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Thema | Wer darf nein sagen bei falscher PSA im IA | 61 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Henn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen | 688843 | |||
Datum | 17.07.2011 18:00 | 15520 x gelesen | |||
Moin Folgendes Szenario: Wohngebäudebrand im 1 OG Rauchentwicklung zu sehen KEINE Personen im Gebäude. Vor Ort: 1 Gruppe weitere Kräfte folgen. Der erste Trupp meldet sich bei der ASÜ an Sicherheitstrupp ist so gut wie fertig. 1.Truppmensch Vollständige PSA Helm, Brandschutzhaube, Überjacke Niedersachsen, Hupf4b Hose, Breitgurt, Leinenbeutel Stiefel Gummi, Handschuhe 2.Truppmensch Unvollständige PSA Helm, keine Brandschutzhaube, Überjacke Niedersachen, Normale ein lagige Hose, Breitgurt, Leinenbeutel, Stiefel Gummi, Handschuhe einfach Leder (weitere Ausrüstungsgegenstände sind für die Frage nicht wichtig) Dieser Trupp geht nun ins Haus vor, der 2.FA zieht sich auf Grund der nicht Ordnungsgemäßen PSA Verletzungen zu. Wer hat schuld? Ist es die Aufgabe der ASÜ den Trupp notfalls auszutauschen oder darf dieser nur drauf hinweisen das die Bekleidung nicht stimmt? Reicht eine Meldung an den Gruppenführer der dann weiter zu entscheiden hat? Klar ist der Feuerwehrmann unter Atemschutz ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich aber in wie weit hängt der Gruppenführer bzw. Einsatzleiter da mit drin weil er ja den Trupp los schickt. Das Killer Argument Personenrettung hebelt alles aus klar deswegen das Beispiel ohne Personen. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 688845 | |||
Datum | 17.07.2011 18:08 | 11841 x gelesen | |||
Laut FwDV 7 ist der Gruppenführer (auch für die Atemschutzüberwachung zuständig) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 688847 | |||
Datum | 17.07.2011 18:17 | 10662 x gelesen | |||
Ich würde sagen, dass das immer ganz darauf ankommt. Wenn die entsprechende PSA nicht vorhanden war, ist der zuständig, der die Beschaffung verantwortlich gewesen wäre. (Im Regelfall wohl der Kommandant/Leiter der Feuerwehr.) Dann dürfte den verunfallten Kollegen wohl eine geringere Schuld treffen. (Allerdings hätte er ja verweigern können.) Wenn die PSA vorhanden war, ist wohl die zuständige Führungskraft (GF/SF) verantwortlich (neben dem Verunfallten). Ist ja laut FwDV 7, Abschnitt 4 zuständig für "Sicherstellen der Einhaltung der Grundsätze des Atemschutzes". M.E. wäre vielleicht auch der Trupppartner mitverantwortlich, weil er weiß es ja besser... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688848 | |||
Datum | 17.07.2011 18:24 | 11652 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlLaut FwDV 7 ist der Gruppenführer (auch für die Atemschutzüberwachung zuständig) Er muss die ASÜ selbst nicht durchführen. Aber er kann sie an eine FA delegieren. Der GF selbst Leitet den IA-Einsatz. Ist aber letztendlich doch wieder dafür verantwortlich. D.h. Nur weil die ASÜ den Trupp vor dem IA sieht heißt das noch lange nicht dass der GF ihn vorher gesehen hat. Ich würde sagen dass wenn der GF davon weiß bzw, in Kenntnis gesetzt wurde dass ein Trupp für seinen Auftrag nicht ausreichend ausgerüstet ist. Wird er auf jedenfall dafür haftbar gemacht werden können. Glauben heißt aber nix wissen! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 688849 | |||
Datum | 17.07.2011 18:27 | 11108 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichNur weil die ASÜ den Trupp vor dem IA sieht heißt das noch lange nicht dass der GF ihn vorher gesehen hat. Dann hat er m.E. den Sinn einer ASÜ nicht verstanden. :-( MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Henn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen | 688850 | |||
Datum | 17.07.2011 18:31 | 10599 x gelesen | |||
Moin Zur Anmerkung: PSA ist für alle Atemschutzträger Vorschiftsmäßig vorhanden. | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 688851 | |||
Datum | 17.07.2011 18:33 | 10398 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Westermann1.Truppmensch= Truppführer ? Auch wenn nicht, er darf nein sagen. Der ASÜ ist nur ausführender des GF, er dar den GF auf die unzulängliche PSA hinweisen und er darf natürlich auch nein sagen. Und der GF sollte nun auch nein sagen. Und natürlich der 2. Truppmensch selbst, da PSA unvollständig. Die Wehrleitung (Stadt-BM, Samtgemeinde-BM) sollten schon vorher nein gesagt haben. Verantwortlich: Stadt-/ GemBM, OrtsBM. H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 688852 | |||
Datum | 17.07.2011 18:36 | 10968 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichD.h. Nur weil die ASÜ den Trupp vor dem IA sieht heißt das noch lange nicht dass der GF ihn vorher gesehen hat.Woher hat der Trupp dann seinen Befehl? Geschrieben von Sascha Heinrich Er muss die ASÜ selbst nicht durchführen. Aber er kann sie an eine FA delegieren. Der GF selbst Leitet den IA-Einsatz. Ist aber letztendlich doch wieder dafür verantwortlich.Der genaue Wortlaut ist, dass der Einheitsführer für die Atemschutzüberwachung verantwortlich ist. Es können lediglich andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 688854 | |||
Datum | 17.07.2011 18:41 | 10450 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherWenn die entsprechende PSA nicht vorhanden war, ist der zuständig, der die Beschaffung verantwortlich gewesen wäre. Nicht ganz - jeder FA sollte von sich aus wissen, was er mit welcher Bekleidung/PSA machen kann. Fehlen Teile der PSA, wie die Haube oder die Überhose oder die Handschuhe, sollte der FA schon von sich aus so einen Einsatz ablehnen. Wenn man nicht dafür ausgerüstet ist, kann man eben auch nicht die verlangte Tätigkeit ausführen. Geschrieben von Linus Drescher Wenn die PSA vorhanden war, ist wohl die zuständige Führungskraft (GF/SF) verantwortlich (neben dem Verunfallten). Ist ja laut FwDV 7, Abschnitt 4 zuständig für "Sicherstellen der Einhaltung der Grundsätze des Atemschutzes". Unter Abschnitt 7 steht auch was von der Eigenverantwortlichkeit jedes Atemschutzgeräteträgers für seine Sicherheit. Trotzdem ist es auch die Aufgabe des GF dies zu kontrollieren und auch den Einsatz des ungenügend geschützten AGT zu unterbinden, wenn von vorneherein keine angemessene PSA zur Verfügung steht. Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 688862 | |||
Datum | 17.07.2011 19:28 | 10434 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Heinrich Er muss die ASÜ selbst nicht durchführen. Aber er kann sie an eine FA delegieren. Nein, kann er nicht. Ist hier auch schon x-mal diskutiert worden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688870 | |||
Datum | 17.07.2011 20:15 | 10523 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian HeidenreichWoher hat der Trupp dann seinen Befehl? Es kann ja sein dass der Trupp noch nicht ausgerüstet ist. Den Befehl bekommt. Ausrüsten mit PA.... *und so weiter*. In diesen fall sieht der GF den Trupp nicht mehr. Geschrieben von Florian Heidenreich Der genaue Wortlaut ist, dass der Einheitsführer für die Atemschutzüberwachung verantwortlich ist. Es können lediglich andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Der Einsatzleiter ist auch für den Einsatz verantwortlich. Trotzdem schüttelt er nicht jedem persönlich die Hand. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688873 | |||
Datum | 17.07.2011 20:21 | 10184 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierNein, kann er nicht. Ist hier auch schon x-mal diskutiert worden. Wo steht das? | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 688874 | |||
Datum | 17.07.2011 20:26 | 10389 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichEs kann ja sein dass der Trupp noch nicht ausgerüstet ist. Den Befehl bekommt. Ausrüsten mit PA.... *und so weiter*. In diesen fall sieht der GF den Trupp nicht mehr. Seine Schutzkleidung sollte der Trupp aber schon tragen, wenn er seinen Befehl erhält... und nochmals "umziehen" wird er sich wohl auch nicht danach. Also sollte der GF die PSA seines AT-Trupps (mit Ausnahme der Flammschutzhaube) eigentlich schon sehen, und bei dieser Gelegenheit kontrollieren können. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 688875 | |||
Datum | 17.07.2011 20:34 | 10100 x gelesen | |||
FwDV 7 7.4 Atemschutzüberwachung ".... Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich. Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung hinzugezogen werden." Der Einheitsführer hat diese also durchzuführen und kann sich lediglich unterstützen lassen, z.B. Behälterdrücke abfragen, Rückmeldungen schriftlich festhalten, usw. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 688876 | |||
Datum | 17.07.2011 20:35 | 10063 x gelesen | |||
In der FwDV 7. Nicht verwechseln: Atemschutzüberwachung und Atemschutzdokumentation. Die Dokumentation kann delegiert werden (MA), die Überwachung bleibt immer beim jeweiligen GF. Aber hier kann und muss jeder (also für diesen Fall) von sich aus Einschreiten, da der normale Menschenverstand das nicht zulassen sollte. | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 688878 | |||
Datum | 17.07.2011 20:37 | 10284 x gelesen | |||
Guten Abend alle miteinander, Geschrieben von ---Henning--- Moin Ja, wenn das so ist, müsste sich die Kette der Verantwortung eigentlich wie folgt zusammensetzen: 1, Der verunglückte FA 4. FWDV 7: "Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen." 7.1 FWDV 7: "Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich" Hierzu gehört auch das vollständige und richtige anlegen der Schutzausrüstung. Selbst wenn der GF einen Einsatz mit unvollständiger Schutzausrüstung genehmigt hätte, hätte sich der TM trotzdem weigern können. 2. Der Truppfüher (Ich setze voraus: Truppmann 1 = Truppführer) 7.2 FWDV 7: "Der Truppführer muss vor und während des Einsatzes die Einsatzbereitschaft des Trupps überwachen" §17 UVV: "§ 17 (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. [...] Zu § 17 Abs. 1: Diese Forderung ist zum Beispiel erfüllt, wenn - das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung überwacht wird. Die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung ergibt sich aus § 14 UVV Allgemeine Vorschriften (GUV 0.1)," Ein Trupp bei der einer der Mitglieder nur über unvollständige Schutzausrüstung verfügt, ist nicht einsatzbereit. Aufgrund der größeren Erfahrung (Ausbildung FII?) des TFs hätte er die Gefahr erkennen und melden müssen das der Trupp so nicht einsatzbereit ist. 3. Der Gruppenführer 4. FWDV 7: Ist verantwortlich für "Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz" Sofern er von der mangelhaften Ausrüstung des verunglückten TMs Kenntnis (Meldung durch den TM selbst, einen Dritten oder durch eigene Anschauung) hatte, hätte er den Einsatz des Mannes / Trupps verhindern müssen. Ob er hiervon hätte Kenntnis haben können hängt von den örtlichen Gegebenheiten an der Einsatzstelle ab. Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Denke mal diese Ausfürhungen sind für das Thema so ziemlich abschließend. Einen schönen Sonntag noch! Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688879 | |||
Datum | 17.07.2011 20:39 | 9998 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichEs kann ja sein dass der Trupp noch nicht ausgerüstet ist. Den Befehl bekommt. Ausrüsten mit PA.... *und so weiter*. In diesen fall sieht der GF den Trupp nicht mehr.Also hat der GF den TM doch in der mangelhaften PSA gesehen? Oder zieht ihr Überbekleidung erst an, nachdem ihr den konkreten Befehl zum IA erhalten habt? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688882 | |||
Datum | 17.07.2011 20:44 | 10321 x gelesen | |||
Wenn die komplette Schutzkleidung persönlich ist gebe ich dir recht. Bei uns sind die Jacken persönlich die Ü-Hosen jedoch leider noch nicht. Aber wir rutschen glaube ich in die falsche Richtung. Ich finde dass der GF nicht für jeden scheiß was die Mannschaft macht verantwortlich gemacht werden kann. Das führt ja ins Bodenlose. Jeder AGT hat eine Grundausbildung genossen. Zudem wird er Jährlich Theoretisch und Praktisch geschult. Zusätzlich kommt noch eine Belastungsübung hinzu. Wenn der AGT bis jetzt immer noch nicht begriffen hat was er im IA alles tragen muss. Dann weiß ich wirklich nicht mehr weiter. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688883 | |||
Datum | 17.07.2011 20:47 | 10225 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichWenn die komplette Schutzkleidung persönlich ist gebe ich dir recht. Bei uns sind die Jacken persönlich die Ü-Hosen jedoch leider noch nicht.Aber die Hosen hat der AT doch schon an, wenn er aus dem LF steigt? Oder zieht ihr die erst am Einsatzort nach Befehl an? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688885 | |||
Datum | 17.07.2011 20:54 | 10017 x gelesen | |||
Ist alles gut und recht. Ich bin mir sicher dass sich der GF auch vor dem Einsatz den Führerschein des Maschinisten zeigen lassen muss. Wenn der MA dann eine Unfall baut. Muss der sonst GF dafür haften. Oder er muss vorher überprüfen ob er eine gültige G26.3 und alle Pflichtvorbildungen besucht hat. Hat er die nicht darf er nämlich laut FwDV 7 auch nicht eingesetzt werden. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 688886 | |||
Datum | 17.07.2011 20:56 | 10000 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias MerzDie Dokumentation kann delegiert werden (MA), die Überwachung bleibt immer beim jeweiligen GF. Dokumentation ist das was anschließend im Feuerwehrhaus stattfindet. Also wer war we lang mit welchem Gerät zu welcher Tätigkeit im Einsatz. Das findet nicht an der Einsatzstelle statt und das macht bestimmt nicht der Maschinist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688887 | |||
Datum | 17.07.2011 21:01 | 10013 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichIch bin mir sicher dass sich der GF auch vor dem Einsatz den Führerschein des Maschinisten zeigen lassen muss. Wenn der MA dann eine Unfall baut. Muss der sonst GF dafür haften.Quatsch, da gilt normales Straßenverkehrsrecht, Haftung fürs Fahrzeug also beim Fahrer oder Halter, aber niemals beim GF. Geschrieben von Sascha Heinrich Oder er muss vorher überprüfen ob er eine gültige G26.3 und alle Pflichtvorbildungen besucht hat. Hat er die nicht darf er nämlich laut FwDV 7 auch nicht eingesetzt werden.Das ist bei vernünftiger Einsatzvorbereitung ganz einfach: Helmkennzeichnung ab und fertig. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688889 | |||
Datum | 17.07.2011 21:02 | 10151 x gelesen | |||
Im Regelfall schon. Aber z.B. bei einer eingelaufenen BMA zieht die keiner (mehr) an. ;-) Aber im Grunde hast du recht. Wichtiger finde ich dass die AGT so ausgebildet sind dass sich sowas von alleine erledigt. Und jeder den "Arsch" (Bayrisch für Mut) dazu hat zu sagen dass. Nein ich mach das nicht weil... egal wie er dann von anderen unter druck gesetzt wird. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 688893 | |||
Datum | 17.07.2011 21:10 | 10171 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichIm Regelfall schon. Aber z.B. bei einer eingelaufenen BMA zieht die keiner (mehr) an. ;-) Dann brauchen wir über das andere eigentlich nicht zu reden. -> Wer ins FAhrzeug einsteigt ist fertig angezogen. Mit Überhose (der, der PA aufsetzen will). Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Henn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen | 688894 | |||
Datum | 17.07.2011 21:12 | 9948 x gelesen | |||
Moin Danke für die mehr als Aussreichende zusammenfassung, erklärung | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 688896 | |||
Datum | 17.07.2011 21:29 | 10279 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichWenn die komplette Schutzkleidung persönlich ist gebe ich dir recht. Bei uns sind die Jacken persönlich die Ü-Hosen jedoch leider noch nicht. Das eine hat mit dem anderen meines Erachtens nichts zu tun! Wer als möglicher AGT im Einsatz zum Zuge kommt, sollte eigentlich bekannt sein, unter anderem wegen seiner bereits abgeschlossenen Ausbildung (Helmkennzeichnung für die AGT?) und nicht zuletzt (auch) wegen der Sitzordnung im Fahrzeug. Und wer als AGT im Einsatz eingesetzt werden möchte, noch dazu als Angriffstrupp, muss eben seine vollständige PSA tragen! Geschrieben von Sascha Heinrich Aber wir rutschen glaube ich in die falsche Richtung. Das glaube ich nicht! Geschrieben von Sascha Heinrich Ich finde dass der GF nicht für jeden scheiß was die Mannschaft macht verantwortlich gemacht werden kann. Und warum sollte er das nicht? Jedenfalls hat er die Aufsicht über seinen Haufen, und er trägt aufgrund seiner Funktion im Einsatz nun mal die Verantwortung - eben auch für das Handeln seiner Mannschaft! Deswegen sollte er auch von Zeit zu Zeit kontrollieren, was seine Mannschaft da so fabriziert (vgl. hierzu auch den Regelkreis der Führung!)... und dazu gehört eben auch die getragene PSA zu überprüfen, ob diese für den jeweiligen Einsatz passt oder nicht. Genauso, wie die Wirksamkeit von Einsatzmaßmnahmen oder eben auch Sicherheitsaspekte während des Einsatzes zu checken. Geschrieben von Sascha Heinrich Das führt ja ins Bodenlose. Das finde ich nicht, das gehört vielmehr zum Kerngeschäft einer jeden Führungskraft. Geschrieben von Sascha Heinrich Jeder AGT hat eine Grundausbildung genossen. Zudem wird er Jährlich Theoretisch und Praktisch geschult. Stimmt, deswegen sollte auch jeder AGT selbst wissen, welche PSA er im IA benötigt! Das wird dort gelehrt. Geschrieben von Sascha Heinrich Zusätzlich kommt noch eine Belastungsübung hinzu. Die hat erstmal mit dem Thema PSA wenig zu tun - außer mit der Tatsache, dass vollständige und ordnungsgemäße PSA dazu getragen werden muss. Das sollte aber, wie gesagt, der AGT zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon alleine wissen. Geschrieben von Sascha Heinrich Wenn der AGT bis jetzt immer noch nicht begriffen hat was er im IA alles tragen muss. Dann weiß ich wirklich nicht mehr weiter. Ich auch nicht... obwohl ich Deine Aussage schon spannend finde, dass bei einem BMA-Alarm bei Euch erstmal keine Überhose getragen wird... bei uns wird ein BMA-Alrm immer wie ein Brandeinsatz behandelt: also vollständige PSA, der Erkundungstrupp mit Atemschutzgerät und Maske sowie Kleinlöschgerät etc. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688897 | |||
Datum | 17.07.2011 21:31 | 10162 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutDann brauchen wir über das andere eigentlich nicht zu reden. Dann will halt keiner Atemschutz machen. Freunde wir sind froh wenn wir unter tags überhaupt ein LF voll bekommen. Wenn ich jetzt die wo kommen noch blöd anmache. Weil sie kein Ü Hosen tragen sondern nur ins Fahrzeug mitnehmen. Dann kommt halt keiner mehr. Es ist schon schwer genug seine Arbeitgeber zu erklären warum man in dieser Woche das 3. mal von der Arbeit wegen eines Fehlalarms weg rennt. Da muss dieser sich nicht auch noch vom GF anschießen lassen. Wir sind eine Freiwillige Feuerwehr. Da ist das halt so. Fertig. Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Und das finde ich völlig OK. Wenn eine ÜH vorhanden ist und der AGT die aber nicht anzieht. Obwohl er weiß dass er in den IA soll und dazu diese benötigt. Werte ich das als Vorsatz. Wenn eure FW die kompletten FwDV einhalten kann bin ich stolz auf euch. Wir können es wahrscheinlich nicht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 688898 | |||
Datum | 17.07.2011 21:35 | 10060 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichWenn ich jetzt die wo kommen noch blöd anmache. Weil sie kein Ü Hosen tragen sondern nur ins Fahrzeug mitnehmen. Dann kommt halt keiner mehr. Sorry, aber auf vollständige PSA hinweisen hat nichts mit blöd anmachen zu tun, sondern schlicht und ergreifend mit gesundem Menschenverstand. Nicht mehr und nicht weniger. Geschrieben von Sascha Heinrich Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Und das finde ich völlig OK. Woher wisst ihr vorher, dass es sich um eine Fehlalarm handelt bzw. warum fahrt ihr dann überhaupt hin? Bis zur endgültigen Klärung ist das ganze als Brandeinsatz zu werten, und da rüstet sich mind. der AT mit PA aus, wenn nicht gar gleich zwei Trupps. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 688899 | |||
Datum | 17.07.2011 21:36 | 9940 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichAber z.B. bei einer eingelaufenen BMA zieht die keiner (mehr) an. ;-) Und gerade so etwas spiegelt meiner Meinung nach das Bild einer unprofessionellen Feuerwehr wieder. Ein BMA Alarm ist zu werten wie eine telefonische Brandmeldung - Ende. Dieser ist genau so abzuarbeiten wie ein gemeldeter Wohnungsbrand etc. Aus Erfahrung muss ich sagen, das sich hinter jedem xten BMA Alarm immer wieder mal ein Feuer versteckt. Auch wenns in der Regel keine entwickelten Brände sind - IA bleibt IA! Und zu obigem Thema: Der GF ist nun einmal für seine Mannschaft verantwortlich - so wie Eltern für ihre Kinder. Wenn etwas passiert, sollte man mal nicht aufpassen ist man trotzdem mit im Boot. Führerschein (sollte Regelmäßig vom WF kontrolliert werden), Atemschutztauglichkeit.......das sind alles Dinge die auch in die persönliche Verantwortung fallen und die sich im Einsatz nicht eben klären lassen. Die korrekte Bekleidung eines Atemschutztrupps habe ich aber mit einem Blick erfasst! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688900 | |||
Datum | 17.07.2011 21:37 | 9989 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichDann will halt keiner Atemschutz machen. Freunde wir sind froh wenn wir unter tags überhaupt ein LF voll bekommen. Wenn ich jetzt die wo kommen noch blöd anmache. Weil sie kein Ü Hosen tragen sondern nur ins Fahrzeug mitnehmen. Dann kommt halt keiner mehr.Na, wenn es daran scheitert... ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 688901 | |||
Datum | 17.07.2011 21:39 | 10106 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichFreunde wir sind froh wenn wir unter tags überhaupt ein LF voll bekommen. Noch kein Grund, auf die eigene Sicherheit zu verzichten Geschrieben von Sascha Heinrich Es ist schon schwer genug seine Arbeitgeber zu erklären warum man in dieser Woche das 3. mal von der Arbeit wegen eines Fehlalarms weg rennt. Erkläre mal dem AG, das sein Angestellter ggf. nicht mehr kommen kann, weil ihm was zugestoßen ist Geschrieben von Sascha Heinrich Da muss dieser sich nicht auch noch vom GF anschießen lassen. Jener ist verantwortlich für seine Jungs! Geschrieben von Sascha Heinrich Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Und das finde ich völlig OK. ...bis ihr vor dem Gebäude steht und es schon ordentlich am Rauchen ist. Vergeudete Zeit, für den "Erstschlag" Geschrieben von Sascha Heinrich Wenn eure FW die kompletten FwDV einhalten kann bin ich stolz auf euch. Wir können es wahrscheinlich nicht. Seehr Schlecht, wenn eure dies nicht tut!! MkG Patricia | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 688902 | |||
Datum | 17.07.2011 21:40 | 10027 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichDa muss dieser sich nicht auch noch vom GF anschießen lassen. Anscheißen ist nicht mehr üblich. Man wirkt auf den Untergebenen ein und unterweist ihn entsprechend. Und wenn es dann nach mehreren Unterweisungen nicht klappt, dann empfiehlt es sich diesen Untergebenen freizusetzen. (Stichwort: geistige Eignung!). Geschrieben von Sascha Heinrich Wir sind eine Freiwillige Feuerwehr. Da ist das halt so. Fertig. Hab ihr auch freiwilliges Feuer? Geschrieben von Sascha Heinrich Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Naja, wer in Kenntnis dessen, daß es sich um einen Fehlalarm handelt, die Maske aufsetzt, hat sicher auch was falsch gemacht. Geschrieben von Sascha Heinrich Wenn eure FW die kompletten FwDV einhalten kann bin ich stolz auf euch. Wir können es wahrscheinlich nicht. Dann scheint es bei eurer Führung Probleme zu geben. MkG Marc | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 688904 | |||
Datum | 17.07.2011 21:42 | 9990 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichGeschrieben von Christian Fleschhut"Dann brauchen wir über das andere eigentlich nicht zu reden. Das ist doch Kindergarten! Geschrieben von Sascha Heinrich Fertig. Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Und das finde ich völlig OK. Da es sich erst an der Einsatzstelle herausstellt das es ein Fehlalarm ist, finde ich es eine Sauerei die EK anzuscheißen wenn sie auf der Anfahrt die Maske anlegen. Eine Feuermeldung ist als "echt" anzusehen egal ob es sich um eine BMA oder den Anrufer mit Dachstuhlbrand handelt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 688907 | |||
Datum | 17.07.2011 21:49 | 10142 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichWenn ich jetzt die wo kommen noch blöd anmache. Weil sie kein Ü Hosen tragen sondern nur ins Fahrzeug mitnehmen. Dann kommt halt keiner mehr. Pech. Das ist der Job des GrFü als Vorgesetzter. Wenn ich als GrFü tätig bin, dann stehe ich sogar am Einstieg des LF und schaue, was da so drinsitzt, wie sie ausgestattet sind bzw. was noch einsteigen will und wie die ausgerüstet sind. Und wenn da beim Gebäudebrand oder auch beim BMA Alarm einer nur mit der Überhose am langen Arm vorbei kommt, dann steigt der nicht ein, solange ich noch keine 4 voll ausgerüsteten und einsatzfähigen AGT an Bord habe. Selbst ich ziehe bei den entsprechenden Stichworten meine Überhose an, obwohl es höchst selten vorkommt, dass ich noch AGT machen müßte. Aber letztes Jahr haben wir dann mal die Besatzung durchrotiert um die erforderlichen funktionen schnell aufzufüllen (ich von GrFü in den Mannschaftsraum, ein GrFü der nicht mehr AGT ist nach vorne) und schwups war ich auf einem Platz als AGT gesessen. Geschrieben von Sascha Heinrich Wir sind eine Freiwillige Feuerwehr. Da ist das halt so. Wir sind auch eine Freiwillige Feuerwehr. Und da ist das nicht so. Warum? weil das Feuer den unterschied nicht kennt und ich selbst schon bei einem "BMA-Fehlalarm" AGT war. Der Hausmeister hat uns auch noch versichert "Fehlarm". Kurz darauf haben wir einen Entstehungsbrand an einer Maschine in der Fertigung des Betriebs gelöscht... Und ich möchte als GrFü nicht an der Einsatzstelle eine Rauchentwicklung vorfinden und dann erst mal meine Jungs mit Überhose ausrüsten lassen. Geschrieben von Sascha Heinrich Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Und das finde ich völlig OK. Hä? Ich weiß, dass es ein "Fehlalarm" ist, wenn ich als GrFü unter dem ausgelösten Melder stehe. Und neben mir steht der ATr mit PA auf dem Rücken und der Maske im Gesicht. Vorher nicht. Alles davor ist erst mal eine Brandmeldung. Und da rüstet sich der ATr auch entsprechend aus. Wenn er nicht tätig werden muß kommen die Masken in die Zentalwerkstatt und zwei neue aufs Auto. Fertig. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 688909 | |||
Datum | 17.07.2011 21:53 | 10092 x gelesen | |||
Hallo Sascha, sorry, aber Dein Beitrag macht mich fassungslos! 1. Wenn ich meinem Arbeitgeber erkläre, das ich weg musste, dann will ich es auch sinnvoll gemacht haben - und nicht für eine Narrentruppe, die sich mit überhöhter Geschwindigkeit durchs Stadtgebiet bewegt. 2. Wer keine Überhose anzieht braucht auch keine Überjacke anziehen, braucht auch keinen PA anlegen. Sollte es nämlich tatsächlich brennen, kostet es nur Zeit, wenn man den ganzen Mist erst wieder ablegen muss um seine Überhose anzuziehen. 3. Wer eine Maske anlegt obwohl es ein Fehlalarm ist hat alles richtig gemacht! Wenn Du schon vor eintreffen an der Est. davon ausgehst, das es ein Fehlalarm ist kannst Du auch getrost das Blaulicht auslassen. Und sollte mich oder einen unserer FF`ler mal einer ansch.... wegen ner aufgesetzten und dennoch nicht benutzen Maske, dann könnte ich ganz leicht böse werden! Habt ihr euch eigentlich mal Gedanken darüber gemacht, was sich ein Betreiber einer angeordneten BMA wohl denkt wenn da so eine lustige halbfertige Truppe auf seinen Hof kommt???? 4. Und das ist die Höhe: Geschrieben von Sascha Heinrich Wir sind eine Freiwillige Feuerwehr. Da ist das halt so. Nahezu alle Feuerwehren bemühen sich ein gutes Ansehen zu erlangen, durch vernünftiges Auftreten aufzufallen, eine ordentliche Aussenwirkung zu haben und dazu kommen noch BF`ler so wie ich, die sagen...nein, wir machen keinen Untershcied, ob FF oder BF, die Arbeit ist die gleiche..... Und dann kommen so Menschen mit einer Meinung wie deiner daher und zerreden all diese Bemühungen? Dann schreib bitteschön "ich finde, wir als FF müssen nicht so gut rüberkommen, n bisschen Show langt und und hey, wir hatten ne coole Alarmfahrt". Aber bitte stell es nicht so dar, als ob eine freiwillige Feuerwehr keine vernünftige Arbeit abliefern kann!!! Liebe (dennoch leicht erzürnte) Grüße Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 688912 | |||
Datum | 17.07.2011 22:01 | 9934 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichWir sind eine Freiwillige Feuerwehr. Da ist das halt so. Fertig. Bei uns bekommst eine Anschiss wenn du eine Maske anlegst obwohl es sich um eine Fehlalarm handelt. Und das finde ich völlig OK. wow... Der Satz macht mich ein wenig sprachlos. Was macht ihr denn, wenn ihr vor dem Gebäude steht und während dem Erkunden wird festgestellt, dass es sich um ein Realfeuer handelt. Muss man dann noch weitere 5 Minuten warten, bis sich der AT die PSA anlegt und mit Maske und PA ausgerüstet ist? MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 688913 | |||
Datum | 17.07.2011 22:06 | 9902 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TrachternachNahezu alle Feuerwehren bemühen sich ein gutes Ansehen zu erlangen, durch vernünftiges Auftreten aufzufallen, eine ordentliche Aussenwirkung zu haben und dazu kommen noch BF`ler so wie ich, die sagen...nein, wir machen keinen Untershcied, ob FF oder BF, die Arbeit ist die gleiche..... Und dann kommen so Menschen mit einer Meinung wie deiner daher und zerreden all diese Bemühungen? Dann schreib bitteschön "ich finde, wir als FF müssen nicht so gut rüberkommen, n bisschen Show langt und und hey, wir hatten ne coole Alarmfahrt". Da bin ich vollkommen bei Dir. Eine Feuerwehr die irgendwelche Mängel in ausbilderischer oder organisatorischer Art und Weise durch das Argument der Freiwilligkeit begründen will, beleidigt alle FFs die vernünftig arbeiten wollen. Eine gut funktionierende FF unterscheidet sich nur durch die Besoldung von einer BF! Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688917 | |||
Datum | 17.07.2011 22:11 | 10143 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartIch auch nicht... obwohl ich Deine Aussage schon spannend finde, dass bei einem BMA-Alarm bei Euch erstmal keine Überhose getragen wird... bei uns wird ein BMA-Alrm immer wie ein Brandeinsatz behandelt: also vollständige PSA, der Erkundungstrupp mit Atemschutzgerät und Maske sowie Kleinlöschgerät etc. Echt dann sollte ich ein Buch darüber schreiben. Schön es bei euch funktioniert. Bei uns ist es halt so und abgebrannt ist deshalb bei uns auch noch nichts. Geschrieben von Markus Reichart BMA-Alrm immer wie ein Brandeinsatz behandelt Ich denke mal dass ihr auch für jeden AGT eine Persönlich Hose habt. Da ist das einfach. Ich finde eure Aussagen auch recht amüsant. Deshalb schreib ich auch so munter weiter. Geschrieben von Markus Reichart Erkundungstrupp mit Atemschutzgerät und Maske sowie Kleinlöschgerät etc. Bei uns wirst du als AGT die decke des LF erkunden. Weil weiter wirst du nicht kommen. Der GF erkundet bzw. setzt die BMA zurück. Und der Rest bleibt sitzen. Geschrieben von Markus Reichart Stimmt, deswegen sollte auch jeder AGT selbst wissen, welche PSA er im IA benötigt! Das wird dort gelehrt. Schön dass wir doch mal was richtig machen bzw. etwas gemeinsam so sehen. Geschrieben von Markus Reichart Die hat erstmal mit dem Thema PSA wenig zu tun - außer mit der Tatsache, dass vollständige und ordnungsgemäße PSA dazu getragen werden muss. Das sollte aber, wie gesagt, der AGT zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon alleine wissen. Wo steht das jetzt wieder? Die Ausbilder in der BF haben sich da noch nie beschwert. Aber ich hab noch was für dich. Wir haben ein Gasbefeuerten Übungscontainer bei uns in der Region. Achtung jetzt kommts. Dies "Ausbilder" behaupten das eine normale FW Hose DIN EN 531 für den IA ausreicht wenn man drunter noch eine normal z.B. Jeans Hose trägt. Das ist doch geil. Wenn du so was gesagt bekommst von solchen Leuten. Dann möchte ich deinen Gesichtsausdruck sehen. Das finde ich schon sehr hart. So. Eine gute Nacht. Vielleicht erzähle ich euch morgen wieder was worüber ihr euch aufregen könnt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 688919 | |||
Datum | 17.07.2011 22:19 | 9840 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha Heinrich
Natürlich ist das einfacher als die Überhosen poolmäßig vorzuhalten. Sind die Hosen bei Euch in Spinten odre auf dem Fahrzeug verlastet? Geschrieben von Sascha Heinrich Ich finde eure Aussagen auch recht amüsant. Und ich finde Deine Aussagen überhaupt nicht amüsant, sondern nur erschreckend. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688920 | |||
Datum | 17.07.2011 22:20 | 9862 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes MartinWas macht ihr denn, wenn ihr vor dem Gebäude steht und während dem Erkunden wird festgestellt, dass es sich um ein Realfeuer handelt. Muss man dann noch weitere 5 Minuten warten, bis sich der AT die PSA anlegt und mit Maske und PA ausgerüstet ist?Für die Realfeuer gibts in Augsburg ja noch die BF ;-) ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 688922 | |||
Datum | 17.07.2011 22:24 | 9851 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichIch denke mal dass ihr auch für jeden AGT eine Persönlich Hose habt. Da ist das einfach Haben wir leider auch nicht. Nur ne Poolvorhaltung. Aber es ist dennoch einfach: Wer hinten auf die Bank geht nimmt sich ne Hose mit - so lang er Atemschutztauglich ist. Und was ist bei euch, wo es nicht für jeden eine Hose gibt so schwer daran? Nimmt man die Hosen gar nicht erst mit, da es ja keine eigenen gibt? Scheinbar, denn sonst wäre es ja auch kein Problem, die "nicht eigene Hose" ordnungsgemäß anzuziehen! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Olli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / Rheinland-Pfalz | 688923 | |||
Datum | 17.07.2011 22:28 | 9895 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichEcht dann sollte ich ein Buch darüber schreiben Geschrieben von Sascha Heinrich Ich finde eure Aussagen auch recht amüsant. Deshalb schreib ich auch so munter weiter. Geschrieben von Sascha Heinrich So. Eine gute Nacht. Vielleicht erzähle ich euch morgen wieder was worüber ihr euch aufregen könnt. Sehr geehrter Kollege aus Augsburg, zum ersten, wen möchtest du denn hier mit deinen markanten markigen Sprüchen eigentlich provozieren ? Zum zweiten, Geschrieben von Sascha Heinrich Aber ich hab noch was für dich. Wir haben ein Gasbefeuerten Übungscontainer bei uns in der Region. Achtung jetzt kommts. Dies "Ausbilder" behaupten das eine normale FW Hose DIN EN 531 für den IA ausreicht wenn man drunter noch eine normal z.B. Jeans Hose trägt. Das ist doch geil. Was ich persönlich, und viele andere hier im Forum auch, von Aussagen solcher Ausbilder ? halte, ist hinlänglich aus vielen anderen Postings Heißausbildung betreffend bekannt, wenn ihr das glaubt, ist es in der heutigen Zeit eigentlich schon mit Verlaub persönliche Dummheit eines jeden einzelnen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688924 | |||
Datum | 17.07.2011 22:48 | 9837 x gelesen | |||
Ok du hast recht. Die Sprüche waren echt blöd. Ich entschuldige mich hiermit bei euch. *ehrlich gemeint* Geschrieben von Olli Kehr Was ich persönlich, und viele andere hier im Forum auch, von Aussagen solcher Ausbilder ? halte, ist hinlänglich aus vielen anderen Postings Heißausbildung betreffend bekannt, wenn ihr das glaubt, ist es in der heutigen Zeit eigentlich schon mit Verlaub persönliche Dummheit eines jeden einzelnen. Das glauben wir nicht. Deshalb wird diese Ausbildungsstätte von uns auch gemieden. Ich bin mir sicher dass wir es irgendwann mal schaffen dass alles zu erreichen. Das wird mich aber noch viel Arbeit kosten. Und da in nächster zeit kein Führungswechsel ansteht. Wird das auch ein Kampf gegen Windmühlen werden. Trotzdem bleib ich dabei. Egal was kommt. Es kann nicht sein das ein GF dafür haftbar gemacht wird wenn ein AGT vorsätzlich keine Schutzausrüstung trägt obwohl sie vorhanden und griffbereit ist. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 688925 | |||
Datum | 17.07.2011 22:53 | 9769 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichEs kann nicht sein das ein GF dafür haftbar gemacht wird wenn ein AGT vorsätzlich keine Schutzausrüstung trägt obwohl sie vorhanden und griffbereit ist. Wenn der GF jene/n Kameraden nicht ins Auto lässt oder in den IA, weil die Ausrüstung nicht stimmt; wo wird er da haftbar gemacht? Wurde aber imo schon erwähnt MkG Patricia | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688926 | |||
Datum | 17.07.2011 22:54 | 9809 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TrachternachHaben wir leider auch nicht. Nur ne Poolvorhaltung. Da hast du recht. Problem wäre es keine. Bei Einsätzen ohne BMA wird das ja auch so gemacht. Nur bei einer BMA hat sich das so eingeschlichen dass die Hose lediglich nur mitgenommen wird. Aber nicht angezogen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 688930 | |||
Datum | 17.07.2011 23:00 | 9797 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottWenn der GF jene/n Kameraden nicht ins Auto lässt oder in den IA, weil die Ausrüstung nicht stimmt; wo wird er da haftbar gemacht? Wurde aber imo schon erwähnt Dann hat der GF alles richtig gemacht. Versteht mich nicht falsch wenn es GF toleriert dass ein mangelhaft ausgerüsteter Trupp in IA vorgeht. Soll er selbstverständlich belangt werden. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 688931 | |||
Datum | 17.07.2011 23:02 | 9781 x gelesen | |||
...dann "schleicht" es doch aus und zeigt, das ihr euch verbessern könnt und das ihr eurer Tätigkeit den Ernst gebt, den sie verdient :-) Das sämtliche FWDVèn oder sonstwas immer eingehalten werden halte ich auch für utopisch. Dafür gibt es den Faktor Mensch und meschlichkeit. Aber das man grundlegende taktische und fachliche Dinge ignoriert, das halte ich für sehr fragwürdig! Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 688932 | |||
Datum | 17.07.2011 23:03 | 9848 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichEs kann nicht sein das ein GF dafür haftbar gemacht wird wenn ein AGT vorsätzlich keine Schutzausrüstung trägt obwohl sie vorhanden und griffbereit ist Der Einheitsführer ist für seine Mannschaft verantwortlich. Eine Lageeinweisung vorm Objekt durch den GF ist die Möglichkeit den Trupp noch einmal zu checken und vorallem kann man denen dann die Infos zukommen lassen die für den Einsatz notwendig sind. Wer als GF dann nicht die Notbremse, bei unzureichend ausgerüsteten FA, zieht ist selbst schuld wenn er bei einem Unfall des Atemschutztrupps in Visier der Staatsanwaltschaft gerät. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 688943 | |||
Datum | 18.07.2011 07:30 | 10343 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Westermann2.Truppmensch 1. die Kultur die so ein Verhalten zulässt! (In einigen Ländern Deutschland gilt mW so eine Bekleidung auch heute noch als mindestens ausreichend, wenn nicht sogar "zeitgemäß"....) 2. Rechtslage prüfen, was ist in Niedersachsen (?) neben der UVV Feuerwehr zu dem Thema ggf. wo geregelt. 3. Der TrM weil er den Blödsinn trotz Eigenverantwortung (mit-)macht, der TrFü, weil ers nicht korrigiert, der GF weil er als Verantwortlicher für die Teileinheit nicht einschreitet, der Wehrführer, weil er keine besseren Klamotten besorgt, Rest regelt ggf. das Gericht, wenn der Schaden größer ist bzw. jemand klagt.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 688958 | |||
Datum | 18.07.2011 10:16 | 9643 x gelesen | |||
Volle Zustimmung: 4. BGM und Stadtkämmerer, weil der Geldbeutel wieder wichtiger war als die Sicherheit. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688959 | |||
Datum | 18.07.2011 10:22 | 9576 x gelesen | |||
Wenn vorhandene Kleidung nicht angezogen wird, hat das mit dem Geldbeutel und der bösen Verwaltung was genau zu tun? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 688967 | |||
Datum | 18.07.2011 10:50 | 9500 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWenn vorhandene Kleidung nicht angezogen wird, hat das mit dem Geldbeutel und der bösen Verwaltung was genau zu tun? Ähm, wo steht im Ursprungs-Beitrag , daß die fehlende PSA für den 2.AGT vorhanden ist?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 688968 | |||
Datum | 18.07.2011 10:56 | 9528 x gelesen | |||
Ähm, dort nicht, aber da. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Andy8 L.8, Großräschen / Brandenburg | 688971 | |||
Datum | 18.07.2011 11:10 | 9456 x gelesen | |||
Hallo, 1. da jeder Kamerad eine Grundausbildung mitgemacht haben dürfte, in der natürlich auch über das vorhandensein und tragen der PSA eingegangen wird, sehe ich jeden Kameraden in der Pflicht, falls er es merkt andere Kameraden auf Missstände hinzuweisen und dies auch der zuständigen Führungskraft zu melden falls dies nicht geändert wird. 2. falls er kommplette PSA besitzt, diese aber weil "is nur ein kleines Feuer" nicht trägt, ist er genauso mit dran. 3. hat der GF die Verantwortung für die Mannschaft. Gruß Andy | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 688977 | |||
Datum | 18.07.2011 11:29 | 9310 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten SchwarkDenke mal diese Ausführungen sind für das Thema so ziemlich abschließend.Habe mir erlaubt zu korrigieren... Hallo Carsten, wie schön ein Thema in einer Antwort beantwortet zu sehen. Ich sehe Deine Argumentation und kann dieser nur zustimmen. Als spontane Antwort auf das Thema "Wer darf nein sagen..." ist mir zunächst in den Sinn gekommen: Jeder! In Deiner Antwort führst Du sehr gut auf, wer "Nein" sagen muss, m.E. sollte es im einer freiwilligen Feuerwehr aber für jeden möglich sein, auf einen Fehler aufmerksam zu machen und seine Meinung auch in einem "Nein" zu formulieren. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 688978 | |||
Datum | 18.07.2011 11:33 | 9293 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Henry Bartusch Auch wenn nicht, er darf nein sagen. Noch als Anmerkung: Er darf nicht nur nein sagen, er muss sogar! In der BGV A1 / GUV A1 steht unter §15 (1) Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen. DGUV A1 Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 688982 | |||
Datum | 18.07.2011 11:48 | 9393 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppÄhm, dort nicht, aber da. Ah ok, mea culpa. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 688993 | |||
Datum | 18.07.2011 12:55 | 9365 x gelesen | |||
Geschrieben von knut In Deiner Antwort führst Du sehr gut auf, wer "Nein" sagen muss, m.E. sollte es im einer freiwilligen Feuerwehr aber für jeden möglich sein, auf einen Fehler aufmerksam zu machen und seine Meinung auch in einem "Nein" zu formulieren. Hallo Knut, wieso? "Nein"-sagen kann jeder jederzeit. Als Aussprechender muss ich aber auch bereit sein die wie auch immer gearteten Konsequenzen dieses "Neins" zu tragen. Andernfalls, wenn ich wirklich befürchten muss bei einem Einsatz unter Atemschutz nicht mehr heil nach Hause zu kommen: Welche Konsequenz könnte denn schlimmer sein als seine Bedenken nicht zu äußern und sich dann im Einsatz zu verletzen oder sogar umzukommen? Das hat ja nichts mit den rechtlich festgelegten Verantwortlichkeiten zu tun. Das Problem was Du hier ansprichtst ist eine Frage der Führungskultur: Eine Führungskraft sollte in der Lage sein mit Einwänden / Bedenken seiner Untergebenen auch in stressigen Situationen sachlich umzugehen und sie entweder zu entkräften oder, wenn die Einwände sich als richtig erweisen, diese in seine Lagebeurteilung einfliessen lassen. Sinngemäß gilt dies aber auch für den Geführten. Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 688998 | |||
Datum | 18.07.2011 13:27 | 9249 x gelesen | |||
Hallo Carsten, da bleibt mir wieder nichts anderes als Dir zuzustimmen! Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 689087 | |||
Datum | 18.07.2011 21:00 | 9113 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Heidenreich Woher hat der Trupp dann seinen Befehl? ... per Funk z.B. wenn der GrFü gerade weiter weg zum Erkunden ist und die Lage es erfordert unverzüglich tätig zu werden. Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 690765 | |||
Datum | 02.08.2011 11:37 | 9054 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottSeehr Schlecht, wenn eure dies nicht tut!! Es wird keine geben die das zu 100% immer schaffen, auch deine nicht. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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