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ThemaFeuerwehrmitgliedschaft2 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorTim 8H., Alt Meteln / Mecklenburg Vorpommern680259
Datum08.05.2011 15:534119 x gelesen
Moin,

ich habe da mal ne Frage.
Ich habe ein Mitglied bei mir in der Feuerwehr (MV) das in Berlin seinen Hauptwohnsitz hat. Geht es rechtlich noch das er Mitglied in der Feuerwehr ist oder nicht?
Wenn er einen Zweitwohnsitz in MV beantragt kann er dann hier in der Feuerwehr weiterhin bleiben oder nicht?

Es ist jetzt nicht wichtig das er hier nicht aktiv sein kann oder nicht. Er hatte sich an mich gewandt und gefragt ob das möglich sei.

Mit freundlichen Grüßen
Tim Hübner


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg680264
Datum08.05.2011 17:382343 x gelesen
Ergibt sich aus dem BrSchG M-V.

Entscheidend für die Mitgliedschaft ist der §6


§ 6
Unvereinbarkeit

Angehörige der Feuerwehren, die aktiven Dienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.



der die Zugehörigkeit zu anderen Organisationen regelt und der §10

§ 10
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig.

(2) In den aktiven Dienst kann eintreten, wer

a) das 16. Lebensjahr vollendet hat und
b) regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht.

Mit dem Eintritt entsteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Einsatz-, Übungs-, Aus- und Fortbildungsdienst. Aktive Mitglieder, die aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen dem Feuerwehrdienst für mehr als drei Monate nicht zur Verfügung stehen, sind auf Antrag für den Zeitraum des Dienstausfalls zu beurlauben. Mit Einverständnis der Wehrführungen können sie den Dienst bei einer anderen öffentlichen Feuerwehr ableisten.



der in Satz 2b nicht auf den Wohnort sondern die Lebenswirklichkeit abzielt. Insofern ist das kein Problem, solange der Kamerad beispielsweise durch seinen Arbeitsplatz der Wehr regelmäßig zur Verfügung steht.


Weiterhin ergibt sich aus §9

§ 9
Freiwillige Feuerwehr
(2) Die Freiwilligen Feuerwehren geben sich eine Satzung, in der sie die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln.



dass du um Rechtssicherheit zu bekommen einen Blick in die kommunale Feuerwehrsatzung werfen musst.

hth,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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 08.05.2011 15:53 Tim 7H., Alt Meteln
 08.05.2011 17:38 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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