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Thema | Lohnfortzahlung bei Unfällen im Einsartz | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 681485 | |||
Datum | 18.05.2011 22:29 | 6042 x gelesen | |||
Hallo Wie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar. Danke Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 681491 | |||
Datum | 18.05.2011 22:59 | 4636 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Heinrich Wie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar. Ja, du bekommst ein Verletztengeld von kalendertäglich 1/450 deines jahresarbeitsverdienstes des Vorjahres. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 681492 | |||
Datum | 18.05.2011 22:59 | 4475 x gelesen | |||
Hallo, die UK übernimmt keine Lohnkosten, sondern nur die Kosten der Genesung. Lohnkosten musst Du bei dem Träger deiner FW geltend machen. Für Selbstständige müsste es in der Hauptsatzung einen Pauschalbetrag geben. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 681493 | |||
Datum | 18.05.2011 23:01 | 4616 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Verletztengeld Das ist aber keine Lohnfortzahlung, für DIE ist der Träger der FW zuständig. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 681500 | |||
Datum | 18.05.2011 23:14 | 4385 x gelesen | |||
Servus Sascha, Geschrieben von Sascha Heinrich Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? nein, die klassische Lohnfortzahlung nicht. Sollte aber in der kommunalen Satzung der Gemeinde geregelt sein (wie auch die Lohnfortzahlung im Einsatz, auch hier sollten die Sätze für die Selbständigen in der kommunalen Feuerwehrsatzung geregelt sein)... also vielleicht mal dort nachfragen. Ansprechpartner beim GUVV in München wäre übrigens Herr Roselt (von der Abteilung Prävention), der kennt sich diesbezüglich wirklich gut aus! Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 681502 | |||
Datum | 18.05.2011 23:33 | 4542 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Klee Das ist aber keine Lohnfortzahlung, für DIE ist der Träger der FW zuständig. Unsinn. Lies das SGB VII, Par. 45 ff. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 681503 | |||
Datum | 18.05.2011 23:37 | 4905 x gelesen | |||
Siehe auch hier MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 681520 | |||
Datum | 19.05.2011 08:18 | 4243 x gelesen | |||
Moin, alles was ich schreibe gilt für die HFUK: Geschrieben von Sascha Heinrich Wie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Heißt Verletztengeld siehe hier Geschrieben von Sascha Heinrich Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar. Schau hier mal rein. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 681718 | |||
Datum | 20.05.2011 09:39 | 3994 x gelesen | |||
Hallo Danke für euch zahlreichen doch hilfreichen Antworten. Ich werde mich mal direkt an die an die GUV wenden. Bis dann Sascha | |||||
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