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Thema | Anzahl notwendiger Atemschutzgeräteträger | 11 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 687924 | |||
Datum | 08.07.2011 10:39 | 9530 x gelesen | |||
Hallo Forum Gemeinde, Ich benötige ein paar Informationen von euch. Ich hab zwar schon viel im Internet und auch hier im Forum gesucht, aber nichts passendes gefunden. Aber nun zur Frage: Ich hab im Hinterkopf eine Vorschrift/Gesetzt/Vorschlag nachdem jedes Atemschutzgerät, welches nach Norm auf einem Fahrzeug verlastet ist, mit min 3-Facher Mannstärke besetzt werden muss. Was heißt für ein Fahrzeug mit 4 Geräten brauch ich min 12 ausgebildete AGT. Bei 2 Fahrzeugen mit 8 Geräten 24 AGT usw... Stimmt das so? Und wenn ja wo genau finde ich diesen Passus? Gibt es weitere Richtlinien etc. die die Anzahl von AGT in einer Feuerwehr vorschreiben/empfehlen? Bundesland ist Bayern, aber auch andere Bundesländer helfen mir weiter. Hintergrund ist ein GR der meint wir hätten zuviele AGT und die G26.3 Untersuchungen sind daher zuviel/zu teuer. Ich danke euch für eure Hilfe Markus Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 687925 | |||
Datum | 08.07.2011 10:40 | 6812 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus BöhmfeldHintergrund ist ein GR der meint wir hätten zuviele AGT und die G26.3 Untersuchungen sind daher zuviel/zu teuer. Zahlen bitte: Wieviele Aktive, viele AGT, wieviele PA wie sieht es mit der Tagesverfügbarkeit aus .. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 687927 | |||
Datum | 08.07.2011 10:46 | 6410 x gelesen | |||
Darum gehts eigentlich nicht, weil das ja nichts mit der Frage zu tun hat, aber bitte: 105 Aktive, 35 Agt, Nach Norm verladenen Geräte: 8, verladenen Geräte 12 - Tagesverfügbarkeit schwankt stark ist aber noch zufriedenstellend, AGT tagsüber eher knapp. Wir sind natürlich froh über jeden AGT und hätten gerne 100 davon ;) Bei den Kosten die da anfallen ist das ganze eh lächerlich... Aber dazu weiß ich ja genug, mir gehts wirklich um handfeste Fakten, Vorschriften, Gesetze, Vorschläge von Ministerien etc.. Danke Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 687928 | |||
Datum | 08.07.2011 10:49 | 6372 x gelesen | |||
Aha.. Eine Frage noch: Wie viel AGT hätte der Gemeinderat denn gerne? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 687931 | |||
Datum | 08.07.2011 11:00 | 6278 x gelesen | |||
Das hat er uns nicht mitgeteilt, ihm erscheint das nur zu hoch ;) Übrigens haben wir durchschnittliche Kosten von 1200-2400 Euro pro Jahr errechnet, wobei sich diese tatsächlich wohl auf rund 1700 Euro belaufen... Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 687949 | |||
Datum | 08.07.2011 11:45 | 6137 x gelesen | |||
Tja, Gemeinderäte, Bürgermeister usw. kommen manchmal leider auf solche Ideen. Ich hörte schon von ähnlichen Fällen beim Erhalt von Führerscheinen, die sie zuvor selbst bezahlt hatten. Offene Gespräche, ggf. mit Unterstützung der kommunalen Presse haben in den Fällen meistens schnell geholfen. Klare Vorgaben, wie 2 oder 3 Träger pro Gerät kenne ich leider auch nicht, eher Empfehlungen zur Besetzung notwendiger Funktionen aus Brandschutzbedarfsplänen. Eventuell den Gemeinderat mal zu einer kleinen Übung einladen. Auch klar machen, wie lange die Ausbildung von neuen AGT dauert, wenn man doch zu viele ausgemustert hat und die sich auch nicht mehr so einfach wieder aktivieren lassen (wollen). Mal ein paar Szenarien vorrechnen oder sogar zeigen. Ihr könntet dem Gemeinderat eine Gefahrgutübung zeigen, ihr habt ja auch CSA und gerade solche Lagen sind gerne tagsüber. PA-taugliche Träger braucht es da ja schnell eine ganze Menge. Menschenrettung / Notdekon unter PA mit Sicherungstrupp, CSA Einsatz, Messtrupps / Zubringertrupps mit PA (leichtem CSA?), Brandschutztrupp unter PA, Dekontrupp mit Maske/Filter, min. 2x Atemschutzüberwachung, auch der ist möglichst aktiver AGT, eventuell Führungskräfte mit Maske/Filter zur Nachkontrolle… Geht sicher auch am Beispiel eines kritischen Wohnungsbrandes. 1. Trupp Personensuche Brandwohnung 2. Trupp Brandbekämpfung Brandwohnung 3. und 4. Trupp Personen in den oberen Geschossen in den Wohnungen betreuen, bis die über die Fenster gerettet werden können. 5. Trupp gefundene Person mit aus dem Gebäude bringen 6. Trupp Sicherung (und da könnte gerne noch einer stehen) Reihenfolge der Trupps ggf. auch anders. Anschließend fände ich die Frage: „Wie viele AGT hätten sie denn gerne?“ Wenn man dann noch böse sein will: „Wer soll das jetzt denn nicht mehr machen und wie wählen wir die aus?“ auch ganz sinnvoll. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 687963 | |||
Datum | 08.07.2011 12:18 | 6006 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Markus Böhmfeld Ich hab im Hinterkopf eine Vorschrift/Gesetzt/Vorschlag nachdem jedes Atemschutzgerät, welches nach Norm auf einem Fahrzeug verlastet ist, mit min 3-Facher Mannstärke besetzt werden muss. so kenne ich das auch. Wo das aber steht, kann ich dir leider auch nicht sagen. Am Besten frägst du da deinen KBR. Der müßte dir eigentlich Auskunft geben können. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern | 687967 | |||
Datum | 08.07.2011 12:29 | 6124 x gelesen | |||
Hallo Markus, die Sache mit der dreifachen Besetzung der Geräte steht so in §4, Abs. 1, Satz 2 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG): (1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein. Komplettausgabe der AVBayFwG Gruß Uli | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 687969 | |||
Datum | 08.07.2011 12:44 | 5985 x gelesen | |||
Hallo Uli, Super ich danke Dir! Hab die zwar schon durchgelesen, aber den Passus wohl überlesen. Gruß Markus Gruß Markus http://www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) http://www.feuerwehr-webportal.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 688085 | |||
Datum | 09.07.2011 12:24 | 5935 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Brüger1) 1 Die Stärke einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Pflichtfeuerwehr richtet sich nach der Größe des von ihr zu schützenden Gebiets und nach den dort vorhandenen Gefahren. 2 Die Geräte sollen mindestens dreifach besetzt sein. das ist ein Anhaltspunkt - mehr nicht. Je nach Struktur der Gemeinde wird das echte Ergebnis völlig anders sein. Ermittlungen Mitte der 90iger in Düsseldorf haben für einzelne FF für eine Staffelstärke (!) in 10 min (ohne weitere Qualifikationsforderungen) weit größere Stärken erfordert! Jede FF (ausser die ohne Atemschutz) muss auf dem ersten Fahrzeug 1 Führer, 1 Maschinist und 4 AGT bringen. Kann man das dauerhaft nicht, ist der Standort so überflüssig! Darüber hinaus kann natürlich mehr erforderlich sein, das richtet sich nach der Größe und den Risiken der Gemeinden. Um das zu beschreiben sollte man sich auch in Bayern ein paar mehr Gedanken zum Thema Brandschutz-/Feuerwehrbedarfsplan machen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Patr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen | 688098 | |||
Datum | 09.07.2011 13:23 | 5641 x gelesen | |||
Moin, das ist so nicht richtig. Es gibt eine ähnliche Vorgabe, welche sich allerdings auf Züge bzw. Funktionen bezieht. So ist z.B. eine Stärke von X für einen G-ABC Zug vorgeschrieben, nun muss z.B. deine FF um diese Komponente stellen zu können die eig. Stärke in Höhe von X mal 3 auf Papier vorweisen können. Ähnlich sollte eine FW aufgestellt sein, so gilt es alles Sitzplätze müssen 3 mal besetzt werden können. Die Anzahl der PA hat damit rein gar nichts zu tun. Die Anzahl der PA richtet sich im min. an der Normbeladung der Fahrzeuge. Wie sich die FF jedoch im einzelnen aufstellt ist eine individuelle Entscheidung, welche von versch. Faktoren abhängig ist (z.B. vom Gefahrenpotenzial, Bedarfsplan, etc...) | |||||
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