alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaKeine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen!138 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • News auf DREHLEITER.info
  •  
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668487
    Datum22.02.2011 12:59132344 x gelesen
    Moin,

    in Lüdenscheid kam es am Sonntagabend zum Versagen von zwei Drehleitern an EINER Einsatzstelle.

    Beide Drehleitern wurden offenbar auf dem Gehweg abgestützt, der dann unter dem Druck der Abstützung nachgabe und es zu einer Abschaltung der Bewegungen des Leitersatzes kam.
    • Grundsätzlich keine Abstützung auf Gehwegen! Es kann unter den Stütztellern ein Druck entstehen, der einer Last von bis zu 6.200 kg entspricht.

    • Falls aus einsatztaktischer Sicht ein Abstützen nicht vermieden werden kann, sind die zum Hubrettungsfahrzeug gehörenden Unterlegklötze zur Lastverteilung unter die Teller der Abstützung zu legen!

    • Die HAUS-Regel, speziell den Punkt "U" für Untergrund grundsätzlich beachten!



    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDenn8is 8E., Menden / NW668494
    Datum22.02.2011 13:12122309 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerGrundsätzlich keine Abstützung auf Gehwegen! Es kann unter den Stütztellern ein Druck entstehen, der einer Last von bis zu 6.200 kg entspricht.

    Weiß jemand (Straßenbauer oä) wieviel ein Gehweg/Bürgersteig aushalten muss?


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW668501
    Datum22.02.2011 13:46121681 x gelesen
    Parken darf man auf Gehwegen, zumindest da wo es erlaubt ist, mit Fahrzeugen die Maximal 2,8t als zulässige Gesamtmasse haben...

    Habe mal damals in der Fahrschule gehört, dass das historisch mit irgendwelchen Bealstungsgrenzen für ältere Gehwege zusammenhängt. Ob neuere Gehwege mehr aushalten oder der Hintergrund dafür generell ist, dass Gehwege nicht mehr aushalten müssen, weiß ich nicht. Genauso kann es sein, dass der Fahrlehrer quatsch erzählt hat.

    Sollte das zutreffen, müsste man für mehrspurige Fahrzeuge das ganze rein theoretisch noch durch 4 rechnen (da sich dieses max. Gewicht ja auf 4 Räder verteilt). Wenn man nun Beachtet, dass in den Bereichen, wo das Gehwegparken elraubt ist, die Fahrzeuge nur mit einer Hälfte - also 2 Reifen - drauf stehen haben wir eine punktuelle Belastbarkeit von 700kg - das hält im Zweifelsfall eine Gehwegplatte aus da ein Reifen ja auch nicht mehr Aufstandsfläche als ne Postkarte hat...

    Das war nun mal schnell zusammengesponnen - wenn jemand genauere Quellen hat, lasse ich mich gerne belehren...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen668506
    Datum22.02.2011 14:20121187 x gelesen
    Hallo J.O.,

    Geschrieben von Jan Ole UngerFalls aus einsatztaktischer Sicht ein Abstützen nicht vermieden werden kann, sind die zum Hubrettungsfahrzeug gehörenden Unterlegklötze zur Lastverteilung unter die Teller der Abstützung zu legen!

    Auch dieses Vorgehen halte ich noch für bedenklich.

    Ich habe mal mit einem Baustellen-Laster einen Gehsteig befahren (müssen), dabei ist die Teerfläche des Gehsteigs einfach "gekippt" als ich an der hintersten Teerkante von der Straße aus gesehen belastet habe.

    Der Unterbau unter der Gehsteig-Teerdecke kann nicht wirklich viel Last ab und wenn es dann noch recht nass ist kann es schnell zum Einsinken der Oberfläche kommen.

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü668520
    Datum22.02.2011 14:57120880 x gelesen
    Also im LKW-FAhrunterricht gibs da ne Regel, das du nur bis 2,8 to. mit auf dem Bordstein parken darfst (natürlich nur dort wo es erlaubt ist.)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668522
    Datum22.02.2011 15:10120997 x gelesen
    Moin,

    du reduzierst mit dem Unterlegen der Klötze unter die Stützen die maximal zulässige Bodenpressung von 80 N/cm2 bei

    Metz: Vergrößerung der Auflagefläche um 63%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 37 N/cm2

    Magirus CC: Vergrößerung der Auflagefläche um 40%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 57 N/cm2

    Magirus CS: Vergrößerung der Auflagefläche um 55%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 51 N/cm2

    Das sind Werte, mit denen man eim Einsatz zur Menschenrettung dann ggf. arbeiten kann. Wie gesagt, es muss aus einsatztaktischer Sicht nicht zu vermeiden sein, es muss jemand entscheiden und dann auch den Kopf hinhalten, wenn etwas schief geht.

    Grundsätzlich: KEINE Abstützung auf Gehwegen.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorTors8ten8 M.8, Ginsheim / Hessen668595
    Datum22.02.2011 20:38119656 x gelesen
    Nabends!

    Mal so ne technische Frage:

    blockiert die DL denn dann einfach so, ohne das eine Warnmeldung kommt?

    Es ist doch wichtig zu wissen, ob es ein technischer Defekt (Fehlermeldung) oder Sicherheitsabschaltung ohne technischen Fehler.

    Gruß

    Torsten


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW668671
    Datum23.02.2011 10:25119852 x gelesen
    Hallo Jan,

    als Lüdenscheider melde ich mich auch mal hier kurz zu Wort.
    Bei dem Einsatz haben tatsächlich zwei Drehleitern an der gleichen Einsatzstelle "versagt".

    Es gibt an dieser Einsatzstelle aber keinen Gehweg!
    Vielmehr handelt es sich um einen Bereich in der Altstadt, der vollständig gepflastert ist und als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Der ganze Bereich ist mehrere hundert Meter mit verschiedenen Arten von Pflastersteinen ausgelegt.
    Siehe hier oder hier

    Ich habe hier noch ein paar Links dazu:
    - WDR Lokalzeit - 1. Beitrag
    - LN - Einsatz in der Altstadt
    - LN - Leihdrehleiter + Grund für Versagen

    Wir hatten in der selben Nacht noch einen weiteren Einsatz, bei dem unsere Drehleiter wieder normal funktionierte: LN - 2. Einsatz



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8H., Hohnstorf / Niedersachsen668704
    Datum23.02.2011 15:52119587 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jan Ole UngerMagirus CS: Vergrößerung der Auflagefläche um 55%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 51 N/cm2

    Magirus CS: Vergrößerung der Auflagefläche um ca. 65%, Verringerung der Bodenpressung auf ca. 36 N/cm2


    Grüßle
    Jürgen


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668709
    Datum23.02.2011 16:41119643 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen HumpkeMagirus CS: Vergrößerung der Auflagefläche um ca. 65%, Verringerung der Bodenpressung auf ca. 36 N/cm2

    OK, noch besser :-)

    Sind da jetzt größere Unterlegklötze geliefert? Meine genannten Werte stammen direkt aus dem Werk.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8H., Hohnstorf / Niedersachsen668725
    Datum23.02.2011 18:08119113 x gelesen
    Mion,

    Geschrieben von Jan Ole UngerSind da jetzt größere Unterlegklötze geliefert? Meine genannten Werte stammen direkt aus dem Werk.

    Fl. HH 26/5 = 47cm x 36cm = 1692 cm2


    Grüßle
    Jürgen


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668732
    Datum23.02.2011 18:27119020 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Markus SteinhilberEs gibt an dieser Einsatzstelle aber keinen Gehweg!
    Vielmehr handelt es sich um einen Bereich in der Altstadt, der vollständig gepflastert ist und als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Der ganze Bereich ist mehrere hundert Meter mit verschiedenen Arten von Pflastersteinen ausgelegt.


    Kannst du denn etwas zum Ausfallsgrund sagen? Hat denn dann das Pflaster wirklich nachgegeben?


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorArth8ur 8S., Mödling / Lower Austria668759
    Datum23.02.2011 20:45119073 x gelesen
    und warum verwendet man nicht zusätzlich noch die Auffahrbohlen als Unterlage in so einem Fall?


    Gruss Arthur

    www.ff-wr-neudorf.at
    http://www.facebook.com/home.php?ref=home#!/pages/Freiwillige-Feuerwehr-Wiener-Neudorf/116446291702110

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668764
    Datum23.02.2011 20:53119463 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Arthur Scherzund warum verwendet man nicht zusätzlich noch die Auffahrbohlen als Unterlage in so einem Fall?

    weil die a) von den Herstellern nicht für die Verwendung als Unterleghölzern freigegeben sind und b) die Nutzung der Unterlegklötze (Verringerung der Bodenpressung um ca. 50%) ausreichend ist c) die Belastbarkeit der Auffahrbohle A bei 2000 kg liegt.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorArth8ur 8S., Mödling / Lower Austria668783
    Datum23.02.2011 22:22119297 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole Ungerweil die a) von den Herstellern nicht für die Verwendung als Unterleghölzern freigegeben sind und b) die Nutzung der Unterlegklötze (Verringerung der Bodenpressung um ca. 50%) ausreichend ist c) die Belastbarkeit der Auffahrbohle A bei 2000 kg liegt.

    da unterrichten deine Kollegen von der "anderen Drehleiterausbildung" aber etwas anderes.

    was ist nun richtig ?


    Gruss Arthur

    www.ff-wr-neudorf.at
    http://www.facebook.com/home.php?ref=home#!/pages/Freiwillige-Feuerwehr-Wiener-Neudorf/116446291702110

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen668789
    Datum24.02.2011 00:08118668 x gelesen
    Hi J.O.

    Geschrieben von Jan Ole Unger c) die Belastbarkeit der Auffahrbohle A bei 2000 kg liegt.

    Gelten die 2000 kg bei Nutzung der Auffahrbohle in "Brückenfunktion" oder auch bei vollflächiger Auflage auf ebenem Untergrund?

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 R.8, Brakel / NRW668793
    Datum24.02.2011 07:15118588 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerKannst du denn etwas zum Ausfallsgrund sagen? Hat denn dann das Pflaster wirklich nachgegeben?

    Hallo

    Zu dem konkreten Fall kann ich nichts sagen allerdings ist bei unserer DLK ein vermutlich ähnlicher Vorfall passiert. Bei einem Einsatz der DLK wurde zumindest einer der Stützteller in einer aus Sandstein gepflasterten Regengosse abgestützt. Hierbei war zunächst auch alles ok. Druckumbau erfolgte reibungslos. Im Verlauf des Einsatzes kam es dann ebenfalls zum Abschalten der DLK. Abhilfe brachte bei uns ein Nachdrücken der Stützen. danach lies sich die LEiter wieder normal benutzen. Ein Test anschliessend auf Funktion auf "normalem" Untergrund verlief ohne erkennbare Probleme. Unsererseits vermutete Ursache ist hier ein wenn auch nur minimales Rutschen der Stütze in der Gosse und dem damit verbundenen Bodendruckverlust. Das
    Bild der Gosse auf der anderen Abstützseite.


    Greets Sven

    Meine Meinung und nix anderes.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRein8har8d M8., Herdecke / NRW668795
    Datum24.02.2011 08:02118283 x gelesen
    Hallo Michael,

    habe das mal kurz nachgerechnet.
    Die Angabe von 2.000 kg je Auffahrbohle passt in der Brückenfunktion unter folgenden Annahmen:

    - Hartholz Ast- und Beschädigungsfrei,
    - Annahme Biegedruckfestigkeit 100 N/mm² (bei besonders gutem Eschenholz geht etwas mehr),
    - Lasteinleitung in Untergrund durch Blechkante flächig,
    - Lasteinleitung durch Reifen flächig,
    - Aufstandsbreite auf Bohle > 24cm

    HINWEIS:
    maximale Stützenlast DLK: ca. 8to (TLK mehr!)
    das kann die Auffahrbohle in Brückenfunktion keinesfalls, sie kann allenfalls als vollflächige UNterlage verwendet werden!

    Grüße,
    Reinhard


    meine Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8k B8., Nottuln / NRW668797
    Datum24.02.2011 08:16118599 x gelesen
    Das Ganze könnte ziemlich spannend werden, wenn nachgewiesen werden sollte, dass der Untergrund tatsächlich nicht die erforderliche Tragfähigkeit hat (das muss bei meinen Bauherren im Zweifel immer über einen Lastplattendruckversuch nachgewiesen werden...).
    Sollten diese engen Gassen eben nicht ausreichend tragfähig sein, fehlt den Gebäuden oberhalb des 2. OG der 2. Rettungsweg, sofern kein 2. Treppenraum vorhanden ist.
    Konsequenz: Anordnung der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsicht mit sofortigem Vollzug ("konkrete Gefahr", §87 Abs. 1 i.V. mit §61 Abs. 1 BauO NRW).

    Es wäre schön,, wenn mich da die Lüdenscheider mal auf dem Laufenden halten könnten!

    Viele Grüße,
    Frank Borgert


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRein8har8d M8., Herdecke / NRW668805
    Datum24.02.2011 08:57118167 x gelesen
    Hallo,

    da wirft sich doch ein Frage auf:
    wer ist für die Stellflächen auf öffentlichem Grund verantwortlich?
    Auf Privatgrundstücken ist das sicher der Eigentümer.

    Die Drehleiter ist natürlich häufig die bequemste Lösung.

    Aber nur für Gebäude ab 7,00 m Fußbodenoberkante (das ist i.d.R größer 3 Vollgeschosse) des höchsten Aufenthaltsraumes ist nach MBO ein zweiter Rettungsweg über die DL zwingend erforderlich, sofern kein zweiter baulicher Rettungsweg (Treppenraum) oder Sicherheitstreppenraum vorhanden ist. Es ist ein anzuleiterndes Fenster je Wohneinheit und Geschoss vorzusehen.
    Für dieses Fenster ist der Aufstellplatz für die DL vorzusehen mit den vorgegebenen Abmessungen und Nutzlasten.

    Kleinere Gebäude benötigen rechtlich keine Stefflächen für DL, nur Stellflächen für eine tragbare Leitern.

    Also bitte alle nochmal prüfen, ob Eure Fw die tragbaren Leitern auch für Rettungseinsätze beherrschen. Das ist formal bei den meisten Häusern (außer in Großstädten) häufig der einzige vorhandene zweite Rettungsweg!

    Grüße,
    Reinhard


    meine Meinung!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW668806
    Datum24.02.2011 09:00118275 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Frank BorgertSollten diese engen Gassen eben nicht ausreichend tragfähig sein, fehlt den Gebäuden oberhalb des 2. OG der 2. Rettungsweg, sofern kein 2. Treppenraum vorhanden ist.
    Konsequenz: Anordnung der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsicht mit sofortigem Vollzug ("konkrete Gefahr", §87 Abs. 1 i.V. mit §61 Abs. 1 BauO NRW).


    Angenommen der Fall, dass die Straße nicht schon seit 200 Jahren im heutigen Zustand ist sondern im Zuge einer "Stadtverschönerung" in den letzten Jahren so ausgebaut wurde:

    Müsste hier nicht dem zuständigen Baulastträger ein Versäumnis vorgeworfen werden mit der Folge, dass er ggf. für finanzielle Schäden auch der Anlieger haftet?

    (und: wenn Bauaufsicht und Straßenbaulastträger Teil der selben Behörde sind, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass man sich zu so einer Untersagung durchringt?)

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8k B8., Nottuln / NRW668815
    Datum24.02.2011 09:43118193 x gelesen
    Hallo Henning,
    m.E. nach ist es so, dass zunächst der Gebäudeeigentümer nachweisen muss, dass ein 2. Rettungsweg vorhanden ist. Dazu gehört nicht nur ein Fenster / Balkon o.ä., sondern auch eine Aufstellfläche nach §5 BauO NRW i.V. mit Ziffer 5 VV BauO NRW.

    Klar ist aber auch, dass nachträgliche Verschlechterungen eines öffentlichen Verkehrsraumes, der im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens als Aufstellfläche zugelassen wurde, dem Gebäudeeigentümer nicht zur Last gelegt werden dürfen. Gleiches gilt z.B. auch für die geplante Abschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges oder die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges mit einem deutlich höheren Gewicht / höherer Achslast.

    Viele Grüße,
    Frank


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW668817
    Datum24.02.2011 10:22118268 x gelesen
    Es ist ernsthaft zu vermuten, dass es so war.

    Beide Leitern haben an der gleichen Stelle der einen Einsatzstelle versagt (gleiche Hausseite) und beide Leitern wurden direkt nach dem Einsatz vom Bedienpersonal geprüft (fahren bis Abschaltepunkte, etc.) und man konnte keinen Fehler finden.
    Auch beim zweiten Einsatz in der gleichen Nacht nur drei Stunden später hat die gleiche DL einwandfrei funktioniert. Dieses Mal stand sie auf einer normal geteerten Strasse.

    Wir bekommen morgen eine Leihleiter, dann soll unsere Leiter anscheinend nochmals auch mit Technikern geprüft werden.
    Schau mer mal, würde der Franz sagen. :-)



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668821
    Datum24.02.2011 10:54118718 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Arthur Scherzda unterrichten deine Kollegen von der "anderen Drehleiterausbildung" aber etwas anderes.

    Das mag sein.

    Ich bin/Wir sind für unsere (DREHLEITER.info) Lehraussage, die im übrigen konform zu den Bedienungsanleitungen und Betriebsanweisungen, sowie anderweitigen Aussagen der Hersteller von Hubrettungsfahrzeugen ist, verantwortlich. Und diese ist m.E. eindeutig.

    Wie andere Meinungen sind, kann ich nicht beurteilen.

    Unsere Lehraussage ist u.a. hier in Verbindung mit hier beschrieben.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668823
    Datum24.02.2011 10:57118220 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Michael BleckGelten die 2000 kg bei Nutzung der Auffahrbohle in "Brückenfunktion" oder auch bei vollflächiger Auflage auf ebenem Untergrund?

    In der Norm steht etwas von je 200 mm links und rechts aufliegend und dann 2000 kg. Also "Brücke".
    Die Norm ist von 1975, damals hatten Hubrettungsfahrzeuge übrigens noch 12 t zGM.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668824
    Datum24.02.2011 11:06118216 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Frank BorgertSollten diese engen Gassen eben nicht ausreichend tragfähig sein, fehlt den Gebäuden oberhalb des 2. OG der 2. Rettungsweg, sofern kein 2. Treppenraum vorhanden ist.
    Konsequenz: Anordnung der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsicht mit sofortigem Vollzug ("konkrete Gefahr", §87 Abs. 1 i.V. mit §61 Abs. 1 BauO NRW).


    DAS wäre doch mal ein echt schönes Thema für eine Studienarbeit eines Studenten der Rechtswissenschaften.

    Ich würde mich auch bereit erklären, da zu unterstützen... :-)


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW668829
    Datum24.02.2011 11:15118151 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Markus SteinhilberBeide Leitern haben an der gleichen Stelle der einen Einsatzstelle versagt (gleiche Hausseite) und beide Leitern wurden direkt nach dem Einsatz vom Bedienpersonal geprüft (fahren bis Abschaltepunkte, etc.) und man konnte keinen Fehler finden.

    War denn trotz der Einsatzlage noch Zeit, um nach der Ursache zu forschen?

    Sind in der Fahrbahnoberfläche Abdrücke erkennbar, hat die Drehleiter ihrem Bediener irgendwie mitgeteilt, warum sie nicht mehr spielen wollte?

    grübelnd,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8k B8., Nottuln / NRW668830
    Datum24.02.2011 11:28118128 x gelesen
    Ja, das ist wirklich spannend:
    Unterstellen wir mal, dass tatsächlich eine nicht ausreichende (wer auch immer das wie definiert hat) Tragfähigkeit des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben sei.
    Jetzt ist es so, dass die untere Bauaufsicht (UBA) als zuständige Behörde Kenntnis davon bekommen hat, sei es über die Presse oder über ein anderes Amt der selben Gemeinde ("Feuerwehr"). Hat jetzt die UBA nicht sogar die Verpflichtung zum Einschreiten? JA, denn:
    Fehlender 2. RW bedeutet "konkrete Gefahr", damit Nutzugsuntersagung mit sofortiger Vollziehung. Kommentar von einer Sachbearbeiterung einer UBA: Gut, dass das nicht bei uns passiert ist. Damit macht man sich definitiv keine Freunde und eine solche Maßnahme ist sehr unpopulär :-)

    Viele Grüße,
    Frank


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW668831
    Datum24.02.2011 11:33118151 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochSind in der Fahrbahnoberfläche Abdrücke erkennbar, hat die Drehleiter ihrem Bediener irgendwie mitgeteilt, warum sie nicht mehr spielen wollte?

    weiß ich leider nicht, war auf der anderen Gebäudeseite bei der Arbeit.



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorArth8ur 8S., Mödling / Lower Austria668873
    Datum24.02.2011 18:14118709 x gelesen
    wie verhält sich deine Aussage aus deinem Forum von 2006 mit deiner jetztigen Meinung

    Wie Jörg schon schrieb, vergrößert sich die Auflagefläche nicht wesentlich, wenn man nur die Unterlegklötze verwendet. Wenn die Bedienungsanleitung nur die Verwendung unter den Stütztellern fordert und man ganz sicher gehen will, dass man sich in keinem wie auch immer gearteten Konfliktbereich bewegen möchte, dann legt man die Unterlegbohlen unter die Unterlegklötze. So ist es mit auf Nachfrage von Mitarbeitern zweier Drehleiterherstellern empfohlen worden.


    siehe Link


    Gruss Arthur

    www.ff-wr-neudorf.at
    http://www.facebook.com/home.php?ref=home#!/pages/Freiwillige-Feuerwehr-Wiener-Neudorf/116446291702110

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen668875
    Datum24.02.2011 18:19117846 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Jan Ole Unger
    Die Norm ist von 1975, damals hatten Hubrettungsfahrzeuge übrigens noch 12 t zGM.
    Die "Norm" (DIN 14854) benennt eine "Auffahrbohle" und die legt sich nicht nur auf Verwendung mit DLxxx fest.

    Und als "Unterlegplatte" (EN 14043 - DLAxxx) ist sie eigentlich nicht geeignet, weil diese elektrisch leitfähig für die Abstützung gefordert wird (Pkt. 5.1.6...) ?


    mkg hwk

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg668881
    Datum24.02.2011 18:52118160 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Arthur Scherzwie verhält sich deine Aussage aus deinem Forum von 2006 mit deiner jetztigen Meinung

    Herzlichen Dank für den Link.

    Die Aussagen, die in dem Thread getroffen werden, stimmen nicht mehr mit unseren aktuellen Lehraussagen überein. Dies kommt unter anderem daher, dass sich in den vergangenen mehr als 4 Jahren, die dieses Thema im Drehleiter-Forum alt ist, auch die Aussagen der Hersteller zu diesem Thema geändert haben.
    Dies hat sich natürlich in unseren Lehraussagen niedergeschlagen.

    Ich habe das natürlich auch bei uns in dem betreffenden Thread aktualisiert: Link zu DREHLEITER.info

    Also, nochmals: Danke!


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg668887
    Datum24.02.2011 19:06118029 x gelesen
    Geschrieben von Frank Borgert Sollten diese engen Gassen eben nicht ausreichend tragfähig sein, fehlt den Gebäuden oberhalb des 2. OG der 2. Rettungsweg, sofern kein 2. Treppenraum vorhanden ist.
    Konsequenz: Anordnung der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsicht mit sofortigem Vollzug ("konkrete Gefahr", §87 Abs. 1 i.V. mit §61 Abs. 1 BauO NRW)


    Schon mal mit offenen Augen durch deutsche Städte gegangen? Würde man dies konsequent umsetzen, so hätte man eine nicht unerhebliche Zahl von Wohnungssuchende, für die es garantiert kein Wohnungsangebot gibt.

    Ob der Begriff der "konkreten Gefahr" automatisch bei einem fehlenden Rettungsweg greift, halte ich auch zu mindestens für diskussionswürdig.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFran8k B8., Nottuln / NRW668934
    Datum25.02.2011 08:27118109 x gelesen
    "Schon mal mit offenen Augen durch deutsche Städte gegangen? Würde man dies konsequent umsetzen, so hätte man eine nicht unerhebliche Zahl von Wohnungssuchende, für die es garantiert kein Wohnungsangebot gibt."

    Ja, das stimmt. Gilt z.B. auch für die vielen offensichtlich illegal ausgebautenb Dachgeschosse. Das macht die Sache aber nicht besser oder legaler.

    "Ob der Begriff der "konkreten Gefahr" automatisch bei einem fehlenden Rettungsweg greift, halte ich auch zu mindestens für diskussionswürdig."

    Diese Diskussion ist zum Glück schon von anderen geführt worden. Aussagen hierzu gibt es von unserer obersten Bauaufsicht und als Urteile auch von unserem obersten Verwaltungsgericht.

    Viele Grüße,
    Frank


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669282
    Datum26.02.2011 20:45118389 x gelesen
    Wir von der anderen Drehleiterausbildung unterrichten tatsächlich etwas anderes. An Spekulationen möchten wir uns aber auch in diesem Fall nicht aus der Ferne beteiligen, denn ich glaube, das ist nicht ganz redlich.

    Ein grundsätzliches Verbot der Abstützungen auf Gehwegen halten wir für überzogen.

    Die Fa. Metz verbietet seit kurzem offiziell, den Einsatz von Auffahrbohlen. Das akzeptieren wir natürlich. Bei unserer taktischen Schulung der Fa. Iveco-Magirus in Ulm haben wir uns auf den Einsatz der Auffahrbohlen bei der Beachtung "unserer" Spielregeln geeinigt. (Anmerkung: Bei der Baureihe CS spielen Auffahrbohlen praktisch keine Rolle mehr, da die mitgelieferten Unterlegklötze in etwa die Größe einer Auffahrbohle besitzen).

    Es ist uns kein Fall bekannt, bei dem ein Hubrettungsfahrzeug durch das Abstützen auf einen Gehweg, bei Einhaltung "unserer" Spielregeln, tatsächlich umgestürzt ist. Gerne möchten wir von gegenteiligen Erfahrungen lernen, aber den Beweis ist man uns bis heute noch schuldig.

    Zum Beispiel eine in Belgien umgestürzte DL: Wir haben den unabhänigen Sachverständigen kennengelernt, der dort zur Ursachenermittlung hingeschickt wurde. Der hat festgestellt, dass nicht der aufgeweichte Untergrund, wie vielfach spekuliert wurde, die Unfallursache war, sondern der "Wasser -Marschbefehl" der Korbbesatzung, da sich die DL in einem Grenzbereich befunden hat.

    Hier unsere "Spielregel" zum Einsatz von Auffahrbohlen:

    1. Maximal zwei Auffahrbohlen einsetzen, somit ist die elektrische Leitfähigkeit der Abstützung über das gegenüberliegende Stützenpaar jederzeit gesichert.

    2. Auffahrbohlen nicht hohl legen. Alle gebrochenen Auffahrbohlen sind hohl gelegt worden! Eine flächig aufliegende Auffahrbohle kann nicht brechen, auch wenn sie nur mit 2000 kg als maximale Belastung angegeben ist.

    Mit der Auffahrbohle wollen wir nicht nur das Hubrettungsfahrzeug schützen, sondern gegebenenfalls auch den Untergrund-Stichwort: Mosaikpflaster. Mit einer Schrägabstützung haben wir schon einmal so ein Mosaikpflaster "aufgeschoben". Die Auffahrbohle ist bei der Schrägabstützung immer schneller einzusetzen als jeder "kleine" Klotz.

    Wo platziere ich zukünftig meine Abstützungen in Fußgängerzonen, wenn die Grenzen zwischen Fahrbahn und Gehweg verschwimmen?

    Was passiert mit einer Gehwegplatte die zuviel Druck durch die Stützen bekommt? Diese kann brechen, aber stürzt deshalb das Hubrettungsfahrzeug um?

    Wir legen auf Gehwegen zur Sicherheit Auffahrbohlen unter die Abstützteller und schützen somit das Hubrettungsfahrzeug und den Untergrund. Durch die Vergrößerung der Lastverteilung kommt es gerade dann nicht zum Einsinken der Pflasterung, was eventuell zur Abschaltung des Systems führen kann.

    Somit sind wir mit unserem Hubrettungsfahrzeug mehr als ein Meteter näher dran! Was ein Meter im Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen bedeutet, darauf brauche ich hier nicht näher eingehen.

    Jörg Kurtz ...von der anderen Drehleiterausbildung.


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW669285
    Datum26.02.2011 21:17118595 x gelesen
    Geschrieben von Jörg KurtzAn Spekulationen möchten wir uns aber auch in diesem Fall nicht aus der Ferne beteiligen, denn ich glaube, das ist nicht ganz redlich.

    ich spekulier nicht, ich stell mir nur die Frage, woher die Tragfähigkeit auf den Gehwegen kommt, wenn das Parken auf denselben nur bis 2,8 t (zGM) erlaubt ist...? (Und Dir brauch ich ja nicht erklären, welche Last ggf. auf EINE Stütze wirken kann..)


    Geschrieben von Jörg KurtzEs ist uns kein Fall bekannt, bei dem ein Hubrettungsfahrzeug durch das Abstützen auf einen Gehweg,

    stellt sich die Frage, wer überhaupt Hubrettungsfahrzeuge auf solchen aufstellt...?


    Geschrieben von Jörg Kurtz bei Einhaltung "unserer" Spielregeln, tatsächlich umgestürzt ist.

    Kennen alle "Eure" Spielregeln? Kennt die auch der Gehweg, der ggf. schon ein paar Jahre älter sein kann?

    Schäden von Bau-LKW (beim Befahren) oder (abgestützten!) Kranen auf Gehwegen kannst Du problemlos googeln, dito die Heulerei wenns um die Schadensbeseitigung geht.

    Es geht ansonsten nicht nur um das "Umstürzen", es reicht schon, wenn der Boden nachgibt und die Sensorik ein Problem meldet, dann ist schon Schluß mit lustig...

    Ganz ehrlich, find ich ganz schön mutig von Euch/Dir...


    Geschrieben von Jörg KurtzWo platziere ich zukünftig meine Abstützungen in Fußgängerzonen, wenn die Grenzen zwischen Fahrbahn und Gehweg verschwimmen?

    Ich hoffe stark darauf, dass der VB bei der Schaffung von FuZos beteiligt wird, weil da noch ein paar andere Dinge eine Rolle spielen (Bepflanzung, Möblierung usw.).
    Wenn die FuZo ansonsten frei befahrbar ist (Lieferverkehr), kann man wohl davon ausgehen, dass die Flächen überall die gleiche Tragfähigkeit haben. (Natürlich gibts auch Gehwege, die so konstruiert sind, das müssen die aber nicht!)


    Geschrieben von Jörg KurtzWas ein Meter im Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen bedeutet, darauf brauche ich hier nicht näher eingehen.

    Wir reden von Gehwegen?
    Wo spielt der Gehweg für das Platzieren einer DLK an einer notwendigen "Rettungsstelle" eine Rolle - und warum tut er das da überhaupt?
    Für alle anderen Maßnahmen: Warum sollte man das Risiko eingehen?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern669295
    Datum26.02.2011 22:03117325 x gelesen
    Sondern der wasser-marschbefehl, weil sich die leiter in einem grenzbereich befunden hat? Das würd mich jetzt als nichtdrehleitermaschinist genauer interessieren.

    Grüße


    Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen669299
    Datum26.02.2011 22:17117409 x gelesen
    Geschrieben von Thomas BruckmeierSondern der wasser-marschbefehl, weil sich die leiter in einem grenzbereich befunden hat? Das würd mich jetzt als nichtdrehleitermaschinist genauer interessieren.


    Hallo,

    die Wasserabgabe von Drehleitern darf nur innerhalb bestimmter in der Bedienungsanleitung des Herstellers festgeschriebener Parameter erfolgen.

    Also bei Merz DL(A)K 23/12 L32 in der 2 Mann Freistandsgrenze mit einem max. Aufrichtwinkel von 65 Grad.

    Darüber hinaus ist die Wasserabgabe verboten.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen669302
    Datum26.02.2011 22:23117388 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richter max. Aufrichtwinkel von 65 Grad.

    Falsch, da Editfunktion fehlt, der max. Aufrichtwinkel beträgt 70 Grad.bei Verwendung des Monitors sorry.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg669315
    Datum26.02.2011 23:48117960 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoich spekulier nicht, ich stell mir nur die Frage, woher die Tragfähigkeit auf den Gehwegen kommt, wenn das Parken auf denselben nur bis 2,8 t (zGM) erlaubt ist...?

    Hallo Ulrich,

    hast Du (oder andere) da nähere Informationen? Bundeseinheitlich? Gibt es verschiedene "Gehwegklassen" im normalen städtebaulichen Straßenverlauf (als keine Fußgängerzonen)?

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW669319
    Datum27.02.2011 00:46117998 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Gerhard PfeifferGeschrieben von Ulrich Cimolinoich spekulier nicht, ich stell mir nur die Frage, woher die Tragfähigkeit auf den Gehwegen kommt, wenn das Parken auf denselben nur bis 2,8 t (zGM) erlaubt ist...?

    hast Du (oder andere) da nähere Informationen? Bundeseinheitlich?


    Ausnahmsweise mal bundeseinheitlich:
    StVO Anlage 3, dort Nr.1 zu Zeichen 315, weiterhin interessant zu dieser Thematik ist §35(6) StVO.

    (und nur der Vollständigkeit halber, weil es ja gerne vergessen wird, je länger der Fahrschulbesuch in der Vergangenheit liegt: Abseits von Zeichen 315 ist das Parken auf Gehwegen verboten...)

    Allerdings ist damit noch nicht beantwortet, ob das einmalige Abstützen der DL gleich gefährlich wird, nur weil man das ständige Befahren nicht erlauben will. Dummerweise steht aber genau das nicht am entsprechenden Gehweg dran.

    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Wo spielt der Gehweg für das Platzieren einer DLK an einer notwendigen "Rettungsstelle" eine Rolle - und warum tut er das da überhaupt?

    Weil vielleicht die notwendige Drehleiteraufstellfläche aufgrund von Baumängeln oder Falschparkern nicht vorhanden oder nicht nutzbar ist. Oder weil die Rettung zwar notwendig, aber im Baurecht so nicht vorgesehen ist (die Erkenntnis, dass da ggf. im Vorfeld schon was schief gelaufen ist nützt im konkreten Einsatzfall wenig).

    Für alle anderen Maßnahmen: Warum sollte man das Risiko eingehen?

    Weil man den hier schonmal als "Normtoten" bezeichneten Pechvogel vielleicht doch noch retten will, und zwar lieber mit der DL als mit dem Sprungpolster.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen669333
    Datum27.02.2011 01:39117759 x gelesen
    Hallo Jörg.

    Geschrieben von Jörg KurtzWir von der anderen Drehleiterausbildung unterrichten tatsächlich etwas anderes.

    Ich finde es wäre wichtig hier (und in allen Grundsatzfragen) zu einem Konsens zu kommen.....es kann nicht sein das in der Ausbildung als Folge unterschiedlicher Lehrmeinungen unterschiedliche Inhalte vermittelt werden (möglichst noch in einer Art "Glaubenskrieg" der jeweiligen Anhängerschaft), dazu ist die Gesamtthematik zu sensibel und wichtig!

    Geschrieben von Jörg KurtzEin grundsätzliches Verbot der Abstützungen auf Gehwegen halten wir für überzogen.

    Wenn man die Option der Nutzung von Gehsteigflächen anbietet, entscheidet letzlich der Anwender nach eigenem Ermessen ob er das tun möchte oder eben nicht. Die Gefahr bei der Geschichte liegt im Anwenderhorizont: Menschen haben sehr unterschiedliche Allgemeinbildung....nicht jeder hat es mit der Physik.....logisches und abstraktes Denken ist unterschiedlich ausgeprägt...........und Gehsteig muss nicht gleich Gehsteig sein (auch wenn es entsprechende bundeseinheitliche Regelungen dafür gibt).

    Um nur ein Beispiel zu nennen: Gehsteige die an unterkellerte Häuser grenzen sind zusätzlich risikobehaftet durch einen möglichen Lastabtrag auf die Kelleraussenwand.....und die Beschaffenheit der Kelleraussenwand und ihre Belastbarkeit zu beurteilen ist so eine Sache. Da kann nicht jeder mit um.....

    Deswegen würde ich persönlich die Verbotsvariante favorisieren: Sie schafft Klarheit und minimiert Risiken.

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW669346
    Datum27.02.2011 09:27117736 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Pfeifferhast Du (oder andere) da nähere Informationen? Bundeseinheitlich?

    Es wurde fast alles von 2,8 auf 3,5 t angehoben, was die "LKW-Grenzen" angeht, ausser das Parken auf Gehwegen (das natürlich auch weiterhin grundsätzlich verboten ist, ausser es ist ausdrücklich erlaubt):!
    StVOhttp://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/lkw.php


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW669347
    Datum27.02.2011 09:30117698 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochWeil vielleicht die notwendige Drehleiteraufstellfläche aufgrund von Baumängeln oder Falschparkern nicht vorhanden oder nicht nutzbar ist.

    Gerade dann ist mir in der Praxis schleierhaft, was da der Gehweg bringen soll...

    WENN der Parkdruck so groß ist, dass man die Feuerwehrzufahrten/-aufstellflächen etc. zustellt, ist weit vorher der Gehweg schon so beparkt (und gehäuft auch in 2. Reihe davor!), dass Du eher weiter weg als näher dran stehen wirst....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW669348
    Datum27.02.2011 09:32118040 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch

    Weil man den hier schonmal als "Normtoten" bezeichneten Pechvogel vielleicht doch noch retten will, und zwar lieber mit der DL als mit dem Sprungpolster.


    1. Wenn es soooo dringend ist: Die DL braucht immer weit länger als das Sprungpolster.
    2. Wenn die DL einmal steht - und die Abstützungsüberwachung ausgelöst hat, kannst Du gern schon mal länger stehen, bis das Ding sich wieder bewegen lässt. (Das hängt nicht nur von der Bauart der DL ab, sondern auch vom Können der Ma.) Damit hat dann keiner was gewonnen, aber alle zusätzliche Probleme...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669360
    Datum27.02.2011 11:01118165 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinostellt sich die Frage, wer überhaupt Hubrettungsfahrzeuge auf solchen aufstellt...?

    1. Es handelt sich um die Lehrmeinung der Berliner Feuerwehr, da habe ich das auch her.

    2. Wir stellen bei jeder Feuerwehr die obligatorische Frage: Stellen Gehwege ein Problem für die Abstützungen dar? Die Antwort bei über 160 Seminaren ist: nein

    3. Unsere praktischen Erfahrungen und die der 160 Feuerwehren geben uns Recht.

    Du hast ja eventuell die Möglichkeit folgendes auzuprobieren: Abstützung auf Auffahrbohlen auf befestigten Gehweg abstützen. Drei Personen in den Korb und Leitersatz über eine Stütze gedreht (ungünstigster Fall). Ich halte jede Wette, dass es gerade durch den Einsatz von Auffahrbohlen keine Probleme gibt. Die Lastzunahme im Korb ist nicht schlagartig, sondern erfolgt durch das Ausfahren des Leitersatzes langsam, es sei denn Jemand springt in den Korb, was es zu verhindern gilt. Durch die Abstützungen kann es zweifelsohne zu einer Verdichtung des Untergrundes kommen, dieses geschieht aber auch schon beim Abstützvorgang-Stichwort: Druckumbau.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoKennen alle "Eure" Spielregeln?

    Wir weisen bei unseren Seminaren immer sehr deutlich auf diese Spielregeln hin. Dann probieren wir dieses auch immer auf den unterschiedlichsten Gehwegen mit den Feuerwehren aus. Ergebnis: -Keine Probleme -Untergrund sogar noch geschützt! Hast Du es tatsächlich mal ausprobiert?

    Geschrieben von Ulrich CimolinoSchäden von Bau-LKW (beim Befahren) oder (abgestützten!) Kranen auf Gehwegen kannst Du problemlos googeln, dito die Heulerei wenns um die Schadensbeseitigung geht.

    Der Vergleich hinkt, die Belastung durch das Befahren und das Abstützen mit Auffahrbohlen ist nicht vergleichbar. Warum macht ein rollender LKW-Reifen Schaden? Weil die Lastübertragung auf eine wesentlich kleinere Fläche erfolgt. Bei den Kranunfällen sind die "Spielregeln" nicht eingehalten worden. Somit ist der Vergleich auch nicht redlich.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoWo spielt der Gehweg für das Platzieren einer DLK an einer notwendigen "Rettungsstelle" eine Rolle - und warum tut er das da überhaupt?

    Nichts Neues aber zur Erklärung: Nur ein anleiterbares Fenster pro Nutzungseinheit ist erforderlich - Person zeigt sich aber an einem anderen Fenster der Nutzungseiheit -Ich kann retten, da ich ein Stück näher dran bin.

    Der Einsatz der Krankentragenlagerung erfordert ein Benutzungsfeld mit einer möglichen Belastung von mindestens 180 kg. Komme ich dort im Benutzungsfeld mit einer möglichen Belastung von nur noch 90 kg dort oben an, weil ich zwingend auf der Fahrbahn mit meinen Stützen geblieben bin, ist der Einsatz der KTL nicht mehr möglich. Ich stütze auf Gehweg ab (Auffahrbohlen, nicht hohl legen) und bin mehr als ein Meter näher dran (1 m kann schon der Unterschied zwischen 2-Mann und 1-Mann Benutzungsfeld sein) -Ich kann somit retten.

    Noch ein Beispiel: Ein Schornstein muss erreicht werden, hat der VB eine Erreichbarkeit gefordert?

    Geschrieben von Ulrich CimolinoFür alle anderen Maßnahmen: Warum sollte man das Risiko eingehen?

    Wenn alle Spielregeln eingehalten werden, entsteht erst gar kein Risiko. Wer nicht bereit ist Spielregel einzuhalten, wird auch immer in ganz anders gearteten Bereichen Probleme bekommen.

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669399
    Datum27.02.2011 13:10117946 x gelesen
    Moin,

    ist es denn unmöglich, dass ihr in Eurer Lehraussage auf den Einsatz von Auffahrbohlen verzichtet?

    Denn wenn man sich die Reduzierung der Drücke durch die Verwendung von Unterlegklötzen anschaut, dann erschließt sich mir nicht, warum man Auffahrbohlen nutzen sollte? Schrägabstützung auf Mosaikpflaster vielleicht mal als wirklichen Sonderfall ausgenommen.

    Und wir kämen einer einheitlichen Aussage, konform zu den Bedienungsanleitungen der Hersteller, wie sie ja auch eingefordert wird, näher.

    Geschrieben von Jörg Kurtzda ich ein Stück näher dran bin.

    Denn soooweit liegen wir ja ganz offensichtlich nicht auseinander ;-))


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW669414
    Datum27.02.2011 14:38117682 x gelesen
    Geschrieben von Jörg Kurtz1. Es handelt sich um die Lehrmeinung der Berliner Feuerwehr, da habe ich das auch her.

    Würde mich mal interessieren, was die Senatsverwaltung Bau o.ä. dazu sagt...


    Geschrieben von Jörg Kurtz2. Wir stellen bei jeder Feuerwehr die obligatorische Frage: Stellen Gehwege ein Problem für die Abstützungen dar? Die Antwort bei über 160 Seminaren ist: nein

    Du kannst auch andere Fragen an die dt. Fw stellen, da wird das Ergebnis ähnlich sein, z.B. zum Thema Schnellangriff im IA, oder THL-Visier auf dem Helm... solange bis es örtlich mal schief geht...


    Geschrieben von Jörg KurtzDer Vergleich hinkt, die Belastung durch das Befahren und das Abstützen mit Auffahrbohlen ist nicht vergleichbar.

    Sagst Du, weil das Deine Lehrmeinung ist...
    Meine Auffassung dazu habe ich geschildert. Und dabei bleibe ich. (Kleiner Hinweis am Rande, die Flächenpressung, die Du ob mit oder ohne Auffahrbohle auf den Boden im ungünstigsten Fall aufbringst ist in dem einen Fall dem Gehweg egal, weil z.B. entsprechend verdichtet oder mit großen stabilen Platten versehen, im anderen Fall ist die Verdichtung punktuell schlechter und die aufgetragene Masse je m² ggf. doch schlicht zu hoch.


    Geschrieben von Jörg KurtzWenn alle Spielregeln eingehalten werden, entsteht erst gar kein Risiko.

    Habe ich vernommen.
    Ich nehme an, Du/Ihr habe eine ausreichend gute/hohe Haftpflichtversicherung..


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669420
    Datum27.02.2011 14:49117524 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoMeine Auffassung dazu habe ich geschildert. Und dabei bleibe ich. (Kleiner Hinweis am Rande, die Flächenpressung, die Du ob mit oder ohne Auffahrbohle auf den Boden im ungünstigsten Fall aufbringst ist in dem einen Fall dem Gehweg egal, weil z.B. entsprechend verdichtet oder mit großen stabilen Platten versehen, im anderen Fall ist die Verdichtung punktuell schlechter und die aufgetragene Masse je m² ggf. doch schlicht zu hoch.

    Verstehe ich nicht- ?????


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW669421
    Datum27.02.2011 14:57117648 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino1. Wenn es soooo dringend ist: Die DL braucht immer weit länger als das Sprungpolster.

    'Immer' ist ein gefährliches Wort ;-)

    Hier hast du z.B. innerhalb von rund 6 Minuten die DL vor dem Haus stehen, den Sprungretter aber erst nach 8-10 Minuten.

    Dazu kommt, dass der VB (hier) auch keine "Sprungretteraufstellflächen" fordert.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino2. Wenn die DL einmal steht - und die Abstützungsüberwachung ausgelöst hat, kannst Du gern schon mal länger stehen, bis das Ding sich wieder bewegen lässt. (Das hängt nicht nur von der Bauart der DL ab, sondern auch vom Können der Ma.)

    Ack, und gerade an letzterem sollte man dann dringend arbeiten!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDamit hat dann keiner was gewonnen, aber alle zusätzliche Probleme...

    Dann habe ich immer noch einen zweiten Versuch mit dem SP.

    Wenn der Kunde erstmal mit gebrochenen Knochen auf dem Pflaster liegt, habe ich aber keinen zweiten Versuch mit der DL!

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen669423
    Datum27.02.2011 15:03117469 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerUnd wir kämen einer einheitlichen Aussage, konform zu den Bedienungsanleitungen der Hersteller, wie sie ja auch eingefordert wird, näher.


    so sehe ich das auch. Da wir zur Zeit ausschließlich Metzdrehleitern haben und vom Hersteller explizit darauf hingewiesen worden sind, dass das Benutzen von Auffahrbohlen laut Bedienungsaanleitung verboten ist, stellt sich die Frage der Benutzung nicht.

    Dazu kommt, das wir gerade im Innenstadtbreich kaum Fußwege haben, die breiter als 3,80m sind, so dass wir nicht so oft in die Verlegenheitkommten den Fußweg als solchen benutzen zu wollen.

    Auch wenn es am Ende nur eine Redewendung ist stört mich persönlich etwas der Begriff "Spielregeln" da er für mich doch etwas verharmlosend klingt. Denn ein Spiel ist die ganze Sache mit Sicherheit nicht.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669455
    Datum27.02.2011 16:50117742 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole Ungerist es denn unmöglich, dass ihr in Eurer Lehraussage auf den Einsatz von Auffahrbohlen verzichtet?

    Nein, sicher nicht. Darüber könnten wir eventuell zu einem Kosens kommen. Wie bereits von mir beschrieben, hat die Fa. Iveco-Magirus uns gegenüber keine Probleme beim Einsatz von Auffahrbohlen gesehen.

    Wir haben aber ein Problem mit der Aussage: Abstützungen nicht auf Gehwegen!

    Wir sehen dieses nicht so, stellen dann aber die Bedingung, dass die Abstützungen mit Auffahrbohlen zur Lastverteilung unterbaut werden. Eine flächig aufliegende Auffahrbohle auf einem befestigtem Gehweg stellt kein Risiko dar, so wie es hier beschrieben wird. Das Brechen oder Einsinken bis zur Systemabschaltung halte ich für übertrieben und nicht praxisgerecht. Die Chancen, dass die Abstützung einsinkt, besteht erst recht dann, wenn keine Auffahrbohle zur Lastverteilung verwendet wird.

    Geschrieben von Jan Ole UngerDenn soooweit liegen wir ja ganz offensichtlich nicht auseinander ;-))

    Wenn es um die Gehwege geht, dann doch, denn wir sind dann halt näher dran!

    Jörg Kurtz ...von der anderen Drehleiterausbildung

    PS: Wir haben es tatsächlich praktiziert und ausgetestet und mit Glück hat dieses sicher nichts zu tun, denn Erfahrungen kann man nicht kaufen.


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 R.8, Reken / NRW669458
    Datum27.02.2011 17:00117675 x gelesen
    ... wenn ich das so lese frage ich mich wie es denn mit dem Einsatz einer Drehleiter abseits befestigter Wege bzw. Aufstellflächen aussieht. Als Beispiele fallen mir da ein: Bauernhof mit all seinen Facetten, Industriegelände bzw. abgeschlossenes Betriebsgelände, Einsatz in Wald und Wiese.

    ... gibt's da keine Planung die Stützdrücke die auf den Untergrund aufgebracht werden durch möglichst grosse Auflagefläche so gut als möglich zu verteilen?


    Freundliche Grüße
    Ralf Röhling

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669477
    Datum27.02.2011 22:13117695 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jörg KurtzWir sehen dieses nicht so, stellen dann aber die Bedingung, dass die Abstützungen mit Auffahrbohlen zur Lastverteilung unterbaut werden.

    Warum? Wenn doch der Stützdruck mit den Klötzen auf sogar bis ca. 36 N/cm2 reduziert werden kann, wie auch Jürgen aus Deinem Team schreibt.
    Warum also gegen die Bedienungsanleitung der Hersteller agieren?


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669478
    Datum27.02.2011 22:34117443 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ralf Röhling... gibt's da keine Planung die Stützdrücke die auf den Untergrund aufgebracht werden durch möglichst grosse Auflagefläche so gut als möglich zu verteilen?

    Das "U" in der HAUS-Regel beachten, Unterlegklötze verwenden, wenn die Auflagefläche vergrößert werden soll.
    Wenn das nicht reichen sollte, kannst, besser solltest(!) du das Fahrzeug nicht ohne weitere Maßnahmen (z.B. Stahlplatten wie auf Baustellen für Krane) aufstellen.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen669479
    Datum27.02.2011 22:39117416 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerWenn das nicht reichen sollte, kannst, besser solltest(!) du das Fahrzeug nicht ohne weitere Maßnahmen (z.B. Stahlplatten wie auf Baustellen für Krane) aufstellen.

    Das tut man doch nicht, steht naemlich nicht in der Bedienungsanleitung...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 R.8, Reken / NRW669480
    Datum27.02.2011 22:46117600 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottDas tut man doch nicht, steht naemlich nicht in der Bedienungsanleitung...

    ... na ich denke mal jeder der sich nicht als Hassadeur betätigen will bei seiner Arbeit macht sich da schon Gedanken, und das weit über die Betriebsanleitung hinaus.

    ... Möglichkeiten gibt es ausreichend. Wenn Energieversorger oder Gartenbauer in unwegsamem Gelände mit ihren Arbeitbühnen arbeiten haben sie auch keine Aufstellflächen die einer Straßenbau-DIN entsprechen. Das die schönsten Unterleghölzer manchmal auch nicht weiterhelfen, dafür gibt's hier ein gutes Beispiel.


    Freundliche Grüße
    Ralf Röhling

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW669482
    Datum27.02.2011 23:47117381 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ralf RöhlingDas die schönsten Unterleghölzer manchmal auch nicht weiterhelfen, dafür gibt's hier ein gutes Beispiel.

    na sowas, dabei wissen wir doch alle: Kranplätze müssen verdichtet sein!!

    ;-)

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669486
    Datum28.02.2011 08:04117123 x gelesen
    Böschungswinkel nicht eingehalten!


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669487
    Datum28.02.2011 08:08117273 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerWarum also gegen die Bedienungsanleitung der Hersteller agieren?

    1. Wir agieren nicht gegen die BD der Fa. Magirus! Für Feuerwehren mit Metz-Drehleiter haben wir unsere Ausbildungsinhalte angepasst.

    2. Uns geht es um den Gehweg und um die Behauptung, dass eine Auffahrbohle, trotz Einhaltung der zu beachtenen Bedingungen ("Spielregeln") ein Risiko darstellt. Das stimmt einfach nicht,

    Mit der Auffahrbohle erreiche ich eine bessere Lastverteilung auf den Gehweg, das ist nun einmal Fakt. Die Nutzung des Gehweges erlaubt uns näher dran zu sein.

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669488
    Datum28.02.2011 08:18117057 x gelesen
    Geschrieben von Michael BleckUm nur ein Beispiel zu nennen: Gehsteige die an unterkellerte Häuser grenzen sind zusätzlich risikobehaftet durch einen möglichen Lastabtrag auf die Kelleraussenwand.....und die Beschaffenheit der Kelleraussenwand und ihre Belastbarkeit zu beurteilen ist so eine Sache. Da kann nicht jeder mit um.....

    Wenn ich ein Hubrettungsfahrzeug so dicht an ein Gebäude stelle, dass ich mit meiner Stütze in den Böschungswinkel des Kellergeschosses hineireiche, bin ich mit meinem Hubrettungsfahrzeug definitiv zu dicht am Objekt, oder es handelt sich um die lastabgewandte Seite, hier benötige ich dann aber keine "Abstützbreite" auf dem Gehweg.

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669529
    Datum28.02.2011 13:06117047 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jörg KurtzMit der Auffahrbohle erreiche ich eine bessere Lastverteilung auf den Gehweg, das ist nun einmal Fakt.

    Um wieviel ist die Bodenpressung denn geringer, dass es einen solchen Vorteil brächte?


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg669564
    Datum28.02.2011 14:11116969 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerUm wieviel ist die Bodenpressung denn geringer, dass es einen solchen Vorteil brächte?

    Und wenn es wirklich so wichtig ist, warum bieten dann die Hersteller nicht einfach Unterlegklötze mit unterschiedlichen Flächen an, die entsprechend beschriftet sind?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669580
    Datum28.02.2011 14:39116894 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christian FischerUnd wenn es wirklich so wichtig ist, warum bieten dann die Hersteller nicht einfach Unterlegklötze mit unterschiedlichen Flächen an, die entsprechend beschriftet sind?

    Weil die Bodenpressung durch die Verwendung der Klötze offenbar genügend reduziert werden kann...?


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669603
    Datum28.02.2011 16:41116674 x gelesen
    Nachtrag:

    >Geschrieben von Ulrich Cimolino
    stellt sich die Frage, wer überhaupt Hubrettungsfahrzeuge auf solchen aufstellt...?

    Die Feuerwehr Stuttgart empfiehlt ebenfalls beim Einsatz auf Gehwegen: Auffahrbohlen verwenden.

    Iveco-Magirus bestätigt erneut, dass es keine Probleme auf Gehwegen gibt, wenn genannte Bedingungen ("Spielregeln") eingehalten werden. Wie gesagt, wir haben etwas gegen die pauschale Aussage: Keine Abstützungen auf Gehwegen. ...somit sind wir näher dran!

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8H., Hohnstorf / Niedersachsen669621
    Datum28.02.2011 17:57116981 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Jan Ole UngerUm wieviel ist die Bodenpressung denn geringer, dass es einen solchen Vorteil brächte?

    kann mir gerade nicht vorstellen, das Du das nicht schon wüsstest. IVECO Magirus CS, bei einer angenommenen ungünstigten Belastung einer Stütze mit ca. 6200 kg:

    - Flächenpressung durch Bodendruckplatte ca. 6,2 kg/ cm2
    - Flächenpressung durch Unterlegklotz ca. 3,7 kg/ cm2
    - Flächenpressung durch Auffahrbohle ca. 1,5 kg/ cm2


    Grüßle
    Jürgen


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669623
    Datum28.02.2011 18:04116825 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen Humpke- Flächenpressung durch Unterlegklotz ca. 3,7 kg/ cm2

    Verbreitete Richtwerte für die Belastung von Fahrbahnen werden mit 7,5 - 10 kg/cm2 angegeben, die für befestigte Böden(!) mit 5 - 6 kg/cm2. Soweit korrekt?

    Warum, also Auffahbohlen nutzen, wenn ich sie nicht brauche und sie von den Herstellern nicht freigegeben werden?


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669626
    Datum28.02.2011 18:16116822 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerWarum, also Auffahbohlen nutzen, wenn ich sie nicht brauche und sie von den Herstellern nicht freigegeben werden?

    Ein Hersteller ist mir explizit nur bekannt.: METZ / "...Von den Herstellern" heißt aber Mehrzahl!?


    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW669628
    Datum28.02.2011 18:20116703 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerVerbreitete Richtwerte für die Belastung von Fahrbahnen werden mit 7,5 - 10 kg/cm2 angegeben, die für befestigte Böden(!) mit 5 - 6 kg/cm2. Soweit korrekt?

    Also ist ein Gehweg weicher und nachgibiger, als ein verdichteter Boden?

    Ich hielt einen Gehweg bislang für deutlich härter, als das was ich als Laie unter einem "verdichteten Boden" verstehe.

    Also wenn ich mir diesen Thread hier so durchlese bedeutet das doch im Klartext, dass alles, was nicht für den öffentlichen Straßenverkehr mit LKW freigegeben [1], oder als Feuerwehrzufahrt explizit ausgewiesen udn auch entsprechend gebaut ist, nicht unter irgendeiner Stütze sein darf.




    Manuel

    [1]
    Ich kenne diverse Straßen, wo das Zeichen 262 (Durchfahrt verboten für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über ...) mit 3,5t, einmal sogar 2,8t, steht. Die Gefahr, dass ich dort mit 'meinem' RTW einsinke halte ich bislang immer noch für überschaubar, gerade wo der Schaden nicht zu groß sein dürfte. Aber wenn die Straße nur tatsächlich 2,8t aushält, ist da ja dann auch schon essig mit Drehleiterbetrieb.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW669630
    Datum28.02.2011 18:25116753 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerIn der Norm steht etwas von je 200 mm links und rechts aufliegend und dann 2000 kg. Also "Brücke".
    Die Norm ist von 1975, damals hatten Hubrettungsfahrzeuge übrigens noch 12 t zGM.


    Also sind die Auffahrbohlen heute wie damals auf der DL total überflüssig.
    Sehe ich das richtig?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669638
    Datum28.02.2011 18:54116826 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtAlso sind die Auffahrbohlen heute wie damals auf der DL total überflüssig.
    Sehe ich das richtig?


    Ganz und gar nicht, wenn man sie nicht hohl legt, schützt diese den Untergrund: Stichwort Mosaikpflaster.

    Zu Gehwegen: Was kann eine Stütze auf einem Gehweg bewirken?

    Zu viel Druck auf zu kleine Fläche bedeutet:

    -Gehwegplatte bricht, deshalb aber kein umstürzen des Fahrzeuges oder?

    -Stützen sinken ein, das System schaltet bei verlorenen Bodendruck ab. (Mit Auffahrbohlen bekommst du das so nicht hin). Alles wieder auf Null-bringen und Stützen "nachdrücken". Der Untergrund wird sich nicht in der Unendlichkeit verlieren.

    Alles Argumente für die Auffahrbohle, diese verteilt die Last auf eine möglichst große Fläche.

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen669642
    Datum28.02.2011 19:08116573 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerWeil die Bodenpressung durch die Verwendung der Klötze offenbar genügend reduziert werden kann...?

    Nein, weil es der Feuerwehr egal ist, ob sie den Boden beschädigt.

    Hubarbeitsbühnevermieter bieten gerade deshalb Kunststoffplatten an. Außerdem macht es das für den Mieter /Benutzer leichter...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW669643
    Datum28.02.2011 19:11116676 x gelesen
    Geschrieben von Jörg KurtzGanz und gar nicht, wenn man sie nicht hohl legt, schützt diese den Untergrund: Stichwort Mosaikpflaster.

    Tja, aber wenn man nicht auf Gehwegen abstützen darf, braucht man es da ja auch nicht.

    Zum "auffahren" sind die Auffahrbohlen ja selbst bei 12t Fahrzeuggewicht nicht stabil genug zum auffahren.

    Wofür sind die also drauf?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669647
    Datum28.02.2011 19:34116588 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Manuel SchmidtAlso sind die Auffahrbohlen heute wie damals auf der DL total überflüssig.
    Sehe ich das richtig?


    Meiner Meinung nach ja. Zumindest, was die Abstützung angeht.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669648
    Datum28.02.2011 19:37116562 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtTja, aber wenn man nicht auf Gehwegen abstützen darf, braucht man es da ja auch nicht.

    Das man nicht auf Gehwegen abstürzen darf, sagen nicht einmal die Hersteller.

    Geschrieben von Manuel SchmidtZum "auffahren" sind die Auffahrbohlen ja selbst bei 12t Fahrzeuggewicht nicht stabil genug zum auffahren.

    Wofür sind die also drauf?


    Ich glaube, wir haben hier schon die Antwort gegeben: Zum Schutz der DLK und des Untergrundes.

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW669649
    Datum28.02.2011 19:38116581 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerMeiner Meinung nach ja. Zumindest, was die Abstützung angeht.

    und wofür sonst?
    Wenn die nur bis 2000kg Belastbar sind, taugen die auch nicht zum drauffahren.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669650
    Datum28.02.2011 19:45116785 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jörg KurtzEin Hersteller ist mir explizit nur bekannt.: METZ / "...Von den Herstellern" heißt aber Mehrzahl!?

    Weil Magirus es ebenfalls nicht zulässt.

    Eine Lehraussage zu diesem Thema, um auf den Kern zurückzukommen, sollte wie folgt aussehen:

    • Grundsätzlich (bedeutet ja, dass es vom Grundsatz auch Abweichungen geben kann, bei einer Menschenrettung) keine Abstützung auf Gehwegen! Es kann unter den Stütztellern ein Druck entstehen, der einer Last von bis zu 6.200 kg entspricht.

    • Falls aus einsatztaktischer Sicht (wieder Menschenrettung) ein Abstützen nicht vermieden werden kann, sind die zum Hubrettungsfahrzeug gehörenden Unterlegklötze zur Lastverteilung unter die Teller der Abstützung zu legen!

    • Die HAUS-Regel, speziell den Punkt "U" für Untergrund grundsätzlich beachten!


    Eine Lastverteilung unter den Stützen ist mit den mitgelieferten, vom Hersteller des Hubrettungsfahrzeugs dafür vorgesehenen Unterlegklötzen möglich. Die Bodenpresung wird je nach Ausführung auf bis zu 36 N/cm2 reduziert.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669651
    Datum28.02.2011 19:46116573 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Manuel Schmidtund wofür sonst?
    Wenn die nur bis 2000kg Belastbar sind, taugen die auch nicht zum drauffahren.


    Kann ich dir nicht sagen, ich habe diese Bohlen noch nicht wirklich gebraucht ;-)


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669652
    Datum28.02.2011 19:52116783 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerWeil Magirus es ebenfalls nicht zulässt.

    Stimmt so nicht und steht auch nicht in den Bedienungsanleitungen.


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669654
    Datum28.02.2011 19:59116803 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jörg KurtzStimmt so nicht und steht auch nicht in den Bedienungsanleitungen.

    Aus einer Magirus BA:

    Bei nicht befestigtem Untergrund:
    ➔ Auffahrbohlen [27] unter die Räder legen.
    ➔ Unterlagen [28] unter die Stützteller legen, um die Druckfläche
    zu vergrößern.

    [27] ist eine Graphik einer Auffahrbohle, [28] zeigt ein Bild von den Klötzen in einem Geräteraum


    Zudem haben wir vor geraumer Zeit eine Stellungnahme von Magirus zu ebendiesem Thema erbeten: Klick


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStef8an 8B., Baiersdorf / Bayern669655
    Datum28.02.2011 20:00116555 x gelesen
    Hallo,

    da muss ich Dir beipflichten, würde mich auch interessieren, da ich mit unserer CS noch nie in die Verlegenheit kam, dass der Boden unter einer Stütze nachgab, wobei ich eigentlich meistens sowieso die Unterlegklötze verwende (mit Ausnahme bei Übungen im Feuerwehrhof oder ähnlich befestigten Örtlichkeiten). In den Beiträgen klingt es ja so, als ob die Leiter ganz abgeschaltet hat und auch ein Einfahren des Leiterparks nicht mehr möglich war.

    Wir haben diese Thematik die letzten Tage bei uns in der Feuerwehr auch diskutiert.

    Von einem unserer DL-Maschinisten, der 2003 bei der Übernahme der Leiter die Werkseinweisung mitmachte, kam die Info, damals sei ihnen in Ulm gesagt worden, dass die CS sowieso automatisch nachpressen würde, es zu keiner Abschaltung käme und das Einfahren des Leitersatzes immer möglich sei.

    Selbst wenn der Boden soweit nachgeben würde, dass die Last komplett auf die Schrägabstützung käme und der Stützteller nicht mehr aufliegen würde, wäre das kein ernsthaftes Problem.

    Gibt´s da weitere Erfahrungen dazu?

    MkG Stefan


    Meine eigene Meinung, sonst nichts...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669659
    Datum28.02.2011 20:13116740 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerBei nicht befestigtem Untergrund:
    ➔ Auffahrbohlen [27] unter die Räder legen.
    ➔ Unterlagen [28] unter die Stützteller legen, um die Druckfläche
    zu vergrößern.


    Lies bitte genauer: Wir sprechen hier seit einiger Zeit stets von befestigten Gehwegen.

    Zur Trennung: Über Auffahrbohlen läßt sich sicher auch von unserer Seite reden, ein Verbot von Abstützungen auf Gehwegen gibt es definitiv von keinem Hersteller und in keiner Bedienungsanleitung, das suggerierst Du hier aber.

    Ich habe heute von einem DL-Ausbilder aus (S) eine gegenteilige Antwort erhalten, er hat mit der Fa. Magirus aktuell telefoniert und die sehen bei Einhaltung unserer Bedinhgungen keinerlei Probleme.

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg669660
    Datum28.02.2011 20:19116749 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jörg Kurtzein Verbot von Abstützungen auf Gehwegen gibt es definitiv von keinem Hersteller und in keiner Bedienungsanleitung, das suggerierst Du hier aber.

    Wir sprechen von "grundsätzlich keine Abstützung". So habe ich es immer geschrieben. Es gibt begründete Ausnahmen von diesem Grundsatz, habe ich auch geschrieben.

    Geschrieben von Jörg KurtzIch habe heute von einem DL-Ausbilder aus (S) eine gegenteilige Antwort erhalten, er hat mit der Fa. Magirus aktuell telefoniert und die sehen bei Einhaltung unserer Bedinhgungen keinerlei Probleme.

    Vielleicht bekommt Ossi das ja auch schriftlich und kann es dann hier einstellen, mitlesen tut er ja sowieso. Da bin ich aber echt gespannt.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen669662
    Datum28.02.2011 20:39117107 x gelesen
    Die von Dir geschriebene Überschrift sagt aber etwas anderes aus (sogar mit Ausrufezeichen). Das prägt sich aber leider so ein.

    Ich habe folgende Erfahrung gemacht; In Hamburg war es bis vor kurzem verboten Abstützungen auf Gehwegen zu platzieren. Das sitzt heute noch so, tief und fest, dass sich die alten Maschinisten grundsätzlich von Gehwegen fernhalten und somit wichtige Meter verschenken! Der Gehweg wurde verteufelt und somit noch heute für Einige tabu auch mit Klötzen. Genau das wollen wir nicht.

    Wie gesagt, wir waren in Ulm vor Ort und haben dort eine ganz andere Draufsicht gehört. Auch wenn wir hier keinen Konsens erreichen, wir haben es mehr als nur praktisch getestet ihr auch?

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8H., Hohnstorf / Niedersachsen669886
    Datum01.03.2011 19:47116660 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jan Ole UngerVerbreitete Richtwerte für die Belastung von Fahrbahnen werden mit 7,5 - 10 kg/cm2 angegeben, die für befestigte Böden(!) mit 5 - 6 kg/cm2. Soweit korrekt?
    jepp!!!

    Der Unterbau eines Gehweg ist in der Regel auch befestigt, warum also hier grundsätzlich nicht Abstützen?

    Geschrieben von Jan Ole UngerWarum, also Auffahbohlen nutzen, wenn ich sie nicht brauche

    zum Schutz des Untergrund, hier Gehwegplatte, im allgemeinen, aber vielmehr wenn die Bodendruckplatte der Abstützung mal auf der Kante zweier Gehwegplatten abgestellt werden muß.

    Je gößer die übertragende Fläche ist, je geringer ist nun mal auch der Bodendruck!


    Grüßle
    Jürgen


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 K.8, St. Johann - Bleichstetten / Baden-Württemberg669891
    Datum01.03.2011 20:34117384 x gelesen
    Hallo Forum,

    Wie viel ein Gehweg aushalten muss, lässt sich so pauschal nicht sagen. In der Regel ist es so, dass, je nach Frostempfindlichkeitsklasse (F1-F2) die Frostschutzschicht dimensioniert wird. Im großen und ganzen um die 30cm. In unserer Gegend (Schwäbische Alb, Neckarraum) wird diese als kombinierte Frostschutz- und Tragschicht (KFT) ausgeführt. Daruaf folgt der Asphalt-Oberbau (und nicht wie heir schon mehrfach geschrieben Teer. Teer ist nicht mehr zulässig, da u.a. Umweltschädlich. Es gibt AGT's die darauf Wert legen nicht aus Gaßflaschen zu schnaufen. Und so gibt's auch Straßenbauer die darauf Wert legen dass nicht geteert wird;)) In Gehwegen bewegt sich die Dicke von Asphalt Trag- und Deckschicht insegsamt im Bereich zwischen 8 und 10 cm. Meistens 4cm Tragschicht (Zur Lastabtragung) und 4cm bei der Decke (Verschleißschicht). Ich würde jetzt eher darauf tippen dass an besagtem Gehweg der Unterbau nicht richtig verdichtet war und sich evtl. im Bereich von schonmal ausgebesserten Stellen (z.B. in Folge von Leitungsarbeiten) Setzungen gab/gibt und der Drehleitermaschinist eben genau so eine Stelle mit der Abstützung getroffen hat und der Asphalt darauf hin gebrochen ist.
    Und zur Radlast kann ich noch sagen, dass im Straßenbau gelehrt wird, dass die Radlast zwischen 1kN und 57,5kN variieren kann, je nach Fahrzeug.

    mit kameradschaftlichen Grüßen vom Straßenbau

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen669902
    Datum01.03.2011 21:05117284 x gelesen
    Servus Florian,

    wenn Du es als Straßenbauer letztlich beurteilen müsstest ob mangrundsätzlich eine DL auf Gehsteigen abstützen kann oder besser nicht (dabei bitte auch ältere Ausbaustände und angrenzende Objekte mit Keller etc. in Betracht ziehen), wozu würdest Du tendieren?

    Wäre es aus Gründen der Sicherheit / Schadenvermeidung heraus nicht besser den Regelbetrieb ohne Gehsteignutzung zu empfehlen aber mit der Option, bei begründeter Notwendigkeit (Menschenrettung) und nach entsprechender individueller Einschätzung / Bewertung des tatsächlich vorhandenen Gehsteigs durch den DL-Führer (ggfs. auch EL) davon abweichen zu dürfen?

    Was meinst Du als Straßenbauer dazu?

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 K.8, St. Johann - Bleichstetten / Baden-Württemberg670081
    Datum02.03.2011 18:24116994 x gelesen
    Hallo,

    Natürlich wärer es am einfachsten, zu sgane Grundsätzlich keine Abstützung auf Gehwegen. Damit bist immer ausm Schneider. JedochKann man schon entscheiden auf nem gehweg abzustützen. Es kann dir auch auf ner Straße passieren, dass du die Stütze genau auf eine Eis/Wasserlinse stellst und evtl der Asphalt einbricht. (Eislinse: Durch unsachgemäß verdichetes Schotterplanum /oder falsches Material, gelang Wasser nach oben(kapillarität) bis unter den Asphalt. Bei Frost gefriert das Wasser, dehnt sich aus. Dann Taut die Eislinse und es entsteht ein Holraum. Reist der Asphalt spricht man vom Schlagloch) Hat der Gehweg jetzt viele Flickstellen die auf Schlaglöcher schließen lassen, würde ich eher nicht abstützen. Sieht der Gehweg gut aus, würde ich eine Absützung nicht ausschließen.

    Aber wie immer gibt's leider keine Pauschal-Lösung. Jeder Einsatz ist anders. Jeder Gehweg aber auch ;)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen670162
    Datum03.03.2011 14:19116843 x gelesen
    Hallo Florian,
    vielen Dank für Deinen Beitrag. Als Fachmann oder Mann vom Fach (Straßenbauer), sprichst uns sozusagen aus der Seele, genau so sehen wir dieses auch.

    Jörg Kurtz ...von der anderen Drehleiterausbildung


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen670190
    Datum03.03.2011 19:35116819 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jörg KurtzHallo Florian,
    vielen Dank für Deinen Beitrag. Als Fachmann oder Mann vom Fach (Straßenbauer), sprichst uns sozusagen aus der Seele, genau so sehen wir dieses auch.


    Das Du den Beitrag so siehst hätte ich auf Grund der bisherigen Argumentation nicht erwartet....

    Geschrieben von Florian Kübler Natürlich wärer es am einfachsten, zu sgane Grundsätzlich keine Abstützung auf Gehwegen. Damit bist immer ausm Schneider.

    ...sollte es doch noch einen Konsens geben?

    MkG MB


    Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

    Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen670202
    Datum03.03.2011 20:55116718 x gelesen
    Geschrieben von Michael BleckDas Du den Beitrag so siehst hätte ich auf Grund der bisherigen Argumentation nicht erwartet....

    Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die den Unterschied aus machen, wie z. Beispiel ein Grundsätzlich oder ein Ausrufezeichen.

    Geschrieben von Florian KüblerSieht der Gehweg gut aus, würde ich eine Absützung nicht ausschließen.

    Der Straßenbauer macht es von der Beschaffenheit des Gehweges abhänig, nicht von der Art des Einsatzes - Sehen wir jedenfalls genauso.


    Geschrieben von Florian KüblerEs kann dir auch auf ner Straße passieren, dass du die Stütze genau auf eine Eis/Wasserlinse stellst und evtl der Asphalt einbricht.

    Auf der Straße kann man sich auch nicht sicher sein - Sehen wir genauso. Etwas Polemik: Im München verschwinden ganze Busse in der Straße.

    Jörg Kurtz ...von der anderen Drehleiterausbildung.de


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen670204
    Datum03.03.2011 21:46116626 x gelesen
    Geschrieben von Jörg KurtzDer Straßenbauer macht es von der Beschaffenheit des Gehweges abhänig, nicht von der Art des Einsatzes - Sehen wir jedenfalls genauso.


    Wie prüft Ihr dann die Beschaffenheit des Gehweges? Manchmal trügt der Schein...


    Geschrieben von Jörg KurtzJörg Kurtz ...von der anderen Drehleiterausbildung.de

    bedeutet??? Besser??? effizienter??? risikobehafteter??? Gewissenhafter???

    Ganz ehrlich, ich sehe das ein wenig als Provokation für all jene an, die nach Bedienungsanleitung und Feuerwehrdienstvorschrift ausbilden, kann mich aber auch irren.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen670205
    Datum03.03.2011 21:53116407 x gelesen
    Geschrieben von Olf Richterkann mich aber auch irren.

    Glaube mir, Du irrst hier.


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein670208
    Datum03.03.2011 22:08116592 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Jörg KurtzGlaube mir, Du irrst hier.
    Na, wie wird denn nun die Beschaffenheit eingeschätzt/geprüft?

    Gruß


    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen670212
    Datum03.03.2011 22:27116589 x gelesen
    Gesunder Menschenverstand würde ich es nennen.

    Und viel natürlich Erfahrung!


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein670215
    Datum03.03.2011 23:00116477 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Jörg KurtzGesunder Menschenverstand würde ich es nennen.

    Und was spricht dagegen einfach die Unterleghölzer als zusätzliches plus an Sicherheit unter die Stützen zu legen?
    Würde für mich auch zum GMV zählen.

    Gruß


    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen670216
    Datum03.03.2011 23:13116497 x gelesen
    Geschrieben von Stephan SchraderUnd was spricht dagegen einfach die Unterleghölzer als zusätzliches plus an Sicherheit unter die Stützen zu legen?

    Überhaupt nichts, die können nie schaden!


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein670217
    Datum03.03.2011 23:17116262 x gelesen
    Moin,
    Geschrieben von Jörg KurtzÜberhaupt nichts, die können nie schaden!
    Ich merke, das wir uns wohl doch einig sind:-)!

    Gruß


    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW670224
    Datum04.03.2011 09:04116192 x gelesen
    Es gibt wieder Neuigkeiten zu dem entsprechenden Einsatz aus Lüdenscheid.

    Die gemietete DL ist jetzt eingetroffen und es werden in der Fußgängerzone Tests wegen der Standsicherheit gemacht.
    In dem Artikel wird auch kurz darauf eingegangen, dass die Stadt ein Problem hat, wenn die Tests wieder negativ ausfallen.
    Hier der Link zu den Lüdenscheider Nachrichten.

    Schau mer mal würde der Frank Beckenbauer sagen...



    ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW670649
    Datum07.03.2011 13:41116477 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch'Immer' ist ein gefährliches Wort ;-)

    Hier hast du z.B. innerhalb von rund 6 Minuten die DL vor dem Haus stehen, den Sprungretter aber erst nach 8-10 Minuten.


    ? Gibt es in Dortmund Feuerwachen, die zwar eine DL, aber kein LF mit Sprungpolster haben?


    Geschrieben von Henning KochDazu kommt, dass der VB (hier) auch keine "Sprungretteraufstellflächen" fordert.

    Not macht unglaublich erfinderisch...


    Geschrieben von Henning KochDann habe ich immer noch einen zweiten Versuch mit dem SP.

    das ist dann irgendwas um die 10 min später... Glaubst Du wirklich, dass der Kunde solang wartet?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW670654
    Datum07.03.2011 14:23116291 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning Koch
    'Immer' ist ein gefährliches Wort ;-)

    Hier hast du z.B. innerhalb von rund 6 Minuten die DL vor dem Haus stehen, den Sprungretter aber erst nach 8-10 Minuten.

    ? Gibt es in Dortmund Feuerwachen, die zwar eine DL, aber kein LF mit Sprungpolster haben?


    Nicht überall kommen die Kräfte des ersten Zugriffs von einer Feuerwache....

    Geschrieben von Ulrich CimolinoNot macht unglaublich erfinderisch...

    Und Schwerkraft macht unglaublich oft böse Verletzungen.

    Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, je schlechter der Untergrund ist (bzw. je schiefer das Polster steht).

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning Koch
    Dann habe ich immer noch einen zweiten Versuch mit dem SP.

    das ist dann irgendwas um die 10 min später... Glaubst Du wirklich, dass der Kunde solang wartet?


    Die Rechnung verstehe ich nicht.

    Wenn das Sprungpolster im ersten Zugriff so schnell geht, warum soll es dann plötzlich langsamer sein, nur weil ich vorher einen Versuch mit der DL starte?

    Wenn es wirklich eng aussieht, liegt das Sprungpolster natürlich schnellstmöglich unter dem Fenster. Im Zweifelsfall parallel zum DL-Einsatz...

    Versteh mich nicht falsch:
    Ich will bestimmt nicht jeden Sprungpolster-Einsatz durch die DL ersetzen, und auch bestimmt nicht bei jeder DL-Rettung auf dem Gehweg abstützen (genau darum ging es hier ja). Aber ich kann mir sehr gut Szenarien vorstellen, in denen zur Menschenrettung die Abstützung auf dem Gehweg hilfreich ist, und in denen das Sprungpolster deutlich gefährlicher ist. Insofern halte ich die hier ursprünglich diskutierte Fragestellung für durchaus praxisrelevant.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW670681
    Datum07.03.2011 17:09116187 x gelesen
    Geschrieben von Markus Steinhilber- LN - Leihdrehleiter + Grund für Versagen

    Ist das mittlerweile nochmal genauer untersucht und verifiziert worden?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW670700
    Datum07.03.2011 17:49116313 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochNicht überall kommen die Kräfte des ersten Zugriffs von einer Feuerwache....

    versteh ich immer noch nicht.... (Deine Rechnung geht doch nur (nicht) auf, wenn das LF der Wache schon woanders eingesetzt ist (das ist aber nicht unbedingt Planungsgröße, oder?), oder ein LF auf der Wache mit der DL keinen Sprungretter mitführt)
    In allen anderen Fällen (also i.d.R.!) führt die DL doch mit dem LF dieser Wache zum Ereignis und wird ggf. aus weiteren Wachen verstärkt/unterstützt, oder?


    Geschrieben von Henning KochWenn das Sprungpolster im ersten Zugriff so schnell geht, warum soll es dann plötzlich langsamer sein, nur weil ich vorher einen Versuch mit der DL starte?

    Weil Dein Focus primär auf der DL lag... geht das schief, weil die versagt (weil z.B. auf nicht tragfähigem Untergrund aufgebaut), wird i.d.R. danach erst nach Alternativen gesucht.
    Bei entsprechend gefährdeten Personen also immer direkt das Sprungpolster aufbauen, wenns dann trotzdem noch mit der DL reicht, gut - wenn nicht, ist es nicht ganz so hart...


    Geschrieben von Henning KochIm Zweifelsfall parallel zum DL-Einsatz...

    ebend...


    Geschrieben von Henning KochAber ich kann mir sehr gut Szenarien vorstellen, in denen zur Menschenrettung die Abstützung auf dem Gehweg hilfreich ist, und in denen das Sprungpolster deutlich gefährlicher ist

    ich immer noch nicht, vgl. Jan Oles Beitrag...

    Auf der vom Haus abgewandten Seite spielt die Abstützung eh keine große Rolle (es kann eng abgestützt werden, die andere Seite ist dann auf der Straßenmitte), auf der dem Haus zugewandten Seite bist Du mit der DL schon SEHR nah am Objekt, wo willst Du da noch wen irigendwie sinnvoll erreichen, gerade wenn da ggf. noch Bäume vor dem Haus (und damit auch vor der DL) stehen?

    Die Idee mit den größeren Reichweiten dürfte daher auch weniger aus städtischer dichter Bebauung mit akuter Menschenrettung, sondern von zurückgesetzten Häusern mit Vorgarten/Parkplatz etc. kommen, um dann damit doch noch an den Kamin o.ä. zu kommen. Genau dafür sollte man sich sehr gut überlegen, welches Risiko man dafür bereit ist zu gehen, oder welche Zeit man sich für Zusatzmaßnahmen/Nachforderungen (z.B. für einen GM) nimmt...!

    Und mir ist bei der Bewertung herzlich egal, was wer wie oft in Seminaren erzählt hat und was in Bedienungsanleitungen alles konkret nicht verboten (= erlaubt?) ist.
    Der DL-Einsatz ist keiner um Geschwindigkeits- und Reichweitenrekorde, sondern einer mit hoffentlich ausreichend viel Können und Sicherheit. Beim ersten Pärchen versuchen sich die Firmen bei Vorführungen und Messeaktionen immer gern zu übertreffen, beim zweiten haben die Anwender die meisten Defizite...
    Die Rechnung wieviel Stunden Ausbildung/Einsatz der durchschnittliche deutsche DL-Maschinist gerade bei der FF so im Jahr hat, hab ich mehrfach hier aufgemacht.

    Und jetzt stell man sich die Schlagzeile vor, wenn die FF Großreichweitendorf den Rettungsdienst im Kreis Ichbinschwerer unterstützt, die Trage am Korb ist und die Leiter beim Zurückfahren ausfällt, weil der Gehsteig nachgibt und die Bodendrucküberwachung die Leiter stilllegt. (Bildet das eigentlich irgendeiner aus, wenn ja wie?)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW670706
    Datum07.03.2011 17:55116004 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoBei entsprechend gefährdeten Personen also immer direkt das Sprungpolster aufbauen, wenns dann trotzdem noch mit der DL reicht, gut - wenn nicht, ist es nicht ganz so hart...

    Genau das schreibt Henning ja:
    Die Leiter sollte wenn irgendwie möglich immer parallel zur LEiter (egal ob Kraftfahrdrehleiter, Anhängeleiter oder tragbare LEiter) in Stellung gebracht werden, da eine Rettung über LEiter einer Rettung mittels Sprungpolster ja zweifellos immer vorzuziehen ist.

    Es mag Fälle geben, wo man nur das SP vornehmen kann (mit dem SP16 durch den Keller des Hauses in den Ummauerten Hinterhof z.B.). Planmäßig aber nur SP16 vornehmen halte ich ebenfalls für nicht gut.

    Ihr seid also wohl einer Meinung :-)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW670745
    Datum07.03.2011 21:47115933 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoversteh ich immer noch nicht.... (Deine Rechnung geht doch nur (nicht) auf, wenn das LF der Wache schon woanders eingesetzt ist (das ist aber nicht unbedingt Planungsgröße, oder?), oder ein LF auf der Wache mit der DL keinen Sprungretter mitführt)

    kleiner Tipp: nicht jede DL ist auf einer Feuerwache (=BF-Standort) stationiert...

    Geschrieben von Ulrich CimolinoBei entsprechend gefährdeten Personen also immer direkt das Sprungpolster aufbauen, wenns dann trotzdem noch mit der DL reicht, gut - wenn nicht, ist es nicht ganz so hart...

    Da sind wir also schonmal einer Meinung.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Idee mit den größeren Reichweiten dürfte daher auch weniger aus städtischer dichter Bebauung mit akuter Menschenrettung, sondern von zurückgesetzten Häusern mit Vorgarten/Parkplatz etc. kommen

    Tatsächlich gibt es in vielen deutschen Städten nicht nur graue Häuserschluchten, bei denen die geschlossene Bebauung unmittelbar an den Bürgersteig grenzt. Und das ist auch gut so, ein etwas aufgelockerteres Straßenbild sieht doch i.d.R. viel schöner aus ;-)

    Macht aber für die Feuerwehr manches weniger einheitlich, ja...

    Geschrieben von Ulrich Cimolino um dann damit doch noch an den Kamin o.ä. zu kommen. Genau dafür sollte man sich sehr gut überlegen, welches Risiko man dafür bereit ist zu gehen, oder welche Zeit man sich für Zusatzmaßnahmen/Nachforderungen (z.B. für einen GM) nimmt...!

    Auch hier sind wir einer Meinung.

    Aber es ist halt nicht immer 'nur' der Kamin, der erreicht werden muss...

    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd jetzt stell man sich die Schlagzeile vor, wenn die FF Großreichweitendorf den Rettungsdienst im Kreis Ichbinschwerer unterstützt, die Trage am Korb ist und die Leiter beim Zurückfahren ausfällt, weil der Gehsteig nachgibt und die Bodendrucküberwachung die Leiter stilllegt.

    Naja, welche Vorwürfe hat man denn den Kollegen in Lübeck gemacht, die den Rundhauber auf die Seite geworfen haben? IIRC war da die Empörung (auch in Fachkreisen) nicht sehr groß.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino(Bildet das eigentlich irgendeiner aus, wenn ja wie?)

    "Störungen" ausbilden ist immer so 'ne Sache.

    Wenn das erste Bild von der DL-Übung mit einem Hebekissen unter der Stütze hier im Forum ist, wird die betreffende Einheit mit Sicherheit böse zerrissen. Was die Praxis angeht: zumindestens bei unserer DL lässt sich der von der Steuerung gestoppte Motor wieder anlassen, sobald der Deckel vom Notbetriebskasten offen ist. Dann kann der Leitersatz im Notbetrieb ganz normal zurückgenommen werden.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKai 8F., Isenbüttel / Niedersachsen670799
    Datum08.03.2011 11:46116064 x gelesen
    Moin!

    Auffahrbohlen haben sich auf Bürgersteigen und geflasterten Flächen bewährt. Auch wenn nicht dafür gedacht oder zugelassen!


    Ich habe immer meine eigene Meinung! Bin aber gerne bereit mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü680133
    Datum06.05.2011 16:19116023 x gelesen
    Hallo Jan Ole, Hallo Forum,

    das Beispiel ist nicht schlecht. Aber ist Euch auch aufgefallen, dass der Maschinist neben der fehlenden Unterbauung auch die Stütze vorne rechts nicht vollständig ausgefahren hat. Verstehe ich nicht, den er hätte mind. noch nen Meter Platz dazu gehabt. Vorallem wenn er genau über diese Stütze schwenkt.

    Ich stütze meine Mobilkräne bis 70 Tonner (48 Tonnen Eigengewicht) immer mal wieder auf den Gehwegen ab. Bei entsprechendem Unterbau kein Problem.
    Größere bzw. schwerere Kräne brauchen dann allerdings großflächige Matratzen aus Stahl. Das ist natürlich logistisch bzw. zeitrelevant für die Feuerwehren nicht sinnvoll.

    Die Unterleghölzer bei einem 50 Tonner sind echt schnell verlegt (3 Stück pro Stütze). Das wäre auch für die Hubrettungsfahrzeuge machbar.

    Gruß aus Pliezhausen
    Lothar Reichenecker


    Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW680143
    Datum06.05.2011 18:13116151 x gelesen
    Geschrieben von Kai FalkeAuffahrbohlen haben sich auf Bürgersteigen und geflasterten Flächen bewährt. Auch wenn nicht dafür gedacht oder zugelassen!

    Sollte dabei was passieren, hat der "erfahrene" Maschi hoffentlich genug Geld für einen erfahrenen Anwalt...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW680145
    Datum06.05.2011 18:39115880 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoSollte dabei was passieren, hat der "erfahrene" Maschi hoffentlich genug Geld für einen erfahrenen Anwalt...

    Und wenn ohne Auffahrbohlen was passiert brauchst er keinen Anwalt?

    Die Auffahrbohlen werden selten/nie der Grund sein, das die Abstützung nachgibt, es ist immer der nicht tragfähige Untergrund. Und dann muß ich dann auch erst einmal erkennen das er nicht trägt. OK bei einer matschige Wiese brauch ich dann auch nicht mit Auffahrbohlen was anfangen.


    Grüße aus dem schönen Bergischen Land

    Markus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY680146
    Datum06.05.2011 18:48115861 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoSollte dabei was passieren, hat der "erfahrene" Maschi hoffentlich genug Geld für einen erfahrenen Anwalt...

    warum sollte oder kann man nicht geeignete Bohlen unterlegen. Wenn du mit einem Kranfahrzeug unterwegs bist (LKW mit Ladekran, Mobilkran o.ä.) hat man im Allgemeinen ja auch Unterlagsbohlen oder Stahlpaltten dabei, um das Gewicht der Stützen zu verteilen, Warum sollte das bei DL nicht möglich sein? Und warum kann man da nicht seine Stützen auf den Gehweg abstellen?
    Ich denke da v.a. an die kleineren Leitern, wie DLK 16/4. Ich hab´s ja schon selbst erlebt, wie schnell die an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen. Diese müssen (sollten) ja so nahe wie möglich an das betreffende Objekt kommen, um noch einigermaßen sinnvoll eingesetzt zu werden.

    Meiner Meinung nach ist diese Diskussion ja der Finanzknappheit unserer Kommunen geschuldet. Ich kann mich nicht erinnern, dass es da früher irgendwelche Probleme wegen eingesunkener Gehwege gab. (Macht jetzt vielleicht auch das Internet aus). Aber durch die Finanzknappheit wird halt auch der Unterhalt dieser Gewege und untergeordneten Straßen auf ein sehr niedriges Niveau gefahren. Damit nicht noch mehr Schäden entstehen, gibt´s dann solche Anweisungen.;-(


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680150
    Datum06.05.2011 20:16115833 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Anton Kastnerwarum sollte oder kann man nicht geeignete Bohlen unterlegen.

    Geeignete Bohlen, heißen Unterlegklötze/Unterleghölzer, ja. Auffahrbohlen sind nicht geeignet.

    Geschrieben von Anton KastnerWarum sollte das bei DL nicht möglich sein?

    Wäre sicher möglich, hasst du nur nicht dabei.

    Geschrieben von Anton KastnerUnd warum kann man da nicht seine Stützen auf den Gehweg abstellen?

    Die niederländische HAB hatte auch Platten unter den Stützen...

    Geschrieben von Anton KastnerIch denke da v.a. an die kleineren Leitern, wie DLK 16/4. Ich hab´s ja schon selbst erlebt, wie schnell die an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit kommen. Diese müssen (sollten) ja so nahe wie möglich an das betreffende Objekt kommen, um noch einigermaßen sinnvoll eingesetzt zu werden.

    Mit einer DL 16-4 mit Handbetrieb oder DLK 12-9 kannst du keine DLK 23-12 (oder DLK 18-12) ersetzen. Darüber sollte man sich zuvor Gedanken machen, nicht erst im Einsatz.

    Geschrieben von Anton KastnerMeiner Meinung nach ist diese Diskussion ja der Finanzknappheit unserer Kommunen geschuldet.

    Meiner Meinung ist die Diskussion der Tatsache geschuldet, dass heute wesentlich höhere Stützdrück erreicht werden, als früher bei 12 t DL und Spindelabstützung oder bei 14 t und Schrägabstützung. Diese Leitern hatten geringere Ausladungswerte und sind eher umgekippt, als dass sie Schäden am Untergrund verursachen könnten.

    Geschrieben von Anton KastnerDamit nicht noch mehr Schäden entstehen, gibt´s dann solche Anweisungen

    Es ist keine Anweisung, es ist nicht mehr als ein gut gemeinter Hinweis, den jeder beachten kann, oder es eben lässt ;-)


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen680159
    Datum06.05.2011 22:42115582 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerEs ist keine Anweisung, es ist nicht mehr als ein gut gemeinter Hinweis, den jeder beachten kann, oder es eben lässt ;-)


    Eben, deshalb hat es auch so viel Sinn Wasser in die Elbe zu tragen, wer nicht verstehen will ist keinerlei Argumenten zugänglich.

    Manchmal würde das Lesen der Betriebsanleitung schon helfen, aber wenn die nur in Papierform vorliegt wird es schwierig mal davon abgesehen, das es wohl mit dem App nochetwas dauert ;-)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorRalf8 R.8, Reken / NRW680167
    Datum07.05.2011 08:45115605 x gelesen
    Geschrieben von Lothar Reicheneckerdas Beispiel ist nicht schlecht. Aber ist Euch auch aufgefallen, dass der Maschinist neben der fehlenden Unterbauung auch die Stütze vorne rechts nicht vollständig ausgefahren hat. Verstehe ich nicht, den er hätte mind. noch nen Meter Platz dazu gehabt. Vorallem wenn er genau über diese Stütze schwenkt.

    ... wundert mich auch das da bislang keiner was zu schreibt.

    Geschrieben von Lothar ReicheneckerDie Unterleghölzer bei einem 50 Tonner sind echt schnell verlegt (3 Stück pro Stütze). Das wäre auch für die Hubrettungsfahrzeuge machbar.

    ... wenn man weiss was man tut, ja - das scheint aber oft das Problem zu sein.


    Freundliche Grüße
    Ralf Röhling

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680173
    Datum07.05.2011 10:35115912 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Lothar ReicheneckerAber ist Euch auch aufgefallen, dass der Maschinist neben der fehlenden Unterbauung auch die Stütze vorne rechts nicht vollständig ausgefahren hat.

    M.E. lag unter dem Stützteller eine Unterlegplatte. Einen Holzunterbau, wie bei Kraneinsätzen üblich, wirst du eigentlich nie finden.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern680174
    Datum07.05.2011 10:49115660 x gelesen
    Lothar meinte, dass die Stütze an sich scheinbar nur halb so weit ausgefahren ist wie die restlichen und das obwohl der Hubretter genau über diese Stütze hinaus ausgefahren wurde. Die Unterlegplatten waren unter allen Stützen vorhanden.

    MFG Flo


    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680175
    Datum07.05.2011 10:57115527 x gelesen
    Moin,

    das ist im Grunde noch ein weiterer Punkt, denn bei reduzierter Abstützbreite ist die Ausladung des Hubarmes auch verringert (sollte sie jedenfalls sein!) und somit hast du auch einen geringeren Stützdruck. Und sie sinkt trotzdem ein...


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW680176
    Datum07.05.2011 11:04115678 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jan Ole Ungerdenn bei reduzierter Abstützbreite ist die Ausladung des Hubarmes auch verringert (sollte sie jedenfalls sein!) und somit hast du auch einen geringeren Stützdruck

    Da habe ich jetzt mal kurz drüber nachgedacht:

    Bei reduzierter Abstützbreite hast du bei gleicher Ausladung einen höheren Abstützdruck (weil du das gleiche Lastmoment ausgleichen musst). Bei der jeweils maximalen Ausladung dürftest du grob den gleichen Abstützdruck haben (im rechnerischen Maximalfall jeweils die Fahrzeugmasse, praktisch entsprechend weniger).

    Oder?

    grübelnd,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg680177
    Datum07.05.2011 11:36115533 x gelesen
    Moin,

    ja du hast recht, Denkfehler.

    Bei 10 m Ausladung und maximaler Abstützung müsstest du weniger Abstützdruck als bei 10 m Ausladung (gleichem Drehwinkel) und halber Abstützung haben.


    Viele Grüße
    Jan Ole

    DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü680226
    Datum08.05.2011 00:24115327 x gelesen
    Hallo Ralf,

    Geschrieben von ---Ralf Röhling--- ... wundert mich auch das da bislang keiner was zu schreibt.


    Wenigstens einer versteht die Problematik.


    Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü680227
    Datum08.05.2011 00:41115787 x gelesen
    Hallo Jan Ole,

    Geschrieben von ---Jan Ole--- M.E. lag unter dem Stützteller eine Unterlegplatte. Einen Holzunterbau, wie bei Kraneinsätzen üblich, wirst du eigentlich nie finden.


    Weil die Hubrettungsfahrzeuge keine geeigneten Hölzer mitführen.
    Aber Du hast wohl das Prinzip noch nicht ganz verstanden: Es macht schon einen Unterschied, ob ich meine Abstützung vollständig oder nur zum Teil ausfahre. Jeder Mobilkran (gilt im Prinzip auch für Hubrettungsfahrzeuge) hat Traglasttabellen. z.B.: bei halb ausgefahrenen Stützen 6 Tonnen, bei ganz ausgefahrenen Stützen 10 Tonnen.
    Hätte der Maschinist seine Stütze (vorne rechts) ganz ausgefahren, so wäre weniger Druck auf diese Stütze und damit auf den Gehweg erfolgt.
    Und jetzt wirds kompliziert: Nach hinten oder nach vorne spielt das keine Rolle. Da kannst Du direkt am Fahrzeug abstützen und hast die volle Traglast wie bei seitlich voll ausgefahrenen Stützen.

    Gerne PM wenns dich genauer interessiert.

    Gruß aus Pliezhausen
    Lothar Reichenecker


    Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern680229
    Datum08.05.2011 01:15115305 x gelesen
    Geschrieben von Jan Ole UngerBei 10 m Ausladung und maximaler Abstützung müsstest du weniger Abstützdruck als bei 10 m Ausladung (gleichem Drehwinkel) und halber Abstützung haben.
    Klärt mich als Drehleiter-Laien mal auf: Einigermaßen moderne Hubrettungsgeräte müssten doch eigentlich entsprechende Einrichtungen besitzen, dass nur ein maximaler Abstützdruck entstehen kann? (Sicherung gegen Umkippen) Und der sollte für mein Verständnis genormt und die Aufstellflächen darauf ausgerichtet sein.
    Also sollte eine Drehleiter auf der Aufstellfläche nie einsinken können. Da ein Gehweg i.d.R. aber keine solche ist, kann ein Hubrettungsfahrzeug darin einsinken, egal wie weit abgestützt wird.
    Richtig?


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW680233
    Datum08.05.2011 08:09115490 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Linus DrescherEinigermaßen moderne Hubrettungsgeräte müssten doch eigentlich entsprechende Einrichtungen besitzen, dass nur ein maximaler Abstützdruck entstehen kann?

    Im Prinzip gibt es einen Maximalwert, der nicht überschritten werden kann.

    Geschrieben von Linus DrescherAlso sollte eine Drehleiter auf der Aufstellfläche nie einsinken können.

    Das wäre de Plan ;-)

    Geschrieben von Linus Drescher Da ein Gehweg i.d.R. aber keine solche ist, kann ein Hubrettungsfahrzeug darin einsinken, egal wie weit abgestützt wird.

    Im hier diskutierten Fall glaube ich an einen Hohlraum unter dem Gehweg. Da kann man dann ggf. wirklich auch mit geringem Abstützdruck einsinken (oder auch mit der blossen Radlast beim Befahren). Sowas kann auch auf der Fahrbahn passieren.

    Grundsätzlich ist aber gerade bei unsicherem Untergrund das Risiko um so geringer, je geringer der Abstützdruck ist!

    Deswegen macht es schon Sinn, mal darüber nachzudenken wie man den verringern kann. Neben Vergrößerung der Auflagefläche und möglichst maximaler Abstützung fällt mir spontan noch ein, nicht über eine Stütze anzuleitern.

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen680234
    Datum08.05.2011 08:33115385 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochGrundsätzlich ist aber gerade bei unsicherem Untergrund das Risiko um so geringer, je geringer der Abstützdruck ist!


    Das sollte wohl allen Klar sein :-)


    Geschrieben von Henning KochDeswegen macht es schon Sinn, mal darüber nachzudenken wie man den verringern kann. Neben Vergrößerung der Auflagefläche und möglichst maximaler Abstützung

    Da sind wir denke ich alle Einig.

    Geschrieben von Henning Kochfällt mir spontan noch ein, nicht über eine Stütze anzuleitern.

    Das muss ich nun wieder sagen, Spontanität gehört hier nicht hin und Anleitern nicht über der Stütze?

    Man weiß nie was kommt, wie sich die Situation "spontan" :-) ändert... Dafüt gibt es jede Menge Beispiele aus dem Ladekranbereich wo mitunter auf der Lastabgewannten Seite nicht ordentlich abgestützt wird, dann heißt e ach ja die Palette auf die andere Seite und bumm, da fällt die Mühle um...


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW680235
    Datum08.05.2011 10:25115631 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochBei reduzierter Abstützbreite hast du bei gleicher Ausladung einen höheren Abstützdruck (weil du das gleiche Lastmoment ausgleichen musst). Bei der jeweils maximalen Ausladung dürftest du grob den gleichen Abstützdruck haben (im rechnerischen Maximalfall jeweils die Fahrzeugmasse, praktisch entsprechend weniger).

    Korrekt, aber
    1. die Situation im Bild war so wie sie dargestellt ist.
    2. Ob das anders gewesen wäre, wenn das Hubrettungsfahrzeug weiter weg (die Stütze an der gleichen Stelle abgestützt) oder die Stütze weiter draußen (das kann da gehen, woanders nicht...) nicht versunken wäre ist blanke Spekulation...
    3. ich bleibe dabei, Gehwege werden i.d.R. anders gebaut und v.a. auch anders unterhalten als Straßen....

    Fakt ist, es gilt das was J.O.U. so nett als Merksatz geschrieben hat (bilden wir hier übrigens auch so aus). Wenn davon abgewichen werden muss, muss das m.E. gute Gründe (oder spezielle Kenntnisse zur Lokalität) haben.
    Ziel muss es sein, die DL-Maschinisten so zu schulen, dass die maximal (sinnvoll erreichbare) Sicherheit des Fahrzeugs (und damit des Einsatzes) vor der maximalen Reichweite steht!
    Es gibt mehr als genug Dinge, die sonst schief gehen können, weil einer nicht an irgendwas denkt, oder dann doch zusätzliche Belastungen erheblichen Umfanges auf die Leiter wirken. (Guckt Euch mal Bilder von Werfereinsätzen aus Körben an, oder von Druckschlägen bei selbigen, wie sich das je nach Situation der DL auch auf den Leiterpark auswirkt - Schwinkungen...)



    Der Rest: Vgl. die vorherigen Diskussionen zu dem Thema...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW680238
    Datum08.05.2011 10:53115254 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf RichterDas muss ich nun wieder sagen, Spontanität gehört hier nicht hin und Anleitern nicht über der Stütze?

    Wenn ich im Bereich zwischen zwei Stützen anleitere, verteilt sich das Lastmoment auf beide Stützen. Wenn ich über eine Stütze anleitere, wird auf dieser deutlich mehr Bodendruck übertragen.

    Das spielt aber alles keine Rolle, wenn mein Untergrund ausreichend tragfähig ist.

    Geschrieben von Olf RichterDafüt gibt es jede Menge Beispiele aus dem Ladekranbereich wo mitunter auf der Lastabgewannten Seite nicht ordentlich abgestützt wird, dann heißt e ach ja die Palette auf die andere Seite und bumm, da fällt die Mühle um...

    Der Ladekran hat dann aber auch keine Überwachung, die das Lastmoment misst, aus der Abstützsituation eine maximale Grenze bestimmt und an dieser dann abschaltet. Da sind unsere modernen DL doch deutlich 'einfacher' zu bedienen.

    Was die Spontanität angeht: Doch, man muss im Einzelfall spontan auf die jeweilige Situation eingehen. (oder man lässt es halt, und nimmt erstmal jeden Untergrund als ausreichend tragfähig an. Dann kann man jetzt darüber diskutieren, ob man da nicht eigentlich im Großen und Ganzen das bessere Ergebnis mit erzielt...)

    Gruß,
    Henning


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s S8., München / Bayern680243
    Datum08.05.2011 11:25115392 x gelesen
    Ja er würde sich im Grabe rumdrehen und wäre Stolz auf seine jetzige Verwandschaft.:-)


    Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein.

    „Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW680244
    Datum08.05.2011 11:35115711 x gelesen
    Interessanter Name...
    Entweder wichtige Verwandschaft, oder wenig Phantasie im Erfinden...


    Geschrieben von Conrad Magirusskandalös!

    http://img861.imageshack.us/img861/419/dsc04430011.jpg

    Gut das da nix passiert ist :-D


    Tja, vermutlich würde
    CDM himself oder seine echten Nachfahren laut lachen...

    Wenn Du die Güte hättest, das Foto nochmal genauer zu betrachten, würdest Du erkennen:
    1. Das Einsatzobjekt ist auf der anderen Seite.
    2. das Schwenken nach rechts dürfte sogar "unmöglich" sein (möglich schon, aber nicht anzuraten), weil da entweder eine Strom-/Telefonleitung verläuft...

    Ergo:
    Die Last auf dem Gehweg ist nur ein Bruchteil derer auf der anderen Seite.
    Trotzdem würde ich das auch hier nicht machen, sondern fahrerseitig auf der Straße abstützen. Grund: Auch hier verlasse ich mich lieber auf die Festigkeit der Straße, als auf den Gehweg...

    Und ganz allgemein:
    Wieviel Heldenbilder von FA ohne Sicherung auf Dächern (z.B. beim Schneeräumen) willst Du haben, wo nichts passiert ist - und wie oft ist das hier schon schief gegangen...?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW680245
    Datum08.05.2011 12:24115670 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino2. das Schwenken nach rechts dürfte sogar "unmöglich" sein (möglich schon, aber nicht anzuraten), weil da entweder eine Strom-/Telefonleitung verläuft...

    meinte hier natürlich nach links... (und wieder ein Grund mehr, nach der Korrekturfunktion zu fragen... ;-) )


    Ergänzend kanns natürlich auch sein, dass das gar kein normaler Gehweg ist, sondern z.B. ein Weg auch für LKW (Werksweg) oder Landmaschinen... (Dafür spricht die eher ungewöhnliche Oberfläche, die nach Beton aussieht, sowie die geringe Bordsteinhöhe.)

    Vielleicht kennt sich einer der österreichischen Kollegen besser aus... (sieht im übrigen nach Rosenbauer-Magirus-Leiter aus, Rosenbauer hatte ja mal für Österreich den Generalvertrieb, wenn ich mich nicht irre...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen680247
    Datum08.05.2011 12:53115395 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinomeinte hier natürlich nach links... (und wieder ein Grund mehr, nach der Korrekturfunktion zu fragen... ;-) )


    meine Stimme hast Du...:-)


    Geschrieben von Ulrich CimolinoErgänzend kanns natürlich auch sein, dass das gar kein normaler Gehweg ist, sondern z.B. ein Weg auch für LKW (Werksweg) oder Landmaschinen... (Dafür spricht die eher ungewöhnliche Oberfläche, die nach Beton aussieht, sowie die geringe Bordsteinhöhe.)


    sieht so aus, wobei man wohl doch etwas näher heran gekonnt hätte. Nach dem Bild zu urteilen mindestens eine Fahrzeuglänge nach vorn und einen Meter nach rechts. Das Löschfahrzeug weiter vorn steht jedenfalls absolut im Trümmerschatten oder sehe ich das falsch?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW680249
    Datum08.05.2011 13:18115332 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoVielleicht kennt sich einer der österreichischen Kollegen besser aus... (sieht im übrigen nach Rosenbauer-Magirus-Leiter aus, Rosenbauer hatte ja mal für Österreich den Generalvertrieb, wenn ich mich nicht irre...)

    nö, das Fahrzeug stammt aus Belgien, den genauen Ort weiß ich allerdings nicht. Hier hatte früher Rosenbauer auch den Vertrieb für die Magirus-Leitern und hinten auf dem Fahrzeug steht E22. (E22 ist die Fahrzeugnummer). Außerdem steht auf dem Fahrzeug die 112 als Notrufnummer..

    mfG
    Hilmar


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg680250
    Datum08.05.2011 13:26115623 x gelesen
    Nachdem dir scheinbar egal ist, wenn deine Artikel gelöscht werden habe ich dir eine Schreibsperre gesetzt. Du kannst sie aufheben lassen nachdem du deinen korrekten Namen und deinen Wohnort eingetragen hast.

    Mit freundlichem Gruß,

    Markus


    Markus Weber
    Team www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP681246
    Datum17.05.2011 12:13115424 x gelesen
    Nur weils ggf in diese Rubrik passt. Bei Einsatzberichte ist von einer Hubarbeitsbühne die Rede, die bei Baumfällarbeiten umgestürzt war. Anhand der Bilder scheint es so auszusehen, als ob sie abseits der befestigten Straße im Graben abgestützt war. Dann muss man sich aber nicht wundern...

    Link zum Einsatzbericht der Feuerwehr Verden



    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW681277
    Datum17.05.2011 14:31115257 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzNur weils ggf in diese Rubrik passt. Bei Einsatzberichte ist von einer Hubarbeitsbühne die Rede, die bei Baumfällarbeiten umgestürzt war. Anhand der Bilder scheint es so auszusehen, als ob sie abseits der befestigten Straße im Graben abgestützt war. Dann muss man sich aber nicht wundern...



    Unser MAN mit Ladekran wird in der Regel immer abseits befestigter Strassen abgestützt, nur umgekippt ist er noch nie, man sollte nur wissen wie man abstützt


    Gunnar


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen681370
    Datum18.05.2011 09:03115058 x gelesen
    Hallo,

    woran machst Du es fest, dass hier die Abstützung bzw. der Untergrund versagt hat?

    Gruß

    Jörg Kurtz


    " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
    Karl Valentin

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW681378
    Datum18.05.2011 10:52115082 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidlman sollte nur wissen wie man abstützt

    Bzw. wie man dann richtig unterbaut.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt/ Erfurt / Bayern/ Thüringen811437
    Datum21.08.2015 12:2961460 x gelesen
    Ich hole stellvertretend dieses alte Thema aus der Versenkung und möchte Ulrichs Frage...

    Geschrieben von Ulrich C.Ist das mittlerweile nochmal genauer untersucht und verifiziert worden? ... noch einmal vorbringen. Die Aufklärung über das Ergebnis wäre sicher interessant. Vielleicht ließt aus Lüdenscheid jemand mit und kann das Ergebnis mitteilen.




    Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und weitergehende, allgemeine Fragen stellen.

    Es kann durchaus vorkommen, dass Gehwege in die Festlegung als Feuerwehraufstellfläche aufgenommen werden. Für die Nutzung von Gehwegen ergeben sich für mich zwei Fälle.

    Fall A:

    Bei einem Neubau, im Zuge dessen auch die Erschließung (Zufahrt samt Gehweg) erfolgt, kann vor der Bauphase darauf reagiert werden und entsprechende Anforderungen zur Tragfähigkeit an die Zufahrt samt Gehweg gestellt werden.

    Fall B:

    Bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen, die ein neues Brandschutzkonzept mit sich bringen, bei denen die Erschließung (Zufahrt samt Gehweg) aber bereits existiert. Hier könnte der Gehweg ebenfalls als Feuerwehraufstellfläche festgelegt werden. In diesem Fall muss der bereits bestehende Gehweg den Regeln für Flächen für die Feuerwehr entsprechen. Wenn er den Anforderungen nicht gerecht wird, wäre eine Ertüchtigung im Zuge der Baumaßnehmen erforderlich.

    Für beide Fälle stelle ich die Frage:

    Wie lässt sich die Feuerwehr bestätigen, dass die erforderlichen Traglasten eingehalten werden? Vertraut man auf die Erklärung der Baufirma bis zum Beweis des Gegenteils im Einsatzfall oder lässt man sich die sachgerechte Bauausführung durch einen Bodengutachter o.ä. und entsprechende Messungen bestätigen?

    Für den Fall B, dass eine bestehende Erschließung genutzt wird: fordern die Feuerwehren einen Nachweis über die Tragfähigkeit der bestehenden Flächen?



    P.S.

    Speziell an Jan Ole gerichtet: hat sich etwas zu den oben genannten Aussagen...

    Geschrieben von Jan Ole U. du reduzierst mit dem Unterlegen der Klötze unter die Stützen die maximal zulässige Bodenpressung von 80 N/cm2 bei

    Metz: Vergrößerung der Auflagefläche um 63%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 37 N/cm2
    Magirus CC: Vergrößerung der Auflagefläche um 40%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 57 N/cm2
    Magirus CS: Vergrößerung der Auflagefläche um 55%, Verringerung der Bodenpressung auf max. 51 N/cm2

    ...in der Zwischenzeit (neue Generation Drehleiter) etwas herstellerseitig geändert?

    Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    banner

     22.02.2011 12:59 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     22.02.2011 13:12 Denn7is 7E., Menden
     22.02.2011 13:46 Lars7 J.7, Krefeld
     22.02.2011 14:57 Flor7ian7 E.7, Winnenden
     01.03.2011 20:34 Flor7ian7 K.7, St. Johann - Bleichstetten
     01.03.2011 21:05 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
     02.03.2011 18:24 Flor7ian7 K.7, St. Johann - Bleichstetten
     03.03.2011 14:19 Jörg7 K.7, Soltau
     03.03.2011 19:35 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
     03.03.2011 20:55 Jörg7 K.7, Soltau
     03.03.2011 21:46 Olf 7R., Hilbersdorf
     03.03.2011 21:53 Jörg7 K.7, Soltau
     03.03.2011 22:08 Step7han7 S.7, Geesthacht
     03.03.2011 22:27 Jörg7 K.7, Soltau
     03.03.2011 23:00 Step7han7 S.7, Geesthacht
     03.03.2011 23:13 Jörg7 K.7, Soltau
     03.03.2011 23:17 Step7han7 S.7, Geesthacht
     22.02.2011 14:20 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
     22.02.2011 15:10 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     23.02.2011 15:52 ., Hohnstorf
     23.02.2011 16:41 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     23.02.2011 18:08 ., Hohnstorf
     23.02.2011 20:45 Arth7ur 7S., Mödling
     23.02.2011 20:53 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     23.02.2011 22:22 Arth7ur 7S., Mödling
     24.02.2011 10:54 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     24.02.2011 18:14 Arth7ur 7S., Mödling
     24.02.2011 18:52 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     26.02.2011 20:45 Jörg7 K.7, Soltau
     26.02.2011 21:17 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.02.2011 23:48 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
     27.02.2011 00:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.02.2011 09:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.02.2011 09:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.02.2011 14:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.03.2011 13:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     07.03.2011 14:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.03.2011 17:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     07.03.2011 17:55 ., Dortmund
     07.03.2011 21:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.02.2011 09:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.02.2011 11:01 Jörg7 K.7, Soltau
     27.02.2011 13:10 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     27.02.2011 15:03 Olf 7R., Hilbersdorf
     27.02.2011 16:50 Jörg7 K.7, Soltau
     27.02.2011 17:00 ., Reken
     27.02.2011 22:34 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     27.02.2011 22:39 Lüde7r P7., Kelkheim
     27.02.2011 22:46 ., Reken
     27.02.2011 23:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.02.2011 08:04 Jörg7 K.7, Soltau
     27.02.2011 22:13 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 08:08 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 13:06 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 14:11 Chri7sti7an 7F., Wernau
     28.02.2011 14:39 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 19:08 Lüde7r P7., Kelkheim
     28.02.2011 17:57 ., Hohnstorf
     28.02.2011 18:04 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 18:16 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 19:45 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 19:52 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 19:59 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 20:13 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 20:19 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 20:39 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 18:20 ., Dortmund
     01.03.2011 19:47 ., Hohnstorf
     27.02.2011 14:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     27.02.2011 14:49 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 16:41 Jörg7 K.7, Soltau
     26.02.2011 22:03 ., Ergolding
     26.02.2011 22:17 Olf 7R., Hilbersdorf
     26.02.2011 22:23 Olf 7R., Hilbersdorf
     27.02.2011 01:39 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
     28.02.2011 08:18 Jörg7 K.7, Soltau
     24.02.2011 00:08 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
     24.02.2011 08:02 Rein7har7d M7., Herdecke
     24.02.2011 10:57 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     24.02.2011 18:19 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     28.02.2011 18:25 ., Dortmund
     28.02.2011 18:54 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 19:11 ., Dortmund
     28.02.2011 19:37 Jörg7 K.7, Soltau
     28.02.2011 19:34 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     28.02.2011 19:38 ., Dortmund
     28.02.2011 19:46 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     22.02.2011 20:38 Tors7ten7 M.7, Ginsheim
     28.02.2011 20:00 Stef7an 7B., Baiersdorf
     23.02.2011 10:25 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     23.02.2011 18:27 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     24.02.2011 07:15 Sven7 R.7, Brakel
     24.02.2011 10:22 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     24.02.2011 11:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     24.02.2011 11:33 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     04.03.2011 09:04 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     07.03.2011 17:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.08.2015 12:29 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt/ Erfurt
     24.02.2011 08:16 Fran7k B7., Nottuln
     24.02.2011 08:57 Rein7har7d M7., Herdecke
     24.02.2011 09:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     24.02.2011 09:43 Fran7k B7., Nottuln
     24.02.2011 11:06 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     24.02.2011 11:28 Fran7k B7., Nottuln
     24.02.2011 19:06 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
     25.02.2011 08:27 Fran7k B7., Nottuln
     08.03.2011 11:46 ., Isenbüttel
     06.05.2011 18:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.05.2011 18:39 Mark7us 7B., Gummersbach
     06.05.2011 18:48 Anto7n K7., Mühlhausen
     06.05.2011 20:16 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     06.05.2011 22:42 Olf 7R., Hilbersdorf
     06.05.2011 16:19 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     07.05.2011 08:45 ., Reken
     08.05.2011 00:24 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     07.05.2011 10:35 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     07.05.2011 10:49 Flor7ian7 H.7, Münnerstadt
     07.05.2011 10:57 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     07.05.2011 11:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.05.2011 11:36 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     08.05.2011 01:15 ., Thierstein
     08.05.2011 08:09 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.05.2011 08:33 Olf 7R., Hilbersdorf
     08.05.2011 10:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.05.2011 10:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.05.2011 11:17 gesperrt
     08.05.2011 11:25 ., München
     08.05.2011 11:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.05.2011 12:24 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     08.05.2011 12:53 Olf 7R., Hilbersdorf
     08.05.2011 13:07 gesperrt
     08.05.2011 13:26 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     08.05.2011 13:18 Hilm7ar 7K., Köln
     08.05.2011 00:41 Loth7ar 7R., Pliezhausen
     17.05.2011 12:13 jürg7en 7s., Trier
     17.05.2011 14:31 ., Wüstenrot
     18.05.2011 10:52 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     18.05.2011 09:03 Jörg7 K.7, Soltau
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt