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Thema | Fachplaner Brandschutz, nach 5 Jahre Sachverständiger bzw. Gutachter? | 10 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 682129 | |||
Datum | 23.05.2011 13:35 | 5804 x gelesen | |||
Ich habe die Möglichkeit an folgernder Veranstaltung teilzunehmen. Was mich daran interessiert und daher wende ich mich eher an die erfahreneren Kollegen, wie stehen denn danach die Möglichkeiten sich als Sachverständiger öffentlich bestellen zu lassen, wenn man natürlich ein Studium im Bereich abgeschlossen hat. Oder ist dies eher eine Veranstaltung die man besuchen kann, aber einem nur geringfügig weiter bringt? Schon mal vielen Dank! | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 682188 | |||
Datum | 23.05.2011 17:00 | 4018 x gelesen | |||
Kleine Gegenfrage: Warum willst du dich unbedingt öffentlich bestellen lassen? Den meisten Bauherren, Architekten und auch den genehmigenden Stellen ist es aus meiner Erfahrung nach egal, mit welchem Titel man dort aufschlägt. Letzendlich zählt nur das Ergebnis. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 682272 | |||
Datum | 24.05.2011 07:56 | 3981 x gelesen | |||
Vorrangig geht es mir um die Tätigkeit. Ich bin aber davon ausgegangen, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger und Gutachter mehr Aufträge bekommt, als einer der dies nicht ist | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 682299 | |||
Datum | 24.05.2011 10:48 | 3905 x gelesen | |||
Aufträge bekommt derjenige, der am billigsten ist oder mit dem der Bauherr, Architekt oder der Projektsteuerer gute Erfahrungen gemacht hat. Eine Beauftragung nur über den Titel dürfte nur selten erfolgen. Außerdem setzt eine Bestellung eine entsprechende mehrjährige Erfahrung voraus. Wer an diesem Punkt ist hat genug Projekte realisiert und brauch sich bzgl. mangelnder Anfragen keine Sorgen machen. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 682304 | |||
Datum | 24.05.2011 11:22 | 3901 x gelesen | |||
Moin, Muss man die ISA eigentlich kennen? Haben die in ihrer Branche 'nen Namen oder nur eine wortgewandte Marketingabteilung? Dieses Partnerhochschulen-Geschwurbel ohne eine endgültig zu benennen ist mir doch irgendwie suspekt. Warum nicht selbst mit eigenem Namen ausstellend oder wenigstens eineStelel konkret benennend? "oder andere Partnerhochschule" kann dann letztlich auch das LinoCimo-Institut Timbuktiu sein? Nette Dozentenliste haben sie ja, aber die krieg ich auch zusammen, wenn ich jeden nur einmalig engagiere... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 682308 | |||
Datum | 24.05.2011 11:37 | 3678 x gelesen | |||
Also mir fallen auch zwei Intuitionen ein, der TÜV und EIPOS die dort wohl marktführend sind. Allerdings bietet sich die ISA für mich aufgrund der Nähe an und da hier ein besonderes Angebot für Studenten gemacht wird. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 682312 | |||
Datum | 24.05.2011 11:50 | 3825 x gelesen | |||
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ich persönlich kaum eine Abgrenzung zwischen einem Brandschutzbeauftragen und dem Fachplaner Brandschutz sehe. Für mich üben beide die gleiche Tätigkeit aus und ich denke hier ist es durchaus nur eine Frage der Berufserfahrung. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 682326 | |||
Datum | 24.05.2011 13:06 | 4665 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Schmid Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ich persönlich kaum eine Abgrenzung zwischen einem Brandschutzbeauftragen und dem Fachplaner Brandschutz sehe. Für mich üben beide die gleiche Tätigkeit aus und ich denke hier ist es durchaus nur eine Frage der Berufserfahrung. Hast Du Dir mal die Ausbildungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeiten der beiden Sparten angesehen? Sicher nicht, sonst wär Dir der oben stehende Satz nicht so rausgepurzelt. Wenn das Deine Grundvoraussetzung und Kenntnis der Materie VB ist, dann lass bitte die Finger vom VB, ist besser für alle Beteiligten! Oder ziehs durch und pirate irgendwelche Bauherren privatvertraglich und natürlich auch privatvollverantwortlich. Falls Du aber doch noch wirkliches Interesse am VB haben solltest, dann mach Dir aus irgend einer Feuerwehrvorbildung keine allzu großen Hoffnungen, genauso wenig wie aus Instituten mit irgend einem privatwirtschaftlichen Abschluss und Zertifikat. Baurechtlich, also aus dem Grund, warum ein Bauherr also in der Regel einen Brandschutzfachplaner heranzieht, ist irgend ein nicht anerkanntes Zertifikat vielleicht nett anzuschauen, aber irrellevant. Da zählt nur ein baurechtlich anerkannter Abschluss bzw. eine Eintragung in eine baurechtlich anerkannte Liste. Mach Dich kundig, welche Voraussetzung für Dein Bundesland baurechtlich erforderlich ist, um einen bautechnischen Nachweis erstellen zu dürfen. Das kannst Du dann wirklich verwenden. Und davon lese ich in dem Flyer überhaupt nix. Bei anderen Hochschulen oder Bildungsträgern steht dies klar in den Informationsunterlagen drin, z.B. als: "Dient als Nachweis zur Erlangung der Fachkunde als Voraussetzung für den Listeneintrag bei der Ingenieur-/Architektenkammer in Bundesland Zum Vergleich in Bayern: Brandschutznachweise düfen erstellt werden durch Bauvorlageberechtigte bzw. Prüfsachverständige, erstere für GKL.4 auch nur mit einer entsprechenden Listeneintragung, die über eine Fortbildung, danach Antrag und Eintrag in die entsprechende Liste der Ingenieur-/Architektenkammer erreicht werden kann. Ansonsten treten immer wieder "Brandschutzfachplaner" (z.T. Personen mit Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung) auf, die meinen, mit einem T..-/EI...-/Haumichblau-/...-Zertifikat und einem runden, ovalen, polygonalen oder 239-1/4-eckigen Stempel Brandschutznachweise an Bauherren verkaufen zu dürfen. Können sie auch. Aber der Bauherr hat dann Geld für einen bautechnischen Nachweis bezahlt, den er nicht verwenden darf. Exkurs: Wenn sowas bei Feuerwehrstiefeln passieren sollte, dann sagt jeder gleich "Jaaaa, ist ja völlig klar, die Stiefel von Herrn xxx und Söhnen darf ich nicht anziehen, weil die nicht zugelassen sind." Kommt aber einer, der sich als Feuerwehrmann ausgibt und noch mit einem runden, ovalen, polygonalen oder 239-1/4-eckigen Stempel hantiert, dann glaubt man dem alles. Und der Bauherr fällt aus allen Wolken, wenn man einen Brandschutznachweis aufgrund personeller Nicht-Voraussetzungen als nicht prüfbar zurückschickt. Tipp: Frag jemanden, der sich damit auskennt, am Besten bei der für Dein Bundesland zuständigen Ingenieur-/Architektenkammer. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Rain8er 8E., Grafenrheinfeld / Bayern | 682328 | |||
Datum | 24.05.2011 13:06 | 3697 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, dann solltest Du Dich schnellstens über die Unterschiede zwischen BSB und Fachplaners VB informieren. Da gibt es nämlich zwei bis drei. Ich glaube, dass Du etwas blauäugig an die Sache ran gehst. Überlege Dir erst mal genau, was Du mit der Ausbildung erreichen möchstest und was Du für Ziel hast. Dann wähle Deine Ausbildung aus. Nicht umgekehrt. Rainer Endres *wie immer nur meine Meinung* Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen. Art 5 GG gilt auch für FM (SB) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 682365 | |||
Datum | 24.05.2011 15:59 | 3768 x gelesen | |||
Ich denke wer den Anfang gelesen hat, weiss genau was ich erreichen möchte. Und Feuerwehrvorbildung ist nicht von nöten, denn wie es im Anfangsthema steht, habe ich die Möglichkeit während des Studiums nebenbei also diese Qualifikation zu erwerben oder halt auch nicht. Sämtliche anderen Grundlagen und Kenntnisse erwerbe ich während des Studiums in mehr als ausreichendem Maße. | |||||
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