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Thema | Runderlass Kraftfahrerfortbildung NRW | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 681781 | |||
Datum | 20.05.2011 14:05 | 3212 x gelesen | |||
Moin, kann mir jemand einen Link oder Volltext zur Verfügung stellen von folgendem: "Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung NW, Innenministerium NW und Ministerium für Gesundheit und Soziales NW, Runderlass vom 5.4.2004" Inhalt ist die Kraftfahrerfortbildung und v.a. Unterweisung bezgl. §§ 35 & 38 StVO. mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 681787 | |||
Datum | 20.05.2011 14:20 | 1871 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Adrian Ridder kann mir jemand einen Link oder Volltext zur Verfügung stellen von folgendem: Gemeint ist wohl das hier MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 681790 | |||
Datum | 20.05.2011 14:28 | 1698 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier
Exakt, merci! mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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