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ThemaLohnfortzahlung bei Unfällen im Einsartz9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern681485
Datum18.05.2011 22:296042 x gelesen
Hallo

Wie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar.


Danke

Sascha


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional681491
Datum18.05.2011 22:594636 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sascha HeinrichWie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar.

Ja, du bekommst ein Verletztengeld von kalendertäglich 1/450 deines jahresarbeitsverdienstes des Vorjahres.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz681492
Datum18.05.2011 22:594475 x gelesen
Hallo,

die UK übernimmt keine Lohnkosten, sondern nur die Kosten der Genesung.

Lohnkosten musst Du bei dem Träger deiner FW geltend machen. Für Selbstständige müsste es in der Hauptsatzung einen Pauschalbetrag geben.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz681493
Datum18.05.2011 23:014616 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierVerletztengeld

Das ist aber keine Lohnfortzahlung, für DIE ist der Träger der FW zuständig.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern681500
Datum18.05.2011 23:144385 x gelesen
Servus Sascha,

Geschrieben von Sascha Heinrich
Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall?
nein, die klassische Lohnfortzahlung nicht. Sollte aber in der kommunalen Satzung der Gemeinde geregelt sein (wie auch die Lohnfortzahlung im Einsatz, auch hier sollten die Sätze für die Selbständigen in der kommunalen Feuerwehrsatzung geregelt sein)... also vielleicht mal dort nachfragen.

Ansprechpartner beim GUVV in München wäre übrigens Herr Roselt (von der Abteilung Prävention), der kennt sich diesbezüglich wirklich gut aus!

Gruß
Markus


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional681502
Datum18.05.2011 23:334542 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas KleeDas ist aber keine Lohnfortzahlung, für DIE ist der Träger der FW zuständig.

Unsinn. Lies das SGB VII, Par. 45 ff.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional681503
Datum18.05.2011 23:374905 x gelesen
Siehe auch hier


MkG,
Christi@n

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein681520
Datum19.05.2011 08:184243 x gelesen
Moin,

alles was ich schreibe gilt für die HFUK:

Geschrieben von Sascha HeinrichWie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall?

Heißt Verletztengeld siehe hier

Geschrieben von Sascha Heinrich Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar.

Schau hier mal rein.


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern681718
Datum20.05.2011 09:393994 x gelesen
Hallo

Danke für euch zahlreichen doch hilfreichen Antworten. Ich werde mich mal direkt an die an die GUV wenden.

Bis dann

Sascha


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 18.05.2011 22:29 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 18.05.2011 22:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 18.05.2011 23:01 Thom7as 7K., Hermeskeil
 18.05.2011 23:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 18.05.2011 23:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 18.05.2011 22:59 Thom7as 7K., Hermeskeil
 18.05.2011 23:14 Mark7us 7R., Höhenrain
 19.05.2011 08:18 ., Kiel
 20.05.2011 09:39 Seba7sti7an 7H., Augsburg
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