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Thema | Feuerwehrmitgliedschaft | 2 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Tim 8H., Alt Meteln / Mecklenburg Vorpommern | 680259 | |||
Datum | 08.05.2011 15:53 | 4119 x gelesen | |||
Moin, ich habe da mal ne Frage. Ich habe ein Mitglied bei mir in der Feuerwehr (MV) das in Berlin seinen Hauptwohnsitz hat. Geht es rechtlich noch das er Mitglied in der Feuerwehr ist oder nicht? Wenn er einen Zweitwohnsitz in MV beantragt kann er dann hier in der Feuerwehr weiterhin bleiben oder nicht? Es ist jetzt nicht wichtig das er hier nicht aktiv sein kann oder nicht. Er hatte sich an mich gewandt und gefragt ob das möglich sei. Mit freundlichen Grüßen Tim Hübner | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 680264 | |||
Datum | 08.05.2011 17:38 | 2343 x gelesen | |||
Ergibt sich aus dem BrSchG M-V. Entscheidend für die Mitgliedschaft ist der §6
der die Zugehörigkeit zu anderen Organisationen regelt und der §10 § 10 der in Satz 2b nicht auf den Wohnort sondern die Lebenswirklichkeit abzielt. Insofern ist das kein Problem, solange der Kamerad beispielsweise durch seinen Arbeitsplatz der Wehr regelmäßig zur Verfügung steht. Weiterhin ergibt sich aus §9 § 9 dass du um Rechtssicherheit zu bekommen einen Blick in die kommunale Feuerwehrsatzung werfen musst. hth, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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