News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Lagerung ölhaltige Betriebsmittel | 9 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 680760 | |||
Datum | 13.05.2011 15:33 | 10600 x gelesen | |||
Hallo, Wie ist es bei euch mit den ölhaltigen Abfällen (gesättigter Ölbinder, -Fließ, -lappen) geregelt. Habt ihr einen Behälter in der Wache zu stehen, oder nutzt ihr Entsorgungsmöglichkeiten bei Bauhhof oder externen (KFZ-)Werkstätten? Wir haben eine Kunststofftonne extra(!) für ölhaltige Abfälle bei uns in der Fahrzeughalle zu stehen. Wenn diese voll ist, wird die Entsorgungsfirma verständigt, die die Tonne gegen eine leere tauscht. Dies wurde vor kurzem von einem MA der FUK bemängelt. Das habe in der Halle nichts zu suchen schon garnicht in der Kunststofftonne. Da die Tonne uns von der Entsorgungsfirma so geliefert wurde hielten wir das auch immer für legitim!? Die Garagenverordnung sagt dazu nur folgendes (4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Gibt es weitere Vorschriften, die die Lagerung solcher Abfälle genauer regelt, auch was den Behälter dazu angeht? Die Gefahrgutverordnung regelt doch nur den Transport, oder? MfG Matthes | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 680761 | |||
Datum | 13.05.2011 15:40 | 7830 x gelesen | |||
Hallo Matthes, in einer Feuerwehr wo ich war, gibt es einen separaten Lagerraum der nur von außen zugänglich ist. Dort ist eine großer Belchbehälter mit verschlossenem Deckel, wo die o.g. Abfälle entsorgt werden. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Hinn8erk8 P.8, Göttingen / Niedersachsen | 680768 | |||
Datum | 13.05.2011 18:12 | 8132 x gelesen | |||
Hallo, der gute Mann der FUK hat Recht. Zwei eigentlich sehr praktische Phänomene sind "schuld" an der Misere. 1. Der Dochteffekt durch die vergrößerte Oberfläche des vollgesogenen Bindemittels. Mit Diesel benetztes Bindemittel lässt sich mit einem Feuerzeug entzünden und mit Benzin benetztes Bindemittel verdunstet noch besser als es so schon der Fall ist. Wenn es schlecht läuft, freut sich der örtliche Glaser über eine ganze Straße neuer Kunden. 2. Manche Öle und Fette härten oxidativ aus (bestes Beispiel: Leinöl). Durch die chemische Reaktion entsteht Wärme. Mit Öl getränkte und zusammen geknüllte Lappen vereinen diese 2 Effekte. Durch die vergrößerte Oberfläche findet die Reaktion schneller statt, da das Öl von reichlich Sauerstoff umgeben ist und durch das zusammen knüllen kann die Wärme nicht entweichen. Der Lappen / das Tuch heizt sich selbst auf. Irgendwann entzündet sich das Ganze. Darum soll man benutzte Öllappen entweder a) zum trocknen aufhängen b) in einem mit Wasser gefüllten Behälter werfen oder c) sie in einem luftdichten Behälter lagern. Idealerweise steht dieser dort im Freien, wo nichts brennen kann. Lasst euch vom Entsorger einen kleineren Metallbehälter geben und entsorgt das verunreinigte Bindemittel möglichst zeitnah. Also nach dem Einsatz und nicht, wenn der Eimer voll ist. Dann klappt's auch mit der FUK ;-) MfG Hinnerk MEINE Meinung, nicht die anderer Leute. Viele Leute kaufen mit dem Geld, das sie nicht haben, Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können. (Passt auch zur Feuerwehr) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 680775 | |||
Datum | 13.05.2011 19:05 | 7963 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Matthes Wilke Wir haben eine Kunststofftonne extra(!) für ölhaltige Abfälle bei uns in der Fahrzeughalle zu stehen. Wenn diese voll ist, wird die Entsorgungsfirma verständigt, die die Tonne gegen eine leere tauscht. Ea gab dazu Ende der neunziger einige Versuche an der Uni Wuppertal. Das Fazit lautete: Geschlossene Kunststoffbehälter sind sicher genug gegen die Ausbreitung eines Brandes, der durch Selbstentzündung trockener Öle oder durch Zigarettenglut im Innern ausglöst wird. Es können sich zwar Schwelnester mit Temperaturen um 400 Grad Celsius bilden. Wegen des dichten Verschlusses der Tonne sinkt aber Sauerstoffgehalt im Inneren so stark, dass diese Schwelbrände nach einigen Stunden wieder verlöschen. | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 680809 | |||
Datum | 13.05.2011 21:31 | 7982 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierEs hat sich gezeigt, dass der sichere Luftdichte Verschluss der Tonne der beste Schutz gegen eine Brandausbreitung darstellt. die Gefahr einer Brandausbreitung aus der Tonne heraus besteht nur dann, wenn die Tonne offen in der Nähe brennbarer Materialien im Betrieb steht. Bei Verwendung möglichst dichter, selbstschließender Betriebsdeckel kann die Gefahr nahezu ausgeschlossen werden. da beginnt das Problem, weil häufig doch der Deckel nicht ganz zu ist (weil er etwas verzogen ist, weil doch zuviel drin ist, weil man halt noch einen leeren Kanister oben drauf legt)... Wir verwenden für ölhaltige Betriebsmittel daher seit längerem Metalltonnen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 680860 | |||
Datum | 14.05.2011 09:38 | 7605 x gelesen | |||
Das ist eine typische Fragestellung, mit deren Lösung ihr eure zuständige "Fachkraft für Arbeitssicherheit" bei der Gemeindeverwaltung belästigen äh ... beauftragen solltet. Natürlich gibt es Vorschriften für die Lagerung von gefährlichen Abfällen / Stoffen, angefangen von diversen EU-Richtlinien über das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bis hin zur TRGS 510 und weiteren verbindlichen technischen Regeln. Mein Tipp: holt euch Fachleute (z.B. FASi, Gewerbeaufsicht, Hersteller) vor Ort und erstellt mit denen ein entsprechendes Lagerungs- und Entsorgungskonzept. Macht wenig Aufwand und sowohl ihr als auch eure Kommune sind auf der sicheren Seite. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 680866 | |||
Datum | 14.05.2011 10:33 | 7560 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoda beginnt das Problem, weil häufig doch der Deckel nicht ganz zu ist (weil er etwas verzogen ist, weil doch zuviel drin ist, weil man halt noch einen leeren Kanister oben drauf legt)... Ich habe es zwar bei der von mir beschriebenen Tonne noch nicht ausprobiert, allerdings hat die einen Verschluss, der den Deckel nach unten zieht und somit fest auf die Tonne drückt. Müsste so ziemlich Luftdicht sein. Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 680870 | |||
Datum | 14.05.2011 10:58 | 7671 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Fastnerallerdings hat die einen Verschluss, der den Deckel nach unten zieht und somit fest auf die Tonne drückt Solche Tonnen haben wir auf meiner Arbeitsstelle auch, dort werden mit Lösungsmittel getränkte Putzlappen gelagert. Wir in der Feuerwehr haben aber eine solche "normale" Kunststofftonne. Allerdings in schwarz mit rotem Deckel und der Aufschrift "nur für ölhaltige Abfälle". Um den Deckel im "nichtelastischen" Bereich zu verformen braucht es schon ein bisschen Kraft und ich glaube, da würde es auch eher brechen. Anders bei Metall, da kann der Deckel schnell mal ne Beule oÄ. haben und so nicht mehr plan am Rand aufliegen. | |||||
| |||||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 680873 | |||
Datum | 14.05.2011 11:34 | 7548 x gelesen | |||
Hallo und danke für die bisherigen Antworten, ein Entsorgungskonzept nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz haben wir ja bereits. Dies ist mit der Entsorgungsfirma vereinbart und vertraglich geregelt. Die Frage war ja nach der Zwischenlagerung bis zur Abholung durch die Entsorgungsfirma. Das "Problem" mit der Kunststofftonne seh ich nicht als solches, da ich in keinem der hier genannten Gesetze eine Bestimmung zum Material der Behälter gesehen habe. Die TRGS 510 sagt zum Thema Aufstellungsort der Lagerbehälter aus, dass davon keine Gefährdung ausgehen darf. Ebenfalls sind Aussagen über Belüftung, Licht und Kennzeichnung zu finden. Zum Thema Lagerbehälter (4.3) sagt sie nur aus ...(1) Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann...bei einer Abfalltonne denk ich gegeben. Das der Kunststoff sich durch die darin befindlichen Materialien nicht zersetzen darf ist nicht nur selbstverständlich, sondern auch durch Punkt 2 denk ich zu verstehen. (2) Die Verpackungen und Behälter müssen so beschaffen und geeignet sein, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann. Bleibt am Ende nur die Frage wohin mit dem Behälter. Hier denke ich werden wir uns einen anderen Ort als die Fahrzeughalle aussuchen müssen, da die Garagenverordnung ja auch eindeutig aussagt (4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. Trotzdem danke für die Hinweise. Eine Anfrage an die Entsorgungsfirma ging natürlich auch raus, die werden uns das ja genau sagen können. MfG Matthes | |||||
| |||||
|