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ThemaNächstes Feuerwehrführerscheinwunderland: RLP20 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • RLP: Ministerrat beschließt Verbesserung für Ehrenamt
  •  
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP652443
    Datum04.11.2010 20:498346 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald In Rheinland-Pfalz wird es in der zweiten Jahreshälfte 2010 die Verordnung zum Feuerwehrführerschein geben.
    Feuerwehrmagazin


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen652456
    Datum04.11.2010 22:065512 x gelesen
    und Jesus findet es ne gute Idee, na dann...:-(


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 652468
    Datum04.11.2010 23:505312 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Olf Richterund Jesus findet es ne gute Idee, na dann...:-(

    War das nicht der, der dem Kollegen mit der Beißzange laut zugerufen hat: "Zuerst an den Händen, um Gottes Willen, zuerst an den Händen!!!"

    Aber davon mal abgesehen, die Luft für 3,5 to TSF wird immer dünner. So manches "neuere" Fahrzeug möcht ich nicht über die Waage fahren.

    Weiß jemand etwas über das Problem des "verharzens" bei der Einsptizpumpe des Movano?

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
    Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen652471
    Datum05.11.2010 07:485023 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldAber davon mal abgesehen, die Luft für 3,5 to TSF wird immer dünner. So manches "neuere" Fahrzeug möcht ich nicht über die Waage fahren.


    Das ist unbestritten so, aber auch schon als Trend seit 10 Jahren bekannt.

    Inzwischen haben sich die Bedingungen für das erlangen eines Führerscheines über 3,5 to erheblich verschlechtert, das gilt für die kleinen, vor allem aber für die großen Klassen.
    Wir werden noch erheblich mehr Probleme bekommen, nicht nur für Fahrzeuge bis 7,49 to.

    Der Führerscheinerwerb gerade in den großen Klassen ist bis zu 70% rückläufig, weitere 30% der jetzigen Führerscheininhaber gehen in den nächsten 3 Jahren in Rente. Stellt sich die Frage, wer hilft den Speditionen?(Polen und Czechen) Da ist der Aufschrei dann auch wieder groß.

    Die gleichen Leute die sich dafür rühmen die Qualifikation der Berufskraftfahrer voranzutreiben, die ja eine große Gefahr für Deutschland darstellen(ich bin durchaus für Weiterbildung) wollen jetzt, das die Rettungskräfte die ein noch um 8 mal höheres Gefährdungspotential darstellen ihre Feuerwehrführerschein beim Tabakhändler um die Ecke abholen können. Das geht so in die Hose, da bin ich ganz sicher...leider.

    Olf


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz652472
    Datum05.11.2010 08:214993 x gelesen
    Hallo,

    bis 4,75 to habe ich damit überhaupt kein Problem.

    Bis 7,5 to sollte auf jeden Fall eine Ausbildung (theoretisch + praktisch) gemacht werden, denn das sind LKW's.

    Zu den FS über 7,5 to habe ich bereits am 1. April gepostet:

    nach meinen Informationen aus der Landesregierung plant Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland den "Feuerwehr-Führerschein" auch für Fahrzeuge über 7,5 t einzuführen.
    Damit soll die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehren gestärkt werden, ohne dass die Kommunen die Kosten für den Erwerb der LKW-Führerscheine übernehmen müssen (leere Kassen).
    Außerdem sei dies, so die SPD-geführte Landesregierung um Kurt Beck eine deutliche Anerkennung des Ehrenamtes Feuerwehr. Die Führerscheine sollen übrigens auch nach zwei Jahren zur privaten Nutzung "umgeschrieben" werden.
    Der Erwerb dieser FW-Führerscheine soll allerdings auf Feuerwehren beschränkt werden, die mind. zwei Einsatzfahrzeuge über 7,5 t haben.


    Bin mal gespannt, wie lange es dauern wird, bis der FW-FS über 7,5 to kommen wird.

    MfG, Thomas Klee


    www.Feuerwehr-Hermeskeil.de

    www.Feuerpatsche-Hermeskeil.de
    Feuerwehr-Museum Rheinland-Pfalz in Hermeskeil

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen652481
    Datum05.11.2010 09:385042 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Olf Richter:
    Rettungskräfte die ein noch um 8 mal höheres Gefährdungspotential darstellen ihre Feuerwehrführerschein beim Tabakhändler um die Ecke abholen können. Das geht so in die Hose, da bin ich ganz sicher...leider.
    Na ja, dazu sind inzwischen eigentlich alle Argumente in diversen Threads ausgetauscht worden... Oder, leicht abgewandelt: Dazu ist alles gesagt, von nahezu jedem.

    Auch wenn die vorherrschende Forumsmeinung eine überwiegend einhellig einseitige ist, gibt es dazu zwei Standpunkte, für die es jeweils auch gute Argumente gibt. Angesichts der Vehemenz des letzten Satzes von Olf (aus dem Zitat), will ich mal kurz mit einigen Pro-Argumenten anfangen (die wie grade geschrieben m.E. auch durchaus nicht von der Hand zu weisen sind):

    • Etwa 50 Jahre lang war es in der Bundesrepublik möglich (bis dahin allerdings auch nur bis 3,5 t, ebenso im Osten), mit dem normalen PKW-Klasse 3 Führerschein auch LKW bis 7,5 t zu fahren, ohne dass dabei das absolute Chaos ausgebrochen wäre.

    • Um so beachtenswerter übrigens, da ein 7,5 Tonner damals / bei Einführung dieser Regelung tatsächlich noch ein echter LKW war: Ein ausgewachsenes LF 15 der Kriegsbauart (SLG, z.B. auf Magirus S 3000) hat ein zGG von 7.150 kg, (T)LF usw. auf den klassischen Mercedes Haubern oder Magirus Rundhaubern aus den 50ern bleiben auch oft noch unter 7,5 t, der Mercedes Kurzhauber der 60er Jahre war in einer verbreiteten Variante - L 323 bzw. L 710 - ein 7,5 Tonner, ebenso die noch bis Ende der 60er gebauten (und sehr ausgewachsenen) Postkoffer auf Magirus Rundhauber Sirius / 90 D 7 usw. usf.

    • Wenn es um Kleinfahrzeuge bis 4,75 t geht, so sind dieses heute um so weniger LKW, als damals. Sie lassen sich weit einfacher fahren, das Fahr- und Bremsverhalten ist sehr PKW-ähnlich, Assistenzsysteme (ABS, ASR etc.) tun ihr übriges. Das gilt auch für die Dimensionen der Fahrzeuge, es handelt sich um Transporter, nicht mehr um (echte) LKW.

    • Geht es um Fahrzeuge bis 7,5 t, gilt im Prinzip dasselbe: Die Unterschiede zwischen einem 3,5 t, 5 t und 6 t Sprinter z.B. sind nicht so gewaltig, ein Vario wiederum ist zwar viel mehr LKW als die Transporter, doch auch er ist weitgehend problemlos zu handlen. Warum also die relativ resp. sogar sehr willkürliche Grenze von 4,75 t? (resp. 3,5 t !?)

    • Die führerscheinrechtlichen Regelungen für Anhänger - Gewicht Änhänger, Gesamtzuggewicht usw. - sind zuletzt ebenso schwer durchschaubar wie nachvollziehbar.

    • Ganz zuletzt: Noch heute werden täglich (Einsatz-) Fahrzeuge über 3,5 t von Klasse 3-alt Führerscheininhabern durch den Straßenverkehr bewegt - erfolgreich bzw. ohne die hier ausgemalten, verheerenden Folgen (siehe auch Punkt 1).

    Es gibt allerdings natürlich auch viele (gute) Contra-Argumente:
    • Man kann trefflich darüber streiten, ob es überhaupt jemals eine gute Idee war, Inhabern des PKW-Führerscheins auch das Führen von LKW zu erlauben; zumal ja sogar auch noch ein Tandemachs-Anhänger mit dem 1,5-fachen Gewicht des Zugfahrzeugs erlaubt war, womit sich ein Gesamtzuggewicht von 18,75 t ergibt (was aber den meisten pot. Fahrern wohl auch - glücklicherweise ? - gar nicht so ganz klar war...). Interessant dabei auch, dass m.W. niemand sonst auf solch eine Idee gekommen ist, auch nicht in D / im DR bis 1945 und in der DDR.

    • Schwerere Fahrzeuge verhalten sich, trotz allem, anders als PKW. Irgendwann wirkt sich das höhere Gewicht doch aus, im Zweifelsfall sehr ungünstig. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch das PKW-ähnliche Fahrverhalten wiederum ein Nachteil, da es sich eben nicht um einen PKW handelt; gut zu besichtigen bei diversen Unfällen mit sog. "Sprintern" in Kurierdiensten und dgl., seit sich vor allem Mercedes dazu aufschwang, die gesamte Transporterreihe überaus üppig zu motorisieren (damit eine Kettenreaktion in der gesamten Branche auslöste) und so Geschwindigkeiten bis locker 150 - 160 km/h (oder mehr) zu ermöglichen...

    • Grade vor diesem Hintergrund scheint es (wieder) etwas verwegen, ausgerechnet den Fahreren von Einsatzfahrzeugen, die ohnehin einem erhöhten Unfallrisiko unterliegen, das Führen der Fahrzeuge ohne die entsprechende Ausbildung zu gestatten.

    • Zumal damit eigentlich eher langjährige Versäumnisse der Träger abgemildert werden sollen: Die kommende Führerscheinregelung mit der Grenze von 3,5 t war ab 1980 absehbar / bekannt, fast 20 Jahre später wurde sie Ende der 90er Jahre umgesetzt / Gesetz, wiederum zehn Jahre später "erwachten" auch die Träger und Feuerwehr-Führungskräfte aus ihrem (insgesamt mindestens 30 Jahre) langen Dornröschenschlaf...

    • Zuletzt: Die Grenze von - ebenso relativ willkürlichen - 4,75 t resp. auch 7,5 t wird längerfristig niemanden weiterbringen, da auch jetzt schon wieder erreicht bzw. bzgl. der 7,5 t längst Makulatur; klassische 7,5 t Feuerwehrfahrzeuge, wie LF 8, jetzt LF 10, bewegen sich längst bei 8 bis 9 t, absehbar 10 t, heute schon mit Ausreißern bis 12/13,5 t. Die alte 7,5 t -Grenze bringt also defakto eigentlich schon längst niemanden mehr auch nur ein Stück weiter.

    Tja, quo vadis?


    Gruß

    Daniel


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland652504
    Datum05.11.2010 11:584615 x gelesen
    Hallo Daniel,

    eine gute Zusammenfassung, als Contra würde ich noch allgemein hinzufügen:

    die Kommunen, die rechtzeitig reagiert haben (also genügend "richtige" Führerscheine geschult haben), dürfen sich ein wenig "veräppelt" fühlen - ein abwarten auf eine neue Regelung wäre günstiger ähm billiger gewesen...

    so denn, schauen wir mal, was für Überraschungen noch auf uns zukommen,

    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen652512
    Datum05.11.2010 12:444623 x gelesen
    Geschrieben von Paul Bohleneine gute Zusammenfassung, als Contra würde ich noch allgemein hinzufügen:

    dem kann ich mich durchaus anschließen.

    Geschrieben von Paul Bohlendie Kommunen, die rechtzeitig reagiert haben (also genügend "richtige" Führerscheine geschult haben), dürfen sich ein wenig "veräppelt" fühlen - ein abwarten auf eine neue Regelung wäre günstiger ähm billiger gewesen...


    das hingegen wird sich erst noch zeigen, die Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur von verunfallten Fahrzeugen, durch mangelhafte Ausbildung der Fahrer dürften wohl noch teurer kommen.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP653609
    Datum11.11.2010 08:294444 x gelesen
    Habe den Verordnungsentwurf auf dem Tisch. Auch in RLP muss eine überaus intensive Ausbildung von "4x 45 min" erfolgen, wie auch der Rest ganz gut von den anderen abgeschrieben ist.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen653620
    Datum11.11.2010 09:234358 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppHabe den Verordnungsentwurf auf dem Tisch. Auch in RLP muss eine überaus intensive Ausbildung von "4x 45 min" erfolgen, wie auch der Rest ganz gut von den anderen abgeschrieben ist.


    Moin, eigene Ideen und oder gar kostenintensivere Vorschläge gefährden die Karriere.

    In so fern wird man nur selten enttäuscht. Leider


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP682294
    Datum24.05.2011 10:174525 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppHabe den Verordnungsentwurf auf dem Tisch. Zwischenzeitlich in Kraft getreten - und erste Wehren bemerken ganz erstaunt, dass sie dafür eigentlich gar keine passenden Fahrzeuge haben... ;-)


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz682357
    Datum24.05.2011 15:274303 x gelesen
    Hallo Sebastian,
    danke für die Info, aber habe ich jetzt überlesen wer prüfungsberechtigte Person sein darf?
    Hab nur gelesen, dass die Ausbildungsberechtigte nicht mit der Prüfungsberechtigen übereinstimmen darf und die Anforderungen für die Ausbilder. Kann jetzt jemand, der Ausbilden darf auch die Prüfung abnehmen?

    Gruß Andreas


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg682359
    Datum24.05.2011 15:304195 x gelesen
    Hallo,

    dieser Beitrag wurde wenn Werbung gesperrt!

    In dem Beitragstext wurde Werbung für ein Markenprodukt das nicht mal was mit der Feuerwehr zu tun hat gepostet. Da dies mehrfach passiert ist habe ich diesen Beitrag jetzt gesperrt und weitere Massnahmen ergriffen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen682360
    Datum24.05.2011 15:344175 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Trog Kann jetzt jemand, der Ausbilden darf auch die Prüfung abnehmen?


    Ja, er darf nur mit der ausbildenden Person nicht identisch sein. Das heißt zwei Ausbilder können für den jeweils anderen die Prüfungen übernehmen. Damit will man wohl verhindern :-), dass jemand aus falsch verstandenem Mitgefühl einem ünfähigem Fahrschüler doch die Berechtigung zum führen des Feuerwehrfahrzeuges gibt.

    Interessant ist auch die Anmerkung, das der Ausbilder, der wärend der Ausbildungs-oder Prüfungsfahrten der Fahrzeugführer ist, mit dem Fahrschüler erst dann den öffentlichen Verkehrsraum benutzen darf, wenn er sich überzeugt hat, das der Fahrschüler dazu befähigt ist. Wie er das macht, wenn gerade kein geeigneter Verkehrsübungsplatz in der Nähe ist bleibt allerdings verborgen.


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    AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz682363
    Datum24.05.2011 15:464124 x gelesen
    Hallo Olaf,
    Geschrieben von Olf RichterJa, er darf nur mit der ausbildenden Person nicht identisch sein. Das heißt zwei Ausbilder können für den jeweils anderen die Prüfungen übernehmen.

    Das hatte ich auch vermutet. Nur bei Gesetzestexten muss man ja immer sehr genau sein beim lesen ;-)

    Geschrieben von Olf RichterDamit will man wohl verhindern :-), dass jemand aus falsch verstandenem Mitgefühl einem ünfähigem Fahrschüler doch die Berechtigung zum führen des Feuerwehrfahrzeuges gibt.

    Naja, wenn alle drei aus der gleichen Organisation kommen, dann kann man das aber auch sicher nicht ganz verhindern. Glaube aber schon dass die Mehrheit, wenn sie diese Ausbildung denn selbst durchführt, das auch gewissenhaft tun wird.

    Geschrieben von Olf RichterInteressant ist auch die Anmerkung, das der Ausbilder, der wärend der Ausbildungs-oder Prüfungsfahrten der Fahrzeugführer ist, mit dem Fahrschüler erst dann den öffentlichen Verkehrsraum benutzen darf, wenn er sich überzeugt hat, das der Fahrschüler dazu befähigt ist. Wie er das macht, wenn gerade kein geeigneter Verkehrsübungsplatz in der Nähe ist bleibt allerdings verborgen.

    Wie Sebastian schon gesagt hat, wir bräuchten erstmal ein passendes Fahrzeug ;-)
    So leicht, wie sich das vielleicht einige gedacht haben wird das mit dem Feuerwehrführerschein wohl eher nicht.

    Gruß Andreas


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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz682388
    Datum24.05.2011 17:424002 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian KruppZwischenzeitlich in Kraft getreten - und erste Wehren bemerken ganz erstaunt, dass sie dafür eigentlich gar keine passenden Fahrzeuge haben... ;-)

    Beispiele? Ich kenne da Wehren, die haben entsprechende Fahrzeuge gerade erst beschafft. Da eine Auflastung von 3,5 auf 4 bzw. 4,25t zulässig war, konnte man so sogar ein "vernünftiges" KLF mit ein wenig Gewichtsreserve beschaffen. Bei TSF (ohne -W) gilt im übrigen das gleiche.

    Gruß,
    Michael


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP682439
    Datum24.05.2011 20:013950 x gelesen
    Geschrieben von Michael WeyrichBeispiele?Gibts, aber ich hab keine Lust, morgen wieder x-mal "Tut mir ja leid, ich bin böse" ins Telefon zu lügen ;-)
    Da gehts aber weniger um KLF und TSF, einige hatten sich gleich größere Sprünge versprochen. Und was bei manchen Keinlöschfahrzeugen noch dazu kommt, ist der Aufbau, der nicht die Vorgaben an ein Ausbildungsfahrzeug erfüllt (Aufbau mind. breit und hoch wie Führerkabine).

    Geschrieben von Michael WeyrichBei TSF (ohne -W) gilt im übrigen das gleiche.Werden die denn mittlerweile auch in den Gewichtsklassen bezuschußt bzw. abgenommen?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP682441
    Datum24.05.2011 20:033972 x gelesen
    Geschrieben von Andreas TrogKann jetzt jemand, der Ausbilden darf auch die Prüfung abnehmen?Ja, aber nicht bei denen, die er selbst ausgebildet hat.

    Übrigens hat das ISM bereits angekündigt, von der erweiterten Ermächtigungsgrundlage bis 7,5 to umgehend nach Inkrafttreten Gebrauch machen zu wollen. Ausdrucken der jetzigen Verordnung lohnt also noch nicht, die wird bald wieder verschlimmbessert.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz709819
    Datum11.01.2012 09:014024 x gelesen
    Hallo,

    FW-Führerschein - Verbesserung für das Ehrenamt

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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     31.03.2010 18:14 Jako7b T7., Bischheim Feuerwehrführerscheine, in der Praxis?
     04.11.2010 20:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     04.11.2010 22:06 Olf 7R., Hilbersdorf
     04.11.2010 23:50 Jako7b T7., Bischheim
     05.11.2010 07:48 Olf 7R., Hilbersdorf
     05.11.2010 09:38 Dani7el 7R., Peine
     05.11.2010 11:58 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     05.11.2010 12:44 Olf 7R., Hilbersdorf
     05.11.2010 08:21 Thom7as 7K., Hermeskeil
     11.01.2012 09:01 Thom7as 7K., Hermeskeil
     11.11.2010 08:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     11.11.2010 09:23 Olf 7R., Hilbersdorf
     24.05.2011 10:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.05.2011 11:51 gesperrt
     24.05.2011 15:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.05.2011 15:27 Andr7eas7 T.7, Sinzig
     24.05.2011 15:34 Olf 7R., Hilbersdorf
     24.05.2011 15:46 Andr7eas7 T.7, Sinzig
     24.05.2011 20:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     24.05.2011 17:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     24.05.2011 20:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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