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Thema | Dienstgrad und Einsatzleiter | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen | 680910 | |||
Datum | 14.05.2011 19:56 | 13874 x gelesen | |||
Hi, mögt bitte mit mir meckern wenn ich falsch liege! Soweit ich es gelernt habe, ist es in NIEDERSACHSEN SO: Wenn nun ein Gruppenführer bzw. Zugführer einer Wehr einen Einsatz als Einsatzleiter beginnt und dann ein FA mit einem höheren Dienstgrad zur Einsatzstelle nachkommt Wandert die Einsatzleitung bzw. die Verantwortung automatisch zu dem FA mit dem höheren Dienstgrad. Meine Fragen nun: 1. Trifft diese Regelung bei allen Dienstgraden so ein? (Bespiel ein Gruppenführer mit Diensgrad Oberlöschmeister beginnt einen Einsatz und ein Hauptlöschmeister kommt dazu) oder wird die Einsatzleitung nur automatisch beim Ortsbrandmeister bzw. Stellvertreter übergeben? 2. Gibt es irgendwelche Gemeinden oder Städte die vll. in iherer Satzung oder ähnliches eine Regelung gefunden haben wo drin steht "Wenn Gruppenfüher bzw. Zugführer A die Einsatzleitung hat behält er diese auch. Könnte man "rechtlich" überhaupt mit der Satzung das NDS Brandschutzgesetz so sich zurecht biegen? Nur nochmal so zur Info: Mit geht es nicht darum was Sinnvoll oder Quatsch ist. Mir geht es rein um die Rechtliche Seite. Danke Euch :-) www.feuerwehr-bingum.de www.jugendfeuerwehr-bingum.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Schwanewede / Niedersachsen | 680925 | |||
Datum | 14.05.2011 23:06 | 10763 x gelesen | |||
Der Ortsbrandmeister oder Stellvertreter wird automatisch Einsatzleiter(nur in seinem Kommandobereich), wenn er eintrifft. Wenn der nicht da ist wird es der danach Ranghöchste Zug- Gruppenführer GBM und höher kann auf Verlangen Einsatzleiter werden, aber wird es nicht automatisch. 1 also nein 2 keine Ahnung, wäre aber gegen die Musterdienstanweisung | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 680926 | |||
Datum | 14.05.2011 23:22 | 10757 x gelesen | |||
Geschrieben von Jann FreeseSoweit ich es gelernt habe, ist es in NIEDERSACHSEN SO: Hallo Jann, ich weiß ja nicht, wo Du das gelernt hast, aber der Dienstgrad hat (zumindest in Niedersachsen) erst einmal gar nichts zu sagen, außer, dass man daran ungefähr erkennen, welche Ausbildung der FA (SB) mindestens haben muss. Außerdem sind die Dienstgrade bei der FF in Niederdachsen ab Löschmeister an Funktionen gebunden, aber auch nach Beendigung der Funktion bleibt der Dienstgrad erhalten. Worauf es viel mehr ankommt ist die Funktion die jemand aktuell ausübt. Beim Einsatz bedeutet dies: Einsatzleiter ist zu allererst der Fahrzeugführer des ersten Fahrzeuges an der Einsatzstelle. Er/sie hat die Einsatzleitung so lange, bis a) Er/sie die Einsatzleitung an einen anderen FA (SB) abgibt, oder b) ein anderer FA (SB) die Einsatzleitung von ihm/ihr übernimmt. zu a) Der Einsatzleiter kann natürlich jederzeit die Einsatzleitung an eine andere, ggf. höhere Führungskraft abgeben, wenn er sich der Lage nicht mehr gewachsen fühlt und/oder der Einsatz sich so entwickelt, dass er sich z.B. primär um sein Fahrzeug kümmen muss und nicht gleichzeitig den Einsatz leiten kann. Hierbei geht die Initiative vom aktuellen Einsatzleiter aus, der die Einsatzleitung an jemand anderen übergibt. zu b) Ortsbrandmeister, Stadt-/Gemeindebbrandmeister und Kreisbrandmeister (in der Reihenfoge) können aufgrund ihrer Funktion die Einsatzleitung übernehemen, sobald sie an der Einsatzstelle eintreffen. Die Initiative geht in diesem Fall von demjenigen aus, der die Einsatzleitung übernimmt. Dies gilt grundsätzlich füt alle freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen. Für die BF und FF in Verbindung mit der BF sieht es etwas anders aus, da hier immer die BF in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ihrer jeweiligen Struktur die Einsatzleitung inne hat. In allen Fällen muss der Wechsel der Einsatzleitung auf jeden Fall formell erfolgen und allen bekannt gegeben werden. Nur so ist gewährleistet, das für alle klar ist wer "den Hut auf hat". Ausnahmen gibt es in manchen größeren FF: In Lüneburg gibt es z.B. einen Brandmeister vom Dienst (BvD), der grundsätzlich die Einsatzleitung übernimmt. Aber auch hier kann die Einsatzleitung abgegeben bzw. von den höher gestellten Funktionen übernommen werden. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Henr8y P8., Waltersdorf / Sachsen | 680927 | |||
Datum | 14.05.2011 23:26 | 10303 x gelesen | |||
Die Übergabe der Einsatzleitung regelt die FwDV 100 unter Punkt: 3.3.3.4 "Wechsel der Einsatzleitung Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Notwendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverantwortung muss eine umfassende Lageeinwei- sung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden. Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen immer klar formuliert und bekannt- gegeben werden, zum Beispiel: "Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... " sowie "Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... ." Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Füh- rungskraft oder der Führungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatz- kräften bekannt zu geben und zu dokumentieren" Bedeutet, Einsätze wegnehmen kann nur der Wehrführer oder sein Stellvertreter. Als oberster Dienstherr kann der Bürgermeister den Wehrleiter "entmachten" und die Einsatzleitung an andere Führungskräfte übertragen. Ein Zugführer ist kein Vorgesetzter und kann damit dem Gruppenführer nicht die Einsatzleitung wegnehmen. | |||||
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Autor | Raff8ael8e T8., Waldkirch / Baden-Württemberg | 680928 | |||
Datum | 15.05.2011 00:43 | 10180 x gelesen | |||
Das geht nicht nach Dienstgrad sondern nach Führungsaufgabe in der Feuerwehr, das bedeutet, wenn ein Zug oder Gruppenführer, den Einsatz beginnt, dann kann nur der Abteilungskommandant die Führung übernehmen, muss das aber dem derzeitigen Einsatzleiter offiziell bekannt geben. Dann kommt der Stadtkommandant, dann der Kreisbrandmeister usw, Es ist mit dem Eintreffen einer der o.g. Führungspersonen nicht automatisch davon auszugehen, das er gleich die Führung übernimmt, es kann auch sein, dass dieser nur Beratend tätig wird. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 680933 | |||
Datum | 15.05.2011 09:42 | 10129 x gelesen | |||
Geschrieben von Henry PostlerBedeutet, Einsätze wegnehmen kann nur der Wehrführer oder sein Stellvertreter nein... Weil das darüber steht: Geschrieben von Henry Postler Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Und jetzt könnt Ihr ja mal sammeln wieviele Varianten es da so gibt, gegeben hat, noch geben wird... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 680937 | |||
Datum | 15.05.2011 10:55 | 9798 x gelesen | |||
Geschrieben von Raffaele TascilloEs ist mit dem Eintreffen einer der o.g. Führungspersonen nicht automatisch davon auszugehen, das er gleich die Führung übernimmt, es kann auch sein, dass dieser nur Beratend tätig wird. Für BA-Wü (woher Du ja kommst) ist das nur teilweise richtig. Der Feuerwehrkommandant (nicht Abteilungskommandant) oder sein Stellvertreter sind automatisch kraft Amtes Einsatzleiter. Weil im §27 Abs. 1 S.1 FwG Ba-Wü steht "Technischer Einsatzleiter ist der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes". d.h. es gibt hier nicht die Möglichkeit zu sagen "ich kuck nur mal". Für die Feuerwehrtechnischen Beamten (KBM,...) sowie alle Person unterhalb Feuerwehrkommandant/ Stv. (z.B: Abteilungskommandant, Zugführer,..) gilt das von Dir gesagte. Hilft dem Fragesteller nur nicht, dernn er ist nicht aus Ba-WÜ ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 680953 | |||
Datum | 15.05.2011 13:09 | 9692 x gelesen | |||
Ich vermute mal, dass Kamerad Freese das an der NABK gelernt hat. In vielen (vermutlich sogar fast allen?) nds. Gemeinden gibt es u. a. eine "Dienstanweisung für die Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr xy" Beispiel siehe hier: http://www.fredenbeck.de/v3/upload/ortsrecht/samtgemeindefredenbeck/dienstanweisungortsbrandmeisterffeuerwehr.pdf Und dort ist u. a. geregelt, dass die EL-Übernahme von der Funktion und vom "Rang" abhängt (siehe Abschnitt B, Absatz a) "...Im Verhinderungsfalle geht diese auf seinen Vertreter bzw. den danach ranghöchsten Feuerwehrführer (Zug-, Gruppen-, Staffel-, Truppführer) über"). Einfach einmal in die kommunalspezifisch gültige Dienstanweisung schauen. Zumindest dem OrtsBM - besser aber zumindest allen Feuerwehrführungskräften - sollte diese vorliegen. Es wird vermutlich (hoffentlich) so sein, dass die Stadt Lüneburg dieses mit dem BvD schriftlich verbindlich anders geregelt hat. Das muss dann aber ebenfalls als Dienstanweisung der Kommune (Unterschrift Bürgermeister bzw. ggf. noch Gemeinde-/Stadtdirektor) formal schriftlich festgelegt sein und sollte zumindest auch allen Führungskräften inkl. der BvD bekannt (!) sein. Gruß Ludger | |||||
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