie" oder "der Marie sinn xy" antrifft, hört man ja auch im TV...

und die Perdherd hab ich selbst im Saarland gehört :-)

Interessant finde ich, dass das Saarland sprachlich genau so hart abgegerenzt wird, wie bei uns im Schwabenland.


Meine Wirkungsstätte: Freiwillige Feuerwehr Esslingen - Abt. Berkheim

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland679812
Datum04.05.2011 15:126440 x gelesen
Hallo,

Naja ich denke da haben wir einiges unserem Becker Heinz zu verdanken abgesehen davon das wir das jüngste der alten Bundesländern sind.

Desweiteren gibt es "das"saarländisch eigentlich nicht da gibts Regionen da habe selbst ich Probleme die zu vestehen.

Gruß Jan


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW679863
Datum04.05.2011 20:466361 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yerSinn einer Probezeit ist ja das "ausprobieren". Wenn dann innerhalb der Probezeit eine der Beteiligten der Meinung ist das es zusammen nicht klappt kann man sich ohne grosses Federlesen trennen.

welche praktische Folgen hat denn diese implizierte "Trennungserleichterung"?
(oder wird gar irgendwo konkret festgelegt, was diese Probezeit bedeutet?)

Es soll Bundesländer geben, wo der FM(SB) zumindestens theoretisch nicht einfach so per einseitiger Erklärung austreten kann. Da wäre eine Probezeit nicht ganz dumm.

Auf der anderen Seite ist es für eine Behörde aber vermutlich niemals möglich, ohne weitere Begründung jemanden auszuschliessen.

Als sinnvolle Variante würde mir dann aber noch einfallen, dass jemand nicht in die Ehrenabteilung wechseln kann, wenn sich die nicht-Eignung während der Probezeit erweist.

Geschrieben von Jürgen M@yerGibt es Fälle wo eine Probezeit "sinnvoll" genutzt wurde und man sich in mehr oder weniger gutem Einvernehmen getrennt hat?

Rein praktisch haben wir immer wieder (leider zu einem nicht unerheblichen Anteil der Neuzugänge) Leute, die schon nach relativ kurzer Zeit nicht mehr weiter machen. Hat aber nichts mit Probezeit zu tun und lässt sich auch über die 'normalen' Wege regeln.

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern679900
Datum05.05.2011 08:096348 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleDu weißt, wie das Schwäbische entstanden ist?


Sagt grad ein Saarländer .........


Grüßle
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg679982
Datum05.05.2011 16:356333 x gelesen
Moin,

in HH erfolgt eine Aufnahme in die FF zunächst grundsätzlich auf Probe.
Quelle: § 10 (5) FwG Hamburg
Dort wird allerdings nicht die Dauer der Probezeit explizit genannt sondern auf die Truppmannausbildung abgestellt. Aus der Erfahrung findet aber eine generelle Probezeit von 2 Jahren auf alle neuen Kameraden Anwendung.

Beste Grüße aus HH


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 03.05.2011 15:50 ., Kirchheim unter Teck
 03.05.2011 15:51 ., Kirchheim unter Teck
 03.05.2011 16:01 Ralf7 H.7, Drebkau
 03.05.2011 16:10 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 03.05.2011 16:13 Mitj7a S7., Pinneberg
 03.05.2011 16:13 ., Thierstein
 03.05.2011 16:19 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 03.05.2011 16:26 Björ7n D7., Lebach
 03.05.2011 19:11 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.05.2011 19:12 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.05.2011 19:51 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.05.2011 19:53 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 03.05.2011 21:38 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 03.05.2011 21:47 ., München
 04.05.2011 12:11 Eppl7e R7., Esslingen
 04.05.2011 12:51 Jan 7M., Saarbrücken
 04.05.2011 13:07 Eppl7e R7., Esslingen
 04.05.2011 15:12 Jan 7M., Saarbrücken
 05.05.2011 08:09 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 03.05.2011 23:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.05.2011 00:41 Ralf7 H.7, Drebkau
 04.05.2011 10:14 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 03.05.2011 16:33 Mich7ael7 K.7, Stolzenau
 03.05.2011 16:51 Jens7 N.7, Ohorn
 03.05.2011 19:16 Thom7as 7H., Langgöns
 03.05.2011 21:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.05.2011 12:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.05.2011 20:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.05.2011 10:22 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 05.05.2011 16:35 Flor7ian7 O.7, Hamburg
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